Marcus Tullius Cicero und die Bedeutung der Beredsamkeit im Kontext politischer Positionierung


Trabajo, 2018

31 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Marcus Tullius Cicero

3. Das Gerichtswesen der späten römischen Republik
3.1 Die Beredsamkeit im Gericht
3.2 Die Korrelation zwischen Gericht und Politik

4. Wahlkampf und politische Positionierung
4.1 Wahlkampf in der späten Römischen Republik
4.2 Die Funktion öffentlicher Reden im Wahlkampf
4.3 Das Verhältnis zu höherrangigeren Politikern

5. In C. Verrem – Die Reden gegen Gaius Verres
5.1 Zum Gegenstand der Orationes in Verrem
5.2 Ciceros Positionierung im Kontext der Orationes in Verrem

6. Zusammenfassung und Fazit

Abbildungs-, Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Marcus Tullius Cicero gilt bis heute als der größte und berühmteste Redner der römischen Republik. Ciceros Karriere steht für ein Musterbeispiel der perfekten Inszenierung der eigenen Person im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten. In dieser Arbeit soll daher untersucht werden, inwiefern die Beredsamkeit kohärent zur politischen Positionierung war und wie politische Positionierung durch Reden funktionierte.

Da in der Forschung bisher ein sehr einheitlicher Konsens zwischen Ciceros Redetalent und seiner politischen Karriere besteht, jedoch keine Arbeit explizit auf die Kohärenz zwischen politischer Positionierung und Beredsamkeit1 eingeht, ist es Aufgabe dieser Arbeit, dieser Fragestellung nachzugehen. Die Rezeption über die Bedeutung der Beredsamkeit allgemein und für Ciceros politische Karriere im speziellen ist dabei in der Forschung ausgehend diskutiert worden.2 Diese Arbeit komplementiert daher die bisherigen Forschungen zur Beredsamkeit im Kontext des sozio-politischen Netzwerks der römischen Republik und versucht die bisherigen Äußerungen der Forschung auf die Orationes in C.Verrem anzuwenden.

Beispielhaft soll hier an der Karriere des homo novus Marcus Tullius Cicero die Bedeutung der Beredsamkeit im Kontext der politischen Positionierung während der späten römischen Republik erläutert werden. Die vorliegende Arbeit wird für die Herausstellung des Themenkomplexes der Positionierung durch Beredsamkeit primär die erste Lebenshälfte3 Ciceros, bis zu seinem Konsulat 63 v. Chr. betrachten.

Dazu wird zu Anfang dieser Arbeit näher auf die Person des Marcus Tullius Cicero und dessen für diese Arbeit relevanten Lebensereignisse eingegangen (Kapitel 2). Dabei steht Ciceros Leben während der gesamten Arbeit als Exempel für eine arrivierte politische Karriere, welche ausschließlich durch die Kunst der Rede bewerkstelligt wurde.4

Im Folgenden wird der Versuch einer allgemeinen Darstellung der Beredsamkeit im Kontext des Gerichtswesens und der Funktion des selbigen während der späten römischenRepublik unternommen. Kapitel 3.1 konzentriert sich daher auf die Erläuterung des Zusammenhangs zwischen Beredsamkeit und Gericht. Hierbei wird neben der Besetzung der Gerichte, der Funktion und dem Aufbau von Gerichtsreden auch auf die Urteilsfindung und die relevanten Aspekte der politischen Positionierung im Kontext von Gerichtsreden eingegangen.

Im Anschluss daran werden die Korrelation zwischen Politik und Gericht, teils anhand von Ereignissen und Reden Ciceros, dargestellt. Besonders wird hierbei auf das Patronatswesen und die Klientelverhältnisse Ciceros im judikativen Umfeld eingegangen (Kapitel 3.2).5 Darauf aufbauend werden die grundlegenden Prinzipien des spätrepublikanischen Wahlkampfes erläutert (Kapitel 4.1). Hier, wie im gesamten vierten Kapitel wird kontinuierlich Bezug auf die Quelle „commentariolum petitiones“6 von Quintus Tullius Cicero eingegangen.7 Auf der Basis der grundlegenden Darstellung des Wahlkampfes folgt die Untersuchung über die Funktion von öffentlichen Reden während des Wahlkampfes (Kapitel 4.2) gefolgt von einer Darstellung des Verhältnisses zwischen Kandidat und höherrangigeren Politikern (Kapitel 4.3). Hierbei liegt der Fokus auf der Beredsamkeit und wie durch diese die Verhältnisse zu Vorgesetzten beeinflusst wurden. Auch hier nimmt die vorliegende Arbeit kontinuierlich Bezug auf Marcus Tullius Cicero, seine Reden und seinen politischen Werdegang.

