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Der G20/OECD-Bericht zur BEPS-Maßnahme 13. Die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen in Deutschland

Title: Der G20/OECD-Bericht zur BEPS-Maßnahme 13. Die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen in Deutschland

Seminar Paper , 2018 , 20 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Alexander Peifer (Author)

Economics - Finance
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Im Zuge dieser Arbeit wird Punkt 13 des BEPS-Aktionsplansund dessen Implementierung in die nationale Gesetzgebung vorgestellt und analysiert.

Vordergründiges Interesse gilt dem geforderten dreistufigen Ansatz, mit Schwerpunkt auf dem Country-by-Country Reporting. Nebst den Grundlagen der BEPS-Maßnahme 13 sind etwaige Problemstellungen und mögliche Inkonsistenzen im Rahmen der Umsetzung in das nationale Recht zu identifizieren und kritisch zu hinterfragen.

Einleitend erfolgt eine kurze Definition der Maßnahme 13 des BEPS-Aktionsplans mit entsprechendem Fokus auf dem dreistufigen Dokumentationsansatz. An eine kurze Erläuterung des Master- und Local-Files knüpft im Hauptteil die Analyse des Country-by-Country Reporting und dem korrespondieren § 138a AO an.

Im Anschluss erfolgt eine Auflistung etwaiger Inkonsistenzen, die im Rahmen der Implementierung in die nationale Gesetzgebung auftreten können. Abschließend gilt es, die erarbeiteten Resultate der Ausarbeitung thesenartig zusammenzufassen.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Dreistufiger Dokumentationsansatz für Verrechnungspreise im Rahmen der BEPS-Maßnahme 13

2.1. Master-File

2.2. Local-File

2.3. Country-by-Country Reporting

2.3.1. Dokumentationspflichten des länderbezogenen Berichts - § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO

2.3.2. Dokumentationspflichten des länderbezogenen Berichts - § 138a Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 AO

2.4. Mögliche Problemfelder im Rahmen der Implementierung der Handlungsempfehlungen in die nationale Gesetzgebung

3. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen in Deutschland zur Umsetzung der BEPS-Maßnahme 13 der OECD, wobei der Fokus auf der Analyse des dreistufigen Dokumentationsansatzes für Verrechnungspreise und der Identifikation von Inkonsistenzen bei der Implementierung in das nationale Recht liegt.

  • Analyse des dreistufigen Dokumentationsansatzes (Master-File, Local-File, Country-by-Country Reporting).
  • Kritische Würdigung der nationalen Umsetzung gemäß § 138a AO im Vergleich zum OECD-Standard.
  • Identifikation von Implementierungsproblemen wie Begriffsabgrenzungen und Ermessensspielräumen.
  • Bewertung der Risiken bezüglich Datenqualität, Vergleichbarkeit und Vertraulichkeit.
  • Diskussion der Sanktionsmechanismen bei unvollständiger oder fehlender Berichterstattung.

Auszug aus dem Buch

2.3.1. Dokumentationspflichten des länderbezogenen Berichts - § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO

Die erste Tabelle des Musterformulars beinhaltet Finanz- und sonstige Informationen über den Konzern, aufgeteilt nach den entsprechenden Steuerhoheitsgebieten, in denen das jeweilige Unternehmen seine steuerliche Ansässigkeit besitzt. Die Implementierung in die nationale Gesetzgebung erfolgte mittels des § 138a AO Abs. 2 Nr. 1 AO. Angelehnt and das Musterformular der Tabelle 1 des Abschlussberichtes der OECD und gemäß § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO ist das jeweilig relevante Steuerhoheitsgebiet in der ersten Spalte zu nennen. Anhand der speziellen Erläuterungen der OECD ist ein solches Gebiet anhand der steuerlichen Ansässigkeit sowie der fiskalischen Autonomie zu differenzieren, unabhängig davon ob es sich um ein eigenständiges Staatsgebiet handelt oder nicht.

Gemäß § 138a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) bis c) AO sind die generierten Umsätze als Summe, sowie unterteilt nach verbundenen und fremden Dritten Unternehmen offen zu legen. Mittels dieser Unterteilung ergibt sich die Möglichkeit der Entschlüsselung der Einkünfte innerhalb der Konzernstruktur und unbeteiligten fremden Unternehmen. Als relevant werden Erlöse, die aus der Veräußerung von Vorratsvermögen, Liegenschaften, Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen, Prämien sowie sämtliche weitere Beträge, bspw. außerordentliche Einnahmen oder Gewinne aus Investmenttätigkeiten, erachtet. Eine Ausnahme in der Addition stellen Zahlungen anderer Konzernunternehmen, die im Steuergebiet des Leistenden als Dividende behandelt werden. Dies folgt dem Ziel einen doppelten Ausweises unter der Position der sonstigen Erträge, beziehungsweise des Jahresergebnis vor Steuern zu vermeiden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Steuervermeidung multinationaler Unternehmen ein und stellt das Ziel der Arbeit vor, die Umsetzung der BEPS-Maßnahme 13 in Deutschland kritisch zu untersuchen.

