Unterrichtsentwurf für die Berufsschule zum Thema "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb"


Unterrichtsentwurf, 2013

29 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Rahmenbedingungen
1.1 Schulische und unterrichtliche Rahmenbedingungen
1.2 Lerngruppe und Lernvoraussetzungen
1.3 Didaktische Abschnittsplanung

2 Didaktische Entscheidungen
2.1 Analyse des Sachverhalts und didaktische Reduktion
2.2 Gestaltungder Lernaufgabe

3 Konzeptionelle Schwerpunktsetzung
3.1 Zielformulierung
3.2 Kompetenzen

4 Methodisch-didaktische Aspekte der Lernhandlung
4.1 Einstieg
4.2 Strukturierung
4.3 Erarbeitung
4.4 Präsentation / Ergebnissicherung
4.5 Reflexion
4.6 Übung

5 Freiräume und Besprechungsschwerpunkte

6 Lernschleife

Literaturverzeichnis

Anhang

1 Rahmenbedingungen

1.1 Schulische und unterrichtliche Rahmenbedingungen

Die Unterrichtsstunde mit dem Thema „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Ist das Werbeplakat der Kaufweg AG rechtlich zulässig?" findet in der Berufsschule des Ausbildungsberufes „Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel und Verkäufer/Verkäuferin" statt. Die Schüler befinden sich im ersten Ausbildungsjahr der dualen Ausbildung. Die Grundlage der Unterrichtseinheit bildet der „Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel und Verkäufer/Verkäuferin", erlassen durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder vom 17.06.2004.1 Die Unterrichtsstunde ist dem Lernfeld 5 „Werben und den Verkauf fördern" zugeordnet, wofür ein Zeitrichtwert von 40 Unterrichtsstunden vorgesehen ist.2 Für die Lernfelder des ersten Ausbildungsjahres ist ein Lehrbuch inklusive Arbeitsheft eingeführt.3

Die Schüler befinden sich in folgender Lernsituation: Sie sind Auszubildende bei dem Warenhaus „Beska GmbH". Dieses Modellunternehmen ist den Schülern bereits aus vorherigen Lernsituationen und aus dem Lehrbuch bekannt. Im Zuge der Ausbildung bei der Beska GmbH erfolgt regelmäßig ein innerbetrieblicher Unterricht unter der Leitung von Geschäftsführer Herrn List. Die Auszubildenden bekommen von Herrn List den Auftrag, die Werbung des größten Konkurrenten, der Kaufweg AG, zu beobachten und zu prüfen, ob diese die rechtlichen Grenzen der Werbung überschreitet.

Im Zentrum der geplanten Unterrichtsstunde stehen die im Lehrplan aufgeführten Zielformulierungen:4 „[Die Schüler[5] ] entwickeln unter Beachtung der [...] gesetzlichen Rahmenbedingungen Werbemaßnahmen" und „berücksichtigen [...] rechtliche [...] Grenzen der Werbung". Um diesen Kompetenzanforderungen gerecht zu werden ist es wichtig, dass die Schüler wesentliche Inhalte des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kennen lernen. Das Ziel der geplanten Unterrichtsstunde liegt in der Erarbeitung von Teilbereichen des UWGs (irreführende und vergleichende Werbung). Die Schüler überprüfen ein Werbeplakat der Kaufweg AG auf die rechtliche Zulässigkeit und erarbeiten Vorschläge, wie eine gesetzeskonforme Gestaltung des Werbeplakats aussehen könnte. Die Grundlagen der Unterrichtseinheit wurden in der vorhergehenden Stunde gelegt. Die Schüler kennen den Zweck des UWGs, das Verbot unlauterer geschäflticher Handlungen und die gesetzlichen Fachbegriffe. Außerdem bearbeiteten sie bereits exemplarisch zwei Beispiele von unlauteren geschäftlichen Handlungen. In den Folgestunden werden unzumutbare Belästigungen erarbeitet und der Frage nachgegangen, welche Handlungsmöglichkeiten die Beska GmbH gegen die unlautere Werbung der Kaufweg AG hat. Die Unterrichtsreihe endet mit einem Blick auf den Verbraucherschutz.

1.2 Lerngruppe und Lernvoraussetzungen

Die Klasse besteht aus 7 Schülern im Alter zwischen 20 und 23 Jahren. Die Vorbildung der Schüler ist heterogen. Jeweils drei Schüler verfügen über den Abschluss der Berufsreife und den qualifizierten Sekundarabschluss II, ein Schüler über die Fachhochschulreife. Die beiden Ausbildungsberufe zum Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (vier Schüler, drei Ausbildungsjahre) und Verkäufer/Verkäuferin (drei Schüler, zwei Ausbildungsjahre) werden gemeinsam in einer Klasse unterrichtet. Die Auszubildenden sind überwiegend im Lebensmittel-Einzelhandel beschäftigt, aber auch in den Bereichen Textil und Tankstelle.

