Family Group Conference als neue Methode der Sozialen Arbeit. Jetzt auch in Deutschland?


Tesis, 2009

80 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

1 Methodendiskussion - Theoretische Grundlagen fur die Family Group Conference
1.1 Eine Annaherung an den Methodenbegriff
1.2 Methode in Abgrenzung zu Konzept und Verfahren
1.3 Eine vorlaufige Einordnung des Hilfeplan - Verfahrens in das Konzept der Lebenswelt orientierten Kinder - und Jugendhilfe
1.4 Aktuelle Trends der Methoden der Sozialen Arbeit
1.5 Der Empowerment - Ansatz
1.5.1 Soziales Kapital
1.5.2 Die Bedeutung von schwachen Beziehungen
1.6 Zwischenfazit

2 Neuseeland - ein Land mit Vorbildcharakter
2.1 Kurze Einfuhrung in das Land
2.1.1 Neuseeland im Uberblick
2.1.2 Entwicklung zum heutigen Neuseeland - ein Vorzeigestaat
2.2 Die Geschichte der Maori im Speziellen
2.2.1 Soziokultureller Ursprung der Family Group Conference
2.2.2 Der Konflikt mit dem britischen Konigreich
2.2.3 Ruf nach Autonomie
2.3 Die Family Group Conference
2.3.1 Puao-Te-Tu - Tagesanbruch - Bericht
2.3.2 Family Group Conference im Children, Young Person and their Family Act
2.3.2.1 Die Kinder- und Jugendhilfe im Children, Young Person and their Family Act
2.3.2.2 Das Jugendstrafrecht im Children, Young Person and their Family Act
2.3.3 Die Anforderung an den Koordinator - Care and Protection and Youth Justice Coordinator
2.3.4 Der dreiphasige Ablauf einer Family Group Conference
2.3.5 20 Jahre Erfahrung mit der Family Group Conference
2.4 Zwischenfazit

3 Die Vorreiterrolle der Niederlande
3.1 Begriffsklarung
3.2 Entwicklung der niederlandischen Sozialpolitik
3.2.1 Die Saulen der Sozialpolitik
3.2.2 Der Sozialstaat heute
3.2.3 Jugendhilfe
3.3 Eigen Kracht conferentie, die niederlandische Family Group Conference
3.3.1 Eine Particular initiaf startet - Eigen Kracht conferentie
3.3.2 Anwendung der Eigen Kracht conferentie in anderen Kontexten
3.3.3 Das Bemuhen um eine rechtliche Integration der Eigen Kracht conferentie
3.3.4 Regiomanager
3.3.5 Der unabhangige Koordinator
3.3.6 Ablauf einer Eigen Kracht conferentie
3.3.7 Erste Erfahrungen mit Eigen Kracht conferentie
3.4 Zwischenfazit

4 Erste Versuche in Deutschland - der Familienrat
4.1 Aktuelle Tendenzen der Jugendhilfe in Deutschland
4.1.1 Begriffsbestimmung Jugendhilfe
4.1.2 Kinder- und Jugendhilfegesetz
4.1.3 Dilemma des Hilfeplans
4.2 Familienrat im Versuch - eine Ubersicht
4.2.1 Ubersicht Deutschland
4.2.2 Koordinator
4.2.3 Verfahrensablauf des Familienrates
4.2.4 Erfahrungen der Modellprojekte
4.3 Zwischenfazit

5 Diskussion und Vergleich
5.1 Das Family Group Conference - Verfahren im Vergleich zum Hilfeplanverfahrens im Kinder- und Jugendgesetz
5.2 Koordinator
5.3 Ablauf

6 Zusammenfassung

7 Anhang

a) Quellenverzeichnis

Im Rahmen des Studiums der Sozialen Arbeit habe ich zwei Momente als be- sonders einpragend in Erinnerung, einer aus dem direkten Studiumsalltag und einer aus den studiumsimanenten Praktika.

Direkt zu Beginn meines Studiums besuchte ich eine Veranstaltung, deren Thema die Arbeit mit schwererziehbaren Jugendlichen war. Viele meiner Kom- militonen drangten die Dozentin dazu, fur jedes Problem eine Losung finden zu mussen. Diese Losungen blieben naturlich aus. Dieses scheinbare „Nichtwis- sen" der Dozentin und die daraus resultierende Frustration der Studenten blie­ben mir bis heute im Gedachtnis. Im Laufe des Studiums konnte ich mir aller- dings die Antwort selbst geben. Es gibt keine standardisierte Methode und auch kein Verfahren fur jedes Problem. Dafur ist jeder Mensch einfach zu individuell. Wahrend meines Praktikums im Jugendamt habe ich dann die Grenzen der Kinder- und Jugendhilfe erkannt. Ich durfte an einer Verhandlung eines Jugend­lichen teilnehmen. Zum wiederholten Male war er wegen Diebstahls vor Gericht. Das Gesetz sieht in solch einem Fall, bei wiederholter Tathandlung, eine Ju- gendstrafe vor. In Anbetracht der Hohe der Strafe findet so ein Prozess vor dem Jugendschoffenrichter statt. Richter und Tater kannten sich bereits aus fruheren Verhandlungen. Fur mich sehr einpragend in diesem Verfahren, war die Hilflo- sigkeit aller Beteiligten. Der Richter wollte nur sehr widerwillig eine Jugendstrafe verhangen. Ihm blieb aber angesichts der Tatwiederholung keine andere Wahl, obwohl allen Beteiligten im Prozess bewusst war, dass die Jugendstrafe keine Veranderung herbeifuhren wurde, vor allem, weil die Jugendstrafe im Verhaltnis zum Delikt unverhalnismaGig erschien. Vielmehr hatte sich das Lebensumfeld des Jugendlichen verandern mussen.

