Die Todesstrafe ist die schärfste Sanktion, die eine Exekutivgewalt einer Gesellschaft gegen deren Mitglieder verhängen kann. Die fundierte Diskussion bezüglich dieser Rigorosität begründete der italienische Jurist Cesare Beccaria im Jahre 1764 in seinem Werk „dei delitti e delle pene“. Trotz vieler Ansichten – unter denen auch die Befürwortende des Philosophen Immanuel Kant – besteht zumindest darin Einigkeit, dass für eine fundierte Auseinandersetzung vor allem die „rechtsgeschichtliche Entwicklung“ der Todesstrafe analysiert werden muss. Denn meistens verfolgt die strafende Gewalt mit der (Nicht-)Exekution einen bestimmten Zweck. Die unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Faktoren, die Einfluss auf diesen Zweck nehmen, werden im Folgenden – von der altorientalischen Tradition bis zur hessischen Verfassung – kurz dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
- QUELLEN
- Text 1: Brief Hattušilis III. an Kadašman-Enlil II. (CTH 172)
- Text 2: Athenaion Politeia 52.1
- Text 3: Edictum Rothari 143
- Text 4: Edictum in regno Siciliae promulgatum Friderici II.
- Text 5: code pénal de 1791
- Text 6: § 211 RStGB i. d. Fassung vom 4. September 1941
- Text 7: Art. 21 Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 i. d. Fassung vom 11. Mai 2011
- AUFGABENSTELLUNG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit analysiert verschiedene historische Quellentexte, um das Verhältnis von Todesstrafe und Verfasstheit staatlicher Gewalt zu erforschen. Der Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, des Selbstverständnisses der strafenden Instanz und der Funktion der wiedergegebenen Strafnormen. Die Analyse erfolgt im Kontext der jeweiligen historischen Epoche, wobei weitere zeitgenössische Quellen herangezogen werden, um das historische Umfeld der Quellen zu rekonstruieren.
- Entwicklung des Verständnisses der Todesstrafe im historischen Kontext
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Todesstrafe in verschiedenen Epochen
- Selbstverständnis der strafenden Instanz und deren Einfluss auf die Anwendung der Todesstrafe
- Funktion der Strafnormen im jeweiligen historischen Kontext
- Entwicklung des Strafrechts und die zunehmende Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips
Zusammenfassung der Kapitel
Die Quellentexte befassen sich mit der Todesstrafe in verschiedenen historischen Epochen und Rechtsordnungen. Text 1 befasst sich mit dem hethitischen Recht und deutet darauf hin, dass die Todesstrafe in diesem Rechtssystem nicht vorgesehen war. Text 2 behandelt die Strafpraxis im antiken Athen und schildert die Rolle der Elfmänner bei der Überwachung des Gefängnisses und der Strafvollstreckung. Text 3 aus dem Langobardenrecht beleuchtet die Frage der Rache und des Wergeldes im Falle eines Totschlags. Text 4 befasst sich mit der Verfolgung der Ketzerei im Königreich Sizilien unter Friedrich II. Text 5 aus dem französischen Strafgesetzbuch von 1791 zeigt die Abschaffung der Folter und die Einführung der Enthauptung als Hinrichtungsmethode. Text 6 enthält die Todesstrafe im Strafgesetzbuch des Dritten Reiches und Text 7 beleuchtet die Todesstrafe in der Verfassung des Landes Hessen.
Schlüsselwörter
Todesstrafe, Verfassungsrecht, staatliche Gewalt, Strafrecht, Strafnormen, historische Quellen, hethitisches Recht, antikes Athen, Langobardenrecht, Friedrich II., Ketzerei, Strafgesetzbuch, Deutsches Reich, Hessische Verfassung.
- Arbeit zitieren
- Daniel Schellenberg (Autor:in), 2017, Verhältnis von Todesstrafe und Verfasstheit staatlicher Gewalt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491541