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Die Verwirklichung eines Bleiberechts in Österreich gemäß Artikel 8 EMRK unter Berücksichtigung von ausgewählten Sachverhalten

Title: Die Verwirklichung eines Bleiberechts in Österreich gemäß Artikel 8 EMRK unter Berücksichtigung von ausgewählten Sachverhalten

Master's Thesis , 2019 , 98 Pages , Grade: 3,00

Autor:in: Oscar Wojslaw (Author)

Law - Public Law / Administrative Law
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Summary Excerpt Details

Die Erwirkung eines Bleiberechtes mit Hilfe des Art 8 EMRK kann unter Umständen ein langwieriges Verfahren nach sich ziehen. Der Erfolg ist wie bei anderen Verwaltungsverfahren nicht immer garantiert, obwohl eine analoge Rechtsprechung diesen bejaht. Dazu kommt, dass die Fremdenrechtsmaterie mit unzähligen Änderungen und einer sehr reichhaltigen Judikatur der Höchstgerichte eine äußerst Komplexe ist.

Um einen ersten Überblick über die Hülle und Fülle der Rechtsschutzmöglichkeiten im fremdenrechtlichen Verfahren zu geben, werden auch diese samt Verbindungen angesprochen. Dabei wird äußerst viel Wert auf die in Österreich besondere verfassungsrechtliche Stellung der EMRK und die damit verbundenen Prüfungsmaßstabes des EGMR gelegt. Ziel dieser Arbeit ist es darzulegen, wie ein Vorbringen im Sinne des Art 8 EMRK mit dem Fokus auf dem Privat- und Familienleben zum begehrten Bleiberecht bzw. zur Versagung sowie Beendigung führen kann. Der Leser soll Klarheit darüber erhalten, welche prozessualen Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Art 8 EMRK in der jeweiligen Materie bestehen, und welchem Gewicht dem Vorbringen beizumessen ist.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Methode

3. Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK

3.1. Art 8 EMRK

3.2. Kriterienkatalog

4. Bundesgesetze mit Bezug zum Artikel 8 EMRK

4.1. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG

4.1.1. Zuständigkeiten

4.1.2. Arten der Aufenthaltstitel nach dem NAG

4.1.3. Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts

4.1.4. Allgemeinen Verfahrensbestimmungen

4.1.5. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 11 NAG

4.1.6. Absolute Versagungsgründe

4.1.7. Relative Versagungsgründe

4.1.8. Nichtvorliegen der Integrationsvereinbarung

4.1.9. Erteilung trotz eines relativen Erteilungshindernisses

4.1.10. Zusatzantragstellung gemäß § 21 Abs 3 NAG

4.1.11. Spezielle Erteilungsvoraussetzungen

4.1.12. Erteilung eines Aufenthaltstitels in Kartenform

4.1.13. Entzug von Aufenthaltstiteln

4.1.14. Ungültigkeit von Aufenthaltstiteln

4.1.15. Gegenstandslosigkeit von Aufenthaltstiteln und Dokumentationen

4.1.16. Nichtigerklärung durch den Bundesminister für Inneres

4.1.17. Wiederaufnahme des Verfahrens

4.2. Asylgesetz

4.2.1. Zuständigkeit

4.2.2. Prüfung von Amts wegen

4.2.3. Erteilung eines Aufenthaltstitels auf Antrag

4.2.4. Aufrechtes NAG-Verfahren

4.2.5. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

4.2.6. Aufenthaltstitel nach dem AsylG

4.2.7. Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung (plus)

