Korruption im internationalen Geschäftsverkehr - Korruptionsbekämpfung durch transnationale Unternehmen


Tesis de Maestría, 2005

72 Páginas, Calificación: 2.0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Fragestellung

3. Der Begriff der Korruption
3.1 Tauschvorgang/Vertrag
3.2 Gesetzeswidrigkeit
3.3 Geheimhaltung
3.4 Freiwilligkeit
3.5 Missbrauch einer Machtposition (zum eigenen Vorteil)/ Prinzipal-Agent Verhältnis
3.6 Verursachung negativer externe Effekte

4. Sektorspezifische Korruption

5. Ursachen der Korruption – Die Korruptionsgleichung

6. Theorie der Korruptionsbekämpfung - Einflussnahme auf die Korruptionsgleichung

7. Praxis der Korruptionsbekämpfung

8. Aufgabenverteilung der Korruptionsbekämpfung
8.1 Rolle des Staates
8.2 Rolle der Zivilgesellschaft
8.3 Rolle der Unternehmen

9. Thesen

10. Initiativen und Branchenvereinbarungen
10.1 ICC Extortion and Bribery in Business Transactions
10.2 BDI - Korruption verhindern - Empfehlungen des BDI
10.3 Fidic Policy Statement on Corruption
10.4 Wolfsberg Principles

11. Vergleich der Initiativen

12. Umsetzung

13. Fazit und Ausblick

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das Thema Korruption taucht in den Medien beständig immer wieder auf. Dabei stehen vor allem skandalträchtige Korruptionsfälle in Politik und Wirtschaftswelt im Vordergrund. Das aktuellste Beispiel dürften die Meldungen über Korruptionsfälle bei VW und BMW sein[1]. Die Berichterstattung beschäftigt sich relativ wenig mit den Ursachen der Korruption, sondern listet die einzelnen Skandale als Beweiskette eines mittlerweile allgegenwärtigen Phänomens. Diese Arbeit wird nicht die aktuellen Korruptionsaffären beleuchten, sondern versuchen die Reaktionen der wirtschaftlichen und politischen Akteure auf das Phänomen Korruption konzeptionell zu beurteilen. Die Fragen welche Wege beschritten werden, um Korruption zu verhindern und aus welchen Gründen dies notwendig erscheint sollen dabei im Vordergrund stehen. Obwohl es in der Diskussion um das Thema Korruption durchaus Argumente gibt, die der Korruption funktionelle Aufgaben in der internationalen Politik, vor allem in der Transformation politischer Systeme zuschreiben[2], und teils die Ansicht vertreten wird, dass Korruption sich praktisch von einer Anomalität zur Normalität gewandelt hat und die Bekämpfung weit mehr Kosten verursacht als sie Nutzen stiftet und Korruption positive Effekte auf ökonomisches Wachstum haben kann[3], wird dieser Aspekt in der vorliegenden Arbeit ausgeblendet. Vielmehr sollen die Möglichkeiten und Grenzen der Korruptionsbekämpfung durch Unternehmen untersucht werden. Dabei wird den Unternehmen ökonomische Rationalität unterstellt und zwar derart, dass sowohl direkte wirtschaftliche Verluste als auch Kosten durch Reputationsverluste vermieden werden sollen.

Diese Arbeit beschäftigt sich nicht mit den Formen von politischer Korruption[4]. Als Analyseobjekt sollen hier im Bereich der Korruptionsbekämpfung nur privatwirtschaftliche Akteure Beachtung finden. Staatliche Akteure werden nur an den Schnittstellen mit den Unternehmen berücksichtigt. Korruption findet, wie später gezeigt wird, sehr wohl zwischen den verschiedenen Sektoren statt und auch die Mechanismen bzw. Ursachen der Korruption haben innerhalb des Beamtentums und der Parteien Gültigkeit, nichtsdestotrotz sollen hier ausschließlich privatwirtschaftliche Ansätze zur Korruptionsbekämpfung untersucht werden. Auf staatlicher Seite wird davon ausgegangen, dass sich die Korruptionsbekämpfung auf die rechtlichen Einflussmöglichkeiten beschränkt.

Am Rande wird auch auf die institutionellen Voraussetzungen der Korruptionsbekämpfung durch Unternehmen eingegangen. Die Maßnahmen der Unternehmen werden durchgängig im Bereich der Regeldurchsetzung veranschlagt, die Regelsetzung beschränkt sich auf die staatliche und zwischenstaatliche Ebene.

