Hate Speech in sozialen Netzwerken. Welche Akteure sind bei der Bekämpfung beteiligt?


Term Paper, 2018

19 Pages, Grade: 2,0

Emma Hinz (Author)


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Hate Speech/ Hass Rede – Eine Begriffsbestimmung
2.1 Hate Speech auf Facebook
2.2 Die Rolle der Medien in der Demokratie

3 Akteure bei der Bekämpfung von Hate Speech
3.1 Die Organisation Jugendschutz.net
3.2 Das Projekt „No Hate Speech Movement“
3.3 Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet”

4 Hassrede – Redefreiheit

5 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Das Internet dient nicht nur als Kommunikationsplattform, sondern es bietet auch Raum für Rassismus, Antisemitismus oder diskriminierende Äußerungen in Form von Hassreden (vgl. Hassan 2017: 673). Dies ist ein besorgniserregendes Phänomen, welches nicht nur untersucht, sondern auch bekämpft werden muss. Zwei Drittel der Befragten der Forsa-Studie gaben an, schon einmal mit Hate Speech in Kontakt getreten zu sein (vgl. LfM 2017: 1). Soziale Medien werden immer wieder kritisiert, da freie Meinungsäußerung „unzivilisierter Meinungen” (Schünemann/ Marg o.J.: 1) oder Beleidigungen und Verleumdungen im öffentlichen Raum stattfinden und diese fördern Hate Speech oder Falschmeldungen. Daraus ist die Fragestellung entstanden: Welche Akteure bekämpfen mit welchen Mitteln Hate Speech in sozialen Medien?

Diese Arbeit thematisiert zunächst den Begriff Hate Speech. Eine Frage, die geklärt werden soll, lautet: Wann kann ein Beitrag oder ein Kommentar als Hate Speech klassifiziert werden? Anschließend stellt sich die Frage, wie Facebook mit Hate Speech umgeht und wie einflussreich Facebook wirklich auf unsere Meinungsbildung im politischen Raum ist? Außerdem werden kurz die Aufgaben von Medien in einer Demokratie erläutert.

Der zweite Teil dieser Arbeit konzentriert sich auf Lösungsansätze. Es werden drei wichtige Organisationen und Akteure vorgestellt, die sich alle gegen Hassrede einsetzen. Dabei werden die Ziele und die dafür vorgesehenen Mittel und ihre Aufstellung genauer betrachtet. Zuletzt wird die Spannung zwischen Hassrede und Redefreiheit thematisiert, da bei der Literaturrecherche immer wieder das Problem aufkam, ab wann es legitim ist, die Meinungsfreiheit einzuschränken.

2 Hate Speech/ Hass Rede – Eine Begriffsbestimmung

Die eine stimmige Definition von Hate Speech gibt es so nicht. Dieses Thema ist sehr komplex und der Begriff an sich ist vielfältig und mehrdimensional zu verstehen. So muss der Begriff immer in Beziehung gesetzt werden und es muss erläutert werden, wie dieser zu verstehen sei. Im Folgenden werden ein paar wichtige Definitionen vorgestellt, die immer wieder in der Literatur zu finden sind. Anschließend werden diese kurz erläutert und es wird sich die Frage gestellt, welche Begriffsbestimmung für diese Hausarbeit am sinnvollsten erscheint in Bezug auf die Fragestellung.

„Hate speech wird hier als öffentliche Kommunikation bewusster und/oder intentionaler Botschaften mit diskriminierenden Inhalten verstanden. […] Im Kern handelt es sich bei Hate Speech um eine Form der kommunikativen Herstellung menschlicher Minderwertigkeit” (Sponholz 2018: 48).

Eine andere Definition von Hate Speech kommt von dem Sprachwissenschaftler Jörg Meibauer:

„Unter Hate Speech – hier übersetzt mit „Hassrede“ – wird im Allgemeinen der sprachliche Ausdruck von Hass gegen Personen oder Gruppen verstanden, insbesondere durch die Verwendung von Ausdrücken, die der Herabsetzung und Verunglimpfung von Bevölkerungsgruppen dienen” (Meibauer 2013: 1).

