Der polnische Wohlfahrtsstaat und die Wohlfahrtsstaatstypologie nach Esping-Andersen


Thesis (M.A.), 2017

90 Pages, Grade: 1

Monika Krotoszynska (Author)


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung
1.1 Fragestellung
1.2 Methodische Vorgehensweise
1.3 Forschungstand zum Wohlfahrtsstaat in Polen
1.4 Struktur der Arbeit

2. Grundzüge des Wohlfahrtstaates
2.1 Wohlfahrtsstaat – Definition
2.3 Die drei Wohlfahrtsstaatsregime
2.3.1 Der liberale Typus
2.3.2 Der konservative Typus
2.3.3 Der sozialdemokratische Typus
2.3 Dekommodifizierung
2.4 Das Konzept der Stratifizierung
2.5 Kritik an Esping-Andersens drei Wohlfahrtsregime
2.6 Die Theorie der Entstehung des modernen Sozialstaates

3. Polen auf dem Weg in die neue Wohlfahrtstaatlichkeit
3.1 Situation nach der Wende 1989
3.2 Situation nach dem EU Beitritt 2004

4. Beschreibung ausgewählter Bereiche sozialer Sicherheit
4.1 Einblick in die gegenwärtige Sozialpolitik in Polen
4.1.1 Das polnische Wohlfahrtssystem im Wandel
4.2 Rentenversicherung
4.3 Krankenversicherung
4.3.1 Sachleistungen
4.3.2 Geldleistungen
4.4 Familienleistungen
4.4.1 Mutterschafts- und Vaterschaftsgeld
4.4.2 Kindergeld
4.4.3 Pflegeleistungen
4.5. Leistungen bei Invalidität
4.6 Leistungen bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen
4.7. Leistungen bei Arbeitslosigkeit
4.7.1 Sachleistungen
4.7.2 Geldleistungen
4.8. Mindestsicherung
4.8.1 Geldleistungen
4.8.2 Sachleistungen
4.9 Sozialprogramme

5. Zur Frage der Typologisierung der Wohlfahrtsstaatlichkeit in Polen
5.1 Einteilungsversuch der polnischen Wohlfahrtsstaatlichkeit

6. In welche Richtung geht die polnische Wohlfahrtsstaatlichkeit?
6.1 Tendenzen der Entwicklungen in Polen
6.2 Richtung der polnischen Wohlfahrtstaatspolitik

Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Fragestellung

Die folgende Arbeit unter dem Titel „Der polnische Wohlfahrtsstaat und die Wohlfahrtsstaatstypologie Esping-Andersen“ hat sich zum Hauptziel gesetzt, die Konzeption des Wohlfahrtsstaates, die als größte Erfindung des 20. Jahrhunderts darzustellen. Es soll vor allem die Lage der polnischen Sozialpolitik vor und nach den Transformationen im Jahre 1999 analysiert werden. Zudem soll die Arbeit klären, welche Wohlfahrtsstaatstypen es nach Gøsta Esping-Andersen gibt und zu welchem Polen gehört. Darum lautet die konkrete Frage, in welcher der Wohlfahrtstypen nach Gosta Esping- Andersen sich Polen einordnen lässt.

1.2 Methodische Vorgehensweise

Die Problematik der Arbeit liegt in den Veränderungen des Sozialsystems Polens in den letzten 25 Jahren seit 1989. Um sie analytisch zu erfassen, wird hierbei die Esping-Andersens Typologie der Wohlfahrtsstaaten genutzt, mit der es möglich sein sollte den polnischen Wohlfahrtsstaat und seine ausgewählte Bereiche sozialer Sicherheit zu kategorisieren. Zudem soll untersucht werden, in welchem Maße sich die Wohlfahrtsstaatlichkeit in Polen gebildet hat und zu welchem Typus des Esping-Andersens Wohlfahrtsstaatsregimes sie sich einordnen lässt.

Die Arbeit soll ein Beitrag dazu sein, die aktuelle Lage des polnischen Wohlfahrtsstaates zu präsentieren.

1.3 Forschungstand zum Wohlfahrtsstaat in Polen

Bei der Suche nach literarischen Positionen und Publikationen zum Thema der Wohlfahrtsstaatsforschung für das Land Polen ist festzustellen, dass die jüngere vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung, was die Beurteilung des osteuropäischen Strukturwandels angeht, bislang sehr zurückhaltend ist. Die östliche Wohlfahrtsstaatsforschung, die sich explizit mit den sozioökonomischen Konsequenzen beschäftigt, ist kaum vorhanden. Die ersten bedeutsamsten Sammelbände zum Thema Sozialpolitik in Osteuropa stammen von Deacon (1992), Ferge und Kolberg (1992). Bei ihren Publikationen handelt es sich um die ersten Bestandsaufnahmen der sozialpolitischen Transformationen, zum Beispiel in Form vergleichender Länderstudien, sowie auch Anknüpfungsversuche an die Wohlfahrtsstaatstypologie von Esping-Andersen.

Für diese Arbeit waren vor allem deutsche Publikationen hilfreich, die einen aktuellen Überblick über das polnische Sozialsystem verschaffen. In einem Rapport der Kommission Deutschland unter dem Titel „Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Polen“ wurden ausführlich alle Elemente des Sozialsystems beschrieben.1

Es gibt auch andere deutsche Publikationen, die Informationen über das polnische Wohlfahrtssystem bieten, und zwar in Form von Vergleichen mit anderen Ländern der Europäischen Union, wie zum Beispiel: „ Wohlfahrtsstaat auf dem Rückzug? Ein Ländervergleich zur staatlichen Absicherung von Lebensrisiken in Europa2 von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht oder Die „Perspektiven des Europäischen Sozialmodells“ 3 , veröffentlicht von der Hans Böckler Stiftung.

Es wird immerhin versucht eine Antwort zu finden, in welche Richtung sich die polnische Wohlfahrtstaatlichkeit entwickelt.

1.4 Struktur der Arbeit

Die Arbeit besteht aus sechs Kapiteln. Das erste beinhaltet eine Einführung in die Thematik der Arbeit und erläutert die ihr zu Grunde liegenden theoretischen Ansätze. Es werden dabei auf die methodische Vorgehensweise, die Struktur der Arbeit und der Forschungsstand zum Wohlfahrtsstaat in Polen eingegangen.

Im zweiten Kapitel soll der Begriff des Wohlfahrtsstaates definiert werden. Dazu wird Es wird die sich am Ende der 1980er Jahre entwickelte Typologie der Wohlfahrtsstaaten von Gøsta Esping- Andersen analysiert. Dieses Kapitel wird auch dem liberalen, konservativen und sozialdemokratischen Typ gewidmet. Darauf folgend soll im Hauptteil der Arbeit der Wohlfahrtsstaat in Polen untersucht werden. Um diesen in seiner heutigen Verfasstheit verstehen zu können, ist es notwendig, die sozioökonomische Situation in Polen und ihren Wandel zu erfassen. Daher wird im dritten Kapitel die sozioökonomische Situation kurz nach dem Jahre 1989 sowie nach dem Beitritt in die Europäische Union, die im Jahre 2004 stattfand, erläutert.

Den Schwerpunkt der Arbeit stellt das vierte Kapitel dar. Neben einer allgemeinen Beschreibung des polnischen Sozialsystems steht die vergleichende Analyse unterschiedlich ausgewählter Bereiche des polnischen Wohlfahrtsstaates im Fokus. Es werden dabei sowohl die Rentenversicherung, Sach-und Geldleistungen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit als auch die Sozialhilfe sowie alle anderen Pflegeleistungen sozialer Sicherheit untersucht

Außerdem wird untersucht, welche Sozialprogramme in ihrem Rahmen den Bürgern angeboten werden. Es wird dabei auch überprüft, ob und inwiefern einer von den drei Typen Espings-Andersen Wohlfahrtsstaatstheorie den größten Einfluss auf die Entstehung und Gestaltung des polnischen Wohlfahrtstaates hatte.

