Beim Drogenthema gilt es zu Beginn der Arbeit einige Begriffe genauer zu erklären, um brauchbares, grundlegendes Wissen vermitteln zu können und ein problemloses weiterführendes lesen zu ermöglichen, außerdem werden einige Wörter sehr verschieden verstanden und bedürfen einer eindeutigen Klärung um Vorurteile auszuschließen. Wie schon kurz erläutert ist die Drogenprohibition fragwürdig und soll daher genauer und wissenschaftlich untersucht werden. Im Zuge dessen sind eine historisch vergleichende Perspektive und die Folgen der Kriminalisierung bezüglich der Menschenwürde Punkte, die in diesem Teil betrachtet werden. Anschließend ergibt sich nach logischem Aufbau, der Gegenpol zur vorher thematisierten Drogenprohibition und gleichzeitig der Kernteil dieser Arbeit. Zunächst werden die theoretischen Grundlagen der akzeptanzorientierten Drogenarbeit unter Gesichtspunkten der Prinzipien und Leitmotive, sowie die sich daraus ergebenden Möglichkeiten und Grenzen analysiert. Abgerundet wird der Kernteil durch die Darstellung dreier Versuche akzeptanzorientierte Drogenarbeit praktisch zu verwirklichen. Den Abschluss bildet ein kritisches Resümee durch die Betrachtung der Zielsetzung akzeptierender Drogenarbeit und deren Durchsetzung unter Einfluss der aktuellen Rechtsnorm.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffserklärung
2.1 „Drogen“
2.2 Suchtprävention
3 Prämissen der Drogenprohibition
3.1 Entstehung von Substanzverboten aus historischer Perspektive und deren gegenwärtige Wirksamkeit
3.2 Kriminalisierung als folgenschwere Schädigung der Menschenwürde
4 Theoretische Grundlagen akzeptanzorientierter Drogenarbeit
4.1 Prinzipien und Handlungsleitlinien
4.2 Ziele und Grenzen
5 Drogenkonsumräume
6 Resumee
Literaturverzeichnis
1 1. Einführung
„Keine Macht den Drogen“ hieß es bei einer Anti-Drogen Initiative der Bundesregierung, welche unter anderem von Karl- Heinz Rummenigge am 24. April. 1990 aufgebaut wurde. Nachdem sich die staatliche Finanzierung unter einer neuen Regierung einstellte, öffnete eine Geschäftsstelle des gleichnamigen Fördervereins in München. Ziel des gemeinnützigen Vereins ist es durch Präventionsarbeit ein „gegen Drogenkonsum gerichtetes Bewusstsein“ zu schaffen. Der Verein existiert noch immer in München, genauso wie Konsument*innen psycho-aktiver Substanzen, die ihren Konsum im verborgenen ausleben und dabei regelrecht abtauchen in die Tunnelsysteme um den Hauptbahnhof in München (vgl. Herinrichs, von Laffert 2016: o.A.).
„Erst wenn man verfolgt wird muss man sich verstecken“ ist die hier zugrunde liegende Behauptung des Autors, in diesem Zusammenhang existiert die voranstehende „Anti- Drogen“ Politik noch immer und sorgt dafür, das Menschen kriminalisiert werden, das Menschen strafrechtlich verfolgt werden, die vorerst ganz spezielle, illegale Substanzen konsumieren. Dieses Prinzip soll die Menschen primär vor den psychischen und physischen gesundheitlichen, durch den Konsum der illegalen psycho-aktiven Substanzen hervorgerufenen Schädigungen schützen, in dem eine exekutive Gewalt gegen den Handel, Erwerb und Besitz dieser Substanzen vorgeht und den Menschen dadurch suggerieren, das „Drogen“ aus dem Leben verschwinden müssen.
