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Laufbahnwechsel in den höheren Dienst nach den §§ 35 ff. Bundeslaufbahnverordnung

Title: Laufbahnwechsel in den höheren Dienst nach den §§ 35 ff. Bundeslaufbahnverordnung

Research Paper (undergraduate) , 2016 , 18 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Tobias Sogorski (Author)

Law - Public Law / Miscellaneous
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Der demografische Wandel macht auch vor dem größten Arbeitgeber der Bundesrepublik, der öffentlichen Verwaltung, keinen Halt. Diese konkurriert zunehmend mit Akteuren der privaten Wirtschaft um qualifizierte Fachkräfte, um ausscheidende Leistungsträger qualitativ ersetzen zu können. Daneben bleibt es auch eine zentrale Aufgabe, bestehendes Personal in den eigenen Reihen zu halten und qualitativ weiterzubilden, die dann ausgeschiedenes Personal aus hohen Positionen nachfolgen. Vorteil hierbei ist, dass diese im Gegensatz zu externem Personal bereits an Verwaltungserfahrung verfügen. Hierfür müssen Bedienstete des geho-benen Dienstes einen Aufstieg in den höheren Dienst vollziehen. Der Aufstieg in den höheren Dienst in der Bundesverwaltung wird durch diverse Rechtsgrundlagen im Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit der Bundeslaufbahnverordnung geregelt. Mit Veröffentlichung der neuen Laufbahnverordnung am 07.02.2014 im Bundesgesetz- und Verordnungsblatt, wurden die neuen Bachelor- und Masterhochschulabschlüsse in das Laufbahnrecht integriert.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem rechtlichen Rahmen sich die zahlreichen Bundesbeamten des gehobenen Dienstes für einen Aufstieg in den höheren Dienst bewegen und welche Möglichkeiten die „neuen“ Studiengänge hierfür bieten. Diese Arbeit beschränkt sich dabei auf die §§ 35 ff der Bundeslaufbahnverordnung und ausschließlich auf die Bundesverwaltung. Auf landesrechtliche Regelungen wird hier nicht eingegangen.

Diese Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Kapitel zwei behandelt die maßgeblichen verfassungsrechtlichen und bundesrechtlichen Grundlagen sowie die Gründe und Entwicklung, die zu der Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung führten. Die grundlegenden rechtlichen Regelungen zum Aufstiegsverfahren werden in Kapitel drei abgehandelt. Dabei wird ausschließlich auf den Aufstieg in den höheren Dienst Stellung genommen. Kapitel vier zeigt die internen sowie externen Möglichkeiten eines Hochschulstudiums auf und legt dabei einen besonderen Augenmerk auf die Anerkennungsmöglichkeiten von Abschlüssen staatlicher und staatlich anerkannter Hochschulen. Diese Arbeit schließt mit dem Fazit in Kapitel fünf ab, in dem der Ablauf des Aufstiegsverfahrens in Kürze nochmals zusammengefasst und auf die Erkenntnisse der Analyse eingegangen wird.

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Dienstrechtliche Grundlagen

2.1 Föderalismusreform

2.2 Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung

2.3 Verfassungsrechtliche Grundlagen

2.4 Bundesrechtliche Grundlagen

3 Aufstieg

3.1 Voraussetzungen

3.2 Auswahlverfahren

3.3 Vorbereitungsdienst

3.4 Übertragung des neuen Amtes

3.5 Kostenübernahme bei Entlassung auf Antrag

4 Hochschulstudium

4.1 Verwaltungsintern

4.2 Extern

4.3 Berufspraktische Einführung

5 Fazit

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Diese Arbeit untersucht den rechtlichen Rahmen für Bundesbeamte des gehobenen Dienstes, die einen Aufstieg in den höheren Dienst anstreben. Ziel ist es, die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten unter Berücksichtigung der §§ 35 ff. Bundeslaufbahnverordnung (BLV) darzulegen, wobei ein besonderer Fokus auf die Integration neuer Master-Studiengänge und deren Anerkennungsmöglichkeiten gelegt wird.

  • Rechtliche Grundlagen des Beamtenrechts und Aufstiegsverfahrens
  • Struktur des Auswahlverfahrens und der Qualifizierungsanforderungen
  • Rolle des Hochschulstudiums, insbesondere des Master of Public Administration
  • Anerkennung externer Studienleistungen für den Aufstieg
  • Dienstrechtliche Konsequenzen und Rahmenbedingungen

Auszug aus dem Buch

3.2 Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist für den Aufstieg von zentraler Bedeutung. Da die Teilnehmer in dieser Zeit weiterhin ungekürzte Bezüge erhalten und die fachspezifische Ausbildung ebenfalls einen nicht unerheblichen Kostenaufwand darstellt, sind über das Auswahlverfahren im Vorfeld die geeignetsten Personen zu bestimmen. Besonders geeignet ist ein Personenkreis, der die größte Sicherheit mitbringt, das Aufstiegsverfahren mit Erfolg zu beenden.

Vor der Durchführung eines Auswahlverfahrens hat die oberste Dienstbehörde nach § 36 Abs. 1 BLV bekannt zu geben, welche spezifischen Vorbereitungsdienste, Studiengänge oder sonstige Qualifizierungen angeboten werden.

