Medien, Öffentliche Meinung und der "Fall Pinochet"


Diploma Thesis, 2005

118 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Verzeichnis der Abkürzungen

Verzeichnis der Abbildungen

Verzeichnis der Tabellen

1 Einleitung
1.1 Thema
1.2 Aufbau und Vorgehensweise
1.3 Fragestellungen und Hypothesen

2 Erster Teil: Annäherung an den Gegenstand und Darlegung der Rahmenbedingungen der Analyse
2.1 Der „Fall Pinochet" - Einordnung und Abgrenzung
2.1.1 Chile
2.1.2 International
2.2 Vorkommnisse seit September 1998
2.2.1 Pinochet in London
2.2.2 Zurück in Chile
2.2.3 Wende im „Fall Pinochet"
2.3 Geschichte, Besitz und Ideologie: Eine Betrachtung des Ist-Zustandes der Medien
2.3.1 Geschichte der Pressefreiheit in Chile
2.3.1.1 Das 19. Jahrhundert
2.3.1.2 Das 20. Jahrhundert
2.3.1.3 Die Militärdiktatur
2.3.1.4 Die Transitionszeit
2.3.1.5 Aktueller Stand
2.3.1.6 Beurteilung der heutigen Pressefreiheit
2.3.2 Geschichte der Printmedien in Chile
2.3.2.1 Das 19. Jahrhundert
2.3.2.2 Das 20. Jahrhundert
2.3.2.3 Die Militärdiktatur
2.3.3 Besitz und Ideologie: Die heutigen chilenisc hen Printmedien
2.3.3.1 Die ,großen’ Zeitungen
2.3.3.2 Die ,kleinen’ Zeitungen
2.4 Medienwahl und Mediennutzung: Eine Betrachtung der Bedeutung der Medien für die Bevölkerung
2.4.1 Informationsbeschaffung und Weitergabe
2.4.2 Beurteilung

3 Zweiter Teil: Empirische Analyse
3.1 Theorie und Methode
3.1.1 Komplex Medienanalyse
3.1.1.1 Die quantitative Analyse
3.1.1.2 Die qualitative Analyse
3.1.2 Komplex Öffentliche Meinung
3.1.3 Die Verknüpfung der beiden Komplexe
3.1.4 Korpus der untersuchten Medien
3.1.4.1 El Mercurio
3.1.4.2 La Tercera
3.1.4.3 La Nación
3.1.5 Die konsultierten Umfrageinstitute
3.1.5.1 CERC
3.1.5.2 CEP
3.1.5.3 Fundación Futuro
3.2 Quantitative Analyse: First-Level Agenda-Setting
3.2.1 Medienanalyse
3.2.1.1 Erster Analysezeitraum ,Festnahme’
3.2.1.2 Zweiter Analysezeitraum ,Pinochets Abwesenheit’
3.2.1.3 Dritter Analysezeitraum ,Zurück in Chile’
3.2.1.4 Vierter Analysezeitraum ,Die geheimen Konten Pinochets’
3.2.2 Gegenüberstellung Öffentliche Meinung
3.2.3 Fazit: Quantitative Analyse
3.3 Qualitative Analyse: Second-Level Agenda-Setting
3.3.1 Medienanalyse: Erster Analysezeitraum ,Festnahme’
3.3.1 .1 El Mercurio
3.3.1 .2 La Tercera
3.3.1.3 La Nación
3.3.1.4 Bewertungen
3.3.2 Gegenüberstellung Öffentliche Meinung: Erster Analysezeitraum ,Festnahme’
3.3.3 Medienanalyse: Zweiter Analysezeitraum ,Pinochets Abwesenheit’
3.3.3.1 El Mercurio
3.3.3.2 La Tercera
3.3.3.3 La Nación
3.3.3.4 Bewertungen
3.3.4 Gegenüberstellung Öffentliche Meinung: Zweiter Analysezeitraum ,Pinochets Abwesenheit’
3.3.5 Medienanalyse: Dritter Analysezeitraum ,Zurück in Chile’
3.3.5.1 El Mercurio
3.3.5.2 La Tercera
3.3.5.3 La Nación
3.3.5.4 Bewertungen
3.3.6 Gegenüberstellung Öffentliche Meinung: Dritter Analysezeitraum ,Zurück in Chile’
3.3.7 Medienanalyse: Vierter Analysezeitraum ,Die geheimen Konten Pinochets’
3.3.7.1 El Mercurio
3.3.7.2 La Tercera
3.3.7.3 La Nación
3.3.7.4 Bewertungen
3.3.8 Gegenüberstellung Öffentliche Meinung: Vierter Analysezeitraum ,Die geheimen Konten Pinochets’
3.3.9 Fazit: Qualitative Analyse
3.4 Ergebnisse in der Langzeitbetrachtung

4 Fazit

5 Literatur- und Quellenverzeichnis

Vorwort

Durch meinen ersten Aufenthalt in Chile im Januar 2004 wurde mein Interesse für dieses Land geweckt und verfestigte sich durch meine zweite Reise im August desselben Jahres. So lag es nahe, dass meine Diplomarbeit einen Aspekt Chiles behandeln würde. Meine Aufenthalte in dem südamerikanischen Land und die Gespräche mit den Menschen haben mir die Zweiteilung der Gesellschaft bezüglich der Zeit der Diktatur (1973-1990) aufgezeigt. Auf der einen Seite existiert Kritiklosigkeit, Schweigen und Desinteresse, auf der anderen Seite der wunsch nach wahrheit und Gerechtigkeit. Diese Bipolarität spiegelt sich auch in der Diskussion um den Hauptprotagonisten der Diktatur, Augusto Pinochet, wider. Wie aber ist der Verlauf dieser gesellschaftlichen Trennung und welche Faktoren, wie z.B. Medien, mögen hier Einfluss ausüben? So entstand die Idee, die Entwicklung der Präsentationsweise von Pinochet in den Tageszeitungen zu verfolgen und parallel dazu die Öffentliche Meinung über den Ex-Diktator in ihrem Verlauf zu betrachten.

Vorgesehen war ursprünglich, dass die komplette Recherche in den Zeitungen (El Mercurio, La Tercera, La Nación) in der Nationalbibliothek in Chiles Hauptstadt Santiago im September/Oktober 2005 stattfinden würde. Die Bibliothek bot mir zugleich eine Fülle an Literatur, die ich v.a. für den ersten Teil der Arbeit heranziehen konnte. Meine Ankunft war avisiert und der Zugang zum umfangreichen Zeitungsarchiv zugesagt. Jedoch haben sich unerwartet Probleme aufgetan, die eine reibungslose Recherche erschwert haben. So stellte sich heraus, dass die für die Untersuchung benötigten Zeitungen La Tercera und El Mercurio während der Zeit meines Chileaufenthaltes nicht zu jedem erwünschten Datum zur Verfügung standen, da sich einige Jahrgänge im Prozess der Mikroverfilmung befanden. Demzufolge musste ich nach Alternativen suchen. Schließlich eröffnete sich mir im Fall La Tercera die Möglichkeit, das zeitungseigene Archiv im COPESA-Verlagshaus benutzen zu können. Eine Mikroverfilmung von El Mercurio liegt am Iberoamerikanischen Institut in Berlin vor. Dies sicherte mir letztlich die Realisierung meines ursprünglichen Vorhabens. Die Ergebnisse der konsultierten Umfrageinstitute waren im Wesentlichen im Internet verfügbar. Vom Meinungsforschungsinstitut CERC konnte ich vor Ort in Papierform zusammengefasste Ergebnisse zu Umfragen bezüglich Pinochet erhalten.

Zudem konnte ich in Santiago de Chile meine Analysen und Vorarbeiten mit Hilfe von neun Interviews erweitern. Daher möchte ich mich bei allen Gesprächspartnern für die mir angebotene Kooperationsbereitschaft und Unterstützung bedanken; im Übrigen auch für das Interesse, das mir allerorts entgegengebracht wurde, wo auch immer ich mit meinen Anliegen vorsprach.

Interviews:

- Abraham Santibáñez (Escuela de Periodismo de la Universidad Diego Portales, per Email) - 4.8.2005
- Felipe Contreras (La Tercera) - 15.9.2005
- Dr. Helmut Wittelsbürger (Konrad-Adenauer-Stiftung Chile) - 26.9.2005
- Juan Cristóbal Peña (Journalist und Dozent der Escuela de Periodismo de la Universidad Diego Portales) - 28.9.2005
- Carlos Huneeus (Centro de Estudios de la Realidad Contemporánea) - 29.9.2005
- Patricio Fernández (The Clinic) - 5.10.2005
- Jorge Sandrock (Hanns-Seidel-Stiftung Chile) - 5.10.2005
- Manuel Cabieses (Punto Final) - 6.10.2005
- Walter Krohne (Journalist und Schriftsteller) - 7.10.2005

VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Verzeichnis der Abbildungen:

Abbildung 1: Informationsbeschaffung aus Fernsehen/Zeitungen

Abbildung 2: Politisches Gespräch mit Familie/Freunden

Abbildung 3: Politische Aktivität

Abbildung 4: Auflagenzahlen der untersuchten Tageszeitungen

Abbildung 5: Quantitative Analyse: ,Festnahme’

Abbildung 6: Quantitative Analyse: ,Pinochets Abwesenheit’

Abbildung 7: Quantitative Analyse: ,Zurück in Chile’

Abbildung 8: Quantitative Analyse: ,Die geheimen Konten Pinochets’

Abbildung 9: Ergebnisse der Befragung - ,Was glauben Sie ist das beste für Chiles Zukunft? Pinochet bleibt in London, um nach Spanien ausgeliefert zu werden, Rückkehr nach Chile mit/ohne dortigen Prozess?’

Abbildung 10: Ergebnisse der Befragung - ,Auch wenn ein Prozess gegen Pinochet in Chile zu sozialen Konfrontationen und Polarisierung führen sollte, sind Sie der Meinung, dass ihm trotzdem der Prozess gemacht werden sollte?’

Abbildung 11: Ergebnisse der Befragung - ,Wenn ein Prozess gegen Pinochet in Chile zur Gefährdung von Frieden und Demokratie führen sollte, sind Sie der Meinung, dass ihm trotzdem der Prozess gemacht werden sollte?’

Abbildung 12: Ergebnisse der Befragung - ,Wie schätzen Sie die Gesundheit Pinochets ein?’

Abbildung 13: Ergebnisse der Befragung - ,Glauben Sie, dass die Gesundheit Pinochets einen Prozess zuließe?’

Abbildung 14: Ergebnisse der Befragung - ,Es ist in Ordnung, dass General Pinochet mehrere Millionen Dollar bei der Riggs-Bank angehäuft hat.’

Abbildung 15: Ergebnisse der Befragung - ,Ich bin aufgrund der Riggs-Konten von Pinochet enttäuscht.’

Abbildung 16: Übersicht: Qualitative Analyse

Abbildung 17: Ergebnisse der Befragung - ,Wie bewerten Sie die Jahre unter Pinochets Regime (1987-2005)?’

