Fast wöchentlich gibt es für den VW-Konzern neue Hiobsbotschaften. So gab es auch im November 2017 einen weiteren Paukenschlag für VW. Das OLG Celle bestellte auf Antrag von Minderheitsaktionären einen Sonderprüfer zur Aufklärung des Abgasskandals. Dies geschah, obwohl von VW selbst schon eine interne Ermittlung angestoßen wurde, welche mit derselben Aufgabe betraut war. Zudem liefen bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zur Aufklärung des Skandals.
Die Konstellation aus bereits laufender interner Ermittlung und gerichtlich angeordneter Sonderprüfung ist bisher einmalig und soll im Nachfolgenden untersucht werden. Vor dem Hintergrund des VW- Beschlusses soll dabei die Frage beantwortet werden, ob, und falls ja, unter welchen Voraussetzungen eine interne Ermittlung die gerichtlich angeordnete Sonderprüfung nach § 142 Abs. 2 AktG überflüssig machen kann. Zur Klärung dieser Frage wird zunächst eine Einordnung der gerichtlich angeordneten Sonderprüfung vorgenommen, sowie die Entwicklung der Norm und deren Zweck erläutert.
Sodann werden die verschiedenen Ermittlungsarten voneinander abgegrenzt und die Hintergründe des VW-Beschlusses beleuchtet. Im Anschluss werden die ungeschriebenen Voraussetzungen des § 142 Abs. 2 AktG, die eine gerichtliche Sonderprüfungsanordnung ausschließen können, unter Bezugnahme des VW-Falls diskutiert. Schließlich erfolgt ein Lösungsvorschlag zur Vermeidung von Doppelprüfungen aus Sicht der Gesellschaft.
Inhaltsverzeichnis
Teil A. Einleitung
Teil B. Antrag auf gerichtliche Bestellung des Sonderprüfers (§ 142 Abs. 2 AktG)
I. Einordnung des Antrags nach § 142 Abs. 2 AktG
II. Zweck der gerichtlichen Bestellung eines Sonderprüfers
III. Normentwicklung
IV. Abgrenzung „echte“ und „unechte“ Sonderprüfung
Teil C. Der VW-Beschluss des OLG Celle und dessen Hintergrund
I. Hintergrund
II. Aktuelle Situation
Teil D. Ausschluss der Sonderprüfung aufgrund ungeschriebener Merkmale
I. Anerkennung ungeschriebener Voraussetzungen des § 142 Abs. 2 AktG
II. Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis
1. Grundsätzliche Erforderlichkeit
2. Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses
3. Rechtsschutzbedürfnis bei interner Ermittlung
a) Grundsätzlich kein Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses
b) Nach Maßgabe der §§ 142-146 AktG durchgeführte interne Ermittlung
aa) Rechtsschutzbedürfnis entfällt
bb) Rechtsschutzbedürfnis besteht
cc) Entscheidung
III. Rechtsmissbrauch
IV. Verhältnismäßigkeit
1. Grundsätzliche Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung
2. Unverhältnismäßigkeit aufgrund von Geheimhaltungsinteressen?
a) Rechtsprechung
b) Literatur
c) Stellungnahme
3. Unverhältnismäßigkeit in Bezug auf interne Ermittlungen
a) Die Ansicht des OLG Celle
b) Keine grundsätzliche Ablehnung der Unverhältnismäßigkeit
c) Stellungnahme
d) Veröffentlichung der Ermittlungsergebnisse absehbar
aa) Unverhältnismäßigkeit denkbar
bb) Unverhältnismäßigkeit nicht denkbar
cc) Stellungnahme
Teil E. Schlussfolgerungen aus der VW-Entscheidung
I. Bedeutung für die Gesellschaft
II. Lösungsvorschlag freiwillige Sonderprüfung
Teil F. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen interne Ermittlungen einer Aktiengesellschaft eine gerichtlich angeordnete Sonderprüfung nach § 142 Abs. 2 AktG entbehrlich machen können, wobei die Entscheidung des OLG Celle im Kontext des VW-Abgasskandals als zentrale Fallstudie dient.
- Rechtliche Einordnung der Sonderprüfung gemäß AktG
- Abgrenzung zwischen gesetzlichen und informellen Sonderprüfungen sowie internen Ermittlungen
- Analyse der ungeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen (Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsmissbrauch, Verhältnismäßigkeit)
- Bedeutung von Geheimhaltungsinteressen und Transparenz für die gesellschaftsrechtliche Kontrolle
- Bewertung von Lösungsansätzen wie der freiwilligen Sonderprüfung zur Vermeidung von Doppelprüfungen
Auszug aus dem Buch
IV. Abgrenzung „echte“ und „unechte“ Sonderprüfung
Um das Feld der Sonderprüfungen erfassen zu können, ist es hilfreich, sich zunächst einen Überblick über die verschiedenen Prüfungsarten zu verschaffen. So gibt es neben den „echten“ Sonderprüfungen, geregelt in §§ 142 ff. AktG auch die „unechten“ Sonderprüfungen (u.a. auch „interne Ermittlung“ „informelle Prüfung“, oder „Internal Investigation“). Für diese gesetzlich nicht geregelte Ermittlungsart haben sich einheitliche Prozesse entwickelt.
