Hinduismus und Kastenwesen in Indien

Früher und Heute


Tesis (Bachelor), 2005

54 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnisverzeichnis

1 Einleitung und Zielsetzung
1.1 Einleitung
1.2 Zielsetzung

2 Hinduismus und Kastenwesen
2.1 Grundlagen und Bedeutung des Hinduismus in Indien
2.2 Entstehung, Merkmale und Auswirkung des Kastenwesens
2.2.1 Entstehung des Kastenwesens
2.2.2 Merkmale des Kastenwesens
2.2.3 Kaste im sozialen Leben
2.2.4 Diskriminierung am Beispiel der Unberührbaren

3 Hemmnisse für die wirtschaftliche Entwicklung durch Hinduismus und Kastenwesens
3.1 In der Landwirtschaft
3.2 In der Industrie
3.3 Im Dienstleistungssektor
3.3.1 Im Informellen Sektor

4 Ansätze zur Veränderung des Kastenwesens und der traditionellen Sozialstruktur
4.1 Reform und Widerstand
4.2 Sozialer Aufstieg und Kastenwesen

5 Hinduismus, Kastenwesen und die Zukunft Indiens

Literaturverzeichnis

1 Einleitung und Zielsetzung

1.1 Einleitung

Indien steht mit einer Fläche von 3 287 263 km2 an siebter Stelle, mit einer Einwohnerzahl von über einer Milliarde an zweiter Stelle unter den Ländern der Erde. Es ist reich an Kultur und Tradition, aber auch an Widersprüchen und Gegensätzen, die sowohl seine Faszination ausmachen als auch Ursache für viele Probleme sind. Dazu tragen auch Entwicklungen seit dem Zeitalter der Entdeckungen erheblich bei.

Indien verdankt seine heutige Gestalt den britischen Kolonialherren. Als Königin Elisabeth I. im Jahre 1600 der Ostindischen Kompanie das Monopol für den Handel mit Indien verlieh, begann die wirtschaftliche und militärische Erschließung des Landes und seiner Ressourcen, aber auch ihrer Ausbeutung. Diese Entwicklung gipfelte darin, dass Königin Victoria 1877 den Titel „Empress of India“ annahm und Indien vor allem dank seines hohen kulturellen Entwicklungsstandes der wertvollste Besitz des britischen Kolonial- und Weltreiches wurde. Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen, bei denen die Voraussetzungen für die Gründung einer stabilen parlamentarischen Demokratie gelegt wurden, gravierende Probleme aber ungelöst blieben, entließ Großbritannien Indien 1947 in die Unabhängigkeit. Heute gilt der Staat „[...] als größte Demokratie der Welt, [...] obwohl beinahe alle Bedingungen, von denen die moderne Politikforschung als Voraussetzung für Demokratie ausgeht, eigentlich dagegen sprechen“ (Wehling 1998, S. 1).

Indien, das bedeutet Armut der Massen und Reichtum einer kleinen Minderheit, reformbedürftiges Agrarland und Industrienation, Dürrekatastrophen und Grüne Revolution, tropischer Regenwald und vergletscherte Gebirgsregionen, Götterwelt und Bürokratie, alte Paläste und neue Slums. Kein anderes Land vereinigt so nachhaltig Tradition und Fortschritt, nirgends liegen Vergangenheit und Gegenwart so nah beisammen. In typischer Form weist es historische, politische, soziale, geographische und wirtschaftliche Kennzeichen und Probleme von Entwicklungsländern auf. Die großen Divergenzen vor allem in technischen und ökonomischen, besonders aber in soziokulturellen Belangen machen es zu dem Entwicklungsland schlechthin.

Von Natur aus stellt Indien ein wahres Sammelbecken von Sprachen, Völkern und Kulturen dar. Es ist nicht nur eine Nation, sondern eher ein Konglomerat aus vielen verschiedenen Gemeinschaften mit eigenem Kulturgut, eigener historischer Prägung und Tradition.

Auch die religiöse Vielfalt auf dem Subkontinent ist beachtlich und neben dem Hinduismus als Hauptreligion gibt es noch eine Vielzahl weiterer Religionsgemeinschaften: z. B. Sikhs, Jains, (Neo-)Buddhisten, Christen und Parsis. Einzigartig unter allen Ländern der Erde ist jedoch, dass die Bevölkerung Indiens zusätzlich zu dieser Heterogenität in Kasten und kastenähnliche Gruppen separiert ist, welche bis heute weitgehend das soziale Verhalten, die eheliche Partnerwahl, die Freundschaften und Beziehungen, die berufliche Laufbahn und den sozialen Status eines jeden Hindus bestimmen. (vgl. Bronger 1996, S. 25)

Doch gerade dieses starre und traditionell behaftete Kastenwesen wird in Indien seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Die überarbeitete und teilweise neu formulierte indische Verfassung von 1950 schafft das Kastenwesen zwar offiziell ab, dennoch sind in der Presse regelmäßig Berichte zu lesen, die die Präsenz von Kasten, Kastendenken und Kastenhandeln beklagen. Demnach stößt die indische Verfassung als Grundlage für eine Demokratie, welche nach unserem Verständnis die allgemeinen Menschenrechte festschreibt, hinsichtlich des Kastenwesens an ihre Grenzen.

