Schrift und Sprachlosigkeit in Kafkas Erzählung 'In der Strafkolonie'


Term Paper (Advanced seminar), 2004

20 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Mündlichkeit und Sprachlosigkeit in der Strafkolonie

2. Der Apparat

3. Die Sprache der Folter

4. Die Bedeutung der Schrift

Fazit

Bibliographie

Einleitung

Franz Kafkas Erzählung In der Strafkolonie entstand in der zweiten Hälfte des Jahres 1914. Sie resultiert aus einem Schreibabbruch am „Proceß“-Roman und ist einzuordnen in eine Zeit, in der technischen Erneuerungen wie die Schreibmaschine und der Parlograph in großem Maß Einzug in die Büros und Grammophone in die Privathaushalte gefunden haben. Diese Entwicklung verfolgte Kafka mit einer Mischung aus Faszination und Schrecken.

Der Erstdruck der Erzählung erfolgte 1919 im Leipziger Kurt Wolff Verlag. Der Verleger Wolff fand die Erzählung peinlich, doch Kafka entgegnete darauf: „Zur Erklärung dieser letzten Erzählung füge ich nur hinzu, daß nicht nur sie peinlich ist, daß vielmehr unsere allgemeine und meine besondere Zeit gleichfalls sehr peinlich war und ist und meine besondere sogar noch länger peinlich als die allgemeine.“[1]

Diese ambivalente Erzählung über eine technisierte Foltermaschine innerhalb einer operettenstaatsähnlichen Strafkolonie und einem grausamen Strafapparat treibt ein nicht minder grausames Spiel mit dem Leser, den er – im übertragenen Sinne – ganz dicht an die Apparatur herankommen lässt, um dann entscheidende Fragen offen zu lassen.

Sowohl Inhalt als auch die Erzählstruktur bieten viele Möglichkeiten zu Interpretationsansätzen. In vielerlei Hinsicht scheint die Erzählung späteren Ereignissen vorauszugreifen. So wurde in der Forschungsliteratur bereits auf die Parallele zu Folterungen und fremdbestimmten Tätowierungen von Juden in den Konzentrationslagern hingewiesen, während das Rechtssystem der Strafkolonie unweigerlich an das derzeitig umstrittene Internierungslager der USA in Guantánamo Bay auf Cuba erinnert.

In dieser Arbeit möchte ich mich mit den Gesichtspunkten Mündlichkeit und Schriftlichkeit in Kafkas Strafkolonie und der damit verbundenen Medienfunktion des Apparates beschäftigen. Viel wurde in der Forschung bereits über den „eigentümlichen Apparat“ (S. 164), vor allem aber über die poetologische Funktion des Textes, in dem Kafka seinen eigenen Schreibprozess reflektiert, geschrieben. Während die Argumentationen, die sich dem Apparat und der Funktion der Schrift innerhalb der Erzählung widmen meiner Meinung nach noch nicht abschließend diskutiert wurden, sehe ich die mögliche Interpretationsweise des reflektierenden Schreibprozesses als weniger problematisch an. Aus diesem Grund werde ich in der vorliegenden Arbeit verstärkt die zuerst genannten Punkte diskutieren, unter Einbeziehung der Argumente, die für eine peotologische Funktion sprechen.

Mündlichkeit und Schriftlichkeit sind Aspekte der Erzählung, die in direktem Zusammenhang zu den Machtpositionen der einzelnen Protagonisten stehen. Dem gesprochenen Wort des Reisenden, der wie zufällig dem Verfahren beiwohnt, wird durch den Offizier große Bedeutung beigemessen. Es entscheidet über das Fortbestehen des „Verfahrens“, wie es in der Erzählung genannt wird, und damit über Leben und Tod sowohl des Offiziers als auch des Apparates. Dieses „Verfahren“ steht für das Strafverfahren innerhalb der Strafkolonie, das weder Gericht, noch Verteidigung, nicht einmal die Mitteilung des Urteils beinhaltet, das immer auf Folter und Tod hinausläuft. Teile dieser Rechtspraxis sind der Offizier, als letzter Anhänger des Verfahrens, der Apparat als ausführendes Organ und der alte Kommandant, der zwar schon verstorben ist, aber in seinen Handzeichnungen weiterlebt.

Im Gegensatz zu dieser Autorität des Reisenden stehen Macht- und Sprachlosigkeit des Verurteilten. Kein Wort erfährt der Leser von ihm selbst; ohne jegliche Rechte der Verteidigung soll ihm sogar das Recht des Schmerzausdrucks, das Stöhnen und Schreien, im Verlauf der Bestrafung genommen werden.