„Unter „Hassrede“ kann man jedwede Äußerung verstehen, mit der ein Akteur gezielt Hass auf bestimmte Bevölkerungsgruppen, z. B. ethnische, religiöse oder nationale Minderheiten, zum Ausdruck bringen oder verbreiten will” (Smiths zit. n. Marker 2013: 59f.).

Diese drei Definitionen haben die Gemeinsamkeit, dass es immer um ein Herabsetzen oder eine Diskriminierung gegenüber andere Gruppen von Menschen geht. Auch Karin Hassan (vgl. 2017: 674) betont, dass die entscheidende Frage, ob sich ein Mensch durch die Äußerung verunglimpft fühlt, ein Hauptkriterium für Hate Speech ist. Bei den Definitionen wird im Besonderen auf die sprachliche Komponente Wert gelegt, jedoch muss dies nicht sein. Hate Speech1 kann durchaus auch bildlich ausgedrückt werden (vgl. Marker 2013: 60; Gichuhi Kimotho/ Nyaga zit. n. Sponholz 2018: 57). Dieser Aspekt wird in der Hausarbeit jedoch nicht weiter beachtet, da sich die Arbeit mit Hassrede im Internet – besonders auf soziale Netzwerke – beschäftigt. Hate Speech zielt also immer darauf ab, Menschen durch sprachliche Botschaften, Aufrufe oder ähnlichem aufgrund von Kategorien wie das Geschlecht, die Religion oder die sexuelle Orientierung zu diskriminieren (vgl. Sponholz 2018: 51). Wie bereits gezeigt, gibt es zahlreiche Definitionen von Hate Speech, jedoch haben alle Begriffsbestimmungen die Gemeinsamkeit, dass es zumeist in der Öffentlichkeit geschieht und dass Kommunikation und Diskriminierung als beständige Merkmale betrachtet werden müssen (vgl. ebd.: 58).

Es gibt auch zahlreiche juristische Definitionen, die nicht mit den bereits genannten Definitionen gleichgesetzt werden dürfen. Zum Einen, weil nicht jede Äußerung, die auf die Herstellung von Minderwertigkeit von Menschen abzielt, unbedingt strafbar ist (vgl. ebd.: 40f.). Zum Anderen auch aus folgenden Grund:

“The identification of statements that could be classified as “hate speech” seems all the more difficult because this kind of speech does not necessarily manifest itself through expressions of “hatred” or emotions” (Weber 2009: 5).

Es erweist sich somit als ein schwieriges Unterfangen, da Hassreden in Aussagen verborgen bleiben können, die auf den ersten Blick rational oder normal erscheinen. Es ist jedoch möglich, von den Texten in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte oder anderen Organen enthaltenen Grundsätzen bestimmte Parameter für die Unterscheidungskraft herauszulösen (vgl. ebd.). Es muss also zwischen Aussagen unterschieden werden, die zwar beleidigend sind, aber durch das Recht der freien Meinungsäußerung geschützt sind und zwischen Aussagen, die keinen solchen Schutz genießen (vgl. ebd.).

Es stellt sich die Frage, wieso Hate Speech in der Politikwissenschaft eine Rolle spielt. Hassrede entsteht oft dort, wo Konflikte und Probleme zwischen Nationen, ethnischen/ sozialen Gruppen oder Individuen bereits existieren. Hassreden können solche Konflikte nicht nur begünstigen sondern auch intensivieren (vgl. Meibauer 2013: 8). Des Weiteren ist es für die Politikwissenschaft interessant, zu untersuchen, wann eine Regulierung beispielsweise in sozialen Netzen sinnvoll erscheint und wie solche Regulierungen aussehen. Denn jeder Bürger und jede Bürgerin hat in einer liberalen Demokratie das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Doch wann ist es legitim, diese Meinungsfreiheit einzuschränken? Ein Argument dagegen wäre, dass die Redefreiheit unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden muss, um die Demokratie zu schützen (vgl. ebd.). Die Legitimität der staatlichen Kontrolle von Hate Speech ist also problematisch. So spricht die Gegenseite davon, dass „auch rassistische und pornographische Äußerungen durch die Verfassung geschützt sind, es sei denn, sie trügen direkt zu physischer Gewalt bei” (ebd.). Auf der anderen Seite ist es nicht akzeptabel, dass Opfer von Hassreden zum Schweigen gebracht werden, da sie sich nicht trauen, dem etwas entgegenzusetzen. Denn so würde das Recht von Bürgerinnen und Bürgern genommen werden, demokratisch mitzuwirken und der Staat hat die Aufgabe, alle Bürgerinnen und Bürger „gleich zu behandeln und vor Verfolgung zu schützen” (ebd.: 9). Um Hassreden, besonders im Internet, vorzubeugen und zu bekämpfen, gibt es verschiedene Akteure, die beispielsweise Medienkompetenz bei Jugendlichen aufbauen oder juristisch gegen sprachliche Äußerungen vorgehen.

