Was kostet Design?


Seminar Paper, 2005

18 Pages, Grade: 2.0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Die Einleitung

Teil 1
1.1 Die Kalkulation
1.1.1 Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD
1.1.2 Wie kalkuliere ich einen Stundensatz?
1.1.3 Wie kalkuliere ich ein Projekt?
1.2. Das Designhonorar - Nutzungserlaubnis des Urheberrechts
1.2.1 Das monatliche Fixum
1.2.2 Das Pauschalhonorar
1.2.3 Die Umsatzbeteiligung
1.2.4 Das Erfolgshonorar

Teil 2
2.1 Industrial Design
2.2 Web Design
2.3 Grafik Design

Teil 3
3.1 Leitfaden fürs Projektgeschäft
3.1.1 Das Projektgeschäft
3.1.2 Das Designgeschäft
3.2 Fazit

Anhang

A Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 qualitative Designbeurteilung einer Vase

Tabelle 2 allgemeingültige Stundensatzkalkulation

Tabelle 3 Kalkulation eines Hauhaltssaugers

Tabelle 4 Kalkulation einer Website

Tabelle 5 Kalkulation einer Image-Broschüre

Die Einleitung

Wir beschäftigen uns mit dem Problem, welcher Preis für eine Designleistung realistisch, fair und nicht zugleich utopisch ist. Die Preise für Designleistungen sind oft schwer nachzuvollziehen, da es oft nicht klar ist, wofür man beim Design zahlt.

80% der Unternehmer kennen nicht die richtige Antwort auf die Frage „Was ist Design?“. Rido Busse definiert Design so

„Design ist der Prozess von der Idee zum Produkt.“[1]

Nach dieser Definition zahlt der Kunde für die Entwicklung eines Produktes.

Nun stellt sich die Frage, was gutes Design ist und was schlechtes.

Dafür müssen Kriterien festgelegt werden, die folgendermaßen aussehen sollten[2]:

1. Funktion der Technik
2. Funktion der Fertigung
3. Funktion der Ergonomie
4. Funktion der Ästhetik

Nun gibt es immer noch keine qualitative Bewertung für Design, weshalb wir den Funktionen nun qualitative Attribute geben:

1. Funktion der sicheren Technik
2. Funktion der wirtschaftlichen Fertigung
3. Funktion der selbsterklärenden Ergonomie
4. Funktion der zielgruppengerechten Ästhetik

Anhand dieser Kriterien können wir ein Produkt beurteilen ob es gut oder schlecht designed wurde.

Anhand des Beispiels einer Vase ist jenes recht leicht ablesbar. Ganz deutlich lässt sich hier erkennen, wie wichtig die Funktion Ästhetik bei einer Vase ist, wohin gegen Ergonomie fast keine Rolle spielt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1[3] qualitative Designbeurteilung einer Vase


Anhand der Werte in Tabelle 1 könnte man nun sagen, dies ist eine hübsche Vase die ihren Zweck erfüllt.

Wo wir Design nun qualitativ bewerten können, müssen wir diesem auch einen betriebswirtschaftlichen Preis zuordnen. Da jeder Betrieb unterschiedliche Kostenstrukturen aufweist, wird bei Unstimmigkeiten in einem Gerichtsverfahren gern der Tarifvertrag für Designleistung der SDSt/AGD zur Hilfe genommen. In Teil 1 werden die theoretischen Werkzeuge zur individuellen Kalkulation vorgestellt. Und in Teil 2 wird mit Hilfe von ausgewählten Beispielen aus den unterschiedlichen Design-Bereichen die Arbeitsweisen deutlich gemacht.

Teil 1

1.1 Die Kalkulation

Um eine richtige Kalkulation vornehmen zu können, muss man sich bewusst machen, welche Art von Vertrag abgeschlossen wird. In unserem Falle ist es der Werkvertrag.

Hier verpflichtet sich der Designer, eine Leistung gegen eine festgelegte Bezahlung zu erbringen.

Grundlage der Kalkulation für Designleistungen sind Zeitaufwand und Stundensatz. Zeitaufwand lässt sich nur anhand von Erfahrung schätzen, daher kann es durchaus sein, dass ein Projekt schnell den Kostenrahmen verlässt und nach verhandelt werden muss.

Auf den ersten Blick scheint der Stundensatz willkürlich hochgelegt zu sein.

Bei genauem kalkulieren ist der Stundensatz mit Hilfe einer funktionierenden Kostenstellenrechnung leicht und transparent zu ermitteln.

