Skript: Grundlagen der Buchführung


Script, 2005

54 Pages, Grade: 1


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Inhaltsverzeichnis

Grundlagen der Buchführung

1 Einordnung der Buchführung

2 Inventur - Inventar - Bilanz

3 Bestandsbuchungen
3.1 Die vier Grundfälle
3.2 Von der Bilanz zu den Konten
3.3 Zusammenhang zwischen Inventur - Inventar und Bilanz

4 Erfolgsbuchungen
4.1 Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle
4.2 Aufwands- und Ertragskonten

5 Organisation der Buchführung
5.1. Der Kontenrahmen
5.2. Kontierung von Geschäftsvorfällen

6 Buchungen in verschiedenen Sachbereichen
6.1 Warenbuchungen
6.1.1 Buchungen im Wareneinkauf / - verkauf ohne Umsatzsteuer
6.1.2 Die Umsatzsteuer
6.1.3 Besonderheiten im Wareneinkauf/ und -verkauf
6.2 Buchungen im Personalbereich
6.3 Private Entnahmen und Einlagen
6.4 Steuern

7 Jahresabschlussarbeiten
7.1 Bewertungsgrundsätze
7.2 Abschreibungen
7.2.1 Abschreibung auf Anlagegüter
7.2.2 Abschreibung auf Forderungen
7.3 Bestandsveränderungen
7.4 Rückstellungen
7.5 Zeitliche Abgrenzung

8 Wiederholungsaufgaben

Grundlagen der Buchbuchführung

1. Einordnung der Buchführung

Im 14. Jahrhundert tauchten erstmals Handelsbücher auf, die jedoch lediglich Kreditgeschäfte enthielten. Erst nach und nach erfasste man alle Geschäfte. Zunächst nur getrennt nach Ein- und Verkäufen, später wurden Leistungen und Gegenleistungen gegenübergestellt und Personenkonten gebildet. Ein weiterer Fortschritt war die Erfindung der doppelten Buchhaltung, die allgemein dem Franziskanermönch Pacioli (1494) zugeschrieben wird. In dem Bestreben, die Buchführung zu vervollkommnen, wurde diese älteste italienische Form der doppelten Buchführung weiterentwickelt über die deutsche, die französische bis zu der heute noch in Kleinbetrieben gebräuchliche Methode der amerikanischen Buchführung.[1]

Die Buchführung ist die Grundlage für das gesamte Rechnungswesen. Aufbauend auf diesem Teilgebiet des Rechnungswesens findet man die Kostenrechnung (Kalkulation), die betriebswirtschaftliche Statistik (Vergleichsrechnung) und die Planung (Vorschaurechnung).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gesetzliche Bestimmungen zur Buchführung finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), in der Abgabenordnung (AO), im Einkommensteuergesetz (EstG), im Körperschaftssteuergesetz (KStG), im Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen und Richtlinien.

Durch § 141 AO wird im Detail definiert wer buchführungspflichtig ist. Eine Ausnahme besteht, wenn bereits nach einem anderen Gesetz als der Abgabenordnung (AO) eine grundsätzliche Steuerpflicht besteht. (§ 140 AO).

Generell ist es jedem Kaufmann freigestellt, wie er seine Bücher führt. Nach § 238 (1) ff HGB sind jedoch die Grundsätze einer ordnungsgemäßer Buchführung einzuhalten. Diese finden sich im anschließenden Gesetzesauszug.

Auszug aus dem Handelsgesetzbuch (HGB)

§ 238 [Buchführungspflicht] Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

§ 239 [Führung der Handelsbücher] (2) Die Eintragungen in Bücher und die sonstigen Aufzeichnungen müssen vollständig und richtig sein.

(3) Die Eintragungen oder Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.

(4) Die Handelsbücher oder die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von

Belegen bestehen oder auf Datenträger geführt werden, soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Bei der Führung der Handelsbücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträger muss insbesondere sichergestellt sein, dass die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb der angemessenen Frist lesbar gemacht werden können

§ 246 [Vollständigkeit, Verrechnungs-verbot] (1) Der Jahresabschluß hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.

Übungsaufgabe 1:

Grundsätze ordnungsgemäßer Buch- führung

Finden Sie, mit Hilfe des vorliegenden Gesetzestext-Auszug heraus, welche Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein Kaufmann bei der Führung seiner Bücher zu beachten hat.

