Ethische Betrachtungen der Organspende


Travail d'étude, 2004

18 Pages, Note: 2,4


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Organspende zu Lebzeiten
2.1. Lebendorganspende
2.2. Lebendspende Ethik
2.3. Organspende und Psyche

3. Postmortale Organspende
3.1. Organentnahme vom Leichnam
3.2. Interessengruppen
3.2.1.Interessen des Organempfängers
3.2.2.Interessen der Angehörigen
3.2.3.Interessen des Leichnams
3.2.4.Interessen der Gesellschaft
3.3. Hirntod
3.4. Wann ist der Mensch wirklich Tod?

4. Organmangel und Organallokation
4.1.Eurotransplant
4.2.Organmangel
4.3.Fairness bei Organverteilung

5. Vorraussetzung und ethische Bewertung der Organtransplantation
5.1.Entscheidung zur Organspende
5.2.Organtransplantation: ethisch - moralischer Grenzgang
5.3.Ist es erlaubt? Verletzt es die Würde? Berührt es die Identität?

6. Schluss

7. Literaturverzeichnis

8. Abbildungsverzeichnis

9. Anlagen

10. Selbständigkeitserklärung

1. Einleitung

Die Organtransplantation ist ein Fachgebiet der Medizin, dass sich über viele Jahre hinweg entwickelt hat. Der Durchbruch gelang den Medizinern vor 50 Jahren am Peter Bent Brigham Hospital in Boston. Die Bostoner Chirurgen verpflanzten erstmals erfolgreich die gesunde Niere eines Mannes in den Körper seines Bruders. Die ersten geglückten Leber- sowie Herztransplantationen erfolgten Jahre später.

Im Jahr 1999 schreibt Nicola Siegmund-Schultze, dass seither mehr als 600000 innere Organe von Mensch zu Mensch übertragen worden (Siegmund-Schultze 1999, S. 9). Im Oktober 2004 stehen in Deutschland, laut der Transplantationsstatistik von Eurotransplant (Abb. 1) rund 11300 Menschen für Niere, Leber oder Herz auf der Warteliste.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1

In dieser Arbeit möchte ich darstellen warum die Organtransplantation in der Gesellschaft ein so umstrittenes Fachgebiet ist. Dazu möchte ich bestimmte Ansichten und Denkweisen verschiedener Ethiker und Philosophen nutzen. Weiterhin sollen Vorrausetzungen für eine Spende bzw. für den Empfang eines neuen Organs, der Grenzgang zwischen Ethik und Moral und auch das Thema Hirntod beschrieben werden.

Wenn es um die Möglichkeiten der Organtransplantation geht, habe ich mich auf Niere, Leber und Herz beschränkt, da diese drei, die in Deutschland am meisten benötigten Organe neben der Lunge sind.

2. Organspende zu Lebzeiten

2.1. Lebendorganspende

Niere, Leber, Pankreas, Lunge und Dünndarm sind die inneren Organe, die auch von Lebendspendern transplantiert werden, wobei die Niere am häufigsten verpflanzt wird.

Aufgrund des Risikos der Gesundheitsschädigung eines lebenden Spenders wird diese Form der Organspende nicht bevorzugt angewendet. In Deutschland ist die Lebendspende, laut §8 des Transplantationsgesetzes, nur zwischen Blutsverwandten und emotional Nahestehenden, aber nicht biologisch Verwandten zulässig. Wobei auch hier Diskussionen vorhanden sind, welche Personen als emotional nahestehend gelten und welche nicht. Diese Spenden sind nur dann möglich wenn die Risiken, denen der Spender ausgesetzt wird, nicht erheblich und vor allem kalkulierbar sind. Diese Entscheidung liegt dann in den Händen der Ärzte.

Aber warum lassen sich Gesunde freiwillig zu Patienten machen?

Nicola Siegmund-Schultze gibt auf diese Frage mehrere Antworten. Sie schreibt in ihrem Buch, dass vor allem in den Anfängen der Transplantationsmedizin der Grund in der reduzierten Abstoßungsreaktion bei eng blutsverwandten liegt. Als neue Immunsuppressiva die Langzeitfunktionsrate der von Toten übertragenen Organe erhöhten, änderten sich auch in der Gesellschaft die Gründe: Heute liegen die Ursachen vor allem in dem Mangel an Organen, in einem unzureichenden organisiertem Beschaffungs- und Verteilungssystem und nicht ausreichenden Dialysemöglichkeiten (Siegmund-Schultze 1999, S. 99).