Zuerst soll der Begriff der Korruption analysiert und eine Arbeitsdefinition aufgestellt werden. Dabei soll in einem ersten Teil eine Kategorisierung der Korruption vorgenommen werden und die Ursachen der Korruption als Grundlage für eine Korruptionsbekämpfung aufgezeigt werden. Um die Rolle von Unternehmen bei der Korruptionsbekämpfung einschätzen zu können, sollte man sich die Frage stellen, aus welchem Grund Korruption so schwierig zu bekämpfen ist.

Die Ursachen für Korruption bestehen teils darin, dass die vermuteten Vorteile für die Beteiligten meist sehr hoch eingeschätzt werden, wobei das Risiko oft überschaubar erscheint. Korrupte Mitarbeiter können durch Bestechung oft mehr verdienen als durch Ehrlichkeit. Für korrupte Unternehmen ist das Zahlen von Schmiergeldern ein effektiver Weg, um Aufträge zu erlangen, vor allem, wenn Mitbewerber über die besseren Technologien oder niedrigeren Preise verfügen. Der Schaden entsteht aus Sicht der Beteiligten nur den anderen bzw. ist minimal. Dass diese Rechnung nicht aufgeht, wie Transaktionskostenanalysen zeigen, soll hier nur am Rande erwähnt und später im Detail erläutert werden. Eine Möglichkeit der Korruptionsbekämpfung durch Unternehmen könnte es nun sein, aufzuzeigen, dass die Vorteile von Korruption die Nachteile nicht aufwiegen.

Besonders interessant erscheinen mir deshalb die Möglichkeiten der Korruptionsbekämpfung durch Versuche die öffentliche Wahrnehmung von Korruption zu verändern. In der öffentlichen Wahrnehmung wird Korruption auf mittlerer Ebene oft als Kavaliersdelikt betrachtet, Strafen sind durch die geringe Aufdeckungswahrscheinlichkeit[5] nicht abschreckend genug und ein direkter Schaden scheint vielen Beteiligten nicht sofort ersichtlich.

Deshalb soll im Vorfeld geklärt werden, worin die negativen Auswirkungen von Korruption gesamtwirtschaftlich und für die einzelnen Unternehmen bestehen. In der Literatur[6] wird teilweise davon ausgegangen, dass Korruption auch positive Wirkungen haben kann (s.o.). Dieser Argumentation wird in dieser Arbeit nicht gefolgt. Ich werde davon ausgehen, dass Korruption auf verschiedenen Ebenen gesamtgesellschaftlich schädlich ist. Zum einen verursacht Korruption nicht unbeträchtliche wirtschaftliche Schäden[7] und zum anderen höhlt Korruption ethische Standards aus und bewirkt Vertrauensverluste in Entscheidungsprozesse.

Die vorhandenen strafrechtlichen Korruptionssanktionen berücksichtigen diese ökonomischen Fragen nicht. Sie fragen weder nach Gewinnen noch nach Wettbewerb und lassen unternehmerische Motivationen unberücksichtigt. Sie setzen im übrigen nicht adäquat an, da sie nur auf die Straftat natürlicher Personen fokussieren und nicht die hinter der Bestechung im geschäftlichen Verkehr stehende Motivationen aufnehmen. Die Zielerreichung in der Korruptionsbekämpfung wird voraussichtlich nicht optimal sein, wenn Bestechungsgeschäften nicht der ökonomische Anreiz genommen wird. Was ist daher zu tun?

Einige Ansätze zur Korruptionsbekämpfung zielen deshalb darauf ab, Sensibilität für dieses Thema zu wecken und die Einstellung zur Korruption zu verändern. Welche Mechanismen dabei auf welcher Ebene existieren und wie sie bezüglich ihrer Effektivität beurteilt werden könnten, soll im weiteren analysiert werden.

2. Fragestellung

In dieser Arbeit soll die Frage beantwortet werden, welche Möglichkeiten der Korruptionsbekämpfung durch Unternehmen bestehen und welche Grenzen es in der Korruptionsbekämpfung gibt. Es wird die These aufgestellt, dass sehr komplexe und situationsabhängige Ansätze gewählt werden müssen, um Korruption wirksam zu verhindern. Brancheninterne Vereinbarungen bieten die Möglichkeit flexibel auf die Anforderungen der betroffenen Märkte reagieren zu können. Andererseits stellen sie einen nur punktuellen Bekämpfungsansatz dar, der eine flächendeckende Bekämpfung nicht wahrscheinlich erscheinen lässt[8].

Im Vorfeld sollen allerdings einige grundsätzliche Fragen geklärt werden. Zum einen soll zunächst erläutert werden, was Korruption ist, das heißt in welche Kategorien sich Korruption untergliedern lässt. Zweitens soll erklärt werden, welche Gründe es für die flächendeckende Verbreitung von Korruption gibt. Für die Analyse, ob Unternehmen Korruption bekämpfen können, wird nicht davon ausgegangen, dass die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um Korruption einzudämmen. Es soll vielmehr darum gehen, warum die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten werden.