Wenn weder perfekte Verfahren, noch passende Methodenansatze fur die ge- samte Kinder- und Jugendhilfe existieren, wie sollte dann in solchen Fallen, wie dem oben genannten, angemessen reagiert werden? So bin ich froh, dass ich auf die Family Group Conference aufmerksam gemacht worden bin.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Konzept-Methode-Verfahren/Technik (Galuske 2003: 27)

Abbildung 2 Institutioneller Rassismus (MacRae 2004: 47)

Abbildung 3 The Care and Protection Process (CYF 05.12.2008a)

Einleitung

Die ganze Welt gerat in eine Finanzkrise und der Exportweltmeister Deutsch­land ist davon nicht ausgenommen. Diese Finanzkrise, die sich bis jetzt nur an- bahnt, aber von der niemand weiG, wie genau sie kommt und was passiert, wird durchaus auch Folgen auf die ohnehin schon stark okonomisierte Sozialarbeit haben. Seit der Regierung unter Gerhard Schroder folgt Deutschland dem Writ­ten Weg" einer modernen Sozialdemokratie. Der nicht mehr finanzierbare aktive Sozialstaat wird zum aktivierenden Sozialstaat. Dahinter verbirgt sich die Uber- zeugung, Burger mehr Eigenverantwortung ubernehmen zu lassen. Damit folgt der aktivierende Sozialstaat einem Trend, der bereits 1991 mit der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geschah. Mit dem Gesetz erfolgte ein Para- digmenwechsel von einer autoritar - disziplinierenden Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer Lebenswelt orientierten. Eine Intensivierung der Burgerbeteiligung sollte durch den Hilfeplan gewahrt werden, einem demokratischen Aushand- lungsprozess zwischen Eltern, Kind und der zustandigen Fachkraft.

Ein erfolgreiches Hilfeplangesprach hangt aber im Wesentlichen von der Bereit- schaft der Fachkraft ab, den Eltern ihr Wunsch- und Wahlrecht zu gewahren. Nicht selten steckt die Fachkraft aber in dem Dilemma, zwischen Hilfe auf der einen Seite und Kontrolle auf der anderen Seite entscheiden zu mussen. Das so genannte „Doppelte Mandat" kann nicht mit dem Hilfeplanverfahren gelost werden. Wenn aber nicht der Hilfeplan, als Verfahren, eine starkere Burgerbe­teiligung bietet, welcher Losungsweg soll dann die so dringend benotigte Abhil- fe schaffen?

Somit ergibt sich die Fragestellung der Diplomarbeit. Gibt es eine Methode oder ein Verfahren, dass zum einen den Konflikt des „Doppelten Mandats" losen und dabei dem Burger ein Mehr an Partizipation ermoglichen kann und zum ande­ren die Frage, wenn es eine solche Methode gibt, wie kann und sollte diese in Deutschland implementiert werden.

Hinsichtlich dieser Entscheidungsfindungen nimmt Neuseeland eine auBerge- wohnliche Rolle ein. In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts war Neuseeland gerade dam it beschaftigt, sich von einer Finanzkrise enormen AusmaBes zu erholen. Die gewahlte Regierung sah sich gezwungen, den Wohlfahrtsstaat in einen liberalen Staat umzuwandeln. Zur gleichen Zeit forderten die Maori, Neu- seelands Ureinwohner, ihr Recht auf eine Konfliktlosung nach alten Traditionen. Die von den Maori geforderten Bedingungen wurden, im Zuge des Umbaus des Neuseelandischen Wohlfahrtsstaates, mit der, im Jahre 1989, eingefuhrten Fa­mily Group Conference, als Kernstuck des neuen Kinder- und Jugendhilfege- setzes, erfullt. Mit der Family Group Conference wurde ein Verfahren geschaf- fen, welches den Maori ihr Recht auf Anwendung alter Traditionen erlaubte und gleichzeitig allen Einwohnern Neuseelands die Moglichkeit einraumte, Burger- beteiligung in einem starkeren Umfang wahrzunehmen.

Wenngleich Neuseeland mit der Family Group Conference den vermeintlichen Anspruch einer starkeren Burgerbeteilung beinhaltet, so kann diese Methode der Entscheidungsfindung noch lange nicht ohne Anpassung erfolgen, weil ein anderer kultureller Hintergrund eine Adaption womoglich verhindern wurde. Es drangt sich die Frage auf, ob nicht bereits andere europaische Lander die Fami­ly Group Conference implementiert haben. Tatsachlich wird die Family Group Conference in adaptierter Fassung schon im englischsprachigen Raum wie bei- spielsweise in GroBbritannien und Irland-, aber auch in den skandinavischen Landern, wie Danemark und Norwegen, genutzt. Leider konnen die, von den hier aufgefuhrten Landern, adaptierten Formen der Family Group Conference keiner umfassenderen Untersuchung oder gar Vergleichen dienen, da diese Adaptionen meist auch noch in der Versuchs- oder Projektphase sind und hin­sichtlich empirischer Untersuchungen noch keine aussagekraftigen Ergebnisse vorliegen. Allerdings hat ein europaisches Land die Family Group Conference in ihr System sozialer Hilfen eingearbeitet, und zwar die Niederlande, denn schlieBlich sind „die meisten funktionalistischen Modelle, ebenso wie die traditi- onellen ,Methoden' amerikanische Importware [...], manchmal ,europeanisiert' durch die niederlandische Rezeption, und dann in die BRD weitergegeben" (Boulet u.a. 1980: 136f.). In den Niederlanden wurde Family Group Conference in Form der Eigen Kracht conferentie am konsequentesten umgesetzt, am kon- sequentesten hinsichtlich der Autonomie der Burger.