Eine genauere Analyse des heutigen Kastenwesens zeigt, dass dieses starre soziale Ordnungssystem bei statistisch eher marginalen Ausnahmen weiterhin vor allem auf dem Lande intakt ist. Das Zeitalter der Urbanisierung und Globalisierung setzt jedoch in Indien die Fähigkeit voraus, sich den veränderten Bedingungen flexibel anzupassen. Moderne Standards, wie z. B. die Arbeitsteilung im produzierenden Sektor und der Einsatz neuer Technologien im Dienstleistungsbereich, machen deshalb eine Bewusstseinsänderung des Einzelnen und eine Anpassung des Kastensystems nötig, also die Lösung aus vielen Fesseln tradierter gesellschaftlicher Ordnungssysteme insgesamt. So bilden sich in den metropolitanen und urbanen Entwicklungspolen des Landes bereits seit geraumer Zeit neue sozio-ökonomische Strukturen heraus, die einem dynamischen Entwicklungsprozess unterliegen, Hemmnisse des starren Kastensystems außer Kraft setzen und zu neuen gesellschaftlichen Mustern und Schichtungen führen. Derartig massive Wandlungen bedürfen auch einer flankierenden gesetzlichen Grundlage. (vgl. Basting/Hoffmann 2004, S. 46)

1.2 Zielsetzung

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Auswirkungen des Hinduismus und des Kastenwesens in Indien früher und heute zu analysieren und insbesondere die daraus resultierenden Entwicklungshemmnisse des Landes aus geographischer Sicht herauszustellen. Daraus ergibt sich die Thematisierung folgender inhaltlicher Schwerpunkte:

- Darstellung der Grundlagen und Bedeutung des Hinduismus und des Kastenwesens in Indien
- Beschreibung der Grundzüge der Entstehung des Kastenwesens
- Erläuterung der wichtigsten Merkmale des Kastenwesens
- Bedeutung und Stellung der Kaste im sozialen Leben
- Auswirkungen der Diskriminierung am Beispiel der Unberührbaren
- Schilderung der Hemmnisse des Hinduismus und des Kastenwesens für die wirtschaftliche Entwicklung anhand von Beispielen:

a) in der Landwirtschaft
b) in der Industrie
c) im Dienstleistungssektor

- Ansätze zur Veränderung des Kastenwesens und der traditionellen

Sozialstruktur in Indien

- Entwicklung von Reform und Widerstand in Indien
- Möglichkeit des sozialen Aufstiegs und Chancen für das Kastenwesen
- Hinduismus und Kastenwesens und deren Bedeutung für die weitere Entwicklung

Indiens

Demnach sollen in dieser Arbeit die Funktion des Kastenwesens im Zuge der kulturellen und globalen Veränderungen herausgestellt werden und die Bereiche der sozialen, ökonomischen und politischen Entwicklung betrachtet werden.

2 Hinduismus und Kastenwesen

In diesem Kapitel sollen sowohl der Hinduismus als auch das Kastenwesen vorgestellt werden. Diese Grundlagen dienen für ein besseres Verständnis der indischen Religions- und Sozialstruktur und sind für die weiterführenden Kapitel von großer Bedeutung.

„Die Kaste, [...] ist das kennzeichnendste Merkmal, das der indische Kulturkreis hervorgebracht hat; im Kastenwesen findet der Hinduismus, weniger Religion als sozialkulturelles System, Form und Ausdruck“ (Bronger 1996, S. 109).

Das von uns heute verwendete Wort Kaste (von lat. castus = keusch) ist spanischen und portugiesischen Ursprungs: Casta bedeutet etwas nicht Vermischtes. Das Wort scheint zunächst von den Spaniern im Sinne von Rasse benutzt worden zu sein, bevor die Portugiesen wahrscheinlich erst in der Mitte des 15. Jahrhunderts dieses für etwas, das dem von außen Kommenden fremdartig, einzigartig und unverkennbar vorkommt, angewandt haben. Mit dem Begriff versuchten sie das Gesellschaftssystem in Indien zu beschreiben. (vgl. Dumont 1966, S. 39)

2.1 Grundlagen und Bedeutung des Hinduismus in Indien

Der Hinduismus ist wohl die älteste der großen Religionen und mit heute etwa 900 Millionen Anhängern (davon ca. 825 Millionen in Indien) die (nach dem Christentum und Islam) drittgrößte Religion der Welt. Zudem stellt sie das vielgestaltigste religiöse Gebilde dar, das die Gegenwart kennt. Grundlage des Hinduismus sind vor allem die zwischen 1500 und 800 v. Chr. entstandenen Veden (Veda = heiliges Wissen). Diese umfassen Hymnen an die Götter, Opfersprüche, Ritualanweisungen, Zaubertexte und Beschwörungen. Als Vollendung der vedischen Schriftkultur werden die Upanishaden zwischen 800 und 600 v. Chr. angesehen. Diese haben für die lebendige Religiosität in der heutigen Zeit keine große Bedeutung mehr. Die meisten Hindus folgen in ihren geistigen Vorstellungen und kultischen Riten eher dem Mahabharata und dem Ramayana (beide 300 v. Chr. – 300 n. Chr.), welche ebenfalls vedische Schriften sind.