Abbildung 18: Ergebnisse der Befragung - ,Wie bewerten Sie die Jahre unter Pinochets Regime (1998-2005)?’ Aufschlüsselung nach Parteipräferenz (mit Antwort: gut)

Abbildung 19: Ergebnisse der Befragung - ,Wie bewerten Sie die Jahre unter Pinochets Regime (1998-2005)?’ Aufschlüsselung nach Bündnispräferenz (mit Antwort: gut)

Verzeichnis der Tabellen:

Tabelle 1: Übersicht: Quantitative Analyse

Tabelle 2: Qualitative Analyse: ,Festnahme’

Tabelle 3: Qualitative Analyse: ,Pinochets Abwesenheit’

Tabelle 4: Qualitative Analyse: ,Zurück in Chile’

Tabelle 5: Qualitative Analyse: ,Die geheimen Konten Pinochets’

„Für die einen wird Pinochet immer ein brutaler Diktator sein, die anderen feiern ihn als Retter des Vaterlandes. Es wird hundert Jahre dauern, bis wir Chilenen uns über seine Rolle einig werden.“

Isabel Allende[1]

1 Einleitung

1.1 Thema

Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, sich der Wechselwirkung und Verwobenheit von Medien und Öffentlicher Meinung anzunähern. Dabei soll keine allgemein gültige Theorie der Interdependenz aufgestellt werden, vielmehr soll anhand der Person Augusto Pinochet empirisch aufgezeigt werden, wie sich die Medien und die Bevölkerung in Chile in einem festgelegten Zeitraum positioniert und entwickelt haben. Die Untersuchung setzt zum Zeitpunkt der Festnahme des Ex-Diktators in London im Oktober 1998 ein und endet im Januar 2005. Die Vorkommnisse um Pinochet in dieser Zeit sind stark geprägt von der gerichtlichen Verfolgung, sei es aufgrund von Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur oder wegen Korruption. Daher wird diesbezüglich oftmals vom „Fall Pinochet"[2]gesprochen. Der „Fall Pinochet" eignet sich besonders gut für eine Untersuchung, da er eine ausführliche Berichterstattung in den chilenischen Medien erfährt. Überdies besitzt er eine herausragende Bedeutung sowohl in der gesamten chilenischen Gesellschaft als auch auf internationaler Ebene.

In Chile hat sich die 15 Jahre junge Demokratie in einem kontrollierten Übergang aus dem Militärregime (1973-1990) entwickelt. Stets wurde sie begleitet von der spürbaren Präsenz des Militärs, das sich weiterhin Macht sicherte und Autorität ausstrahlte. Innerhalb dieser Strukturen stach Augusto Pinochet immer noch als eine bedeutende Persönlichkeit, als Oberbefehlshaber des Heeres und später als Senator auf Lebenszeit, hervor. Chile war und ist auch heute noch geprägt durch das fortwährende Bestehen alter Strukturen und „autoritärer Enklaven"[3]. In dem schmalen südamerikanischen Land zwischen Anden und Pazifik ist aus dem Militärregime während der Transition eine Bevölkerungsstruktur hervorgegangen, deren Öffentliche Meinung sich gespalten zur Zeit der Diktatur und zu deren zentralen Gestalt, Augusto Pinochet, positioniert. Auch die heutige Medienlandschaft Chiles ist das Ergebnis von Umständen, die aus der Diktatur stammen und sich in der Transition nicht wesentlich verändert haben.

1.2 Aufbau und Vorgehensweise

Die Komplexe Medien und Öffentliche Meinung sollen anhand des „Falls Pinochet“ jeweils isoliert betrachtet werden. Das von den chilenischen Medien vermittelte Bild des Ex­Präsidenten Augusto Pinochet wird für den Zeitraum 1998-2005 empirisch erhoben. Die Entwicklung der Öffentlichen Meinung in Chile seit 1988 soll mit Hilfe von Umfrageergebnissen herausgestellt werden.

Ein weiteres Ziel der Arbeit ist die Prüfung auf eventuelle Korrelationen zwischen den beiden Bereichen. Der Nachweis einer medialen Wirkung auf die Öffentlichkeit ist jedoch nur schwer zu erbringen. Daher soll die vorliegende Untersuchung nach einer Annäherung an den „Fall Pinochet“ den Fragestellungen folgend zunächst die Rahmenbedingungen der Medien und der Gesellschaft nachzeichnen und beurteilen (erster Teil). In diesem Zuge wird die geschichtliche Entwicklung der Medien aufgezeigt. Die Betrachtung endet mit der Darlegung der Besitzstruktur der chilenischen Printmedien und des Zustandes, in dem sie sich im Analysezeitraum befinden. So erschließt sich wer (Besitz) und was (Ideologie) hinter den Medien steht. Dies ermöglicht, Rückschlüsse auf die Selektion von Medieninhalten zu ziehen. Die Durchdringung der Bevölkerung durch die Medien ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass eine Wirkung überhaupt erzielt werden kann. Folglich wird der Frage nachgegangen, in welcher Weise (Medienwahl) und Intensität (Mediennutzung) sich in Chile der Medien bedient wird. Im Grundsatz soll eingeschätzt werden, wie die gebotene Angriffsfläche’ der Bevölkerung beschaffen ist.

Der zweite Teil möchte auf Grundlage einer empirischen Datenerhebung die unten aufgestellten Hypothesen verifizieren. Die Analyse wird unter einigen Vereinfachungen und Prämissen durchgeführt, damit sie in einem übersichtlichen und durchführbaren Rahmen gehalten werden kann. Die Medien eines Landes können in ihrer Gesamtheit kaum untersucht werden. Daher soll die Auswahl von drei Zeitungen unter der Annahme weitgehender Konvergenz in der Nachrichtenproduktion an diese Stelle treten. Den Medien wird in Gestalt der durch sie vollführten öffentlichen Kommunikation eine Bedeutung im Meinungsbildungsprozess zugeschrieben. Andere Aspekte, wie die nicht­öffentliche Kommunikation, die Auswirkungen auf die Öffentliche Meinung haben könnten, werden nicht in die Untersuchung mit aufgenommen.

Die Zeitungsanalyse basiert auf der Grundlage der Theorie eines weit gefassten Agenda­Setting Konzeptes. Beim First-Level Agenda-Setting wird die Relevanz des „Falls Pinochet“ in den Zeitungen mit quantitativen Größen gemessen. Daran schließt sich eine qualititative Untersuchung an, die dem Konzept des Second-Level Agenda-Settings folgend, die Art und Weise der Präsentation erforscht. Die Ergebnisse werden der Öffentlichen Meinung gegenübergestellt, um Korrelationen aufdecken zu können. Zuletzt werden die Ergebnisse graphisch in einer Langzeitbetrachtung aufbereitet, um schließlich zu einer Interpretation gelangen zu können. Auf Vorgehensweise und Problematiken wird zu Beginn des zweiten Teils genauer eingegangen.

1.3 Fragestellungen und Hypothesen

Die hier formulierten Fragestellungen eruieren die Rahmenbedingungen von Medien und Öffentlichkeit:

1. Woraus ist der Ist-Zustand der Medien hervorgegangen und welche externen Faktoren bestimmen ihn?
2. Wie tief durchdrungen ist die chilenische Gesellschaft von den Medien?

Diesen beiden Fragestellungen soll sich dann die empirische Untersuchung anschließen. In dieser werden die Medien anhand des „Falls Pinochet" auf folgende Hypothesen hin überprüft:

- Die Berichterstattung in den chilenischen Medien wechselt vom positiven zum negativen Bild Pinochets (1998-2005).
- Die Öffentliche Meinung erfährt hinsichtlich des Bildes Pinochets eine negative Entwicklung (1988-2005).
- Die Medien sind ein Faktor, der die negative Entwicklung des Bildes Pinochets in der Öffentlichen Meinung bedingt.

Die ersten beiden Hypothesen beziehen sich jeweils auf einen isolierten Komplex. Finden diese in der empirischen Untersuchung Bestätigung, so wird die dritte Hypothese, die auf die Korrelation zwischen Medien und Öffentlicher Meinung zielt, überprüft. Für die Annahme einer Medienwirkung ist eine analoge oder zumindest zeitnah analoge Dynamik bezüglich des Bildes Pinochets, zum einen in den Medien und zum anderen in der Öffentlichen Meinung, eine notwendige Bedingung.

2 Erster Teil: Annäherung an den Gegenstand und Darlegung der Rahmenbedingungen der Analyse

2.1 Der „Fall Pinochet“ - Einordnung und Abgrenzung

2.1.1 Chile

Zum Verständnis des „Falls Pinochet" sind sicherlich auch die Vorkommnisse während der Militärdiktatur (1973-1990) von Belang. Jedoch beschränkt sich die hier gebotene Übersicht auf einzelne Aspekte des Militärregimes, die für die Folgezeit der Transition (seit 1990) Bedeutung haben. Carlos Huneeus charakterisiert den Übergang von Diktatur zur Demokratie als „eine Strategie der Reform"[4]im Gegensatz zu einer Ruptur. Im Folgenden werden Elemente der Diktatur beschrieben, die sich in verschiedenen Bereichen innerhalb des demokratischen Systems weiterhin wiederfinden. Diese bieten die Basis für den fortwährenden Einfluss Pinochets auf die chilenische Politik über seine Präsidentschaft hinaus. Die Stellung des Oberbefehlshabers des Heeres führte er bis zum März 1998 aus. Anschließend kam ihm die Position eines Senators auf Lebenszeit zu.

Im gesellschaftlichen Bereich kann dem Jahrestag des Putsches bereits eine große symbolische Bedeutung zugeordnet werden. Am 11. September hat es regelmäßig gewalttätige Zusammenstöße zwischen Anhängern und Gegnern der Diktatur gegeben. „An keinem anderen Tag werden die tiefen gesellschaftlichen Konfliktlinien, die die chilenische Gesellschaft bis heute spalten, so sichtbar wie am 11. September"[5], schrieb zum Beispiel Ingrid Wehr. Neben diesem Erbe hat die fast 17-jährige Diktatur gleichzeitig eine Furcht in der Bevölkerung zurückgelassen. Das Militär hat keinen Hehl daraus gemacht, dass ein erneuter Putsch drohe, sobald die Demokratie sich aus dem akzeptierten Rahmen herausbewegen sollte. Als Machtdemonstration des Militärs während der Amtszeit des ersten demokratischen Präsidenten nach der Diktatur, Patricio Aylwin (1990-1994), können der so genannte ejercicio de enlace und der boinazo[6]genannt werden. Aus Angst vor Repressionen aufgrund politischer Einstellungen ist auch ein weit verbreitetes Desinteresse an Politik hervorgegangen.

Im politischen Bereich stellen die „autoritären Enklaven"[7]ein Vermächtnis des vorausgegangenen Regimes dar, in dessen Rahmen und Restriktionen die neue Regierungsform der Demokratie funktionieren muss. Manuel Antonio Garretón nennt vier Kategorien von „autoritären Enklaven": die Menschenrechtsfrage, das institutionelle Erbe (z.B. das Amnestiegesetz von 1978 und die Verfassung von 1980)[8], die Akteure und die allgemeine Verbreitung von antidemokratischen und autoritären Werten, Mentalitäten und Einstellungen.[9]Hierin manifestiert sich das Fortdauern alter Machtstrukturen. Dies ist wichtig für das Verständnis der chilenischen Demokratie, die den „defekten Demokratien"[10]zugeordnet wird, und die in der Bevölkerung auf eine „bescheidene Unterstützung"[11]trifft.

