Grundlagen der hochmittelalterlichen Gesellschaft: Könige, Fürsten und Adel


Term Paper (Advanced seminar), 2004

15 Pages, Grade: 2,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Relevante Grundlagen der hochmittelalterlichen Gesellschaft
2.1 Grundherrschaft
2.2 Lehnswesen
2.3 Der hochmittelalterliche Staat als Personenverband

3. Abgrenzung, Definitionen, Entwicklungen, Kennzeichen
3.1 Adel im Hochmittelalter
3.2 Fürsten im Hochmittelalter
3.3 Könige im Hochmittelalter

4. Konflikte
4.1 Änderung des Selbstverständnisses der Fürsten
4.2 Königtum im Wandel

5. Fazit

6. Abbildungen
6.1 Abbildung
6.2 Abbildung
6.3 Abbildung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In dieser Arbeit werden Könige, Fürsten und Adel in der hochmittelalterlichen Gesellschaft betrachtet. Dabei geht es um Definitionen und Kennzeichen, aber auch um die Entwicklungen und Veränderungen dieser drei stark miteinander verwobenen gesellschaftlichen Gruppen in der Zeit des Hochmittelalters. Abschließend werden grundsätzliche Probleme, die sich aus der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung in Bezug auf die Beziehung zwischen König, Fürsten und Adel ergeben, beleuchtet. Als Vorraussetzung zum Verständnis steht diesen Ausführungen eine Darlegung relevanter Grundlagen der hochmittelalterlichen Gesellschaft voran. Hierzu wird eine grobe Beschreibung der Ordnungsprinzipien der hochmittelalterlichen Gesellschaft – die Grundherrschaft und das Lehnswesen - geliefert. Zudem wird der hochmittelalterliche Staat als Personenverband definiert. Daraus ergeben sich bereits grundsätzliche Probleme und Kennzeichen der hier untersuchten Gruppen.

So soll diese Arbeit also einerseits die gesellschaftlichen Gruppen Könige, Fürsten und Adel im Hochmittelalter darstellen, andererseits soll aber vor allem erklärtes Ziel sein, die Beziehungen dieser Gruppen zueinander und ihre Probleme zu kennzeichnen, um im Bezug auf Könige, Fürsten und Adel einen Einblick in die Grundlagen der hochmittelalterlichen Gesellschaft zu erlangen.

2. Relevante Grundlagen der hochmittelalterlichen Gesellschaft

Die hochmittelalterliche Gesellschaft war davon geprägt, dass Freie und Unfreie eine Reihe von sich immer weiter systematisierenden Verbindungen eingingen, die so zur Strukturierung der Gesellschaft beitrugen. Zwei Elemente dessen sind die Grundherrschaft und das Lehnswesen. Schon durch diese gesellschaftlichen Ordnungselemente deutet sich an, das der (hoch)mittelalterliche Staat als Personenverband definiert werden kann.

2.1 Grundherrschaft

Die Grundherrschaft bezeichnete eine Herrschaft über Menschen, die auf einem bestimmten Boden ansässig waren.[1] „Sie wird vom Grundherren ausgeübt, der Herreneigentum an Land und damit Herrschaft über die dieses Land bebauenden Menschen hat, deren Dienste und Abgaben ihm den standesgemäßen Unterhalt sichern“.[2] Wer ihr unterlag, hatte zumindest unter bestimmten Rechtseinschränkungen zu leiden.[3]

Die Grundherrschaft ist als wirtschaftliche Grundlage des Lehnswesens zu definieren.[4] In den meisten Fällen wurde die frühmittelalterliche Grundherrschaft im Rahmen des Fronhofverbandes ausgeübt.[5] Dieser zeichnete sich durch die wirtschaftliche Zweiteilung des herrschaftlichen Eigentums aus: Einen Teil der Ackerlandes (Salland) bewirtschaftete der adlige Grundeigentümer selbst. Dazu zog er freie Arbeitskräfte hinzu.[6] Die anderen Teile (Hufen) gab er an Hörige aus. Diese waren dafür zu Abgaben und zu Frondienst auf dem Salland verpflichtet.[7] Das Salland wurde immer weitgehender verpachtet, damit wurde der Frondienst häufig überflüssig und von Geldabgaben abgelöst.[8] Damit glich sich der Status der auf den verschiedenen Teilen des Besitzes wirtschaftenden Personen langsam an: unabhängig von ihrem Rechtsstand wurden alle Beschäftigten zu Pächtern. Es kam zur Herausbildung eines Bauerstandes.[9]