Bis dem lebenden Spender ein Organ entnommen werden kann, müssen für die behandelnden Ärzte einige Fakten klar sein. So müssen sie sich davon überzeugt haben, dass die Person über ein gewisses Hintergrundwissen verfügt und sich so ein Bild über die Risikofaktoren machen kann. Dabei soll ihnen auch die Aufklärung über den Vorgang der Organspende und der Risikofaktoren durch den Arzt helfen. Die Aufklärung sollte dabei stark individuell angepasst verlaufen, da jede Person einen anderen Stand an Wissen mitbringt. Dabei wird vorrausgesetzt, dass der verständige Erwachsene eine Ahnung davon hat was Krankheit und Gesundheit bedeutet und er eine Vorstellung davon hat was es heißt, ein Organ zu spenden und mit nur einem Organteil weiterzuleben. Weiterhin kommt es darauf an ob der potentielle Spender seine Entscheidung vor sich selbst und vor allem vor anderen verantworten kann. Ärzte müssen bei ihrer Aufklärung auch Unterschiede zwischen den Spendern machen, die nur zugunsten einer nahestehenden Person spenden wollen und denen, die ihr Organ spenden. um einen fremden Menschen das Leben zu retten.

Johannes S. Ach schreibt, dass den Patienten unbedingt Freiraum zu einer autonomen Entscheidung gelassen werden muss, für ihn ist eine Entscheidung nur dann autonom wenn der Entscheidungsvorgang unter Bedingungen der Handlungsfreiheit abläuft (Ach 2000, S. 107). Diese Handlungsfreiheit ist für ihn nicht vorhanden, wenn der Patient zu einer Entscheidung gezwungen wird, etwa durch Gewalt, Drohungen, finanzielle bzw. kommerzielle Anreize oder durch Manipulation.

2.2. Lebendspende und Ethik

Sich selbst einem hohen Risiko auszusetzen um einen anderen Menschen zu helfen, ist eine sehr große Entscheidung der viel Überlegung zukommen muss. In Deutschland ist, wie schon erwähnt, nur die Spende zwischen Verwandten oder emotional nahestehenden Person erlaubt. Und auch nur dann wenn die Entscheidung freiwillig und ohne Druck vom Spender selbst gefällt wurde.

Doch wer legt fest, wer emotional nahestehend ist und wie sicher kann sich ein Arzt sein, dass die Entscheidung wirklich freiwillig ist? Der Arzt muss sich absolut sicher sein, dass keine finanziellen Anreize hinter dieser Entscheidung stehen. Das heißt, in der Familie sollen keine „Deals“ zustande kommen, denn in diesem Fall wäre die Entscheidung nicht mehr freiwillig. Auch wenn ein Spender dem Arzt gegenüber keinerlei finanzielle Gründe angibt, kann man nicht ausschließen, dass nach einer erfolgreichen Transplantation, diese Person mit Geld oder anderen Entschädigungen belohnt wird. Weiterhin muss man damit rechnen, dass in der Familie ein gewisser Druck auf einen potentiellen Spender ausgeübt werden kann. Das heißt, wenn ein Verwandter ein möglicher Spender ist, er aber sein gesundes Organ nicht spenden möchte, kann es dazu kommen, dass er möglicherweise aus dem Familienverbund ausgeschlossen wird, und das trotz seiner freiwilligen, eigenständigen Entscheidung, die es eigentlich zu akzeptieren gilt. Es kann also sein, dass der Spender nur aus diesem Grund spendet, um nicht als derjenige dazustehen, der das Leben der kranken Person nicht retten will. Nicola-Schultze zitiert dazu in ihrem Buch den Rechtsphilosophen Thomas Gutmann: „Gerade im Familienverband bestehen vielfältige Möglichkeiten, bei dem als Spender auserkorenem Familienmitglied einen erheblichen Loyalitätsdruck zu erzeugen, der eine auf Freiwilligkeit beruhende Spendermotivation zweifelhaft erscheinen läst“(Siegmund-Schultze 1999, S. 213). Aus diesen Gründen, begrüßt es Nicola Siegmund-Schultze, dass die Lebendspende nicht nur zwischen Blutsverwandten sondern auch zwischen Nichtverwandten per Gesetz zulässig ist (Siegmund-Schultze 1999, S. 213).