Im justiziellen Bereich ist die umfassende Justizreform von 1998 zu nennen. Hierbei wurde ein wesentlicher Teil der Pinochet treuen obersten Richterschaft in den Ruhestand versetzt. Im Anschluss fanden sukzessive internationale Menschenrechtsnormen Eingang in die chilenische Rechtsprechung.[12]

Im militärischen Bereich hat sich sicherlich ein signifikanter Machtverlust seit 1990 vollzogen. Wie bereits erwähnt, wurde gerade die Anfangszeit der Transition von (vorwiegend) symbolischer Machtdemonstration geprägt. Die Verfassungsänderung von 2005 institutionalisierte das in der Realität längst erreichte Ende der Ära militärischer Einflussnahme in Chile.[13]

2.1.2 International

Der „Fall Pinochet" ist auch in internationaler Hinsicht von Belang. Nie zuvor musste sich ein ehemaliger Staatschef im Ausland vor einem Gericht wegen Menschenrechtsverletzungen verantworten. Die Nacht des 16. Oktobers 1998 markiert eine Zeitenwende im Zusammenleben der Staaten. Der ehemalige Diktator Chiles, Augusto Pinochet, wurde in einer Klinik in London festgenommen. Dieses Ereignis sorgte weltweit für Aufsehen. Das Spannungsfeld zwischen dem klassischen Konzept der staatlichen Souveränität und dem Prinzip der universalen Rechtsprechung erhielt durch den Vorfall eine neue Diskussionsgrundlage.[14]Pinochets fast anderthalbjähriger Aufenthalt in Europa bewegte auch die langsamen Mühlen der chilenischen Justiz. Obwohl es bislang aufgrund seines angeschlagenen Gesundheitszustandes weder in Europa noch in Chile zu einer Verurteilung gekommen ist, zeichnet sich durch den „Fall Pinochet" ein neues Muster in der internationalen Rechtsprechung ab: Kriegsverbrecher und Völkermörder können sich Sanktionen nicht mehr entziehen. Ein Tabu ist gebrochen.

Dies hatte auch Auswirkungen auf Argentinien. Dort hat sich nach der Festnahme Pinochets in London ebenfalls eine neue Dynamik entwickelt, was die Bestrafung von Menschenrechtsverletzungen während der Diktatur (1976-1983) angeht. In Argentinien existierte ein ähnliches Amnestiegesetz, wie jenes, das 1978 in Chile erlassen wurde. Am 16. Juni 2005 war in den Zeitungen in Deutschland zu lesen, dass der Oberste Gerichtshof in Buenos Aires ein geschichtsträchtiges Urteil gefällt hatte: die endgültige Aufhebung des Amnestiegesetzes für Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur. In Chile ist ein solches Urteil nicht in Sicht.

Argentinien hatte der spanischen Justiz im Übrigen auch den Präzedenzfall für die Anstrengungen im „Fall Pinochet" geliefert. Im März 1996 wurde in Madrid eine Klage gegen die Verantwortlichen der argentinischen Diktatur eingereicht, wegen des gewaltsamen Todes eines Spaniers in Argentinien im Jahre 1976. Das spanische Recht erlaubte in diesem Fall, dass ein Prozess in Spanien angestrengt wurde.[15]Die Klage gegen Pinochet wurde vom spanischen Staatsbürger Joan Garcés, einst Berater des chilenischen Präsidenten Salvador Allende (1970-1973), bei der Audiencia Nacional in Madrid eingereicht.[16]

2.2 Vorkommnisse seit September 1998

2.2.1 Pinochet in London

Der chilenische Ex-Diktator Augusto Pinochet Ugarte reiste im September 1998 nach Großbritannien, um sich einer Bandscheibenoperation zu unterziehen. Im März desselben Jahres hatte er das Oberkommando über die Streitkräfte abgegeben und zog als Senator auf Lebenszeit in das chilenische Oberhaus ein.[17]Diese Stellung sicherte ihm diplomatische Immunität zu. Doch dessen ungeachtet erfolgte am 16. Oktober 1998 aufgrund eines internationalen Haftbefehls des spanischen Ermittlungsrichters Baltasar Garzón die Festnahme Pinochets durch Scotland Yard in einer Londoner Privatklinik. Es wurde wegen Völkermordes, Folter und Terrorismus gegen ihn ermittelt. Gemäß dem spanischen Gerichtsverfassungsgesetz[18]war die Gerichtsbarkeit Spaniens für die Durchführung des Verfahrens gegen Pinochet zuständig, denn während der Gewaltherrschaft von 1973 bis 1990 waren unter den Tausenden von Menschen, die umgekommen oder verschwunden waren, „auch hundert Spanier und spanischstämmige

Chilenen“[19]. Wie der erweiterte spanische Antrag auf Auslieferungshaft vom 18. Oktober 1998 genauer erläutert, sind auch in Großbritannien „Straftaten dieser Art unverjährbar“[20] und die „Verantwortlichen genießen keine diplomatische Immunität“[21]. Die Auslieferung erfolgte trotz Festnahme jedoch nicht. Der Londoner High Court sprach Pinochet am 28. Oktober diplomatische Immunität aufgrund seiner Stellung als Senator zu.[22] Die Festnahme war somit rechtswidrig. War die Auslieferung von Seiten Spaniens bisher nur gewünscht, so wurde sie am 3. November offiziell beantragt.[23] Es kam zunächst allerdings weder zu dieser noch zur Freilassung. Pinochet blieb bis auf weiteres unter Arrest. Eine Rückkehr in die Heimat hing von einem Berufungsantrag ab, der von der Staatsanwaltschaft gestellt worden war. Als oberste Instanz würde darüber dann das britische Oberhaus entscheiden. Am 25. November hoben fünf Lordrichter des Oberhauses (höchste rechtliche Instanz des Landes) das Urteil des High Court wieder auf.[24] Der britische Innenminister Jack Straw unterstützte diese Entscheidung am 9. Dezember 1998 mit der Authority to Proceeď[25]. Da jedoch einem der Lords wegen seiner Verbindungen zu amnesty international Befangenheit vorgeworfen wurde, wurde das Urteil für ungültig erklärt. Am 24. März 1999 kam es zur zweiten House-of-Lords- Entscheidung, in der gegen den Immunitätsstatus Pinochets gestimmt wurde und somit für die Auslieferung nach Spanien. Da Großbritannien jedoch erst am 8. Dezember 1988 der Folterkonvention beigetreten war, konnten auch nur die ab jenem Zeitpunkt begangenen Taten juristisch verfolgt werden.[26] Mit dieser Entscheidung fielen 29 der 32 von der spanischen Justiz vorgelegten Anklagepunkte weg. Die meisten Fälle von Folter hatte es zu Beginn der Diktatur gegeben. Das britische Innenministerium gab bekannt, dass die verbliebenen Vorwürfe ein Auslieferungsverfahren rechtfertigten (Zweite Authority to Proceed[27] am 15. April 1999). Daraufhin erweiterte der spanische Ermittlungsrichter Baltasar Garzón den Auslieferungsantrag auf Fälle, die nach dem 8. Dezember 1988 begangen worden waren.[28] Indes war abzusehen, dass Pinochet nicht sofort der spanischen Justiz überstellt werden würde. Der damals 83-Jährige hätte erst ausgeliefert werden können, wenn durch ein englisches Gericht ein entsprechendes Urteil gefällt worden wäre. Das Verfahren hätte mit der Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel durch die Anwälte Pinochets mehrere Jahre dauern können.[29]

Es folgte zunächst ein ,Sommertheater’. Nach chilenischer Auffassung muss Pinochet nach der internationalen Folter-Konvention, die als Rechtsgrundlage des spanischen Auslieferungsgesuchs dient, in seiner Heimat vor Gericht, und nicht im Ausland. Dazu wollten chilenische Politiker einen Schiedsspruch vom spanischen Verfassungsgericht oder vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erwirken.[30] Es wurde über Geheimverhandlungen zwischen spanischer und chilenischer Regierung spekuliert, die auf eine außergerichtliche Lösung abzielten. Dem spanischen Außenminister Abel Matutes wurde vorgeworfen, er habe Kopien von Gerichtsakten zum chilenischen Außenministerium geschickt. Garzón sah damit die Unabhängigkeit der Gerichte in Gefahr. Doch sowohl Matutes als auch sein chilenischer Amtskollege Juan Gabriel Valdés wiesen den Vorwurf inoffizieller Verhandlungen zurück. Die spanische Regierung sah ihre wirtschaftlichen Beziehungen zu Chile in Gefahr. Daher versuchte sie mit dem Hinweis auf „übergeordnete Staatsinteressen“[31] die Rücknahme des Auslieferungsantrags zu erwirken, was bei der Opposition auf Empörung und Widerstand stieß. Das ,Sommertheater’ wurde komplettiert durch Spekulationen, dass sich Pinochet der spanischen Justiz freiwillig stellen wolle. Gleichzeitig jedoch verdichteten sich die Anzeichen auf eine Freilassung wegen des schlechten Gesundheitszustandes des Generals im Ruhestand. Am 27. September 1999 wurde ungeachtet aller Spekulationen das Auslieferungsverfahren an Spanien eröffnet. Die neue Anklage lautete auf einen Fall von „Verschwörung zur Folterung und 35 Fälle von Folterung“[32]. Am 8. Oktober 1999 verkündete der zuständige Richter Ronald Bartle, dass die Überführung Pinochets nach Spanien zulässig sei.[33] Das anstehende Verfahren hätte sich aufgrund der komplizierten Auslieferungsbestimmungen womöglich über mehrere Jahre erstrecken können. Erneute Spekulationen über Geheimverhandlungen kamen auf. Es wurde angeblich vereinbart, dass Pinochet aus humanitären Gründen freigelassen werden sollte, falls seine Verteidiger keinen Einspruch gegen die Entscheidung Bartles einlegten.[34] Gleichzeitig bemühte sich die chilenische Regierung verstärkt um eine Rückkehr Pinochets nach Chile. Am 14. Oktober 1999 beantragte sie offiziell die Freilassung Pinochets aus humanitären Gründen.[35] Am 5. Januar 2000 forderte der britische Innenminister Jack Straw ein Gutachten über die Gesundheit des chilenischen Generals i.R. an. Dieses von einem vierköpfigen Team erstellte Gutachten ergab, dass der Ex-Diktator nicht in der Lage sei, dem Ablauf eines Gerichtsverfahrens zu folgen, verständliche Instruktionen an seine Anwälte zu geben oder sich an das Vergangene zu erinnern.[36] Straw wollte das Gutachten geheim halten, wurde aber schließlich vom High Court dazu veranlasst es den vier Ländern, die Pinochet vor Gericht stellen wollten (neben Spanien waren dies Frankreich, Belgien und die Schweiz), zukommen zu lassen. Da an der Richtigkeit der Ergebnisse Zweifel bestanden, forderten Frankreich und Belgien die Erstellung weiterer Gutachten. Für die Schweiz stellte der Gesundheitszustand grundsätzlich kein Hindernis für eine Auslieferung dar.[37] Jedoch kam es nicht zu weiteren Gutachten. Die britische Regierung wollte Pinochet aus humanitären Gründen die Heimkehr ermöglichen. Am 2. März 2000 kündigte der Innenminister diese Entscheidung an. Unbemerkt von Presse und Demonstranten, wurde Augusto Pinochet Ugarte noch am selben Tag in einer „Nacht- und Nebelaktion“[38] mit einer Sondermaschine der chilenischen Luftwaffe zurück nach Santiago de Chile geflogen.

2.2.2 Zurück in Chile

Mit Pinochets Rückkehr nach Chile war der Fall allerdings noch nicht abgeschlossen. Hatte vor seiner Festnahme kaum jemand an die Möglichkeit einer Verurteilung geglaubt, so hatte sich während des Europaaufenthaltes des Ex-Diktators einiges in Chile verändert. Die „Unantastbarkeit der Institution des Militärs“[39]war gebrochen und die Abwesenheit Pinochets ermöglichte die Wiederaufnahme von ruhenden Menschenrechtsprozessen.