Man kann sich von zwei Seiten den Kosten nähern. Entweder wird der Tarifvertrag übernommen oder es wird eine eigene individuelle Kostenrechnung aufgestellt. Es empfiehlt sich auch, bei Übernahme des Tarifvertrages eine eigene Kostenrechnung zwecks Wirtschaftlichkeitskontrolle zu führen.

1.1.1 Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD

Es gilt in Deutschland für Designleistungen die Vertragsfreiheit, d.h. jeder kann zu jedem Preis seine Leistung anbieten. Es ist anders als bei Rechtsanwälten oder Ärzten, die nach einer Abgabenordnung abrechen müssen.

Dennoch gibt es einen Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD. Der aktuelle Stundensatz für nichtkreative Arbeit liegt bei 70 €(AGD, 2003). Man könnte diesen Wert als branchenüblich bezeichnen, da dieser Satz durch eine Mitgliederbefragung des AGD ermittelt wird. In diesem Jahr wird eine neue Umfrage der 3200 Mitglieder durchgeführt um den Stundensatz zu aktualisieren. Der Stundensatz für Kreativität ist praktisch nicht kalkulierbar, da Zeit und Leistung in einem undefinierten Verhältnis zueinander stehen. Es gibt nach Auskunft des AGD keine statistische Erhebung über den echten Durchschnittsstundensatz aller am Markt befindlichen Unternehmen.

Im klassischen Sinne gilt ein Tarifvertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. In der Designerbranche sind überwiegend Freiberufler, in der Fachsprache auch „Freelancer“ genannt, aktiv. Dadurch könnte man meinen, dass dieser Vertrag keine praktische Relevanz hätte. Daraufhin ergab eine Recherche bei der Suchmaschine „Google“, dass ca. 500[4] Designunternehmen bzw. Freelancer sich in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedinungen auf den Stundensatz im Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD beziehen.

Dies unterstützt die Aussage des AGD, dass der Tarifvertrag für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer als Richtlinie für Designvergütung angenommen wird.

Als weiterer Verband wäre noch der BGD zu nennen, dieser hat aber seit dem Jahr 2000 seine Daten nicht mehr überarbeitet und ist deshalb nicht mehr relevant.

1.1.2 Wie kalkuliere ich einen Stundensatz?

Der Stundensatz ist die Berechnungs- und Kalkulationsgrundlage im Design, daher ist es wichtig diesen möglichst genau zu kalkulieren. Liegt man unter seinem notwendigen Stundensatz macht man folglich Verluste. Die Kostenstellenrechnung ist der Lieferant für unsere Informationen die wir in der Stundensatzkalkulation verwenden wollen. Um die Frage zu klären "Wo sind die Kosten angefallen?", werden die Kosten auf Betriebsbereiche aufgeteilt. Durch die Kostenstellenrechnung werden Leistungsbeziehungen im Unternehmen dargestellt.

Die Realistik unseres Stundensatzes ist abhängig von der Passgenauigkeit unseres Kalkulationsrahmens auf das Unternehmen. Gibt es nur einen Stundensatz der nach Außen abgerechnet wird, muss das Mittel aller Bruttolöhne zur Grundlage genommen werden.

Üblicher ist es jedoch, dass Stundensätze für unterschiedliche Tätigkeiten angesetzt werden. Im Web-Design ist z.B. ein Screen-Designer teurer als ein Lektor, da die Arbeitsmittelkosten deutlich auseinander gehen. Der Screen-Designer nutzt teure Lizenzsoftware in Kombination mit einem gut ausgestatteten PC, wohin gegen ein Lektor mit einem einfach ausgestatteten PC zu recht kommt. Dies muss in der Stundensatzkalkulation berücksichtigt werden.

Wie das Kalkulationsschema eines Designers aufgebaut sein könnte, ist unten aus dem Beispiel entnehmbar.

[...]


[1] Zitat Busse, 1998, S. 16

[2] Vgl. Busse, 1998, S. 17

[3] vgl. Busse, 1998, S. 25

[4] Vgl. http://www.google.com/search?client=safari&rls=de-de&q=Tarifvertrag+für+Design-Leistungen+SDSt/AGD&ie=UTF-8&oe=UTF-8, 10.06.05

Excerpt out of 18 pages

Details

Title
Was kostet Design?
College
University of Applied Sciences Südwestfalen; Hagen
Course
Design-Management
Grade
2.0
Author
Year
2005
Pages
18
Catalog Number
V48965
ISBN (eBook)
9783638455275
File size
625 KB
Language
German
Keywords
Design, Design-Management
Quote paper
Fabian Post (Author), 2005, Was kostet Design?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48965

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