Die anonyme Spende und auch die Überkreuz-Lebendspende ist in Deutschland verboten, da die Befürchtung zu groß ist, dass der Spender Forschungen über den Empfänger anstellen könnte und diesem, aufgrund der Spende eines gesunden Organs, Forderungen stellen könnte. Einige Forscher, wie zum Beispiel Stoschek, halten die anonyme Spende trotzdem für „die offenste und ehrlichste Form der Organspende“ (Siegmund-Schultze 1999, S. 214), da soziale Faktoren und die Wahrscheinlichkeit, dass die Entscheidung unter Druck gefällt wurde, ihrer Meinung nach ausgeschlossen werden könne.

2.3. Organspende und Psyche

Die Wartezeit bedeutet für viele jahrelange Alarmbereitschaft und ist für den Patienten sowie auch für die Angehörigen schwierig. Die Belastung hängt von dem Gesundheitszustand des Patienten ab und wie lange er schon wartet. Oft kommen bei einer solch langen Wartezeit Zweifel gegenüber den Ärzten oder dem Verteilungssystem auf. Häufig treten Depressionen und Frustrationen auf, wenn Patienten erfahren, dass ein kürzer Wartender vor ihnen ein gesundes Organ erhält. Für viele Patienten die schon lange Zeit auf der Warteliste stehen ist es dann ein wahres Geschenk zu hören, dass ein transplantables Organ zur Verfügung steht. Unmittelbar nach der geglückten Operation, sind die Patienten meist erleichtert und regelrecht euphorisch. Doch danach erfolgt ein Wechselbad der Gefühle, welches sich in einer dunklen, resignativen Stimmung spiegelt, da ihnen jetzt bewusst wird, dass die Krankheit nicht überwunden, sondern ständig präsent ist, wenn auch mit anderem Gesicht. Nicola Siegmund-Schultze schreibt, dass eine Organübertragung Schuldgefühle gegenüber den Nichtüberlebenden auslösen kann und Trauer über den Verlust des eigenen Organs aufkommen kann (Siegmund-Schultze 1999, S. 91). Weiter schreibt sie, dass Patienten häufig versuchen sich in einem inneren Dialog mit ihrem neuen Organ anzufreunden bzw. sich mit dem Verstorbenen zu identifizieren. Doch wenn es den Patienten besser geht und sie keine schweren Rückschläge durchgemacht haben, sind die meisten Transplantierten voller Stolz und Selbstvertrauen.

Neben der medizinischen Nachsorge ist auch psychologische Betreuung nach der Operation genauso wichtig wie vor der Operation. Denn für viele Transplantierte stellen sich neue Herausforderungen, zum Beispiel der Umgang mit der ständigen Angst das Organ zu verlieren oder dass sich durch das Organ die eigene Persönlichkeit ändert, die ständige Dankbarkeit oder auch der andere Umgang mit Tod, welcher bei plötzlichen Stimmungstiefs schnell Selbstmordgedanken aufkommen lässt.

3. Postmortale Organspende

3.1. Organentnahme vom Leichnam

Bevor ein Mediziner einem toten Menschen Organe entnehmen darf, muss der Hirntod diagnostiziert werden und es muss eine Einwilligung zur Organentnahme vorliegen. Diese kann in Form eines Organspendeausweises geschehen oder durch die Entscheidung zur Einwilligung der Angehörigen des toten Menschen. Diese Regelung wurde im Transplantationsgesetz von 1997 festgelegt. Alles andere wäre illegal und dem Organhandel gleichen, sowie die Würde des Menschen brechen, auch wenn es die Würde eines toten Menschen ist.

Falls der Tote keinen Organspendeausweis besitzt, muss die Entscheidung über die Organentnahme oft unter Zeitdruck von den Angehörigen gefällt werden, da die Ischämiezeiten der Organe oft nicht sehr lang sind. Zusätzlich belastend für die Angehörigen ist die Trauer über den oft plötzlichen Tod eines geliebten Menschen, zu der sie kaum Gelegenheit hatten sich damit auseinander zu setzen. Trotz dieser oft sehr schweren Situation wird von den Angehörigen erwartet, dass sie ihre Entscheidung über die Organentnahme entsprechend dem Willen des Verstorben fällen. Die Mediziner setzten bei den Angehörigen dafür eine gewisse Kenntnis über die Lebensumstände und Lebenseinstellung voraus.