2. Inventur - Inventar - Bilanz

§ 240 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die §§ 140 und 141 der Abgabenordnung (AO) schreiben vor, dass jeder Kaufmann beim Beginn seines Handelsgewerbes und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres seine Vermögensgegenstände und seine Schulden erfassen und aufzeichnen muss. (Bestandsaufnahme),

Unter Vermögen versteht man alle geldwerten Güter ohne Abzug von Schulden. Hierzu zählen zum Beispiel bebaute und unbebaute Grundstücke, Büro- und Werkstatteinrichtungen, Maschinen, Guthaben auf Bankkonten sowie Bargeld. Zu den Schulden gehören langfristige und kurzfristige Bankschulden, Schulden aus Warenlieferungen etc. Die Differenz aus Vermögen und Schulden bezeichnet man als Reinvermögen.

Die Feststellung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schuldenwerte durch Zählen, Messen und Wiegen und die Bewertung mit einem €-Betrag, nennt man Inventur. Die tabellarisch geordnete Aufstellung der einzelnen Vermögens- und Schuldenpositionen nennt man Inventar. Dieses gliedert sich wie folgt:

A. Vermögen (alle geldwerten Güter wie Sachen, Bargeld und Bankguthaben)

Gliederung nach dem Grundsatz der Flüssigkeit (Liquidität) d.h. je weiter vom Bargeld entfernt desto früher wird die Position aufgeführt. Man unterscheidet das

- Anlagevermögen: VG, die dauerhaft dem Betrieb dienen
- Umlaufvermögen: VG, deren Wert und Zusammensetzung sich laufend ändern

B. Schulden (alle Kredite)

Gliederung nach dem Grundsatz der Fristigkeit d.h. je länger die ursprüngliche Laufzeit desto früher wird die Position aufgeführt.

C. Reinvermögen (= Eigenkapital)

Vermögen - Schulden

Das Inventar muss mind. einmal jährlich zu einem bestimmten Stichtag aufgestellt werden. Es kann jedoch auch freiwillig mehrmals aufgestellt werden. (Aufnahme des Inventars = Inventur). Folgende Inventurarten lassen sich hierbei unterscheiden:

- Stichtagsinventur: Erfassung aller Vermögensgegenstände zu einem bestimmten Stichtag
- Laufende Inventur: permanente Erfassung aller Lagerveränderungen
- Zeitverschobene Inventur: drei Monate davor bis zu zwei Monaten danach, aber Sicherstellung das auf den ursprünglichen Wert zurück gerechnet werden kann.

Stellt man Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in zusammengefasster Weise einander gegenüber, so spricht man von einer Bilanz. Auch hierbei gelten die Gliederungskriterien der Inventarliste, Die Bilanz weist jeden Posten nur mit einer Summe aus. Sie ist weniger ausführlich, dadurch aber übersichtlich. Die Differenz zwischen Vermögen (linke Bilanz-Seite) und Schulden (rechte Bilanz-Seite) bezeichnet man als Eigenkapital (Reinvermögen). Dieses wird auf der Passivseite an erster Stelle aufgeführt.

Aktiva Bilanz Passiva

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Übungsaufgabe 2: Vermögen - Schulden

Paul Bremer eröffnet ein Geschäft für den Vertrieb von PCs. Im folgenden sind die ersten acht Handlungen von Paul festgehalten. Stellen Sie das Vermögen und die Schulden von Paul Bremer nach jeder seiner Handlungen einander gegenüber und berechnen Sie das Reinvermögen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Übungsaufgabe 3: Inventur - Inventar - Bilanz

Erstellen Sie mit Hilfe der nachfolgend (nächste Seite) angegebenen Schritte die Bilanz für Paul's Computerladen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Schritt:

Führen Sie für Paul Bremer eine Inventur durch und erstellen Sie eine Auflistung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden. (Gliederungsgrundsätze sind hierbei nicht zu beachten.) Ermitteln Sie als Differenz aus Vermögen und Schulden das Reinvermögen.

2. Schritt:

Fertigen Sie mit Hilfe der in Schritt 1 durchgeführten Auflistung eine Inventarliste an. Beachten Sie hierbei die Gliederungsgrundsätze der Liquidität beim Vermögen bzw. der Fristigkeit bei den Schulden.

3. Schritt:

Erstellen Sie mit Hilfe der im zweiten Schritt gefertigten Inventarliste eine Bilanz.