Es wurden bereits einige deutsche Projekte initiiert, die sich mit der Implemen- tierung der Family Group Conference in das deutsche System sozialer Hilfen beschaftigen, in diesem Zusammenhang wird auf die Projekte in Zusammenar- beit mit dem Jugendamt Berlin - Mitte und die Kooperation zwischen der Hoch- schule Munster und Jugendamtern verschiedener Bundeslander hingewiesen.

Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird der Vergleich unternommen, wie in den drei Landern Neuseeland, den Niederlanden und in Deutschland die Family Group Conference umgesetzt wurde.

Der Vergleich der unterschiedlichen Arten von Family Group Conference soll im Besonderen anhand dreier markanter Faktoren geschehen. Als Erstes wird der Blick auf die gesetzliche Implementierung von Family Group Conference gerich- tet, zweitens steht die Rolle des Koordinators einer Family Group Conference im Mittelpunkt und drittens wird der Frage nach den genauen Ablaufen einer Family Group Conference nachgegangen.

Somit ergibt sich folgende Gliederung fur die Diplomarbeit.

Im Sinne der ersten Fragestellung wird im ersten Kapitel der Terminus der Me- thode in Abgrenzung zu dem Begriff Konzept und Verfahren untersucht. Des Weiteren wird das Konzept des Empowerment - Ansatzes und im Speziellen die Lebenswelt orientierte Jugendarbeit dargestellt.

Das zweite Kapitel beschreibt die Entwicklung der Family Group Conference in Neuseeland. Dafur ist das Verstandnis des geschichtlichen Hintergrunds der Entstehung der Family Group Conference von obligatorischer Signifikanz. Im Folgenden werden dann die relevanten Faktoren gesetzlicher Implementierung, die Rolle des Koordinators und die genauen Ablaufe untersucht.

Im dritten Kapitel wird die Implementierung von Family Group Conference hin- sichtlich der drei relevanten Faktoren in den Niederlanden untersucht. Auch hier wird kurz auf die sozialpolitische Geschichte eingegangen.

Die ersten zaghaften Versuche von Family Group Conference in Deutschland sind Bestandteil des vierten Kapitels. Da es sich nur um erste Ansatze handelt und die vorhandenen Materialien nicht genug Auskunft geben, wird auf einen Untersuchung hinsichtlich des Faktors gesetzlicher Implementierung verzichtet. Auch in diesem Kapitel wird die Entwicklung der Jugendhilfe zum besseren Verstandnis kurz dargestellt.

Im funften Kapitel schlieGlich folgt der Vergleich aller drei Lander hinsichtlich der relevanten Faktoren.

In der Arbeit wird grammatikalisch die mannliche Form genutzt. Die weibliche Form ist dabei ausdrucklich mit benannt.

Angaben von Jahrzehnten beziehen sich ausschlieGlich auf das 20. Jahrhun- dert.

1 Methodendiskussion - Theoretische Grundlagen fur die Family Group Conference

1.1 Eine Annaherung an den Methodenbegriff

Der Einsatz der Sage, Pfeile und Bandschleife eines Schreiners, um beispiels- weise einen Schrank zu restaurieren, wird von Galuske und Thole synonym fur die Kompetenz von Sozialarbeitern in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit be- nutzt, um „uber Handlungsfelder und Verfahren zu verfugen, mittels derer sie ihre berufspezifischen Themen und Probleme nachvollziehbar und begrundet angehen und bearbeiten konnen." (Galuske/Thole 2006: 9) Die Methoden der sozialen Arbeit seien demnach die handwerkliche Seite des Sozialarbeiters. (vgl. ebd.)

Welchen Zweck verfolgt die gesamte Methodendiskussion? An dem oben ge- nannten Beispiel wird dies deutlich. Methoden sollen dabei helfen, die Soziale Arbeit von anderen Disziplinen abzugrenzen (vgl. Stimmer 2000; Galuske 2003; Galuske/Muller 2005). Dies ist vor allem im Hinblick auf die Etablierung Sozialer Arbeit als Profession, als gehobener Beruf von Bedeutung (vgl. Galuske/Muller 2005: 486). Um sich aber zu professionalisieren, ist es notwendig, die Be- rufsausbildung, vorrangig die akademische Ausbildung, durch ein hohes MaG an Freiheit zu gewahrleisten und vor Fremdkontrolle zu schutzen. Genau hier liegt die Schwierigkeit der Sozialen Arbeit, sich zu professionalisieren. Eine au- tonome Berufsausbildung ist unter anderem dann nicht moglich, wenn Soziale Arbeit in einem Abhangigkeitsverhaltnis zu Institutionen des Sozialstaates steht (vgl. Gildemeister 1996: 443). Aber nicht nur die Bindung an die Institutionen, sondern auch die geschichtliche Entwicklung der Methoden und die daran an- schlieGende Methodenkritik verhindern eine Professionalisierung (vgl. Ga­luske/Muller 2005: 501)

Geschichtlich entwickelten sich die Methoden der Sozialen Arbeit immer aus einer berufspraktischen Notwendigkeit, wobei zwischen den so genannten klas- sischen Methoden, den primaren und sekundaren Methoden, unterschieden werden muss. Primaren Methoden zeichnen sich durch ihre unmittelbare Zu- sammenarbeit mit der Klientel aus. Dazu zahlen die Einzelfallhilfe, die Soziale Gruppenarbeit und die Gemeinwesenarbeit. Sekundare Methoden zielen darauf ab, die Umgebungsvariabeln fur die Klientel der Sozialen Arbeit zu verbessern. Hierzu zahlen die Supervision und die Sozialplanung. Diese klassische Eintei- lung bestand bis zur Studentenbewegung der 70er Jahre. Die Studenten kriti- sierten die Methoden als repressiv - tolerante Herrschaftsinstrumente. Dies ver- unsicherte das Lehrpersonal an den Hochschulen in solchem MaGe, dass diese sich der Methodenkritik anschlossen und die Lehre der Methoden vernachlas- sigten. (vgl. KrauG 2006: 126)