Das Wort Hindu ist von dem Sanskritwort Sindhu abgeleitet, welches aus dem Persischen stammt und die Menschen im Lande des Flusses Indus, die Urbewohner Indiens, bezeichnet. Somit sind Hindus also der ursprünglichen Bedeutung des Wortes nach Inder. (vgl. v. Stietencron 2001, S. 7-8) Nach Rothermund (1995, S. 144) ist ein Hindu demnach nicht etwa ein Anhänger einer bestimmten Religion, [...], er ist vielmehr der Anhänger einer (beliebigen) Religion indischen Ursprungs.

Traditionellerweise kann man in den Hinduismus nur hineingeboren werden. „Folglich ist man Hindu und kann es nicht erst werden; ebenso bleibt man Hindu, selbst wenn man aufhören wollte, es zu sein“ (Schreiner 1999, S. 10). Das Leben eines Hindus ist von der Wiege bis zur Bahre mit der Ausführung bestimmter Riten verbunden. So dienen Fasten und Kasteiungen, tägliche oder regelmäßige Gelübde und Meditation dazu, ein gutes Karma[1] zu erreichen.

Der Begriff Hinduismus vermittelt den Eindruck, als handele es sich hierbei um eine einzelne Religion, vergleichbar dem Islam, dem Christentum und so weiter. Doch der so genannte Hinduismus setzt sich aus vielen unterschiedlichen Richtungen zusammen, so dass man von einem „Kollektiv von Religionen“ (www.uni-marburg.de) sprechen kann. Diese Religionen gehen auf keinen gemeinsamen Stifter zurück. Sie haben keine gemeinsame Lehre, verfügen über viele unterschiedliche Schriften und haben kein gemeinsames religiöses Zentrum. Zudem teilen Sie nicht den Glauben an eine oder mehrere Gottheiten, sondern es stehen angeblich ungefähr 330.000 Götter zur Auswahl. Es steht jedem frei zu glauben, was er will, und zu verehren, wen er will. (vgl. Bronger 1996, S. 36) Die Gottheit kann viele Formen, Namen und Körper haben. Diagramme, Pflanzen, Tiere oder Steine können gleichermaßen angebetet werden.

An der Spitze des hinduistischen Pantheons steht die als Trimurti bezeichnete Dreieinigkeit der Götter Brahma, Vishnu und Shiva. (vgl. Michaels 1998, S. 227f.) Brahma wird als Schöpfer der Welt und aller Wesen angesehen, bleibt jedoch im Schatten Vishnus und Shivas, denn anders als diese wurzelt er nicht im Volksglauben. Meist wird er mit vier in die verschiedenen Himmelsrichtungen blickenden Köpfen und seinem Tragtier, dem Schwan, dargestellt. Vishnu, der neben Shiva bedeutendste Gott im Hinduismus, gilt als der Erhalter der Welt, der in seinen bisher insgesamt neun Inkarnationen immer dann auftritt, wenn es gilt, die Erde vor dämonischen Gewalten zu schützen. Seine bekanntesten Inkarnationen sind die als Rama, Krishna und Buddha. Vishnus Tragtiere sind entweder eine Schlange oder ein Garuda. Shiva wird oftmals als das Gegenstück Vishnus bezeichnet, was jedoch nur zum Teil stimmt, da sich in ihm verschiedene, äußerst widersprüchliche Wesenselemente vereinen. Laut der indischen Mythologie soll er unter nicht weniger als 1.008 verschiedenen Erscheinungsformen und Namen die Erde betreten haben. Einerseits verkörpert er die Kräfte der Zerstörung, andererseits gilt er auch als Erneuerer aller Dinge. Auch bei Shiva gibt es eine ganze Reihe von Emblemen, wie den Dreizack, einen Schädel oder die ascheverschmierte, grau-blaue Haut. Sein wichtigstes Erkennungsmerkmal ist der Nandi-Bulle. (vgl. Zierer 1985, S. 44f.)

In Indien sind demzufolge monotheistische, animistische, pantheistische, atheistische und polytheistische Glaubensformen in derselben Weise möglich. Der Hinduismus ist also nicht eine Religion, sondern es handelt sich um verschiedene, miteinander verwandte Religionen mit vielen, recht unterschiedlichen Schulen und Strömungen. Darum gibt es kein gemeinsames für alle gleichermaßen gültiges Glaubensbekenntnis.