Die verschiedenen Gründe oder anders gesagt die Motivation der Beteiligten, die es für Korruption geben kann, sind die Grundlage für die Entscheidung welche Strategie zur Korruptionsbekämpfung die Unternehmen verfolgen. Aus diesen Überlegungen können sich verschiedene Arten der Korruptionsbekämpfung ergeben. Diese sollen aufgezeigt und bewertet werden.

Dann werde ich aufzeigen, dass Korruption auch dann für die Unternehmen nachteilig ist, wenn sie sich in ihrer Entscheidungssituation in einem Gefangenendilemma befinden. Es soll geklärt werden, welche Wege es aus dem Dilemma gibt und ob sie in der Praxis erfolgreich angewendet werden könnten. Es wird in diesem Zusammenhang unterstellt, dass die Unternehmen eine intrinsische Motivation haben Korruption zu bekämpfen.

3. Der Begriff der Korruption

Für eine weiterführende Analyse des Themas ist es notwendig, sich Klarheit über die verwendeten Begriffe zu schaffen.

Die vielfältigen Erscheinungsformen der Korruption lassen den Beobachter des Phänomens zuerst schier verzweifeln, wenn es darum geht allgemeingültige Definitionen zu finden.

„Die Widersprüchlichkeit der Ergebnisse, die sich im Vergleich der unterschiedlichen Ausprägungen innerhalb einer Kategorie ergeben kann, lässt die Frage aufkommen, in wie weit es überhaupt sinnvoll ist, Korruption im Allgemeinen zu analysieren und zu bewerten. Und doch bietet gerade diese Situation einer in sich scheinbar widersprüchlichen Vielfalt von Ausprägungen methodisch fruchtbare Ansatzpunkte. So fordert und ermöglicht die breite Vielfalt nämlich zunächst eine sinnvoll reduzierte und abstrakte Definition von Korruption, die sich auf die strukturellen, kontextunabhängigen Merkmale aller Erscheinungsformen beschränkt.“ (Schwitzgebel 2003: 65)

Dieser Versuch soll hier unternommen werden, nämlich zuerst abstrakte Gemeinsamkeiten von Korruption zu isolieren und anschließend zu einem Gesamtbild von Korruption zusammenzusetzen. Dabei gilt es verschiedene Kategorien und Gemeinsamkeiten zu finden und darzustellen.

Der Begriff der Korruption kann einerseits aus einer ökonomischen und andererseits aus einer juristischen Perspektive betrachtet werden.

Aus ökonomischer Perspektive wird Korruption als ein Teil der Schattenwirtschaft bezeichnet. Dazu soll hier in einem engeren Sinn, der vor staatlichen Behörden verheimlichte Teil einer privaten Erwerbswirtschaft gehören.[9] Im Gegensatz zu anderen Formen der Schattenwirtschaft, wie z.B. die Schwarzarbeit, ist Korruption allerdings kein wertschöpfender Prozess (profit seeking), sondern dient lediglich der Umverteilung von Gütern (rent seeking). Das ist das Hauptargument, warum Korruption gesamtwirtschaftlich schädlich ist.[10]

Aus juristischer Perspektive lässt sich feststellen, dass der Begriff Korruption keinen klar abgrenzbaren juristischen Tatbestand umfasst. Er ist juristisch gesehen ein Sammelbegriff für eine Vielzahl einzelner Delikte, wie z. B. Bestechung, Bestechlichkeit, Betrug, Untreue, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung und unlauterer Wettbewerb. Dazu kommen noch die nicht eindeutig rechtlich geregelten Grenzfälle wie einseitige Geschenke, die dem Anfüttern dienen, Empfehlungen und Referenzen und dergleichen mehr[11]. Schon hier wird deutlich, dass man es mit diversen Erscheinungsformen von Korruption zu tun hat, auf die später noch näher eingegangen wird.

Häufig handelt es sich bei Korruption um ein Prinzipal-Agent-Verhältnis, bei dem der Agent (Vorteilsgeber) im Auftrag des Prinzipals (Geschädigter) gegenüber einem Klienten (Vorteilsnehmer) tätig wird. Möglichkeiten zur Korruption entstehen dann, wenn (und das ist regelmäßig der Fall) der Agent ausreichenden Handlungsspielraum zur Verfügung hat. In diesem Fall kann der Prinzipal die Handlungen des Agenten nicht ausreichend kontrollieren. Diese Problemkonstellation wird als moral hazard (im deutschen oft unter Verhaltensrisiko behandelt) bezeichnet. Auswege aus diesem Dilemma bieten die Möglichkeiten des screening ausgehend vom Prinzipal oder des signaling durch den Agenten. In den Ansätzen zur Korruptionsbekämpfung werden beide Optionen unter Monitoring und Compliance behandelt.

