Folgender Fragestellung wird im Laufe der Hausarbeit nachgegangen:
Inwiefern nun das baden-württembergische Bildungssystem nach der Schulgesetzänderung vom 15. Juli 2015 inklusiv sei
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtete sich Deutschland im Jahr 2009 gesetzesmäßig dazu, Inklusion sowohl im deutschen Bildungssystem als auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext in Deutschland zu etablieren. Die erste Handlung, um das baden-württembergische Schulgesetz der UN-BRK anzupassen, erfolgte im Jahr 2012: Kindern mit Behinderungen wurde der Zugang zu Bildung an Gemeinschaftsschulen ermöglicht. Jedoch blieben Diskriminierungen seitens des Bildungssystems bestehen, denn so „öffnete“ sich neben der Sonderschule lediglich eine Schulart für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Zudem konnten diese Kinder nur eine allgemeine Schule besuchen, wenn sie in der Lage waren, dem dortigen Bildungsgang zu folgen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Zur Begrifflichkeit „Inklusion“ und der allgemeinen Aspekte der „Inklusion“
2.2 Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
2.3 Das „4A-Schema“ zur Bestimmung von Merkmalen eines inklusiven Bildungssystems
3 Die Umsetzung von Inklusion im Land Baden-Württemberg
3.1 Zur Änderung des baden-württembergischen Schulgesetzes im Hinblick auf Inklusion
3.2 Statistische Daten zur Umsetzung von Inklusion im Land Baden-Württemberg
3.3 Zur praktischen Umsetzung der Inklusion im Land Baden-Württemberg
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit das baden-württembergische Schulsystem nach der Schulgesetzesänderung vom 15. Juli 2015 als inklusiv zu bewerten ist. Dabei wird der Frage nachgegangen, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren praktische Umsetzung auf die tatsächliche Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auswirken.
- Rechtliche Grundlagen der Inklusion (UN-BRK, Schulgesetz Baden-Württemberg)
- Theoretische Bestimmung von Merkmalen eines inklusiven Bildungssystems (4A-Schema)
- Statistische Analyse der inklusiven Beschulung in Baden-Württemberg
- Herausforderungen und Problemfelder in der praktischen Umsetzung
- Kritische Reflexion der Rolle von SBBZs und kooperativen Organisationsformen
Auszug aus dem Buch
2.1 Zur Begrifflichkeit „Inklusion“ und der allgemeinen Aspekte der „Inklusion“
Auffällig beim Studieren der Literatur bezüglich des Begriffs „Inklusion“ ist, dass es keine allgemeingültige Begriffsdefinition gibt. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtete sich Deutschland im Jahr 2009 gesetzesmäßig dazu, Inklusion sowohl im deutschen Bildungssystem als auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext in Deutschland umzusetzen (vgl. Seifert/Wiedenhorn 2018, S. 209).
Artikel 24 der UN-BRK beruft sich dabei ausdrücklich auf das Recht auf Bildung und Erziehung von Menschen mit Behinderung und fordert somit Inklusion ein (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Januar 2017, S. 21f.). Da dem Begriff „Inklusion“ aufgrund seiner Einordnung in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext eine übergeordnete Bedeutung zukommt, wird er in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen als auch unterschiedlichen theoretischen und praktischen Zusammenhängen verwendet (vgl. Gingelmaier/Müller 2018, S. 9f.).
Aktuell gesehen spielt sich in Deutschland eine große fachwissenschaftliche Diskussion bezogen auf „Integration“ und „Inklusion“ in den Bereichen der Sonderpädagogik, Erziehungswissenschaft sowie auch den Fachdidaktiken ab (vgl. Bausch 2018, S. 27; Seifert &Wiedenhorn 2018, S. 211).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der schulischen Inklusion in Baden-Württemberg ein und stellt die zentrale Fragestellung der Arbeit sowie den methodischen Aufbau vor.
2. Theoretische Grundlagen: Dieses Kapitel klärt den Begriff Inklusion, erläutert die UN-Behindertenrechtskonvention und definiert mit dem 4A-Schema die Kriterien für ein inklusives Bildungssystem.
3 Die Umsetzung von Inklusion im Land Baden-Württemberg: Dieser Abschnitt analysiert die spezifischen gesetzlichen Änderungen in Baden-Württemberg, präsentiert statistische Daten zur Inklusionsrate und beleuchtet die praktischen Probleme bei der Umsetzung.
4 Fazit: Das Fazit führt die Ergebnisse zusammen und bewertet den Stand der Inklusion im baden-württembergischen Schulsystem kritisch vor dem Hintergrund des aktuellen Reformprozesses.
Schlüsselwörter
Inklusion, Baden-Württemberg, Schulgesetz, UN-Behindertenrechtskonvention, Sonderpädagogik, 4A-Schema, Bildungssystem, Regelschule, SBBZ, Zieldifferenter Unterricht, Teilhabe, Menschenrechte, Schulentwicklung, Integration, Barrierefreiheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Stand und der Entwicklung der inklusiven Bildung im baden-württembergischen Schulsystem nach der einschneidenden Schulgesetzesänderung von 2015.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentral sind der rechtliche Rahmen, die theoretischen Ansprüche an Inklusion, statistische Entwicklungsdaten sowie die praktischen Barrieren in der Schullandschaft.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die kritische Einschätzung, inwieweit das baden-württembergische Bildungssystem nach den Gesetzesänderungen von 2015 tatsächlich als inklusiv bezeichnet werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Einordnung verwendet?
Die Arbeit nutzt zur theoretischen Fundierung das „4A-Schema“ (Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Annehmbarkeit, Adaptierbarkeit), um die Inklusionsbemühungen an Menschenrechtsstandards zu messen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Begriffsbestimmung, eine rechtliche Analyse der Schulgesetzesänderungen und eine statistische sowie praxisorientierte Untersuchung von Inklusions- und Hemmfaktoren.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Inklusion, UN-BRK, SBBZ, zieldifferenter Unterricht und die kritische Auseinandersetzung mit Selektionsmechanismen im Schulwesen gekennzeichnet.
Welche Bedeutung hat das 4A-Schema für die Argumentation?
Es dient als systematisches Analysewerkzeug, um objektiv zu prüfen, ob die in Baden-Württemberg umgesetzten Maßnahmen den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen an inklusive Bildung genügen.
Warum wird die Rolle der SBBZ kritisch hinterfragt?
Weil das Fortbestehen von SBBZ neben Regelschulen sowie die Einrichtung von sogenannten „kooperativen Organisationsformen“ oft im Widerspruch zu einem weiten Inklusionsverständnis steht, da sie strukturell eher separierend wirken.
- Quote paper
- Marlene Schreiner (Author), 2018, Inklusion im baden-württembergischen Schulsystem nach der Schulgesetzesänderung zur Inklusion am 15. Juli 2015, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491339