Die meisten Gläubigen gehen jedoch davon aus, dass Leben und Tod sich in einem ständig wiederholenden Kreislauf befinden, sie glauben an die Reinkarnation. Im Mittelpunkt steht die Vorstellung von der Unsterblichkeit der Seele. Der Übergang der Seele beim Tod in eine andere Daseinsform wird als Seelenwanderung bezeichnet. Seelenwanderung und Reinkarnation, d. h. die Wiedergeburt einer Seele in einem neuen Körper, sind gleichbedeutend. Der Reinkarnationsglaube im Hinduismus beinhaltet eine lange Abfolge von Wiedergeburten, bei denen sich die Seele in unterschiedlichsten menschlichen, göttlichen, tierischen oder sogar pflanzlichen Körpern wieder finden kann. Je nach persönlicher Bewährung im Vorleben (Karma) erfolgt der Übergang in höhere oder niedrigere Existenzformen. Die Hindus streben somit nach einem guten Karma, um die völlige Erlösung (Moksha) von dem Prozess der Wiedergeburt (Samsara) zu erreichen. Demnach ist die Erlösung der Seele das höchste Ziel.

In diesem Zusammenhang sind auch die gewaltfreien Unabhängigkeitsbewegungen von Gandhi zu nennen, welche zu jenen Lebensregeln gehörten, die für die Erlösung der Seele förderlich waren. In der heutigen Zeit würde sich ein solches politisches Kampfmittel wohl kaum wiederholen lassen.

Im modernen Indien seien ferner die Verehrung der Kuh und ihr Schutz vor der Schlachtung genannt. Der Hindu sieht in der Kuh mehr als nur ein nützliches Tier. In früheren Zeiten hatte die Kuh die Funktion des Erhalters: das Überleben der Menschen hing erheblich von ihr ab. So lieferte die Kuh nicht nur Ernährung und Bekleidung, sondern auch wertvollen Dünger, Medizin und Arbeitskraft. Noch heute ist sie für viele arme Bauern in Indien das einzige Zugtier und damit die Stütze der Landwirtschaft. Für Millionen Inder in den Städten und Dörfern liefert ihr Dung das wichtigste Heizmaterial für das tägliche Kochen und zum Bau der Häuser ist er unerlässlich. Somit ist die Kuh für den Hindu ein Symbol des Lebens und verdient darum religiös gestimmte Ehrfurcht.

Vielen aufgeklärten Hindus bedeutet die Kuh heute an sich nicht mehr viel, allerdings sind nur wenige bereit, sich für ihre Nutzung als Schlachttier einzusetzen. (vgl. Bronger 1996, S. 35f.)

Die Religion selbst wird von den Indern als Dharma (Gesetz) bezeichnet. Dieses Wort beinhaltet sowohl die kosmische als auch die moralische Ordnung und ist die Grundlage jeglichen Handelns. (vgl. Rothermund 1995, S. 145) Im Dharma sind demnach sämtliche Regeln enthalten, nach denen ein Hindu in der Familie, im Beruf und im Staat sein Leben zu ordnen hat. Letztendlich sind dies die Regeln der Kasten, welche ein essentielles Charakteristikum im Hinduismus darstellen.

Heute ist der Hinduismus nicht nur in Indien, sondern auch in Nepal, Sri Lanka, Bali und selbst in Mauritius, Südafrika, Fidschi, Singapur, Malaysia, Trinidad und Tobago verbreitet. Durch die Kolonialherrschaft der Engländer ist er in Europa besonders in Großbritannien zu finden.

Trotz vieler Ungleichheiten können Hindus der verschiedenen Richtungen heute weitgehend gemeinsam feiern und beten, wenn auch ihre Theologie und Philosophie nicht übereinstimmen. „Einheit in der Vielfalt“ ist eine oft verwendete Redewendung zur Selbstdefinition im modernen Hinduismus. (vgl. Fischer et al. 1995, S. 207).

2.2 Entstehung, Merkmale und Auswirkung des Kastenwesens

2.2.1 Entstehung des Kastenwesens

Die Frage nach dem Ursprung und der Entstehung des indischen Kastenwesens in den verschiedenen Phasen der hinduistischen Geschichte weist bis heute unterschiedliche Erklärungen auf. Es ist allerdings ein sehr altes und spezifisch indisches Phänomen.