Im fünften Kapitel sollen die wichtigsten Ergebnisse dieser Forschungsarbeit resümiert werden, worauf im sechsten und letzten Kapitel ein Ausblick in die Weiterentwicklung der Wohlfahrtsstaatlichkeit in Polen gewagt wird.

Das sechste und zugleich das letzte Kapitel gibt Antwort darauf, in welche Richtung sich die polnische Wohlfahrtsstaatlichkeit entwickelt und ob es möglich ist sie in die Typologisierung von Esping-Andersens einzuteilen.

2. Grundzüge des Wohlfahrtstaates

2.1 Wohlfahrtsstaat – Definition

In erstem Kapitel meiner Arbeit werde ich mich mit der Bedeutung und Definition des Wohlfahrtsstaates auseinandersetzen. Dieser Abschnitt wird in die theoretischen Grundlagen einführen sowie einen Überblick über die Definition des Wohlfahrtsstaates und die drei Wohlfahrtsstaatsregime nach Esping-Andersen geben. Als Stützpunkt dafür wird eine zahlreiche Literatur von Autoren verwendet, die sich mit dem komplexen Thema des Wohlfahrtsstaates beschäftigt haben.

Der Begriff des Wohlfahrtsstaates stellt ein komplexes Phänomen dar, das sich schwer mit einer einfachen und präzisen Definition erklären lässt. In der Sozialwissenschaft existiert kein Konsens darüber, was unter einem Wohlfahrtsstaat überhaupt zu verstehen ist. So ist auch der Begriff des Wohlfahrtsstaates – laut dem Soziologen Franz-Xaver Kaufmann – in der sozialwissenschaftlichen Literatur von unklarer und mehrdeutiger Bedeutung geblieben.4 In der einschlägigen Literatur wird neben dem Begriff des Wohlfahrtsstaates auch oftmals die Definition des Sozialstaates benutzt, wobei es – wie Christoph Butterwegge bemerkt – meist unklar bleibt, ob diese beiden Begriffe ein und dasselbe bedeuten.5 Rolf G. Heinze, Josef Schmid und Christoph Strünck differenzieren sie zum Beispiel und begründen dies damit, dass „(…) der ‚Wohlfahrtsstaat‘ eine beschreibende (sozialwissenschaftliche), der Begriff ‚Sozialstaat‘ hingegen eine normative (rechtswissenschaftliche) Funktion hat und mit freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen (…) Elementen verbunden ist“.6 So existiert insgesamt im Bereich des Sozialstaatlichen sowohl im deutsch-, als auch im englischsprachigen Raum eine ausgesprochene Vielfalt von Begriffen: Neben dem Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaat sind Begriffe wie Sozialpolitik, soziale Politik, soziale Sicherung und soziale Sicherheit bzw. welfare state, social policy und social security gebräuchlich.7 Ähnlich sehen dies auch Heinze, Schmid und Strünck: „Solche Definitionsfragen sind freilich nicht nur sprachlicher oder gar bloß stilistischer Natur; sie belegen einerseits das eminent Politische am Wohlfahrtsstaat, andererseits sind solche sprachlichen Differenzen auch Ausdruck institutioneller Besonderheiten politischer Machtverhältnisse, Ideologien und historischer Entwicklungen“8. Es existiert also keine gleichgeordnete Begriffsdefinition in der Sozialwissenschaft, sondern es gibt zahlreiche Verbundenheiten, die zumindest einen Versuch darstellen, die Aktivitäten des Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaates zu interpretieren. Laut Heinze, Schmidt und Strünck werden unter dem Begriff Wohlfahrtsstaat alle Staatsaktivitäten, ausgenommen der militärischen, zu verstehen9. An dieser Stelle wird bisher ein eher undeutlicher Eindruck von Sozialstaatlichkeit transportiert. Deshalb wird im folgenden Verlauf auf verschiedene Definitionen des Begriffs der Sozialstaatlichkeit eingegangen, ohne jedoch eine deutliche Wertung über die Qualität der Begrifflichkeit zu geben. Der Terminus Wohlfahrtsstaat ist von den angelsächsischen Worten „Welfare State“ abgeleitet und wird in Deutschland häufig durch die Begriffe „Sozialstaat” und „Versorgerstaat“ ersetzt. So ist die Wohlfahrtsstaatbedeutung ein politischer und ideologischer Streitpunkt. Die Begriffsbildung gilt als problematisch, da sich darin häufig historische, politische und kulturelle Entwicklungsunterschiede widerspiegeln. Der Wohlfahrtsstaat ist im Allgemeinen ein universales Phänomen, bei dem Entstehung, Regelungsinhalte, Institutionen und Akteure jedoch stark voneinander abweichen können.10

Der Politologe Jens Alber verwendet den Begriff „Wohlfahrtsstaat“ rein deskriptiv zur Kennzeichnung bestimmter Staatsaktivitäten und setzt ihn mit dem Terminus “Sozialstaat“ gleich. Laut Albert ist der Wohlfahrtsstaat das Produkt eines gesellschaftlichen Modernisierungsprozesses und wirkt als Katalysator auf diesen zurück.11 Ansonsten betont Albert in seiner Definition die Aufgaben des Wohlfahrtsstaates, zu denen unter anderem ein gesellschaftspolitisches Anliegen zählt, das die Bürger eines Staates betrifft. Von Bedeutung scheint da auch das Abzielen der Wohlfahrtsstaatsaufgaben auf alle Bürger eines Staates in gleicher Weise zu sein. Der Begriff des Wohlfahrtsstaat von Alber beinhaltet auch politische Reaktionen auf gesellschaftliche Strukturwandlungen im Rahmen der Modernisierung sowie die Interventionen zur Förderung der Sicherheit und Gleichheit der Bürger “.12

Im Lexikon der Politikwissenschaft von Dieter Nohlen und Rainer-Olaf Schultze lässt sich folgende Definition des Wohlfahrtsstaates finden: „Eine institutionalisierte Form der sozialen Sicherung; der Wohlfahrtsstaat gewährleistet ein Existenzminimum für jeden Menschen, schützt vor den elementaren Risiken der modernen Industriegesellschaft (v.a. Alter, Arbeitslosigkeit, Gesundheit, Unfall, Pflege)und bekämpft die ausmaßgesellschaftlichen Ungleichheit durch Redistribution. Der Wohlfahrtsstaat bildet in westlichen Ländern zusammen mit Demokratie und Kapitalismus ein komplexes Gefüge wechselseitiger Abhängigkeit und Durchdringung und ist für dieses System charakteristisch. Gleichwohl existieren markante natürliche Unterschiede und das Terrain ist von politischen Konflikten geprägt“.13

Diese Definition stellt zwar wesentliche Aspekte und Charakteristika des Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaates heraus, aber es ergibt sich jedoch dadurch keine ganzheitliche Definition, sodass eine weitergehende Untersuchung des Begriffs notwendig ist.