Somit konnte sich, uber eine lange Zeit hinweg, keine Methodenforschung etab- lieren, die der Sozialen Arbeit zur Professionalisierung dienlich gewesen ware. Das Vernachlassigen der Methodenlehre fuhrte aber in der Praxis zur Suche nach „sicheren" Verfahren. Man bediente sich Verfahren und Methoden, die sich an therapeutischen Verfahren orientierten, dem so genannten Psycho­boom. (vgl. Galuske 2003: 133) Erst Mitte der 80er Jahre besann man sich wie- der auf eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Methodenbegriff (vgl. Galuske/Thole 2006: 10) Die zahlreichen Veroffentlichungen zur Einfuh- rung in den Methodenbegriff verdeutlichen dies.

Im Folgenden soll Galuskes Einfuhrung zu Methoden der Sozialen Arbeit zur abschlieGenden Einordnung des Methodenbegriffes dienen. Er schlussfolgert, dass sich bei allen Definitionsansatzen, den Begriff der „Methode" zu bestim- men, zwei Bedeutungszuschreibungen unterscheiden lassen. Es handelt sich dabei um ein Methodenverstandnis im engeren Sinne sowie um ein Methoden­verstandnis im weiteren Sinne. Das Methodenverstandnis im engeren Sinne beschreibt das Verfahren, auf welche Weise etwas erreicht werden soll, ohne dabei ein Zielverstandnis vor Augen zu haben. Ein Methodenverstandnis im weiteren Sinne schlieGt eine Zielorientierung mit ein. Demnach werden Metho­den in Abhangigkeit von Problemlagen, Zielsetzungen und Rahmenbedingun- gen diskutiert. (vgl. Galuske 2003: 25)

Ein solches Beispiel findet Galuske bei GeiGler und Hege. Hier wird zwischen den Begriffen Konzept, Methode und Technik/ Verfahren unterschieden. (vgl. Galuske 2003: 25ff.)

1.2 Methode in Abgrenzung zu Konzept und Verfahren

Mit dem Begriff Konzept versteht man ein Handlungsmodell, in dem Inhalte, Methoden, Verfahren und Ziele in einem stringenten Verhaltnis zueinander ste- hen. Diese Stringenz spiegelt sich in den Begrundung und Rechtfertigung fur das Konzept wieder. (vgl. ebd.)

Der Begriff Methode ist dem des Konzeptes unterzuordnen. Methoden dienen der Feststellung von Konzepten. Inhalt einer Methode sind immer Handlungs- muster, die im Kontext zum Konzept das Vorgehen, beziehungsweise die Pla- nung einer Intervention, beschreiben. Diese Planung verandert intuitiv - sozial- padagogisches Handeln hin zu einem kalkulierbaren sozialpadagogischen Handeln. (vgl. ebd.)

Verfahren und Techniken sind in diesem Zusammenhang „Einzelelemente von Methoden" (GeiGler/Hege 2007: 25). Methoden und Techniken unterscheiden sich in ihrer Vielschichtigkeit. Methoden beinhalten in der Regel eine ganze Reihe unterschiedlicher Techniken/ Verfahren. Techniken/ Verfahren dienen Methoden als detaillierte Anleitung, um den komplexen Weg von der Identifika- tion eines spezifischen Problems, hin zu dessen Losung, zu beschreiben. (vgl. Galuske 2003: 26f.) Techniken/ Verfahren ordnen an den Schnittstellen formal das Handeln zwischen Recht und Sozialer Arbeit (vgl. KrauG 2005: 589).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Konzept-Methode-Verfahren/Technik (Galuske 2003: 27)

Eine rein analytische Erklarung reicht aber, im Hinblick auf die Soziale Arbeit nicht aus. Wie oben schon verdeutlicht, sind die Methoden der Sozialen Arbeit nie losgelost vom institutionellen Rahmen. So soll im Folgenden eine Einord- nung des Hilfeplans geschehen.

1.3 Eine vorlaufige Einordnung des Hilfeplan - Verfahrens in das Kon- zept der Lebenswelt orientierten Kinder - und Jugendhilfe

Der Paradigmenwechsel der deutschen Bundesregierung vom aktiven- hin zum aktivierenden Sozialstaat, lasst sich am besten anhand des Empowerment - Konzepts verdeutlichen. Das bedeutet, dass der Burger, hinsichtlich seiner De- fizite, nicht langer vom Staat betreut werden muss, sondern seine Ressourcen dazu nutzt, selbst tatig zu werden und, wenn notig, Dienstleistungen des Staa- tes in Anspruch nehmen kann. Auf das Empowerment - Konzept wird im fol­genden Kapitel 1.5 nochmals eingegangen. Handelt es sich aber bei Empo­werment mehr um eine Grundsatzeinstellung des Sozialarbeiters, so ist im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ein konkretisierendes Konzept zu wahlen. Bei der alltagsspezifischen- und Lebenswelt orientierten Sozialen Arbeit handelt es sich um ein solches, von Hans Thiersch, speziell entwickeltes Konzept (vgl. Galuske 2003: 145). Dieses Konzept wird im achten Jugendbericht der Bundes- regierung, mit der Forderung nach einer Lebenswelt orientierten Jugendhilfe, wieder aufgegriffen. Es findet seine Anwendung im Kinder- und Jugendgesetz1.