Weitere Voraussetzungen, damit es zu korruptem Verhalten kommt sind eine geringe Aufdeckungswahrscheinlichkeit, niedrige Strafen, falls es doch zur Aufdeckung kommt und vor allem ein realer oder vermuteter Korruptionsgewinn für den Agenten und den Klienten. Probleme bestehen dabei für die Beteiligten in den vergleichsweise hohen Transaktionskosten[12] bei der Korruptionsanbahnung und den geringen Möglichkeiten auf Durchsetzung der Vereinbarung zu bestehen. Außerdem enden Korruptionsverträge nicht automatisch nach Austausch der Leistungen, die beteiligten Parteien bleiben durch den Zwang der Geheimhaltung aneinander gebunden. Diese Kennzeichen von Korruption werden im folgenden noch näher erläutert.

Für die Fragestellung der Korruptionsbekämpfung will ich mich hier zuerst auf die Gemeinsamkeiten von Korruptionsfällen konzentrieren.

In der Literatur finden sich verschiedene Definitionen von Korruption[13], da auch das beobachtbare Phänomen Korruption sehr unterschiedliche Ausprägung annehmen kann. Um zu einer brauchbaren Arbeitsdefinition zu gelangen sollen einige grundsätzliche Gemeinsamkeiten von Korruption aufgezeigt werden. Dazu gehören die folgenden Merkmale:

- Tauschvorgang/gegenseitiger Vertrag
- Gesetzeswidrigkeit
- Geheimhaltung
- Freiwilligkeit
- Missbrauch einer Machtposition/Prinzipal-Agent Verhältnis
- Verursachung negativer externer Effekte

3.1 Tauschvorgang/Vertrag

Erstens lässt sich feststellen, dass es sich bei Korruption aus ökonomischer Sicht um einen Tauschvorgang handelt. Aus juristischer Sichtweise wird ein gegenseitiger Vertrag zwischen den betroffenen Parteien geschlossen.

Auch in der Soziologie wird die Korruption als Tauschverhältnis dargestellt. Korruption ist demnach „eine soziale Beziehung zwischen individuellen Akteuren in den Rollen von Amtswalter und Klient, die unter Missachtung der auf das Rollenhandeln gerichteten, universalistischen Erwartungen um die partikularistische Komponente eines persönlichen Austauschverhältnisses erweitert wird“[14] (Höffling 2002: 25).

Handlungsleitend bzw. Handlungsmotivation ist bei den Beteiligten der reale oder zu erwartende Tauschgewinn bzw. persönliche Vorteil. Auf Seiten des Annehmenden entsteht ein Vorteil durch „[...] jede Zuwendung materieller oder immaterieller Art, auf die kein Anspruch besteht, und die zu einer objektiv messbaren wirtschaftlichen, rechtlichen oder persönlichen Besserstellung führt“ (Hettinger 2003: 108). Die Rechtsprechung sieht es allerdings nicht als notwendig an, dass der Vorteil dem Nehmer direkt zukommen muss, er kann auch einem Dritten gewährt werden[15]. Normalerweise wird Geld gegen eine bestimmte Leistung getauscht. Als Leistung soll dabei auch gelten, wenn eine bestimmte Handlung unterlassen wird. Es besteht dabei auch die Möglichkeit, dass die Leistung an sich nicht illegal ist, sondern nur schneller erbracht werden soll. Als klassisches Beispiel hierfür steht die Bestechung eines Beamten, der eine Genehmigung schneller erteilt als es der normale Arbeitsablauf zugelassen hätte oder einem Konkurrenten des Bestechenden keine oder nur verzögert Genehmigungen erteilt. Oft ist auch das zeitliche Auseinanderklaffen der Leistungen zu beobachten. Bestechungsgelder werden auch dann investiert, wenn eine Gegenleistung nicht direkt, sondern erst mit zeitlicher Verzögerung stattfindet. Außerdem kann es auch sein, dass der Bestechende (noch) gar keine Gegenleistung fordert, sondern (nur) eine Grundlage für weitere Zusammenarbeit legen will. In diesem Fall besteht der Tausch aus den Komponenten Geld bzw. sonstige Leistungen/Güter gegen Wohlwollen.