Im letzten Kapitel wird schließlich der Versuch unternommen anhand von Ciceros Orationes in C. Verrem8 alles Vorrangegangene nochmals an einer ausgewählten Rede darzustellen. Die Reden gegen Verres dienen hierbei als Quintessenz aller relevanten Aspekte der politischen Positionierung. Daher ist an ihnen die Darstellung der in dieser Arbeit aufgestellten Thesen am besten möglich. Kapitel 5.1 erläutert die Umstände des Prozesses und den gesellschaftlichen Kontext unter welchem dieser stattfand. Daran anknüpfend wird, Ciceros politische Positionierung in der ersten Rede und zweiten gegen Verres dargelegt und die Auswirkungen des Prozesses für Cicero erläutert (Kapitel 5.2).

Ein Fazit und ein kurzer Ausblick auf etwaige zukünftige Forschungen in Bezug auf Beredsamkeit im Kontext politischer Positionierung beschließen die Arbeit

2. Marcus Tullius Cicero

Am dritten Januar des Jahres 106 v. Chr. wurde Marcus Tullius Cicero in Arpinum, einer ländlichen Kleinstadt, ca. 113 Kilometer von Rom entfernt, geboren.9 Die Tullii Ciceroni gehörten aufgrund ihrer finanziellen Situation dem Stand der eques an, was für die spätere Karriere Ciceros und die seines Bruders Quintus relevant sein würde.10 Weder Marcus noch sein Bruder Quintus gehörten von Geburt an zum Stand nobiles, wodurch Marcus als homo novus der erste der Tullii Ciceroni sein würde, der im cursus honorum die höchsten politischen Ämter bekleiden würde.

Ciceros Familie zog um das Jahr 96 v. Chr. von Arpinum nach Rom, wo Ciceros gleichnamiger Vater ein Haus erworben hatte, um seinen beiden Söhnen in Rom die bestmögliche Ausbildung zu gewährleisten.11 Ciceros Großvater hatte zu Lebzeiten ein gutes Verhältnis zum Senatsältesten Marcus Aemilius Scaurus, der im Jahr seines Konsulats 115 v. Chr. die Tullii Ciceroni und ihre Nachfahren öffentlich belobte, was dazu führte, dass die Familie einige Verbindungen zum römischen Adel hatte.12 Marcus Cicero erhielt dadurch die Möglichkeit, dem Gefolge von Lucius Licinius Crassus, Marcus Antonius Orator13 und Pontifex Quintus Mucius Scaevola, der Konsul im Jahre 95 v. Chr. war, anzugehören und von ihnen zu lernen.14 Nebst dieser indirekten Ausbildung lernte Cicero Griechisch, Latein und Rhetorik, wobei er letztere bei Apollonios Molon von Rhodos erlernte, der, laut Stroh, einer der bekanntesten Rhetoriklehrer seiner Zeit war.15 Folglich ist Ciceros rhetorische Strategie in den überlieferten Reden an die griechische Rhetorik des Aristoteles angelehnt, die dieser in seiner Rhetorica beschreibt.16 Im Alter von 17 Jahren hospitierte Cicero auf dem römischen Forum sowie den contiones 17 auf denen er die Kunst der Beredsamkeit in ihrer direkten Applikation beobachten konnte.18

Nachdem Cicero in den Jahren 90 und 89 v. Chr. im Bundesgenossenkrieg unter Pompeius Strabo diente, begann er mit seiner Karriere als Advokat in Rom.19 Die ersten überlieferten Gerichtsreden, die von Cicero bekannt sind lassen sich auf die Jahre 8120 und 80 v. Chr. datieren.21 Die im Jahre 80 gehaltene Rede Pro Sex. Roscio Amerino bescherte Cicero den ersten signifikanten Erfolg seiner Karriere als Advokat, nachdem es Cicero gelang in diesem scheinbar desperatem Fall einen Freispruch zu erwirken.22 Der Freispruch des Sextus Roscius steigerte Ciceros Bekanntheitsgrad eminent, was zu einem simultanem Anstieg von Ciceros Mandaten führte.23 Nachdem Cicero 77 v. Chr. von einer zweijährigen Bildungsreise24, im Zuge derer er ins heutige Griechenland und nach Kleinasien reiste um sich in Rhetorik und Philosophie weiterzubilden, nach Rom zurückkehrte nahm er seine advokatische Tätigkeit wieder auf.25