4.2.8. Wechsel in das NAG-Regime

4.2.9. Dublin-Verfahren

4.3. Fremdenpolizeigesetz – FPG

4.3.1. Zuständigkeiten

4.3.2. Bezug zum Privat- und Familienleben

4.3.3. Rückkehrentscheidung

4.3.4. Einreiseverbot

4.3.5. Ausweisung

4.3.6. Aufenthaltsverbot

4.3.7. Abschiebung

4.3.8. Aufhebung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme

4.4. Zwischenergebnis

5. Rechtschutz

5.1. Verwaltungsgerichtsbarkeit

5.1.1. Verfahren sowie Entscheidung der Verwaltungsgerichte

5.1.2. Gegenstand

5.1.3. Beschwerdelegitimation

5.1.4. Frist für die Erhebung

5.1.5. Einbringungsstelle

5.1.6. Inhalt der Beschwerde

5.2. Verwaltungsgerichtshof – VwGH

5.2.1. Revisionslegitimation

5.2.2. Zulässigkeit einer Revision

5.2.3. Frist zur Erhebung einer Revision

5.2.4. Inhalt einer Revision

5.2.5. Grenzen der Reversibilität in fremdenrechtlichen Verfahren

5.2.6. Entscheidung durch den VwGH

5.3. Verfassungsgerichtshof – VfGH

5.3.1. Beschwerdelegitimation

5.3.2. Frist zur Erhebung einer Beschwerde

5.3.3. Inhalt einer Beschwerde

5.3.4. Entscheidung durch den VfGH

5.4. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR

5.4.1. Individualbeschwerde

5.4.2. Gegenstand der Beschwerde

5.4.3. Form einer Beschwerde

5.4.4. Frist für die Erhebung einer Beschwerde

5.4.5. Partei- und Prozessfähigkeit

5.4.6. Opfergemeinschaft des Beschwerdeführers

5.4.7. Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs

5.4.8. Res iudicata

5.4.9. Litispendenz

5.4.10. Gütliche Einigung

5.4.11. Urteil

5.4.12. Vorläufige Maßnahmen

6. Interessensabwägung durch ausgewählte Sachverhalte

6.1. Fall 1

6.2. Fall 2

6.3. Fall 3

7. Conclusio

Zielsetzung & Themen

Ziel der Arbeit ist es, die prozessualen Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Art 8 EMRK in fremdenrechtlichen Verfahren darzulegen und aufzuzeigen, wie ein Vorbringen zum Schutz des Privat- und Familienlebens ein Bleiberecht erwirken oder eine aufenthaltsbeendende Maßnahme beeinflussen kann.

  • Analyse des Art 8 EMRK und dessen verfassungsrechtlicher Stellung im österreichischen Fremdenrecht.
  • Untersuchung der Aufenthaltstitelverfahren gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) sowie Asylgesetz.
  • Erörterung der Rolle des Fremdenpolizeigesetzes (FPG) bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen.
  • Darstellung des nationalen und internationalen Rechtschutzsystems (Verwaltungsgerichte, VwGH, VfGH, EGMR).
  • Praktische Anwendung der Interessensabwägung durch Analyse ausgewählter Sachverhalte.

Auszug aus dem Buch

3.2. Kriterienkatalog

Hat nunmehr eine Interessensabwägung gemäß Art 8 EMRK zu erfolgen, dann anhand eines Kriterienkataloges. Dieser Kriterienkatalog wurde von Gerichten des öffentlichen Rechts unter Heranziehung der Judikatur des EGMR gestaltet. Der Gesetzgeber übernahm mit BGBl I 29/2009 diesen Katalog und begründete damit einen Bezug zur Konvention im Bleiberecht. Gleichzeitig wurde damit ein Entscheidungsgleichklang zwischen Niederlassungs-, Fremdenpolizei-, und Asylbehörden eingerichtet.

Der Kriterienkatalog wird durch den Gesetzgeber im § 11 Abs 3 NAG sowie im § 9 Abs 2 BFA-VG taxativ definiert. Im Folgenden werden diese aufgezählt und näher erläutert:

Die Art und Dauer des bisherigen Aufenthaltes und die Frage, ob der bisherige Aufenthalt des Fremden rechtswidrig war

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung drei Zeiträume herausgearbeitet, die für die Beurteilung des Aufenthaltes relevant sind. Ein dreijähriger Aufenthalt führt für sich genommen noch nicht zu einer relevanten Bindung zum Aufenthaltsstaat. Ein Aufenthalt von bis zu fünf Jahren kommt für eine Interessensabwägung noch nicht zwingend in Betracht. Ein Aufenthalt von beinahe zehn Jahren kann den Interessen eines Fremden großes Gewicht verleihen. Nur wenn dieser seine Zeit im Bundesgebiet überhaupt nicht genutzt hat um sich sozial oder beruflich zu integrieren, kann in Ausnahmefällen die Interessensabwägung auch zu Ungunsten des Fremden ausgehen. Die Annahme, dass zwischen einem unter drei und bis zu zehnjährigen Aufenthalt keine Interessensabwägung zu erfolgen hat, bzw. diese schon im Vorhinein zu Ungunsten gewürdigt wird, ist fehlerhaft.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die bedeutende Stellung der EMRK im österreichischen Verfassungsrecht und skizziert die Komplexität der Fremdenrechtsmaterie sowie das Ziel der Arbeit, die Bedeutung des Art 8 EMRK in verschiedenen Aufenthaltsverfahren zu beleuchten.

2. Methode: Der Autor schildert seinen beruflichen Hintergrund im fremdenrechtlichen Vollzug als Ausgangspunkt für die wissenschaftliche Bearbeitung des Themas und erläutert die verwendete methodische Vorgehensweise.

3. Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK: Dieses Kapitel behandelt die historische Entstehung der EMRK und deren verfassungsrechtliche Verankerung in Österreich sowie die Bedeutung und Struktur des Art 8 EMRK als zentrales Schutzinstrument für das Privat- und Familienleben.

