In dieser Fallhausarbeit werden Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche aus unlauterer beziehungsweise irreführender geschäftlicher Handlung geprüft.
Neben dem Begriff der Unlauterkeit ist der Begriff der geschäftlichen Handlung im Wettbewerbsrecht von zentraler Bedeutung, da eine Unzulässigkeit immer eine solche Handlung voraussetzt. Sie eröffnet den Anwendungsbereich des UWG. Der Begriff der geschäftlichen Handlung beschreibt jedes Verhalten einer Person zu Gunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrages über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt. Hier ist ohne weitere Differenzierung jedes beliebige Verhalten einer Person gemeint, es wird nicht zwischen positivem Tun und Unterlassung unterschieden, um beides als geschäftliche Handlung erfassen zu können.
Inhaltsverzeichnis
1 Unterlassungsanspruch gem. § 8 I 1, 2. Alt. UWG
1.1 Geschäftliche Handlung
1.2 Unzulässigkeit nach §§ 3 oder 7 UWG
1.2.1 § 5 UWG Irreführende geschäftliche Handlungen
1.2.2 § 5a UWG Irreführung durch Unterlassen
1.2.3 Zwischenergebnis
1.3 Drohung einer zukünftigen Zuwiderhandlung
1.4 Anspruch richtet sich gegen Marktstörer
1.5 Anspruch von Anspruchsteller gem. § 8 III UWG erhoben
1.6 Missbräuchliche Anspruchgeltendmachung nach §§ 8 I, 8 IV UWG
1.7 Verjährung des Anspruchs gem. § 11 UWG
1.8 Ergebnis
2 Schadensersatzanspruch nach § 9 S. 1 UWG
2.1 Geschäftliche Handlung
2.2 Unzulässigkeit nach §§ 3 oder 7 UWG
2.3 Anspruchsteller und Anspruchsgegner
2.4 Entstandener Schaden
2.4.1 Schadensberechnung
2.4.2 Kausalität
2.5 Schuldhafte Verletzungshandlung
2.6 Ergebnis
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der rechtlichen Prüfung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen im Wettbewerbsrecht. Anhand eines konkreten Falls wird analysiert, ob eine irreführende Werbemaßnahme eines Telekommunikationsunternehmens wettbewerbswidrig ist und welche Ansprüche daraus für einen Konkurrenten resultieren.
- Prüfung von Unterlassungsansprüchen gemäß § 8 UWG
- Analyse irreführender geschäftlicher Handlungen nach §§ 5, 5a UWG
- Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche nach § 9 UWG
- Kriterien für Wettbewerbsverhältnisse zwischen Marktteilnehmern
- Rechtliche Anforderungen an die Beweislast und Schadensberechnung
Auszug aus dem Buch
1.1 Geschäftliche Handlung
Neben dem Begriff der Unlauterkeit ist der Begriff der geschäftlichen Handlung im Wettbewerbsrecht von zentraler Bedeutung, da eine Unzulässigkeit nach § 3 III UWG, § 3 I, II UWG oder § 7 I 1 UWG immer eine solche Handlung voraussetzt. Sie eröffnet den Anwendungsbereich des UWG. Der Begriff der geschäftlichen Handlung ist in § 2 I Nr. 1 UWG legaldefiniert und beschreibt jedes Verhalten einer Person zu Gunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrages über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt. Hier ist ohne weitere Differenzierung jedes beliebige Verhalten einer Person gemeint, es wird nicht zwischen positivem Tun und Unterlassung unterschieden, um beides als geschäftliche Handlung erfassen zu können.
Wesentliches Tatbestandsmerkmal der geschäftlichen Handlung ist die Ausrichtung des Verhaltens zu Gunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens auf Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren und Dienstleistungen. Das fragliche Verhalten muss demgemäß einen Marktbezug aufweisen. Die Werbung stellt dabei die wichtigste Erscheinungsform eines marktbezogenen Verhaltens dar. Ungeachtet der fehlenden Definition des Begriffs Werbung im UWG, ist jede Werbung zugleich eine geschäftliche Handlung, da der Begriff der geschäftlichen Handlung weiter gefasst ist, als der Begriff der Werbung.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Unterlassungsanspruch gem. § 8 I 1, 2. Alt. UWG: Dieses Kapitel prüft die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch bei irreführender Werbung, insbesondere im Hinblick auf geschäftliche Handlungen und wettbewerbsrechtliche Tatbestände.
2 Schadensersatzanspruch nach § 9 S. 1 UWG: Hier werden die spezifischen Bedingungen für Schadensersatzansprüche untersucht, einschließlich der Kausalität zwischen Verletzungshandlung und Schaden sowie der schuldhaften Herbeiführung.
Schlüsselwörter
Wettbewerbsrecht, UWG, Unterlassungsanspruch, Schadensersatz, Irreführung, Geschäftliche Handlung, Wettbewerbsverstoß, Marktstörer, Werbung, Verbraucherschutz, Kausalität, Rechtsverfolgung, § 8 UWG, § 9 UWG, § 5 UWG
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen ein Unternehmen, das irreführende Werbeaussagen bezüglich seiner Internet- und Fernsehleistungen getätigt hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Auslegung von § 8 und § 9 UWG, die Definition einer geschäftlichen Handlung sowie die Kriterien für eine irreführende Werbung durch Angabe oder Unterlassen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die rechtliche Subsumtion des Sachverhalts unter die entsprechenden Paragraphen des UWG, um zu klären, ob der Konkurrent einen durchsetzbaren Anspruch gegen das werbende Unternehmen hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Fallprüfung, bei der der Sachverhalt anhand der geltenden Gesetzeslage (UWG, BGB) und unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung (BGH, EuGH) analysiert wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Unterlassungsansprüche, inklusive Verjährung und Missbrauchskontrolle, sowie die Prüfung der Schadensersatzansprüche bezüglich Schadensberechnung und Kausalität.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Wettbewerbsverstoß, Irreführung, geschäftliche Handlung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatz, Marktbezug und Wettbewerbsverhältnis.
Wie bewertet die Arbeit die Aussage zur "Internet-Flatrate mit DSL 16.000"?
Die Arbeit stuft dies als irreführend ein, da der Verbraucher eine konstante Leistung von 16.000 Mbits/s erwartet, diese aber aufgrund technischer Gegebenheiten nicht überall bereitgestellt werden kann.
Warum wird eine Haftung des Unternehmens bejaht?
Das Unternehmen haftet, da es als Täter der unlauteren Handlung anzusehen ist und es fahrlässig versäumt hat, durch notwendige Aufklärung Wettbewerbsverstöße im Vorfeld zu verhindern.
- Arbeit zitieren
- Eva Sommer (Autor:in), 2017, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus unlauterer oder irreführender geschäftlicher Handlung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/489565