Folgender Fragestellung wird im Laufe der Hausarbeit nachgegangen:
Inwiefern nun das baden-württembergische Bildungssystem nach der Schulgesetzänderung vom 15. Juli 2015 inklusiv sei
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtete sich Deutschland im Jahr 2009 gesetzesmäßig dazu, Inklusion sowohl im deutschen Bildungssystem als auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext in Deutschland zu etablieren. Die erste Handlung, um das baden-württembergische Schulgesetz der UN-BRK anzupassen, erfolgte im Jahr 2012: Kindern mit Behinderungen wurde der Zugang zu Bildung an Gemeinschaftsschulen ermöglicht. Jedoch blieben Diskriminierungen seitens des Bildungssystems bestehen, denn so „öffnete“ sich neben der Sonderschule lediglich eine Schulart für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Zudem konnten diese Kinder nur eine allgemeine Schule besuchen, wenn sie in der Lage waren, dem dortigen Bildungsgang zu folgen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Theoretische Grundlagen
- 2.1 Zur Begrifflichkeit „Inklusion“ und der allgemeinen Aspekte der „Inklusion“
- 2.2 Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
- 2.3 Das „,4A-Schema“ zur Bestimmung von Merkmalen eines inklusiven Bildungssystems
- 3 Die Umsetzung von Inklusion im Land Baden-Württemberg
- 3.1 Zur Änderung des baden-württembergischen Schulgesetzes im Hinblick auf Inklusion
- 3.2 Statistische Daten zur Umsetzung von Inklusion im Land Baden-Württemberg
- 3.3 Zur praktischen Umsetzung der Inklusion im Land Baden-Württemberg
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der Inklusion im baden-württembergischen Schulsystem nach der Schulgesetzesänderung zur Inklusion am 15. Juli 2015. Sie untersucht, inwiefern das Bildungssystem nach der Gesetzesänderung inklusiv ist.
- Begriffliche Klärung von „Inklusion“ im Vergleich zu „Integration“
- Analyse der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und ihrer Relevanz für die Inklusion
- Bewertung des baden-württembergischen Schulgesetzes im Hinblick auf Inklusion
- Statistische Erfassung der Inklusion im Land Baden-Württemberg
- Diskussion praktischer Aspekte und Herausforderungen der Inklusion im baden-württembergischen Bildungssystem
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 2.1: Dieses Kapitel erläutert die Begrifflichkeit „Inklusion“ und grenzt sie von „Integration“ ab. Es wird dargelegt, welches Verständnis von Inklusion in der vorliegenden Hausarbeit verwendet wird.
- Kapitel 2.2: Hier werden die Inhalte der UN-BRK, insbesondere Artikel 24, erläutert, der sich mit Bildung für Menschen mit Behinderungen befasst.
- Kapitel 2.3: Dieses Kapitel stellt das „4A-Schema“ zur Bestimmung von Merkmalen eines inklusiven Bildungssystems vor.
- Kapitel 3.1: Dieses Kapitel analysiert die rechtlichen Änderungen des baden-württembergischen Schulgesetzes im Hinblick auf Inklusion, die im Jahr 2015 in Kraft traten.
- Kapitel 3.2: Dieses Kapitel präsentiert statistische Daten zur Umsetzung von Inklusion im Land Baden-Württemberg, die Aufschluss über die Entwicklung geben.
- Kapitel 3.3: Dieses Kapitel diskutiert die praktische Umsetzung von Inklusion im Land Baden-Württemberg und zeigt bestehende Problemfelder auf.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Schlüsselbegriffen „Inklusion“, „Integration“, „UN-Behindertenrechtskonvention“, „Schulgesetz“, „Bildungssystem“, „sonderpädagogischer Förderbedarf“, „Heterogenität“ und „praktische Umsetzung“ im Kontext des baden-württembergischen Schulsystems.
Häufig gestellte Fragen
Was änderte sich durch die Schulgesetzänderung 2015 in Baden-Württemberg?
Die Änderung zielte darauf ab, das Schulsystem an die UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen und Inklusion als Standard zu etablieren, statt Kinder mit Förderbedarf nur an Sonderschulen zu unterrichten.
Was ist der Unterschied zwischen Inklusion und Integration?
Die Arbeit grenzt beide Begriffe ab: Während Integration die Eingliederung in ein bestehendes System bedeutet, fordert Inklusion die Anpassung des Systems an die Vielfalt aller Lernenden.
Welche Bedeutung hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)?
Durch die Ratifizierung im Jahr 2009 verpflichtete sich Deutschland gesetzlich, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen, was die Grundlage für die Reformen in Baden-Württemberg bildete.
Was besagt das '4A-Schema' im Kontext der Inklusion?
Das 4A-Schema dient zur Bestimmung der Qualität eines inklusiven Bildungssystems anhand der Merkmale Verfügbarkeit (Availability), Zugänglichkeit (Accessibility), Annehmbarkeit (Acceptability) und Adaptierbarkeit (Adaptability).
Gibt es noch Diskriminierung im inklusiven Schulsystem?
Die Hausarbeit untersucht kritisch, ob trotz Gesetzesänderung Barrieren bestehen bleiben, da anfangs nur bestimmte Schularten (wie Gemeinschaftsschulen) für Kinder mit Förderbedarf geöffnet wurden.
- Quote paper
- Marlene Schreiner (Author), 2018, Inklusion im baden-württembergischen Schulsystem nach der Schulgesetzesänderung zur Inklusion am 15. Juli 2015, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491339