Nach dem Einreichen einer Klage durch die Generalsekretärin der Kommunistischen Partei Gladys Marín im Januar 1998, übernahm Juan Guzmán Tapia, eigentlich Richter am Berufungsgericht, die Ermittlungen im „Fall Pinochet“. Später wurde er auf Antrag der Regierung zum Sonderrichter in diesem Fall ernannt. Während Pinochets Abwesenheit sammelte Guzmán eine Vielzahl von Klagen und leitete die Untersuchungen. Bis zur Rückkehr des ehemaligen Diktators hatte er genügend Belastungsmaterial gesammelt, um an das Appellationsgericht einen Antrag auf Entzug von Pinochets Immunität stellen zu können (6. März 2000). Beinahe gleichzeitig stand Ende März 2000 im Parlament eine Ergänzung der Verfassung zur Abstimmung, die ehemaligen Staatsoberhäuptern noch zusätzliche Sonderrechte zugestehen sollte. Darunter fielen strafrechtliche Immunität, persönlicher Schutz und eine lebenslange Pension. Die Annahme des Entwurfs am 25. März 2000 bedeutete eine „doppelte“ Immunität (neben der, die er als Senator auf Lebenszeit ohnehin besaß) für Pinochet. Der sich neu im Amt befindende chilenische Präsident Ricardo Lagos vereinfachte aber die Möglichkeit der Aberkennung dieser Sonderrechte. So blieb die Möglichkeit bestehen, die Verleihung von Privilegien wieder rückgängig zu machen.[40]

Am 5. Juni 2000 hatte das Appellationsgericht dann tatsächlich die Immunität Pinochets aberkannt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die vorgelegten Indizien, die Pinochet die direkte Verantwortung für die so genannten ,Todeskarawane’ (Caravana de la muerte) zuwiesen. Die Aberkennung der Immunität galt nur für den hier erwähnten Fall. Später wurde Pinochet auch für andere Anklagepunkte die Immunität entzogen. Es war aber jedes Mal ein neues Urteil vonnöten. Bei der ,Todeskarawane’ handelte es sich um ein Sonderkommando, das im September/Oktober 1973 in ganz Chile Oppositionelle aufspürte und tötete. Unter der Führung von mehr als einem Dutzend ranghoher Militärs wurden auf diesem Todeszug durch sieben Provinzen Chiles insgesamt mehr als 70 Menschen getötet. Pinochet sollte gemäß der Beweislage der geistige Urheber der Morde gewesen sein.

Wie erwartet ging Pinochets Verteidigung in Revision (9. Juni 2000). Das oberste Gericht Corte Suprema de Justicia (CSJ) bestätigte jedoch das Urteil in der ersten Instanz (8. August 2000)[41]mit 14 zu 6 Stimmen. Der Senatspräsident Andrés Zaldívar suspendierte daraufhin Pinochet offiziell vom Dienst als Senator. Damit verfügte die Concertaciön[42]erstmals über die Mehrheit in beiden legislativen Organen. Das Militär fühlte sich durch die Entscheidung des CSJ erniedrigt.

Die Zeit um die Urteilsfindung herum war geprägt von Demonstrationen sowohl von Anhängern Pinochets als auch von seinen Gegnern. Die rechten Parteien stellten sich weiter hinter Pinochet. Der Aberkennung seiner Sonderrechte war nicht nur als solcher schon eine große Bedeutung zuzumessen; die chilenische Justiz schien erstmals nach fast 30 Jahren nicht mehr im Einvernehmen mit dem Militär gehandelt zu haben. Wie es überhaupt dazu kam, dass die Gerichte nicht mehr dem ehemaligen Diktator anhingen, erklärt Wenzl folgendermaßen: Während 1997 noch zehn Richter des CSJ von Pinochet ernannt worden waren, so „war die Zahl seiner Befürworter innerhalb dieses Gerichts zum Zeitpunkt des Urteils weiter geschmolzen"[43]. Im Appellationsgericht galten im März 2000 „nur noch vier der 23 Richter [...] als Anhänger des ehemaligen Juntachefs"[44]. Neben der klaren Beweislage drängte auch der internationale Druck die Richter zu einer Entscheidung für die Aufhebung der Immunität Pinochets.

Reue schien der pensionierte General auch mit seinen 84 Jahren nicht zu empfinden. Dies zumindest zeigt eine Stellungnahme, die er durch seine Enkelin verlesen ließ: „In der Überzeugung, das Beste fürs Vaterland gewollt zu haben, bitte ich Gott, meinen Landsleuten die Weisheit zu geben, um die Konflikte von gestern bewältigen zu können."[45]Nach weiteren Verzögerungen durch die Verteidigung wurde der Prozess gegen Pinochet schließlich am 1. Dezember 2000 durch Juan Guzmán Tapia eröffnet. Dabei lag noch kein psychiatrisches Gutachten vor, das für Angeklagte über 70 Jahre angeordnet werden muss. Aufgrund dieses Formfehlers und der noch nicht stattgefundenen mündlichen Vernehmung[46], gaben das Berufungsgericht und der CSJ der Verteidigung Pinochets in ihren Urteilen vom 11. bzw. 20. Dezember 2000 Recht und hoben Anklage und Haftbefehl auf. Etwas erreicht Guzmán jedoch: Er durfte Pinochet innerhalb einer Frist von 20 Tagen vorladen, ohne das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens abzuwarten.[47]Der Richter beraumte die Begutachtung des Geisteszustandes des ehemaligen Staatschefs daraufhin für den 8. Januar 2001 an. Pinochet jedoch erschien auf Anraten seiner Anwälte nicht, sondern verblieb auf seinem Landsitz in Bucalemu.[48]Er wurde durch Elite-Soldaten vor einer eventuellen Ergreifung geschützt.[49]Die Anwälte forderten im Einvernehmen mit der Familie des Ex-Diktators, dass die Untersuchungsergebnisse abgewartet werden müssten, bevor eine Vernehmung stattfinden könne. Guzmán gab der Forderung nach und Pinochet erklärte sich bereit, sich ab dem 10. Januar für die Untersuchungen im Militärkrankenhaus von Santiago einzufinden. Sechs Psychiater und Neurologen, die von Klägern und Verteidigern zu gleichen Teilen ernannt wurden, erhielten den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens. Das Ergebnis, dass Pinochet unter „leichter oder moderater Demenz"[50]leide und eventuell mehrere leichte Schlaganfälle gehabt habe, wertete Guzmán als nicht ausreichend und erklärte Pinochet für vernehmungsfähig.

Die Vernehmung fand am 23. Januar statt und dauerte, je nachdem welcher Quelle man Glauben schenkt, zwischen „ein paar Minuten" (AFP am 24.01.2001) und einer halben Stunde (El País vom 24.01.2001). Pinochet stritt jede persönliche Verantwortung für die ,Todeskarawane’ ab. Er wies die Verantwortung dem Kommandeur der Karawane, Sergio Arellano Stark zu, und bemerkte, er habe erst im Nachhinein von den Erschießungen erfahren. Die Leugnung von Verantwortung und das ,Abwälzen’ von Verantwortung auf Untergebene wurde beim Militär als Feigheit gewertet und damit „verringerte sich die Loyalität zu dem einstigen Oberbefehlshaber"[51]. Am 26. Januar 2001 gab der General i.R. Joaquín Lagos Osorio, der während der Diktatur Kommandant der Region Antofagasta war, im chilenischen Fernsehen ein Interview. Er war im Fall der ,Todeskarawane’ einer der Hauptbelastungszeugen Pinochets. Pinochets Wissen über die illegalen Exekutionen konnte mit der Vorlage eines Dokumentes durch Lagos Osorio belegt werden. Wenig später tauchten weitere Dokumente auf, die Pinochet nicht nur als Mitwisser auswiesen; vielmehr verdichteten sich die Indizien, dass er die Exekutionen persönlich angeordnet hatte.[52]Folgerichtig klagte Guzmán Pinochet erneut als geistigen Urheber für die ,Todeskarawane’ an und ließ ihn unter Hausarrest stellen. Forderte Ricardo Izurieta, der Oberbefehlshaber des chilenischen Heeres und Nachfolger Pinochets in diesem Amt, bei der ersten Anklage noch die Einberufung des nationalen Sicherheitsrates (COSENA)[53], so wagte er nun eine vorsichtige Distanzierung. Insgesamt fiel die Reaktion des Militärs eher verhalten aus. Offizielle Solidaritätskundgebungen der Streitkräfte blieben aus.

Die Verteidigung Pinochets reichte zwei Klagen vor dem Appellationsgericht ein. Zum einen sollte die Aufhebung des Haftbefehls erreicht werden, zum anderen die Einstellung des Prozesses aus gesundheitlichen Gründen.[54]Am 8. März 2001 wies dieses Gericht die in der Anklage erhobenen Mord- und Entführungsvorwürfe zurück, entschied aber zugleich, dass Pinochet zumindest wegen Verschleierung dieser Verbrechen vor Gericht gestellt werden könnte. Die Entscheidung fiel mit zwei zu eins Stimmen.[55]Sowohl Kläger als auch Verteidiger reagierten mit verhaltener Zustimmung. Eduardo Contreras, ein Anwalt der Familien der Opfer, betonte die Wichtigkeit, dass der Prozess überhaupt weiterginge.[56]Die Verteidigung ging aufgrund der drückenden Beweislage nicht in Berufung. Am 12. März 2001 wurde Pinochet gegen eine Kaution von 3.450 US-Dollar freigelassen.[57]

In der Folgezeit wurde es ruhig um den „Fall Pinochet". Das Gerangel um die erkennungsdienstliche Erfassung wurde weitergeführt. Sobald eine solche angesetzt wurde, verschlechterte sich der Gesundheitszustand des ehemaligen Oberbefehlshabers rapide und er musste sich im Krankenhaus erholen. Somit konnten weder Fingerabdrücke von ihm genommen, noch Fotos von ihm gemacht werden.[58]Eine Einstellung des Verfahrens aus gesundheitlichen Gründen zeichnete sich ab. Dazu kam es am 9. Juli 2001, als die Justizbehörden bekannt gaben, dass das Verfahren wegen der .Todeskarawane’ aus genannten Gründen vorerst eingestellt werde.[59]Auch eine Auslieferung Pinochets an Argentinien lehnte der Oberste Gerichtshof ab. Die Auslieferung wurde wegen der Verantwortung des Ex-Diktators für die .Operation Condor’[60](Operación Cóndor) beantragt. Außerdem soll er in die Morde an seinem Vorgänger, dem ehemaligen chilenischen Heereschef Carlos Prats, und dessen Frau verwickelt sein, die 1974 in Buenos Aires verübt wurden.

Im Mai 2002 hat der Oberste Gerichtshof in Chile die Verhandlungen über eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den mittlerweile 86-jährigen Augusto Pinochet wieder aufgenommen. Gegen die vorübergehende Einstellung des Prozesses lag ein von der Anklage eingereichter Widerspruch wie auch die Forderung nach weiteren Gesundheitsgutachten vor.[61]Am 1. Juli 2002 bestätigte der Oberste Gerichtshof dann die Entscheidung des Berufungsgerichts aus dem Vorjahr, den Prozess einzustellen. Pinochet sei aufgrund seiner geistigen Probleme nicht in der Lage einem Verfahren zu folgen.[62]Im selben Monat reichte Pinochet sein Rücktrittsgesuch als Senator ein und zog sich aus der Politik zurück.

Wenig drang von dem alternden Ex-Präsidenten nach außen. Auf der anderen Seite aber entbrannten mehr und mehr Diskussionen über das Völkerstrafrecht. Immer wenn die Namen von Diktatoren fielen, seien es ehemalige oder Amtsinhaber, so wurde auf den „Fall Pinochet" als Referenz hingewiesen.

