Ziel dieser Arbeit ist darzustellen, inwieweit das Militär im 19. Jahrhundert, bestehend aus Heer und Marine, zentralistisch beziehungsweise föderalistisch gesteuert wurde und welche etwaigen Probleme dies erwirkte.
Um die Forschungsfrage beantworten zu können, benötigt es zuerst eine Begriffserklärung sowie eine historische Schilderung der wichtigsten Ereignisse in Bezug auf die Gründung des Deutschen Kaiserreichs. Daher erfolgt zunächst eine genaue Beschreibung des Zentralismus und Föderalismus. Anschließend werden die Hintergründe der Reichseinigung und der entstanden Sonderrechte für mehrere deutsche Einzelstaaten erläutert. Abschießend geht der Autor präzise auf das Militär ein um die zentralistischen und föderalistischen Aspekte innerhalb der Militärverfassung herauszuarbeiten.
Das damalige Deutsche Kaiserreich war bundesstaatlich organisiert und eine am monarchischen Prinzip ausgerichtete konstitutionelle Monarchie. Dadurch verfügten manche Einzelstaaten in einzelnen Ressorts über gesetzliche Freiräume zur Eigenbestimmung. Zur gesetzlichen Reglementierung der Armee gab es eine Militär- beziehungsweise Wehrverfassung, welche die wichtigsten Rechte und Pflichten aufzählte.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begriffserklärung: Zentralismus und Föderalismus
- Zentralismus
- Föderalismus
- Die Deutsche Reichsgründung
- Die Hintergründe
- Reservatrechte
- Zentralistische und Föderalistische Aspekte innerhalb der Militärverfassung
- Heer
- Marine
- Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht das Verhältnis von Zentralismus und Föderalismus in der Militärverfassung des Deutschen Reichs von 1871 bis 1914. Sie beleuchtet, inwieweit Heer und Marine zentralistisch oder föderalistisch gesteuert wurden und welche Probleme sich daraus ergaben.
- Analyse der Konzepte von Zentralismus und Föderalismus
- Untersuchung der Reichsgründung und der damit verbundenen Reservatrechte der Einzelstaaten
- Betrachtung der Organisation und Steuerung von Heer und Marine im Deutschen Reich
- Herausarbeitung der spezifischen Merkmale der Heer- und Marineverfassung hinsichtlich Zentralismus und Föderalismus
- Bewertung der Auswirkungen dieser Organisationsstrukturen auf das Militär und die politische Landschaft des Deutschen Reichs
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Kontext der Arbeit dar und führt in die Problematik von Zentralismus und Föderalismus in der deutschen Militärverfassung ein. Anschließend wird eine genaue Begriffserklärung von Zentralismus und Föderalismus vorgenommen, die wichtige historische Aspekte und Entwicklungen berücksichtigt. Das dritte Kapitel beleuchtet die Hintergründe der Deutschen Reichsgründung und die daraus resultierenden Reservatrechte einzelner Bundesstaaten. Abschließend werden die zentralistischen und föderalistischen Aspekte innerhalb der Militärverfassung des Deutschen Reichs im Hinblick auf Heer und Marine betrachtet.
Schlüsselwörter
Zentralismus, Föderalismus, Militärverfassung, Deutsches Reich, Heer, Marine, Reichsgründung, Reservatrechte, Bundesstaat, Monarchie, Geschichte, 19. Jahrhundert.
Häufig gestellte Fragen
Wie war das Militär im Deutschen Kaiserreich (1871-1914) organisiert?
Die Militärverfassung war ein komplexes Geflecht aus zentralistischen Elementen (Reichsebene) und föderalistischen Sonderrechten der Einzelstaaten.
Was versteht man unter "Reservatrechten" im kaiserlichen Militär?
Einige Bundesstaaten (wie Bayern, Sachsen oder Württemberg) behielten sich bei der Reichsgründung Eigenrechte in der Verwaltung oder Führung ihrer Truppenkontingente vor.
Gab es Unterschiede zwischen der Organisation von Heer und Marine?
Ja, die Arbeit untersucht separat die zentralistischen und föderalistischen Aspekte der Heer- und der Marineverfassung, wobei die Marine oft stärker zentralistisch geprägt war.
Welche Probleme verursachte der Föderalismus im Militär?
Die Arbeit analysiert, welche Steuerungsprobleme und Ineffizienzen durch die gesetzlichen Freiräume der Einzelstaaten in der Wehrverfassung entstanden.
Was war das "monarchische Prinzip" in der Militärverfassung?
Es bedeutete, dass die Armee als Instrument des Monarchen (Kaiser bzw. Landesfürsten) fungierte und in einer konstitutionellen Monarchie eine Sonderstellung einnahm.
- Arbeit zitieren
- Georg Rosenkranz (Autor:in), 2017, Zentralismus und Föderalismus in der Militärverfassung des Deutschen Reichs von 1871 bis 1914, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/492356