Folgendes Zitat zeigt einen Versuch Butterwegges, eine Definition von Wohlfahrtsstaat zu geben:

„Als moderner Wohlfahrtsstaat gilt ein Gemeinwesen, das die Benachteiligung größerer Gruppen im ökonomischen Reproduktionsprozess (Alte, Kranke, Behinderte, Erwerbslose usw.) durch Geld-, Sach- und/oder personenbezogene Dienstleistungen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens kompensiert, sei es aus öffentlichen Kassen oder über beitragsfinanzierte Versicherungssysteme, die soziale Teilhabe aller Bürger/innen gewährleistet und – möglichst per Rechtsanspruch – sicherstellt, dass niemand von der kollektiven Wohlstandmehrung ausgeschlossen wird (soziale Gerechtigkeit). Man versteht darunter auch ein Gemeinwesen, das seine Mitglieder gegen allgemeine Lebensrisiken wie Krankheit, Invalidität, Erwerbslosigkeit, Unterversorgung im Alter o.Ä. schützt und den davon Betroffenen, strukturell Benachteiligten und Bedürftigen ausreichende Unterstützung gewährt. (…) Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaatlichkeit ist, anders formuliert, ein in Verfassungen, Gesetzestexten und Verordnungen kodifizierter Vergesellschaftungsmodus, der eine Parteinahme für sozial schwächere voraussetzt, Eingriffe in das Wirtschaftsleben bedingt und neben Schutz- auch Gestaltungsaufgaben umfasst“14. So sieht Butterwegge den Wohlfahrtsstaat nicht aus einer rein ökonomischen Sicht, die diesen auf seine Leistungen reduziert, sondern als einen gesellschaftlichen Gestaltungsanspruch.15 Wohlfahrtsstaaten haben laut ihm ein hoch entwickeltes, nach Lebensbereichen differenziertes System der sozialen Sicherung, welches institutionelle Regelungen für Standartrisiken unterschiedlicher Art aufstellt. Was Butterwegge betrifft, unterscheidet er beim Begriff des Wohlfahrtsstaates drei unterschiedliche Aspekte: (Staatliche) Sozialpolitik, Sozialstaat und das System sozialer Sicherung. Dies begründet er damit, dass „die staatliche Sozialpolitik, der Sozialstaat und das System der sozialen Sicherung gehören demnach eng zusammen, ohne jedoch identisch zu sein. Vielmehr bezeichnet die Sozialpolitik das Mittel, um soziale Benachteiligungen und Gegensätze innerhalb einer Gesellschaft durch politisches Handeln auszugleichen bzw. auszuschließen, während der Sozialstaat eine weit geschlossene Zielprojektion verkörpert und das System der sozialen Sicherung den dafür geeigneten institutionellen Rahmen zur Verfügung stellt“16

Als konstitutiv für eine Theorie des Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaates betrachtet er im Weiteren die Unterscheidung zwischen sozialer Politik und Sozialpolitik, da die erste den Gehalt bzw. die Funktion einer bestimmten Sozialpolitik bezeichnet und letzte ein Politikfeld beschreibt. In Rahmen der Sozialpolitik lassen sich nach Butterwegge folgende Richtlinien unterschieden:

- emanzipatorische Sozialpolitik,
- kompensatorische Sozialpolitik,
- kompetitorische Sozialpolitik.

„Die emanzipatorische Sozialpolitik dient der Befreiung unterversorgter bzw. – privilegierter Gesellschaftsmitgliedern von Zwängen, welche es ihnen verwehren, ein gutes Leben zu führen, sich optimal zu entwickeln und eine gereifte Persönlichkeit zu werden; die kompensatorische Sozialpolitik gleicht Nachteile aus, welche durch das bestehende Wirtschaftssystem verursacht sind, ohne indes darüber hinausweisende Perspektiven zu eröffnen; die kompetitorische Sozialpolitik schließlich sucht dessen reibungsloses Funktionieren durch Anerkennung/Übernahme seiner Konkurrenzprinzipien zu fördern“17. Gemäß Butterwegge ist für den Sozialstaat die staatliche Sozialpolitik das konstituierende Element. Während der Sozialstaat dabei die institutionellen Rahmenbedingungen und Zielvorgaben darstellt, dient die Sozialpolitik als Mittel, die gesetzten Ziele zu erreichen.

Jeder Staat handelt also sozialpolitisch, aber um tatsächlich als Sozialstaat klassifiziert werden zu können, muss eine ausreichende Reichweite, Qualität und Quantität der sozialpolitischen Maßnahmen gegeben sein.18

Bei der Debatte über den Begriff des Wohlfahrtsstaates nimmt auch Franz Kaufmann die Stellung, indem er zum Thema „Wohlfahrtsstaat“ Folgendes feststellt: „Der Wohlfahrtsstaat ist der institutionelle Ausdruck einer legalen und damit formalen und ausdrücklichen Verantwortung einer Gesellschaft für das Wohlergehen ihrer Mitglieder in grundlegenden Belangen.“19 Für Kaufmann ist der Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaat keine unabhängige Institution, sondern, als eine Eigenschaft des Staates zu betrachten. Die Institutionen des Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaates stehen dabei nicht im Zentrum der staatlichen Politik. Bei Kaufmann zeichnet sich, im Gegensatz zu den vorangegangenen Autoren, die idealtypische wohlfahrtsstaatliche, industrielle Gesellschaft dadurch aus, dass sie eine institutionelle Verknüpfung zwischen einem kapitalistischen Wirtschaftssystem, einem demokratischen Staat und einem (von beiden unterscheidbaren) staatlich regulierten Wohlfahrtssektor darstellt.20 Als Definition führt Kaufmann schließlich Folgendes an: „Ich (…) verstehe unter ‚Wohlfahrtstaat‘ die politische Verfassung von Gesellschaften des privatkapitalistisch gesteuerten Modernisierungstyps, die die Folgeprobleme ihrer Modernisierung auf der Individualebene mit Hilfe der Einräumung von sozialen Rechten und der Schaffung bzw. Förderung von Einrichtungen zur Gewährleistung dieser Rechte zu lösen versuchen“.21

Aus den in diesem Kapitel dargestellten unterschiedlichen Definitionen und Vorstellungen eines Sozialstaates geht hervor, dass Sozialstaatlichkeit mehrere Dimensionen umfasst. Diese Dimensionen haben ihren Ursprung in der klassischen politikwissenschaftlichen Unterscheidung zwischen polity, policy und politics. Dabei entspricht die Definition des Wohlfahrtsstaates von Dieter Nolan am nähersten meinen Untersuchungen, die ich in den weiteren Kapiteln der vorliegenden Arbeit präsentieren werde.

2.3 Die drei Wohlfahrtsstaatsregime

Da das Thema des Wohlfahrtsstaates sehr komplex ist, gibt es auch viele Typologien, die sich auf dieses Phänomen beziehen. Eine von ihnen betrifft das Bismarck und Beveridge Modell.

Das Bismarck-Modell stützt sich auf dem System der Sozialversicherung. Das heißt, die Erwerbstätigen zahlen einen Beitrag für die Versicherung, die für den Lebensstandard und die Sicherung sorgen sollte. Im Falle des Beveridge – Modells lässt sich unterscheiden, das es sich wiederum auf dem Prinzip einer Grundversorgung stützt, und in dem die Eigenleistungen als Ergänzung dienen.22

Die folgende Tabelle stellt genau die Unterschiede zwischen diesen beiden Modellen dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbild 1: Versicherungsmodell und Fürsorgemodell 23

Es existiert aber noch eine Typologie des Wohlfahrtsstates, die wohl die bekannteste ist. Gemeint wird hier die Konzeption von Esping Andersen, die ich in diesem Teil der Arbeit präsentieren werde.

Dank dem von Esping-Andersen im Jahre 1990 veröffentlichten Buch „The Three Worlds of Welfare Capitalism“ ist die Typologie der Wohlfahrtsstaaten bekannt geworden. Sie ist zwischen Politikwissenschaft, Ökonomie und Soziologie angesiedelt und entstand im Zuge einer starken Expansion der staatlichen Aktivitäten im Bereich der Wohlfahrtssicherung nach dem zweiten Weltkrieg, die zunehmend auch wissenschaftliches Interesse erregte. Diese Typologie beschäftigt sich mit den Systemen sozialer Sicherung – deren Entstehung, ihrer inneren Logik und Dynamik.

