Diese Seminararbeit stellt das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) vor dessen historischem Hintergrund im Überblick dar. Im Anschluss wird die Umsetzung in das deutsche Recht untersucht, wobei der Fokus auf ausgewählte besonders problematische Regelungen gelegt wird. Sowohl das UNCAC als auch dessen Umsetzung in Deutschland werden einer kritischen Würdigung unterzogen, um Vorschläge für die weitere Entwicklung des Korruptionsstrafrechts auf internationaler ebenso wie auf nationaler Ebene zu geben.
Inhaltsverzeichnis
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
A. Einleitung
B. Das Übereinkommen: Historie, Inhalt und Kritik
I. Historische Entwicklung
II. Inhalt des UNCAC
1. Ziel und Systematik
2. Wichtige Definitionen
3. Kriminalisierungsvorschriften
a. Bestechung und Bestechlichkeit
b. Weitere relevante Kriminalisierungen
4. Sonstige Regelungen
III. Kritische Würdigung und Ausblick
C. Die Umsetzung des UNCAC in Deutschland
I. Historische Entwicklung
II. Aktueller Umsetzungsstand in Deutschland
1. Kriminalisierung der Bestechung und Bestechlichkeit
a. Von Amtsträgern
b. Im privaten Sektor
c. Von Mandatsträgern – Anpassung des § 108e StGB
2. Weitere Gesetzesänderungen
III. Kritische Würdigung der Umsetzung des UNCAC in Deutschland
1. Allgemeine systematische Schwächen
2. § 108e StGB
a. Vorteilsbegriff
b. Gegenleistungsbeziehung
c. Im Auftrag oder auf Weisung
d. Ungleichbehandlung von Amts- und Mandatsträgern
3. Weitere Strafvorschriften
4. Sonstige Regelungen
IV. Reformvorschläge für die weitere Umsetzung des UNCAC in Deutschland
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) und dessen Implementierung in das deutsche Rechtssystem, wobei ein besonderer Fokus auf die strafrechtliche Behandlung von Mandatsträgern liegt.
- Historische Entstehung und Zielsetzung des UNCAC
- Kritische Analyse der strafrechtlichen Umsetzung in Deutschland
- Detaillierte Untersuchung des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung)
- Bewertung der Differenzierung zwischen Amts- und Mandatsträgern
- Formulierung von Reformvorschlägen für eine effektivere Antikorruptionsgesetzgebung
Auszug aus dem Buch
2. Wichtige Definitionen
In Art. 2 UNCAC enthält das Übereinkommen einige wesentliche Definitionen, auch wenn diese Liste keineswegs umfassend alle verwendeten Begriffe aufgreift und insbesondere der Korruptionsbegriff an sich nicht definiert wird.
In Art. 2 lit. a UNCAC wird der Begriff des Amtsträgers definiert als:
i) jede Person, die in einem Vertragsstaat durch Ernennung oder Wahl, befristet oder unbefristet, bezahlt oder unbezahlt und unabhängig von ihrem Dienstrang ein Amt im Bereich der Gesetzgebung, Exekutive, Verwaltung oder Justiz innehat.
Das zeigt, wie weit der Begriff des Amtsträgers in dem Übereinkommen zu verstehen ist. Grundsätzlich werden von dem Amtsträgerbegriff alle Personen erfasst, die in irgendeiner Form eine öffentliche Funktion wahrnehmen. Beachtenswert ist insbesondere, dass Mandatsträger, die als gewählte ein Amt im Bereich der Gesetzgebung innehaben – wie etwa Bundestagsabgeordnete –, unter den Amtsträgerbegriff fallen, was das UNCAC von anderen Antikorruptionsübereinkommen unterscheidet.
Ein weiterer wesentlicher Begriff im Rahmen der Kriminalvorschriften ist der des ungerechtfertigten Vorteils. Allerdings ist dieser nicht im UNCAC definiert. Wann ein Vorteil (un)gerechtfertigt ist, bestimmt sich nach dem nationalen Recht der Vertragsstaaten.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einführung erläutert die Bedeutung und Genese der internationalen Korruptionsbekämpfung und definiert grundlegende Begriffe, um den Rahmen für die nachfolgende Untersuchung zu setzen.
B. Das Übereinkommen: Historie, Inhalt und Kritik: Dieses Kapitel zeichnet die Entstehungsgeschichte des UNCAC nach und analysiert dessen zentrale Inhalte sowie die darin enthaltenen Kriminalisierungsvorschriften.
C. Die Umsetzung des UNCAC in Deutschland: Hier wird der Prozess der Umsetzung des UNCAC in deutsches Recht dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf den spezifischen Neuregelungen und der strafrechtlichen Praxis liegt.
D. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der bisherigen Umsetzungsschritte und gibt einen Ausblick auf notwendige Reformen zur effektiveren Korruptionsbekämpfung.
Schlüsselwörter
UNCAC, Korruptionsbekämpfung, § 108e StGB, Abgeordnetenbestechung, Mandatsträger, Amtsträger, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Strafrecht, Rechtsvergleichung, UN-Konvention, Antikorruption, Strafbarkeit, Transparenz, Gesetzgebung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) und analysiert, wie dessen Vorgaben in das deutsche Strafrecht integriert wurden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die internationale Korruptionsbekämpfung, die strafrechtliche Erfassung von Bestechungssachverhalten und die spezifische Situation von Mandatsträgern im deutschen Strafrecht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist die kritische Untersuchung der Umsetzung des UNCAC in Deutschland sowie die Identifikation von Schwachstellen in den aktuellen Regelungen, insbesondere im Kontext von Mandatsträgern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtstheoretischen und dogmatischen Analyse der bestehenden Gesetzeslage, ergänzt durch die Auswertung internationaler Vorgaben und rechtswissenschaftlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des UNCAC, eine detaillierte Analyse der deutschen Umsetzung und eine kritische Würdigung unter besonderer Berücksichtigung des § 108e StGB.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie UNCAC, Korruptionsbekämpfung, § 108e StGB, Abgeordnetenbestechung und Strafrecht charakterisiert.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Amtsträgern und Mandatsträgern problematisch?
Die Unterscheidung ist problematisch, da Mandatsträger aufgrund ihrer Sonderstellung (freies Mandat) in der Vergangenheit oft einer anderen strafrechtlichen Behandlung unterlagen, was bei der Umsetzung des UNCAC zu Abgrenzungsschwierigkeiten führte.
Welche Reformvorschläge macht der Autor für den § 108e StGB?
Der Autor schlägt vor, unbestimmte Merkmale wie „im Auftrag oder auf Weisung“ zu streichen und die Strafbarkeit von nachträglichen Zuwendungen oder Vorteilsgewährungen zu präzisieren, um Lücken zu schließen.
- Citation du texte
- Lennard Breulich (Auteur), 2019, Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und seine Umsetzung in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/492629