Die Sterilisation von Einwilligungsunfähigen, geistig behinderten Menschen ist ein Thema, welches sowohl aktuell als auch im 20. Jahrhundert eine Bandbreite an Forschungsdebatten aufweist. In Deutschland ist die Sterilisation von Minderjährigen laut § 1631 im BGB nicht erlaubt. Bei den Erwachsenen wird es nach dem Betreuungsgesetz, das 1992 in Kraft getreten ist, gehandhabt, wobei nur unter gewissen Bedingungen und strenger Kontrolle eine Sterilisation durchgeführt werden darf. Dieser Ansatz muss vor dem Hintergrund der NS Vergangenheit Deutschlands betrachtet werden, um die Anzahl von Sterilisationsfällen so niedrig wie möglich zu halten. Bereits im 19. Jahrhundert wurde unter dem Begriff der „Eugenik“ nach dem Anthropologen Francis Galton die Vermehrung der „guten Erbanlagen“ verstanden, wobei kurz darauf in Indiana (USA) das erste eugenisch motivierte Gesetz verabschiedet wurde. Mehrere Bundesstaaten folgten in kürzester Zeit diesem Vorbild der „guten Zucht“. Doch nicht nur in den USA, auch im deutschsprachigen Raum war die Kontroverse um den Begriff der „Rassenhygiene“ stark angestiegen, bei der Befürworter des Sozialdarwinismus und der Eugenik wie Paul Naecke, Alfred Ploetz, Ernst Rüdin, Fritz Lenz und weitere ihre Sympathie gegenüber Sterilisationen äußerten, um den Kostenfaktor auf Grund der wirtschaftlichen Belastung durch
„Erbkranke“ zu senken und ein „gesundes Volk“ herzustellen. Ökonomische Interessen spielen, abgesehen von dem Wunsch nach einem „neuen, reinem Volk“,
eine große Rolle bei der Rassenpolitik der Nationalsozialisten und somit auch bei der juristischen Umsetzung von eugenischen Handlungen. Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler 1933, wurde schon relativ früh im selben Jahr mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ der radikale Einstieg in die
Gesundheitspolitik der NS-Ideologie gewagt. Das letztendlich am 1. Januar 1934 in Kraft getretene Gesetz ließ in der Praxis keine Zeit vergehen, ehe die Sterilisation von „lebensunwerten“ Lebens in die Wege geleitet wurde.
In dieser Seminararbeit soll der Frage nachgegangen werden inwiefern die Sterilisationspolitik des Nationalsozialismus als soziales Erfordernis mit ideologischem Gehalt anstatt wissenschaftlicher Diagnostik von Erbkrankheiten dargelegt wird.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Ideologischer Hintergrund des Gesetzes
- III. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
- III.1. Die Diagnose nach § 1
- III.1.1. „Erbkrankheiten“
- II.2. Antragsberechtigte
- II.3. Das Erbgesundheitsgericht und ihr Verfahren
- II.4. Der Eingriff
- II.5. Der Zwang
- IV. Die Veränderungen des GzVeN vom 14. Juli 1933
- V. Die „soziale Erfordernis“ hinter der Justiz
- VI. Die Auswirkung des Gesetzes auf betroffene Opfer
- VI.1. Die psychischen Folgen der Zwangssterilisationen
- VI.2. Die physischen Folgen der Zwangssterilisationen
- VII. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Sterilisationspolitik des Nationalsozialismus und untersucht, inwiefern diese als soziales Erfordernis mit ideologischem Gehalt anstatt wissenschaftlicher Diagnostik von Erbkrankheiten dargestellt wird. Die Arbeit beleuchtet die Entstehung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ sowie die wichtigsten Paragraphen des Gesetzes. Zudem werden die Verantwortlichen für die Umsetzung des Gesetzes und die medizinischen Möglichkeiten zur Diagnose von Erbkrankheiten in jener Zeit untersucht.
- Der ideologischer Hintergrund des Gesetzes und die Rolle der Eugenik.
- Die Entstehung und Umsetzung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“.
- Die Rolle der Opfer und die Gründe für die Zwangssterilisation.
- Die psychischen und physischen Folgen der Zwangssterilisation für die Betroffenen.
- Die Frage nach der wissenschaftlichen Grundlage der Diagnostik von Erbkrankheiten.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Sterilisation von geistig behinderten Menschen ein und skizziert die historische und aktuelle Relevanz des Themas. Sie stellt die Forschungsfrage nach dem Zusammenhang zwischen dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ und der NS-Ideologie dar.
Kapitel II beleuchtet den ideologischen Hintergrund des Gesetzes und die Bedeutung von Sozialdarwinismus und Eugenik. Es werden wichtige Vertreter dieser Strömungen und ihre Sichtweise auf die Sterilisierung vorgestellt.
Kapitel III befasst sich mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ selbst. Es wird auf die Inhalte des Gesetzes, die beteiligten Personen und die Prozesse der Sterilisation eingegangen. Die medizinischen Möglichkeiten zur Diagnose von Erbkrankheiten werden ebenfalls beleuchtet.
Kapitel IV behandelt die Veränderungen des Gesetzes und seine Anwendung in der Praxis. Es wird der Einfluss der „sozialen Erfordernis“ auf die Anwendung des Gesetzes diskutiert.
Kapitel VI widmet sich den Auswirkungen des Gesetzes auf die betroffenen Opfer. Es werden die psychischen und physischen Folgen der Zwangssterilisationen behandelt.
Schlüsselwörter
Sterilisation, Eugenik, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", Erbgesundheitsgericht, Zwangssterilisation, Opfer, psychische Folgen, physische Folgen, Sozialdarwinismus, medizinische Diagnose, ideologische Grundlage.
- Citation du texte
- Büsra Ünlü (Auteur), 2018, Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" und die Folgen der NS-Zwangssterilisation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491965