Indien ist immer ein Einwanderungsland gewesen. Es wird angenommen, dass das Kastenwesen seine Ursprünge in der Zeit des Brahmanismus zwischen 1500 und 1000 v. Chr. hat, nachdem die Arier über die Gebirgspässe im Norden des Subkontinents nach Indien kamen. In ihrem neuen Siedlungsraum fanden sie eine Bevölkerung vor, die schon viel länger dort lebte: die Drawiden. Die arischen Einwanderer verfügten über modernere und überlegene Waffen, mit denen sie die Urbevölkerung schnell besiegen und unterdrücken konnten. (vgl. Basting 2004, S. 92)

Ein Teil der ursprünglichen Bevölkerung wurde fortan auf den Feldern des neuen Herrschaftsvolkes als Arbeitssklaven eingesetzt. Der andere Teil wurde in den Süden Indiens verdrängt, wo ihre Nachfahren noch heute leben, z.B. die Tamilen.

Vor diesem Hintergrund haben die Arier bei der Ausbildung des Kastenwesens eine bedeutende Rolle gespielt und eine hierarchisch gegliederte Agrargesellschaft entstand. Sie ordneten die Gesellschaft zunächst in zwei Gruppen, varnas (Farbe, Hautfarbe) ein:

- hellhäutige Bevölkerung = Arier
- dunkelhäutige Bevölkerung = Drawiden

Wenig später entstand daraus eine in vier Klassen geteilte Gesellschaft. An ihrer Spitze standen die Brahmanen (Priester), denen die Kshatriyas (Krieger und Adel) und die Vaishyas (Bauern, Viehzüchter und Händler) folgten. Ihnen untergeordnet waren die nicht arischen Shudras (Handwerker und Tagelöhner).

Die Arier selbst betrachteten sich als ein auserwähltes, göttlich inspiriertes und reines Volk. Ihre Hellhäutigkeit war das wesentliche Merkmal ihrer Reinheit. Die Dunkelhäutigkeit der Drawiden hingegen stand für ungöttlich, unrein und wurde als unwert angesehen, weshalb man sie auch ohne weiteres versklaven konnte. (vgl. Basting/Hoffmann 2004, S. 46)

Dies ist wohl die gängigste Erklärung, aber man darf wohl zu Recht der Ansicht sein, dass sich ein derart komplexes System überhaupt nicht aus einer einzigen Wurzel gebildet haben könne, sondern nur aus einer ganzen Reihe von Faktoren zu erklären sei. (Bronger/v. d. Ruhren 1997, S. 23)

Somit soll ein weiterer Versuch zur Entstehung des Kastenwesens unternommen werden.

Die heute in Indien auftauchende Einteilung in vier Kastengruppen beruht in der mythologischen Vorstellung auf einem göttlichen Urwesen namens Purusha , dem Urvater der Menschheit. Die Wertigkeit seiner Körperteile korrespondieren mit dem hierarchischen Status, aus denen sie entstanden:

„Zum Brahmana ist da sein Mund geworden, die Arme zum Ryjanya sind gemacht, der Vaishya aus den Schenkeln, aus den Füßen der Shudra damals ward hervorgebracht. (Rigveda 10.90)“ (Bronger 1996, S. 109)

Den Ariern gilt der Kopf als wertvollster Körperteil, da die Seele eines Menschen sich direkt unterhalb der Schädeldecke befindet. Aus diesem Grund sei die höchste Kaste der Priester und Lehrer, die Brahmanen, aus dem Kopf des Purushas geschaffen, während die niedrigste Kaste der Shudras aus den Füßen geformt worden seien. Schon im Manu[2] -Smriti um ca. 1500 v. Chr. stand geschrieben: „Um diese ganze Schöpfung zu beschützen, teilte das Wesen mit dem großen Glanz der Menschen, je nachdem, ob sie aus seinem Mund, seinen Armen, seinen Schenkeln oder seinen Füßen hervorgingen, verschiedene Tätigkeiten zu. Dem Brahmanen befahl er, zu lehren und zu studieren, für sich selbst und für andere Opfer darzubringen, sie zu geben und zu nehmen; den Kshatriyas, kurz gesagt, das Volk zu beschützen, zu geben, für sich Opfer darzubringen, zu studieren, sich nicht an sinnliche Dinge klammern; den Vaishyas, Vieh zu halten, zu geben, für sich selbst Opfer darzubringen, zu studieren, zu handeln, gegen Zinsen Geld zu leihen und das Land zu bestellen; den Shudras aber hat der Herr nur eins geboten: den drei anderen Kasten neidlos zu dienen“ (Bronger 1996, S. 273).

Eine Bevölkerungsgruppe, die sogar noch unterhalb der Shudras eingeordnet wird, sind die so genannten Unberührbaren. Diese wurden in dem varna–Modell nicht berücksichtigt und gelten als vollkommen unrein und fern jeder Göttlichkeit. (vgl. Basting/Hoffmann 2004, S. 46)

Zu Beginn gab es also nur die vier Hauptgruppen von Kasten: Brahmanen, Kshatriyas, Vaishyas und Shudras. Die vier traditionellen varna, die schon in den Veden, also in uralter Zeit, erwähnt worden sind, konnten sich noch gelegentlich durch Heiraten untereinander verbinden. Später jedoch wurden die Mauern unübersteigbar. Wer es dennoch versuchte, wurde aus seiner Kaste verbannt und verlor damit seine Seele. (vgl. Zierer 1985, S. 34) Außerdem lässt sich ein weiteres wichtiges Element des Kastenwesens, die Reinheitsvorschriften und die damit verbundene Rangordnung, für die spätvedische Zeit (900-600 v. Chr.) nachweisen.