2.2.3 Wende im „Fall Pinochet“

Eine Wende im „Fall Pinochet" fand im Juli 2004 statt, als der frühere Staatschef erneut in den Schlagzeilen erschien. Die US-amerikanische Riggs-Bank hatte ihm während seines Hausarrestes in London dabei geholfen 1,6 Millionen Dollar heimlich von Großbritannien in die USA zu transferieren. Der Transfer habe im März 1999 entgegen einer richterlichen Anordnung, alle Konten Pinochets einzufrieren, stattgefunden. Dem demokratischen US- Senator Carl Levin zufolge, sei die Bank bereits 1994 an Pinochet herangetreten, um ihm die Eröffnung eines Kontos vorzuschlagen. Auch seien sie dabei behilflich gewesen, zwei Firmen (Ashburton und Althorp)[63] auf den Bahamas zu errichten, unter deren Namen er Konten in Großbritannien und den USA eröffnet habe. Die Existenz der Konten wurde verschwiegen. Zwischen vier und acht Millionen Dollar habe der Ex-Diktator zwischen 1994 und 2002 auf den Riggs-Konten deponiert.[64]

Die Washingtoner Traditionsbank Riggs, die unter anderem die Konten von fast allen ausländischen Botschaften in Washington führt, hatte erst wenige Wochen zuvor eine Strafe von 25 Millionen US-Dollar akzeptiert, die ihr wegen Verletzungen des Geldwäschegesetzes auferlegt wurde. Zu dieser Strafe war die Bank unter anderem verurteilt worden, weil sie verdächtige Transaktionen der saudi-arabischen Botschaft nicht gemeldet hatte. Weitere fragwürdige Geldtransfers und verheimlichte Bareinzahlungen in Millionenhöhe rückten die Bank ins Fadenkreuz der Ermittlungen.[65] Laut La Tercera war Pinochet zeitweise der Kunde mit den vierthöchsten Einlagen in der Bank.[66] Das Geldinstitut hatte den einstigen General als „A. P. Ugarte"[67], also mit seinem zweiten Nachnamen, geführt, die Konten 2002 geschlossen und das Geld direkt an Pinochet ausbezahlt. Der älteste Sohn Pinochets, Augusto Pinochet Hiriart, hatte bereits 1999 die Existenz eines „kleinen Kontos"[68] seines Vaters bei einer amerikanischen Bank bestätigt.

In Chile wurde noch nie wegen Finanzvergehen gegen Pinochet ermittelt. Dabei forderten bereits im Jahre 2002 chilenische Abgeordnete die Einsetzung einer Sonderkommission zur Überprüfung der Konten bei der Riggs-Bank. Pinochets Anhänger hatten während seines Arrestes in London Spenden gesammelt, um seine Verteidigung zu finanzieren. Dabei besitzt der frühere Diktator mindestens fünf luxuriöse Anwesen in verschiedenen vornehmen Wohnlagen.[69]

Am 20. Juli 2004 stellten zwei chilenische Anwälte Strafanzeige wegen Betrugs. Die chilenische Justiz müsse untersuchen, wie viele unerlaubte Geschäfte Pinochet getätigt habe, erklärten die Anwälte Carmen Hertz und Alfonso Insunza.[70]Während die juristischen Ermittlungen in diesem Fall noch liefen, hob am 26. August 2004 das Oberste Gericht Chiles (dessen Zusammensetzung sich zu Ungunsten Pinochets verändert hatte) parallel dazu abermals die Immunität des Generals i.R. auf, diesmal weil ihm eine vollständige Kenntnis der ,Operation Condor’ vorgeworfen wurde. Ein neues psychiatrisches Gutachten einzufordern, erschien notwendig. Denn der frühere Staatschef, dem einst Altersdemenz attestiert worden war, konnte noch im November 2003 einem amerikanischen Fernsehsender ein Interview geben, in dem er gesund und munter auftrat.[71]Des Weiteren stellte sich heraus, dass er persönlich diverse Geldtransaktionen durchgeführt hatte, „die einem Schwachsinnigen eher nicht zuzutrauen seien“[72].

Am 25. September vernahm Guzmán Pinochet zur ,Operation Condor’. Pinochet stritt abermals jede Mitverantwortung ab. Daraufhin ordnete Guzmán ein weiteres ärztliches Gutachten an. Drei gerichtlich bestellte Ärzte legten daraufhin im Oktober ihre Gutachten vor. Zwei lehnten einen Prozess aus gesundheitlichen Gründen ab, einer kam zum gegensätzlichen Befund.[73]Letztlich erklärte Guzmán den einstigen Staatschef für verhandlungsfähig. Am 13. Dezember 2004 wurde er unter Hausarrest gestellt und erneut Anklage gegen den inzwischen 89-Jährigen erhoben. Pinochets Anwälte legten beim Berufungsgericht Beschwerde ein, da ihr Mandant nicht verhandlungsfähig sei. Sie erreichten eine Aufhebung des Hausarrestes.[74]Am 18. Dezember erlitt der greise Mann einen Schlaganfall und wurde ins Militärkrankenhaus in Santiago eingeliefert. Das Berufungsgericht bestätigte am 20. Dezember den Hausarrest für Pinochet. Seine Anwälte klagten daraufhin erwartungsgemäß vor dem Obersten Gericht.[75]Drei Tage später wurde er aus dem Krankenhaus entlassen. Anfang Januar 2005 wies der Oberste Gerichtshof Pinochets Einspruch gegen die Anklage ab und er wurde wiederum formell unter Hausarrest gestellt.[76]Gegen Zahlung einer Kaution wurde der Aufhebung des Arrestes stattgegeben.

Die Vergangenheit rückte in der chilenischen Gesellschaft wieder in den Mittelpunkt, denn im Dezember erschien der „Bericht der Kommission zu politischer Gefangenschaft und Folter“ unter Leitung des Bischofs Sergio Valech. Darin schildern 35.000 Überlebende der staatlichen Gewalt in Chile detailliert, welche Systematik hinter dem Machtapparat Pinochets steckte.

Die Ermittlungen wegen der Auslandskonten liefen unterdessen weiter. Das Auftauchen von gefälschten Pässen, die Pinochet besessen haben soll, bewegte den Untersuchungsrichter Sergio Muñoz dazu, eine Durchsuchung Pinochets Privatbüros durchzuführen. Bei der Razzia in seinem Haus wurden Anfang Januar 2005 zahlreiche Finanzdokumente beschlagnahmt, die Aufschluss über die Herkunft von bis zu acht Millionen Dollar geben sollen.[77]Inzwischen war von insgesamt 15,9 Millionen Dollar die Rede, die der frühere chilenische Militärmachthaber bei sieben Banken im Ausland angehäuft haben soll.[78]Die Staatsanwaltschaft gab bekannt, Pinochet wegen Steuerhinterziehung und Vetternwirtschaft anklagen zu wollen.[79]

Nach einer gütlichen Einigung stellte die US-Justiz die Ermittlungen gegen die Riggs­Bank im Januar 2005 ein. Das US-Geldinstitut erklärte sich zu einer Zahlung von 16 Millionen Dollar bereit und räumte Versäumnisse ein, gewisse Aktivitäten nicht pünktlich und korrekt gemeldet zu haben.[80]Noch im selben Monat kündigte Riggs an, acht Millionen Dollar an die Allende-Stiftung zu zahlen, die bereits im Jahre 1996 in Spanien Klage gegen die Bank eingereicht hatte. Die Stiftung hat sich für die Verteilung des Geldes verantwortlich gezeichnet, welches als Entschädigung an Opfer der Pinochet­Diktatur übergeben werden sollte. Der im Zusammenhang mit Pinochet bereits bekannt gewordene spanische Richter Baltasar Garzón schloss daraufhin die Ermittlungsakten.[81]Am 24. März gab das Oberste Gericht bekannt, dass Pinochet für den Mord an Carlos Prats 1974 in Buenos Aires Immunität genieße und der Prozess gegen ihn nicht weitergeführt werden dürfe.[82]Kurz darauf legte der ehemalige Geheimpolizeichef Manuel Contreras detaillierte Angaben zu 580 verschwundenen Regimegegnern vor. Der 30­seitige Bericht belastete auch Pinochet. Contreras warf ihm vor, Verantwortung auf Untergebene abgewälzt zu haben, während er, Contreras, sich schützend vor seine Leute gestellt habe.[83]

Im Juni hob das Berufungsgericht die Immunität Pinochets für den Fall der geheimen Konten auf. Gleichzeitig gab das Gericht bekannt, dass der Prozess wegen der ,Operation Condor’ eingestellt werde. Als Begründung wurde abermals der Gesundheitszustand des Ex-Diktators angeführt, der im Mai angeblich einen weiteren Schlaganfall erlitten hatte.[84]Die taz zitiert dazu den Anwalt der Pinochet-Opfer Eduardo Contreras: „Die Richter halten es für schlimm, dass Pinochet ein Dieb war, aber es interessiert sie nicht, dass er ein Mörder war.“[85]

Im Mai und Juni erlitt Pinochet weitere vermeintliche Schlaganfälle und zwar jeweils zu Zeitpunkten, als am Berufungsgericht über die Aufhebung seiner Immunität entschieden wurde. Im Mai stand das Urteil über die Geldaffäre an, im Juni eine mögliche Anklage wegen einer Geheimpolizei-Operation im Juli 1975, bei der Hunderte von Menschen den Tod gefunden haben sollen (,Operation Colombo’).[86]Pinochets Anwälte nahmen seinen angeblich kritischen Gesundheitszustand als Gelegenheit wahr, nun auch auf Einstellung des noch bestehenden Prozesses wegen der geheimen Konten zu drängen. Am 6. Juli 2005 jedoch hob das Berufungsgericht die Immunität auch im Fall der ,Operation Colombo’ auf.[87]

Die Schätzungen über die Höhe der Einlagen auf den verschiedenen Auslandskonten stiegen bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeit auf 27 Mio. US-Dollar. Inzwischen ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass Pinochet tatsächlich verurteilt wird, wieder gestiegen, denn ein neues medizinisches Gutachten bescheinigte seine Verhandlungsfähigkeit. Neben den noch laufenden Prozessen wegen der Veruntreuung von Geldern und der ,Operation Colombo’, forderten Menschenrechtsaktivisten auch die Wiederaufnahme bereits eingestellter Verfahren. Am 25. November 2005 musste Pinochet seinen 90. Geburtstag unter Hausarrest verbringen. Sämtliche Feierlichkeiten wurden abgesagt.[88]

2.3 Geschichte, Besitz und Ideologie: Eine Betrachtung des Ist-Zustandes der Medien

2.3.1 Geschichte der Pressefreiheit in Chile

„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinung und Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, sich Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu beschaffen, zu empfangen und zu verbreiten.“[89]

2.3.1.1 Das 19. Jahrhundert

Die Meinungsfreiheit und die freie Meinungsäußerung sind als grundlegende Menschenrechte in einem demokratischen System eng mit den Medien verbunden.[90]Seit dem beginnenden 19. Jahrhundert gibt es in Chile rechtliche Verfügungen zur Meinungs- und Pressefreiheit. Am 9. November 1811 wurde ein Dekret erlassen, dass „respektlosen und beleidigenden Schmähschriften Grenzen"[91]setzen sollte. Eine zweite Verfügung stammt aus dem Jahr 1812 und wurde im Januar von den revolutionären Stadträten des sich von Spanien emanzipierenden Landes erlassen. Es gewährte die Pressefreiheit nach den Grundsätzen der freien und gebildeten Nationen.[92]Am 13. Februar erschien die erste chilenische Zeitung: Aurora de Chile. Pater Camilo Henríquez propagierte Unabhängigkeitsideen über dieses Medium, was die Regierung im August 1812 dazu veranlasste, eine Vorzensur einzuführen, welche aber nie angewandt wurde.

Im selben Jahr wurde ein Dekret zur Einschränkung der Meinungsfreiheit erlassen. Dies richtete sich allerdings nicht gegen chilenische Publikationen, sondern gegen regierungsfeindliche Veröffentlichungen von Gerüchten durch Spanier und Royalisten.

Aus dem Jahre 1813 stammt das wohl wichtigste juristische Vermächtnis bezüglich der Pressefreiheit. Mit diesem Dekret wurde die Gesetzgebung zur Wahrung der Pressefreiheit eröffnet.[93]Einerseits formulierte das Dekret die Freiheit der Meinung und Presse als ein natürliches Recht des Menschen, andererseits erkannte es aber auch an, dass hierbei gewisse Grenzen nicht überschritten werden dürfen.

