Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Unterweisungsplan
1.1 Angaben zum Prüfungsteilnehmer
1.2 Kurzbeschreibung und Funktionen des Unterweisungsgegenstands
1.3 Angaben zum Auszubildenden
2. Ziele der Lehrunterweisung
2.1 Leitlernziel
2.2 Richtlernziel
2.3 Groblernziel
2.4 Feinlernziel
2.5 Operationalisiertes Feinlernziel
3. Lernziel- und Verhaltensbereiche
3.1 Kognitives Lernziel
3.2 Psychomotorisches Lernziel
3.3 Affektives Lernziel
4. Schlüsselqualifikationen
4.1 Methodenkompetenz
4.2 Individualkompetenz
4.3 Sozialkompetenz
4.4 Fachkompetenz
5. Organisatorische Rahmenbedingungen zur Unterweisung
5.1 Unterweisungsort und Dauer
5.2 Ausbildungsmittel
6. Unfallverhütungsvorschriften
7. Arbeitszergliederung
8. Unterweisung
8.1 Gewählte Unterweisungsmethode und ihre Vorteile
8.2 Anwendung der gewählten Methode
1. Stufe – Vorbereiten und Motivieren (Einführungsphase)
2. Stufe – Vormachen und Erklären (Demonstrationsphase)Dauer ca. 5 -7 min
3. Stufe – Nachmachen und erklären lassen (Reproduktionsphase)
4. Stufe – Üben und Festigen (Übungs- und Transferphase)
9. Lernerfolgskontrolle
10. Anhänge
10.1 Quellenangabe
10.2 Handout für den Auszubildenden „Luftfilter wechseln“
11. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
1. Unterweisungsplan
1.1 Angaben zum Prüfungsteilnehmer
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1.2 Kurzbeschreibung und Funktionen des Unterweisungsgegenstands
Luftfilter haben die Aufgabe durch hohe Filterwirkung, Verunreinigungen zurückzuhalten und den Motor vor vorzeitigem Verschleiß zu schützen. Ruß, Pollen, Feinstaub und andere Partikel in der Umgebungsluft gelangen dank eines intakten Luftfilters nicht in den Brennraum des Motors.
Der Luftfilter ist dafür zuständig, den Motor mit gereinigter Luft zu versorgen, die für einen einwandfreien Verbrennungsprozess notwendig ist und durch entsprechende Gestaltung des Filtergehäuses die Ansauggeräusche zu dämpfen.
Außerdem trägt ein Luftfilter dazu bei, den Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß zu verringern, denn wird der Motor optimal mit Luft versorgt, erfolgt eine optimale Kraftstoffverbrennung. Das ist insbesondere mit Blick auf das Einhalten der Emissionsgrenzwerte ein wichtiger Aspekt.
Aus diesem Grund ist zu empfehlen, den Filter in regelmäßigen Abständen auf dessen Verschmutzungsgrad hin zu kontrollieren und entsprechend zu warten. Auch der Luftfilter weist eine begrenzte Lebensdauer auf und muss nach einer bestimmten Zeit erneuert werden. Das Wartungsintervall variiert dabei jedoch erheblich zwischen den einzelnen Modellen.
1.3 Angaben zum Auszubildenden
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.Ziele der Lehrunterweisung
2.1 Leitlernziel
Eine Ausbildung zielt darauf ab, dass der Auszubildende die berufliche Handlungskompetenz erlangt und somit die Gesellenprüfung besteht. Die Handlungskompetenz setzt sich zusammen aus der fachlichen, persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenz und ermöglicht ihm das erfolgreiche Absolvieren der Ausbildung einschließlich der Vorbereitung auf die Gesellenzeit.
Dazu zählt auch selbstständiges Arbeiten, Denken, Handeln und Kontrollieren. Zudem soll der Auszubildende im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und anderen Auszubildenden sensibilisiert werden.
2.2 Richtlernziel
Das Richtlernziel nach dem Ausbildungsberufsbild entspricht § 4 Absatz 3 Nr. 4 - Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten (siehe Auszug aus der Verordnung über die Berufsausbildung).