Der Apparat ist das bedeutende Medium der Erzählung, der das immer gleich lautende Urteil des Offiziers in zwölfstündiger, quälender Prozedur vollstreckt. Vom Offizier sorgsam gepflegt, erscheint er mit diesem in einem intimen Verhältnis zu stehen und „ermordet“ am Ende sowohl den Offizier als auch sich selbst. Der Tod des Offiziers und die Zerstörung der Maschine bezeugen das Scheitern des Verfahrens, das dem Offizier die körperliche Ekstase vorenthält.

1. Mündlichkeit und Sprachlosigkeit in der Strafkolonie

Die Protagonisten der Strafkolonie verfügen über verschiedene Ausprägungen der mündlichen Rede, die in direktem Zusammenhang mit dem Ausdruck von Macht verbunden sind. Quantitativ ist der Offizier Hauptakteur der mündlichen Rede, indem er den Apparat und dessen Funktionsweise ausführlich erläutert und sich für den Erhalt des „Verfahrens“ – die Vollstreckung des Urteils, das ohne gerichtliches Verhandeln gefällt wird – einsetzt, doch schwindet die Macht seiner Worte zusehends, die er versucht dafür zu verwenden, den Reisenden zu einem Verbündeten zu machen. Die Rolle des Offiziers ist in anderer Hinsicht dominiert von Schriftlichkeit. Er ist Träger der Handzeichnungen des alten Kommandanten, dessen Macht in der Schrift, in den Handzeichnungen und der Inschrift seines Grabsteines, fortlebt. Der Offizier ist als einziger in der Lage diese Handzeichnungen zu entziffern und das Räderwerk des Zeichners am Apparat entsprechend anzuordnen. Er ist treuer Anhänger des alten Kommandanten, doch muss er feststellen: „seine Macht fehlt mir ganz“ (S. 180); das „Verfahren“ kann er nicht ohne Hilfe aufrechterhalten. Diese erhofft er sich von den Worten des Reisenden, die er ihm förmlich in den Mund legen möchte:

Ein flüchtiges, ein bloß unvorsichtiges Wort genügt. Es muß gar nicht Ihrer Überzeugung entsprechen, wenn es nur scheinbar seinem Wunsche entgegenkommt. [...] Sie werden etwa sagen: „Bei uns ist das Gerichtsverfahren ein anderes“, oder „Bei uns wird der Angeklagte vor dem Urteil verhört“, oder „Bei uns erfährt der Verurteilte das Urteil“, oder „Bei uns gibt es auch andere Strafen als die Todesstrafe“, oder „Bei uns gab es Folterungen nur im Mittelalter“. Das alles sind Bemerkungen, die ebenso richtig sind, als sie Ihnen selbstverständlich erscheinen, unschuldige Bemerkungen, die mein Verfahren nicht antasten. (S. 184)

In dem Maße, indem der Offizier versucht, die mündliche Rede des Reisenden zu manipulieren, lenkt er auch die Rezeption des Lesers gekonnt in seinem Sinne, was ebenfalls an dem Zitat deutlich wird. Seine verharmlosende Rede über das Verfahren und den Apparat, die sich durch die gesamte Erzählung hinzieht, bringt die Aufmerksamkeit des Lesers weg von der extremen Grausamkeit des Verfahrens, wenn er z.B. die „Zartheit der Schwingungen“ (S. 178) und den „unbegreiflich sanften Flug“ (S. 182) des geschundenen Körpers beschreibt, eine Vorgehensweise, die sich im gesamten Erzählstil Kafkas widerspiegelt.

Für den Verurteilten ist eine eigene Art der Literalität vorgesehen: er soll die Schrift mit seinen Wunden entziffern. Doch dazu kommt es nicht und auch das Vorhaben des Offiziers, sich selbst der Prozedur zu unterziehen, scheitert am Ende ebenso wie das von ihm beschriebene Verfahren.

Der Verurteilte spricht im Laufe der gesamten Erzählung kein für den Leser „hörbares“ Wort. Sogar nach seinem Freispruch bleibt er in dieser Wortlosigkeit verhaftet und „lacht[e] ohne Worte leise vor sich hin“ (S. 190). Der einzige Satz, den er seinem Hauptmann zugerufen haben soll, wird vom Offizier zitiert: „Wirf die Peitsche weg, oder ich fresse dich.“ (S. 171) Es erscheint mehr als fraglich, ob dies wirklich der Wahrheit entspricht, denn der Verurteilte macht während der gesamten Erzählung einen stummen und seinem Schicksal ergebenen Eindruck. Seine Rolle scheint rein auf das Hören beschränkt. Die Unglaubwürdigkeit dieses Vorgangs verweist auf die Ungerechtigkeit des Verfahrens, das dem Hauptmann bedingungslos glaubt, ohne den Verurteilten anzuhören.