„Die Grundherrschaft bleibt auch im hohen und späten Mittelalter die wichtigste Organisationsform der Agrarverfassung“[10], obwohl das System im 13. Jahrhundert stark zurückging.[11] Die Grundherrschaft löste sich formal bis zum Ende des 18. Jahrhunderts nicht vollständig auf.[12]

2.2 Lehnswesen

Die Staats- und Herrschaftsauffassung sowie das gesamte öffentliche Leben wurden im Mittelalter durch das Lehnswesen geprägt.[13] Es beruhte auf einem gegenseitigen Verhältnis von Lehnsherr und Lehnsmann (Vasall)[14] und verpflichtete beide Partner zur Treue (Treuepflicht).[15] In karolingischer Zeit kam hierzu als dingliches Element das Lehen. Dies waren zumeist Grund und Boden, aber auch Ämter.[16]. Das Lehnsverhältnis wurde durch einen förmlichen Rechtsakt begründet. Hierbei gelobte der Vasall durch Handreichung (Kommendation) Mannschaft (Verpflichtung zu Heer- und Hoffahrt) und leistete den Lehnseid.[17] Der Lehnsherr verpflichtete sich eidlich zu „Schutz und Schirm“[18], danach vollzog er die Investitur.[19]

Bei Felonie (Bruch der Lehnstreue) des Vasallen verlor dieser sein Lehen, bei Felonie des Lehnsherren waren die Vasallen ihrer Treue- und Gehorsamspflicht entbunden.[20]

„Das Lehnswesen bot [...] jedem Adligen die Möglichkeit, durch Vergabe von Lehen eine eigene Gefolgschaft, bestehend aus Vasallen und den diesen wiederum nachgeordneten Aftervasallen beziehungsweise Untervasallen, zu bilden, doch stand an der Spitze der stufenartigen Ordnung als oberster Lehnsherr, auf den alle lehnrechtlichen Bindungen letztlich zuliefen, der König. Man spricht von der Lehnspyramide, in die der Adel völlig einbezogen war“.[21] Im Hochmittelalter wurden Lehen erblich, dadurch ging viel Reichsgut verloren, die Macht einzelner Adliger stieg.[22]

„Im Laufe des Hochmittelalters bildete sich in Deutschland eine differenziertere Struktur in der Lehnshierarchie heraus, die Heerschildordnung, die die Lehnsfähigen, d.h., diejenigen, die Lehen vergeben oder annehmen konnten, sieben Stufen zuordnete: An der Spitze stand wieder der König bzw. Kaiser, auf der zweiten Stufe folgten die geistlichen Fürsten, auf der dritten die weltlichen Fürsten, auf der vierten Grafen und Freiherren; die fünfte Stufe bildeten die Ministerialen (Dienstmannen), die sechste deren Mannen, die siebte und unterste die übrigen ritterbürtigen Mannen, die als Einzige des Heerschildes nicht die aktive Lehnsfähigkeit besaßen, d.h. selbst keine Lehen vergeben, sondern nur annehmen konnten. Die Schildbürtigen, also alle Angehörigen des Heerschildes konstituierten den mittelalterlichen Adel und bildeten gegenüber der Masse der Unfreien eine relativ dünne, elitäre Herrenschicht“.[23]

Es bestand durchaus die Möglichkeit, dass ein Vasall mehrere Lehen von zwei oder mehreren verschiedenen Herren erhielt. Auf diese Art und Weise konnten Lehnsketten und –verzweigungen entstehen, wodurch für den Vasallen ein Pflichtenkonflikt entstehen konnte. So brachte die Doppel- beziehungsweise Mehrfachvasallität den Lehnsträger häufig zu Unabhängigkeit.[24]

Ein weiteres Problem ergab sich aus dem Lehnswesen dadurch, dass der König nur über einen Teil des Grundes mit den zugehörigen Herrschaftsrechten verfügte, der andere Teil war Eigengut des Adels, das nicht in den Lehnsverband eingegliedert war. Dieser Grund konnte zur Grundlage für die Errichtung von vom König unabhängigen Adelsherrschaften werden.[25]