Die folgenden Jahre standen für Cicero im Licht seiner beginnenden politischen Kariere. Im Sommer des Jahres 76 v. Chr. wurde Cicero für das folgende Jahr 75 v. Chr. zum Quästor gewählt, wobei Cicero hier die Quästur auf Sizilien zufiel, während welcher er mit der Aufgabe betraut wurde, die römische Getreideversorgung zu sichern.26 Ciceros Verhalten gegenüber den Sizilianern während seiner Quästur ist in der bisherigen Forschung nahezu einstimmig als vorbildlich und rechtschaffend beschrieben worden.27 Das resultierte vor allem daraus, dass die Provinzialverwaltungen der römischen Republik eine einfache und zugleich lukrative Möglichkeit baten, sich auf Kosten der Bundegenossen zu bereichern, wobei Cicero dies nach aktuellem Stand der Forschung nicht erfüllte.28

Im Jahr 70 v. Chr. folgte der Prozess gegen den ehemaligen Proprätor Gaius Verres, welcher die Einheimischen während seiner Amtszeit auf Sizilien, konträr zu Cicero, massiv ausgebeutet hatte und überdies auf Sizilien römische Bürger umbringen ließ.29 Cicero wurde zeitgleich für das Jahr 69 v. Chr. mit den Stimmen aller Tribus zum kurulischen Ädil gewählt.30 Drei Jahre später wurde Cicero für das Jahr 66 v. Chr. zum Prätor gewählt und hielt seine erste politische Rede, im Zuge der lex Manila.31

Das nachfolgende Jahr 64 v. Chr. stand für Cicero vollends im Zeichen des Wahlkampfes um das Konsulat. Da nach Ende des ersten Amtsjahres einem Prätor eine Provinz zugeteilt wurde, die er im zweiten Amtsjahr verwalten musste, erwirkte Cicero mit einem Antrag beim Senat, auf diese Provinz zu verzichten, um sich in Rom weitere Wählerstimmen für seine kommende Kandidatur zum Konsul zu sichern.32 Cicero konnte aufgrund der Vorschriften über das Mindestalter erst im Jahr 64 v. Chr. zum Konsul kandidieren.33 Cicero gewann die Wahl und wurde für das Jahr 63 v. Chr. mit den Stimmen aller Centurien zum Konsul gewählt, womit er das höchste politische Amt als erster seiner Familie bekleidete, was ihn zum homo novus machte.34

Während Ciceros Konsulat sind vor allem die Orationesin Catilinam für diese Arbeit relevant, die Cicero im Jahre 63 v. Chr. Vor dem Senat und vor dem Volk gegen den gescheiterten Politiker Lucius Sergius Catilina hielt.35 Der Fall Catilina wurde im Jahre 59 v. Chr. zum Verhängnis von Cicero, da er sich Publius Clodius Pulcher zum Feind gemacht hatte und diesen in Verbindung mit der Catilinischen Verschwörung nannte.36 Clodius brachte als Volkstribun ein Gesetz37 ein, welches Cicero dazu zwang, ins Exil zu fliehen, aus dem er erst am vierten September 57 v.Chr. zurückkehrte.38

In den folgenden Jahren verlor Cicero im Schatten des ersten Triumvirats sukzessiv seinen Einfluss im Senat, weswegen er sich zwischen 55 und 51 v. Chr. vermehrt seiner schriftstellerischen Tätigkeit zuwandte.39 Im Jahre 51 v. Chr. wurde Cicero zum Prokonsul der Provinz Kilikien ernannt, in die er reiste, um seinem Amt nachzugehen.40 Während der Zeit des Bürgerkrieges stellte sich Cicero auf die Seite des Pompeius, was zum Problem wurde, als Caesar über diesen siegte und sich Cicero, wie auch der Senat, geweigert hatten für Caesar zu plädieren.41