Um 100 v. Chr. führte der Brahmane Manu in seinem Gesetzbuch an die 50 Kasten an, die sich als Untergruppen aus den vier ursprünglichen Kasten meist nach sozialem Stand, Beruf oder Abstammung herausgebildet haben.

Einen weiteren Beleg für die Existenz des Kastenwesens stellt der Bericht des chinesischen Pilgers Fa-hsien um 400 n. Chr. dar, der für diese Zeit Einzelheiten der rituellen Reinheitsvorschriften einschließlich des kastenspezifischen Merkmals der Unberührbarkeit schildert: „Die Candlas (die niedrigste Kaste) werden isoliert...und wenn sie zu einer Stadt oder einem Markt kommen, schlagen sie auf ein Holzstück, um auf sich aufmerksam zu machen. Dann wissen die Leute, wer sie sind, und vermeiden es, mit ihnen in Berührung zu kommen“ (Bronger 1996, S. 119).

Mit zunehmender wirtschaftlicher Entwicklung kam es zu einer feineren Differenzierung der Gesellschaft, indem die Berufsgruppen in Unterkasten aufgeteilt wurden. Der Staat zählt heute rund 3000 übergeordnete jatis und rund 25.000 Untergruppen. Diese letzteren spielen im sozialen Gefüge der Dörfer und Städte im heutigen Indien die wichtigste Rolle. (vgl. v. Stietencron 2001, S. 97)

2.2.2 Merkmale des Kastenwesens

Die Gesellschaftsstruktur in Indien, welche sich in Jahrtausenden herausgebildet hat, ist durch die Vorschriften der Kasten geprägt worden.

Bei dem Wort Kaste handelt es sich um einen oft – und das bis in die Gegenwart – missverstandenen Begriff, da die Sanskritworte varna und jati unterschiedslos mit Kaste übersetzt worden sind. (vgl. Bronger 1996, S. 109)

Der Begriff varna bezeichnet die vier Stände der Brahmanen, Kshatriyas, Vaishyas und Shudras und stellt das hierarchische Gesellschaftskonzept dar (vgl. Abb. 1). Der indische Name jati bedeutet: „Geburt und damit bestimmte Daseinsform, Rang und Zugehörigkeit zu einer Klasse oder Gattung“ (Zierer 1985, S. 34).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Herkömmliches Kastensystem

(Quelle: Fischer, P. et al. (1995): Geographie. Mensch und Raum, S. 202)

Heute sind die vier varnas nicht Kasten, sondern Oberbegriffe beziehungsweise Rangstufen: Es gibt nicht nur eine Brahmanenkaste, sondern hunderte, die Unberührbaren zerfallen ebenfalls in viele hundert Untergruppen und die Shudras, die mit Abstand zahlreichste varna in etwa zwei,– bis dreitausend Kasten. Im Durchschnitt zählt eine Gemeinde mit 1000 Einwohnern etwa 20 Kasten beziehungsweise kastenähnliche Gruppen.

Die Angehörigen der drei oberen varnas gelten als ‚arisch’ und werden durch eine Jugendweihe mit Umlegung der Brahmanenschnur zu Zweimalgeborenen. Die Shudras hingegen sind nicht arisch und somit nur Einmalgeborene. Noch unterhalb der Shudras stehen die Kastenlosen, Unberührbaren, Parias, Harijans, oder wie sie sich selber seit kurzem nennen, Dalits. (vgl. Bronger 1996, S. 109f., vgl. Bronger/v. d. Ruhren 1997, S. 23ff.) „Der Vielfalt und starken Differenzierung dieser fünften Schicht der Kastenlosen entspricht die heute meist gebrauchte Bezeichnung als „scheduled tribes and other backward castes“, also der amtlich erfassten Stämme und anderen rückständigen Kasten“ (v. Stietencron 2001, S. 97). Aber auch sie zerfallen in zahlreiche Kasten, die sich zum Teil schon wieder untereinander als unrein betrachten. Das Prinzip der Reinheit – Unreinheit legt den rituellen Status einer Gruppe innerhalb des jati–Modells fest. Es bestimmt den Grad der Reinheit und welche Meidungsstrategien gegenüber anderen angewandt werden. Als unrein gilt, wer gegen die von Brahmanen vorgelebten Verhaltensweisen verstößt. Vor allem sind dies Menschen aus einer niederen jati, die sich in einem ständigen Zustand der Unreinheit befinden. (vgl. Rothermund 1995, S. 120) Darunter fallen beispielsweise die Tötung von Tieren, das Essen von Fleisch oder die Destillation und das Trinken von Palmschnaps. Ebenfalls als unrein gilt derjenige, der gegen uralte ethnische Tabus verstößt, wie z. B. mit abgeschnittenen Haaren und Zehennägeln herumläuft oder mit Menstruationsblut in Berührung kommt. Auch Menschen, die die Fäkalien der Höherkastigen und die Tierkadaver beseitigen, oder diejenigen, die Leder verarbeiten, gelten als unrein. Der Grad der Unreinheit hängt vom Rang der jati ab. (vgl. Jürgenmeyer/Rösel 1998, S. 27)

