In Zeiten erhöhter weltweiter Mobilität und immer engerer Kommunikation sowohl zwischen den Staaten als auch zwischen den Individuen, spielt die internationale Rechtshilfe eine immer größere Rolle bei der effektiven Bekämpfung von Kriminalität. Es fällt Straftätern zunehmend leichter, sich nach einer Tat ins Ausland abzusetzen. Wie wichtig internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist, zeigt insbesondere die aktuelle Bedrohung durch den internationalen Terrorismus. Zur Bekämpfung von international wirkenden Netzwerken muss die Zusammenarbeit zwischen den Staaten in der strafrechtlichen Aufarbeitung terroristischer Taten reibungslos funktionieren, um eine erfolgreiche Abschreckung zukünftiger Attentäter bewirken zu können.
Eines der Hauptwerkzeuge der internationalen Rechtshilfe ist die Auslieferung von Straftätern. Der effektiven Kooperation zwischen den Staaten stellt sich allerdings oftmals der unterschiedliche strafprozessuale und menschenrechtliche Entwicklungsstand in den Regionen der Welt in den Weg. In vielen Staaten der Welt kommt es zu Misshandlungen oder Folterungen im Rahmen von Strafprozessen oder beim Strafvollzug. Eine Auslieferung in eines dieser Länder könnte in Bezug auf die europäischen Menschenrechtsstandards problematisch sein.
Die erschreckend hohe Zahl von Ländern, aus denen Folter gemeldet wird, sowie die wachsende Bedeutung der internationalen Rechtshilfe, führen im Auslieferungsverkehr immer wieder zu Abwägungsproblemen zwischen dem Interesse der Staaten an einer effektiven internationalen Strafrechtspflege einerseits, sowie ihren menschenrechtlichen Auffassungen, Traditionen und vertraglichen Bindungen andererseits.
Aufgrund der Zwischenstellung des Auslieferungsrechts zwischen nationalem und internationalem Recht, ist die RechtssteIlung des Auszuliefernden und die Gewährung der in Abschnitt I genannten Rechte und Freiheiten nie problemlos gewesen. Menschenrechtsverletzungen fmden meist nicht im ausliefernden, sondern im Empfangsstaat statt und damit meist außerhalb des Einflussbereichs des ausliefernden Staates, sowie des Geltungsbereichs der Konvention. Ob dem Auszuliefernden im Auslieferungsverfahren in solchen Fällen trotzdem Schutz aus Art. 3 EMRK gewährt werden muss, und wenn ja, wie das nationale Auslieferungsrecht Deutschlands und Frankreichs dieser Aufgabe gerecht wird, soll in dieser Arbeit untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die Stellung der EMRK in Deutschland und Frankreich
I. Methoden der innerstaatlichen Durchsetzung von Völkerrecht
1. Monismus
2. Dualismus
II. Die Stellung in den Rechtsordnungen Deutschlands und Frankreichs
1. Stellung in Deutschland – Gesetzesrang nach Art. 59 II GG
2. Stellung in Frankreich – Übergesetzesrang nach Art. 55 der Verf58
III. Die direkte Anwendbarkeit durch nationale Gerichte
1. Direkte Anwendung durch deutsche Gerichte
2. Direkte Anwendung durch französische Gerichte
IV. Rechtsvergleich
C. Die Auslieferungsverfahren
I. Deutschland
1. Das Übermittlungsverfahren
2. Das Zulässigkeits- und Bewilligungsverfahren
3. Die Kontrolle der Auslieferungsentscheidung
a) Rechtsmittel gegen die Zulässigkeitsentscheidung
b) Rechtsschutz gegen die Bewilligungsentscheidung
II. Frankreich
1. Die vorgerichtliche Phase
2. Das Verfahren vor der Chambre d’accusation
3. Die Kontrolle der Auslieferungsentscheidung
III. Rechtsvergleich
D. Folter als Auslieferungshindernis
I. Definition des Folterbegriffs
II. Das Folterverbot in Auslieferungssachen
1. Das Folterverbot als Auslieferungshindernis in Deutschland
a) Der Geltungsumfang der Grundrechte
b) Die EMRK als Auslieferungshindernis
2. Das Folterverbot als Auslieferungshindernis in Frankreich
III. Rechtsvergleich
E. Schluss und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, wie das durch Art. 3 EMRK garantierte absolute Folterverbot im Auslieferungsrecht von Deutschland und Frankreich umgesetzt wird. Das Ziel besteht darin, zu analysieren, ob und inwieweit das nationale Auslieferungsrecht der beiden Staaten in der Lage ist, den Schutz vor Folter im Empfangsstaat zu gewährleisten, insbesondere wenn die EMRK in den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen unterschiedlich verankert ist.
- Stellung der EMRK in den nationalen Rechtsordnungen von Deutschland und Frankreich.
- Ablauf und gerichtliche Kontrolle der Auslieferungsverfahren in beiden Staaten.
- Definition und Anwendungsbereich des Folterverbots nach Art. 3 EMRK.