Dabei werden einige Sachverhalte ignoriert, beispielsweise das es „Drogen“ gibt, die innerhalb eines Staates erlaubt und meist auf einfachste Weise erhältlich sind. In Deutschland spricht man bei der Droge Alkohol von einem hohen Kulturgut und rechtfertigt damit seine Legalität, allerdings wird Alkohol aus gesundheitlicher Perspektive nicht harmloser, als andere illegale Drogen eingestuft. Folgend daraus ergeben sich aus rechtlicher Perspektive zwei Arten der Konsument*innen von psycho-aktiven Substanzen, zum einen sind es Konsument*innen, die ihre Gesundheit frei und selbstbestimmt ruinieren dürfen und zum anderen gibt es Konsument*innen, die „im Namen der Volksgesundheit“ akzeptieren müssen, das sie nach ihrer kulturellen Anpassung beurteilt, strafrechtlich verfolgt und unterdrückt werden (Manfred Kappeler 1993: 16). Im ersten Artikel des Grundgesetzes wird die Menschenwürde proklamiert:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich daher zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage der menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt (Art. 1 Abs. 1,2,3 Var. GG.).“
Die akzeptierende Drogenarbeit sieht das Betäubungsmittelgesetz in einem klaren Widerspruch mit diesem Artikel. Weder menschliche Gemeinschaft, noch Frieden oder Gerechtigkeit könne dadurch verwirklicht werden, stattdessen werde diskriminiert, ausgegrenzt, Freiheit entzogen durch Gefängnis und Zwangstherapie, permanent verfolgt, beunruhigt, psychisch belastet und willkürlich verboten welche Substanzen nicht selbstbestimmt konsumiert werden dürfen. (vgl. Kappeler 1993: 17). Aus dieser Kritik heraus gründete sich der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik e. V. Berlin, der den Autor inspirierte und dazu veranlasste sich dem Thema der akzeptierenden Drogenarbeit zu widmen. Diese spezielle Arbeit steht in einem sehr extremen Zwiespalt, zum einen muss sich innerhalb dieser Arbeit an Gesetze gehalten werden, die aus einer Abstinenz orientierten Gesetzgebung entstehen, zum anderen soll in diesem Rahmen eine Akzeptanz orientierte Arbeit im Umgang mit psycho-aktiven Substanzen verwirklicht werden, um eine grundlegende Herstellung der Menschenwürde erzielen zu können. Ziel des Autors ist es darzustellen, welche Möglichkeiten sich innerhalb der akzeptierenden Drogenarbeit unter Betrachtung des Zwiespalts ergeben und an welchen Punkten diese an ihre Grenzen stößt.
Beim Drogenthema gilt es zu Beginn der Arbeit einige Begriffe genauer zu erklären, um brauchbares, grundlegendes Wissen vermitteln zu können und ein problemloses weiterführendes lesen zu ermöglichen, außerdem werden einige Wörter sehr verschieden verstanden und bedürfen einer eindeutigen Klärung um Vorurteile auszuschließen. Wie schon kurz erläutert ist die Drogenprohibition fragwürdig und soll daher genauer und wissenschaftlich untersucht werden. Im Zuge dessen sind eine historisch vergleichende Perspektive und die Folgen der Kriminalisierung bezüglich der Menschenwürde Punkte, die in diesem Teil betrachtet werden. Anschließend ergibt sich nach logischem Aufbau, der Gegenpol zur vorher thematisierten Drogenprohibition und gleichzeitig der Kernteil dieser Arbeit. Zunächst werden die theoretischen Grundlagen der akzeptanzorientierten Drogenarbeit unter Gesichtspunkten der Prinzipien und Leitmotive, sowie die sich daraus ergebenden Möglichkeiten und Grenzen analysiert. Abgerundet wird der Kernteil durch die Darstellung dreier Versuche akzeptanzorientierte Drogenarbeit praktisch zu verwirklichen. Den Abschluss bildet ein kritisches Resümee durch die Betrachtung der Zielsetzung akzeptierender Drogenarbeit und deren Durchsetzung unter Einfluss der aktuellen Rechtsnorm.
2. Begriffserklärung
Wie bereits angedeutet wurde, ist es von hoher Wichtigkeit bestimmte Begrifflichkeiten genauso zu definieren, wie sie in der Hausarbeit gebraucht werden, um Unverständlichkeiten zu beseitigen und dem Leser einen vorurteilsfreien, rein wissenschaftlichen Umgang ermöglichen zu können. Daher setzt sich der folgende Inhalt mit drei verschiedenen speziell gewählten Bergriffen auseinander und schafft damit eine nötige Grundlage für das Lesen weiterer Kapitel.