Zunächst wurden die Wohlfahrtsstaaten hauptsächlich mit quantitativer Methodik untersucht.24 Als entscheidende Variable, die Auskunft über den Entwicklungsstand eines Wohlfahrtsstaates gab, wurde die Höhe der staatlichen Aufwendungen für soziale Maßnahmen betrachtet, was auch auf die Verfügbarkeit der Daten über staatliche Ausgaben für die verschiedenen Bereiche der Sozialpolitik zurückzuführen ist.25 Durch die Industrialisierung sind soziale Probleme entstanden, die wiederum zu gesellschaftlichen Spannungen führten. Am Anfang der industriellen Revolution gab es keine staatlichen Sicherungssysteme. Verlor jemand die Fähigkeit zur Erwerbsarbeit, war Verarmung möglich, wenn nicht die Familie oder gemeinnützige Organisationen wie die Kirchen für die Unterstützung des Betroffenen sorgten. Um die gesellschaftlichen Spannungen zu mildern, wurde die staatliche Sozialpolitik eingeführt. Die Entwicklung der Wohlfahrtsstaaten folgte also einem „Sachzwang“26 und brachte dementsprechend in einem Quasi Automatismus die verschiedenen nationalstaatlichen Sozialpolitiken hervor.27 Es stand also nicht die Varianz der sozialstaatlichen Entwicklung im Mittelpunkt des Erkenntnisinteresses, sondern gerade die strukturellen Ähnlichkeiten der einzelnen Staaten und die Entstehungs- und Expansionsbedingungen von Wohlfahrtsstaaten allgemein. Mit zunehmender Wirtschaftsentwicklung war die Entstehung sowie die Expansion des Sozialstaats wahrscheinlicher. Eine Schwäche dieses Ansatzes ist darin begründet, dass allein die Höhe der Sozialausgaben noch wenig über die Verteilungspolitik aussagt, die den sozialstaatlichen Leistungen zugrunde liegt, da das Ausgabenniveau im Sozialbereich sich nicht nur auf Grund politischer Entscheidungen und darauf beruhenden Aus-, Um- oder Abbau von Sozialleistungen, sondern auch durch Veränderungen auf der Nachfrageseite wie zum Beispiel einem Steigen oder Sinken der Arbeitslosigkeit oder einem Anstieg der Zahl der Rentner verändern kann.

Die Verwendung eines qualitativen Vorgehens ermöglicht einen anderen Zugang zur Thematik, zum Beispiel über den konflikttheoretischen Ansatz, der die Gestalt des Wohlfahrtsstaates als abhängig von gewissen Klassenkoalitionen und –konstellationen konzeptualisiert.28 Die Unterschiede von Wohlfahrtsstaaten geraten nun stärker in den Fokus der Forschung und werden auf unterschiedliche historische Gegebenheiten zurückgeführt. Erkennbar ist insgesamt die Tendenz zum Übergang von nachholender, vornehmlich reparierend und korrigierend eingreifender Sozialstaatlichkeit hin, zu einem proaktiv und präventiv wirkenden Sozialstaatsmodell, das auf das Prinzip der sozialen Investitionen setzt. Das sich verbreitende Leitbild für ein als modern und zukunftsfähig wahrgenommenes europäisches Gemeinwesen im 21. Jahrhundert ist der social investment state.29 Ein Staat, der gezielt in das gesellschaftliche Human vermögen investiert, um zugleich ökonomischen Erfolg und sozialstaatliche Ziele – Gerechtigkeit, Chancengleichheit, Kohäsion, Integration, Vertrauen – verwirklichen zu können.30

Die Unterschiede zwischen den Wohlfahrtsstaaten will der typologische Ansatz systematisieren. Mit Hilfe von verschiedenen Typen sollen zentrale Charakteristika von Wohlfahrtsstaaten verdeutlicht und als Ordnungskriterium verwendet werden. Dabei lassen sich zwei verschiedene Herangehensweisen unterscheiden. Richard Titmuss konstruiert in seiner Studie „Social Policy“ drei auf der Funktion von Sozialpolitik basierende Idealtypen. Im residualen Wohlfahrtsstaat gleicht der Staat das Versagen von Markt und Familie bei der Wohlfahrtsproduktion durch Zahlung zeitweiliger Leistungen aus.31

Im industriellen Modell ergänzt der Staat den Markt und stellt ein minimales Niveau sozialer Sicherheit für breite Bevölkerungsschichten bereit. Ein Wohlfahrtsstaat, der auf institutionalisierter Umverteilung basiert, stellt über die Sozialleistungen eine größere gesellschaftliche Gleichheit sicher.32

Im Gegensatz zum deduktiven Vorgehen bei Titmuss steht der Ansatz von Tilton, der geht induktiv vorgeht und eine Typologie auf der Basis der Untersuchung der Arrangements sozialer Sicherung in den USA, Schweden und Großbritannien konstruiert. Seine Analyse liegt zugrunde, wie der Staat interveniert und welche Bevölkerungsgruppen die Begünstigten dieser Interventionen sind. Eine Schwäche dieser Ansätze liegt darin begründet, dass sie wichtige Dimensionen des Wohlfahrtsstaats ausblenden.33 Auch Sainsbury hat einige Sektoren ausgemacht, die mehr Beachtung verdienen und eine vollständigere Abbildung des Wohlfahrtsstaats begründen können: Ich möchte auf die Tatsache hindeuten, dass es mindestens fünf Bereiche gibt, die mehr Aufmerksamkeit verlangen: die Form von Intervention, (andere Bereiche von Beschaffung), die Grundlagen für Berechtigung, Ziele und Gründe von rationaler Intervention, Strategien, Neuverteilung und deren Auswirkungen.34

Die vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung ist eine Disziplin, die der mit dem 1990 veröffentlichten Buch „The Three Worlds of Welfare Capitalism“ bekannt gewordene Typologie der Wohlfahrtsstaaten von Esping-Andersen entstammt. Sie entstand nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge einer starken Expansion der staatlichen Aktivitäten im Bereich der Wohlfahrtssicherung und ist zwischen Ökonomie, Politikwissenschaft und Soziologie aufgenommen. In der Hauptsache beschäftigt sie sich mit den Systemen sozialer Sicherung, deren Entstehung sowie ihrer inneren Logik und Dynamik.35 Esping-Andersen unterscheidet „three highly diverse regime-types, each organized around its own discrete logic of organization, stratification and societal integration“36: einen liberalen, konservativen und sozialdemokratischen Typ.

