Die Erwirkung eines Bleiberechtes mit Hilfe des Art 8 EMRK kann unter Umständen ein langwieriges Verfahren nach sich ziehen. Der Erfolg ist wie bei anderen Verwaltungsverfahren nicht immer garantiert, obwohl eine analoge Rechtsprechung diesen bejaht. Dazu kommt, dass die Fremdenrechtsmaterie mit unzähligen Änderungen und einer sehr reichhaltigen Judikatur der Höchstgerichte eine äußerst Komplexe ist.
Um einen ersten Überblick über die Hülle und Fülle der Rechtsschutzmöglichkeiten im fremdenrechtlichen Verfahren zu geben, werden auch diese samt Verbindungen angesprochen. Dabei wird äußerst viel Wert auf die in Österreich besondere verfassungsrechtliche Stellung der EMRK und die damit verbundenen Prüfungsmaßstabes des EGMR gelegt. Ziel dieser Arbeit ist es darzulegen, wie ein Vorbringen im Sinne des Art 8 EMRK mit dem Fokus auf dem Privat- und Familienleben zum begehrten Bleiberecht bzw. zur Versagung sowie Beendigung führen kann. Der Leser soll Klarheit darüber erhalten, welche prozessualen Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Art 8 EMRK in der jeweiligen Materie bestehen, und welchem Gewicht dem Vorbringen beizumessen ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Methode
- 3. Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK
- 3.1. Art 8 EMRK
- 3.2. Kriterienkatalog
- 4. Bundesgesetze mit Bezug zum Artikel 8 EMRK
- 4.1. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG
- 4.1.1. Zuständigkeiten
- 4.1.2. Arten der Aufenthaltstitel nach dem NAG
- 4.1.3. Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts
- 4.1.4. Allgemeinen Verfahrensbestimmungen
- 4.1.5. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 11 NAG
- 4.1.6. Absolute Versagungsgründe
- 4.1.7. Relative Versagungsgründe
- 4.1.8. Nichtvorliegen der Integrationsvereinbarung
- 4.1.9. Erteilung trotz eines relativen Erteilungshindernisses
- 4.1.10. Zusatzantragstellung gemäß § 21 Abs 3 NAG
- 4.1.11. Spezielle Erteilungsvoraussetzungen
- 4.1.12. Erteilung eines Aufenthaltstitels in Kartenform
- 4.1.13. Entzug von Aufenthaltstiteln
- 4.1.14. Ungültigkeit von Aufenthaltstiteln
- 4.1.15. Gegenstandslosigkeit von Aufenthaltstiteln und Dokumentationen
- 4.1.16. Nichtigerklärung durch den Bundesminister für Inneres
- 4.1.17. Wiederaufnahme des Verfahrens
- 4.2. Asylgesetz
- 4.2.1. Zuständigkeit
- 4.2.2. Prüfung von Amts wegen
- 4.2.3. Erteilung eines Aufenthaltstitels auf Antrag
- 4.2.4. Aufrechtes NAG-Verfahren
- 4.2.5. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- 4.2.6. Aufenthaltstitel nach dem AsylG
- 4.2.7. Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung (plus)
- 4.2.8. Wechsel in das NAG-Regime
- 4.2.9. Dublin-Verfahren
- 4.3. Fremdenpolizeigesetz - FPG
- 4.3.1. Zuständigkeiten
- 4.3.2. Bezug zum Privat- und Familienleben
- 4.3.3. Rückkehrentscheidung
- 4.3.4. Einreiseverbot
- 4.3.5. Ausweisung
- 4.3.6. Aufenthaltsverbot
- 4.3.7. Abschiebung
- 4.3.8. Aufhebung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme
- 4.4. Zwischenergebnis
- 4.1. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG
- 5. Rechtschutz
- 5.1. Verwaltungsgerichtsbarkeit
- 5.1.1. Verfahren sowie Entscheidung der Verwaltungsgerichte
- 5.1.2. Gegenstand
- 5.1.3. Beschwerdelegitimation
- 5.1.4. Frist für die Erhebung
- 5.1.5. Einbringungsstelle
- 5.1.6. Inhalt der Beschwerde
- 5.2. Verwaltungsgerichtshof - VWGH
- 5.2.1. Revisionslegitimation
- 5.2.2. Zulässigkeit einer Revision
- 5.2.3. Frist zur Erhebung einer Revision
- 5.2.4. Inhalt einer Revision
- 5.2.5. Grenzen der Reversibilität in fremdenrechtlichen Verfahren
- 5.2.6. Entscheidung durch den VwGH
- 5.3. Verfassungsgerichtshof - VfGH
- 5.3.1. Beschwerdelegitimation
- 5.3.2. Frist zur Erhebung einer Beschwerde
- 5.3.3. Inhalt einer Beschwerde
- 5.3.4. Entscheidung durch den VfGH
- 5.4. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR
- 5.4.1. Individualbeschwerde
- 5.4.2. Gegenstand der Beschwerde
- 5.4.3. Form einer Beschwerde
- 5.4.4. Frist für die Erhebung einer Beschwerde
- 5.4.5. Partei- und Prozessfähigkeit
- 5.4.6. Opfergemeinschaft des Beschwerdeführers
- 5.4.7. Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs
- 5.4.8. Res iudicata
- 5.4.9. Litispendenz
- 5.4.10. Gütliche Einigung
- 5.4.11. Urteil
- 5.4.12. Vorläufige Maßnahmen
- 5.1. Verwaltungsgerichtsbarkeit
- 6. Interessensabwägung durch ausgewählte Sachverhalte
- 6.1. Fall 1
- 6.2. Fall 2
- 6.3. Fall 3
- 7. Conclusio
- Quote paper
- Oscar Wojslaw (Author), 2019, Die Verwirklichung eines Bleiberechts in Österreich gemäß Artikel 8 EMRK unter Berücksichtigung von ausgewählten Sachverhalten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/484515