Im Spätmittelalter verlor das Lehnswesen zunehmend an Bedeutung, formal blieb das Heilige Römische Reich bis 1806 ein Lehnsstaat.[26]

2.3 Der hochmittelalterliche Staat als Personenverband

Das hochmittelalterliche Reich ist nicht als institutionalisierter Flächenstaat moderner Prägung, sondern vielmehr als Verband von Personen zu betrachten.[27] Diese übten auf Grundlage angestammter oder erworbener Rechte und Besitzungen Herrschaft aus. Die Verbindung zwischen den adligen Herrschaftsträgern wurde in erster Linie durch personale Beziehungen hergestellt. Diese konnten durch Verwandtschaft, Gefolgschaft oder durch das Lehnswesen (vgl. 2.2) entstehen.[28] Somit ist das Königtum als zentraler Integrationsfaktor für die verschiedenen adligen und kirchlichen Gewalten im Reich wirksam. Diese schaffen wiederum integrierende personale Beziehungsgefüge in ihren Herrschaftsbereichen. Die Funktionsfähigkeit und Kontinuität des Reiches beruhten also auf dem Zusammenwirken des Königs mit den wichtigsten Herrschaftsträgern, den Fürsten bei der Regierung.[29]

Aus diesen Umständen können natürlich massive Probleme entstehen. Das Gleichgewicht der Kräfte muss ständig gewahrt werden.[30]

[...]


[1] Lexikon der Weltgeschichte. Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. Neuausgabe. Freiburg. S.176.

[2] L. Bauer/ H. Matis. Das Feudalsystem. in: B. Hellmann. Lebendiges Mittelalter. Ein Lesebuch. S.148.

[3] Lexikon der Weltgeschichte. Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. S.176.

[4] Bauer/ Matis. S.148.

[5] Lexikon der Weltgeschichte. Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. S.176

[6] Schülerduden. Die Geschichte. Ein Sachlexikon für die Schule. Mannheim 1981. S. 176.

[7] Lexikon der Weltgeschichte. Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. S.176.

[8] Schülerduden. S.176.

[9] Lexikon der Weltgeschichte: Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. S.176.

[10] P. Hilsch. Mittelalter. Grundkurs Geschichte 2. Weinheim 1995. S. 187.

[11] Lexikon der Weltgeschichte. Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. S.176.

[12] ebd.

[13] J. Schlandt. Das Lehnswesen. in: Hellmann. S.187.

[14] Lexikon der Weltgeschichte. Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. S.281.

[15] R. Toman [Hg.]. Das hohe Mittelalter. Besichtigung einer fernen Zeit. Köln 1988. S.46.

[16] Lexikon der Weltgeschichte. Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. S.176.

[17] Toman. S. 45.

[18] Lexikon der Weltgeschichte. Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. 281.

[19] Toman, S.46.

[20] Lexikon der Weltgeschichte. Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. S.281.

[21] Toman. S.46.

[22] Lexikon der Weltgeschichte. Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. S.281.

[23] Encarta. Microsoft Corporation. „Feudalismus“. S.1.

[24] Lexikon der Weltgeschichte. Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. S.281.

[25] Toman. S.46.

[26] Lexikon der Weltgeschichte. Ploetz. Personen und Begriffe von A bis Z. S.281.

[27] Toman. S.46.

[28] W. Huschner, E. Holtz. Geistliche und weltliche Große im Hoch- und Spätmittelalterlichen Reichsverband. in: Deutsche Fürsten des Mittelalters. Leipzig 1995. S.12.

[29] ebd., S.13.

[30] Toman. S.46.

Excerpt out of 15 pages

Details

Title
Grundlagen der hochmittelalterlichen Gesellschaft: Könige, Fürsten und Adel
College
University of Flensburg
Grade
2,3
Author
Year
2004
Pages
15
Catalog Number
V49114
ISBN (eBook)
9783638456425
File size
891 KB
Language
German
Keywords
Grundlagen, Gesellschaft, Könige, Fürsten, Adel
Quote paper
Evi Arbeiter (Author), 2004, Grundlagen der hochmittelalterlichen Gesellschaft: Könige, Fürsten und Adel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49114

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