Im Folgenden werden verschiedene Akteure vorgestellt und beschrieben, wie diese aufgestellt sind und welche Ziele sie haben. Außerdem wird untersucht, welche Maßnahmen sinnvoll erscheinen und welche eher weniger. Vorweg werden Beispiele von Hate Speech auf Facebook genannt, um die Begriffsbestimmung zu untermauern.

2.1 Hate Speech auf Facebook

Nachfolgend werden Beispiele von Hasskommentare auf der AfD-Facebookseite in Bezug auf Angela Merkel untersucht. Der Korpus besteht aus Facebook-Messages, in denen der Name Angela Merkel enthalten sind. Methodisch wurde dabei so vorgegangen, dass wiederkehrende Muster durch die Suchfunktion gefunden wurden. Des Weiteren wurden nach Wortpaaren gesucht, die ebenfalls häufig gemeinsam vorkommen. Anschließend wurde geprüft, welche Themenkomplexe besonders häufig genannt werden.

Themen, die eine große Rolle spielten, waren: Flüchtlinge, Islam/Islamisierung, Asyl, Vergewaltigung, Frauen, Medien und Geld. Dabei ist aufgefallen, dass viele Kommentare sehr herabwürdigend und menschenverachtend sind, jedoch können sie nicht alle problemlos der Kategorie Hate Speech zugeordnet werden. Folgende Beispiele sind jedoch eindeutig der Hassrede zuzuordnen:

53003603: „Die Toten hat Frau <Merkel> zu verantworten ! <Merkel>=Massenmörder”

77215231: „<Merkel> sollte man mit der ganzen Meute einsperren evtl. Steht sie ja auf Gruppen Vergewaltigung?”

Hier sind nicht nur direkte und persönliche Beleidigungen zu finden, sondern es kann ziemlich eindeutig von Verunglimpfung und Diskriminierung gesprochen werden. Außerdem ist der Aufruf zu Gewalt und Hass gegenüber einer Person besonders stark ausgeprägt. Doch wieso können User von Facebook ihre Gewaltphantasien so frei äußern, ohne Angst vor Konsequenzen zu haben? Das Problem liegt bei dem amerikanischen Konzern selbst. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook steht zwar folgende Definition von Hate Speech:

„Wir definieren Hassrede als direkten Angriff auf Personen aufgrund geschützter Eigenschaften: ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft, religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Kaste, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Behinderung oder Krankheit. Auch Einwanderungsstatus ist in gewissem Umfang eine geschützte Eigenschaft. Wir definieren Angriff als gewalttätige oder entmenschlichende Sprache, Aussagen über Minderwertigkeit oder Aufrufe, Personen auszuschließen oder zu isolieren. Wir teilen Angriffe wie unten beschrieben in drei Schweregrade ein” (Facebook 2018).2

Jedoch erfolgt die Löschung von Hassrede nicht immer problemlos. Eine Begründung hierfür wäre, dass die US-amerikanische Debatte über Hate Speech anders verläuft als in Deutschland. Dort ist in den ersten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten die Redefreiheit als grundlegendes Bürgerrecht gewährleistet (vgl. Walker u.a. zit. n. Eickelmann 2017: 119). Dieses Dilemma wird im weiteren Verlauf der Arbeit noch tiefer thematisiert. Facebook hat allerdings auf dieses Phänomen Hate Speech reagiert, indem sie einen neuen Beruf entworfen haben, um Hasskommentare zu entfernen: Customer Care Agent (vgl. Eickelmann 2017: 119). Dass Hate Speech – besonders im Web 2.0 – immer wieder vom legitimieren Sprechen der Redefreiheit abgegrenzt werden muss, wird anhand dieser Reaktion deutlich. Es muss also immer wieder definiert werden, wann ein Bild, ein Kommentar oder ein Video der Hassrede zugesprochen werden kann und dabei muss ebenfalls von satirischen Beiträgen unterschieden werden.