Tipp: Nehmen Sie ein D4-Blatt quer und gliedern Sie dieses in drei Spalten mit folgendem Aussehen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mit Hilfe dieser Vorgehensweise wird der Zusammenhang zwischen Inventur, Inventar und Bilanz noch ein wenig deutlicher.

Übungsaufgabe 4: Inventur - Inventar - Reinvermögen

Erstellen Sie das Inventar der Firma Marita Klein und ermitteln Sie das Reinvermögen.

Marita Klein plant den Betrieb einer Modeboutique. Hierzu eröffnet Sie ein Geschäftskonto bei der Sparkasse, auf das sie ihre Ersparnisse von 10.000 € einzahlt. Außerdem erhält sie von der Sparkasse und von der Volksbank je ein Darlehen über 25.000 €, die ebenfalls auf dem Geschäftskonto gutgeschrieben werden.

Marita Klein kauft sich von diesem Geld für 10.000 € eine Ladeneinrichtung, für 15.000 € einen PKW und für 15.000 € (Handels)waren. Zudem hebt sie 1.000 € ab, um die Geschäftskasse aufzufüllen, der Rest des Geldes verbleibt auf dem Geschäftskonto bei der Sparkasse.

3. Bestandsbuchungen

3.1. Die vier Grundfälle

Die Bilanz wird für einen ganz bestimmten Zeitpunkt aufgestellt. Sie ist sozusagen eine Momentaufnahme, die nur für diesen Zeitpunkt gelten kann. Diese einmal festgestellten Werte unterliegen durch die Geschäftstätigkeit einer laufenden Veränderung. Um die Übersicht über diese Wertveränderungen zu behalten, muss der Kaufmann schon im eigenen Interesse diese in seiner Buchführung festhalten. Darüber hinaus ist er, wie bereits oben erwähnt, im öffentlichen Interesse zur Buchführung verpflichtet. Grundsätzlich lassen sich vier typische Geschäftsvorfälle unterscheiden:

- Aktivtausch: Ein Aktivposten nimmt im gleichen Maße ab, wie ein anderer Aktivposten zunimmt
- Passivtausch: Ein Passivposten nimmt im gleichen Maße ab, wie ein anderer Passivposten zunimmt.
- Aktiv-Passivminderung: Auf der Aktiv- und Passivseite nimmt jeweils ein Posten um den gleichen Wert ab.
- Aktiv-Passivmehrung: Auf der Aktiv- und der Passivseite nimmt jeweils ein Posten um den gleichen Wert zu.

Übungsaufgabe 5: Typische Bilanzveränderungen

Untersuchen Sie die vorliegenden Fälle dahingehend, welche Bilanzpositionen verändert werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.2. Von der Bilanz zu den Konten

In der Praxis ist es nicht möglich, nach jedem Geschäftsvorfall eine Bilanz neu zu erstellen. Dies ist auch nicht notwendig. Wertveränderungen, die durch Geschäftsvorfälle hervorgerufen werden, können außerhalb der Bilanz auf separaten Konten in der Buchführung erfasst werden. Hierzu müssen für jede Vermögens- und Schuldenposition - einschließlich der Position „Eigenkapital“ - entsprechende Konten eingerichtet und die vorhandenen Anfangsbestände darauf vorgetragen werden. Da auf diesen Konten Bestände und deren Veränderungen erfasst werden, nennt man diese Konten Bestandskonten.

Man unterscheidet entsprechend ihrer Position in der Bilanz Aktiv- und Passivkonten. Hierbei sind folgende Regeln zu beachten:

Buchungsregeln für Aktivkonten Buchungsregel für Passivkonten

Soll z.B. Kasse Haben Soll z.B. Darlehen Haben

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mehrung Endbestand Endbestand Mehrung

(+) (Saldo) (Saldo) (+)

Übungsaufgabe 7: Auflösung der Bilanz in Konten

1. Schritt:

Eröffnen Sie die benötigten Konten und übernehmen Sie die Anfangsbestände aus der Eröffnungsbilanz. (siehe nächste Seite)

2. Schritt

Buchen Sie die Geschäftsfälle 1 bis 5 auf den entsprechenden Konten.

3. Schritt

Ermitteln Sie die Endbestände der Aktiv- und Passivkonten und schließen Sie die Konten durch die Übernahme der Endbestände auf die Schlussbilanz ab.

