Die Grundsteuer. Hintergründe, Bedeutung, Berechnung, Reform und Folgen


Term Paper, 2019

18 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einführung Seite

2. Aufkommen und Bedeutung der Grundsteuer Seite

3. Die gegenwärtige Grundsteuerberechnung Seite

4. Verfassungswidrigkeit des Seite gegenwärtigen Grundsteuermodells

5. Reform Seite

6. Fazit Seite

7. Anhang Seite

8. Literatur und Quellenverzeichnis Seite

9. Selbstständigkeitserklärung Seite

1. Einführung

Die Grundsteuer ist eine der ältesten und bedeutendsten Steuern überhaupt. Ihre Anfänge lassen sich bis ins antike Rom zurückverfolgen. Dort zahlten die römischen Bürger „tributum soli“, eine Abgabe auf Grundbesitz bzw. dem künftigen Ertrag aus dem Grundbesitz. In ein amtliches Formular (wovon eines aus dem Jahre 200 n.Chr. erhalten geblieben ist) wurde u.a. der Name des Grundstückbesitzers, sowie die Lage, die Größe und die Nutzungsart des Grundstücks erfasst. Damit ähnelt dieses antike Formular einer frühen Steuererklärung.1

Im Mittelalter entrichteten die Bauern und Landbesitzer u.a. so genannte „Grundzehnten“, eine Abgabe aus den Erträgen ihres Grundstückes in Geld oder Naturalien an ihre geistlichen und weltlichen Herrscher.

Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Notwendigkeit eines einheitlichen Grundsteuersystems zunehmend größer. So galten allein in Preußen vor 1861 mehr als 33 verschiedene Grundsteuerverfassungen. Dieser Zustand führte zu großer Ungleichheit, zumal Adel und Großgrundbesitzer oftmals von der Steuerlast befreit waren. Am 21.05.1861 gelang es Preußen jedoch ein einheitliches Grundsteuerrecht mit gleichmäßiger Besteuerung aller Grundbesitzer einzuführen welches bereits Größe und landwirtschaftlichen Ertrag eines Grundstückes berücksichtigte. Dies machte jedoch eine Vermessung aller Grundstücke nötig, sodass nach 1861 für diesen Zweck ein allgemeingültiges Grundsteuerkataster angelegt werden musste. Das preußische Grundsteuermodell und das dazugehörige Kataster bestanden über 30 Jahre fort. Die Grundsteuer verlor jedoch Ende des 19. Jahrhunderts mit zunehmender Industrialisierung und entstehen der Lohnarbeiter an Bedeutung. Eine neue Steuer, die Einkommenssteuer, steigerte ihr Aufkommen aufgrund dieser Entwicklung dagegen rasant. Auch aus diesem Grund wurde die Grundsteuer im Jahre 1893 auf die Gemeinden übertragen. Sie wurde von einer Staatssteuer zur Gemeindesteuer, was sie auch heute noch ist (vgl. Miguell’sche Steuerreform2 ). Außerdem beinhaltete diese Reform, dass sich die Grundsteuer künftig nicht mehr auf den Ertragswert, sondern auf den Verkehrswert eines Grundstückes beziehen sollte. Damit war man bereits nach 1893 gezwungen offizielle Kaufpreissammlungen anzulegen.

Nach dem ersten Weltkrieg wurden 1936 die Regeln für die Grundsteuer im deutschen Reich in allen Regionen angepasst. Am 01.04.1938 wurde erstmals ein einheitliches deutsches Grundsteuerrecht erlassen. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Grundsteuer in der BRD im Grundsteuergesetz von 1951 geregelt. Dort ist unter anderem in §1 Abs. 1 GrStG zu lesen:

„Die Gemeinden sind berechtigt, eine Grundsteuer als Gemeindesteuer zu erheben“ (vgl. Grundsteuergesetz in der Fassung vom 10. August 1951)

