Das europäische Einlagensicherungssystem als dritter Baustein der europäischen Bankenunion. Überblick und kritische Diskussion


Term Paper, 2016

15 Pages, Grade: 2,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Einlagensicherung – Definition

3. Die europäische Bankenunion
3.1. Definition
3.2. Single Supervisory Mechanism, SSM
3.3. Single Resolution Mechanism, SRM
3.4. Das Europäische Einlagensicherungssystem, EDIS

4. Kritische Diskussion von EDIS
4.1. Vorteile
4.2. Nachteile

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

7. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

Nach der jüngsten internationalen Banken- und Finanzkrise, die im Jahr 2007 begann und sich zu einer Weltwirtschafts- und Staatsschuldenkrise ausweitete, sah die Europäische Union dringenden politischen Handlungsbedarf und schuf die Bankenunion. Eines ihrer größten Anliegen war hierbei, das Vertrauen der EU-Bürger in die Banken wiederherzustellen. Dieses Ziel wird vor allem mit dem Instrument einer Einlagensicherung verfolgt.

In der vorliegenden Seminararbeit wird der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission zur Entwicklung eines Europäischen Einlagensicherungssystems betrachtet und kritisch diskutiert.

Bevor das Für und Wider des geplanten Einlagensicherungssystems in der EU abgewogen werden kann, bedarf es zunächst einer Definition des Begriffs „Einlagensicherung“ im Allgemeinen. Da die Einlagensicherung der dritte Baustein der europäischen Bankenunion werden soll, wird diese im nächsten Teil näher erläutert. Hierzu gehört auch die Darstellung der ersten beiden Säulen der Bankenunion: die einheitliche Bankenaufsicht und die einheitliche Bankenabwicklung. Anschließend wird im Hauptteil der Vorschlag der EU-Kommission zu einem Europäischen Einlagenversicherungssystem1 beleuchtet und schließlich kritisch betrachtet.

2. Einlagensicherung – Definition

Nach Goedde-Menke und Sträter ist Einlagensicherung „eine gemeinsame Einrichtung mehrerer Banken zur Absicherung der Einlagen der Bankkunden ... , durch die bei einer Bankinsolvenz die Rückzahlung der Kundeneinlagen gewährleistet wird.“2 Diese Gewährleistung ergibt sich nicht von selbst, da Banken Fristentransformation betreiben, um sich gegen die Unsicherheit über das Einlegerverhalten abzusichern. Das heißt, sie refinanzieren sich zu einem großen Teil über kurzfristige Einlagen mit hohem Liquiditätsgrad, legen ihre Mittel aber weitestgehend in langfristige, illiquide Vermögenstitel an.3 Mit dieser Strategie ist es einer Bank im Regelfall nicht möglich, im Falle eines Vertrauensverlusts und einem daraus folgenden Schaltersturms (bank run) die gesamten Kundeneinlagen gleichzeitig auszuzahlen.

Ein Einlagensicherungssystem kann hier bewirken, dass das Vertrauen der Kunden bestehen bleibt. Der erste Grund für die Einrichtung eines solchen Systems ist folglich der Gläubigerschutz. Dieser „ ... wird insbesondere damit begründet, dass zwischen Einlegern und Bankmanagement eine asymmetrische Informationsverteilung besteht. Der Informationsnachteil der Einleger beruht vor allem auf der für Externe intransparenten Bilanzstruktur der Aktivgeschäfte einer Bank (mangelnde Offenlegungspflichten).“4 Da es für die Gläubiger unter Abwägung der Opportunitätskosten nicht lohnend ist, den Informationsnachteil auszugleichen, „ ... besteht für das Bankmanagement der Anreiz zum Moral Hazard, d. h. das Insolvenzrisiko nach Erhalt der Bankeinlagen zu erhöhen (Asset-Substitution).“5 Aus Sicht der Einleger sei folglich eine effektive Überwachung des Bankmanagements notwendig, um ein verantwortungsvolles Risikobewusstsein seitens der Bank zu gewährleisten.6

Ein weiterer Grund für die Einrichtung eines Einlagensicherungssystems ist die Instabilität des Bankensystems. Sollte es zu einem bank run kommen, lassen sich Spill- Over-Effekte7 nur schwer vermeiden. In einem solchen Fall würde auch die Realwirtschaft negativ beeinflusst werden.8

Ein Einlagensicherungssystem hat also den Zweck, die Stabilität des Bankensystems abzusichern. Dieses Ziel kann vor allem dann erreicht werden, wenn die Einlagen mit sehr gut gerateten Finanzprodukten (in Deutschland beispielsweise Bundeswertpapiere) besichert werden, damit das Vertrauen der Einleger dauerhaft bestehen bleibt.

Eine solche Einlagensicherung soll auch Teil der europäischen Bankenunion werden, die im Folgenden näher erläutert wird.

3. Die europäische Bankenunion

Aufgrund der im Jahr 2007 begonnenen Finanzkrise und der daraus für einige Länder resultierenden Staatsschuldenkrise, hat sich der Europäische Rat im Jahr 2012 vorgenommen, den europäischen Bankensektor und die Wirtschafts- und Währungsunion mithilfe einer Bankenunion zu stärken.9 Diese soll auch die „ ... Finanzstabilität im Euroraum gewährleisten ...“.10

3.1. Definition

Die europäische Bankenunion besteht aus drei Säulen: einer gemeinsamen Überwachung des Finanzsektors (Single Supervisory Mechanism, SSM), einem gemeinsamen Mechanismus zur Abwicklung maroder Institute (Single Resolution Mechanism, SRM) und einer gemeinsamen Sicherung der Einlagen.11 Für den SSM hat die Europäische Zentralbank (EZB) Anfang November 2014 die Verantwortung übernommen und fungiert seitdem als zentrale Aufsichtsbehörde im Euroraum.12 Auch die Abwicklungsentscheidungen im Rahmen des SRM werden seit 2016 unter direkter EZB-Aufsicht stehen.13 Das einheitliche europäische Einlagensicherungssystem beruht bisher lediglich auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission und soll demnach bis zum Jahr 2024 umgesetzt werden.14

3.2. Single Supervisory Mechanism, SSM

Im Rahmen des einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus überwacht die EZB bereits heute alle signifikanten Banken und Bankengruppen des Euroraums. Hierrunter fallen alle Banken mit einer Bilanzsumme in Höhe von mindestens 30 Mrd. Euro, alle Banken, die mindestens drittgrößte Bank in ihrem Staat sind und jene, die mindestens 20% des Bruttoinlandproduktes ihres Landes erbringen.15 Insgesamt machen die signifikanten Banken „ ... ca. 85% der Bilanzsumme aller Institute im Euroraum aus.“16 Allen übrigen Staaten der EU ist freigestellt, ob deren Banken am SSM teilnehmen. Die nationalen Aufsichtsbehörden „ ... unterstützen die EZB bei der Aufsicht über die bedeutenden Institute im Rahmen der für jede bedeutende Bank gebildeten Aufsichtsteams.“17 Die Aufgabe des SSM innerhalb der Bankenunion sei es, möglichen Krisen durch eine effektivere Aufsicht besser vorzubeugen und das zwischen den teilnehmenden Staaten notwendige Vertrauen zu schaffen, damit in einem zweiten Schritt gemeinsame Finanzierungsquellen für den Bankensektor genutzt werden könnten.18

3.3. Single Resolution Mechanism, SRM

Die einheitliche Bankenabwicklung hat den Zweck, „ ... Banken im Krisenfall bei Erhaltung ihrer systemrelevanten Funktionen auf Kosten der Eigentümer und Gläubiger abwickeln zu können, sodass der Staat, also der Steuerzahler, nicht mehr für Banken haften muss.“19 Die Umsetzung soll so erfolgen, dass Abwicklungsentscheidungen für Banken unter EZB-Aufsicht stehen und innerhalb einer einheitlichen Abwicklungsinstitution (Single Resolution Board, SRB) getroffen werden. Hierfür wird ein gemeinsamer Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) gegründet. Der Grundsatz hierbei ist, dass sowohl das Risiko als auch die Haftung wie in der Marktwirtschaft zusammen gehören.20

3.4. Das Europäische Einlagensicherungssystem, EDIS

Als klar war, dass es den SRM ab 2016 geben wird, wurde im Juni 2015 im Bericht der fünf Präsidenten21 „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“ darauf hingewiesen, dass das Vertrauen in die Bankenunion unabhängig vom Mitgliedsstaat gewährleistet sein muss, in dem eine Bank tätig ist. Somit ist die Vollendung der Bankenunion unabdingbar.22 Mit dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/201423 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems“ vom 24.11.2015 ist die Europäische Kommission auf den Fünf-Präsidenten-Bericht eingegangen und hat die Umsetzung der dritten Säule der Bankenunion angestoßen: den Aufbau eines europäischen Einlagensicherungssystems.

[...]


1 Die Begrifflichkeiten „Einlagensicherung“ und „Einlagenversicherung“ sind gleichbedeutend und werden beide verwendet.

2 Goedde-Menke, M. / Sträter, N. (2010), S. 266

3 vgl. auch Baltensperger, E. (1990), S. 1ff zitiert nach Goedde-Menke, M. / Sträter, N. (2010), S. 264

4 Goedde-Menke, M. / Sträter, N. (2010), S. 264

5 ebd., S. 265

6 ebd.

7 Spill-Over-Effekt: Die Krise einer einzelnen Bank breitet sich über Ansteckungseffekte letztlich auch auf andere Branchen aus.

8 vgl. auch Baltensperger, E. (1996), S. 292ff zitiert nach Goedde-Menke, M. / Sträter, N. (2010), S. 266

9 vgl. Peters, K. (2014), S. 396

10 Hishow, O. N. (2015), S. 1

11 vgl. ebd.

12 vgl. Bundesministerium der Finanzen (o. J. a)

13 vgl. Bundesministerium der Finanzen (o. J. b)

14 vgl. Bankenverband (o. J.)

15 vgl. Bundesministerium der Finanzen (o. J. a)

16 ebd.

17 ebd.

18 vgl. Peters, K. (2014), S. 398

19 ebd., S. 401

20 vgl. Bundesministerium der Finanzen (o. J. b)

21 Jean-Claude Juncker, Donald Tusk, Jeroen Dijsselbloem, Mario Draghi, Martin Schulz

22 vgl. Europäische Kommission (2015a), S. 24

23 Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds

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Details

Title
Das europäische Einlagensicherungssystem als dritter Baustein der europäischen Bankenunion. Überblick und kritische Diskussion
College
University of applied sciences Frankfurt a. M.
Grade
2,7
Author
Year
2016
Pages
15
Catalog Number
V493887
ISBN (eBook)
9783668999619
ISBN (Book)
9783668999626
Language
German
Keywords
einlagensicherungssystem, baustein, bankenunion, überblick, diskussion
Quote paper
Charlotte Dillmann (Author), 2016, Das europäische Einlagensicherungssystem als dritter Baustein der europäischen Bankenunion. Überblick und kritische Diskussion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/493887

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