2. Dreistufiger Dokumentationsansatz für Verrechnungspreise im Rahmen der BEPS-Maßnahme 13: Das Kapitel erläutert die Struktur der Dokumentationspflichten, bestehend aus Master-File, Local-File und Country-by-Country Reporting, und analysiert deren Integration in das deutsche Steuerrecht.

2.1. Master-File: Hier wird der Zweck des Master-Files als Überblick über die weltweite Geschäftstätigkeit beschrieben und aufgezeigt, wie die Anforderungen in das deutsche Recht unter § 90 AO integriert wurden.

2.2. Local-File: Dieser Abschnitt behandelt die detaillierte landesspezifische Dokumentation konzerninterner Geschäftsbeziehungen und die entsprechenden Anpassungen im § 90 AO.

2.3. Country-by-Country Reporting: Dieses Kapitel bildet den Kern der Analyse und detailliert die Anforderungen an den länderbezogenen Bericht sowie dessen Rolle im automatisierten Informationsaustausch.

2.3.1. Dokumentationspflichten des länderbezogenen Berichts - § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO: Hier werden die spezifischen Pflichten zur Offenlegung von Finanzdaten und Umsätzen sowie die Herausforderungen bei der Umsetzung und Definition dieser Positionen erörtert.

2.3.2. Dokumentationspflichten des länderbezogenen Berichts - § 138a Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 AO: Dieses Kapitel konzentriert sich auf die Offenlegung der Konzernstruktur und die Möglichkeiten zur Einreichung ergänzender Erläuterungen.

2.4. Mögliche Problemfelder im Rahmen der Implementierung der Handlungsempfehlungen in die nationale Gesetzgebung: Hier werden kritische Aspekte wie fehlende Definitionen für Sprache und Währung, Datenschutzrisiken und die Effektivität von Sanktionen diskutiert.

3. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, betont den Erfolg der Implementierung, sieht jedoch weiteren Überarbeitungsbedarf bezüglich der Präzision und Harmonisierung der Vorschriften.

Schlüsselwörter

BEPS, Steuervermeidung, Verrechnungspreise, Country-by-Country Reporting, Dokumentationspflichten, § 138a AO, OECD, Steuertransparenz, Gewinnverlagerung, Konzernstruktur, Steuerhoheitsgebiet, Risikomanagement, Steueroptimierung, Master-File, Local-File.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Master-Seminararbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Notwendigkeit und der praktischen Umsetzung gesetzgeberischer Maßnahmen in Deutschland, die auf den Handlungsempfehlungen des G20/OECD-Berichts zur BEPS-Maßnahme 13 basieren.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentral sind der dreistufige Dokumentationsansatz (Master-File, Local-File, Country-by-Country Reporting) sowie die kritische Analyse der Implementierung dieser OECD-Vorgaben in das deutsche Steuerrecht, insbesondere im § 138a AO.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das primäre Ziel ist es, die Implementierung der Maßnahme 13 in deutsches Recht zu erläutern und diese kritisch auf Inkonsistenzen sowie potenzielle Problemfelder zu prüfen.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit angewendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Analyse des Gesetzestextes (§ 138a AO) sowie des Vergleichs mit den Anforderungen des OECD-Abschlussberichts.

Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil konzentriert sich auf das Country-by-Country Reporting, die spezifischen Dokumentationspflichten (§ 138a Abs. 2 AO) und die Identifikation von Schwachstellen in der nationalen Umsetzung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind unter anderem BEPS, Verrechnungspreise, Country-by-Country Reporting, Steuertransparenz, Gewinnverlagerung und § 138a AO.

Welche Bedenken äußert der Autor bezüglich des Datenschutzes und der Vertraulichkeit?

Der Autor weist darauf hin, dass der automatische länderübergreifende Informationsaustausch neue Fragen zur Wahrung des Steuergeheimnisses aufwirft, da sensible Daten über einen langen Zeitraum gespeichert werden können.

Wie bewertet die Arbeit die Effektivität der Sanktionen bei Nichtabgabe des Berichts?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die angedrohten Geldbußen im niedrigen fünfstelligen Bereich keine adäquate Abschreckung bieten, da Unternehmen abwägen könnten, ob das Risiko einer Strafe wirtschaftlich günstiger ist als der Aufwand der Berichterstellung.

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Details

Title
Der G20/OECD-Bericht zur BEPS-Maßnahme 13. Die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen in Deutschland
College
University of Wuppertal
Grade
1,7
Author
Alexander Peifer (Author)
Publication Year
2018
Pages
20
Catalog Number
V491479
ISBN (eBook)
9783668987593
ISBN (Book)
9783668987609
Language
German
Tags
BEPS Verrechnungspreise BEPS Maßnahme 13
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Alexander Peifer (Author), 2018, Der G20/OECD-Bericht zur BEPS-Maßnahme 13. Die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491479
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