Heute ist die Grundsteuer eine Realsteuer, eben so wie z.B. die Gewerbesteuer, auch dient sie heute ebenso als Finanzierungsinstrument der Gemeinden. Es erfolgt eine gemeinsame Besteuerung von Grundstück und Gebäude. Bemessungsgrundlage sind die Einheitswerte. Welche in den westdeutschen Bundesländern aus dem Jahre 1964 und in den ostdeutschen Bundesländern aus dem Jahre 1935 stammen. Was ein Hauptkritikpunkt am aktuellen Grundsteuermodell darstellt. Die Grundsteuer teilt sich aktuell in Grundsteuer A (für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (für den bebaubaren bzw. bebauten Boden, der nicht Landwirtschaftlich genutzt wird).

2. Aufkommen und Bedeutung der Grundsteuer

Die meisten Menschen in Deutschland zahlen Grundsteuer. Fast jeder kommt mit ihr in Berührung, nur wissen viele Bürger oft nichts von dieser Steuerlast. Denn die Grundsteuer wird nicht nur von Grundstückseigentümern und Besitzern von land- und forstwirtschaftlichen Flächen gezahlt, sondern auch von fast allen Mieter in Deutschland. Die Ursache dafür liegt in der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete. Genauer gesagt wird die Grundsteuer von den Vermietern in der Regel als Durchlaufposten in der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben. Die dann die Steuerlast tragen.

Das Aufkommen der Grundsteuer (Grundsteuer A und B) lag im Jahr 2017 bei fast 14 Mrd.€, gemessen am gesamten Steueraufkommen (Gemeinschaftssteuern, Bundessteuer, Ländersteuern und Gemeindesteuern) in der Bundesrepublik Deutschland, welches im Jahr 2017 734,50 Mrd.€ betrug, hat die Grundsteuer einen Anteil von 1,9% am Gesamtsteueraufkommen.

Dieser Anteil am Gesamtsteueraufkommen ist im Vergleich zu 2007 (2,0%) leicht rückläufig. Was in erster Linie auf die Einnahmen aus stärker steigenden Steuern zurückzuführen ist.

Das Aufkommen der Grundsteuer ist also vergleichsweise gering. Aber die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer die wichtigste kommunale Steuer. Das gesamte Aufkommen der Gemeindesteuern betrug im Jahr 2017 68,5 Mrd.€. Damit beträgt der Grundsteueranteil an den Gemeindesteuern 20,4%. Allerdings ist auch dieser Wert im Vergleich zu 2007 (20,9%) leicht rückläufig. Trotzdem ist in den letzten 10 Jahren eine kontinuierliche Steigerung des Grundsteueraufkommens zu verzeichnen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Anstieg des Grundsteueraufkommens seit 2007. Quelle der Daten: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2018,2014,2010

Im Vergleich zu 2007 ist das Aufkommen aus Grundsteuer A und B 2017 um 29,9% höher. Pro Jahr steigen die Grundsteuereinnahmen im Mittel um 2,7%. Wobei Grundsteuer B, also die Grundsteuer auf bebauten bzw. bebaubaren Grund und Boden, den maßgebliche Anstieg verursacht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Grundsteueraufkommen getrennt nach Grundsteuer A und B. Quelle der Daten: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2018,2014,2010

Das Aufkommen aus der Grundsteuer B ist mehr als das 30 fache der Grundsteuer A, sodass sich das überproportionale Wachstum der Grundsteuer B besonders stark auf das Wachstum des Gesamtsteueraufkommens auswirkt.

Neben der Tatsache, dass die Grundsteuer mehr als 20% des Gemeindesteueraufkommens darstellt hat die Grundsteuer aus zwei Gründen auch eine besondere volkswirtschaftliche Bedeutung.