2.1 „Drogen“
Der Wortursprung kommt aus dem niederländischen „droog“ und bedeutet übersetzt „gesammelt“, „gesäubert“ und „getrocknet“. Verwendung fand der Begriff unter Gesichtspunkten der Pflege, der Reinigung und der Gesundheit und erklärt damit die bis heute bestehende Bezeichnung einer „Drogerie“, in der aktuell und auch in der Vergangenheit Haushaltsmittel, Kosmetik, Produkte zur Körpereinigung und Heilmittel erhältlich sind und waren. (vgl. Barsch 2010: 17). Assoziativ entstehen sehr verschiedene Bilder und Konstrukte, wenn dieser Begriff gebraucht wird, so ist es laut Barsch „in Debatten als auch bei praktischen Fragestellungen“ nicht möglich diese Begrifflichkeit zu verwenden, ohne genau zu klären, was darunter verstanden werden soll (Barsch 2010: 19). Um das Ausmaß der verschiedenen Sichtweisen im Ansatz nachvollziehen zu können werden dazu einige im Folgenden genauer erläutert.
Eine Differenzierung von psycho-aktiven Substanzen wird klar ersichtlich, wenn juristische Regelungen betrachtet werden. Demnach gibt es psycho-aktive Substanzen „deren Handel, Erwerb und Besitz“ durch das „Betäubungsmittelgesetz“ illegal ist, nur diese werden aus juristischer Sicht als „Drogen“ verstanden. Bezeichnungen wie z.B. „Alkohol- und Drogenberatungsstellen“ stellen genau diesen rechtlichen Status dar (Barsch 2010: 18). Ein anderes Begriffsverständnis zeigt sich, indem „Drogen“ Substanzen, aber auch Tätigkeiten sein können, die nicht den Normen einer Kultur entsprechen. Zwischen verschiedenen Kulturen besteht, ein sich unterscheidendes Verständnis, was als moralischer Delikt deklariert oder akzeptiert wird. Deutlich wird dies, bei der Betrachtung des gegensätzlichen Umgangs mit Alkohol in westlichen und moslemischen Kulturen (vgl. Barsch 2010: 18). In einem medizinischen Kontext kann der Begriff ebenfalls anders ausgelegt werden, denn wie schon dargestellt wurde, gibt es schon sehr lang die Erkenntnisse, das psycho-aktive Substanzen auch als Heilmittel fungieren können. Die medizinische Nützlichkeit und Notwendigkeit besteht zum Beispiel im Gebrauch als „Narkose-, Betäubungs-, Beruhigungs- und Schmerzmittel.“ Verallgemeinert gelten diese solang als Medikamente, wie sie unter Aufsicht des Arztes und seiner Anordnung nach konsumiert werden. Medikamentenmissbrauch, also ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, macht aus medizinischer Sicht Medikamente zu „Drogen“ (vgl. Barsch 2010: 18 f.). Wie schwierig es ist diesen Begriff zu gebrauchen, ohne Missverständnisse oder Vorurteile zu entwickeln wurde bisher verdeutlicht, nun ist es wichtig, ihn so zu definieren, das er sachbetont und neutral verstanden wird.
Um den Begriff „Drogen“ frei von Deutungen moralischer, strafrechtlicher, medizinischer oder sozialer Perspektive zu verstehen, sollte er reduziert betrachtet werden, als eine Substanz, durch die eine psycho-aktive Wirkung hervorgerufen werden kann. In diesem Zusammenhang werden bei einer durch Barsch gekürzten Definition der „Who“ mehrere Zentrale Aspekte angesprochen. Demnach sei ein Droge eine
,,... psycho-aktive Substanz, d.h. ein Stoff, der auf das Zentralnervensystem wirkt. Drogen in diesem Sinn sind alle Stoffe, Mittel, Substanzen, die aufgrund ihrer chemischen Natur Strukturen oder Funktionen im lebendigen Organismus verändern, wobei sich diese Veränderung insbesondere in Sinnesempfindungen, in der Stimmungslage, im Bewusstsein oder in anderen psychischen Bereichen oder im Verhalten bemerkbar machen." (WHO Memorandum, Bulletin of the World Health Organization 1981: 225-242 z.n. Barsch 2010: 20)
Laut dieser Definition wird der Drogenbegriff zu dem, was er in dieser Arbeit sein soll, d.h. eine Substanz und definitiv keine Tätigkeit, die neuro-chemisch innerhalb des Zentralnervensystems wirkt und dabei Veränderungen in der Stimmungslage, im Bewusstsein oder in anderen psychischen Bereichen hervorruft, wodurch speziell auf diese Art neuro-chemisch wirkende Substanzen auch als „psycho-aktive“ Substanzen bezeichnet werden (vgl. Barsch 2010: 20 f.).