Die drei Verfassungen, die im Zeitraum von 1813 bis 1823 existierten, nehmen das Dekret teilweise unverändert auf. Die Grenzen der Pressefreiheit wurden in der Verfassung von 1822 etwas detaillierter verfasst. Demnach wurde die Verleumdung und Beleidigung sowie die Anregung zu Verbrechen verboten. Druckerzeugnisse aller Art und in jeder Sprache durften frei zirkulieren solange sie nicht obszönen, unmoralischen oder aufhetzerischen Inhaltes waren. In der Verfassung von 1823 wurde die Pressefreiheit gewährt und gefördert. Für Fragen der Pressefreiheit wurde ein gesondertes Gericht eingerichtet.[94]

Mit der Verfassung von 1828 begann die Ära restriktiver Pressegesetze. Aus der Ley de Imprenta (Gesetz des Drucks) wurde die Ley de Abusos sobre Libertad de Imprenta (Gesetz des Missbrauchs von Pressefreiheit). Der Akzent lag nicht mehr auf der Gewährleistung von zensurfreier Presse, sondern auf Regelungen, die dem Missbrauch der Pressefreiheit durch schwere Strafen entgegenwirken sollten. Im Jahre 1846 trat das diesbezüglich restriktivste Pressegesetz des 19. Jahrhunderts in Kraft.[95]1872 wurde dann ein liberaleres Pressegesetz erlassen, welches bis 1925 Gültigkeit besaß. Auch hier war die Ahndung von Vergehen der Presse vorgesehen, allerdings wurden die Freiheitsstrafen abgeschafft und durch Geldstrafen ersetzt. Verboten war es nach der neuen Gesetzgebung, die staatliche Religion oder Moral anzugreifen, dem guten Ruf eines Beamten Schaden zuzufügen oder Personen unbegründet in Misskredit zu bringen.[96]

2.3.1.2 Das 20. Jahrhundert

Die Verfassung aus dem Jahre 1925 sicherte im Rahmen der gültigen Gesetze die Meinungsfreiheit in Wort und Schrift ohne Zensur. Der Regierung wurde vorbehalten in Notstandssituationen diese Grundrechte für sechs Monate einzuschränken. Anstatt einem gesonderten Gericht war von nun an die ordentliche Gerichtsbarkeit Verhandlungsort für Pressedelikte. 1925 wurde ebenfalls ein Pressedekret erlassen, welches eine Rückkehr zu den restriktiven Normen von 1846 darstellte. Viele Pressedelikte wurden wieder zu Straftaten und das in der Verfassung verankerte Verbot der Vorzensur wurde missachtet.[97]

Durch das Gesetz zur Staatssicherheit (Ley sobre Seguridad del Estado) aus dem Jahre 1958 „haben Polizei und Militär jederzeit die Möglichkeit, die Schließung einer Redaktion oder die Konfiszierung von Presseorganen zu veranlassen"[98]. Das Gesetz definiert u.a. folgende Tatbestände als Vergehen gegen die öffentliche Ordnung: Die Verbreitung von Meldungen, die Panik erzeugen könnten, tendenziöse und falsche Berichterstattung, Beleidigung und Diffamierung des Vaterlandes und seiner Symbole, des Präsidenten und seiner Minister, der Abgeordneten und Richter, des Oberhauptes der Streitkräfte oder der Polizei. Pressedelikte, die unter Belagerungs- oder Ausnahmezustand begangen wurden, kommen vor das Militärgericht, wo unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird.

2.3.1.3 Die Militärdiktatur

Nach dem Militärputsch von 1973 wurde der Ausnahmezustand verhängt. Damit wurden zahlreiche konstitutionelle Garantien außer Kraft gesetzt. Mehrere Ergänzungsartikel zur Verfassung schränkten in der Folgezeit die Pressefreiheit ein. Größtenteils besitzen diese Zusätze noch heute Gültigkeit, da die politische Mehrheit für Verfassungsänderungen laut Wittelsbürger nur schwerlich zu erreichen ist.[99]

1976 folgten weitere restriktive Maßnahmen, welche den Grundstein für die Verfassung von 1980 legten. Politische Äußerungen durften nicht die Moral, das Privatleben oder die innere Sicherheit und Ruhe gefährden. Die Enteignung von Massenkommunikationsmitteln bedurfte keiner Zustimmung der beiden legislativen Kammern mehr und wurde somit erleichtert. Oppositionelle konnten zum Schweigen gebracht werden, da politische Parteien und Vorbestrafte das Recht verloren, eine Zeitung oder einen Radiosender zu betreiben. Dabei ist anzumerken, dass eine Vorbestrafung in einem repressiven System recht leicht zu erreichen war und somit ein Großteil der politischen Oppositionellen vorbestraft war. Des Weiteren wurden den Kommandanten im Ausnahmezustand durch verschiedene Dekrete die Vollmachten zur willkürlichen Suspendierung der Medien gegeben. Kritik konnte leicht unterbunden werden, denn die Auslegung von „Verzerrung der Wahrheit", „Provokationen der Regierung" und „Unruhestiftung"[100]blieb der Willkür der Herrschenden überlassen.

1980 wurde eine neue Verfassung durch ein Referendum angenommen. Die Verfassung hatte einen autoritären Charakter. Zwar gewährte Artikel 19 allen Bürgerinnen und Bürgern den Anspruch auf Gegendarstellung sowie auf Gründung eines Presseorgans, jedoch schränkten zahlreiche weitere Artikel die hier formulierte Freiheit wieder ein. Es bestand weiterhin die Vorzensur für Filmproduktionen und Kinowerbung. Chile war damit das einzige Land auf der Welt, das die Zensur fürs Kino in die Verfassung mit aufgenommen hatte.[101]Das Fernsehmonopol des Staates und der Universitäten wurde aufgehoben. Es wurde ein unabhängiger Fernsehrat eingerichtet, dem die Konzessionserteilung unterstand und der den Erziehungsauftrag des Fernsehens überwachte. Der ,Antimarxismus’-Artikel (Art. 8) der Verfassung verbot verfassungsfeindliche Aktivitäten. Bezüglich der Medien bedeutete das, dass die Propagierung von Doktrinen, die sich gegen die Familie wandten oder für eine Gesellschaftskonzeption mit totalitärem oder klassenkämpferischem Charakter eintraten, verboten wurde. Auch entsprechende politische Organisationen und Parteien konnten somit als verfassungsfeindlich eingestuft werden und wurden aufgelöst. Deren Mitglieder wurden vom Verfassungsgericht verurteilt und durften zehn Jahre lang kein öffentliches oder parteipolitisches Amt ausüben, v.a. aber auch keinen journalistischen oder kommunikationstechnischen Beruf ergreifen. 1986 wurde der ,Antimarxismus’-Artikel noch erweitert: Die verurteilten Personen hatten demnach auch nicht das Recht, sich in den Medien politisch zu äußern. Der ,Antimarxismus’-Artikel verstieß zum einen gegen die Verfassung, nach welcher das Grundrecht der Informations- und Meinungsfreiheit eigentlich gewährt werden sollte, zum anderen konnten die Medien die Aufgabe des politischen Pluralismus in der Gesellschaft nicht mehr wahrnehmen.[102]Die Verfassung selbst räumte in den Artikeln 39 und 41 dem Präsidenten das Recht ein, im Ausnahmezustand (innerer oder äußerer Krieg, nationaler Notstand, Katastrophen oder innere Unruhe) alle Grundrechte außer Kraft zu setzen. Die Informations- und Meinungsfreiheit konnte also im Notstand eingeschränkt oder aufgehoben werden. Ebenso sah die Verfassung vor, dass der Zugang zum Beruf des Journalisten frei sein sollte. Zuvor musste jeder Journalist dem Verband Colegio de Periodistas angehören, welcher nur Diplom-Journalisten aufnahm.

2.3.1.4 Die Transitionszeit

1986 fand ein geheimer Kongress zur Pressefreiheit im Badeort El Tabo statt.[103]Führungskräfte des Colegio de Periodistas stellten eine Liste auf, die die diesbezüglich dringlichsten Probleme beinhaltete. Dieser Katalog wurde Präsident Aylwin bei zwei Treffen (1990 und 1991) vorgelegt. Die wenigsten der angesprochenen Probleme wurden bis heute zufriedenstellend gelöst (z.B. die finanzielle Hilfe für ,alternative Medien’). Lediglich teilweise kann die Rücknahme von Restriktionen der Meinungs- und Pressefreiheit aus Diktaturzeiten als erfolgreich bezeichnet werden. Der 1981 mitten in der Diktatur aberkannte Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts konnte nicht zurückerlangt werden. Dass die während der Diktatur im Geheimen formulierten Problembereiche, die es zu verbessern galt, selbst nach Jahren der Transition nicht bewältigt worden waren, unterstreicht den geringen Grad an Verbesserungen bezüglich der Pressefreiheit in der heute existierenden demokratischen Ordnung Chiles.

So fasst auch Krohne es auf, der sich in mehreren Publikationen eingehend mit der Pressefreiheit in Chile beschäftigt hat. Ihm zufolge lässt sich seit Ende der Militärdiktatur 1990 weiterhin eine eingeschränkte Meinungsfreiheit konstatieren. Er weist darauf hin, dass selbst heutige Politiker, die damals Oppositionelle in der Militärdiktatur waren, das Thema Pressefreiheit als sekundär betrachten. Die chilenische Demokratie unter Aylwin (1990-1994) fürchtete eine zu gut informierte Gesellschaft.[104]Es sei eben diese widersprüchliche Entwicklung, die zur Folge habe, dass bis heute die Autozensur[105]besteht, die einen Pluralismus in den Medien verhindert. Um diesem Widerspruch entgegenzuwirken sei ein mentaler Umschwung vonnöten.[106]Heute noch hätten viele Chilenen Angst vor Repressalien, wenn sie zu sehr in sozialen Konflikten partizipierten.[107]Gesetze können nicht dafür sorgen, dass die Meinungs- und Pressefreiheit auch ausgenutzt wird. Sie können nur die Grundlage bieten. Solange die Presse jedoch in der Hand eines Monopols oder eines Staates ist, stellt dies einen Gegensatz zum demokratischen Verständnis dar.

Das Erbe der Militärdiktatur spiegelt sich auch heute noch in Teilen der chilenischen Gesetzgebung wider. Einige Normen zur Pressefreiheit, die zwischen 1973 und 1990 erlassenen worden waren, sind in der Regierungszeit Aylwins wieder rückgängig gemacht worden. Darunter befanden sich auch Kompetenzen der Militärtribunale. Die Rechtsprechung bei Pressedelikten obliegt seither den zivilen Gerichten. Noch über die Legislaturperiode seines Nachfolgers Eduardo Frei Ruiz-Tagle (1994-2000) hinaus, behielt das 1967 erlassene Gesetz zum Missbrauch von Werbung (Ley de Abusos de Publicidad) Gültigkeit. Dieses wurde während der Militärdiktatur im Sinne der Machthaber reformiert und besagte, dass die Richter das Recht zur Erteilung eines Verbotes von Informationsverbreitung hätten, wenn es die Fälle, an denen gearbeitet wird, so verlangten. Erst mit der im Mai 2001 erlassenen Pressegesetz (Ley de Prensa) wurde letzteres Gesetz hinfällig. Des weiteren verloren einzelne Artikel des Gesetzes zur Staatssicherheit (Ley de Seguridad Interior del Estado) ihre Gültigkeit. Trotzdem wurde die Reichweite (u.a. blieben viele Zuständigkeiten der Militärtribunale bestehen) und die lange Zeit, die verstrich, bis es zur Gesetzgebung kam, kritisiert. Laut Krohne gibt dies ein bedauerliches („lamentable"[108]) Bild über das Land und seine Bevölkerung ab, das von sich behauptet einen demokratischen Weg eingeschlagen zu haben. Auch wenn in den Jahren der Transition (seit 1990) schon viele wichtige Veränderungen in der Gesetzgebung hinsichtlich der Meinungs- und Pressefreiheit vorgenommen wurden, so können immer noch Defizite festgestellt werden.