Nachdem Caesar über Pompeius gesiegt hatte war es den Anhängern des Pompeius nicht gestattet nach Rom zurückzukehren, jedoch war es Cicero dank einer Sondergenehmigung Caesars möglich sich auf Brundisium aufzuhalten und dort zu warten, bis Caesar 47 v. Chr. nach Italien zurückkehrte und über das weitere Verfahren mit Cicero entscheiden konnte.42 Caesar begnadigte Cicero am 25. September desselben Jahres, wohl weil er sich von seinem Talent als Redner einen Vorteil versprach. Cicero kehrte noch im selbes Jahr nach Rom zurück.43

Nachdem Caesar während den Iden des März 44 v. Chr. ermordet wurde, übernahm Marcus Antonius das Konsulat, wobei Caesar jedoch Octavian als seinen Alleinerben angegeben und diesen zuvor adoptiert hatte.44 Cicero macht sich im Senat für Octavian stark und evozierte einige Sondergenehmigungen, die Octavian ermöglichten, gegen Marc Anton zu operieren.45 Octavian gelang es 43 v. Chr. Antonius zu schlagen und im selben Jahr das Konsulat für sich zu postulieren.46 Im selben Jahr konföderierte Octavian mit Antonius, rehabilitierte47 diesen und ging mit Antonius und Marcus Aemilius Lepidus das zweite Triumvirat ein.48 Als Folge des zweiten Triumvirats wurde der „größte Rednerder römischen Republik“ auf eine der Proskriptionslisten gesetzt und am 7. Dezember 43 v. Chr. bei Formiae umgebracht.49

3. Das Gerichtswesen der späten römischen Republik

3.1 Die Beredsamkeit im Gericht

Während der späten Republik war die Redekunst nicht nur das Hauptmedium der öffentlichen Kommunikation, sondern auch das Hauptmedium des Gerichtswesens.50 Dies war der Tatsache geschuldet, dass es keine alternativen Medien gab, welche mit der Geschwindigkeit und der durch Reden erreichten Quantität an Menschen mithalten konnten.51 Demzufolge war die Beredsamkeit in Verbindung mit dem Medium der öffentlichen Rede eine Grundvoraussetzung für die Funktion der römischen Republik.

Das römische Verwaltungssystem war das eines Stadtstaates (mit den Institutionen Senat, Geschworenenhöfen, Volksversammlungen und Volksgerichten), die auf das Medium der Rede, und somit auf Redner, angewiesen waren um Entscheidungen treffen zu können.52 Somit war die Redekunst omnipräsent in allen Institutionen. Alle Regierungsgeschäfte der römischen nobiles wurden in Form von Reden auf dem Forum diskutiert, welches der Öffentlichkeit zugänglich war.53 Um die Bedeutung der Beredsamkeit für die späte römische Republik im Allgemeinen und speziell für die politische Positionierung analysieren zu können, muss erwähnt werden, dass diese nur in einem Staat mit ansatzweiser freier Verfassung funktionieren konnte.54

Während in der späten römischen Republik lediglich Kapitalverbrechen vom Staat verfolgt und vor einem Geschworenengerichtshof verhandelt wurden, mussten alle anderen Delikte von privaten Anklägern verfolgt werden und vor einem öffentlichen Gerichtshof ausgetragen werden.55 Für Erpressungsdelikte waren spezielle Repetundengerichtshöfe zuständig, welche zur Zeit Ciceros, durch die Reformen Sullas56 mit 30 bis 60 Senatoren besetzt waren, und deren Vorsitz ein Prätor innehatte.57 In den Gerichtsverfahren traten jeweils der Ankläger sowie der Verteidiger gegeneinander an, wobei sie hier abwechselnd Plädoyers hielten.58 Dies war vor allem durch den Umstand bedingt, dass in der römischen Gerichtspraxis die Urteilsfindung der Richter nicht durch die reine Essenz der Anklage, sondern durch die Relevanz und Quantität aller Vorwürfe und Entlastungen bestimmt wurde.59 Die Richter waren bei ihrer Urteilsfindung demzufolge unmittelbar auf die Plädoyers beider Seiten angewiesen, da nicht immer genügend Beweise oder Zeugen in den Prozess eingebracht werden konnten, und die Richter deswegen anhand der Reden der Anwälte und deren Präsentation des Sachverhalts, die Angeklagten schuldig oder frei sprechen mussten.60 In diesen Plädoyers mussten beide Advokaten flexibel im Umgang mit der Präsentation des Sachverhalts sein, da sie darauf angewiesen waren nicht nur den Tatbestand abzuhandeln, sondern auch den Angeklagten, oder im Falle der Verteidigung, den Kläger zu diskreditieren und seine Persönlichkeit anzugreifen.61

