Der vorliegende Beitrag verschafft einen Überblick über die Besonderheiten der Warenformmarke in Bezug auf Gestaltungen von Lebensmittelprodukten. Der Fokus liegt dabei auf den Formmarken im engeren Sinne, das heißt es wird für die Form der Ware selbst oder deren Verpackung als dreidimensionale Marke Schutz beansprucht.
Im früheren Warenzeichenrecht war es nicht möglich, dreidimensionale Gestaltungen als Warenzeichen eintragen zu lassen. Eine derartige Eintragung ist erst seit 1995 infolge der Reformierung des Warenzeichengesetzes und Inkrafttreten des MarkenG aufgrund des erweiterten Markenbegriffs möglich. Die nun weite Öffnung des Markenrechts für Warenformmarken ermöglicht, Gestaltungen von Produkten als solche schützen zu lassen. Allerdings tat sich die Rechtsprechung zunächst mit der Warenformmarke "recht schwer". Erst nach Klärung einiger Fragen durch den EuGH wurde die Rechtsprechung zur Schutzfähigkeit von Warenformmarken weiter konkretisiert und stabilisierte sich.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Bedeutung der Warenformmarke
- III. Die Warenformmarke im Eintragungsverfahren
- 1. Abstrakte Markenfähigkeit nach § 3 MarkenG
- a) Die abstrakte Unterscheidungseignung, § 3 I MarkenG
- b) Die absoluten Ausschlussgründe, § 3 Abs. 2 Nr. 1 - 3 MarkenG
- aa) Die warenbedingte Form § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
- bb) Die funktionsbedingte Form § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
- cc) Wertverleihende Form, § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG
- dd) Fazit
- 2. Absolute Schutzhindernisse, § 8 MarkenG
- a) Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
- aa) Ausgangspunkt
- bb) Rechtsprechung des EuGH
- cc) Feststellung der Unterscheidungskraft
- dd) Grundsatz der „erheblichen Abweichung“
- ee) Kennzeichnungsgewohnheiten in der Lebensmittelbranche
- ff) Analyse
- gg) Fazit
- b) Freihaltebedürfnis, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
- aa) Ausgangspunkt
- bb) Besonderes Allgemeininteresse bei Formen
- cc) Probleme bei der Anwendung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
- aaa) Verhältnis zu § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
- bbb) Maßgebliche Branchenüblichkeit
- c) Verkehrsdurchsetzung, § 8 Abs. 3 MarkenG
- aa) Ausgangspunkt
- bb) Begriff der Verkehrsdurchsetzung
- bb) Feststellung der Verkehrsdurchsetzung
- cc) Grad der Verkehrsdurchsetzung
- aaa) Die Deutsche Rechtsprechung: „Erheblicher Teil“ der Verkehrskreise
- ddd) Rechtsprechung des EuGH
- IIee) Analyse
- aaa) Untergrenze
- bbb) „Einhellige“ Verkehrsdurchsetzung
- ff) Andere Lösungsmöglichkeiten
- aaa) Unterscheidungseignung
- bbb) Benutzung als Marke
- gg) Fazit
- a) Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
- IV. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Markenschutz von Lebensmittelgestaltungen. Sie analysiert die Bedeutung der Warenformmarke im Eintragungsverfahren und untersucht die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Unterscheidungskraft und die Verkehrsdurchsetzung.
- Die rechtliche Einordnung der Warenformmarke als Marke
- Die Anforderungen an die abstrakte Unterscheidungseignung und die absoluten Ausschlussgründe
- Die Bedeutung der Unterscheidungskraft und des Freihaltebedürfnisses
- Die Rolle der Verkehrsdurchsetzung für den Markenschutz von Lebensmittelgestaltungen
- Die Anwendung des Markenrechts auf konkrete Beispiele aus der Lebensmittelbranche
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel dieser Arbeit führt in die Thematik des Markenschutzes von Lebensmittelgestaltungen ein und beleuchtet die Bedeutung der Warenformmarke. Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Eintragungsverfahren der Warenformmarke und untersucht die abstrakte Markenfähigkeit nach § 3 MarkenG. Dabei werden die abstrakte Unterscheidungseignung sowie die absoluten Ausschlussgründe nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 - 3 MarkenG analysiert. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit den absoluten Schutzhindernissen nach § 8 MarkenG. Es untersucht die Unterscheidungskraft, das Freihaltebedürfnis und die Verkehrsdurchsetzung als relevante Faktoren für den Markenschutz von Lebensmittelgestaltungen.
Schlüsselwörter
Warenformmarke, Markenschutz, Lebensmittelgestaltung, Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis, Verkehrsdurchsetzung, Eintragungsverfahren, Markenfähigkeit, absolute Ausschlussgründe, Lebensmittelbranche, Rechtsprechung.
- 1. Abstrakte Markenfähigkeit nach § 3 MarkenG
- Citation du texte
- Fabian Hoffmann (Auteur), 2016, Markenschutz von Lebensmittelgestaltungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/490808