- Das Folterverbot als Auslieferungshindernis in der nationalen Rechtsprechung.
- Vergleich der Schutzniveaus und Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes.
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
In Zeiten erhöhter weltweiter Mobilität und immer engerer Kommunikation sowohl zwischen den Staaten als auch zwischen den Individuen, spielt die internationale Rechtshilfe eine immer größere Rolle bei der effektiven Bekämpfung von Kriminalität. Es fällt Straftätern zunehmend leichter, sich nach einer Tat ins Ausland abzusetzen. Ebenso können mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel, wie beispielsweise dem Internet, Straftaten in anderen Ländern verübt werden, ohne dass dazu die körperliche Anwesenheit im Land notwendig ist. Gerade auch die steigende wirtschaftliche Vernetzung und Kooperation sowie der internationale Kapitalfluss erhöhen den Bedarf an wirksamer Zusammenarbeit der Staaten bei Strafsachen. Wie wichtig internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist, zeigt darüber hinaus besonders die aktuelle Bedrohung durch den internationalen Terrorismus.
Eines der Hauptwerkzeuge der internationalen Rechtshilfe ist die Auslieferung von Straftätern. Der Begriff der Auslieferung bezeichnet die offizielle Übergabe eines Justizflüchtigen, unabhängig von seiner Zustimmung, durch die Behörden des Aufenthaltsstaates an die Behörden eines anderen Staates zum Zwecke der strafrechtlichen Verfolgung oder der Vollstreckung eines Urteils.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung erläutert die wachsende Bedeutung internationaler Rechtshilfe bei zunehmender weltweiter Mobilität und Terrorismusbedrohung sowie die Problematik, Auslieferungen mit menschenrechtlichen Standards in Einklang zu bringen.
B. Die Stellung der EMRK in Deutschland und Frankreich: Dieses Kapitel analysiert die monistischen bzw. dualistischen Ansätze der beiden Staaten bei der Umsetzung von Völkerrecht und ihren jeweiligen Rang der EMRK in der nationalen Rechtsordnung.
C. Die Auslieferungsverfahren: Hier werden die prozessualen Abläufe in Deutschland und Frankreich, von der Übermittlung bis zur gerichtlichen Kontrolle, detailliert gegenübergestellt.
D. Folter als Auslieferungshindernis: Dieser Hauptteil untersucht die Definition von Folter sowie die Frage, wie das Verbot als Auslieferungshindernis in der Praxis und Rechtsprechung beider Länder angewendet wird.
E. Schluss und Ausblick: Das Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und diskutiert die Notwendigkeit einer stärkeren gesetzlichen Verankerung des Menschenrechtsschutzes im Auslieferungsrecht zur Abwehr globaler Risiken.
Schlüsselwörter
Auslieferung, Folterverbot, Art. 3 EMRK, Deutschland, Frankreich, Menschenrechte, Rechtsvergleich, Rechtshilfe, Auslieferungshindernis, Grundrechte, Völkerrecht, gerichtliche Kontrolle, non-refoulement, Rechtsschutz, internationales Strafrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie das Folterverbot nach Art. 3 EMRK als Hindernis bei Auslieferungen in Deutschland und Frankreich rechtlich wirksam wird.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das Verhältnis von Völkerrecht zu nationalem Recht, der konkrete Ablauf von Auslieferungsverfahren sowie die Auslegung des Folterbegriffs im Kontext der EMRK-Rechtsprechung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Untersucht wird, ob das Auslieferungsrecht beider Staaten den durch die EMRK geforderten Schutz vor Folter im Ausland sicherstellt, insbesondere bei unterschiedlichem verfassungsrechtlichem Stellenwert der Konvention.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende Arbeit, die das deutsche und französische Recht unter Einbeziehung der Rechtsprechung nationaler Gerichte sowie des EGMR analysiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Auslieferungsverfahren in beiden Ländern und die detaillierte Untersuchung des Folterverbots als faktisches Hindernis für die Auslieferung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Auslieferung, Art. 3 EMRK, Menschenrechte, Rechtsvergleich, Völkerrecht, Folterverbot und Rechtsschutz.
Wie unterscheidet sich der Rang der EMRK in beiden Ländern?
Während die EMRK in Deutschland als einfaches Bundesgesetz rangiert, erkennt Frankreich der Konvention einen übergesetzlichen Rang zu, was den direkten Rechtsschutz vor nationalen Gerichten beeinflusst.
Wie gehen die Gerichte mit der Kontrolle von Bewilligungsentscheidungen um?
Die Arbeit zeigt, dass beide Länder zunehmend dazu übergehen, Auslieferungsbewilligungen nicht mehr als justizfreie Hoheitsakte, sondern als Verwaltungshandeln gerichtlich überprüfbar zu machen.
- Citation du texte
- Jan Schneider (Auteur), 2004, Auslieferung und Folterverbot: Die Umsetzung von Art. 3 EMRK in Deutschland und Frankreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48972