In allen Gerichtsreden war es obligatorisch für den Orator, das Auditorium, das aus Senatoren, Richtern oder römischen Bürgern bestand auf seine Seite zu ziehen und gegen die opponierende Partei aufzubringen und dabei im aktuellen Moment eine Sub-Realität durch die Rede zu erzeugen.62 Dazu boten sich dem Orator mehrere Möglichkeiten, die nach Cicero jedoch alle einer Hauptaufgabe unterzuordnen seien, nämlich der affektiven Beeinflussung der Meinungsbildung der Zuhörer.63 Eben jene Zuhörer, erwarteten vom Orator, dass dieser ein Argument nicht nur logisch vortrug und analysierte, sondern es so verpackte, dass es die Zuhörer auf affektiver Ebene unterhielt und ihnen so zugänglich wurde.64 Der Orator konnte dies erreichen, indem er Mitleid beim Auditorium für seinen Mandanten evozierte, oder Wut gegen die Opposition provozierte, was besonders gut durch die negative Illustration des Charakters des Angeklagten bewerkstelligt werden konnte.65

Speziell Cicero schreckte hierbei nicht davor zurück, durch Irreführung des Auditoriums von Aussagen der opponierenden Partei abzulenken und durch der eigenen Sache dienlichen Darstellungen die Zuhörer soweit zu präparieren, dass diese Schlussfolgerungen zum Sachverhalt selbst ziehen konnte.66 Daneben waren die zwei relevantesten Taktiken, mit denen der Advokat das Auditorium in seinem Sinne beeinflussen konnte, die Informationsüberflutung einer intentional überlangen Rede67 und das Verweisen auf Ereignisse der römischen Geschichte, die den Zuhörern bekannt waren und mit denen sie sich als Römer identifizieren konnten.68

Der eigentlich relevante Aspekt der Beredsamkeit im judikativen Umfeld war jedoch der, dass durch das Medium der Rede sowohl für Ankläger als auch für Verteidiger die Möglichkeit bestand, über die Thematik der Anklage hinaus, die eigene Position zu bewerben oder gegnerische Positionen zu schwächen und sich somit zu positionieren.69 Oftmals war der Anlass, wegen dem eine Rede gehalten wurde oder die Art in der die Rede gehalten wurde von sekundärem Interesse, während der Orator, sein Charakter, seine Persönlichkeit und sein sozialer Rang die Meinungsbildung der Hörer beeinflusste.70 Es war für jeden Orator möglich und „[…] üblich, permanent direkt oder indirekt Bezug auf sich selbst zunehmen, die eigenen lauteren Absichten, Motive und Ziele hervorzuheben […]“.71

Bei Cicero lässt sich dieser Umstand schon in seiner bereits erwähnten Rede Pro Sex. Roscio Amerino beobachten. Cicero stand hier vor der Herausforderung einen politisch äußerst kritischen Fall zu lösen, in welchem Sextus Roscius aus Ameria wegen Vatermords am älteren Sextus Roscius angeklagt wurde.72 Der Ankläger, Lucius Cornelius Chrysogonus, war ein Freigelassener des damaligen dictator73 Sullas, der, sollte Sextus Roscius verurteilt werden, der Hauptbegünstigte an den Ländereien des älteren Sextus Roscius werden würde.74 Der junge Cicero übernahm den Fall unter anderem wegen der Möglichkeit, sich in einem populären und brisanten Fall einen Namen zu machen.75 Cicero vollbrachte es vor Gericht in seiner Rede so zu argumentieren, dass er Chrysogonus von Sulla isolierte und es so darstellte, als ob Sulla nichts von den Machenschaften seines Freigelassenen gewusst hätte, womit er Chrysogonus diskreditieren konnte, ohne Sulla zu verprellen.76 Cicero evozierte einen Freispruch für Roscius und realisierte es, die politische Bedeutsamkeit des Falles herunterzuspielen und sich simultan als aussichtsreicher Prätendent für politische Ämter, als guter Orator und als würdiger Vertreter der römischen Staatsinteressen zu präsentieren.77 Neben der Promotion und Positionierung der eigenen Person im Kontext von Gerichtsverfahren und Gerichtsreden hatten politisch kritische Fälle den Vorteil, dass sie bei den römischen Bürgern publik waren und öffentlich diskutiert wurden, was für den Advokaten eine besondere Möglichkeit bot additionale Publizität zu erlangen.78

[...]