2.2 Suchtprävention
Im Hinblick auf folgende Inhalte, in denen akzeptierende Drogenarbeit thematisiert wird, soll in der letzten Begriffserklärung ein Verständnis für den fokussierten Teilbereich entstehen mit dem sich die akzeptierende Drogenarbeit beschäftigt.
Prävention (lat. Praevenire: zuvorkommen) im allgemeinen beschreibt das etwas getan wird „ bevor ein bestimmtes Ereignis oder ein bestimmter Zustand eintreten, damit diese nicht eintreten oder zumindest der Zeitpunkt ihres Eintretens hinausgeschoben wird oder ihre Folgen begrenzt werden“ (Bröckling 2008: 38). Speziell abgeleitet auf die Suchtprävention ergeben sich verschiedene Herangehensweisen für die Umsetzung, wobei zwischen Drogenprävention und Suchtprävention unterschieden wird. Bauch verdeutlicht, das Drogenprävention sowohl durch Abschreckung und Kriminalisierung, als auch durch Sachaufklärung und Immunisierung des Konsums verwirklicht wird, wohingegen Suchtprävention durch Vermittlung funktionaler Äquivalente, Ressourcenstärkung, Lebenskompetenzförderung realisiert und als Gesundheitsförderung und Risikobegleitung wahrgenommen werden kann. (vgl. Bauch 2002: S 26). Dabei gibt es drei Interventionszeitpunkte , die kategorisch unterteilt werden:„ die vorbeugende präventive Intervention (= primäre Prävention), die unterstützende, supportive oder kurative Intervention (=sekundäre Prävention) und schließlich die ausgleichende weitere Negativentwicklung verhindernde und eindämmende, kompensatorische oder rehabilitive Intervention (= tertiäre Prävention) […]“ (Röhm 2002: 265).
„Intervention“ unter Betrachtung eines ungewollten abstinenzorientierten Eingreifens ist definitiv eine Art Drogen/ Suchtprävention zu betreiben, beispielsweise durch Kriminalisierung, dennoch ist sie genau das Gegenteil der thematisierten Herangehensweise, in der selbstbestimmte, eigeninszenierte Lebensgestaltungen mit oder ohne psycho- aktive Substanzen lediglich moderiert werden. Da der Begriff Suchtprävention zu allgemein gefasst ist und dadurch komplett gegenteilig meinende Konzepte beinhalten kann, plädiert Schneider dafür diesen „aufzugeben und stattdessen von einer akzeptanzorientierten, moderierenden Verbraucherbegleitung “ in diesem Bereich zu sprechen (Schneider 2004: o.A.).
3. Prämissen der Drogenprohibition
Psycho- aktive Substanzen wurden seit jeher kulturell tabuisiert oder akzeptiert. Bei einer Untersuchung der zugrunde liegenden Hintergründe soll eine beispielhafte Darstellung von historischen Aufhebungen und Erlassungen verschiedenster Substanzprohibitionen in unterschiedlichen Kulturkreisen der Analyse dieser dienen. Daraus abgleitet werden insbesondere maßgebliche Akteur*innen und ihre Motive innerhalb eines Drogenprohibitionsprozesses. Anschließend werden sich hinleitend auf die „anti-Drogenprohibtionsarbeit“ Schlussfolgerungen bezüglich dem Umgang mit betreffenden Konsument*innen und auf die dabei berücksichtigte Menschenwürde ergeben. Die Grundlagen, die Entstehung und die Entwicklung der akzeptierenden Drogenarbeit begründet sich durch die vergangene und gegenwertige drogenpolitische Handhabung, insofern erweist es sich als notwendig diesen Gegenpol genauer zu betrachten (vgl. Kappeler 1993: 17 f.).