3.2. Interessengruppen

In „Ethik der Organspende“ stellt Johannes S. Ach vier Gruppen von Betroffenen der Organtransplantation mit jeweils unterschiedlichen Interessen auf:

3.2.1. Interessen der Organempfängerin

Diese Gruppe ist die am intensivsten betroffene Personengruppe. Das Interesse am Weiterleben durch ein gesundes neues Organ wird daher auch als die prima facie gewichtigsten Interessen in das Abwägungskalkül eingehen. Bei dem zu spendenden Organ handelt es sich um ein notwendiges Mittel zum Überleben oder um eine Maßnahme, die die Lebensqualität des Empfängers erheblich verbessert. Aus den Interessen dieser Gruppe ergeben sich zwei Problembereiche: Zum einen muss eine Rangfolge entwickelt werden, wenn mehrere Empfänger auf das selbe Organ warten und zum anderen muss die Stärke des Empfängerinteresses angemessen bestimmt werden, um diese Interessen gegenüber den anderen Gruppen abzuwägen.

3.2.2. Interessen der Angehörigen

Die Angehörigen werden meist nur als Stellvertreter der toten Organspender verstanden, die keine Ansprüche formulieren sondern lediglich die Interessen der Verstorbenen wiedergeben. Aus der Sicht des Autors nehmen sie nicht nur diese Funktion ein, sondern formulieren auch berechtigterweise eigene Interessen, denn sie haben einen Anspruch auf ungestörte Bewältigung der Trauer, eine adäquate Erfüllung der sozial erwartenden Rolle als Trauernde und darüber hinaus einen Anspruch auf die Wahrung der Interessen der Verstorbenen. „Angehörige sind also nicht nur Sachverwalter der Interessen des Verstorbenen, sondern können auch als Bewahrer seiner sozialen Identität angesehen werden“(Ach 2000, S. 56).

3.2.3. Interessen des Leichnams

Hier steht im Vordergrund, dass die zu Lebzeiten geäußerten Interessen des Gestorbenen auch nach dem Tod zu berücksichtigen sind. Das heißt, den Leichnam so zu behandeln, wie es sich der Mensch zu Lebzeiten gewünscht hätte. Dabei spielt vor allem die Achtung der Moral und der Menschenwürde eine große Rolle.

3.2.4. Interessen der Gesellschaft

Das Interesse der Gesellschaft liegt nicht nur darin einer ausreichenden Menge an transplantablen Spenderorganen, sondern auch eine adäquate medizinische Forschung sicherzustellen. Weiterhin ist ein würdiger und respektvoller Umgang mit dem Leichnam im Interesse der Gesellschaft. Für die Gesellschaft ist es wichtig, Vertrauen in das Gesundheitssystem zu haben, denn nur dann steigt auch die Spendebereitschaft.

3.3. Hirntod

In der Medizin wird zwischen mehreren Phasen des Absterbens unterschieden: dem Partialtod, Herztod und dem Totaltod (Siegmund-Schultze 1999, S. 248).

Wenn ein Mensch stirbt und er schon zu Lebzeiten die Einwilligung zur Organspende gegeben hat, muss mit der Einleitung der Entnahme der Organe noch bei schlagenden Herzen begonnen werden, damit die Organe weiter durchblutet werden. Also musste eine Lösung gefunden werden die es rechtfertigt, noch bei schlagenden Herzen mit der Organentnahme zu beginnen. Aus diesem Grund entdeckte die Intensivmedizin den Hirntod (Greinert/Wuttke 1993, S.17).

[...]

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Ethische Betrachtungen der Organspende
Université
University of Cooperative Education Breitenbrunn  (Sozialpädagogik)
Cours
Ethik
Note
2,4
Auteur
Année
2004
Pages
18
N° de catalogue
V49471
ISBN (ebook)
9783638459198
Taille d'un fichier
549 KB
Langue
allemand
Mots clés
Ethische, Betrachtungen, Organspende, Ethik
Citation du texte
Susann Colditz (Auteur), 2004, Ethische Betrachtungen der Organspende, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49471

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