3.2 Gesetzeswidrigkeit

Zweitens ist festzuhalten, dass der Tausch der Güter/Leistungen/Geld illegal ist[16]. In der öffentlichen Diskussion besteht kein Zweifel daran, das Korruption illegal ist. In dieser Arbeit soll auch nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der institutionell rechtliche Rahmen zu weit gesteckt ist. Es werden zwar im entsprechenden Kapitel Anregungen diskutiert, an welchen Stellen Nachbesserungen und Konkretisierungen im rechtlichen Bereich möglich und sinnvoll wären, aber die Hauptzielrichtung der vorliegenden Arbeit soll die Regeldurchsetzung durch Unternehmen sein. Es wird in der öffentlichen Meinung kaum Diskussionsbedarf geben, welche Handlungen in das weite Feld der Korruption eingeordnet werden können. Die Beurteilung der Handlung kann demgegenüber sehr unterschiedlich ausfallen. Es kann vorkommen, dass korrupte Handlungen mit ‚guten’ Absichten, wie z.B. den Erhalt von Arbeitsplätzen, anders bewertet werden als eigennutzenmaximierende Motive. Nichtsdestotrotz bleibt der Tatbestand der Korruption bestehen und der gesamtgesellschaftliche Schaden bleibt durch die divergierende Beurteilung unbeeinflusst.

In einer weitergefassten Definition kann auch davon ausgegangen werden, dass sich die Korruptionsbeziehungen nicht nur außerhalb der gesetzlichen Normen bewegen, sondern auch oder stattdessen gegen öffentlich akzeptierte Normen verstoßen. In diesen Bereich könnten dann rechtlich schwierig zu bewertende Grenzfälle fallen, die trotzdem gegen erwartete Verhaltensstandards verstoßen. Dies würde einen Ansatzpunkt außerhalb der rechtlichen Grundlagen für Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen bieten und soll später noch weitere Beachtung finden.

3.3 Geheimhaltung

Das folgende Merkmal ist eng mit dem voranstehenden verbunden, denn aus der Illegalität der Tauschvorgänge ergibt sich deren Heimlichkeit. Die Unrechtsvereinbarung zwischen dem Nehmer und dem Geber ist in der Realität sehr schwer nachzuweisen. Eine wichtige Bedeutung erhält die Geheimhaltung, wenn es um die Abgrenzung von Geschenken bzw. Zuwendungen und Bestechung geht. Geheimhaltung deutet zuverlässig auf ein Bestechungsdelikt hin. Öffentliche Geschenke, die nachvollziehbar ausgetauscht werden, erfüllen meist nicht den Tatbestand von Bestechung.

3.4 Freiwilligkeit

Normalerweise beruht Korruption auf einer freiwilligen Basis. Es wird davon ausgegangen, dass die Beteiligten die Wahl haben, ob sie sich an den korrupten Praktiken beteiligen oder nicht. Außerdem wird häufig angenommen, dass Beteiligte auch jederzeit ihre Teilnahme an korrupten Geschäften beenden können. In der Realität kann die Freiwilligkeit allerdings vor allem nach dem ersten Korruptionsgeschäft eingeschränkt sein, denn es ist möglich, dass die Beteiligten, durch ihr Bemühen den Vorgang geheim zu halten, erpressbar werden. Weiterhin stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Freiwilligkeit bei Korruptionsgeschäften, die in institutionell schwach geregeltem Umfeld auftauchen. Hier kann es der Fall sein, dass Korruption so weit verbreitet ist, dass regelkonformes Verhalten zu beträchtlichen Nachteilen führen könnte. Dieser Themenkomplex wird im Abschnitt über strukturelle Ursachen der Korruption näher erläutert.

3.5 Missbrauch einer Machtposition (zum eigenen Vorteil)/ Prinzipal-Agent Verhältnis

Eine Situation, die unter den Begriff Korruption fällt, kommt deshalb zustande, weil sich der annehmende Beteiligte in einer Position befindet, die dem gebenden Beteiligten Nutzen bringen könnte. Falls der Annehmende sich für die Ausübung seiner Tätigkeit von privater Seite bezahlen lässt, liegt ein Fall von Vorteilsannahme vor. Wenn er sich dabei außerhalb der Grenzen seiner Befugnisse bewegt, handelt es sich um Bestechlichkeit. Hintergrund dieser Unterscheidung ist die Ansicht, dass „staatliches Handeln, auf das ein Anspruch besteht, nicht gekauft werden muss, und solches, auf das kein Anspruch besteht, nicht erkauft werden können soll“ (Hettinger 2003: 109). Diese Unterscheidung bezieht sich auf das Verhältnis von privaten und öffentlichen Akteuren. Korruption soll aber nicht auf den Bereich der öffentlichen Macht beschränkt werden, stattdessen sollen Korruptionsbeziehungen, die auf der Existenz von wirtschaftlicher Macht beruhen, besondere Beachtung finden.

