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Verhältnis von Todesstrafe und Verfasstheit staatlicher Gewalt

vom hethitischen Recht bis zur hessischen Verfassung

Título: Verhältnis von Todesstrafe und Verfasstheit staatlicher Gewalt

Trabajo Escrito , 2017 , 38 Páginas , Calificación: 16 Punkte

Autor:in: Daniel Schellenberg (Autor)

Derecho - Filosofía, Sociología e Historia del Derecho
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Die Todesstrafe ist die schärfste Sanktion, die eine Exekutivgewalt einer Gesellschaft gegen deren Mitglieder verhängen kann. Die fundierte Diskussion bezüglich dieser Rigorosität begründete der italienische Jurist Cesare Beccaria im Jahre 1764 in seinem Werk „dei delitti e delle pene“. Trotz vieler Ansichten – unter denen auch die Befürwortende des Philosophen Immanuel Kant – besteht zumindest darin Einigkeit, dass für eine fundierte Auseinandersetzung vor allem die „rechtsgeschichtliche Entwicklung“ der Todesstrafe analysiert werden muss. Denn meistens verfolgt die strafende Gewalt mit der (Nicht-)Exekution einen bestimmten Zweck. Die unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Faktoren, die Einfluss auf diesen Zweck nehmen, werden im Folgenden – von der altorientalischen Tradition bis zur hessischen Verfassung – kurz dargestellt.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Das Verhältnis von Todesstrafe und Verfasstheit staatlicher Gewalt