1 Jackob unternimmt in seinem 2005 erschienen Werk zwar einen ähnlichen Versuch, bezieht sich aber im Hauptteil seiner Arbeit hauptsächlich auf Aspekte der öffentlichen Kommunikation.

2 Zum Stand der Forschung: Vgl. Bringmann 2014, S. 58.; Vgl. Remer 2010, S. 1063.; Vgl. Jackob 2005, S. 30.; Vgl. Kühner 2016, S. 6.; Vgl. Stroh 2010, S. 11.; Vgl. Hölkeskamp 2004, S. 272.; Vgl. Corbeill 2002, S. 198.

3 Einteilung nach Fuhrmann; hierzu: Vgl. Fuhrmann 2011, S. 104.

4 Als Grundlagenliteratur dienen hier sowohl das 2010 erschienene Werk „Cicero. Redner, Staatsmann, Philosoph“ von Prof. Dr. Wilfried Stroh, sowie Dr. Manfred Fuhrmanns „Cicero und die römische Republik“ (5. Auflage, 2011) und Dr. Christian Habichts „Cicero der Politiker“ (1990).

5 Als Hauptwerke werden hierbei Prof. Dr. Karl-Joachims Hölkeskamps „Senatus Populusque Romanus“ (2004) und Nikolaus Jackobs „Öffentliche Kommunikation bei Cicero“ (2005) verwendet.

6 Zu den in der Forschung geäußerten Zweifeln an der Autorschaft: siehe meine Ausführungen in Kapitel 4.2, Anm. 155.

7 Daneben werden die Erläuterungen Günter Lasers (2001) zum commentariolum petitiones und das Werk „Wahlkampf im alten Rom“ von Dr. Karl-Wilhelm Weeber (4. Auflage, 2007) verwendet.

8 In dieser Arbeit werden die Übersetzung und Erläuterung von Manfred Fuhrmann (1995) verwendet.

9 Vgl. Stroh 2010, S. 12.; Die Entfernung ist nach heutigem Maßstab berechnet.

10 Vgl. ebd., S. 12f.

11 Vgl. Habicht 1990, S. 26.

12 Vgl. ebd., S. 26.

13 Crassus und Antonius sind darüber hinaus die Protagonisten, welche Cicero in De Oratore über die Eigenschaften des Orator perfectus argumentieren lässt. Crassus und Scaevola waren erster und zweiter Konsul des Jahres 95 v. Chr., während Antonius Orator Konsul des Jahres 99 v. Chr. war. Hierzu: Vgl. Habicht 1990, S. 26f.

14 Vgl. ebd., S. 27.

15 Vgl. Stroh 2010, S. 16.

16 Vgl. ebd., S. 18.

17 Zur Erläuterung und Bedeutung der contiones siehe Kapitel 4.2 dieser Arbeit.

18 Vgl. Habicht 1990, S. 27.

19 Vgl. Stroh 2010, S. 19.

20 Die überlieferte Rede trägt den Namen Pro Quinctio und Cicero trat in diesem Fall erstmals gegen seinen späteren Rivalen Q. Hortensius an. Er verlor den Fall jedoch vermutlich, was nur vermutet werden kann, da keine Quelle vom Urteil überliefert ist. Hierzu, sowie zu Inhalt und Datierung der Rede: Vgl. Vasaly 2002, S. 72.

21 Vgl. Stroh 2010, S. 19.

22 Es sei kurz erwähnt, dass Cicero in besagter Rede Sextus Roscius aus Ameria vertrat, der wegen Vatermordes angeklagt wurde. Hierzu: Vgl. Stroh 1975, S. 55f.; ebenfalls: Vgl. Vasaly 2002, S. 81. Zur Bedeutung dieser Rede für Cicero: siehe Kapitel 3.1 dieser Arbeit.

