Die Gestaltung des Grundrechtsschutzes im europäischen Mehrebenensystem befindet sich in einer entscheidenden Phase. Neben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den mitgliedstaatlichen Gewährleistungen sowie den aus diesen zusammen mit der EMRK entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsätzen tritt mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) eine weitere Grundrechtsquelle.
Die vorliegende Arbeit befasst sich in Teil 1 mit den allgemeinen Bestimmungen und Auswirkungen der GRC. Im Teil 2 werden die dargestellten Strukturen und Wechselwirkungen am Beispiel der Medienfreiheit des Art. 11 Abs. 2 GRC beleuchtet.
Gliederung
I. Entwicklung der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht
II. Entstehungsprozess der Grundrechtecharta
III. Allgemeine Bestimmungen und Auswirkungen der Grundrechtecharta
1. Inhalt
2. Anwendungsbereich
3. Einschränkungsmöglichkeiten und deren Rechtfertigung
4. Verhältnis der Grundrechtecharta zur EMRK und zu den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten
5. Wirkungen der Grundrechtecharta
6. Fortsetzung des Verfassungsprozesses
IV. Auswirkungen der Charta am Beispiel der Medienfreiheit: Artikel 11 Absatz 2 Grundrechtscharta
1. Vorgaben für die Auslegung des Art. 11 Abs. 2
a) Art. 10 EMRK
b) Rechtsprechung des EuGH
c) Fernsehrichtlinie
d) Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten
e) Medienfreiheit als Funktionsgrundrecht nach dem Grundgesetz
2. Diskussion im Konvent zur Ausgestaltung der Medienfreiheit
3. Tatbestand der Medienfreiheit
a) Schutzniveau
b) Medienfreiheit und Pluralität
c) Wirkungen der Medienfreiheit: „geachtet“ statt „gewährleistet“
aa) Kompetenzproblematik im Bereich des Medienrechts
bb) Diskussion
d) Einschränkungsmöglichkeiten der Medienfreiheit
4. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Wirkungen der Grundrechtecharta der Europäischen Union mit einem spezifischen Fokus auf die Medienfreiheit gemäß Artikel 11 Absatz 2. Dabei wird analysiert, inwieweit die Charta trotz ihrer ursprünglichen rechtlichen Unverbindlichkeit als Soft Law und künftiger Bestandteil des Verfassungsvertrags die europäische Grundrechtsdogmatik beeinflusst, das Schutzniveau für Medien definiert und das Kompetenzverhältnis zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten berührt.
- Entwicklung und Bedeutung der Grundrechte innerhalb der europäischen Rechtsgemeinschaft.
- Die Funktion der Grundrechtecharta als Bindeglied zwischen EMRK und nationalen Verfassungstraditionen.
- Analyse der Medienfreiheit als eigenständiges Grundrecht und deren Auslegung.
- Konflikt zwischen ökonomischer Marktintegration und kultureller Vielfalt (duales System).
- Kompetenzverteilung und die Gefahr einer "Berlusconisierung" durch Deregulierung.
Auszug aus dem Buch
aa) Kompetenzproblematik im Bereich des Medienrechts
Zuständigkeitskonflikte ergeben sich aufgrund der Ambivalenz der Medien. Sie sind einerseits Erscheinungsformen des Wirtschaftslebens und unterfallen deshalb dem zunächst als wirtschaftsrechtlichem Konzept entwickelten System der Gemeinschaftsverträge. Andererseits sind sie ihrer Eigenart nach auch kulturelle Phänomene, die sich nicht ausschließlich aus dem Wirtschaftsrecht erschließen lassen.86 Außerdem ist die Regelungsbefugnis der Gemeinschaft nicht auf bestimmte Sachgebiete bezogen, sondern richtet sich grundsätzlich nach den Regelungszielen. Danach sind alle Regelungsgegenstände von der Gemeinschaftskompetenz erfasst, die zur Erreichung eines im EGV festgelegten Zieles erforderlich sind.87
Diese Zielsetzung finden sich vor allem in Art. 2 und 3 EGV, die auf die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und die Beseitigung der dem entgegenstehenden Hindernisse gerichtet sind.