Wenn also das optimale Konzept die Lebenswelt orientierte Jugendhilfe ist, dann stellt sich die Frage, welche methodische Handlungsgrundlage ein Ju- gendamt auf lokaler Ebene nutzen sollte? Es musste dem Kind oder dem Ju- gendlichen ermoglicht werden, in seiner Lebenswelt zu bleiben und ihm mit Hil- fe der vorhandenen Moglichkeiten seines gewohnten sozialen Umfelds bei der Losung seiner Probleme zu unterstutzen. Diesbezuglich ware also ein Metho- den - Ansatz erforderlich, der bei der Losung existierendener Problemlagen unterstutzend wirkt und gleichzeitig die Ressourcen innerhalb der Lebenswelt des Kindes, oder Jugendlichen, sowie der Familie aktiviert und fordert. Hier bie- tet sich die Lebensraum orientierte Aktivierung und Einbeziehung von sozialen Netzwerken als Methode an, beispielsweise der erweiterte Familienkreis oder die Nachbarschaft, (vgl. KrauG 1996: 398).

Fur das Verfahren sieht der Gesetzgeber nun das Hilfeplanverfahren nach §36 SGB VIII vor. Ein lebensweltlicher Bezug lasst sich nicht explizit aus diesem Paragrafen ableiten. Allerdings soll sich Art und Umfang der Hilfe nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall richten und dabei das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen miteinbezogen werden. Dies leitet sich aus der Verbindung des §36 SGB VIII mit dem §27 Abs.2 S.2 SGB VIII ab, den Hil- fen zur Erziehung. Das Verfahren des Hilfeplanes wird diesem lebensweltlichen Bezug nicht gerecht. Diese Problematik wird noch einmal im Kapitel 4.1.3 auf­gegriffen und ausfuhrlich untersucht.

Im Folgenden soll nochmals Bezug genommen werden auf die aktuellen Ten- denzen der Methoden der Sozialen Arbeit

1.4 Aktuelle Trends der Methoden der Sozialen Arbeit

Die Family Group Conference enthalt einen aktuellen und wichtigen Methoden- aspekt, der im Verlauf dieses Abschnitts naher erlautert wird. Zum besseren Verstandnis werden im Folgenden diese aktuellen Entwicklungen kurz ange- schnitten. Nach KrauB beinhaltet der heutige Methodenbegriff2 funf Gesichts- punkte: Erstens die Methodenspezialisierung, ausgehend vom Studium und der anschlieBenden Spezialisierung durch Zusatzqualifikation; zweitens die Metho- denvielfalt; drittens die institutionelle Reflexivitat, also die Erkenntnis, dass eine Reflexion sozialberuflichem Handelns notwendig ist; viertens die okologische Orientierung Sozialer Arbeit, also die klassische Methode der Gemeinwesenar- beit, demzufolge die Lebenswelt orientierte Aktivierung und die Einbeziehung von Netzwerken sowie die Koordinierung und Kooperation beruflicher Sozialar- beit mit anderen Aktivitaten auf Stadteilebene in Arbeitskreisen; funftens die Strategie der Einmischung und dies vor allem mit den Mitteln der Projektorien- tierung. (vgl. KrauB 1996: 398)

Hinsichtlich der Family Group Conference ist der vierte Punkt von Interesse, die okologische Orientierung. Vor allem die Lebenswelt orientierte Aktivierung und die Einbeziehung von Netzwerken sollte im Hinblick auf die Arbeit nochmals erlautert werden. So schreibt Angelika Ehrhardt im Fachlexikon der Sozialen Arbeit zum Begriff der Methoden der Sozialarbeit, dass in den 1990er Jahren ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat, der von dem Defizitansatz wegfuhrt und zu einem Ressourcenansatz hinleitet. So soll mithilfe des Ressourcenan- satzes, der Burger befahigt werden, seine eigenen Starken wieder zu entde- cken, sich selbst zu aktivieren und die „erlernte Hilflosigkeit" zu uberwinden. Diese Tendenz zeigt sich vor allem auch wieder in dem starker ins Bewusstsein geruckten Modell der Burgerbeteiligung, das sich durch die Partizipation der Adressaten dadurch auszeichnet, an Planungs- und Entwicklungsprozessen mitzuwirken. (vgl. 2002: 642)

Diese Entwicklung lasst sich sehr gut mit dem Konzept des Empowerment - Ansatzes zusammenfassen. Aus diesem Grund wird das Konzept des Empo­werments im nachsten Kapitel grundlich erlautert werden.

1.5 Der Empowerment - Ansatz

Armin Sohns verdeutlicht zu Beginn seines Aufsatzes, dass es sich bei dem Begriff des Empowerments weniger um eine Methode handelt, als vielmehr um ein Handlungskonzept, dem sich Methoden zuordnen lassen. (vgl. Sohns 2007: 74).

Das Handlungskonzept des Empowerments ist, wie viele andere Handlungs- konzepte Sozialer Arbeit auch, ein Importprodukt aus dem angloamerikani- schen Raum. Der Begriff des Empowerments entstammte ursprunglich der Bur- gerrechtsbewegung der Afroamerikaner(vgl. Galuske 2003: 269), die das bestehende Hilfesystem kritisierten, dass fur die Erklarung von Problemursa- chen nur von personenbezogenen Variablen ausging und die systembezogenen unterschlug (vgl. Fruchtel/Cyprian/Budde 2007: 180) Vor diesem geschichtli- chen Hintergrund forderte das Konzept des Empowerments in der Sozialen Ar­beit ein Umdenken im Sinne einer Distanzierung weg vom Defizitansatz hin zu einer Annaherung an den Ressourcenansatz.