Der Offizier hält ausschließlich den Reisenden für kommunikationswürdig, den er mit seiner Rede zum Verbündeten machen möchte. Dagegen käme ihm zunächst nicht in den Sinn, mit dem Verurteilten zu sprechen, da dieser nach Meinung des Offiziers sowieso nur „gelogen“ hätte (S. 172). Auch das Urteil wird dem Delinquenten nicht verkündet, denn „er erfährt es ja an seinem Leib“ (S. 170). Der Offizier geht also davon aus, dass der Verurteilte sein Urteil lesen oder zumindest auf irgendeine Art verstehen kann, irgendwann – nach Aussage des Offiziers ab der sechsten Stunde beginnend – innerhalb der zwölfstündigen Tortur. Im Laufe dieser Folter steht das Moment des Schreibens oder besser gesagt des Performierens der Haut im Vordergrund, während dem Gefolterten die Stimme, die zuerst niemand hören wollte, nun völlig geraubt wird. Innerhalb der ersten zwei Stunden der Folter wird der Verurteilte geknebelt, und für diese Dauer ersetzt die Maschine seine Stimme, indem sie das Kreischen anstelle des gemarterten Opfers hören lässt[2]. Nach zwei Stunden hat er „keine Kraft zum Schreien mehr“ (S. 176) und der Filz wird ihm wieder entfernt. Das Ziel des „Mundtotmachens“ ist nun spätestens erreicht. Von dieser Zeit an bis zur sechsten Stunde nutzt er seinen Mund zum Essen des Reisbreis und danach spitzt er denselben, so „als horche er“ (ebd.), denn nach Meinung des Offiziers beginnt er nun, die Schrift für die nächsten sechs Stunden mit seinen Wunden zu entziffern. Der Verurteilte wird seiner Sprache vollkommen beraubt; sein Sprechorgan, der Mund, wird zum Schluss in seiner Funktion sogar umgekehrt, indem die Lippen gespitzt werden, um besser hören zu können. Seine einzige Aufgabe ist es nun, zu entziffern, was zu Erkenntnis und schließlich zum Tod führen soll.

Indem der Offizier den Verurteilten in dessen Sprache anspricht, und ihm sagt, er sei frei, übergibt er ihm einen Teil seiner schwächer werdenden Macht. Es kommt zu einem Rollentausch zwischen den beiden; der Verurteilte wird aus der Maschine befreit, der Offizier nimmt seinen Platz dort ein, während der Gefangene ihn gemeinsam mit dem Soldaten im Apparat festschnallt, für den Erzähler ein Akt der persönlichen Rache des Verurteilten[3].

Nicht nur der Apparat, auch der Reisende leiht dem Verurteilten seine Stimme, indem er fragt, aus welchem Grund dieser verurteilt worden sei. Hingegen weigert sich der Reisende als Sprachrohr für die Interessen des Offiziers aufzutreten, was letztlich zum selbstverhängten Todesurteil desselben führt. Der Vollzug dieses Urteils steht im drastischen Gegensatz zu dem, was der Leser zuvor über den Vorgang erfahren konnte. Der Apparat kreischt nicht. Der Offizier erlebt keine Folter, sondern „unmittelbare[n] Mord“ (S. 195).

[...]


[1] Brod, Max (Hg.), Briefe 1902-1924, Gesammelte Werke, Frankfurt am Main 1958, S. 150, zitiert nach Mladek, Klaus, „Ein eigentümlicher Apparat“: Franz Kafkas „In der Strafkolonie“. In: Text + Kritik. Zeitschrift für Literatur. Sonderband (1994), S. 115-142, dort S. 120

[2] „es kreischt sehr, wenn es im Gang ist; [...] „Er [der Filzstumpf] hat den Zweck am Schreien [...] zu hindern.“ (Kafka, Franz, In der Strafkolonie. In: Hermes, Roger (Hg.), Franz Kafka. Die Erzählungen, Frankfurt am Main 2002, S. 164-198, dort S. 167)

[3] “Das war also Rache. Ohne selbst bis zum Ende gelitten zu haben, wurde er doch bis zum Ende gerächt.“ (S. 193)

Excerpt out of 20 pages

Details

Title
Schrift und Sprachlosigkeit in Kafkas Erzählung 'In der Strafkolonie'
College
University of Constance
Grade
1,0
Author
Year
2004
Pages
20
Catalog Number
V48828
ISBN (eBook)
9783638454209
ISBN (Book)
9783656244950
File size
594 KB
Language
German
Notes
Arbeit ist anzusiedeln im Bereich der Mündlichkeit/Schriftlichkeit-Debatte. 16 Einträge Sekundärliteratur.
Keywords
Schrift, Sprachlosigkeit, Kafkas, Erzählng, Strafkolonie
Quote paper
Katrin Gutberlet (Author), 2004, Schrift und Sprachlosigkeit in Kafkas Erzählung 'In der Strafkolonie', Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48828

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