Ich unterrichte in dieser Klasse eigenverantwortlich seit Anfang April eine Stunde pro Woche im Lernfeld 5. Das Verhältnis zwischen den Schülern empfinde ich als harmonisch und angenehm. Das Lernklima in der Gruppe ist entspannt, was vermutlich auch auf die kleine Gruppengröße zurückzuführen ist. Mir gegenüber wird ein höflicher und respektvoller Umgang gepflegt und es herrscht ein vertrauensvolles Verhältnis. Die Schüler werden von mir auf ihren Wunsch mit Vornamen und „Du" angesprochen.

Das Leistungsniveau der Lerngruppe ist als gering zu bezeichnen. Zwar bemüht sich der Großteil der Schüler bei der Erledigung von Arbeitsaufträgen, die Qualität der Lernprodukte ist insgesamt aber eher gering. Ein Schüler fällt gegenüber den anderen ab. Ihm fällt es schwer, Arbeitsaufträge eigenverantwortlich zu bearbeiten und insbesondere diese zu verschriftlichen. Sehr positiv fallen zwei Schüler auf, insbesondere durch kreative Beiträge und persönliche Erfahrungsberichte aus dem eigenen Ausbildungsbetrieb. Diese Heterogenität der Lerngruppe versuche ich im Unterricht zu berücksichtigen, indem ich zum Beispiel in Partnerarbeitsphasen darauf achte, dass leistungsstärkere mit leistungsschwächeren Schülern zusammen arbeiten, um eine gegenseitige Unterstützung beim Arbeitsprozess zu fördern. Die Klasse ist mit der Sozialform Partnerarbeit vertraut und arbeitet in meinem Unterricht häufig mit der Methode Think-Pair-Share.

Die Beteiligung am Unterrichtsgeschehen ist oft gering und die Schüler erscheinen übermüdet im Unterricht. Dies liegt vermutlich in der zeitlichen Verortung der Unterrichtsstunde (montags Morgens, 1. Stunde) als auch in der privaten Situation einiger Schüler begründet. So sind zwei Schüler bereits Eltern von Kleinkindern und deren private Situation ist schwierig, wie mir aus persönlichen Gesprächen bekannt ist.

1.3 Didaktische Abschnittsplanung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2 Didaktische Entscheidungen

2.1 Analyse des Sachverhalts und didaktische Reduktion

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)6 stellt sicher, dass es im Kampf um Marktanteile gerecht zugeht. Es schützt die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen, Mitbewerber vor Beeinträchtigungen und die Allgemeinheit vor einen verfälschten Wettbewerb (§ 1 UWG). Als „unlauter" (unerhlich) bezeichnet das Gesetz alle Handlungen, die die eben genannten Personengruppen spürbar beeinträchtigen. Gemäß dem UWG ist unlauterer Wettbewerb verboten (§ 3 UWG), z.B. irreführende und vergleichende Werbung sowie unzumutbare Belästigungen.7

Eine irreführende Werbung (§ 5 UWG) ist verboten. Werbeaussagen dürfen nicht falsch oder irreführend sein oder eine sonstige zur Täuschung geeignete Angabe enthalten. Zum Beispiel sind Preisangaben irreführend, die nicht nach den Grundsätzen von Preiswahrheit und Preisklarheit gestaltet sind. Aber auch Lockvogelangebote sind verboten, bei denen der Einzelhändler die beworbenen Waren nicht in angemessenem Umfang zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage Vorhalten kann. Angemessen ist nach dem UWG ein Vorrat von zwei Tagen. Allerdings gibt es verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofes hierzu. Der rechtlich notwendige Zeitraum der Bevorratung ist immer davon abhängig, wie stark das Produkt beworben wird und welche Erwartungen damit bei Verbrauchern geweckt werden.8

Eine vergleichende Werbung (§ 6 UWG) ist unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Sie ist aber unzulässig, wenn unlauter vergleichend geworben wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Waren der Konkurrenz verunglimpft oder so vergleichen werden, dass der Verbraucher nicht mehr zwischen ihnen unterscheiden kann. Vergleichende Werbung muss sich auf tatsächliche Eigenschaften der Waren beziehen (Preis, Menge, Zusatzfunktionen etc.).9

In der gezeigten Unterrichtsstunde findet eine didaktische Reduktion dahingehend statt, dass lediglich die Themenschwerpunkte irreführende Werbung (§ 5 UWG) und vergleichende Werbung (§ 6 UWG) des UWG behandelt werden. Unzumutbare Belästigung (§ 7 UWG) sowie die Rechtsfolgen und Strafvorschriften werden in Folgestunden behandelt. Auch innerhalb der zu bearbeitenden Themen in der gezeigten Stunde muss didaktisch reduziert werden, da die rechtlichen Vorschriften des UWG teilweise bis in kleinste Spezialgebiete reichen und die Schüler diese nicht kennen müssen. Die Arbeitsmaterialien werden entsprechend dem Leistungsniveau der Klasse angepasst. Die Gesetzesauszüge sind kurz und beinhalten nur die Teile, die für die Aufgabe direkt benötigt werden. Außerdem erfolgt eine visuelle Aufbereitung durch Hervorhebungen mittels Fett- und Kursivdruck. Durch diese Strukturierung soll die erstmalige Arbeit mit Gesetzestexten erleichtert werden.