Zugelassen werden jedoch nur Bewerber, die den Status der Lebenszeitverbeamtung inne haben, eine Mindestdienstzeit von 4 Jahre aufweisen und bei Ablauf der Ausschreibungsfrist das Alter von 58 Jahren nicht vollendet haben. Teilzeitbeschäftigte sind gemäß § 19 Abs. 4 BLV entsprechend zu behandeln, so dass auch hier der Mindestzeitraum von vier Jahren Anwendung findet.

Im Auswahlverfahren soll die Befähigung und Eignung der Bewerber festgestellt werden. Beim Aufstieg in den höheren Dienst ist neben einem mündlichen auch ein schriftlicher Teil zu absolvieren. Der mündliche Teil besteht aus einer Selbstpräsentation, einem Streitgespräch sowie einer Gruppendiskussion, in dem die Kommunikationskompetenz, das Durchsetzungsvermögen, sowie die Führungs- und Sozialkompetenz des Bewerbers festgestellt werden soll. Beim schriftlichen Teil werden eine Leitungsvorlage sowie mehrere kleinere Vorgänge im Postkorb bearbeitet. Dies dient der Beurteilung der Problemlösung, dem Einfalls- und Gedankenreichtums sowie der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Herausforderungen durch den demografischen Wandel und verdeutlicht die Notwendigkeit, qualifiziertes Personal aus den eigenen Reihen durch Aufstieg in den höheren Dienst zu gewinnen.

2 Dienstrechtliche Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die verfassungs- und bundesrechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Auswirkungen der Föderalismusreform und der Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung.

3 Aufstieg: Hier werden die Voraussetzungen, der Ablauf des Auswahlverfahrens, der Vorbereitungsdienst sowie dienstrechtliche Aspekte der Amtsübertragung und Kostenregelungen detailliert analysiert.

4 Hochschulstudium: Das Kapitel vergleicht verwaltungsinterne mit externen Studienmöglichkeiten und beschreibt die Anerkennungskriterien für Studienabschlüsse im Rahmen des Aufstiegs.

5 Fazit: Das Fazit fasst das strukturierte Aufstiegsverfahren zusammen und empfiehlt die strategische Wahl von Studiengängen mit hoher Schnittmenge zur MPA-Ausbildung, um Anerkennungsprozesse zu erleichtern.

Schlüsselwörter

Bundeslaufbahnverordnung, Aufstieg, höherer Dienst, gehobener Dienst, Beamtenrecht, Auswahlverfahren, Master of Public Administration, Hochschulstudium, Laufbahngruppenprinzip, Berufsbeamtentum, Personalmanagement, Qualifizierung, Anerkennungsverfahren, Laufbahnbefähigung, Dienstbehörde.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt den rechtlichen Weg und die Anforderungen für Bundesbeamte, die aus dem gehobenen Dienst in den höheren Dienst aufsteigen möchten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die dienstrechtlichen Grundlagen des Beamtenrechts, die Struktur des Auswahlverfahrens sowie die Anforderungen und Anerkennungswege für akademische Master-Abschlüsse im Aufstiegsverfahren.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen der §§ 35 ff. BLV zu durchleuchten und aufzuzeigen, wie Beamte mittels Qualifizierung und Studium den Aufstieg in den höheren Dienst realisieren können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine personalrechtliche Analyse, die auf einer Auswertung von Rechtsvorschriften, Verordnungen und aktueller Fachliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erörtert die formalen Voraussetzungen, das Auswahlverfahren, die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes sowie die Möglichkeiten der Anerkennung von externen Hochschulabschlüssen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Bundeslaufbahnverordnung, Aufstieg, höherer Dienst, Beamtenrecht, Qualifizierung und Master of Public Administration.

Welche Rolle spielt die Hochschule des Bundes bei diesem Prozess?

Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl fungiert als zentrale Instanz für den verwaltungsinternen Vorbereitungsdienst und den Masterstudiengang sowie als prüfende Stelle bei Anerkennungsanträgen für externe Abschlüsse.

Warum ist das Auswahlverfahren für den Dienstherrn so kostenintensiv?

Da Beamte während der gesamten Dauer des Aufstiegsverfahrens und der Ausbildung ihre Bezüge in voller Höhe weiterbeziehen, muss der Dienstherr durch ein strenges Auswahlverfahren sicherstellen, dass nur die geeignetsten Kandidaten diesen Prozess durchlaufen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein externer Masterabschluss angerechnet werden?

Eine Anrechnung ist möglich, wenn zwischen den externen Studieninhalten und dem Master of Public Administration der Hochschule des Bundes keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

Welche Konsequenzen drohen bei einer Entlassung kurz nach dem Aufstieg?

Sofern die Entlassung auf Antrag unmittelbar oder kurzfristig nach dem Aufstieg erfolgt, kann der Dienstherr die vom Arbeitgeber getragenen Ausbildungskosten bis zu einer Grenze, die sich an der dreifachen Dauer des Studiums orientiert, zurückfordern.

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Details

Title
Laufbahnwechsel in den höheren Dienst nach den §§ 35 ff. Bundeslaufbahnverordnung
College
University of Kassel
Grade
1,7
Author
Tobias Sogorski (Author)
Publication Year
2016
Pages
18
Catalog Number
V491155
ISBN (eBook)
9783668981881
ISBN (Book)
9783668981898
Language
German
Tags
Beamtenrecht Bundeslaufbahnverordnung Laufbahn Laufbahnwechsel höherer Dienst §§ 35 ff. BLV öffentlicher Dienst
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Tobias Sogorski (Author), 2016, Laufbahnwechsel in den höheren Dienst nach den §§ 35 ff. Bundeslaufbahnverordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491155
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