Mithilfe des Empowerment - Ansatzes soll der Burger befahigt werden, seine vorhandenen Ressourcen zu entdecken, um diese dann optimal fur sich nutzen zu konnen. Ein Blickwechsel findet statt: Nicht mehr die Schwachen stehen im Vordergrund, sondern die Starken (vgl. Sohns 2007: 74f.).

Galuske versucht, anhand von drei Perspektivwechseln, die konkrete Gestal- tung dieses Konzepts praxisnah darzustellen: Erstens der Perspektivwechsel der Defizitorientierung zu einer Forderung von Starken; zweitens der Wechsel der Einzelforderung zu einer Starkung von Individuen in Gruppen und politi- schen Kontexten; sowie drittens der Wechsel der Beziehungsarbeit zu einer Netzwerkforderung (vgl. Galuske 2003: 271)

Diese Perspektivwechsel werden wissenschaftlich durch den soziologischen Begriff des Sozialen Kapitals bestatigt.

1.5.1 Soziales Kapital

Pierre Bourdieu fuhrt in den 1980er Jahren den Begriff des Sozialen Kapitals ein. Soziales Kapital basiert auf vertrauensvollem Verhalten. Dieses Vertrauen beruht darauf, das mit einem bestimmten Verhalten gerechnet- oder eine be- stimmte Haltung unterstellt werden kann. Eine Person, die sich gegenuber einer anderen Person vertrauenswurdig verhalt, zieht aus diesem Verhalten nicht nur einen Eigenvorteil, sondern begunstigt dadurch auch vertrauensvolles Verhal­ten bei ihrem Gegenuber. Dies kann dazu fuhren, dass das Vetrauenspotential einer ganzen Gruppe erhoht wird. Dadurch entstehen soziale, aber auch oko- nomische Vorteile, von denen alle beteiligten Personen und Gruppen profitie- ren. Soziales Kapital auGert sich auch in Form der so genannten Kreditbezie- hung. Jede Anstrengung einer Person in eine vertrauensvolle Beziehung zu einer anderen Person erhoht das Soziale Kapital der ersteren und bewirkt, dass sich die zweite Person dazu verpflichtet fuhlt, ihrerseits in die vertrauensvolle Beziehung zur ersten Person zu investieren. Soziales Kapital hilft bei der Lo- sung kollektiver Probleme. Kollektive Probleme sind meist nur uber soziale Normen veranderbar und durch Menschen, die diese Normen befurworten. (vgl. Fruchtel 85ff.)

Die Effekte des Sozialen Kapitals verlieren ihre Wirkung, wenn eine staatliche Institution eine Person oder eine Gruppe dazu auffordert, beziehungsweise da­zu zwingt, institutionelle Hilfe oder Angebote anzunehmen, oder, bei Verweige- rung der Hilfsangebote, mit Sanktionen droht. Hierbei handelt es sich um keine vertrauenswurdige Beziehung; weder aus staatlicher Sicht, da das Verhalten der betroffenen Person oder Gruppe nicht der Norm des Staates entspricht, noch aus Sicht der Person oder Gruppe, die eine andere Norm favorisiert oder gar nicht der Norm des Staates entsprechen kann, weil die Person oder Gruppe bestimmte normative Wertvorstellungen oder Voraussetzungen des Staates aus verschiedenen Grunden nicht erfullen kann oder will. (vgl. ebd.)

1.5.2 Die Bedeutung von schwachen Beziehungen

Nicht immer sind es die starken Beziehungen, die eine Rolle in unserem Leben spielen. Gerade im Hinblick auf eine Aktivierung des Familiennetzwerkes mus- sen auch die schwachen Beziehungen mit einbezogen werden.

In seiner Dissertation mit dem Titel „Getting a Job" untersuchte Mark Granovet- ter (1974) wie Ingenieure in Boston an eine neue Stelle kommen. Das Ergebnis dieser Untersuchung stellte dar, dass nicht etwa enge Freunde oder Stellenan- zeigen den Betroffenen zu einer neuen Arbeit verhalfen, sondern entfernte Be- kannte. Granovetter erklarte dieses Phanomen der Unfahigkeit der engen Freunde mit deren Ubereinstimmung der zur Verfugung stehenden Informatio- nen. Personen, mit denen die Betroffenen nur schwache Beziehungen pflegten und selten sahen, besaGen Informationen, die auGerhalb der Reichweite der Betroffenen lagen. Die Vielfalt dieser Informationen war wesentlich grower und steigerte die Wahrscheinlichkeit, eine freie Stelle zu finden. Granovetters Unter­suchung ist in vielfaltiger Hinsicht von Bedeutung. (vgl. Stegbauer 2008)

Nicht nur die Familie kann als starkes Bindeglied zur Problemlosung eines Fal- les beitragen, sondern eben auch der entfernte Freundes- oder Bekanntenkreis in der Funktion der schwachen Bindung. Mochte man also eine erfolgsverspre- chende Hilfe fur eine Familie erreichen, sollte man auch die schwachen sozia- len Bindungen an einer Hilfeform zu beteiligen.

1.6 Zwischenfazit

Die neuere Entwicklung der Methoden der Sozialen Arbeit geht mit dem Kon- zept des Empowerments einher. Als Verfahren zur Erreichung der Ziele einer Burgerbeteiligung wurde der Hilfeplan gewahlt. Im Hinblick auf die Family Group Conference ergibt sich nun die Frage, ob es eine Methode oder vielmehr ein Verfahren ist. Ferner stellt sich die Frage, ob die Family Group Conference dem Konzept des Empowerments beziehungsweise dem Konzept einer Le- bensweltorientierung, im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, folgt.