Sollte es sich um Korruptionsdelikte außerhalb der öffentlichen Verwaltung und um rein privatwirtschaftliche Bestechungsvorgänge handeln, kann man trotzdem von dem Bestehen einer Machtposition ausgehen, die in einem Informationsvorteil besteht. Das Kennzeichen der asymmetrischen Information eines Prinzipal-Agenten-Verhältnisses wird hier durch die adverse Selektion schon vorvertraglich erfüllt.

Weiterhin wird die Machtposition zum eigenen Vorteil ausgenutzt. Auch Vorteile, die nicht direkt der bestechlichen Person zufließen, sondern Freunden, Bekannten, Vereinen etc. sollen in diese Kategorie fallen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[17]

3.6 Verursachung negativer externe Effekte

Aus ökonomischer Sicht zieht Korruption negative externe Effekte nach sich. Auch wenn bei der Wahrnehmung von Korruption Fälle denkbar sind (s.o.), bei denen Korruption als legitim empfunden wird, soll in dieser Arbeit davon ausgegangen werden, dass Korruption ökonomisch als unproduktiv anzusehen ist,[18] da Korruption eine Verzerrung des Wettbewerbs darstellt (Noll 2002: ??). Die wichtigsten negativen Auswirkungen sollen hier nur kurz genannt werden. Einerseits findet eine ungewollte Verknüpfung von Wirtschaftswelt und Politik statt, wenn staatliche Akteure beteiligt sind, die zu nachteiligen Auswirkungen auf politische Ziele führen kann (z.B. Entwicklungspolitik), andererseits verschiebt sich der Wettbewerb in Richtung einer reinen Preispolitik, das heißt es findet keine Differenzierung mehr über die Produkte bzw. über die Qualität der Produkte statt[19]. Noll (Noll 2002: ??) nennt zusätzlich verschiedene negative Effekte die Korruption hat. Korruption führt demnach zu einem Negativsummenspiel, verursacht durch die hohen Transaktionskosten, Fehlallokationen[20], unproduktive Arbeitsweisen, da zuviel Zeit und Engagement in Korruptionsaktivitäten investiert wird und das unvorhersehbare Verhalten der Marktteilnehmer[21]. Abgesehen von diesen rein marktwirtschaftlichen negativen Auswirkungen, sehen die Unternehmen immer mehr die Notwendigkeit sich als moralisch verantwortungsvolle politische Akteure zu profilieren, um wettbewerbsfähig[22] zu bleiben. Letztlich „zerstört Korruption das Vertrauen in alle betroffenen Strukturen“ (Pletscher 1999: 278).

Nachdem Korruption bereits in einem ersten Schritt charakterisiert wurde, stellt sich nun das Problem der Messung von Korruption. In der Praxis wird von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen und auch wenn man Korruption in einem isolierten Gemeinwesen konsequenter verfolgen und ahnden würde, bliebe das Problem der fehlenden Vergleichbarkeit bestehen. In diesem Fall könnte eine Deliktsstatistik in einem in dieser Hinsicht aktiven Gemeinwesen mehr Korruptionsfälle aufzeigen als in einem Gemeinwesen, indem es praktisch viele Korruptionsdelikte gibt, diese Tatsache aber passiv hingenommen wird. Jede verstärkte öffentlich Aufmerksamkeit auf Korruption und Intensivierung der Verfolgung kann deshalb die Statistik in die Höhe treiben, ohne dass ein Anstieg der empirischen Tatbestände vorliegt.

Aus diesem Grund wird Korruption häufig nicht an den bekannten Deliktsfällen[23] gemessen, sondern die Wahrnehmung[24] von Korruption beurteilt. Dabei werden grundsätzlich drei Kategorien[25] von Korruption unterschieden[26]:

- weiße Korruption:

Korruptes Verhalten wird weitgehend toleriert.

- graue Korruption:

Korruption ist nach den geltenden moralischen Standards verwerflich, aber den betroffenen Personen fehlt es weitgehend an Unrechtsbewusstsein.

- schwarze Korruption:

Korruption wird generell verachtet und als grobe Verletzung von Moral und Recht geahndet. Dies ist vor allem in modernen Mediengesellschaften charakteristisch.

Eine erste These geht davon aus, dass die hier untersuchten Korruptionsbekämpfungsansätze eine Transformation von grauer zu schwarzer Korruption bewirken bzw. beschleunigen sollen.