2.3.1 Der liberale Typus

Der angelsächsische liberale Typus ist in den Ländern, wie den USA, Kanada und Großbritannien zu vertreten und zeichnet sich durch die Tendenz zur Prüfung der Empfänger von Leistungen und zu breit gestreuten aber bescheidenen Transferleistungen aus. Im Vordergrund steht das Funktionieren des Marktes, die individuelle Verantwortung und die begrenzte soziale Absicherung.37 Vorsorge, Fürsorge und Versicherungen privater Art sind für jeden Bürger in dieser Form eine freiwillige Angelegenheit. Sozialtransfers werden auf die Allerbedürftigsten konzentriert und ihr Ziel ist weniger die Sicherung menschenwürdiger Lebensumstände, als die Verhinderung extremster Armut. Der Staat soll so wenig wie möglich in die gesellschaftlichen und ökonomischen Bereiche eingreifen und frei handelnden Individuen mehr Raum verschaffen. Dadurch kann der Wettbewerb zwischen einzelnen Akteuren, auf dem das Funktionieren des Marktes basiert, garantiert werden. Dies ermöglicht diesen Ländern hohe Beschäftigungsquoten, ausgeglichene Staatshaushalte und niedrige Steuerbelastungen. Der liberale Wohlfahrtstaat wird aus dem Staatshaushalt finanziert und jegliche Interventionen des Staates gehören zu Seltenheit.38 Eine Konsequenz des liberalen Wohlfahrtsstaatsregimes sieht Esping-Andersen in der Gefahr, dass ein Dualismus zwischen Arm und Reich entstehen kann.39

2.3.2 Der konservative Typus

Der kontinentaleuropäische, konservative Typus ist durch einen paternalistischen Interventionsstaat und den Einfluss der Kirchen gekennzeichnet.40 Deutschland, Frankreich und Österreich gelten als Vertreter des kontinentaleuropäischen bzw. konservativen Wohlfahrtsstaates. In konservativ geprägten Staaten ist ein relativ hohes Dekommodifizierungsniveau zu sehen, was aus einer spezifisch konservativen Motivation heraus entstanden ist. Wie es von Esping-Andersen beschrieben wird, gehören zu den Funktionen der konservativen Sozialpolitik die Eindämmung des reinen Liberalismus sowie der Sozialismus, anstatt dessen die Loyalität der Arbeitnehmer gegenüber dem Staat hergestellt wird.41 Um diese Ziele zu erreichen, wurden die Sicherungssysteme, beispielsweise das Rentensystem so konstruiert, dass die Höhe der Rente von der Beitragszahlung während des Erwerbslebens abhängt. Bei diesem Typus spielen Korporatismus und ein starker Staat die primäre Rolle. Diese Art der Dekommodifizierung zielt auf den Erhalt der sozialen Schichtung und der sozialen Rechte ab, die eng mit dem sozialen Status verbunden sind.42 Deswegen sind soziale Leistungen stark an die individuellen Einzahlungen zu Erwerbszeiten geknüpft. Das Merkmal des konservativen Wohlfahrtsstaates ist der Kampf mit niedrigen Erwerbsquoten – insbesondere der von Frauen. Die klassische Rollenteilung der Geschlechter – die Männer gehen einer festen Arbeitstätigkeit nach, die Frau kümmert sich als Hausfrau um die Erziehung der Kinder – steht traditionell hoch im Kurs. All dies ist Gegenstand der gegenwärtigen Reformdiskussion in den kontinentaleuropäischen Wohlfahrtsstaaten. Gemäß Esping-Andersen liegt eine Erklärung der Entstehung unterschiedlicher Wohlfahrtsstaaten in den mit Machtressourcen organisierten Interessen. Ein Wohlfahrtsregime zeigt umso deutlicher eine Tendenz zum konservativen Typen, je höher der Grad an Absolutismus und Autoritarismus in der Vergangenheit war und je höher der katholische Stimmanteil ist, der auf eine berufsgruppendifferenzierte soziale Sicherung auf hohem Niveau ausgerichtet ist.43

2.3.3 Der sozialdemokratische Typus

Das skandinavische, sozialdemokratische Model ist im Unterschied zu den beiden anderen Typen durch eine Mischung aus stark dekommodifizierenden und universalistischen Programmen gekennzeichnet.44 Die Bezeichnung dieses Typs wurzelt in den langjährigen Regierungsbeteiligungen der Linksparteien und der parteipolitischen Prägung des Wohlfahrtsstaates.45 Art und Höhe der Leistungen sind im Falle dieses Typus so gestaltet, dass sie auch den Interessen der neuen Mittelschichten genügen. Der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat zielt auf die maximale, individuelle Unabhängigkeit sowohl des Marktes als auch der Familie ab. Die Einkommensumverteilung fällt umfassend aus und der Wohlfahrtsstaat begrenzt die Klassen- und Statusunterschiede.46 Dieser Typus entspricht am meisten der Gruppe der realen Wohlfahrtsstaaten, ist allerdings sehr klein und mit Ausnahme der Niederlande auf skandinavische Wohlfahrtsstaaten beschränkt. In vielen Darstellungen gilt die Sozialdemokratie als Motor der Genese des skandinavischen Wohlfahrtsstaates.

Das Ziel des sozialdemokratischen Modells ist die Versorgung der gesamten Bevölkerung, was als Aufgabe des Staates verstanden werden kann. Dieser übernimmt auch solche Tätigkeiten, die in anderen Sozialstaatstypen im Bereich der Familie zu finden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Person erwerbstätig ist oder , und die Ansprüche auf Sozialleistungen sind als Bürgerrechte vereinbart.47 Die starken gewerkschaftlich-handwerklichen Traditionen und die Arbeiterbewegung spielt bei der Formierung der Sozialdemokraten eine wichtige Rolle. Was die Sozialdemokraten betrifft, vertreten sie in diesen Ländern nicht nur die Interessen der Arbeiter, sondern auch die der ländlichen Bevölkerung.

Die folgende Tabelle veranschaulicht die Sozialstaatstypen nach Esping-Andersen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbild 2: Sozialstaatstypen nach Esping-Andersen48

Stephan Leibfried ergänzt Esping-Andersens Wohlfahrtstypologie um „rudimentäre“ Wohlfahrtsstaaten Südeuropas, zu denen Spanien, Portugal und Griechenland zählen. Sie zeichnen sich durch ein sehr geringes Lohnniveau aus und sind strukturschwach. Diese Staaten werden auch familienorientiert genannt. Das heißt, dass sie keine ausgeprägten sozialen Sicherungssysteme haben. Ansonsten werden sie ähnlich wie bei den konservativen Regimen von nicht-staatlichen Institutionen, wie Kirche oder Familie unterstützt.49 In diesem für die Länder Südeuropas charakteristischen Wohlfahrtsstaatstyp besteht meist kein Rechtsanspruch auf Sozialleistungen, und die Systeme der sozialen Sicherheit decken nicht alle sozialen Risiken ab.50

2.4 Dekommodifizierung

Um die drei Wohlfahrtsstaatsregime besser zu verstehen, wird der unten beschriebene Begriff der Dekommodifizierung benutzt. Das Maß an Dekommodifizierung gibt die „relative Unabhängigkeit von den Zwängen und Risiken kapitalistischer (Arbeits-) Märkte“51 wieder. Es ist eine Art Trennung sozialer Sicherheit vom Arbeitsmarkt, für die nach Esping-Andersen drei Aspekte entscheidend sind: (1) die Regeln, nach denen Leistungen vergeben werden, (2) die Höhe der Einkommensersatzleistungen im Vergleich zum Lohn und (3) der Umfang der sozialen Rechte. Von Bedeutung sind dabei die Höhe der Anwendung von sozialstaatlichen Maßnahmen, der Zugangsbeschränkungen und der Leistungen. Diskutiert wird dabei auch die Fragestellung, mit welchen Methoden soziale Sicherheit erzielt werden kann. Zu diesen Methoden gehören vor allem Erwerbstätigkeit, Familie und Eheschließung, Transferleistungen des Staates oder die Staatsbürgerschaft.