2 Neuseeland - ein Land mit Vorbildcharakter

2.1 Kurze Einfuhrung in das Land

2.1.1 Neuseeland im Uberblick

Aotearoa, die lange weiBe Wolke, so lautet der maorische Name fur Neusee­land, das Land, das als letztes von Menschen besiedelt wurde (vgl. Mikaere 2000: 9). Auf dieser Insel befinden sich geografisch dicht beieinander groBe Gegensatze: Palmenstrande neben schneebedeckten Bergmassiven. Die neu- seelandischen Alpen sind so groB wie die gesamte Schweiz und die Kustenlinie mit 11.000 Kilometern langer als die der USA (vgl. Wegner 1994: 34).

Neuseeland ist, verglichen mit europaischen Staaten, ein recht junges Land, das als solches seit dem 6. Februar 1840 offiziell in der westlichen Welt aner- kannt ist. Dieser Tag geht zuruck auf den zwischen der britischen Konigin und den Ureinwohnern Neuseelands, den Maori, geschlossenen Vertrag von Wai- tangi. Seine Unabhangigkeit hat Neuseeland erst 1907 durch die Umwandlung von einer britischen Kolonie zu einem Dominion3 erlangt. Staatsoberhaupt ist die Konigin GroBbritanniens vertreten durch einen Generalgouverneur. Neusee­land hat als Staatsform eine parlamentarisch-demokratische Monarchie im Commonwealth of Nations. (vgl. McLauchlan 1989: 54f.)

Von den 4,186 Millionen Neuseelandern stellen mit etwa 80% Einwohner europaischer Abstammung die prozentual groBte Gruppe dar, gefolgt von den Maori mit einem Anteil von 14,7%. Die restliche Bevolkerung setzt sich zusammen aus zugewanderten Polynesiern und Asiaten. Zu den groBten Glaubensgemeinschaften zahlen die Christen verschiedener Glaubensrichtungen mit einem prozentualen Anteil von 63%, gefolgt von 2% Maori-Christen sowie 1,3% Buddhisten, 1,2% Hindus, 0,7% Muslimen, 0,2% Juden und 1,1% sonstigen Glaubensrichtungen sowie 31% Konfessionslose, wie die Volkszahlung von 2001 festgestellt hat (vgl. Auswartiges Amt 2008). Neuseeland hat zwei offizielle Landessprachen, Englisch und Maori, und ist seit Landessprachen, Englisch und Maori, und ist seit 1985 ein atomwaffenfreies Land (vgl. Wegner 1994: 53).

2.1.2 Entwicklung zum heutigen Neuseeland - ein Vorzeigestaat

Gleich drei Wirtschaftskrisen kennzeichnen die Entwicklung Neuseelands, die fast immer in Bezug zum Mutterland England standen. Neuseeland war GroG- britanniens am weitesten entfernter Kolonialbesitz, weniger besiedelt durch Siedler aus England und Schottland als durch polynesische Volksstamme, den Maori. (vgl. Davidson 1989: 35)

GroGbritannien hatte Neuseeland eher unfreiwillig im Vertrag zu Waitangi 1840 annektiert, um einer Inbesitznahme durch Frankreich zuvorzukommen, vor al- lem aber, um mit entfernten, aber heiklen sozialen Problemen fertig zu werden. Neuseeland musste fur sich selbst sorgen und konnte keine Mittel von den briti- schen Steuerzahlern erwarten. Die Kolonie sollte durch Landverkauf und Zoll finanziert werden mit dem langfristigen Ziel, fur den britischen Markt geeignete Bodenschatze zu finden (vgl. ebd.). Dazu zahlte vor allem Gold (vgl. Wegner 1994: 24).

So war Neuseeland fur eine gewisse Zeit finanziell abgesichert, bis fast zeit- gleich mit dem Ende der Maori-Kriege die Goldproduktion sank, die Wolle- und Weizenpreise dramatisch fielen und viele Betriebe Bankrott gingen. Im Zusam- menhang mit enormen Geldanleihen aus England entging Neuseeland 1880 nur knapp dem wirtschaftlichen Zusammenbruch (vgl. ebd.: 24ff).

Aus dieser Krise heraus entwickelte Neuseeland sich zu einem der fortschritt- lichsten Lander der Erde. Es wurde per Gesetz die allgemeine Schulpflicht ein- gefuhrt sowie ein kostenloses und konfessionsloses Schulsystem errichtet. Von Bedeutung war auch das 1879 eingefuhrte allgemeine Mannerwahlrecht. Aus der politischen Uberzeugung heraus, nur eine staatliche Intervention konne die Situation retten, wurden in einer Landreform groGe Guter aufgeteilt sowie eine Arbeitsbehorde eingerichtet, die uber Einhaltung von Arbeitsnormen wachte. 1894 wurde das erste staatlich verankerte Schlichtungssystem eingerichtet, das zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vermittelte und der Starkung der noch jungen Gewerkschaften diente. Zur gleichen Zeit wurde in Neuseeland als erstem Land der Welt 1893 das Frauenwahlrecht eingefuhrt (vgl. ebd.: 25).

Diese positive Entwicklung zum Wohlfahrtsstaat hielt nicht sehr lange an und wurde von den zwei Weltkriegen und der weltweiten Wirtschaftskrise von 1929 unterbrochen. Ein Ruckgang der mannlichen Bevolkerung und hohe Staats- schulden, es handelte sich um das meistverschuldete Land der Erde, zwangen die neuseelandische Regierung zum Handeln. Die 1935 gewahlte Labour Party machte Neuseeland dann zum fuhrenden Wohlfahrtsstaat der Welt (vgl. ebd.: 27).