B. Todesstrafe im Reich der Hethiter

I. Ablehnung der Todesstrafe durch Ḫattušili III. im Brief CTH 172

II. Verhältnis Ḫattušilis III. zu Kadašman-Enlil II.

III. Funktion der lokalen Autoritäten

1. Verfasstheit und Aufbau des hethitischen Staates

a. Staatsstruktur der Protostaaten vom Neolithikum bis zur Bronzezeit

b. Aufbau des hethitischen Staatskörpers

2. Autonomie der lokalen Autoritäten

IV. Entwicklung der Todesstrafe in den Hethitischen Gesetzen (HG)

V. Sakralstrafen und Dienstanweisungen KUB XIII, 3 bzw. KUB XIII, 4

1. Bedeutung von Sakrilegen für die Autorität des Königs

2. Dienstanweisungen des Königs an das Personal des Palastes

VI. Forschungstand der Altorientalistik

C. Todesstrafe in Athen

I. Die attische Polis

II. Prozessrecht und Strafvollzug in Athen

1. Bedeutung der Selbsthilfe

2. Funktion der Ehre vor dem Gericht

3. Stellung der Elfmänner im Strafvollzug

III. Strafmaßen der verschiedenen Delikte

1. Geltung des Eigentums

2. Körperverletzungs- und Tötungsdelikte

D. Langobardisches Recht unter König Rothari

I. Aussage des Edictum Rothari Art. 143

II. Einordnung

III. Kompositionensystem statt peinlicher Strafen

IV. Telos des Art. 143 ER

1. Bekämpfung des germanischen Brauchs der Sippenfehden

2. Auswirkungen im Art. 143 ER

V. Vergleich

E. Edikt Friedrichs II.

I. Verhältnis weltlicher und geistlicher Macht

II. Anfang der Häresieverfolgung und des Inquisitionsprozesses im 13. Jh.

III. Stellung der Christen zur Todesstrafe

1. Die Kirche vergießt kein Blut

2. Widersprüchliche Entwicklung

IV. Motive Friedrichs II. zum Erlass des Häresieedikts

V. Nachwirkungen

F. Französische Revolution und der Code Pénal de 1791

I. Liberté, Égalité, Fraternité (– ou la mort)

II. Einfluss aus dem Humanismus und der Medizin

III. Politische Symbolik

IV. Ursachen des Terreur und Vermächtnis der Intentionen zur Guillotine

G. NS-Anschauungen in dem § 211 RStGB von 1941

I. Ideologischer Hintergrund des Änderungsgesetzes von 1941

II. Urheber des Täterstrafrechts bzw. der Verwerflichkeitskasuistik

III. Tatbestandsaufbau des § 211 RStGB i. d. F. vom 04.09.1941

IV. Kritik an dem Mordparagraphen

H. Hessische Verfassung (HV) und ihre Reformbedürftigkeit

I. Geschichtlicher Hintergrund

II. Abolition im Art. 102 des Grundgesetzes (GG)

III. Einfluss des Grundgesetzes auf die Nachkriegsrechtsprechung

IV. Gründe für den Verbleib des Art. 21 in der HV

V. Kritik

VI. Auswirkungen des Art. 21 I 2 HV

I. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Verhältnis von Todesstrafe und der Verfasstheit staatlicher Gewalt in historischer Perspektive. Ziel ist es, zu analysieren, welche Zwecke die ausübende Gewalt mit der Verhängung der Todesstrafe verfolgte und wie sich das Verständnis strafender Instanzen über verschiedene Epochen, von der Antike bis zum modernen Verfassungsstaat, wandelte.

  • Die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Todesstrafe als Instrument staatlicher Machtausübung.
  • Unterschiedliche Sanktionskonzepte, von der Kompensation im hethitischen und langobardischen Recht bis zur politisch motivierten Todesstrafe.
  • Die instrumentelle Nutzung der Todesstrafe zur Sicherung politischer Herrschaft in totalitären und revolutionären Systemen.
  • Die verfassungsrechtliche Einordnung und das Spannungsfeld zwischen Abolitionismus und staatlichem Gewaltmonopol.

Auszug aus dem Buch

B. Todesstrafe im Reich der Hethiter

Zunächst handelt es sich bei der Quelle CTH 172 um den Brief Ḫattuši lis III. (1275-1245 v. Chr.) an Kadašman-Enlil II. (1263–1255 v. Chr.) aus der Spätbronzezeit. Ḫattušili III. war Großkönig der Hethiter und regierte die Gebiete westlich des Euphrats; Kadašman-Enlil II. war König von Babylonien. In der Korrespondenz zwischen den Herrschern nimmt der hethitische König zur Klage des kassitischen Herrschers Stellung, babylonische Kaufleute würden im hethitischen Hoheitsgebiet getötet. Er lehnt die Aufforderung ab, die Täter aufzuspüren und mit dem Tode zu bestrafen. Vielmehr führt er über die gängige Rechtspraxis (parsu) in Hatti aus nicht [aus Strafe] zu töten. Stattdessen würde man den Mörder ergreifen und diesen zu einer Zahlung an den Bruder des Getöteten verurteilen. Sollte der Bruder unzufrieden sein, könne er entscheiden, ob der Mörder versklavt oder getötet wird. Ḫattušili III. schließt mit dem Argument, dass wenn man schon den Verbrecher nicht mit dem Tode bestrafe, Kaufleute erst recht nicht in Betracht kämen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Das Verhältnis von Todesstrafe und Verfasstheit staatlicher Gewalt: Einführung in die Problematik und Begründung der notwendigen rechtsgeschichtlichen Analyse des Zwecks staatlicher Sanktionen.

B. Todesstrafe im Reich der Hethiter: Analyse des hethitischen Umgangs mit Tötungsdelikten, der primär auf Kompensation statt auf Todesstrafe setzte.

C. Todesstrafe in Athen: Untersuchung des athenischen Strafvollzugs, in dem die Selbsthilfe eine zentrale Rolle spielte und die Todesstrafe besonders zum Schutz des Privateigentums diente.

D. Langobardisches Recht unter König Rothari: Erörterung des Kompositionensystems im langobardischen Recht, welches Bußgelder zur Verhinderung von Blutfehden einsetzte.

E. Edikt Friedrichs II.: Betrachtung der Ketzereiverfolgung im Mittelalter unter Friedrich II. und der juristischen Instrumentalisierung der Todesstrafe.