In seiner Untersuchung stellt Espin-Andersen fest, dass die verschiedenen Staaten ganz unterschiedliche Grade der Dekommodifizierung aufweisen. In den angelsächsischen Staaten ist das Ausmaß der Dekommodifizierung sehr niedrig, es dominieren da liberale Prinzipien. In den kontinentaleuropäischen Ländern ist der Dekommodifizierungsgrad deutlich höher. Hier sind die Sozialleistungen meist an eine Erwerbstätigkeit gebunden, das heißt, diese Länder gehorchen konservativen Organisationsprinzipien der Sozialversicherungen. Skandinavische Länder erreichen aufgrund der universalistischen Leistungen die höchsten Dekommodifizierungswerte und werden von Esping-Andersen als sozialdemokratisch bezeichnet.52

2.5 Das Konzept der Stratifizierung

Mit Stratifikation als weiterem Terminus meint Esping-Andersen die Auswirkungen sozialpolitischer Maßnahmen auf soziale Klassenunterschiede und Einkommensungleichheiten. Der Stratifizierungsgrad beschreibt die gesellschaftliche Verteilungslogik von Wohlfahrtsstaaten.53 Berufsgruppenorientierte soziale Sicherungssysteme verfestigen die Einkommensungleichheiten und Klassenzugehörigkeit. Die großzügigen Sozialleistungen für öffentlich Bedienstete etwa zeigen deren Statusprivilegien. „The welfare state is not just a mechanism that intervenes in, and possibly corrects, the structure of inequality; it is, in its own right, a system of stratification. It is an active force in the ordering of social relations.”54

Die frühere Armenhilfe bzw. heutige Sozialhilfe stigmatisiert und schafft dadurch soziale Gegensätze. Aus diesem Grund wurde die Armenhilfe von der Arbeiterbewegung abgelehnt. Sozialversicherungsmodelle nach Bismarck sind ein Ausdruck von Klassenpolitik und zielen auf den Statuserhalt ab. Als Alternative fördert ein universelles Sozialsystem, indem allen Bürgern unabhängig von deren Klassenzugehörigkeit die gleichen Rechte zuteilwerden, also die Statusgleichheit.55

2.6 Kritik an Esping-Andersens drei Wohlfahrtsregime

Esping-Andersens Werk hat nicht nur Lob, sondern auch Kritik hervorgerufen. So lauten die Vorwürfe, er vernachlässige die institutionellen Bedingungen der Staatstätigkeit und damit die Diskussion über die Einschränkungen, aber auch die Erweiterung der Handlungsspielräume von Institutionen.56 Die Institutionenblindheit hinderte ihn daran, zwischen wohlfahrtsstaatlich relevanten föderalistischen und zentralistischen Staatsstrukturen zu unterscheiden und die Bedeutung von Institutionen zwischen Politik und Ökonomie ausführlich zu erörtern. Durch die globalisierte Gesellschaft treten Probleme auf dem Arbeitsmarkt auf, welche wiederum Druck auf die Wohlfahrtsstaaten auslösen. In den „drei Welten“ des Wohlfahrtsstaates wird es nach Esping-Andersen unterschiedlich mit dieser Folgeerscheinung umgegangen. In den liberalen Wohlfahrtsstaaten wird zwar durch Deregulierung eine Beschäftigungszunahme erreicht, es entsteht aber da eine Schicht der Erwerbsarmut, die in diesem Fall „working poor“ genannt wird.

Esping-Andersens Buch „The Three Worlds of Welfare Capitalism“ wurde zunächst in der angelsächsischen Welt, später auch in deutschsprachigen Ländern intensiv rezipiert und als „Meilenstein in der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung“ gewürdigt.57 Für diese positive Einschätzung ist wohl vor allem das Instrumentarium verantwortlich, mit dem der Wohlfahrtsstaat hier untersucht wird. Im Gegensatz zu anderen Studien wird damit nämlich nicht nur das Ausgabenniveau des Wohlfahrtsstaats beleuchtet, sondern auch vor allem die Verteilungslogik aufgezeigt, die hinter der wohlfahrtsstaatlichen Organisation steht. Trotz dieser positiven Resonanz gibt es auch gewichtige Bedenken, die den Ansatz Esping-Andersens betreffen.

Für die hier betrachteten Aspekte sind davon vor allem vier Einwände wichtig. Erstens wird einer der zentralen Indikatoren, nämlich die Dekommodifizierung, stark kritisiert. Zweitens gibt es Zweifel an der von Esping-Andersen konstatierten Pfadabhängigkeit der Typen. Drittens wird daran gescheitert, ob die Typologie mit drei Regimen die gesamte Varianz von wohlfahrtsstaatlichen Arrangements abdeckt, und ob nicht gewisse Aspekte der untersuchten Wohlfahrtsstaaten unterbelichtet bleiben und mehr Typen gebildet werden müssten. Eng mit diesem Aspekt verbunden ist viertens die Frage, ob die Regimetypologie auch auf andere Kontexte, die nicht den westlichen Industrienationen entstammen, übertragen werden kann. Von besonderem Interesse sind dabei die Versuche einer Übertragung auf die Wohlfahrtsstaaten in Mittel- und Osteuropa vor 1989. Die Kritik an der Dekommodifizierung als einem zentralen Messinstrument von Wohlfahrtsstaatlichkeit bezieht sich vor allem auf die „normativ überhöht[e]“58 Darstellung des Indikators bei Esping-Andersen. Entscheidend hierfür ist, dass Dekommodifizierung, also eine bedingte Unabhängigkeit von Erwerbstätigen von der Arbeit, „kein Wert an sich“ ist,59 was Esping-Andersen immer wieder anders darstellt (z.B. Esping-Andersen 1990: 109 - „decommodification from the whip of the market place“). Das einseitige Bild der Dekommodifizierung ist darauf zurückzuführen, dass das Konzept theoretisch nicht ausreichend eingeordnet wird.60 Zwei Aspekte der Dekommodifizierung bleiben wegen dieser theoretischen Unterbelichtung außen vor. Erstens wird nicht darauf eingegangen, dass die tatsächliche Einlösung staatlicher Dekommodifizierungsversprechen Kosten verursacht, die sich langfristig negativ auf die Höhe der Leistungen auswirken können. Machen nämlich viele Menschen von staatlichen Dekommodifizierungsangeboten im Falle von Arbeitslosigkeit oder Verrentung Gebrauch, müssen die Mittel für diese Leistungen von einer kleineren Zahl an Erwerbstätigen erwirtschaftet werden. Der Zugang zu staatlichen Sozialleistungen muss deshalb so reglementiert werden, dass das Verhältnis von Dekommodifizierung und Kommodifizierung nicht aus dem Gleichgewicht gerät; Feinjustierungen in dieser Balance sind immer wieder erforderlich.61 Zweitens lässt Esping-Andersen insbesondere in seiner Analyse der historischen Entstehungsbedingungen der einzelnen Typen außer Acht, dass Dekommodifizierung und Kommodifizierung zwei Seiten einer Medaille sind. Beide sind aus der während der industriellen Revolution entstandenen Notwendigkeit geboren, eine wachsende Zahl von frei werdenden Arbeitskräften aus der Landwirtschaft in den Arbeitsmarkt einzubinden. Der Markt fordert die Kommodifizierung von Arbeitskräften und der Staat ermöglicht diese über die Einführung von Regelungen, die den Status der Einzelnen festlegen und das Verhältnis von Marktteilnahme und Nichtteilnahme steuern.15 Staat und Markt sähe Esping-Andersen also zu stark als antagonistische Kräfte an, ohne dass ihr komplexes Zusammenspiel bei der Integration von Arbeitskräften in den Markt untersucht würde.62 Trotz der berechtigten Kritik scheint der Indikator nicht nutzlos für die Analyse von wohlfahrtsstaatlichen Sicherungssystemen zu sein, sofern man seine normative Überhöhung vermeidet, die an Esping-Andersens Studie zu Recht kritisiert wird.

