Umweltpolitik - Welche Auswirkungen hat die internationale Ebene der Umweltpolitik auf ein konkretes Projekt der regionalen Ebene?


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2005

28 Pages, Note: gut


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die internationale Ebene der Umweltpolitik
2.1. Die Europäische Union
2.2. Die europäische Kommission

3. Die politischen Handlungsebenen in Deutschland
3.1. Bund
3.2. Länder
3.3. Kommunen (Kreise, Städte und Gemeinden)
4. Die Zusammenarbeit der politischen Handlungsebenen
4.1. Koordinierungsinstitutionen
4.2. Rechtsprechung

5. Regionale Umweltpolitik am Beispiel des Projektes „Gevelsberger Stadtwald“
5.1. FFH-Richtlinie
5.2. Projekt „Gevelsberger Stadtwald“

6. Die Zukunft der Umweltpolitik

7. Schluss - Resümee

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Wachsende Abfallberge, Gifte in Wasser, Boden und Luft, das Ozonloch, Smog und saurer Regen. Alles Probleme, die in den letzten Jahren verstärkt aufgetreten und aufgefallen sind. Warum? Weil sie die Lebensqualität der Menschen verschlechtern und ein „gesundes“ Leben in nicht allzu ferner Zukunft nicht mehr möglich machen, wenn von den Regierungen nicht die entsprechenden Gegenmaßnahmen eingeleitet werden . Deshalb lässt sich Umweltpolitik mit folgenden Worten erklären:

“Umweltpolitik ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die notwendig sind, die natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen auch für die nachfolgenden Generationen zu erhalten und zu verbessern.“[1]

In dieser Hausarbeit beschäftigen wir uns mit der Frage, welche Auswirkungen die internationale Ebene der Umweltpolitik auf ein konkretes Projekt der regionalen Ebene hat. Zuerst werden wir auf die internationale Ebene der Umweltpolitik eingehen. Hierbei setzen wir unseren Schwerpunkt auf die europäische Union und die europäische Kommission. In unserem dritten Punkt gehen wir auf die politischen Handlungsebenen in Deutschland ein und erläutern diese. Mit der Zusammenarbeit der politischen Handlungsebenen fahren wir fort. Danach möchten wir ein konkretes regionales Projekt als Beispiel vorstellen und erläutern. Zuletzt werden wir dann kurz auf die Zukunft der Umweltpolitik eingehen. Schließen werden wir unsere Hausarbeit mit einem Resümee, in dem wir uns auf unsere Fragestellung beziehen.

2. Die internationale Ebene der Umweltpolitik

Wenn man von internationaler Politikebene spricht, so fällt einem die Ebene der europäischen Union ein. In dieser Ebene wurden bestimmte Rechte vertraglich von inzwischen 15 europäischen Staaten abgetreten. Auch die globale Politikebene, die sich mit der Mitgliedschaft der BRD in den „Vereinten Nationen“ ausdrückt, gewinnt an Bedeutung. Bestimmte Umweltprobleme können nur global angegangen werden. Dazu haben sich verschiedene internationale Institutionen und Organisationen herausgebildet, die sehr fachspezifisch und problemorientiert an Umweltaufgaben herantreten.

2.1. Die Europäische Union

Am 25. März 1957 wurde die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) und die „Europäische Atomgemeinschaft“ (Euratom) gegründet. Diese europäische Verflechtung von sechs bis dahin eigenständigen nationalen Staaten (BRD, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien) erfuhr 1952 mit der Gründung der „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EGKS) ihren ersten übernationalen Anstoß.[2]

Die europäischen Vertragswerke wurden daher 1986 mit der Unterzeichnung der „Einheitlichen Europäischen Akte“ (EEA) um den Umweltschutz ergänzt. Mit Beginn des Jahres 1967 wurde aus EGKS, EWG und Euratom die „Europäische Gemeinschaft“ (EG). Sie war eine rechtliche Vereinigung der drei offiziell weiter bestehenden Gemeinschaften. 1973 schlossen sich diesem europäischen Einigungswerk England, Irland und Dänemark, 1986 Spanien, Portugal und Griechenland und 1996 Schweden, Finnland und Österreich als weitere Staaten an.

Mit der Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages wurde aus der EG die EU, die „Europäische Union“. Sie soll die politischen Einigungsbestrebungen, das Zusammenwachsen zu einer politischen Gemeinschaft, unterstreichen. Obwohl der Bereich des Umweltschutzes erst mit Wirkung vom 1. Januar 1987 in das europäische Vertragswerk eingefügt wurde, waren die Organe der EU zuvor in diesem Politikfeld nicht ganz untätig. 1973 wurde das erste Umweltaktionsprogramm gestartet, das dann alle vier bis fünf Jahre fortgeschrieben wurde.[3] In Aktionsprogrammen werden mittel- bis langfristig die Rahmenbedingungen für einzelne politische Bereiche festgelegt. Sie werden von der europäischen Kommission ausgearbeitet, vom europäischen Parlament beraten und vom europäischen Rat beschlossen. Sie müssen durch Rechtsvorschriften und weitere Bemühungen, wie etwa in finanzieller Hinsicht, erweitert und umgesetzt werden.