Aktiva Eröffnungsbilanz Passiva

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gebäude 200.000 EURO Eigenkapital 97.760 EURO

Geschäftsausstattung 2.360 EURO Darlehen 130.000 EURO

Fuhrpark 33.300 EURO Verb. aus L & L 12.000 EURO

Bank 2.100 EURO

Kasse 2.000 EURO

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Übungsaufgabe 8: BeStandsbuchungen

Bearbeiten Sie die folgende Aufgabe entsprechend den in der Aufgabe 7 definierten Schritten.

Anfangsbestände:

Kasse 15.000 EURO, BGA 10.200 EURO, Waren 20.000 EURO, Bankguthaben 10.000 EURO, Forderungen 2.500 EURO, Eigenkapital ?

Geschäftsfälle:

1. Kauf einer Büromaschine gegen bar für 4.000 EURO
2. Kauf von Waren gegen Bankscheck (8.000 EURO)
3. Zielverkauf von Waren (6.000 EURO)
4. Kauf von Waren gegen bar (5.000 EURO)
5. Banküberweisung eines Kunden (1.000 EURO

Übungsaufgabe 9: Bestandsbuchungen 2

Aufgabenstellung entsprechend der Übungsaufgabe 8.

Anfangsbestände:

BGA 25.000 EURO, Waren 16.000 EURO, Forderungen 10.500 EURO, Kassenbestand 2.800 EURO, Bankguthaben 10.000 EURO, Darlehensschulden 15.000 EURO, Liefererverbindlichkeiten 2.600 EURO.

Geschäftsvorfälle

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.3. Zusammenhang zwischen Inventur - Inventar und Bilanz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4. Erfolgsbuchungen

4.1. Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle

Bei den bisher durchgeführten Buchungen ist das Betriebsergebnis unverändert geblieben. Das Unternehmen hat weder einen Gewinn noch einen Verlust erzielt. Es werden lediglich Bestände getauscht z. B. Tausch von Bargeld gegen ein Auto. Berücksichtigt man jedoch:

Mietzahlungen Einnahmen aus dem Verkauf von Waren

Personalkosten Provisionserträge

Stromkosten Zinserträge

= Aufwendungen = Erträge

so ergibt die Differenz hieraus einen Gewinn bzw. Verlust. Da sämtliche Aufwendungen der Unternehmer (=EK-Geber) bezahlen muss bzw. sämtliche Erträge dem selben gutgeschrieben werden, berühren alle erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle das Eigenkapital-Konto.

Aufwendungen Erträge

= Abgänge im Konto Eigenkapital = Zugänge im Konto Eigenkapital

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Übungsaufgabe 10: Erfolgsbuchungen auf dem EK-Konto

1. Schritt

Erstellen Sie aus den nachfolgenden Angaben eine Eröffnungsbilanz.

2. Schritt

Eröffnen Sie die entsprechenden Aktiv- und Passivkonten und übernehmen Sie die Anfangsbestände aus der Eröffnungsbilanz.

3. Schritt

Buchen Sie die Geschäftsfälle 1 bis 6 auf den entsprechenden Konten.

4. Schritt

Schließen Sie die Konten ab und erstellen Sie eine Schlussbilanz.

Anfangsbestände:

BGA 3.500, Waren 2.900, Bankguthaben 800, Postgiro 600, Kasse 350, Darlehensschuld 1.500, Verbindlichkeiten aus L & L 260

Geschäftsfälle:

1. Barzahlung der Geschäftsmiete 320 EURO
2. Zinsgutschrift der Bank (60 EURO)
3. Büromaterial wird durch Postüberweisung bezahlt (28 EURO)
4. Unsere Banküberweisung für Darlehenszinsen (45 EURO)
5. Banklastschrift für Strom (240 EURO)
6. Wir erhalten eine Provision für die Vermittlung eines Auftrages bar (670 EURO)

[...]


[1] Vgl. Gabler'´s Wirtschaftslexikon, 12. Auflage, Band 1, S. 945

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Details

Title
Skript: Grundlagen der Buchführung
Grade
1
Author
Year
2005
Pages
54
Catalog Number
V48631
ISBN (eBook)
9783638452908
ISBN (Book)
9783638708357
File size
756 KB
Language
German
Notes
Skript enthält zahlreiche Übersichten, Schaubilder und Übungsaufgaben
Keywords
Skript, Grundlagen, Buchführung
Quote paper
Dr. Michael Kiefer (Author), 2005, Skript: Grundlagen der Buchführung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48631

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