So gibt z.B. der Grad der Dekommodifizierung eine Auskunft darüber, welcher Ausmaß an Sicherung der Einzelne aufgrund seiner Staatsbürgerschaft oder seiner Erwerbstätigkeit genießt und welche Bedingungen mit dieser Sicherheit verknüpft sind. Dekommodifizierung ist auch ein Maß für den Preis der persönlichen Wohlfahrt. Beispielsweise „kostet“ eine Rente in einigen Ländern Beiträge während des Erwerbslebens und hängt in ihrer Höhe sowohl von der Höhe der Beiträge als auch von der Länge der Erwerbstätigkeit ab. Dabei manifestiert sich auch in diesem Indikator das Verhältnis zwischen Staat und Markt.

Allerdings muss bei seiner Verwendung beachtet werden, dass ein hohes oder sehr hohes Maß an Dekommodifizierung nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal für staatliche Sozialpolitik sein muss, denn durch ein zu hohes Dekommodifizierungsniveau können etwa für den Arbeitsmarkt kontraproduktive Effekte entstehen, die sich dann wiederum negativ auf die sozialen Sicherungssysteme auswirken. Die Kritik an der Drei-Welten-Typologie beschränkt sich nicht nur auf den Indikator der Dekommodifizierung, sondern wendet sich auch gegen die Annahme der Pfadabhängigkeit der einzelnen Regimetypen. Insbesondere Jens Borchert kritisiert diese und weist darauf hin, dass die Typologie nicht in der Lage ist, Wandel zu erfassen. Zwar räumt er ein, dass lange Phasen von institutioneller Stabilität auf eine pfadabhängige Entwicklung hinweisen. Gleichzeitig weist er aber darauf hin, dass es „eine Abfolge kritischer Phasen, in denen die Karten neu gemischt werden und mehr oder weniger radikale Kurskorrekturen theoretisch möglich sind und empirisch vorkommen“, geben kann.63 Bei diesen Phasen oder vielleicht besser Zeitpunkten handelt es sich um die sogenannten „critical junctures“. Um eventuelle Brüche in der Entwicklung von Wohlfahrtsstaaten aufzudecken, die die Annahme eines Pfadwechsels rechtfertigen, sucht er „nach Abweichungen von einer linearen Fortschreibung wohlfahrtsstaatlicher Regime“.64 Dabei findet er bereits in einer kursorischen Analyse mehrere Beispiele von Pfadwechseln innerhalb der Gruppe der auch von Esping-Andersen untersuchten Wohlfahrtsstaaten, die dessen Einordnung in die einzelnen Typen zum Teil widersprechen. Daraus ist es zu folgern, dass Esping-Andersen mit der Drei-Welten-Typologie zwar ein Bild geliefert hat, dass für einen bestimmten Zeitpunkt gültig war, Wandel aber nicht adäquat erfasst und somit gewisse Schwächen bei der Erfassung von Wohlfahrtsstaaten aufweist.

Es wird bezweifelt, ob die Typologie in der Lage ist, den Wandel innerhalb der einzelnen Staaten ausreichend zu erfassen. Es werden auch Zweifel daran angemeldet, ob die Lösung mit drei Regimeclustern die Empirie der westlichen Industrienationen tatsächlich widerspiegelt und ob nicht wesentliche Charakteristika einiger Staaten außen vor bleiben. So gab es beispielsweise Versuche, neue Typen einzuführen, um Charakteristika der südeuropäischen Wohlfahrtsstaaten abzubilden. Außerdem könnte es möglich sein, dass Esping-Andersen durch seinen Analyserahmen – die drei von ihm als sehr zielgerichtet gedachten Strömungen der Sozialpolitik, nämlich liberales, konservatives und sozialdemokratisches Gedankengut – eine Dreiweltenteilung vorwegnimmt und dann empirisch nur das bestätigt, was durch seine theoretische Herangehensweise bereits kaum noch anders zu denken war.65

Zweifelhaft ist es auch, ob Staaten, die nicht zu den westlichen Industrieländern gehören, von der Typologie überhaupt erfasst werden. Von besonderem Interesse für die Fragestellung dieser Arbeit ist hier die Frage, ob sich die sozialistischen Wohlfahrtsstaaten vor 1989 in der Typologie verorten lassen.

Was die Regimetypen betrifft, stellt Esping-Andersen allerdings auch fest: „We show that welfare states cluster, but we must recognize that there is no single pure case.”66 Reine Typen kommen also nicht vor, stattdessen mischen sich in jedem Land die Elemente verschiedener Typen. Gleichzeitig gibt es aber trotzdem Schwerpunkte der Ausrichtung der Sozialpolitik in einzelnen Staaten, die entweder deutliche liberale, konservative oder sozialdemokratische Tendenzen aufweisen. Eine Einordnung in die Typologie ist also eine Feststellung jener Tendenzen. Trotz aller Kritik wurde Esping-Andersens Typologie „zum Dreh- und Angelpunkt der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung“.67 Die Regimetheorie von Esping-Andersen mit seinem Typologieschema ist auch wohl die am meisten zitierte.

In einem Versuch, die mittel- und osteuropäischen Länder einem der drei Wohlfahrtsstaatenregime Esping-Andersens zuzuordnen, entwickelte Menno Fenger im Jahre 2007 eine eigene Typologie laut der, die mittel- und osteuropäischen Staaten in drei wohlfahrtsstaatliche Idealtypen unterteilt sind.68

Die Variablen, die der Autor benutzt, um die Wohlfahrtsstaaten in Idealtypen zu unterscheiden, lassen sich in drei Kategorien unterteilen:69

a) Eigenschaften der Regierungsprogramme;
b) Soziale Situation;
c) Politische Partizipation.

Durch die Analyse dieser Variablen hat Fenger die untersuchten Staaten in drei Idealtypen eingeteilt, wobei der erste identisch mit Esping-Andersens Idealtypen sind und sich nicht auf die MOE-Staaten beziehen. Diese Länder wurden in zwei separate Kategorien eingeteilt.70

Die erste wird als der ehemalige Sowjetunion Typus bezeichnet und umfasst Weißrussland, Russland, die Ukraine wie auch die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen.

Ein charakteristisches Merkmal dieses Typus ist, dass sich die Gesamtausgaben für Sozialleistungen der Regierungen dieser Länder auf einem ähnlichen Niveau wie die des konservativ-korporatistischen Typus bewegen.71

Die zweite Kategorie wird als post-kommunistischer europäischer Typus genannt, zu der Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Ungarn und auch Polen gehören. Laut Fenger verbindet diese Staaten eine gemeinsame sozialistische Vergangenheit.

Die soziale Situation in den Ländern dieses Typus ist durch eine geringere Kindersterblichkeitsrate und einen längeren Lebenserwartung gekennzeichnet. Genauso wie das Esping-Andersen Modell, musste auch das Ferner Modell auf Kritik stoßen. Es scheint, als wäre die Basis der Einteilung der mittel-und osteuropäischen Länder eine Übersicht über den Entwicklungsstand dieser Staaten.72

Esping-Andersen hingegen misst seinen verschiedenen Idealtypen eindeutige Merkmale bei und vergisst dabei die enorme Entwicklung der Gesellschaft in den meisten Ländern zu berücksichtigen, was unter anderem zur Folge hat, dass die Menschen nicht mehr so konservativ wie vor 20 Jahren denken.

