Das Urteil des BGH mit Beschluss vom 13. Januar 1983 – 1 StR 737/81 behandelt die Rechtsfrage, ob die Ankündigung des Unterlassens einer rechtlich nicht gebotenen Handlung eine „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ iSd. § 240 StGB darstellt.
Im vorliegenden Fall wurde ein zum Tatzeitpunkt 16-jähriges Mädchen von einem Warenhausdetektiv bei der Entwendung eines Umhängetuchs gestellt. Daraufhin wurde es in einen von der Verkaufsfläche separaten „Verhörraum“ gebracht, in welchem kurze Zeit später der Angeklagte, ebenfalls Detektiv des Kaufhauses, hinzutrat. Dieser präsentierte sich von Beginn an als dem anderen übergeordnet und vorgesetzt. Das Mädchen bat von einer Anzeige abzusehen, um elterliche Rüge und den Verlust einer Lehrstelle bei einem Bankinstitut, die sie in Aussicht hatte, zu vermeiden. Beide Detektive beharrten auf eine Anzeige, da sie nach eigenen Aussagen bei Absehen mit der Gefährdung ihrer eigenen Arbeitsstelle rechnen müssten; die Strafanzeige wurde währenddessen gefertigt. Als das Mädchen für kurze Zeit mit dem „Chef“ im Raum alleine war, erklärte dieser, es ließe sich eventuell doch eine Lösung für das Problem finden und sie möge ihn an einem nahegelegenen Ort treffen. Dort fanden sich der Angeklagte und das Mädchen kurze Zeit später ein, von wo aus sie gemeinsam zur Wohnung des Angeklagten gingen. Hier sagte er, er ließe „die Sache unter den Tisch fallen“, sofern die 16-jährige mit ihm schlafe. Diese war davon überzeugt, dass er zur Verhinderung der Strafanzeige in der Lage war und auch sonstige Kompetenzen innehatte, von welchen er bei nicht kooperativen Verhalten ihrerseits auch Gebrauch machen würde. Das Mädchen verschob diese Abmachung unter einem Vorwand und beide einigten sich auf einen anderen Termin. Bevor dies jedoch stattfinden konnte, vertraute sich das Mädchen einer ihr nahestehenden Person – ihrem Pfarrer – an, welche dann die Polizei involvierte.
Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanalyse zur BGH-Entscheidung - 1 StR 737/81
- Zentrales Problem
- A. Interessengerechte Lösung für rechtwidrige und rechtmäßige Unterlassungsfälle
- I. Die vorinstanzlichen Urteile: Verwerfung der Rechtspflichtheorie
- 1. Drohung mit Unterlassen nach der Verwerflichkeitstheorie
- 2. Drohung mit Unterlassen bei vorliegender Rechtspflicht zum Handeln
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text analysiert die BGH-Entscheidung vom 13. Januar 1983 – 1 StR 737/81, die sich mit der Rechtsfrage beschäftigt, ob die Ankündigung des Unterlassens einer rechtlich nicht gebotenen Handlung eine „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ im Sinne des § 240 StGB darstellt.
- Untersuchung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Drohung mit Unterlassen
- Analyse der Verwerflichkeitstheorie und der Rechtspflichtheorie
- Bewertung der Auswirkungen der BGH-Entscheidung auf die Rechtssicherheit
- Prüfung der Argumentation des BGH im Hinblick auf das Autonomieprinzip
- Diskussion der Frage, ob die BGH-Entscheidung zu einer uferlosen Ausweitung des Nötigungstatbestands führt.
Zusammenfassung der Kapitel
- Der Text beginnt mit der Darstellung des Sachverhalts und der Vorgeschichte des Falls. Es wird die Situation des 16-jährigen Mädchens beschrieben, das von einem Warenhausdetektiv beim Diebstahl eines Umhängetuchs gestellt wird.
- Es folgt eine detaillierte Analyse der Rechtsfrage, ob die Aussage des Angeklagten „die Sache unter den Tisch fallen“ zu lassen, als Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne des § 240 StGB angesehen werden kann.
- Die Urteile des Amtsgerichts, des Landgerichts und des Oberlandesgerichts werden zusammengefasst und die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Drohung mit Unterlassen werden beleuchtet.
- Die Argumentation des BGH wird kritisch analysiert und in Bezug zu den vorinstanzlichen Urteilen gesetzt. Es wird diskutiert, ob das Urteil des BGH die Rechtsfrage endgültig klärt und ob es zu Rechtssicherheit führt.
Schlüsselwörter
Die zentralen Schlüsselwörter in diesem Text sind Drohung mit Unterlassen, Nötigung, § 240 StGB, Verwerflichkeitstheorie, Rechtspflichtheorie, Autonomieprinzip, Rechtssicherheit, Rechtsprechung, Literatur und BGH-Entscheidung.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2019, Urteilsanalyse zur BGH-Entscheidung 1 StR 737/81, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/489859