F. Französische Revolution und der Code Pénal de 1791: Analyse der Einführung der Guillotine im Zuge der Französischen Revolution als Symbol von Humanismus und politischem Terror.

G. NS-Anschauungen in dem § 211 RStGB von 1941: Untersuchung der Radikalisierung des Strafrechts im Nationalsozialismus und der Einführung einer Tätertypenlehre.

H. Hessische Verfassung (HV) und ihre Reformbedürftigkeit: Darstellung der verfassungsrechtlichen Problematik der Todesstrafe in der Hessischen Verfassung vor dem Hintergrund des Grundgesetzes.

I. Fazit: Zusammenfassende Erkenntnis, dass der Gebrauch der Todesstrafe in allen Epochen opportunistischen und machtpolitischen Zielen diente.

Schlüsselwörter

Todesstrafe, Rechtsgeschichte, Hethiter, Langobarden, Athen, Inquisition, Französische Revolution, Guillotine, Nationalsozialismus, Mordparagraf, Hessische Verfassung, Strafrecht, Kompositionensystem, Abolition, Staatsgewalt.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert historisch und rechtsvergleichend das Verhältnis zwischen der staatlichen Ausübung der Todesstrafe und der jeweiligen Verfasstheit staatlicher Macht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Untersuchung spannt einen Bogen von altorientalischen Rechtsordnungen und dem antiken Athen über das mittelalterliche und revolutionäre Europa bis hin zur NS-Zeit und dem heutigen deutschen Verfassungsrecht.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Es soll geklärt werden, welchen Zwecken die (Nicht-)Exekution der Todesstrafe durch die jeweilige strafende Instanz diente und wie sich das Verständnis von staatlicher Gewalt über die Jahrhunderte entwickelt hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtsgeschichtliche und vergleichende Methode, indem sie Quellentexte interpretiert und in ihre historischen Kontexte einordnet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert spezifische Epochen und Rechtsordnungen: das hethitische Recht, das antike Athen, das langobardische Recht, die Inquisition Friedrichs II., die Französische Revolution, das NS-Strafrecht und die Hessische Verfassung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Todesstrafe, Rechtsgeschichte, Kompositionensystem, staatliche Autorität, Inquisition, Humanisierung der Strafe, Tätertypenlehre und Abolition.

Warum lehnte Ḫattušili III. die Todesstrafe für babylonische Kaufleute ab?

Er argumentierte, dass in Hatti nicht durch Hinrichtung bestraft werde, sondern durch ein Kompensationssystem, bei dem der Mörder Zahlungen leisten muss, was er als Teil der gängigen Rechtspraxis (parsu) darstellte.

Warum ist Art. 21 der Hessischen Verfassung heute als problematisch anzusehen?

Obwohl er durch das Verbot der Todesstrafe im Grundgesetz (Art. 102 GG) faktisch gegenstandslos ist, besteht er in der Landesverfassung als reformbedürftiges Relikt fort.

Final del extracto de 38 páginas  - subir

Detalles

Título
Verhältnis von Todesstrafe und Verfasstheit staatlicher Gewalt
Subtítulo
vom hethitischen Recht bis zur hessischen Verfassung
Universidad
University of Frankfurt (Main)
Curso
Rechts- und Verfassungsgeschichte I
Calificación
16 Punkte
Autor
Daniel Schellenberg (Autor)
Año de publicación
2017
Páginas
38
No. de catálogo
V491541
ISBN (Ebook)
9783668980976
ISBN (Libro)
9783668980983
Idioma
Alemán
Etiqueta
Ḫattušilis III. Edictum Rothari Athenaion Politeia Edictum in regno Siciliae promulgatum Friderici II. code pénal de 1791 § 211 RStGB Art. 21 I 2 HV Todesstrafe
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Daniel Schellenberg (Autor), 2017, Verhältnis von Todesstrafe und Verfasstheit staatlicher Gewalt, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491541
Leer eBook
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