23 Vgl. Stroh 2010, S. 21f.

24 Ursprünglich hatten Ciceros Ärzte eine Pause von seiner Tätigkeit als Redner verordnet, da Ciceros Stimme überstrapaziert war und drohte irreparable Schäden zu nehmen. Cicero verlängerte die verordnete Auszeit zu einer Bildungsreise. Diesbezüglich: Vgl. Stroh 2010, S. 22.; sowie: Vgl. Habicht 1990, S. 33.

25 Vgl. Stroh 2010, S. 23.

26 Vgl. Habicht 1990, S. 33; zu Ciceros Aufgaben während seiner Quästur: Vgl. Stroh 2010 S. 23f.

27 Zur Bewertung von Ciceros Quästur: Vgl. Stroh 2010, S. 24; Vgl. Habicht 1990, S. 33f.; Vgl. Fuhrmann 2011, S. 66; ferner: Vgl. Cic. Verr. I,91,34. Das spätere Vertrauen der Sizilianer gegenüber Cicero im Verres-Prozess ist zumindest ein Indiz für Ciceros rechtsschaffende Amtszeit und die Validität seiner Selbstdarstellung.

28 Vgl. Stroh 2010 S. 24.

29 Vgl. Cic. Verr. I,71,13.; Vgl. Cic. Verr. II,117,10.

30 Vgl. Stroh 2010, S. 25.

31 Vgl. Habicht 1990, S. 39. Über den Kontext und die Bedeutung der lex Manila siehe meine Ausführungen in Kapitel 4.3, Anm. 166 dieser Arbeit.

32 Vgl. Habicht 1990, S. 41.

33 Vgl. Stroh 2010, S. 33.

34 Vgl. ebd., S. 33. Besonders bemerkenswert ist hierbei, dass Cicero alle politischen Ämter des cursus honorum im dafür vorgesehenen Mindestalter bekleidete. Ciceros Amtspartner für das Jahr 63 war Gaius Antonius Hybrida; hierzu: Vgl. Stroh 2010, S. 33.

35 Zu den Orationesin Catilinam: Vgl. ebd., S. 36f.; sowie: Vgl. Jackob 2005, S. 75.; und Vgl. Kapitel 4 dieser Arbeit

36 Gaius Julius Caesar hatte Clodius adoptiert, damit dieser Volkstribun werden konnte; hierzu: Vgl. Stroh 2010, S. 42f.

37 Die lex de capite civis romanis; später folgte die lex Clodia de exilio Ciceronis. Hierzu: Vgl. Tatum 1990, S. 190.

38 Vgl. Stroh 2010, S. 45. Auf Anraten der Senatsmehrheit revidierten die Triumvirn das von Clodius eingebrachte Gesetz, das zur Ächtung Ciceros geführt hatte, in dem sie die lex Cornelia de reditu Ciceronis einführten. Hierzu: Vgl. Bleicken 1975, S. 215.

39 In dieser Zeit entstanden die meisten von Ciceros Philosophica, wobei Cicero jedoch bis kurz vor seinem Tod weiterhin Gerichtsreden in seiner Funktion als Advokat hielt. Hierzu: Vgl. Stroh 2010, S. 54.

40 Cicero wurde gegen seinen Willen nach Kilikien versetzt. Hierzu: Vgl. Stroh 2010, S. 69.

41 Vgl. ebd., S. 74f.

42 Vgl. ebd., S. 75.

43 Seine Dankbarkeit gegenüber Caesar drückte er, indirekt, in der Rede Pro Marcello aus, in der er immer wieder die clementia caesaris pointiert und simultan eine als Dankesrede getarnte Mahnung an Caesar aussprach, dieser habe die Aufgabe die Verfassung widerherstellen. Hierzu: Vgl. Habicht 1990, S. 86.

44 Vgl. Stroh 2010, S. 91.; Vgl. Bringmann 2006, S. 56.

45 Vgl. Bringmann 2006, S. 57.; Marc Anton versuchte sich Teile Galliens trotz Wiederstand der Senatsmehrheit anzueignen, was Hochverrat gleichkam. Hierzu: Bringmann 2006, S. 57f.