1938 wurde der Social Security Act verabschiedet - ein Gesetz, dass unter ei- nem „Wohlfahrtschirm“ eine Rentenversicherung, eine Arbeitslosen- und Kran- kenversicherung, freie Medikamente, flachendeckende Wohnungsbauprojekte und kostenfreie Schulbildung etablierte. Der neuseelandische Staat erbrachte die meisten sozialen Leistungen und wurde hier erst Anfang der 1960er Jahre von Schweden abgelost (vgl. Davidson 1989: 1f.) In den darauf folgenden Jah- ren entwickelte sich Neuseeland mit seiner gelenkten Volkswirtschaft beinahe zu einem sozialistischen Land. Es existierte nahezu Vollbeschaftigung, was nicht zuletzt auf hohe Subventionen zuruckzufuhren war (vgl. Hanning/Te Rangi Rere I Waho Waaka 1992: 222f.).

Einen Wendepunkt dieser Entwicklung brachte der Beitritt GroGbritanniens zur Europaischen Gemeinschaft und die darauf folgenden hohen Einfuhrzolle im Jahre 1973 (vgl. Wegner 1994: 60). Neuseeland sturzte erneut in eine Wirt­schaftskrise, die bis 1984 andauerte. Dann begann das Land, sein Wohlfahrts- system radikal umzubauen (vgl. Hanning/Te Rangi Rere I Waho Waaka 1992: 224). Die Veranderungen waren so enorm, dass „die OECD sie als den umfas- sendsten Plan zur Reorganisation einer westlichen Industriegesellschaft wah- rend der letzten Jahrzehnte bezeichnet hat“ (OECD 1991, zit. nach Fell- meth/Rohde 1999: 31).

Rogernomics4 wurde zum geflugelten Begriff der Umwandlung des Wohlfahrts- staates in einen neoliberalen Staat, der sich aus allen Eingriffen in das Wirt- schaftsleben heraushielt. Kennzeichnend fur diesen Umschwung war das Strei- chen der Kredite und Subventionen fur Farmer5, wahrend zugleich die Steuern stiegen. Staatsbetriebe wie Telecom oder Air New Zealand wurden privatisiert, unproduktive Organisationen wie Wheat Board aufgelost. Der Erfolg zeigte sich bereits nach einem Jahr; es wurde eine Milliarde Dollar eingespart (vgl. Wegner 1994: 63)

Diese radikale Liberalisierung wurde im Laufe der letzten Jahre wieder etwas zuruckgefahren. So hat der neuseelandische Staat erst Anfang des Jahres 2008 die privatisierte Eisenbahn zuruckgekauft, wahrend bereits 2001 die priva- tisierte Fluglinie Air New Zealand fur fast eine Milliarde Neuseelandische Dollar, ungefahr 505 Millionen Euro, vom Staat vor der Pleite gerettet worden war. Die nun wieder profitable Fluglinie ist weiterhin zu 76% in Staatsbesitz (vgl. Han- delsblatt 2008)

2.2 Die Geschichte der Maori im Speziellen

2.2.1 Soziokultureller Ursprung der Family Group Conference

Zum besseren Verstandnis der Entstehung der Family Group Conference ist ein kleiner Einblick in die Kultur und Brauche der Maori unumganglich. Wichtig ist hierfur das Maoritanga. Bis zum Eintreffen der Europaer gab es nur die Ngapu- hi, Ati Awa und Tuhoe. Diese Stamme brauchten keine Bezeichnung fur sich selbst, und erst als sie mit einer anderen Hautfarbe konfrontiert waren, nannten sie sich selbst Maori, „normal" (vgl. Wegner 1994: 67).

[...]


1

Die Entwicklung zum Kinder- und Jugendgesetz wird im Kapitel 4.1.2. nochmals verdeutlicht.

2 Galuske sieht in seiner Einfuhrung zu Methoden der Sozialen Arbeit, global vier Trends: eine Lebensweltorientierung, ein neues Professionalisierungsverstandnis, einen sozialokologischen und systemischen Ansatz und eine wachsende Relevanz von planungsbezogenen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen (vgl. Galuske 2003: 145)

3 Dominion ist ein Status, der mehr Partnerschaft als koloniale Unmundigkeit bedeutet, als innen- und auBenpolitisch autonom definiert, aber die Anerkennung des britischen Konigs als Staatsoberhaupt beibehalt.

4 Roger Douglas, Finanzminister der 1984 gewahlten Labour Party. Er war die Symbolfigur der Liberalisierung. Als Rogernomics wurde seine Doktrin bezeichnet: Der Staat habe sich aus der Wirtschaft herauszuhalten (vgl. Wegner 1994: 62).

5 Aus Verzweiflung liefen einige Farmer Amok und schlachteten daraufhin ihre Schafherden ab (vgl. ebd.).

Final del extracto de 80 páginas

Detalles

Título
Family Group Conference als neue Methode der Sozialen Arbeit. Jetzt auch in Deutschland?
Universidad
University of Applied Sciences Neubrandenburg
Calificación
1,3
Autor
Año
2009
Páginas
80
No. de catálogo
V493650
ISBN (Ebook)
9783668986855
ISBN (Libro)
9783668986862
Idioma
Alemán
Palabras clave
Family Group Conference
Citar trabajo
Antje Couball (Autor), 2009, Family Group Conference als neue Methode der Sozialen Arbeit. Jetzt auch in Deutschland?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/493650

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