Diese Kennzeichen, die alle Korruptionsgeschäfte gemeinsam haben, sollen im weiteren teils explizit, teils implizit erste Ansatzpunkte zur Korruptionsbekämpfung bieten. Sie charakterisieren erste Merkmale von Korruptionsgeschäften, die zur Korruptionsbekämpfung genutzt werden können.

4. Sektorspezifische Korruption

Nachdem die Gemeinsamkeiten herausgestellt wurden, soll nun Korruption in den verschiedenen Sektoren betrachtet werden. Dabei ist zu beachten, dass Korruption nicht system- bzw. sektorenabhängig ist und diese Unterscheidung nur aus praktischen Gründen stattfindet. Es wird davon ausgegangen, dass die Mechanismen der Korruption in allen Sektoren gleich funktionieren.

Im Bereich der Korruption ist vor allem zuerst die Größenordnung zu unterscheiden. In der Literatur[27] wird zwischen grand corruption und petty corruption unterschieden. Vorrangig soll es hier um Korruption im größeren Stil gehen. Das bedeutet nicht nur, dass es sich im größere Beträge und Aufträge handelt, sondern auch, dass die Korruption mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfindet.

Eine weitere Kategorie, in die sich Korruption einteilen lässt, stellt der Sektor dar, in dem sich Korruption abspielt. Als in Frage kommende Sektoren werden der öffentliche und der private Sektor unterschieden. Dadurch ergeben sich drei mögliche Varianten. Korruption findet ausschließlich in einem der beiden Sektoren statt (zwei Szenarien) oder sektorenübergreifend. Der klassische Fall der Korruption spielt sich sektorenübergreifend ab und besteht darin, dass der Bestechende aus dem privaten Sektor kommt und der Bestochene aus dem öffentlichen Sektor[28]. Die zweithäufigste Bestechungsform dürfte sich komplett im privaten Sektor abspielen, dabei ist vor allem der Handel mit Informationen und Aufträgen zu nennen. Austausch von Leistungen wird hier in Austausch von Informationen spezifiziert. Aber auch Korruption, die sich komplett im öffentlichen Sektor abspielt kommt vor[29].

Privat - Öffentlich

Zuerst soll der klassische Fall (beide Sektoren sind beteiligt) der Korruption betrachtet werden und näher schematisch dargestellt werden. Ich habe mich hierbei entschieden der Argumentation von Pies (Pies 2003: 40f) zu folgen. Er unterscheidet zwei Arten von Korruption, die durch unterschiedliche Faktoren entstehen und demzufolge auch auf verschiedene Arten bekämpft werden müssen.

„In der wissenschaftlichen Literatur und erst recht in der öffentlichen Diskussion herrscht ein wildes Durcheinander, weil permanent zwei Arten von Korruption miteinander vermengt werden, die sehr wohl unterschieden werden müssen, wenn man sich gedankliche Klarheit darüber verschaffen will, wie Korruption entsteht und wie sie wirkungsvoll bekämpft werden kann“ (Pies 2003: 44).

In der Betrachtung von Korruption im klassischen Fall kann der Staat entweder als Anbieter oder als Nachfrager von Gütern oder Dienstleistungen auftreten. Im Fall, dass der Staat als Anbieter von Leistungen auftritt, kann durch den Beamten[30] entweder ein Preisaufschlag (Belastungskorruption) verlangt werden oder ein Preisnachlass (Entlastungskorruption) gewährt werden.

Umgekehrt verhält es sich, wenn der Staat als Nachfrager von Gütern oder Dienstleistungen auftritt. Belastungskorruption liegt dann vor, wenn der Beamte seine Nachfragemacht dazu nutzt, einen Preisnachlass zu erwirken. Wenn der Beamte einen Preisaufschlag gewährt, der durch Dritte (Steuergelder) zu zahlen ist, handelt es sich um Entlastungskorruption.

Die Begriffe Entlastung und Belastung beziehen sich, wie aus den Beispielen hervorgeht, also nicht auf den Beamten, sondern auf das beteiligte Unternehmen.

Entlastungskorruption wird von den Betroffenen als Vergünstigung empfunden, Belastungskorruption hingegen als Benachteiligung (vgl. Shleifer/Vishny 2002: 93f).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Unterscheidung von Belastungs- und Entlastungskorruption gewinnt dann maßgeblich an Bedeutung, wenn man Wege sucht, Korruption zu verhindern oder zu beseitigen. Wie die Tabelle zeigt, besteht auf Seiten der Entlastungskorruption eine Interessenharmonie zwischen den Beteiligten. Der Wunsch den korrupten Handel zu vermeiden, dürfte deutlich geringer ausgeprägt sein, als im Fall der Belastungskorruption, bei der das Unternehmen benachteiligt wird.