Die aus dem angelsächsischen Ausland stammende Form der Prüfung ist nicht dem Zuständigkeitsbereich der Hauptversammlung, bzw. Aktionärsminderheit zuzuordnen, sondern kann von Vorstand oder Aufsichtsrat veranlasst werden. Sie eignet sich insbesondere dazu, Compliance-Verstöße aufzuklären und erweist sich in der Praxis als festes Element der deutschen Unternehmensrealität. Aus Sicht der Gesellschaft besteht der Vorteil, dass Art, Umfang und Publizität der Ermittlung in erster Linie frei gesteuert werden können, da die Regelungen der echten Sonderprüfung nach §§ 142 ff. AktG nicht auf interne Ermittlungen anzuwenden sind. So verfügt der Prüfer beispielsweise weder über die in § 145 Abs. 1-3 AktG normierten Ermittlungsrechte des gesetzlichen Sonderprüfers, noch unterliegen die Ergebnisse der internen Sonderprüfung der strengen Veröffentlichungspflicht des § 145 Abs. 6 AktG.
Vorstand und Aufsichtsrat legen Gegenstand und Verfahrensablauf der Ermittlung nach pflichtgemäßem Ermessen fest. Dieser Art der Ermittlung bedient sich auch die VW AG zur Aufklärung des Abgasskandals.
Zusammenfassung der Kapitel
Teil A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Kombination aus interner Ermittlung und gerichtlicher Sonderprüfung am Beispiel des VW-Skandals ein und definiert die Forschungsfrage.
Teil B. Antrag auf gerichtliche Bestellung des Sonderprüfers (§ 142 Abs. 2 AktG): Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen, den Zweck der gerichtlichen Sonderprüfung sowie die historische Normentwicklung.
Teil C. Der VW-Beschluss des OLG Celle und dessen Hintergrund: Hier wird der konkrete Hintergrund des VW-Skandals und die nachfolgende gerichtliche Auseinandersetzung um die Sonderprüfung dargestellt.
Teil D. Ausschluss der Sonderprüfung aufgrund ungeschriebener Merkmale: Dieser Hauptteil analysiert, wie ungeschriebene Voraussetzungen wie das Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsmissbrauch und Verhältnismäßigkeit zur Abwehr einer Sonderprüfung genutzt werden können.
Teil E. Schlussfolgerungen aus der VW-Entscheidung: Das Kapitel leitet aus der Rechtsprechung Empfehlungen für Unternehmen ab und diskutiert die freiwillige Sonderprüfung als Alternative.
Teil F. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die Bedeutung künftiger Entscheidungen des BVerfG.
Schlüsselwörter
Sonderprüfung, Aktiengesetz, § 142 AktG, VW-Abgasskandal, interne Ermittlung, Rechtsschutzbedürfnis, Verhältnismäßigkeit, Rechtsmissbrauch, Aktionärsminderheit, Corporate Governance, Compliance, Unternehmensintegrität, Transparenz, freiwillige Sonderprüfung, OLG Celle
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem rechtlichen Spannungsfeld zwischen unternehmenseigenen internen Ermittlungen und der gerichtlich angeordneten Sonderprüfung nach § 142 Abs. 2 AktG, insbesondere unter dem Eindruck des VW-Abgasskandals.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Sonderprüfungen bei bereits bestehenden internen Untersuchungen, die Rolle des Rechtsschutzbedürfnisses sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Aktiengesellschaftsrecht.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine bereits laufende oder abgeschlossene interne Ermittlung eine gerichtlich angeordnete Sonderprüfung überflüssig machen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, bestehend aus der Analyse gesetzlicher Normen, der Auswertung aktueller Rechtsprechung (insbesondere OLG Celle) sowie der kritischen Auseinandersetzung mit der herrschenden Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden ungeschriebene Zulassungsschranken wie das Rechtsschutzbedürfnis, der Rechtsmissbrauch und die Verhältnismäßigkeitsprüfung eingehend erörtert und auf das Beispiel der VW AG angewendet.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Sonderprüfung, Aktionärsschutz, interne Ermittlung, Compliance und Verhältnismäßigkeit definiert.
Warum spielt die Veröffentlichungspflicht bei der Sonderprüfung eine entscheidende Rolle?
Die Veröffentlichungspflicht gemäß § 145 Abs. 6 AktG ist zentral für das Aufklärungsinteresse der Aktionäre; da interne Ermittlungen dieser strengen Pflicht oft nicht unterliegen, bleibt der Bedarf für eine gesetzliche Sonderprüfung oft bestehen.
Welchen Lösungsvorschlag bietet der Autor für Unternehmen an?
Der Autor schlägt die "freiwillige Sonderprüfung" als Alternative vor, da diese es dem Unternehmen ermöglicht, Modalitäten vertraglich zu vereinbaren, Kosten zu begrenzen und das öffentliche Interesse besser zu steuern.
- Quote paper
- Florian Moritz (Author), 2018, Die gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 2 AktG trotz interner Ermittlungen (unter Berücksichtigung von OLG Celle, 8.11.2017, 9 W 86/17), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/492842