Bronger (1996, S. 110) schreibt, dass indische Soziologen das überkommene varna–Konzept als „ideologisch“ und „wirklichkeitsfremd“ bezeichnen, es habe „ein falsches und entstellendes Bild der Kaste hervorgebracht. Es ist notwendig, ... sich davon freizumachen, wenn man das Kastensystem verstehen will.“ Steche bemerkt in diesem Zusammenhang, dass es „für die Gliederung in varnas in allen Ländern Analogien gibt, jatis, d. h. Kasten gibt es nur in Indien“ (Steche 1966, S. 67, zit. nach Bronger 1996, S. 110).

Für das alltägliche Leben eines Hindu ist also die Feineinteilung der jati weit wichtiger als die varna.

Das jati-Konzept spiegelt sich vor allem in der Berufsbezogenheit und den Vorschriften der rituellen Reinhaltung durch pflichtmäßiges Handeln wider, des Weiteren enthält es beispielsweise auch ihre Heiratsvorschriften oder die Zubereitung von Speisen. (vgl. Betz 1997, S. 24) Diese Bezeichnung weist unmissverständlich darauf hin, dass jeder Hindu in eine jati hineingeboren wird, in ihr lebt und stirbt. (vgl. Basting/Hoffmann 2004, S. 48)

Das Kastenwesen, ein auf der Erde einzigartiges System, ist durch folgende, auch heute noch zutreffende Merkmale gekennzeichnet:

1. Die Kasten scheiden die Gesellschaft in in sich geschlossene, relativ autonome Gruppen, in die der einzelne hineingeboren wird.
2. Die Kasten sind hierarchisch zu einem System geordnet, in dem jede Kaste ihren festen, angestammten Platz innehat.
3. Dieser hierarchischen Struktur entsprechen unterschiedliche religiöse, soziale und, infolge der Kasten – Berufsbedingtheit (s. Punkt 6), auch wirtschaftliche Gebote, Verbote und Privilegien, die den unterschiedlichen Status der Kaste weiter fixieren.
4. Damit ist jeder einzelne bereits mit seiner Geburt gesellschaftlich festgelegt, indem ihm eindeutige Verhaltensmuster der Ein- und Unterordnung vorgeschrieben sind (Dharma; s. Punkt 9).
5. Zu den wohl einschneidendsten Verhaltensregeln gehört, dass die sozialen Kontakte von Mitgliedern verschiedener Kasten sehr eingeschränkt und reglementiert sind; mit anderen Worten: die Beziehungen auf dieser Ebene beschränken sich weitgehend auf Mitglieder ein und derselben Kaste. Dazu dienen kodifizierte Normen und Gebote, wie das der Endogamie (Zwang zur Heirat innerhalb der Kaste), der Speisevorschriften (Vegetarismus, Regeln betr. Tischgemeinschaft und Speiseannahme), der Reinheitsvorschriften etc.
6. Zu diesen vorgegebenen Verhaltensnormen, denen der einzelne unterworfen ist, gehört auch der durch die Kastenzugehörigkeit determinierte, der Kaste eigene, erbliche Beruf, der eine freie Berufswahl oder einen Berufswechsel weitgehend ausschließt. Das Kastensystem hat mit dieser seiner strengen Pflichtenzuweisung eine oft differenzierte Arbeitsteilung zur Folge.
7. Im Unterschied zu den sozialen Kontakten ist der einzelne in seinen wirtschaftlichen Beziehungen grundsätzlich nicht eingeschränkt, wenngleich auch hier gewisse Regeln einzuhalten sind.
8. Die Kaste stellt eine Primärgruppe dar, mit einer unabhängigen und gerade bei den tiefer rangierenden jatis straffen Organisation mit einem Oberhaupt an der Spitze. Die Überwachung der Bräuche, Vorschriften und Privilegien, d. h. die Beachtung des Dharma innerhalb der Kaste und ihre Wahrung nach außen gegenüber den anderen Kasten, fällt in die Zuständigkeit des Kastenrates (caste panchayat), der, um die Einhaltung zu gewährleisten, über eine eigene Gerichtsbarkeit mit umfassender Kompetenz verfügt, bei schweren Verstößen bis zur Exkommunikation. Der Einzelne ist damit der Institution Kaste in toto unterworfen, er steht durch Geburt in einer unlösbaren kollektiven Bindung. Eine solche Kastenorganisation umfasst in der Regel mehrere benachbarte Siedlungen.
9. Das Funktionieren dieses uns totalitär und autoritär erscheinenden Systems mit seinen so offensichtlichen Ungleichheiten beruht vor allem auf zwei Prinzipien oder Anschauungen des Hinduismus als eines religiös – sozialen Systems: a) dem Glauben an die Karmagesetzlichkeit, d. h. der naturgesetzlichen Bestimmung der Art des gegenwärtigen Daseins durch die Taten der vorhergegangenen Existenz und b) der Erfüllung der bürgerlichen und religiösen Pflichten (Dharma). Diese beiden Gesetze des Glaubens, von dem frommen Hindu als feststehende moralische Ordnung akzeptiert, neutralisieren individuelle Aufstiegsmotivationen, machen eine vertikale Mobilität im sozialen Bereich für den einzelnen nicht relevant. (nach: Bronger/v. d. Ruhren 1997, S. 24f.)