Aufgrund des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung besteht für die Gemeinschaft aber im Medienrecht keine generelle Ermächtigung zum Erlass von Rechtsakten.
Weitreichende Rechtsetzungskompetenzen der EU werden den Vorschriften der Dienstleistungsfreiheit, Art. 49 ff. EG und insbesondere Art. 55 i.V.m. 47 Abs. 2 EG, entnommen. Nach der Rechtsprechung des EuGH handelt es sich beim Rundfunk um eine Dienstleistung im Sinne des Art. 49 EG.88 Die EU darf jedoch auf dieser Grundlage nicht jede Frage, die den Rundfunk betrifft, regeln.
Dies ergibt sich auch aus der Vorschrift des Art. 151 EG, der die Gemeinschaft im Bereich der Kultur auf Fördermaßnahmen begrenzt und der in Abs. 5 eine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausschließt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Entwicklung der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht: Dieses Kapitel erläutert, wie der EuGH seit 1969 Grundrechtsschutz durch Richterrecht entwickelte, um die Gemeinschaft zu einer Rechtsgemeinschaft zu formen.
II. Entstehungsprozess der Grundrechtecharta: Der Abschnitt beschreibt die Initiative der Bundesregierung auf dem Kölner Gipfel 1999 und den Prozess im Konvent bis zur feierlichen Proklamation in Nizza.
III. Allgemeine Bestimmungen und Auswirkungen der Grundrechtecharta: Hier werden der Aufbau der Charta, ihr Anwendungsbereich sowie die Bedeutung der Schrankenvorbehalte und Transferklauseln (EMRK) analysiert.
IV. Auswirkungen der Charta am Beispiel der Medienfreiheit: Artikel 11 Absatz 2 Grundrechtscharta: Der Hauptteil untersucht die Genese des Art. 11 Abs. 2, die Rolle der Medien als Kultur- und Wirtschaftsgut sowie die Kompetenzproblematik bei der Sicherung des Medienpluralismus.
Schlüsselwörter
Grundrechtecharta, Medienfreiheit, Europäischer Gerichtshof, Pluralismus, EMRK, Gemeinschaftsrecht, Rundfunkrecht, Kompetenzverteilung, Dienstleistungsfreiheit, Konvent, Grundgesetz, Rechtsgemeinschaft, Soft Law, Verfassungsvertrag, kulturelle Vielfalt
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Bedeutung und die Auswirkungen der Grundrechtecharta der EU, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Medienfreiheit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten zählen die Grundrechtsentwicklung in der EU, der Konvent zur Ausarbeitung der Charta, das Verhältnis der Charta zur EMRK und die Balance zwischen Markt- und Kulturpolitik im Rundfunkbereich.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Auswirkungen der Charta – auch in ihrer Eigenschaft als Soft Law – auf die europäische Grundrechtsdogmatik und die Kompetenzordnung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Analyse, die Rechtsprechung (EuGH, BVerfG, EGMR), Vertragsdokumente und die juristische Fachliteratur kombiniert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Auslegung des Art. 11 Abs. 2 der Charta, die Diskussion zur Medienfreiheit sowie die Kompetenzkonflikte bei der Regulierung von Medien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Medienfreiheit, Grundrechtecharta, Kompetenzabgrenzung, Pluralismus, EMRK und das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht.
Was bedeutet die Änderung von "gewährleistet" zu "geachtet"?
Die Änderung verdeutlicht die fehlende Zuständigkeit der EU für eine umfassende Medienordnung und betont, dass die Sicherung des Medienpluralismus vorrangig Aufgabe der Mitgliedstaaten bleibt.
Welche Rolle spielt die EMRK für die Charta?
Die EMRK dient über Transferklauseln als verbindlicher Mindeststandard für das Schutzniveau der in der Charta inkorporierten Rechte.
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- Ralf Erdhütter (Author), 2004, Wirkungen der Grundrechtecharta am Beispiel der Medienfreiheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49344