2.3.1.5 Aktueller Stand

Krohne stellt fest, dass die Kommunikation in Chile durch eine gewisse Furcht gekennzeichnet sei. Diese verhindere einen aggressiven und kampflustigen Journalismus. Der Beruf des Journalisten, wie er in Zeiten der Diktatur in einem Klima der Autozensur ausgeführt wurde, scheine ohne signifikante Veränderungen weiterzuleben. Chefredakteure und Direktoren der Zeitungen haben dieses Vorgehen internalisiert.[109]Krohne äußert die Vermutung, dass dies auf die Grundeinstellung des Niemand-Stören- Wollens zurückzuführen sei und auf die Angst der Journalisten vor Konsequenzen, die sie beim Schreiben von Artikeln, die bestimmte Interessen verletzen könnten, davon tragen müssten.[110]Druckmittel bestünden durch wirtschaftliche Zwänge, von politischer Seite aus und aufgrund von Werten (hier ist der Einfluss der Kirche hervorzuheben). Problematisch sei auch, dass heutzutage v.a. jüngere Journalisten nicht mehr in Berufsorganisationen seien.[111]Nur zwischen 60 und 70% haben überhaupt einen akademischen Abschluss.[112]Dieser Umstand birgt die Problematik, dass viele neu in den Beruf tretende Menschen eine schmalere Ausbildung besitzen. So könnte das Risiko bestehen, zu Werkzeugen des Arbeitgebers zu werden, was wiederum negative Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Journalisten und somit der Medien hätte.

Ausdruck des noch nicht abgeschlossenen Weges hin zu einer weitgehenden Meinungs­und Pressefreiheit sind zahlreiche Fälle von Verurteilungen von Journalisten und Schriftstellern, die zumeist Menschenrechtsverletzungen nachgegangen waren und diese öffentlich angeklagt hatten. Im Jahre 1999, also 9 Jahre nach Beginn der Transition,

erregte ein diesbezüglicher Fall internationales Aufsehen.[113]Die Journalistin Alejandra Matus schildert in ihrem „Schwarzbuch der chilenischen Justiz" (Libro Negro de la Justicia Chilena) ausführlich verschiedene historische Momente der chilenischen Justiz nach Ende der Diktatur, wobei mehrere Minister und Justizfunktionäre sowohl in ihrer öffentlichen wie privaten Rolle in Frage gestellt werden. Das Buch wurde innerhalb von 24 Stunden nach seiner Veröffentlichung vom Markt genommen. Matus floh nach Buenos Aires und ging anschließend in die Vereinigten Staaten, wo ihr Exil gewährt wurde. Da die chilenische Justiz keine Anklage in Abwesenheit des Angeklagten vorsieht, eröffnete es ein Verfahren gegen die Verleger des Buches, was zwei Festnahmen nach sich zog. Zeitungen im Ausland attestierten Chile durch dieses harte Vorgehen einen Rückfall ins Mittelalter.[114]Auf der anderen Seite zeigt es, dass die Angst der Menschen, kontroverse Themen zu publizieren, einen handfesten Hintergrund hat und somit auf die Gründe für die Autozensur der Medien schließen lässt. Im Oktober 2001 hob die chilenische Justiz die Beschlagnahmung und das Verbot des Buches auf (gemäß des erwähnten Gesetzes Ley de Prensa aus dem Monat Mai desselben Jahres).

2.3.1.6 Beurteilung der heutigen Pressefreiheit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die chilenische Gesetzgebung zwar die Pressefreiheit garantiert, diese auf der anderen Seite jedoch indirekt Einschränkungen erfährt. Die Medien werden wirtschaftlichem Druck ausgesetzt und sind daher charakterisiert durch mangelnde Unabhängigkeit. Für die Sicherung einer pluralistischen Presse in Chile besteht keine staatliche Regulation. Somit kann von staatlicher Seite keine Informationsgarantie gegeben werden. Das ökonomische System selbst bringt eine Rechtslastigkeit der Printmedien mit sich, denn die Abhängigkeit der Presse vom Markt verschafft traditionellen, in anderen Worten rechten Unternehmen, die gestärkt aus den 17 Jahren Militärregime herausgehen, ein Übergewicht. Die lange Zeit der Diktatur, hinterließ als Erbe eine Bedingtheit der Presse und eine Mentalität der „cultura de autoridad"[115], welche Journalisten aufgrund von externen Druckmitteln (Staat, Wirtschaft, Kirche), Eigeninteressen, Sicherheits- und Vorteilsdenken dazu veranlasste, Autozensur anzuwenden. Das Ergebnis ist eine, bis auf wenige Ausnahmen uniforme Berichterstattung in den Zeitungen, die sich hauptsächlich in der Hand von zwei Unternehmen befinden.[116]Dermota weist des Weiteren darauf hin, dass sich das journalistische Niveau in Chile unter dem Niveau seiner Nachbarn befinde.[117]Diesen Überlegungen folgend hat die Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch Chile auf den zweiten Platz hinter Kuba eingeordnet, die Pressefreiheit im negativen Sinne betreffend.[118]

2.3.2 Geschichte der Printmedien in Chile

„Es werden praktisch keine divergierenden Meinungen bezüglich des wirtschaftlichen Zustandes des Landes veröffentlicht [...] Indianer, Arbeiter und Arme werden, wenn sie überhaupt in den Medien auftauchen, als Pöbel porträtiert. [...]“[119]

2.3.2.1 Das 19. Jahrhundert

In Chile gab es im Vergleich zu anderen Ländern Lateinamerikas erst recht spät, im 18. Jahrhundert, Druckerpressen. In Lima und Mexiko existierten diese bereits im 16. Jahrhundert. Für Chile waren die einzigen Informationsquellen der Mercurio Peruano und die Gaceta de Lima, welche spanischer Zensur unterlagen und die Interessen des Königreichs vertraten. Die erste Druckerpresse gelang 1747 durch den Jesuitenpater Carlos Haymhausen nach Chile, ohne dass es Beweise dafür gäbe, dass diese auch in Betrieb genommen wurde. Der erste in Chile gedruckte Text stammt aus dem Jahre 1776. Informationsquellen waren zu jener Zeit hauptsächlich handschriftliche Publikationen von Zeitgenossen, die Zugriff auf Zeitungen aus dem Ausland hatten. Der nordamerikanische Kaufmann Procopio Polloc etwa übersetzte Nachrichten aus englischen Zeitungen und brachte sie in Briefform in Umlauf. Als die bedeutendsten handschriftlichen Zeitungen sind die Advertencias Precautorias (1808), die Proclama de Quirino (1811) und der Diálogo de los Porteros (1811) zu nennen.[120]

Im November 1811 erhielt Chile seine erste amtliche Druckerpresse. Am 13. Feburar 1812, zu einem vergleichsweise späten Datum, erschien die erste chilenische Zeitung, die Aurora de Chile. Es handelte sich um eine Regierungszeitung mit religiösem und politischem Charakter. Sie erschien jeden Donnerstag, umfasste vier Seiten und wurde in einer Auflage von 200 Stück gedruckt. Direktor der Zeitung war der Ordensbruder Fray Camilo Henriquez, ein leidenschaftlicher Patriot, welcher mittels der Zeitung die Proklamation der Unabhängigkeit und eine eigenständige Republik propagierte. Dies bewegte die Machthaber dazu, eine Zensur für religiöse Texte ab Oktober 1812 einzuführen. Wenig später wurde diese auf die ganze Zeitung ausgeweitet. „Im April 1813 wurde die Aurora de Chile nach 58 Ausgaben ohne öffentliche Erklärung vom Monitor Araucano abgelöst.“[121]Dieser erschien alle zwei Tage und hatte die Aufgabe, wichtige Ereignisse sowie Regierungsentscheidungen und die Ein- und Ausgaben der Staatskasse zu veröffentlichen. Henríquez war auch hier der Herausgeber. Die Zeitung hatte im Unterschied zu ihrer Vorgängerin einen eindeutig regierungstreuen Charakter und brachte es bis zur Einstellung im Oktober des darauf folgenden Jahres auf 183 Ausgaben. Erwähnenswert aus jener Zeit ist noch der Semanario Republicano (erschienen im August 1813), der einen kritischen Standpunkt vertrat und somit als erste chilenische Oppositionszeitung bezeichnet werden kann. Die Gaceta del Gobierno de Chile war das einzige Spanien treue Blatt. Alle Publikationen wurden eingestellt, als 1814 der Rückeroberungskrieg der Spanier begann. Nachdem die Unabhängigkeit erlangt worden war, kam eine Vielzahl von Zeitungen auf. Bis Ende der Zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts gab es an die 100 verschiedenen Veröffentlichungen. Diese waren aufgrund der neu errungenen Unabhängigkeit zumeist sehr patriotisch geprägt.[122]Neben der Gaceta del Supremo Gobierno de Chile hatten folgende Zeitungen vor allem bei der Diskussion um die richtige Regierungsform (liberal versus konservativ) eine wichtige Bedeutung: La Clave, La Aurora, das Satireblatt El Hambriento und El Mercurio de Valparaíso (alle aus dem Jahr 1827). Letztere erschien seit 1829 täglich (außer an Feiertagen) und wurde so zur ersten Tageszeitung Chiles. Außerdem ist sie heute die älteste noch bestehende Tageszeitung Südamerikas. Zwischen 1842 und 1866 war die chilenische Presse durch den Romantizismus geprägt. Sonderseiten, die sich den Bereichen Literatur und Kunst zuwandten, können als Vorgänger des heutige Feuilleton- bzw. Kulturteils gesehen werden.[123]

1842 erhielt Santiago mit El Progreso eine eigene Tageszeitung. Die erste politisch unabhängige Zeitung, El Ferrocarril aus dem Jahre 1855, wurde zum tonangebenden Blatt. Die Regierung unterstützte zu jener Zeit die Entwicklung der Presse und garantierte den Herausgebern einen Mindestverkauf. Nach der Revolution von 1891, als liberale Ideen sich mehr und mehr durchgesetzt hatten, tauschten die Zeitungen ihren parteipolitischen gegen einen informativen Charakter ein. Objektive Information sollte an erster Stelle stehen.[124]

2.3.2.2 Das 20. Jahrhundert

1900 wurde in Santiago die Tageszeitung El Mercurio gegründet. Dies bedeutete den Beginn der Ära der ,Neuen Presse’. Gründer der Zeitung war Agustín Edwards Mac Clure. Seine Familie war bereits seit 1876 im Besitz des Mercurio de Valparaíso.

[...]


[1]Isabel Allende, Nichte Salvador Allendes, in: Der Spiegel 44/1998.

[2]Der „Fall Pinochet" (spanisch: caso Pinochet) wird in vorliegender Arbeit immer in doppelte Anführungszeichen gesetzt.

[3]Zum Begriff der „Autoritären Enklaven" siehe Garretón (1990). Sie sind ein Vermächtnis von Diktaturen und können das Funktionieren von demokratischen Folgeregierungen mitbestimmen und beeinträchtigen. In Punkt 2.1.1 wird dieses Thema noch einmal aufgenommen. Zur Zitierweise: Im Folgenden wird in den Fußnoten der Autor und das Jahr genannt. Der Titel des Buches bzw. Aufsatzes ist im Literaturverzeichnis einsehbar. Zwei Publikationen aus dem selben Jahr werden mit a und b unterschieden.