2.3 Groblernziel
Das Groblernziel nach dem Ausbildungsrahmenplan entspricht § 4 Absatz 3 Nr. 4 c) - Wartungsarbeiten nach Vorgabe durchführen, insbesondere Betriebsflüssigkeiten kontrollieren, nachfüllen, wechseln und zur Entsorgung beitragen und § 4 Abs. 3 Nr. 4 g) - Wartungs- und Prüfanweisungen anwenden und Wartungsarbeiten durchführen (siehe Auszug aus der Anlage zu § 4)
2.4 Feinlernziel
Das Feinlernziel ist geschafft, wenn der Auszubildende am Ende der Lehrunterweisung einen Luftfilter im Luftfiltergehäuse ersetzen kann. Dabei muss er die geltenden Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigen und anschließend die Vorgehensweise erläutern, um zu zeigen, dass er die Unterweisung verstanden hat.
2.5 Operationalisiertes Feinlernziel
Das operationalisierte Feinlernziel ist geschafft, wenn die oben beschriebene Lehrunterweisung selbstständig, sach- und fachlich korrekt in 4 Minuten ausgeführt werden kann.
3.Lernziel- und Verhaltensbereiche
3.1 Kognitives Lernziel
Der Auszubildende soll den Aufbau und die Funktion eines Luftfilters verstanden haben. Er weiß, warum, wie und wann ein Luftfilter in den vorgeschriebenen Intervallen erneuert werden muss und kennt die Unfallverhütungsvorschriften.
3.2 Psychomotorisches Lernziel
Der Auszubildende soll am Ende der Lehrunterweisung das fachgerechte Austauschen eines Luftfilters mithilfe der richtigen Arbeitsmittel beherrschen. Er setzt die Schrittfolge sowie die Unfallverhütungsvorschriften um.
3.3 Affektives Lernziel
Der Auszubildende soll Verantwortungsbewusstsein für ein präzises eigenständiges Arbeiten entwickeln. Außerdem soll er die Unfallverhütungsvorschriften beachten und die Lehrmittel sorgfältig handhaben.
4.Schlüsselqualifikationen
4.1 Methodenkompetenz
Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten verhelfen dem Auszubildenden dazu, Aufgaben und Probleme zu lösen. Er kann sich geeignete Lösungsstrategien überlegen, sie planen und umsetzen.
4.2 Individualkompetenz
Der Auszubildende lernt die für den Beruf notwendigen Arbeitsabläufe kennen und die dabei entstehenden Probleme allein zu bewältigen. Außerdem erhält er einen tieferen Einblick in seinen gewählten Beruf und kann an den vielfältigen Tätigkeiten und Problemen wachsen.
4.3 Sozialkompetenz
Der Auszubildende setzt sein Können verantwortungsbewusst ein und hilft damit, die Umwelt zu schützen.
4.4 Fachkompetenz
Der Auszubildende hat die fachlichen Fertigkeiten im Arbeitsalltag permanent anzuwenden, die er durch die Unterweisung erlangt. Obendrein benötigt er diese Kenntnisse für die Zwischen- und Abschlussprüfung.
5.Organisatorische Rahmenbedingungen zur Unterweisung
5.1 Unterweisungsort und Dauer
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
5.2 Ausbildungsmittel
- persönliche Schutzausrüstung : Arbeitskleidung, Arbeitsschuhe
- Arbeitsschutzhandschuhe
- Werkzeug: Schraubendreher
- neuer Luftfiltereinsatz (Mahle LX 167), Tischunterlage
- evtl. feuchte Tücher zum Auswischen des Luftfiltergehäuses
- Verbandskasten
6.Unfallverhütungsvorschriften
Zu Beginn der Ausbildung ist der Auszubildende über folgende Sicherheitsbestimmungen aufzuklären:
- Gefahren bei seiner Arbeit bzw. an seinem Arbeitsplatz
- Unfallverhütungsvorschriften für seine Tätigkeit und seinen Arbeitsplatz
- bereitgestellte Schutzausrüstungen und deren Umgang
- Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren und Unfällen
- Standort nächster Feuerlöscher und Art und Weise ihres Einsatzes
- vorhandene Rettungswege
- Sicherheitsbeauftragter im Betrieb und dessen Erreichbarkeit
In dieser Lehrunterweisung „Wechseln eines Luftfilters“ ist es dringend notwendig, Arbeitskleidung und Arbeitsschuhe zu tragen.
Genauso wichtig ist es, vor dem Beginn der Arbeit den Schmuck abzulegen und keine weite Kleidung zu tragen, da sich diese Dinge in drehende oder rotierende Bauteile verfangen könnten.
Um sich vor scharfkantigen Bauteilen und gesundheitsgefährdenden Betriebsstoffen zu schützen, ist es auch unabdingbar, Schutzhandschuhe zu tragen.
7.Arbeitszergliederung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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