Eine weitere Schwierigkeit kommt noch bei der Unterscheidung der Rangordnung der vielen Kasten hinzu, da die einzelnen Merkmale nicht von allen Kasten gleich beurteilt werden und auch in den verschiedenen Regionen mannigfach sein können.

Für ganz Indien gibt es also kein einheitlich gültiges Kastenwesen. Vielmehr gilt die Kastenstruktur immer nur für eine bestimmte, manchmal auch sehr kleine Region. (vgl. Bronger/v. d. Ruhren 1997, S. 25) Sie bleibt aber ständig in Bewegung, weil aufgrund eigener Bemühungen oder einer Änderung der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen bestimmte Kasten an Macht, Einkommen und Prestige gewinnen oder verlieren. Entsprechend diesen Veränderungen erlangen die Kasten einen höheren oder niederen sozialen Status und Grad an Reinheit.

2.2.3 Kaste im sozialen Leben

Einem Europäer, der nach den Prinzipien von Individualität und Selbstverwirklichung erzogen wurde, mag das Kastenwesen als ungerecht erscheinen. Auch sind die Kasten Indiens nicht zu vergleichen mit den Klassen der westlichen Gesellschaft. Im Lichte der sozialen und kulturellen Realität Indiens erhält das Kastenwesen eine völlig andere Bedeutung, denn es stellt für die hinduistische Bevölkerung ein soziales Netz dar. (vgl. Barkemeier 2001, S. 101) In Indien trägt jeder die Zeichen seines Lebensbereiches, dem er angehört, an sich.

Eine indische Kaste besteht meist aus Familiengruppen, deren Mitglieder untereinander heiraten, speisen, verkehren und arbeiten dürfen, ohne sich dabei zu verunreinigen. Die Zugehörigkeit zu einer Kaste erlangt ein Inder mit der Geburt und keiner kann seine Kaste wechseln. Die Einhaltung bestimmter Gebote wird von der Kaste überwacht, indem sie Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder ausübt. (vgl. Bender et al. 1984, S. 195)

In ihrer ursprünglichen Art sind die Kasten untereinander hierarchisch geordnet. Der Rang der Kaste und damit des Einzelnen im sozialen System ist nach wie vor die Richtschnur für den Umfang der sozialen, aber auch der wirtschaftlichen Beziehungen innerhalb der Gemeinde. Allerdings ist es falsch sich hier eine für ganz Indien gültige, klar definierte Rangskala vorzustellen. (vgl. Bronger 1996, S. 113ff., vgl. Bickelmann/Fassnacht 1979, S. 67ff.)

[...]


[1] Unter Karma wird ein spirituell-esoterisches Konzept verstanden, nachdem jede Aktion – physisch wie geistig – unweigerlich eine Konsequenz hat, die nicht unbedingt im aktuellen Leben wirksam wird, sondern unter Umständen erst in einem der nächsten Leben. Im Hinduismus ist die Lehre des Karma eng mit dem Glauben an den Kreislauf der Wiedergeburten verbunden. (vgl. www.wikipedia.de)

[2] „Manu ist eine mehr mythisch als historisch fassbare Gestalt, er gilt den orthodoxen Hindus als Stammvater der Menschheit“ (Schweizer 1995, S. 97).

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Detalles

Título
Hinduismus und Kastenwesen in Indien
Subtítulo
Früher und Heute
Universidad
University of Vechta
Calificación
1,0
Autor
Año
2005
Páginas
54
No. de catálogo
V49500
ISBN (Ebook)
9783638459433
ISBN (Libro)
9783640330416
Tamaño de fichero
1043 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Hinduismus, Kastenwesen, Indien, Früher, Heute
Citar trabajo
Irina Eversmeyer (Autor), 2005, Hinduismus und Kastenwesen in Indien, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49500

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