Zusammenfassend können drei Motive für den Aufbau einer europäischen Umweltpolitik angeführt werden:

- Suche nach grenzüberschreitenden Problemlösungen
- Vereinheitlichung von Umweltstandards im europäischen Binnenmarkt
- Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Wirtschaft

Bei allen Umweltaktivitäten der EU gilt das Prinzip der Subsidiarität. Es ist ein Grundsatz der besagt, dass die EU nur dann aktiv werden kann, „sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können“.[4] Wenn einer der Mitgliedstaaten zu diesem Zeitpunkt bereits über ein in sich geschlossenes umweltpolitisches Konzept verfügte, so dass europäische Normen nicht nur neue Akzente setzen, sondern meist auch recht problemlos - wenn auch mit erheblicher zeitlicher Verzögerung - in nationales Recht integriert werden können. Die Aufgaben der EU lauten:

- Erhaltung und Schutz der Umwelt
- Verbesserung ihrer Qualität
- Schutz der menschlichen Gesundheit
- Umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen
- Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler und globaler Umweltprobleme

Die Zielformulierung der EU an die Gemeinschaft ist ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltpolitik zu erreichen. Die Vertragswerke der EU regeln die europäischen Rechtsformen sowie ihre Qualität. So wird zwischen Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Entschließungen und Stellungnahmen unterschieden. Verordnungen haben im europäischen Rechtssystem eine allgemeine Geltung. Sie sind in allen Teilen verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat rechtskräftig. Die Richtlinie ist hinsichtlich ihres Zieles verbindlich, sie überlässt es jedoch den innerstaatlichen Gremien dieses Ziel umzusetzen. Die Entscheidung ist in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die sie benennt, z. B. Unternehmen oder Körperschaften. Keinen verbindlichen, sondern nur einen auffordernden Charakter haben dagegen die Entschließungen und Stellungnahmen.

2.2. Die europäische Kommission

Das Zusammenwirken der verschiedenen Nationen, Interessen und Institutionen auf europäischer Ebene ist ein kompliziertes Verfahren. Die bedeutendsten Institution dabei ist die „Europäische Kommission“. Sie besteht aus 20 Mitgliedern, von denen jeder Mitgliedstaat ein oder zwei Kommissare entsendet. Die Kommissionsmitglieder werden von den nationalen Regierungen vorgeschlagen, müssen aber vom „Europäischen Parlament“ bestätigt werden. Die Kommission kann als die „Regierung“ oder auch „Exekutive“ der EU bezeichnet werden.[5] Sie hat als alleiniges Organ der EU das Recht, der Gemeinschaft Vorschläge für Richtlinien zu unterbreiten. Sie stellt den Haushaltsentwurf auf, verwaltet die Gemeinschaftsfonds und wacht über die Einhaltung der Gemeinschaftsverträge. Das Parlament hat das Recht, Anfragen an die Kommission zu stellen und die Pflicht, die Arbeit der Kommission als Ganzes zu kontrollieren. Das Parlament bedient sich mehrerer Ausschüsse, die die Stellungnahmen fachbezogen erarbeiten, bevor das Plenum sie verabschiedet. Um Umweltangelegenheiten kümmert sich der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik, der aus 116 Mitgliedern besteht. Der Ministerrat, dem die gesetzgebende Gewalt in der EU zukommt, besteht aus 15 Mitgliedern. Jedes Mitglied entsendet einen Repräsentanten. Die Abstimmungen im Ministerrat müssen in der Regel seit Einführung der EEA mit zwei Drittel der Stimmen erfolgen, um Projekte realisieren zu können. Über dem Ministerrat steht der „Europäische Rat“ – ein seit 1974 halbjährlich stattfindendes Gipfeltreffen alles Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten der Kommission. Für die BRD nimmt in der Regel der Bundeskanzler teil.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass nicht nur die Strukturen der EU und damit verbunden die Entscheidungsprozesse erschwerend wirken im Hinblick auf das Ziel einer Umweltunion, sondern auch die Unterschiede zwischen den nunmehr 15 Nationen. Bei der Komplizierung von Lösungen geht es häufig um unterschiedliche geographische und klimatische Bedingungen, unterschiedliche Kosten-Nutzen-Rechnungen oder finanzielle Möglichkeiten sowie unterschiedliche Strategien im Umweltschutz.