46 Vgl. ebd., S. 57.

47 Cicero hatte Marc Anton zuvor zum Staatsfeind Roms erklärt und in den Jahren 44 und 43 v. Chr. in seinen Philippischen Reden direkte Kritik an Marc Anton und seiner Politik geäußert. Hierzu: Vgl. Stroh 2010, S. 117f.; sowie: Habicht 1990, S. 103.

48 Vgl. Stroh 2010, S. 118.

49 Vgl. Stroh 2010, S. 118; Vgl. Habicht 1990, S. 103.

50 Vgl. Jackob 2005, S. 53.

51 Zwar gab es in der späten Republik schriftliche Publikationsmedien, jedoch waren diese in Geschwindigkeit und der Quantität an direkt erreichten Menschen nicht mit der Rede vergleichbar; hierzu: Vgl. May 2002, S. 54.

52 Vgl. Hölkeskamp 2004, S. 223.

53 Vgl. Jackob 2005, S. 21.

54 Vgl. ebd., S. 34.; Vgl. Kühner 2016, S. 6.

55 Vgl. Fuhrmann 1995, S. 462f.

56 Sulla sprach den Senatoren die Verantwortung über die Legislative und die Judikative Roms zu, wodurch die eques vorerst aus der judikativen Verantwortung ausgeschlossen wurden; hierzu: Vgl. Bringmann 2006, S. 49.

57 Vgl. Fuhrmann 1995, S. 463.; Ende des Jahres 70 v. Chr. wurden die Geschworenenplätze zu je einem Drittel zwischen den nobiles, den eques und den Ärartribunen aufgeteilt; hierzu: Vgl. Fuhrmann 1995, S. 497, Anm. 7.

58 Vgl. Bringmann 2011, S. 71.

59 Vgl. Classen 1985, S. 83.

60 Vgl. ebd., S. 64.; Richter der späten römischen Republik hatten lediglich die Möglichkeit eines Frei- oder eines Schuldspruches, da mildernde Umstände oder Teiltatbestände nicht berücksichtigt wurden; hierzu: Vgl. Classen 1985, S. 83f.

61 Vgl. ebd., S. 84.

62 Vgl. Gotoff, S. 290. Die Zuhörer sollten somit vollends in der Rede abtauchen und diese die momentane Realität bestimmen lassen.

63 Vgl. Göttert 1998, S. 111. Generell war die Öffentliche Meinungsbildung in der späten römischen Republik stark affektbasiert und weniger rational-logisch orientiert; hierzu: Vgl. Jackob 2005, S. 17.

64 Vgl. May 2002, S. 59.

65 Vgl. Classen 1985, S. 105.

66 Vgl. ebd., S. 104.

67 Wobei der Zweck der Rede hauptsächlich darin bestand, das Publikum von Argumenten der gegnerischen Partei abzulenken und den Eindruck zu erwecken, dass auf alle relevanten Inhalte und Argumente des Sachverhalts eingegangen wurde. Hierzu: Vgl. Classen 1985, S. 91.

68 Vgl. ebd., S. 346f.; Vgl. ebd., S. 105.

69 Vgl. Hölkeskamp 2004, S. 230f.

70 Vgl. ebd., S. 224.

71 Ebd., S. 226.

72 Vgl. David 1997, S. 41f.

73 Sulla marschierte 83 v.Chr. mit seinem Heer nach Rom, besetzte die Stadt und ließ sich zum Diktator ernennen; hierzu: Vgl. Bringmann 2006, S. 49.

74 Vgl. David 1997, S. 41.

75 Vgl. Jackob 2005, S. 65.

76 Vgl. Vasaly 2002, S. 79.

77 Vgl. ebd., S. 81.

78 Vgl. Remer 2010, S. 1068.; sowie: Vgl. Jackob 2005, S. 65.

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Detalles

Título
Marcus Tullius Cicero und die Bedeutung der Beredsamkeit im Kontext politischer Positionierung
Universidad
Technical University of Darmstadt  (Institut für Geschichte)
Calificación
1,3
Autor
Año
2018
Páginas
31
No. de catálogo
V493827
ISBN (Ebook)
9783668996786
ISBN (Libro)
9783668996793
Idioma
Alemán
Palabras clave
Cicero, Redekunst, Redner
Citar trabajo
Jonas Klesen (Autor), 2018, Marcus Tullius Cicero und die Bedeutung der Beredsamkeit im Kontext politischer Positionierung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/493827

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