Zusätzlich ist an Fenger die gleiche Kritik zu richten, nämlich, dass in seiner Analyse die Familienpolitik nur eine marginale Rolle spielt. Sie enthält zwar eine Variable zur Partizipation der Frau auf dem Arbeitsmarkt, aber andere wichtige Faktoren, wie das Kinderbetreuungssystem oder monetäre Transferleistungen für Eltern und Kinder werden da einfach ausgelassen, wodurch die entstandene Typologisierung für manche Länder nicht ganz richtig ist.73

2.7 Die Theorie der Entstehung des modernen Sozialstaates

Carsten Ullrich behauptet in seinem Buch „Soziologie des Wohlfahrtsstaates“ , dass es keine allgemeine Theorie des Wohlfahrtsstaates gibt. Um eine Erklärung konkreter Entwicklungen zu finden, muss man auf unterschiedliche Erklärungsangebote zurückgreifen.74 Verallgemeinernd kann es gesagt werden, dass sich die Entstehung des Wohlfahrtsstaates am besten mit sozialen Problemlagen erklären lässt, die aus der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Modernisierung stammen. Dazu gehören die Industrialisierung, Urbanisierung, Individualisierung sowie soziale und räumliche Mobilisierung.75

Stephan Lessenich, der sich auch mit der Thematik des Sozialstaates befasst, vertritt dabei die Meinung, dass der Sozialstaat seit seiner Entstehung durchgehend Teil politischer Kontroversen gewesen ist. Er stellt zwei zentrale Konfliktfragen: Zum Ersten „Ist der Sozialstaat kompatibel oder hinderlich für kapitalistische Ökonomien“? und zum Zweiten: „Welche Faktoren waren ausschlaggebend für die Entstehung des Sozialstaates“?76

[...]


1 http://ec.europa.eu/ [6.12.2014]

2 Bücker- Gärtner, H., Wohlfahrtsstaat auf dem Rückzug? Ein Ländervergleich zur staatlichen Absicherung von Lebensrisiken in Europa, Berlin 2009

3 Bush, K. Die Perspektiven des Europäischen Sozialmodell, Düsseldorf 2005

4 Vgl. Kaufmann, F.X. (2002) S. 164

5 Vgl. Butterwegge, C. (2006) S. 16

6 Heinze/Schmid/Strünck (1999) S. 18

7 (Tálos/Wörister 1994: 9) TÁLOS, Emmerich/WÖRISTER, Karl (1994): Soziale Sicherung im Sozialstaat Österreich: Entwicklung – Herausforderungen – Strukturen. Baden-Baden.

8 Heinze/Schmid/Strünck, Ebd S. 17

9 Ebd. S. 15

10 Vgl. Schmid, J. (2006) S. 36.

11 Jens Alber, Der Sozialstaat in der Bundesrepublik 1950-1983, Frankfurt am Main/New York 1989, S. 30

12 Ebd. S. 30

13 Nohlen, D. (2002) S. 1162

14 Ebd. S. 19

15 Ebd. S. 18

16 Butterwegge, C. (2006) S. 11; Hervorh. im Original

17 Ebd S. 12; Hervorh. im Original

18 Vgl. Butterwegge, C. (2006 )S. 16.

19 Vgl. H. Girvetz (1968) S. 512 in der Übersetzung von F.-X. Kaufmann, (1997) S.21

20 Ebd. S.23

21 Kaufmann, F.-X . (2002) S. 168

22 Butterwegge, C./ Lösch, B. / Ptak, R.: Kritik des Neoliberalismus, 2. Aufl. Wiesbaden 2008 (1. Aufl. 2007) S. 24-25

23 Schmid, A. (2002) S. 89

24 Vgl. Kaufmann, F.-X. (2003) S. 23

25 Vgl. Ebd. S. 27

26 Müller-Rommel, F. (2002) S.23.

27 Vgl. Lessenich/Ostner (1998) S. 10

28 Vgl. Kaufmann, F.-X. (2003) S. 28

29 Vgl. Esping-Andersen, G. (2002) S. 22

30 Das Progressive Zentrum: Die Zukunft des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells, 2008, S.8

31 Vgl. Titmuss, R- M. (1974) S. 17

32 Vgl. Sainsbury, D. (1991) S. 4

33 Vgl. Tilton, T.-A. (1977) S. 6.

34 Vgl. Saintsbury, D. (1991) S. 23

35 Vgl. Lessenich/Ostner (1998) S.16

36 Esping-Andersen, G. (1990) S. 3

37 Vgl. Esping-Andersen, G. (1990) S. 26

38 Vgl. Schmid, J. (2006) S. 84

39 Vgl. Esping-Andersen, G. S. 62

40 Vgl. Bäcker , G. (2008) S.50

41 Vgl. Esping-Andersen, G. (1985) S. 231

42 Vgl. Esping-Andersen, G. (1990) S. 27

43 Vgl. Esping-Andersen, G. (1990) S. 134 ff

44 Vgl. Ullrich, Carsten, G. (2005) S. 47

45 Vgl. Esping-Andersen, G. (1990) S. 137

46 Vgl. Bäcker , G. (2008) S.50

47 Vgl. Schmidt, Manfred G. (1988) S. 38

48 Ullrich, Carsten G. (2005) S. 47

49 Leibfried, S. (1990) S. 301

50 Vgl. Schmid, J. (2006) S. 87, 228

51 Schmid, J. (2006) S. 83

52 Esping-Andersen, G. (1990): The Three Worlds of Welfare Capitalism, Cambridge: Polity Press

53 Vgl. Esping-Andersen, Ebd. S. 24

54 Ebd. S. 23

55 Vgl. Esping-Andersen, G. (1998) S. 39

56 Vgl. Pilz, F. ( 2004) S. 52

57 Kohl, J. (1993) S. 72

58 Borchert, J. (1998) S. 141

59 Rieger, E. (1998) S. 67

60 Vgl. Schmidt, Manfred G. (1998) S. 179

61 Vgl. Lessenich, S. (1998) S. 95

62 Vgl. Rieger, E. (1998) S. 67

63 Vgl. Borchert, J (1998) S. 172

64 Ebd. S. 150

65 Vgl. Kohl, J. (1993) S. 68

66 Esping-Andersen G. (1990) S. 28

67 Ebd. S. 91

68 Fenger, Menno: Welfare Regimes in Central and Easter Europe: Incorporating post-communist countries in a welfare regime typology. In: Contemporary Issues and Ideas in Social Science, Vol. 3, London 2007

69 Beckmann, L.C. : Wie osteuropäisch ist der europäische Osten? Eine Analyse der familienpolitischen Maßnahmen des polnischen und rumänischen Wohlfahrtsstaates, CEuS Working Paper No. 2011/4, S. 6

70 Fenger, Menno: Welfare Regimes in Central and Easter Europe: Incorporating post-communist countries in a welfare regime typology. In: Contemporary Issues and Ideas in Social Science, Vol. 3, London 2007, S. 22

71 Ebd.

72 Ebd.

73 Beckmann, L.C. : Wie osteuropäisch ist der europäische Osten? Eine Analyse der familienpolitischen Maßnahmen des polnischen und rumänischen Wohlfahrtsstaates, CEuS Working Paper No. 2011/4, S. 9

74 Vgl. Ullrich Carsten G. (2005) S. 38

75 Ebd. S. 40

76 Lessenich, S. (2000) S. 39

Excerpt out of 90 pages

Details

Title
Der polnische Wohlfahrtsstaat und die Wohlfahrtsstaatstypologie nach Esping-Andersen
College
University of Zielona Góra
Grade
1
Author
Year
2017
Pages
90
Catalog Number
V489549
ISBN (eBook)
9783668978386
ISBN (Book)
9783668978393
Language
German
Keywords
wohlfahrtsstaat, wohlfahrtsstaatstypologie, esping-andersen
Quote paper
Monika Krotoszynska (Author), 2017, Der polnische Wohlfahrtsstaat und die Wohlfahrtsstaatstypologie nach Esping-Andersen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/489549

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