3.1 Entstehung von Substanzverboten aus historischer Perspektive und deren gegenwärtige Wirksamkeit
Bei der Beurteilung von gegenwärtigen Prozessen ist es wichtig, diese auf parallel verlaufende Strukturen und äquivalent vorgekommene Ereignisse in der Vergangenheit zu prüfen und demnach zu vergleichen, auf diese Weise ergeben sich Schlussfolgerungen, die nicht exakt auf gegenwärtige differente Prozesse übertragbar sind, aber dennoch als hypothetische Annahmen dienen können (Scheerer 1993: 107). Der folgende Teil wird daher, wie auch schon erläutert, einen historischen Blick mit Bezug zur Gegenwart aufwerfen.
Scheerer bezeichnet das Strafrecht als „absolut, wertrational und expressiv und insofern ,moralnäher‘ als andere Rechtsgebiete“, in diesem Kontext sieht er in der Drogenprohibition nicht nur die Möglichkeit einen bestimmten Zustand herzustellen, sondern darüber hinaus einen Wert zu vermitteln (Scheerer 1993: 107). Wert- und Normenvorstellung können sich zwischen Kulturen unterscheiden und dadurch einen Kulturkonflikt veranlassen. Mächtige Gruppen mit genügend Einfluss auf die Legislative verwirklichen Prohibitionen, um ihre Machtposition zu manifestieren und zu schützen, so könnte angenommen werden eine derart starke symbolische Aufladung von Prohibitionen führe zur langfristigen Verfestigung dieser, die Geschichte hingegen verdeutlicht das Gegenteil (vgl. Scheerer 1993: 108). Im 16./ 17. Jahrhundert wurden Tabak und Kaffee in Russland bekämpft, da der Gebrauch dieser Substanzen das „Streben nach Veränderungen, für politische und kulturelle Fundamentalopposition“ versinnbildlichte (Scheerer 1993: 108). Durchgesetzt wurde die Tabakprohibition vom Klerus und den Zaren in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bis die Reform von oben am 01. Februar.1697 durch den Zar „Peter dem Großen“ passierte. Der Zar widersetzte sich den Klerus und plädierte für die Öffnung Russlands nach Westen, wodurch er der von England empfohlenen Liberalisierung des Tabaks innerhalb kurzer Zeit zustimmte. (vgl. Scheerer 1993: 108 f.). Dieses Beispiel verdeutlicht welche Akteur*innen in autokratischen Gesellschaften über ein Substanzverbot willkürlich entschieden. Ähnliches ereignete sich im kaiserlichen China, indem Konsum und Handel von Opium autokratisch verboten wurde, dennoch unterstützte die britische Regierung den Schmuggel, um negative Handelsbilanzen mit China auszugleichen. Interessant dabei ist, das die organisierte Kriminalität aus der Prohibition heraus entstand. Durch harte Sanktionen und strenge Methoden gelang es China die Opiumsucht in den 1950er Jahren zu eleminieren. Nachdem sich China wirtschaftlich öffnete nahm die Zahl der Konsument*innen allerdings wieder zu (vgl. Ullmann 2016: 13f.). In beiden autokratischen Herrschaften, sowohl in Russland, als auch in China wurde kenntlich, das es unmöglich ist Prohibitionen von Substanzen in einem Staat mit Bürgerrechten und einem offenen Markt durchzusetzen (vgl. Scheerer 1993: 108; Ullmann 2016: 13f.). Darüber hinaus hat die öffentliche Meinung innerhalb einer Demokratie eine höhere Bedeutung und kann politischen Einfluss ausüben, solang sie sich als Strömung ideologisch formiert und Lobby-Strukturen aufbaut. Dennoch verdeutlicht Scheerer durch das Beispiel der amerikanischen Alkoholprohibition von 1913 bis 1933, in der die hocheffiziente Lobby „Anti-Saloon-League“ mit der Unterstützung durch „big buisness“ Voraussetzung für die Durchsetzung der Alkoholprohibition und die „Association Against the Prohibtion Amentment“ beeinflussender Faktor bei deren Aufhebung war, das es meist die „sozio-ökonomischen Eliten“ seien, denen eine besondere Bedeutung bei der Entscheidung für oder gegen Verbote zukomme (Scheerer 1993: 111). Noch komplexer wird es bei der Untersuchung des heutigen internationalen Drogenhandels, bei dem