In der vorliegenden Seminararbeit wird der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Entwicklung eines Europäischen Einlagensicherungssystems betrachtet und kritisch diskutiert.
Bevor das Für und Wider des geplanten Einlagensicherungssystems in der EU abgewogen werden kann, bedarf es zunächst einer Definition des Begriffs "Einlagensicherung" im Allgemeinen. Da die Einlagensicherung der dritte Baustein der europäischen Bankenunion werden soll, wird diese im nächsten Teil näher erläutert. Hierzu gehört auch die Darstellung der ersten beiden Säulen der Bankenunion: die einheitliche Bankenaufsicht und die einheitliche Bankenabwicklung.
Anschließend wird im Hauptteil der Vorschlag der EU-Kommission zu einem Europäischen Einlagenversicherungssystem beleuchtet und schließlich kritisch betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Einlagensicherung – Definition
3. Die europäische Bankenunion
3.1. Definition
3.2. Single Supervisory Mechanism, SSM
3.3. Single Resolution Mechanism, SRM
3.4. Das Europäische Einlagensicherungssystem, EDIS
4. Kritische Diskussion von EDIS
4.1. Vorteile
4.2. Nachteile
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines Europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) und diskutiert kritisch dessen Vor- und Nachteile sowie die Auswirkungen auf die Stabilität des europäischen Bankensektors.
- Die drei Säulen der europäischen Bankenunion
- Mechanismen der Bankenaufsicht und -abwicklung
- Argumente für eine grenzüberschreitende Einlagensicherung
- Risiken der Vergemeinschaftung von Bankschulden
- Die Perspektive nationaler Institutionen auf EDIS
Auszug aus dem Buch
3.4. Das Europäische Einlagensicherungssystem, EDIS
Als klar war, dass es den SRM ab 2016 geben wird, wurde im Juni 2015 im Bericht der fünf Präsidenten „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“ darauf hingewiesen, dass das Vertrauen in die Bankenunion unabhängig vom Mitgliedsstaat gewährleistet sein muss, in dem eine Bank tätig ist. Somit ist die Vollendung der Bankenunion unabdingbar. Mit dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems“ vom 24.11.2015 ist die Europäische Kommission auf den Fünf-Präsidenten-Bericht eingegangen und hat die Umsetzung der dritten Säule der Bankenunion angestoßen: den Aufbau eines europäischen Einlagensicherungssystems. Ein entsprechender Verordnungsentwurf „ ... soll im Juni 2016 dem Rat der Staats- und Regierungschefs vorgelegt werden.“
Derzeit gilt für Einlagensicherungssysteme in der EU die „Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über Einlagensicherungssysteme.“ Darin wird eine Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme zur Vorbereitung auf ein gemeinsames Einlagensicherungssystem vorgeschrieben. Eines der Kernziele – sowohl der geltenden Richtlinie als auch des Vorschlags – ist hierbei der Schutz der Einleger. Die Deckungssumme je Einleger wurde auf 100.000,00 Euro festgelegt und die Erstattungsfrist soll bis 2023 auf sieben Tage verkürzt werden.
Dass die Richtlinie 2014/49/EU nicht mehr ausreichend ist, begründen die fünf Präsidenten in ihrem Bericht damit, „ ... dass das derzeitige, auf nationalen Einlagensicherungssystemen beruhende Konzept gegenüber starken lokalen Schocks anfällig bleibt, während ein gemeinsames Einlagenversicherungssystem die Widerstandsfähigkeit der Bankenunion gegen künftige Krisen erhöhen würde.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit erläutert den Kontext der Finanz- und Staatsschuldenkrise und führt in die Notwendigkeit und den aktuellen Vorschlag der Bankenunion ein.
2. Einlagensicherung – Definition: Es wird der Begriff der Einlagensicherung definiert und deren Bedeutung für den Gläubigerschutz sowie die Stabilität des Bankensystems erklärt.
3. Die europäische Bankenunion: Dieses Kapitel beschreibt die drei Säulen der Bankenunion, beginnend bei der Aufsicht (SSM) über die Abwicklung (SRM) bis hin zum geplanten Einlagensicherungssystem (EDIS).
4. Kritische Diskussion von EDIS: Hier werden die Argumente der EU-Kommission und Experten gegenübergestellt, wobei insbesondere Vorteile wie Risikodiversifikation und Nachteile wie Moral Hazard diskutiert werden.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Argumente zusammen und schließt sich der vorsichtigen Haltung an, dass zunächst bestehende Strukturen gefestigt werden sollten.
Schlüsselwörter
Bankenunion, Einlagensicherung, EDIS, Bankenaufsicht, SSM, Bankenabwicklung, SRM, Finanzstabilität, Moral Hazard, Risikodiversifikation, Europäische Kommission, Einleger, Gläubigerschutz, Bankenkrise, Bankrun.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung und kritische Diskussion des Europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) als dritte Säule der europäischen Bankenunion.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Funktionsweise der Bankenunion, die Stabilität des europäischen Finanzsektors und die Abwägung zwischen nationaler Verantwortung und europäischer Solidarität.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Vorschlag der Europäischen Kommission zu bewerten und zu hinterfragen, ob EDIS ein geeignetes Instrument zur Vertrauensstärkung und Krisenprävention darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine literaturbasierte Seminararbeit, die auf einer Analyse von offiziellen Verordnungsentwürfen, Berichten der EU-Institutionen und aktueller bankwissenschaftlicher Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der drei Säulen der Bankenunion und eine detaillierte kritische Diskussion der Argumente für und gegen die Einführung von EDIS.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Bankenunion, EDIS, Finanzstabilität, Moral Hazard und Gläubigerschutz.
Wie unterscheidet sich die "Mitversicherung" von der "Vollversicherung" in der EDIS-Umsetzung?
Die Mitversicherung (2020-2024) erlaubt Banken den Zugriff auf beide Sicherungssysteme, während die Vollversicherung ab 2024 einen vollständigen Versicherungsschutz durch den europäischen Fonds vorsieht.
Welche Rolle spielt die deutsche Bundesregierung bei der Debatte?
Die deutsche Bundesregierung sowie deutsche Institutionen stehen EDIS kritisch gegenüber und fordern, dass erst die einheitliche Bankenabwicklung vollständig umgesetzt und Banken saniert sein sollten.
- Quote paper
- Charlotte Dillmann (Author), 2016, Das europäische Einlagensicherungssystem als dritter Baustein der europäischen Bankenunion. Überblick und kritische Diskussion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/493887