[4]„estrategia de la reforma"; Huneeus (2001b): S. 1.

[5]Wehr (2003): S. 116.

[6]Initiator dieser beiden Ereignisse war Augusto Pinochet. Am 19. Dezember 1990 wurde plötzlich und ohne Absprache mit der Regierung die höchste Alarmstufe ausgerufen und die Armee in die Kaserne beordert. Dies, anschließend als eine Art Probealarm (ejercicio de enlace) erklärt, hat die Bedrohungswahrnehmung in der Bevölkerung jedoch verstärkt. Unter dem boinazo versteht man das hohe Truppenaufkommen am 29. Mai 1993 im Bereich des Regierungspalastes La Moneda während eines Europaaufenthaltes des Präsidenten Aylwin.

[7]Zu den „autoritären Enklaven" siehe Garretón (1990).

[8]Zu den Funktionen des Amnestiegesetzes und der Verfassung im Rahmen der ,Verrechtlichung' der Diktatur, siehe Ambos (1996): S. 141ff.

[9]Vgl. Garretón (1996): S. 29f.

[10]Merkel et al. (2003): S. 140.

[11]„modesto apoyo", Huneeus (2003): S. 93.

[12]Vgl. Barahona de Brito (2001): S. 162-170.

[13] Unter anderem kann spätestens durch den Wechsel von Juan Emilio Cheyre an die Militärspitze (2002) eine ,Entpolitisierung' der Streitkräfte festgestellt werden. Siehe dazu auch: Wehr (2003): S. 124f.

[14]Zur Diskussion dieses Spannungsfeldes siehe: Wehr (2001).

[15]Vgl. Pérez/Gerdtzen (2000): S. 37ff.

[16]Vgl. Rojas Aravena (2001).

[17] Pinochet verdankte seiner eigenen Gesetzgebung aus der Militärdiktatur, dass er als Ex-Präsident den Posten eines Senators auf Lebenszeit erhalten würde.

[18]Ley Orgánica del Poder Judicial - 1985, Artikel 23, Absatz 4, auszugsweise dokumentiert in Ahlbrecht/Ambos (1999), S. 237: „Ebenso ist die spanische Gerichtsbarkeit zuständig, die von Spaniern und Ausländern außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets begangenen Taten abzuurteilen, welche sich nach dem spanischen Strafrecht unter einen der folgenden Tatbestände fassen lassen: a) Völkermord b) Terrorismus [...] g) und jede andere, die nach internationalen Verträgen und Übereinkommen in Spanien verfolgt werden muß."

[19]SZ vom 29.10.1998.

[20]Ahlbrecht/Ambos (1999): S. 29.

[21]Ebd.; siehe auch SZ vom 13.04.2000: „Rechtsgrundlage [ist] das spanische - 1996 - reformierte - Strafrecht, wonach ,Verbrechen gegen die Menschlichkeit' nicht verjähren und weltweit verfolgt werden können.“

[22]Dokumentiert in Ahlbrecht/Ambos (1999): S. 31-44.

[23]Ebd.: S. 45-85.

[24]Ebd.: S. 103-110.

[25]Ebd.: S. 111-118.

[26]SZ/El País vom 16.04.1999.

[27]Dokumentiert in Ahlbrecht/Ambos (1999): S. 205-214.

[28] 26.03.1999: Erweiterter spanischer Auslieferungsantrag, 30.04.1999: Spanische Verfahrenserweiterung, beides dokumentiert ebd: S. 198-204 bzw. S. 215-230.

[29]Vgl. SZ vom 28.09.1999.

[30]Vgl. Die Welt vom 07.08.1999.

[31]taz vom 05.08.1999.

[32]El País vom 29.09.1999.

[33]Vgl. Wenzl (2001): S. 61.

[34]Vgl. ebd.: S. 62.

[35]Vgl. SZ vom 16.10.1999.

[36]Vgl. Wenzl (2001): S. 62.

[37]Vgl. SZ vom 03.03.2000.

[38]ebd.

[39]Wenzl (2001): S. 79.

[40]Vgl. ebd.: S. 100.

[41]Das Urteil wurde bereits am 25.07.2000 gefällt, aber erst am 08.08.2000 bekannt gegeben.

[42]Die Concertaciön ist ein seit 1990 regierendes Bündnis aus Sozialisten, Sozialdemokraten und Christdemokraten.

[43]Wenzl (2001): S. 109.

[44]Ebd.

[45]Vgl. SZ vom 06.09.2000.

[46]Guzmán wertete den im Oktober 1999 von Pinochet in blanko aus London zurückgesandten Fragebogen als diese erste Vernehmung.

[47]Vgl. Wenzl (2001): S. 113.

[48]Vgl. FAZ vom 09.01.2001.

[49]Vgl. AFP am 12.01.2001.

[50]SZ vom 17.01.2001.

[51]Wenzl (2001): S. 114.

[52]Vgl. NZZ vom 09.02.2001.

[53]COSENA - Consejo de Seguridad Nacional de Chile; ein Relikt aus der Militärherrschaft, wurde am 15.08.2005 bei einer Verfassungsänderung in ein beratendes Organ herabgestuft.

[54]Vgl. Wenzl (2001): S. 122.

[55]AP am 08.03.2001.

[56]Vgl. Wenzl (2001): S. 123.

[57]Vgl. El País vom 14.03.2001.

[58]Vgl. AFP am 29.05.2001.

[59]Vgl. SZ vom 10.07.2001.

[60]Unter diesem Namen arbeiteten in den 1970er Jahren die Geheimdienste der Diktaturen Argentiniens, Brasiliens, Chiles, Paraguays, Boliviens und Uruguays zusammen, um Regimegegner auf dem Territorium der Nachbarländer zu verfolgen. Neben Pinochet steht Argentiniens ehemaliger Diktator Jorge Rafael Videla unter Verdacht, die ,Operation Condor’ gegründet zu haben. Nach Gerichtsdokumenten sind 25 Chilenen im Zuge dieser Operation getötet worden.

[61]Vgl. SZ vom 18.05.2002.

[62]Vgl. AFP am 02.07.2002.

[63]Ashburton und Althorp sind lt. Financial Times Deutschland vom 16.07.2004 Mitarbeiter der Bank, die diese Konten auf ihre Namen errichtet haben sollen.

[64]Vgl. AFP am 15.07.2004.

[65]Vgl. FTD vom 16.07.2004.

[66]Vgl. La Tercera vom 16.07.2004.

[67]FAZ vom 17.07.2004.

[68]Ebd.

[69]Vgl. ebd.

[70]Carmen Hertz und Alfonso Insunza zählten bereits zu den Anwälten, die das Verfahren wegen Pinochets Verbrechen während seiner Militärdiktatur erreicht hatten.

[71]Reue zeigte Pinochet im Übrigen auch in diesem Interview nicht. Vielmehr behauptete er, die Kommunisten sollten bei ihm um Vergebung bitten (siehe auch SZ am 31.08.2004).

[72]Vgl. NZZ vom 27.08.2004.

[73]Vgl. AP am 16.10.2004.

[74]Vgl. SZ vom 14./15.12.2004.

[75]Vgl. NZZ vom 21.12.2004.

[76]Hausarrest bedeutete in diesem Zusammenhang, dass Pinochet seinen Landsitz in der Ortschaft Los Boldos, 130 km westlich von Santiago, nicht verlassen durfte.

[77]Vgl. SDA am 08.01.2005.

[78]Vgl. AFP am 09.01.2005 und NZZ vom 22.01.2005; im März 2005 ergaben die Ermittlungen des US-Senats, dass die Finanzgeschäfte Pinochets über 125 verschiedene Konten abgewickelt wurden (FAZ vom 18.03.2005).

[79]Vgl. Die Presse vom 11.01.2005.

[80]Vgl. AFP am 27.01.2005.

[81]Vgl. SDA am 26.02.2005.

[82]Vgl. SDA am 24.03.2005; Wie oben bereits erwähnt, wird über die Frage der Immunität von Fall zu Fall entschieden.

[83]Vgl. AFP am 16.05.2005.

[84]Vgl. AFP am 07.06.2005.

[85]taz vom 09.06.2005.

[86]Vgl. Die Presse vom 23.06.2005.

[87]Vgl. AFP am 06.07.2005.

[88]Vgl. FR vom 26.11.2005.

[89] Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10.12.1948.

[90]Alejandra Matus, Autorin des in Chile verbotenen „Schwarzbuch der chilenischen Justiz" sagte in der Zeitschrift Rocinante (Nr. 28 - Februar 2001, S. 5), dass es nicht nur ein theoretisches Konzept sei, sondern dass eine Gesellschaft ohne Meinungsfreiheit nicht demokratisch sein könne.

[91]Delgado Rühl (1994): S. 26.

[92]Vgl. González Pino/Martínez Ramírez (1987).

[93]Vgl. Delgado Rühl (1994): S. 26.

[94]Vgl. ebd.: S. 27.

[95]Vgl. ebd.

[96]Vgl. ebd.

[97]Vgl. ebd: S. 27f.

[98]Ebd: S. 28.

[99] Interview am 26.9.2005, siehe auch: http://www.kas.de/proj/home/pub/52/1/year-2005/dokument_id-7090/ (zuletzt 23.11.2005).

[100]Vgl. Delgado Rühl (1994): S. 28.

[101]Vgl. Krohne (2002): S. 20.

[102]Vgl. Delgado Rühl (1994): S. 29.

[103]Vgl. Krohne (2002): S. 83ff.

[104]Vgl. ebd.: S. 12f.

[105]Autozensur ist in diesem Sinne eine selbst auferlegte Einschränkung im Schreiben von Artikeln etc., die auf Druckmittel (Staat, Wirtschaft, Kirche), Eigeninteresse, Sicherheits- und Vorteilsdenken zurückzuführen ist. Unter Punkt 2.3.1.5 und 2.3.1.6 wird dieses Phänomen noch einmal aufgegriffen.

[106]Vgl. Krohne (2002): S. 11f.

[107]Vgl. ebd.: S. 31.

[108]Ebd.: S. 16.

[109]Vgl. ebd.: S. 37.

[110]Vgl. ebd.: S. 37f.

[111]Ebd.: S. 30.

[112]Vgl. ebd.: S. 67.

[113]Der beschriebene Fall ist nur einer von vielen und wird hier exemplarisch ausgeführt, um die Autozensur und die Angst vor kontroversen Publikationen zu erklären. Krohne (2002) beschreibt in seinem Buch (5. Kapitel) eine ganze Reihe weiterer Fälle.

[114] Z.B. der Nuevo Herald aus Miami,vgl. Krohne (2002): S. 45.

[115]Krohne (2002): S. 126.

[116]Eine detailliertere Übersicht zu den Unternehmen, die hinter einem Großteil der Medien stehen, findet sich unter Punkt 2.З.З.1.

[117]Dermota (2002): S. 8.

[118]Vgl. Human Rights Watch (1998): S. 100.

[119]Vgl. Dermota (2002): S. 8f., Übersetzung des Autors.

[120]Vgl. Delgado Rühl (1994): S. 31.

[121]Ebd.

[122]Vgl. ebd.: S. 32.

[123]Vgl. ebd.: S. 33.

[124]Vgl. ebd.

Excerpt out of 118 pages

Details

Title
Medien, Öffentliche Meinung und der "Fall Pinochet"
College
University of Cologne
Grade
1,0
Author
Year
2005
Pages
118
Catalog Number
V49373
ISBN (eBook)
9783638458467
File size
985 KB
Language
German
Keywords
Medien, Meinung, Fall, Pinochet
Quote paper
Dominik Ley (Author), 2005, Medien, Öffentliche Meinung und der "Fall Pinochet", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49373

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