Illegalität und Legalität förmlich miteinander verschmelzen. Bei der Betrachtung einiger Regionen Lateinamerikas und Asiens sind es die Besitzer*innen des Drogenkapitals, die einerseits als höchst kriminell eingestuft werden und sich andererseits Machtstrukturen aufgebaut haben, durch die sie Einfluss auf den Politik-, Militär- und Polizeiapparat haben (vgl. Wolffersdorff 2002: 17). In einem demokratisch verfassten Staat etabliert sich im Geheimen, im Untergrund eine autokratische Herrschaft, in diesem Zusammenhang entwickelt sich wortwörtlich ein „Staat im Staate“ (Wolffersdorff 2002: 17). Von dort aus wird „Rauschgift“ um die ganze Welt transportiert, um insbesondere durch Abnehmer in westlichen Nationen zu profitieren, was hauptsächlich die „vereinigten Staaten von Amerika“ dazu veranlasste den „War on Drugs“ auszurufen und zu betreiben (Scheerer 1993: 107). Zeitlich vorausgehend wurde 1961 das Fundament für die internationale Drogenpolitik, durch die „single Convention“ geschaffen, bei der ein Anbauverbot von Koka, Schlafmohn und Hanf vereinbart, sowie deren Weiterverarbeitung unterbunden werden sollte. Ausgeweitet wurde dieses repressive Vorgehen zehn Jahre später durch die „Convention on Psychotropic Substances“, indem fortan auch Halluzinogene, Stimmulanzien, Hypnotika und synthetisch hergestellte Tranquilanzien kriminalisiert wurden (vgl. Krause; Simon 2009: 34 f.). Das „Drogenproblem“ durch beispielsweise erzwungene Produktionsumstellungen, gewaltsame militärische Unterbrechung von Transportwegen und den Kauf von Regierungen in den Quellgebieten zu lösen erweist sich laut Wolffersdorff „letztlich selbst als Teil des Problems“ (Wolffersdorff 2002: 18). Obwohl es sich hierbei nicht nur um das alleinige Verbot einer Substanz, sondern um einen ganzen Krieg auf internationaler Ebene gegen diese handelt, teilt Wolffersdorf ähnliche Ansichten wie Scheerer, indem er Kritiker des Drogenkriegs mit Kritikern der Waffenlobby vergleicht und deren Argumente als intellektuell kaum widerlegbar und moralisch gut begründet beschreibt. Auf politischer Ebene seien diese allerdings folgenlos, weil „ihre Umsetzung die Selbstauflösung ganzer Industriezweige voraussetzen und fest gefügte Machtallianzen zum Einsturz bringen müsste“ (Wolffersdorf 2002: 18).
In Deutschland kam es 1971 ebenfalls zur Ablösung des Opiumgesetzes und in dessen Folge zur Verschärfung der sich gegen psycho-aktive Substanzen richtenden Rechtsauslegung, durch die Einführung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Es beruft sich auf das „ungestörte soziale Zusammenleben der Bürger“, welches durch repressive und präventive Maßnahmen erzielt wird, wobei Prävention nach dem Rauschgiftbekämpfungsplan von 1990 auf „Abstinenz im Hinblick auf illegale Drogen“, auf „selbstkontrollierenden Umgang mit legalen Suchtmitteln […] mit dem Ziel der Abstinenz und auf „bestimmungsgemäßen Gebrauch von Medikamenten“ ausgerichtet ist (FDR 1998: 78 z.n. Krause; Simon 2009: 35). Bis heute wird dieser Ansatz auf politischer Ebene ähnlich strikt beibehalten, allerdings gibt es zunehmend Erfolge, in der Durchsetzung von Angeboten im Bereich der „Überlebenshilfe“, beispielsweise die Aufnahme der diamorphingestützten Behandlung in der Regelversorgung Schwerstabhängiger seit 2009, sodass sich zunehmend die Überlebenshilfe als vierte Säule neben Repression, Rehabitilation und Prävention im „vier-Säulen-Modell“ etabliert. Dennoch dominiert nach wie vor die repressive Ausrichtung mit dem „gerneralpräventiven Ansatz“ in der Prohibitionspolitik (vgl. Krause; Simon 2009: 35).
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- Anonym,, 2019, Die akzeptanzorientierte Drogenarbeit für ein menschenwürdiges Drogenhilfesystem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/487798
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