[...]


[1] Handelsblatt vom 28.7.2005

[2] Pil Choi/Thum (2005)

[3] Mauro (1997)

[4] Einen Überblick über politische Korruption liefert Alemann (1994).

[5] Eine empirische Studie und Kriminalstatistik dazu hat Bannenberg (2003) veröffentlicht.

[6] Cheung 1996; Lien 1990; Pil Choi 2005, Schmidt 2003

[7] Durch reine Umverteilung geht gesamtgesellschaftlich Wohlfahrt verloren und der Marktmechanismus wird außer Kraft gesetzt.

[8] In diesem Zusammenhang sollen das Konzept der Inseln der Integrität vorgestellt werden.

[9] Weiterreichende Definitionen finden sich bei Schmidt (1983: 391).

[10] Näheres zum rent und profit seeking bei Donges/Freytag (2004:241-247)

[11] Die meisten dieser Fälle dürften juristisch unter die Straftatbestände der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung fallen, da in ihnen keine direkte Gegenleistung angenommen bzw. gefordert wird.

[12] Hauptsächlich verursacht durch die notwendige Geheimhaltung der Transaktionen, bedarf es größerer Anstrengungen als gewöhnlich einen „Geschäftspartner“ zu finden.

[13] Exemplarisch stellt Schmidt (2003:87f) einige Definitionen vor.

[14] In dieser Definition sind einige Kennzeichen von Korruption vorhanden, die noch ausführlicher erläutert werden. Eine für die weitere Analyse interessanter Punkt bezieht sich auf die fehlende Erwartungssicherheit durch abweichendes Verhalten. Gerade dieser Punkt wird in den Ansätzen zur Korruptionsbekämpfung aufgegriffen werden.

[15] z.B. liegt Bestechlichkeit im Sinne des § 332 I StGB vor, wenn ein Amtsträger für sich oder einen Dritten einen Vorteil dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehmen wird und er dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen wird.

[16] Siehe dazu die Straftatbestände Bestechung, Bestechlichkeit, Betrug, Untreue, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung und unlauterer Wettbewerb.

[17] Quelle: http://dezentrales-abwasser.de/Korruption/Lehrgangsprotokoll.htm (22.03.2005)

[18] Kritisch dazu äußert sich Engerer (1998: 11). Sie geht davon aus, dass Korruption einen fehlenden Preismechanismus ersetzen kann und so die Allokation verbessert oder unzureichende Kontrollen im öffentlichen Sektor ausgleichen kann.

Vorausgesetzt wird dabei eine schlechte bzw. unbegründete Regulierung des Marktes Cheung (1996: 2). Trotzdem bleibt Korruption dann nur die zweitbeste Lösung als Reaktion auf eine defizitäre Rahmenordnung.

[19] siehe dazu ausführlich Nell (2003: 33); Lien (1990: 158).

[20] Dazu ausführlich Schmidt (2003: 93-96).

[21] Wie man an den Beispielen sehen kann, entstehen negative externe Effekte für die mikro- und die makroökonomische Ebene.

[22] Siehe dazu Umfrageergebnisse bei Joyner/Payne (2002: 298).

[23] Dazu das Bundeslagebild der Korruption des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de/Lagebericht/indexko.html (04.05.2005)

[24] Die empirischen Formen der Korruptionswahrnehmungsmessung werden im Kapitel Rolle der Zivilgesellschaft vorgestellt.

[25] Diese weite Wahrnehmungskategorisierung soll für einen ersten Überblick ausreichen.

[26] Vgl. Heidenheimer (2002:141ff)

[27] Pieth/Eigen 1999: 257

[28] Beispielsweise ein Bauunternehmen, dass einen Beamten besticht, um einen Auftrag zu erhalten.

[29] Stimmenkauf in Parlamenten ist ein Beispiel dafür.

[30] Als Beamter soll hier jede Person gelten, die im öffentliche Dienst angestellt ist.

Final del extracto de 72 páginas

Detalles

Título
Korruption im internationalen Geschäftsverkehr - Korruptionsbekämpfung durch transnationale Unternehmen
Universidad
Technical University of Darmstadt
Calificación
2.0
Autor
Año
2005
Páginas
72
No. de catálogo
V49020
ISBN (Ebook)
9783638455701
Tamaño de fichero
600 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Korruption, Geschäftsverkehr, Korruptionsbekämpfung, Unternehmen
Citar trabajo
Ina Prokopf (Autor), 2005, Korruption im internationalen Geschäftsverkehr - Korruptionsbekämpfung durch transnationale Unternehmen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49020

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