Das Zusammenwirken der Mitgliedstaaten muss bei der Verabschiedung einer Richtlinie gesehen werden. Ein Entstehungsprozess gliedert sich in mehrere Phasen:

1. Initiativphase (Vorschlag der Kommission)
2. Entscheidungsphase (Vorschlag durchläuft die europäischen Organe)
3. Rechtsumsetzungsphase (Richtlinie muss in internationales Recht umgesetzt werden)
4. praktische Umsetzung (geprägt durch Anfragen, Berichtspflichten, Kontrollmaßnahmen)[6]

Mit Beginn des fünften Umweltaktionsprogramms im Jahre 1993 hat die Kommission für Umweltfragen so genannte „Dialoggruppen“ institutionalisiert. Diese sollen helfen die Entscheidungsfähigkeit des Vorschlags zu testen. Dazu gehört ein „Allgemeiner Beratender Ausschuss“ (30 Repräsentanten von Unternehmen, Gewerkschaften, Kommunen etc.), die „Hochrangige Expertengruppe“ (Experten aus nationalen Umweltministerien) und die „Gruppen zur Evaluation“ (Verbesserung der Umweltpolitik durch Meinungsaustausch). Aber auch schon die Bundesländer wollen beteiligt werden, was durch die Landesumweltministerien geschieht.

Die europäische Umweltpolitik ist seit vielen Jahren von großer Bedeutung für die Länder Europas. Die Rechtsakte der EU wirken tief in das Rechtsgefüge der Mitgliedstaaten hinein. Sie beeinflussen wiederum die alltägliche Ausführung der Umweltpolitik, was auch uns Bürger betrifft. Leider realisieren viele dieses nicht oder nehmen es erst dann wahr, wenn es an die Formulierung der nationalen Gesetzte geht. Dabei haben die nationalen Parlamente das längst beschlossene Umweltrecht der EU nur noch praktisch umzusetzen. Dies fasst auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement mit folgenden Worten zusammen:

„Die nationale Umweltpolitik ist fast aus dem Geschäft“[7]

Die Kommission hat nicht nur viele alte Instrumente wie Immissionsschutz-Normen und stoffliche Regelungen, sondern darüber hinaus auch viele neue Instrumente entwickelt bzw. vorgeschlagen. Dazu zählt die Umweltverträglichkeitsprüfung, der freie Informationszugang zu Umweltdaten, wirtschaftliche Anreize bzw. Energiesteuern. Ein weiteres wichtiges Instrument ist das Öko-Andit-Verfahren (EMAS), das ein systematisches Umweltmanagement in den Unternehmen aufbauen will. Kommission, Parlament und Ministerrat haben vier Bereiche ernannt, in denen „erneute Anstrengungen und Anstöße“ nötig sind. Es wird vorgeschlagen, wirksame Maßnahmen mit folgenden Zielen zu ergreifen:

- Schutz des Klimas (globale Erwärmung)[8]
- Schutz von Natur, Pflanzen und wildlebenden Tieren
- Lösung von Umwelt- und Gesundheitsfragen
- Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Lösung der Abfallproblematik

[...]


[1] Olsson, M./ Piekenbrock, D.: Kompaktlexikon Umwelt- und Wirtschaftspolitik, Bonn, 1998

[2] Kösters, 2002, S. 171 ff.

[3] Kösters, 2002, S. 171 ff.

[4] Kösters, 2002, S. 174/175

[5] http://www.weltpolitik.net/Sachgebiete/Globale%20Zukunftsfragen/Umwelt/Umweltpolitik%20der%20EU/Grundlagen/Entwicklung%20der%20EU-Umweltpolitk.html, Stand 07.11.2005

[6] Kösters, 2002, S. 180 ff.

[7] Kösters, 2002, S. 187

[8] Kösters, 2002, S. 180 ff.

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Umweltpolitik - Welche Auswirkungen hat die internationale Ebene der Umweltpolitik auf ein konkretes Projekt der regionalen Ebene?
Université
University of Wuppertal
Cours
NRW in Europa
Note
gut
Auteurs
Année
2005
Pages
28
N° de catalogue
V48976
ISBN (ebook)
9783638455350
Taille d'un fichier
501 KB
Langue
allemand
Annotations
'Welche Auswirkungen hat die internationale Ebene der Umweltpolitik auf ein konkretes Projekt der regionalen Ebene?'
Mots clés
Umweltpolitik, Welche, Auswirkungen, Ebene, Umweltpolitik, Projekt, Ebene, Europa
Citation du texte
Jennifer Lückerath (Auteur)Patrycja Czerniak (Auteur), 2005, Umweltpolitik - Welche Auswirkungen hat die internationale Ebene der Umweltpolitik auf ein konkretes Projekt der regionalen Ebene?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48976

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Umweltpolitik - Welche Auswirkungen hat die internationale Ebene der Umweltpolitik auf ein konkretes Projekt der regionalen Ebene?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur