Die Deduktion des kategorischen Imperativs

Eine systematische Rekonstruktion der zwei Synthesen in Kants "Grundlegung III"


Hausarbeit (Hauptseminar), 2019

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Aufbau des Beweises
2.1 der KI als synthetisch-praktischer Satz a priori
2.2 Beweisstruktur

3 Erste Synthesis: Deduktion des Autonomieprinzip aus dem Begriff der Freiheit
3.1 Analyse des Begriffes der negativen hin zur positiven Freiheit
3.2 Deduktion der Freiheit aus der reinen praktischen Vernunft
3.3 Deduktion des Autonomieprinzips und dessen Möglichkeit

4 Zweite Synthesis: Deduktion des Kategorischen Imperativs
4.1 Gültigkeit des Kategorischen Imperativs
4.2 Möglichkeit des Kategorischen Imperativs

5 Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Siglenverzeichnis und Zitationshinweis

GMS Kant, Immanuel (1785): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten.

Die angegebenen Seitenzahlen zu diesem Werk beziehen sich auf die Akademieausgabe. Genaue bibliografische Informationen sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.

1 Einleitung

In der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten unternimmt Kant den Entwurf einer Ethik frei von Erfahrung, also apriorischen Charakters. Im dritten Abschnitt des Werkes versucht der Autor den kategorischen Imperativ zu deduzieren und somit den Anspruch der Gültigkeit seiner Moral zu erheben. Daher soll sich diese Arbeit damit beschäftigen, sich der Frage zu nähern, worin Kants Deduktion besteht, indem einzelne Argumente Kants expliziert und der Beweis anhand dieser systematisch rekonstruiert werden. Darüber hinaus werde ich an ausgewählten Stellen unterschiedliche Lesarten des Textes diskutieren, um die Argumentation in schlüssiger und reflektierter Weise erläutern zu können.

In der aktuellen Kantforschung besteht weitestgehend der Konsens, Kant habe jene Deduktion in seiner späteren Kritik der praktischen Vernunft verworfen. Dem entgegen nehme ich die Position von Wolff ein, der jenen angeblichen Meinungswechsel als nicht tiefgreifend und somit nicht relevant für die Deduktionsfrage analysiert (vgl. Wolff 2015).

Die Deduktion im dritten Abschnitt der Grundlegung werde ich als diejenige zweier synthetischer Sätze a priori auffassen, zuerst die des Autonomieprinzips und schließlich die des kategorischen Imperativs, wobei der synthetische Status des ersteren zuvor noch geklärt werden muss. Daher werde ich zu Beginn die Besonderheit eines synthetisch(-praktisch)en Satzes a priori klären und danach eine Skizze von Kants Beweisstruktur liefern.

Die erste Synthesis - diejenige des Autonomieprinzips - beinhaltet eine Analyse der negativen Freiheit hin zur positiven, welche die Schlüsselthese der Deduktion liefert. Danach wird eine Deduktion der Freiheit vorgenommen und somit auf das Autonomieprinzip geschlossen. Schließlich bleibt noch zu klären, wie jenes möglich ist.

Die zweite Synthesis - diejenige des kategorischen Imperativs - besteht in einer Deduktion der Gültigkeit des vorher bewiesenen moralischen Gesetzes als Imperativ und einer Erklärung, auf welche Weise dieses möglich ist.

2 Aufbau des Beweises

Um die Struktur der Deduktion des kategorischen Imperativs nachvollziehen zu können, muss zuerst die Besonderheit geklärt werden, die diesem als synthetisch-praktischen Satz a priori zukommt. Daher werde ich mich zunächst dieser Thematik widmen, um im Anschluss die Beweisstruktur Kants skizzieren zu können.

2.1 Der kategorische Imperativ als synthetisch-praktischer Satz a priori

Kant selbst erwähnt, als er den kategorischen Imperativ das erste Mal als synthetisch­praktischen Satz a priori bezeichnet, die Schwierigkeit, einen solchen Satz „einzusehen“ (GMS, 421). Doch was genau bedeutet diese Klassifizierung? Schönecker erläutert dies wie folgt.

A priori ist der kategorische Imperativ aus dem Grund, dass er „ohne vorausgesetzte Bedingung aus irgend einer Neigung eine Handlung vor[schreibt]“ und weil er „allgemein und notwendig ist und allein der Vernunft entspringt“ (Schönecker 1999, 104). Synthetisch ist er daher, dass „er das, was nicht analytische im jeweils anderen enthalten ist, allererst »verknüpft« (420,35, k. v. Vf.), nämlich den Willen eines unvollkommenen Wesens mit dem moralischen Gesetz“ (ebd.).

Nun gilt es zu erörtern, was dieser Status des kategorischen Imperativs für dessen Deduktion zu bedeuten hat. Die vorher angesprochene „Verknüpfung“ zweier Erkenntnisse, das, was den synthetischen Charakter des kategorischen Imperatives ausmacht, wird laut Kant durch ein ,,dritte[s], darin sie beiderseits anzutreffen sind“, geschaffen (GMS, 447). Die Bestimmung jenes „dritten“ soll „die Möglichkeit eines kategorischen Imperativs [...] begreiflich machen“ (ebd.). Schönecker spezifiziert dieses Begreiflichmachen, indem er darauf hinweist, dass die zu beantwortende Frage nicht ist, ob ein synthetischer Satz a priori möglich ist, sondern wie er es ist (vgl. Schönecker 1999, 120).[1] Die Beantwortung dieser „Wie“-Frage zielt somit nicht etwa auf eine Denkmöglichkeit des kategorischen Imperativs ab, stattdessen „will [Kant] erklären, wie Imperative überhaupt ihre normative Kraft erhalten“ (Bojanowski 2015, 90).

2.2 Beweisstruktur

Ausgehend von der Erläuterung der Besonderheit, die der Deduktion des kategorischen Imperativs aufgrund seines Status‘ als synthetisch-praktischer Satz a priori zukommt, werde ich nun versuchen, Kants Beweisstruktur zu skizzieren. Bernd Ludwig fasst die Deduktion(en) Kants folgendermaßen zusammen:

„Nach der Vorstellung und einer Erläuterung des (neuen) positiven Begriffs der Freiheit (III.1) soll zunächst (III.2 und 3) dessen praktische Realität vermittels einer ,Deduktion der Freiheit aus der reinen praktischen Vernunft' (GMS, AA 04: 447) gesichert werden [...]. Diese Freiheit dient nun als Grundlage (,Vorbereitung‘) einer weiteren Deduktion, der Deduktion der Idee eines reinen gesetzgebenden Willens [...]. Und die praktische Realität dieser Idee wiederum erlaubt es bereits, die Frage ,Wie ist ein kategorischer Imperativ möglich?‘ zu beantworten.“ (Ludwig 2018, 51f)

Jene zu beantwortende Frage zielt, wie bereits in Kapitel[2] 2.1 geklärt, auf ein Begreiflichmachen dessen, wie kategorische Imperative möglich sind, ab oder mit anderen Worten „woher das moralische Gesetz verbinde“ (GMS, 450).

Während Bojanowski in seiner Skizze der Beweisstruktur die zweite Deduktion (diejenige der Idee des reinen gesetzgebenden Willens) nicht explizit als solche benennt (vgl. Bojanowski 2015, 103)[3], gibt Wolff diese ausführlich wieder (vgl. Wolff 2015, 263-275) und betont ihren besonderen Status als Beweis synthetischer Methode[4] (vgl. ebd., 261f).

Auf dieser Grundlage werde ich die Deduktion(en) Kants in folgender Weise versuchen zu rekonstruieren. Kant hat sich zur Aufgabe gemacht, „eine Rechtfertigung für die Annahme der Gültigkeit zweier synthetischer Sätze a priori zu liefern“ (Wolff 2015, 262). Der erste davon ist das Autonomieprinzip, dessen Gültigkeit synthetisch mit Hilfe der Idee der Freiheit gezeigt wird, die ihrerseits deduziert werden muss. Der zweite zu beweisende Satz ist der kategorische Imperativ, durch den das vorher bewiesene moralische Gesetz mit einem Sollenscharakter versehen und dessen Gültigkeit gezeigt wird. Schließlich bleibt - da sie beide synthetische Sätze a priori darstellen - die Möglichkeit des Autonomieprinzips sowie diejenige des kategorischen Imperativs in Form eines „Begreiflichmachens“ zu klären.

3 Erste Synthesis: Deduktion des Autonomieprinzips aus dem Begriff der Freiheit

Die Sektionen 1 und 2 stellen nach Wolff „ein zusammenhängendes Beweisverfahren [vor], in dem nach synthetischer Methode aus einer Definition des Begriffs der Freiheit die Gültigkeit des obersten Prinzips der Moralität abgeleitet wird“ (Wolff 2015, 275). Kant beginnt mit einer negativen Bestimmung des Begriffes der Freiheit als Unabhängigkeit von „fremden sie bestimmenden Ursachen“ und leitet aus dieser auf analytische Weise eine positive Bestimmung der Freiheit her (vgl. GMS, 446f). Aus diesem positiven Freiheitsbegriff folgt nach Kant - insofern ersterer auch zutrifft - „Sittlichkeit samt ihrem Prinzip daraus durch bloße Zergliederung“ (GMS, 447). Nun bleibt die Freiheit vernünftiger Wesen zu zeigen um eben jenes Autonomieprinzip gemäß der vorherigen These deduzieren zu können (vgl. GMS, 447f).

3.1 Analyse des Begriffes der negativen hin zur positiven Freiheit

Kant liefert zuerst eine negative Bestimmung von Freiheit als „diejenige Eigenschaft dieser Kausalität [des Willens] [...], da sie unabhängig von fremden sie bestimmenden Ursachen wirkend sein kann“ (GMS, 446) und folgert aus dieser einen positiven Freiheitsbegriff. Sein Argument kann folgendermaßen rekonstruiert werden.

1. Freiheit ist eine Kausalität „unabhängig von fremden sie bestimmenden Ursachen“ (GMS 446). (Negative Bestimmung der Freiheit)
2. ,,[D]er Begriff einer Kausalität [führt] den von Gesetzen bei sich“ (ebd.).
3. Da die Freiheit nicht heteronom ist (1.), aber als Kausalität trotzdem Gesetzen unterworfen ist (2.), müssen diese Gesetze „von besonderer Art“ sein. Die Freiheit des Willens ist also nicht - wie etwa die Naturnotwendigkeit - Heteronomie, sondern Autonomie, „d. i. die Eigenschaft des Willens, sich selbst ein Gesetz zu sein“ (ebd.).

(Positive Bestimmung der Freiheit)

Aus diesem positiven Freiheitsbegriff folgert Kant nun eine These[5], welche später das Kernstück der ersten Synthesis darstellen wird.

[...]


[1] Schönecker verweist an dieser Stelle auf Kants „Prolegomenain welchen diese Unterscheidung näher erläutert wird (vgl. Schönecker 1999, 120f).

[2] Das Wort „Kapitel“ gefolgt von einer Nummer bezieht sich in dieser Arbeit immer auf die von mir vorgenommene inhaltliche Einteilung dieser Arbeit und nicht etwa auf Abschnitte der GMS.

[3] Bojanowskis Darstellung auf dieser Seite kann allerdings meiner Meinung nach durchaus so gelesen werden, dass jene Deduktion stattfindet.

[4] Schönecker spricht dem hier zu beweisenden Autonomieprinzip seine Synthetizität ab. Wolff argumentiert wie folgt: „ausdrücklich sagt Kant, ,durch Zergliederung des Begriffs' eines solchen Willens könne die im moralischen Gesetz zur Norm erhobene „Eigenschaft der Maxime nicht gefunden werden', zum allgemeinen Gesetz tauglich zu sein (447. 9-14).“ (Wolff 2015, 261, FN 8; die Literaturangabe von Wolff bezieht sich auf GMS). Da meine Lesart der zitierten Stelle Kants mit derjenigen Wolffs übereinstimmt, werde ich das Autonomieprinzip als synthetischen Satz a priori auffassen, der auch als solcher deduziert werden muss.

[5] Schönecker nennt diese These „Analytizitätsthese“ (Schönecker 1999, 153), bei Allison heißt sie „reciprocy thesis“ (Allison 2011, 294f). Da auf das von Allison explizierte bikonditionale Verhältnis dieser These in dieser Arbeit nicht eingegangen wird und meine Lesart nicht mit der von Schönecker postulierten Analytizität des moralischen Gesetzes übereinstimmt, werde ich Wolffs Begriff „Schlüsselthese“ (Wolff 2015,266) verwenden, der die Wichtigkeit dieser These bei der folgenden Deduktion meiner Meinung nach gut einfängt.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Deduktion des kategorischen Imperativs
Untertitel
Eine systematische Rekonstruktion der zwei Synthesen in Kants "Grundlegung III"
Hochschule
Technische Universität Darmstadt  (Philosophie)
Veranstaltung
Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
14
Katalognummer
V493877
ISBN (eBook)
9783668999596
ISBN (Buch)
9783668999602
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Immanuel Kant, kategorischer Imperativ, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, GMS, Deduktion, Kant
Arbeit zitieren
Leon Pezzica (Autor:in), 2019, Die Deduktion des kategorischen Imperativs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/493877

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Deduktion des kategorischen Imperativs



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden