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Datenschutz im betrieblichen Eingliederungsmanagement

Worauf ist aus datenschutzrechtlicher Sicht bei der Durchführung eines BEM zu achten?

Titre: Datenschutz im betrieblichen Eingliederungsmanagement

Dossier / Travail , 2019 , 22 Pages , Note: 2,7

Autor:in: Markus Ort (Auteur)

Droit - Protection des données
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Résumé Extrait Résumé des informations

Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, welche datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Durchführung eines BEM-Verfahrens zu beachten sind.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement gibt es schon seit 2004. Es ist dabei sehr sensibel für den Beschäftigten, da es nicht erfolgreich ohne dessen personenbezogene Daten durchgeführt werden kann. Daher stellt sich die Frage, inwieweit diese Daten für die Beschäftigen, welche an einem Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements teilnehmen, grundsätzlich geschützt sind.

Diese Frage ist vor allem deswegen aktuell, weil sich durch die Novellierung des Datenschutzrechts im Zuge des Erlasses der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung für viele eine große Unsicherheit bezüglich der Verarbeitung von Daten natürlicher Personen gestellt hat.

Hierfür wird die nachfolgende Arbeit sich zunächst in Kapitel 2 mit der Definition der wichtigsten Begrifflichkeiten beschäftigen. Anschließend wird sie sich in Kapitel 3 damit beschäftigen, welche Datenschutzgrundrechte (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) für die Beschäftigten gelten. Weiter wird in Kapitel 4 aufgezeigt, welche Legitimierungsgründe für die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich herangezogen werden könnten. Es wird ferner in Kapitel 5 erläutert, welche von diesen Gründen für eine Rechtfertigung der Datenverarbeitung im Rahmen des BEM in Betracht kommen. Abschließend wird in Kapitel 6 anhand der einzelnen Verfahrensschritte des BEM aufgezeigt, was aus datenschutzrechtlicher Sicht jeweils bei der Durchführung dieser Schritte zu beachten ist. Zum Schluss wird Kapitel 7 noch ein kurzes Fazit ziehen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmungen

2.1 BEM

2.2 Daten

2.3 Verarbeitung von Daten

3 Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung/Datenschutz-grundrecht

3.1 Art. 7 und 8 GrCH

3.2 Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG

3.3 Art. 8 Abs. 1 EMRK

4 Ermächtigungsgrundlage für die Verarbeitung von Daten

4.1 Art. 6 DS-GVO

4.2 § 26 BDSG

5 Für das BEM relevante Rechtfertigungsgründe nach § 26 BDSG

5.1 Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses

5.2 Durchführung eines begründeten Beschäftigungsverhältnisses

5.3 Beendigung eines begründeten Beschäftigungsverhältnisses

5.4 Wahrnehmung von Rechten/Pflichten der betrieblichen Interessenvertretung gegenüber Betroffenen

5.5 Einwilligung

5.6 Besonderheiten im Arbeitsverhältnis

6 Umgang mit den Daten in den einzelnen Schritten des BEM

6.1 Schritt 1: Feststellung der Fehlzeiten

6.2 Schritt 2: Erstkontaktaufnahme zum Betroffenen

6.3 Schritt 3: Führung eines Erstgesprächs

6.4 Schritt 4: Besprechung der Situation

6.5 Schritt 5: Vereinbarung und Umsetzung der Maßnahmen

6.6 Schritt 6: Erfolgskontrolle

7 Fazit

Zielsetzung & Themen

Ziel dieser Arbeit ist es, die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu analysieren und aufzuzeigen, welche Aspekte beim Umgang mit sensiblen Mitarbeiterdaten zu beachten sind.

  • Grundlagen und Begriffsbestimmungen zum BEM
  • Datenschutzrechtliche Grundrechte im Arbeitsverhältnis
  • Ermächtigungsgrundlagen gemäß DS-GVO und BDSG
  • Rechtfertigungsgründe für die Datenverarbeitung im BEM-Prozess
  • Sicherer Umgang mit Daten in den verschiedenen BEM-Verfahrensschritten

Auszug aus dem Buch

6.4 Schritt 4: Besprechung der Situation

Hier geht es darum, zu ermitteln, welche Ursachen es für die Arbeitsunfähigkeit des Betroffenen gab und welche Möglichkeiten bezüglich eines weiteren Einsatzes existieren. Hierzu werden unter anderem die folgenden Informationen erhoben:

- Ausbildung und Fertigkeiten

- Einsatzmöglichkeiten

- Bisher ungenutzte Kompetenzen

- Gesundheitliche Einschränkungen der Leistungsfähigkeit

- Ziele und Wünsche des Mitarbeiters

Gerade bei den Gesundheitsdaten ist eine Überprüfung durch einen Betriebsarzt möglich und teilweise sinnvoll. Hierbei ist zu beachten, dass der Arzt einen konkreten Untersuchungsauftrag mit Fragestellung bekommt und bloß hierauf gegenüber dem BEM-Team antwortet (ohne hierbei einzelne Diagnosen zu benennen). Der Betriebsarzt kann dann auch bei weiteren Maßnahmen, wie die Umsetzung, Arbeitsplatzneugestaltung oder eine Wiedereingliederung aus medizinischer Sicht beratend unterstützen. Wichtig ist allerdings auch, dass vor seinen Äußerungen die Entbindung der Schweigepflicht durch den Betroffenen erfolgt.

Die hier verarbeiteten Daten dürfen nicht in der Personalakte abgeheftet werden, sondern sind vielmehr in einer BEM-Akte zu verwahren. Diese ist vor unbefugtem Zugriff verschlossen aufzubewahren.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Sensibilität des betrieblichen Eingliederungsmanagements ein und definiert das Ziel, die datenschutzrechtlichen Aspekte dieses Verfahrens zu beleuchten.

2 Begriffsbestimmungen: Dieses Kapitel erläutert die wesentlichen Definitionen von BEM, den Begriff der Daten sowie der Datenverarbeitung im Kontext der aktuellen Rechtslage.

3 Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung/Datenschutz-grundrecht: Es werden die grundlegenden Schutzrechte wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Bedeutung von Art. 8 EMRK für den Schutz persönlicher Daten dargestellt.

4 Ermächtigungsgrundlage für die Verarbeitung von Daten: Das Kapitel analysiert die rechtliche Basis für die Datenverarbeitung, insbesondere das Verhältnis zwischen der DS-GVO und dem BDSG im Arbeitskontext.

5 Für das BEM relevante Rechtfertigungsgründe nach § 26 BDSG: Hier wird untersucht, welche speziellen Rechtfertigungsgründe für die Verarbeitung von Daten im Rahmen eines laufenden BEM-Verfahrens herangezogen werden können.

6 Umgang mit den Daten in den einzelnen Schritten des BEM: Dieses Kapitel bietet eine detaillierte Analyse, wie mit den Daten des Beschäftigten in den verschiedenen Phasen des BEM, von der ersten Feststellung bis zur Erfolgskontrolle, datenschutzkonform umgegangen werden muss.

7 Fazit: Das Kapitel fasst zusammen, dass trotz neuerer gesetzlicher Änderungen die bewährten Schutzmechanismen wie Datensparsamkeit und getrennte Aktenführung weiterhin entscheidend sind.

Schlüsselwörter

Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM, Datenschutz, Beschäftigtendatenschutz, DS-GVO, BDSG, informationelle Selbstbestimmung, Personaldaten, Gesundheitsdaten, BEM-Akte, Rechtfertigungsgrund, Arbeitgeberpflichten, Arbeitsplatzsicherung, Mitarbeiterdaten, Präventionspflicht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die ein Arbeitgeber bei der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) erfüllen muss.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung, der Schutz des Beschäftigten durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die korrekte Aktenführung im BEM-Prozess.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie personenbezogene Daten im Rahmen eines BEM unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben wie der DS-GVO und dem BDSG verarbeitet werden dürfen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen, Verordnungen sowie einschlägiger Literatur und Rechtsprechung zum Arbeits- und Datenschutzrecht.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der datenschutzrechtlichen Grundlagen, die Ermächtigungsgrundlagen, die spezifischen Rechtfertigungsgründe nach § 26 BDSG sowie eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Umgang mit Daten im BEM.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Schlagworte sind BEM, Beschäftigtendatenschutz, datenschutzrechtliche Rechtfertigungsgründe, Gesundheitsdaten und BEM-Akte.

Welche Bedeutung hat die BEM-Akte?

Die BEM-Akte dient dazu, die im Verfahren erhobenen, sensiblen Daten strikt von der allgemeinen Personalakte zu trennen und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Warum spielt die Einwilligung beim BEM eine wichtige Rolle?

Die Einwilligung stellt einen zentralen Legitimationsgrund dar, insbesondere für die späteren Phasen des Verfahrens, die zwingend auf die aktive Mitwirkung des Betroffenen angewiesen sind.

Ist eine Kündigung ohne vorheriges BEM rechtlich problematisch?

Ja, laut der Arbeit wird ein korrekt durchgeführtes BEM teilweise als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine arbeitgeberseitige Kündigung angesehen.

Dürfen Gesundheitsdaten durch den Betriebsarzt an das BEM-Team übermittelt werden?

Der Betriebsarzt darf nur unter Entbindung der Schweigepflicht und nur auf den konkreten Untersuchungsauftrag bezogen antworten, wobei einzelne Diagnosen im BEM-Team nicht genannt werden dürfen.

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Résumé des informations

Titre
Datenschutz im betrieblichen Eingliederungsmanagement
Sous-titre
Worauf ist aus datenschutzrechtlicher Sicht bei der Durchführung eines BEM zu achten?
Université
University of Kassel
Cours
Verwaltungsrecht
Note
2,7
Auteur
Markus Ort (Auteur)
Année de publication
2019
Pages
22
N° de catalogue
V494072
ISBN (ebook)
9783668993792
ISBN (Livre)
9783668993808
Langue
allemand
mots-clé
Datenschutz BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement Datenschutz im BEM Datenschutz im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Datenschutzgrundverordnung § 167 SGB IX Präventionsverfahren EU-DSGVO
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Markus Ort (Auteur), 2019, Datenschutz im betrieblichen Eingliederungsmanagement, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/494072
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Extrait de  22  pages
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