4. Bundesgesetze mit Bezug zum Artikel 8 EMRK: Hier werden das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und das Fremdenpolizeigesetz detailliert analysiert, insbesondere hinsichtlich ihrer prozessualen Bestimmungen, Erteilungsvoraussetzungen und der Relevanz für den Art 8 EMRK.

5. Rechtschutz: Das Kapitel bietet einen Überblick über das Instanzengefüge des österreichischen und europäischen Rechtschutzes, von der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz über den VwGH und VfGH bis hin zur Individualbeschwerde vor dem EGMR.

6. Interessensabwägung durch ausgewählte Sachverhalte: Anhand von drei Fallbeispielen wird in der Praxis veranschaulicht, wie eine Interessensabwägung gemäß Art 8 EMRK unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kriterienkataloge konkret erfolgt.

7. Conclusio: Die Conclusio fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen, kritisiert die Komplexität des bestehenden Regelwerks und plädiert für eine Optimierung der behördlichen Zuständigkeiten sowie eine kohärentere Verfahrensgestaltung.

Schlüsselwörter

Artikel 8 EMRK, Privat- und Familienleben, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz, Fremdenpolizeigesetz, Interessensabwägung, Aufenthaltsbeendigung, Aufenthaltstitel, Rechtschutz, Integrationsvereinbarung, Verwaltungsgerichtsbarkeit, VwGH, VfGH, EGMR, Kriterienkatalog.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die Bedeutung des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für fremdenrechtliche Verfahren in Österreich, insbesondere im Hinblick auf den Schutz des Privat- und Familienlebens.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das Zusammenwirken von Niederlassungs-, Asyl- und Fremdenpolizeirecht sowie die Möglichkeiten zur Erwirkung eines Bleiberechts unter Einbeziehung menschenrechtlicher Schutzstandards.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, dem Leser Klarheit darüber zu verschaffen, welche prozessualen Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Art 8 EMRK bestehen und wie die Behörden bei der Interessensabwägung vorgehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer rechtstheoretischen Analyse unter Einbeziehung des Rechtsinformationssystems, aktueller Publikationen, Lehrbücher und der umfangreichen Judikatur der Höchstgerichte (VwGH, VfGH, EGMR).

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Bestimmungen von NAG, AsylG und FPG, die verschiedenen Instanzen des Rechtschutzes sowie die Durchführung einer Interessensabwägung anhand konkreter, praxisnaher Fallbeispiele.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den prägenden Begriffen zählen EMRK, Interessensabwägung, Niederlassung, Asyl, Aufenthaltstitel sowie die entsprechenden gesetzlichen Materien (NAG, AsylG, FPG).

Welche Bedeutung hat der Kriterienkatalog für die Interessensabwägung?

Der Kriterienkatalog dient als definierter Rahmen, anhand dessen die Behörden im Einzelfall prüfen müssen, ob das Privat- und Familienleben des Fremden stärker zu gewichten ist als die öffentlichen Interessen an einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme.

Wie unterscheidet sich das NAG-Verfahren vom Asylverfahren bei negativen Entscheidungen?

Während im NAG-Verfahren eine aufenthaltsbeendende Maßnahme nicht zwingend im selben Bescheid implementiert ist, sieht das Asylgesetz vor, dass bei einer negativen Entscheidung zwingend eine Rückkehrentscheidung durch dieselbe Behörde unter einem Bescheid zu erlassen ist.

Welche Rolle spielen die Verwaltungsgerichte der Länder im Beschwerdeverfahren?

Sie entscheiden als erste Instanz nach dem Verwaltungsgerichtshof über Bescheidbeschwerden in NAG-Verfahren und haben die Aufgabe, in der Sache selbst zu entscheiden, sofern die Sachlage entscheidungsreif ist.

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Details

Title
Die Verwirklichung eines Bleiberechts in Österreich gemäß Artikel 8 EMRK unter Berücksichtigung von ausgewählten Sachverhalten
College
Donau-Universität Krems
Grade
3,00
Author
Oscar Wojslaw (Author)
Publication Year
2019
Pages
98
Catalog Number
V484515
ISBN (eBook)
9783668973602
ISBN (Book)
9783668973619
Language
German
Tags
Fremdenrecht Menschenrechte Art. 8 EMRK Bleiberecht Bleiberecht in Österreich Asyl- und Migrationsrecht NAG AsylG FPG
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Oscar Wojslaw (Author), 2019, Die Verwirklichung eines Bleiberechts in Österreich gemäß Artikel 8 EMRK unter Berücksichtigung von ausgewählten Sachverhalten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/484515
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