Bedeutung eins ist in der Ramsey-Regel zu finden. Diese besagt, dass es sinnvoller ist Güter mit geringer Elastizität zu besteuern. Da die Wirkung einer Steuer dort höher ist als bei Gütern mit hoher Elastizität, wo die Steuerpflichtigen ausweichen. Daraus ergibt sich, dass es weniger effektiv ist Kapital oder Arbeit zu besteuern, da beides ins Ausland abwandern kann. Effektiv ist es dagegen Konsum und Grundstücke zu besteuern. Hier gibt es wenig Ausweichmöglichkeiten.

Bedeutung Nummer zwei geht recht eindrucksvoll aus folgender Grafik hervor:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Änderungsraten von Grundsteuer- und Gemeindesteueraufkommen. Quelle der Daten: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2018,2014,2010

Die Grundsteueränderungsraten unterliegen einer deutlich geringeren Schwankung als die Veränderungsraten des Gesamtsteueraufkommens. Dies lässt sich auch anhand der Standartabweichungen verdeutlichen. So liegt die Standartabweichung der Grundsteuer bei 2%, die des Gesamtsteueraufkommens der Gemeinden bei 7%, sodass die Grundsteuer für die Gemeinden eine besonders verlässliche Einnahmequelle darstellt. Die z.B. auf externe wirtschaftliche Einflüsse wie die Wirtschaftskriese 2008/9 weniger stark reagiert als die übrigen Gemeindesteuern. Das verdeutlichen die Veränderungsraten von 2009 deutlich. Hier stieg das Grundsteueraufkommen um 1,3% währen das Gemeindesteueraufkommen um 16,1% zurückging.

Die deutlich bessere Sicherheit, die das Grundsteueraufkommen den Gemeinden bietet ist auch anhand dieses Boxplots noch einmal zu erkennen. Er zeigt eine deutlich geringere Streuung der Veränderung des Grundsteueraufkommens vom Vorjahr auf das Folgejahr, als es bei den gesamten Gemeindesteuern der Fall ist. So ist bei der Grundsteuer durchgehend ein positives Wachstum zwischen meist 0% und 5% zu verzeichnen. Die Veränderung des gesamten Gemeindesteueraufkommens hingegen schwank zwischen negativem Wachstum bis hin zu über 10% positivem Wachstum.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Boxplot der Änderungsraten von Grundsteuer- und Gemeindesteueraufkommen. Quelle der Daten: Statisitsches Bundesamt, Statisitsches Jahrbuch 2018,2014,2008

Abschließend kann man für dieses Kapitel festhalten, dass die Grundsteuer zwar gemessen am bundesdeutschen Gesamtsteueraufkommen weniger bedeutend ist. Sie wird sowohl von Grundstückbesitzern als auch von Mietern gezahlt und stellt einen wesentlichen Teil des Gemeindesteueraufkommens dar. Des Weiteren ist die Grundsteuer eine besonders geeignete Steuer, weil sie sich durch besondere Verlässlichkeit hinsichtlich der Einnahmen auszeichnet und ein wichtiger Garant für Einnahmen in Krisenzeiten ist.

Verwendet werden die Einnahmen aus der Grundsteuer z.B. für kommunale Zwecke wie für die Infrastruktur oder für Schulen.

3. Die gegenwärtige Grundsteuerberechnung

Aktuell wird die Grundsteuer aus drei Faktoren berechnet, dem Einheitswert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz.

Grundsteuerbetrag = Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz

Grundsteuerbetrag = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz

Einheitswert

Der Einheitswert wird vom Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt ermittelt. Grundlage für die Ermittlung des Einheitswertes ist das Bewertungsgesetz (BewG). Die Einheitswerte beziehen sich auf die Hauptfeststellung der Einheitswerte vom 01.01.1964 für die „alten“ Bundesländer und vom 01.01.1935 für die „neuen“ Bundesländer. Eigentlich sollte die Neufeststellung der Einheitswerte alle sechs Jahre erfolgen. Dies ist jedoch wegen des hohen Aufwandes nie geschehen.