Doch wie einflussreich ist Facebook wirklich in Bezug auf die Meinungsbildung? Kann Hate Speech wirklich so viele Menschen in ihrer Meinung beeinflussen und diese eventuell sogar ändern? Der Digital News Report 2017 hat sich 36 Länder weltweit hinsichtlich der Mediennutzung und der Meinungsbildung genauer angeschaut. Der Befund in Deutschland sieht folgendermaßen aus: Hassrede und sogenannten “Fake News” sind zwar Schlüsselthemen, jedoch erhalten die meisten Deutschen ihre Nachrichten noch stets aus traditionellen Medien (Fernseher, Radio, Zeitung) (vgl. Newmann u.a. 2017: 70). Deutschland hat im Vergleich zu anderen Ländern ein sehr strenge Regulierung bezüglich Hate Speech und es werden auch Unternehmen wie Facebook miteinbezogen. Es gilt, rassistische Inhalte oder falsche Informationen unumgänglich zu löschen, damit der Wahlkampf nicht durch die sozialen Medien beeinflusst wird (vgl. ebd.). Wie genau die Zusammenarbeit zwischen Regierungen und Unternehmen verläuft, wird in Kapitel 4.3 genauer beschrieben. Auffallend ist, dass nur 29% der Befragten die sozialen Medien für Nachrichten nutzen (vgl. ebd.). Dies ist deutlich weniger als in anderen Ländern. Das lässt vermuten, dass der Einfluss von Social Media Plattformen auf Entscheidungsprozesse geringer ausfällt als angenommen. Nur 7% geben an, dass sie das Web 2.0 als einzige Nachrichtenquelle nutzen (vgl. ebd.). Viele deutsche Befragten setzen auf öffentlich-rechtliche Fernsehsendungen wie beispielsweise tagesschau oder heute (ARD, ZDF). Zeitung lesen gerät immer mehr in den Hintergrund, besonders bei jungen Menschen. Dadurch sehen sich die Zeitungen gezwungen, viel Werbung auf anderen Internetseiten zu setzen. Dies ist jedoch auch wenig erfolgreich aufgrund von Werbeblockern. Somit wird der Online-Nachrichtendienst nur wenig genutzt (vgl. ebd.).

Abschließend kann festgehalten werden, dass beispielsweise Tagesschau.de einen höheren Stellenwert bei der Nachrichtenbeschaffung aufzeigt als Social Media Plattformen. Wichtig ist auch, dass sich viele Online Nachrichten Angebote um das politische Zentrum herum bewegen wie folgende Grafik deutlich macht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Newmann u.a. 2017: 71

Diese Beschreibung der Internetnutzung bezüglich der Nachrichten soll das Problem Hate Speech nicht verharmlosen. Es soll lediglich aufzeigen, dass etwa die Hälfte der Deutschen die meisten Nachrichten als frei von politischen und kommerziellen Einfluss empfinden. Doch damit dies so bleibt, ist es natürlich notwendig, gegen Hate Speech im Netz anzugehen.

[...]


1 Im Folgenden gleichgesetzt mit Hassrede.

2 Verfügbar unter: https://www.facebook.com/communitystandards/hate_speech (Aufgerufen am 22.09.18)

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Hate Speech in sozialen Netzwerken. Welche Akteure sind bei der Bekämpfung beteiligt?
College
University of Hildesheim  (Erziehungs- und Sozialwissenschaften)
Course
Wahlkampf in (a)sozialen Netzwerken
Grade
2,0
Author
Year
2018
Pages
19
Catalog Number
V495175
ISBN (eBook)
9783346002938
ISBN (Book)
9783346002945
Language
German
Keywords
Jugendschutz, Movement, Hassbotschaften, Medien, Hate Speech, Facebook, soziale Netzwerke
Quote paper
Emma Hinz (Author), 2018, Hate Speech in sozialen Netzwerken. Welche Akteure sind bei der Bekämpfung beteiligt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/495175

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