Für unbebaute Grundstücke gilt: Einheitswert = Fläche des Grundstücks x Bodenrichtwert von 1964 bzw. 1935

Für bebaute Grundstücke kommen zwei verschiedene Verfahren zur Anwendung. Das Ertragswertverfahren ist der Regelfall. Es wird bei Einfamilien-, Zweifamilienhäusern, Geschäftsgrundstücken, Mietwohngrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken angewendet.

Es gilt: Ertragswert= Jahresrohmiete (1964 bzw. 1935) x Vervielfältiger

Die Jahresrohmiete ist der Betrag, den ein Mieter für ein ganzes Kalenderjahr zu entrichten hätte. Unabhängig davon ob er selbst in dem zu besteuernden Haus wohnt. Der Betrag der Jahresrohmiete bezieht sich auf den 01.01.1964 bzw. den 01.01.1935. Um diese Werte anzupassen wird die Jahresrohmiete mit dem Vervielfältiger multipliziert, der verschiedene wertsteigernde und wertmindernde Faktoren berücksichtigt. Laut §80 BewG wird „der Vervielfältiger bestimmt […] nach der Grundstücksart, der Bauart und Bauausführung, dem Baujahr des Gebäudes sowie nach der Einwohnerzahl der Belegenheitsgemeinde […]“. Er kann aus den gesetzlichen Anlagen entnommen werden.

In Verbindung mit dem Bodenwert und dem Wert der Außenanlagen liefert der so ermittelte Ertragswert den Einheitswert.

Das zweite Verfahren, ist das Sachwertverfahren. Es kommt zum Einsatz, wenn für Grundstücke keine Jahresrohmiete bezogen auf 1964 bzw. 1935 ermittelbar ist (insb. Bei Luxusimmobilien), sowie für sonstige Grundstücke und für alle Einfamilienhausgrundstücke im ehemaligen Gebiet von Ost-Berlin. Der Sachwert ergibt sich aus dem Wert des unbebauten Bodens, dem Gebäudewert und dem Wert der Außenanlagen.

Grundsteuermesszahl

Die Grundsteuermesszahl ist bundesweit einheitlich. Sie bestimmt den Betrag des Einheitswertes, der als Steuer anfällt, dieser wird Grundsteuermessbetrag genannt. Die Grundsteuermesszahl wird benötigt um den Grundsteuermessbetrag zu berechnen, der sich wie folgt ergibt:

Grundsteuermessbetrag = Einheitswert x Grundsteuermesszahl

Die zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages nötige Grundsteuermesszahl in Abhängigkeit vom Einheitswert beträgt lt. §14,15 GrStG:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Grundsteuermesszahlen in Deutschland. Quelle der Daten: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/0/642/was_ist_die_grundsteuermesszahl & https://www.drklein.de/grundsteuer.html

[...]


1 Vgl.: https://muenzenwoche.de/de/Archiv/Steuern-fuer-Rom/8?&id=115&type=a

2 Siehe auch: Preußische Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893

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Details

Title
Die Grundsteuer. Hintergründe, Bedeutung, Berechnung, Reform und Folgen
College
Leipzig University of Applied Sciences  (Fakultät Wirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen)
Course
Vergabe- und Vertragswesen
Grade
1,3
Author
Year
2019
Pages
18
Catalog Number
V489115
ISBN (eBook)
9783668969926
ISBN (Book)
9783668969933
Language
German
Notes
Abhandlung über die Geschichte, die Erhebung und die aktuelle Entwicklung um sämtliche Fragen zum Thema Grundsteuer. Inklusive einer Stellungnahme des Autors.
Keywords
grundsteuer, hintergründe, bedeutung, berechnung, reform, folgen
Quote paper
Stefan Zboron (Author), 2019, Die Grundsteuer. Hintergründe, Bedeutung, Berechnung, Reform und Folgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/489115

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