2.2 Gestaltung der Lernaufgabe

Der Einstieg in die Stunde erfolgt mit einer ikonisch und sprachlich inszenierten Lernaufgabe, die in Form einer PowerPoint Präsentation über den Beamer visualisiert wird. Die Schüler befinden sich in der Situation, dass sie als Auszubildende bei der Beska GmbH tätig sind und zurzeit im innerbetrieblichen Unterricht das Thema „Werbung und Wettbewerbsrecht" behandeln. Sie sollen dabei das Werbeverhalten des größten Konkurrenten, der Kaufweg AG, beobachten. Die Auszubildenden erhalten eine Notiz des Geschäftsführers Herrn List: „Jetzt reicht's! Die Kaufweg AG hat ein Werbeplakat genau gegenüber unserem Geschäft aufgehängt! Müssen wir uns dieses Werbeplakat gefallen lassen?". Anschließend wir das Werbeplakat gezeigt. Die Schüler sollen sich in die Situation der Auszubildenden der Beska GmbH hineinversetzen und Vermutungen über problematische Inhalte des Werbeplakats äußern (Die Ware ist bereits nach einer Stunde ausverkauft, es wird ein Vergleich der beiden Unternehmen aufgestellt und das Testurteil ist wenig aussagekräftig). Die Schüler entwickeln die Fragestellung der Stunde: „Ist das Werbeplakat der Kaufweg AG rechtlich zulässig?". Diese Frage zieht sich wie ein roter Faden durch die Stunde und wird in arbeitsteiliger Partnerarbeit beantwortet.

Eine Lernaufgabe sollte nach Nashan folgende didaktische Gütekriterien beinhalten: Lebenswelt- oder Berufsbezug, Problemorientierung, Komplexität, Ganzheitlichkeit, Exemplarität.10 Die Lernaufgabe der geplanten Stunde berücksichtigt das Gütekriterium Berufsbezug der Schüler, indem eine Situation aus dem beruflichen Alltag abgebildet wird. Die Schüler können sich in die Auszubildenden der Beska GmbH hineinversetzen, da sie auch öfters mit Aufgaben betraut werden. Ein Lebensweltbezug ist ebenfalls gegeben, da die Schüler mit Werbeplakaten in ähnlicher Form in ihrem Umfeld in Berührung kommen. Das beworbene Produkt „Smartphone" wurde bewusst aus der Lebenswelt der Schüler gewählt. Dadurch erhoffe ich mir eine verstärkte Motivation der Schüler, die Anzeige genauer zu betrachten. Die Lernaufgabe trägt außerdem dem Kriterium Problemorientierung Rechnung, da die Schüler selbst das Problem der Beska GmbH erkennen und die rechtlich problematischen Inhalte des Werbeplakats erarbeiten. Die Komplexität der Lernaufgabe ist erfüllt, da die Schüler zunächst die rechtlich problematischen Inhalte erkennen müssen und dann noch nicht klar ist, ob und wie diese gegen das Gesetz verstoßen. Außerdem sind drei verschiedene Verstöße gegen das UWG in der Werbung enthalten, die die Komplexität der Lernaufgabe noch verstärken. Die Lernaufgabe fördert das ganzheitliche Lernen, da im gesamten Unterrichtsverlauf verschiedene Sinne angesprochen werden. Es werden nicht nur die fachlichen, sondern auch überfachliche Kompetenzen, insbesondere die Methoden- und Sozialkompetenz gefördert. Die Schüler betrachten zu Beginn der Stunde ein Werbeplakat, lesen einen Informationstext und Gesetzesauszüge, erarbeiten selbstständig einen Arbeitsauftrag, visualisieren ihre Ergebnisse auf einer Overheadfolie und präsentieren diese. Die Lernaufgabe ist zudem exemplarisch, da sie bespielhaft für eine Situation im jetzigen und zukünftigen Berufsalltag der Schüler steht und der Umgang mit dem UWG auf andere Beispiele übertragen werden kann.

3 Konzeptionelle Schwerpunktsetzung

3.1 Zielformulierung

Die Schüler werden in der gezeigten Stunde vor folgendes Problem gestellt. Die Kaufweg AG als größter Konkurrent der Beska GmbH veröffentlicht ein Werbeplakat, das in mehrerer Hinsicht gegen das UWG verstößt. Die Schüler sollen mit Hilfe eines Informationstextes und Gesetzesauszuges prüfen, ob Inhalte dieser Werbung gegen das UWG verstoßen und ihre Entscheidung begründen. Zudem sollen die Schüler Vorschläge entwickeln, wie die rechtlich unzulässigen Inhalte der Werbung gesetzeskonform gestaltet werden könnten. Die Schüler fördern in der gezeigten Unterrichtsstunde vor allem ihre Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz.

3.2 Kompetenzen

Die Schüler erweitern ihre Fachkompetenz, indem ...

... sie die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu irreführender und vergleichender Werbung anhand von Informationstexten und Gesetzesauszügen erschließen, um Werbung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

... sie rechtlich problematische Inhalte einer Werbung benennen und unter Berücksichtigung des UWG Vorschläge entwickeln, wie diese Inhalte gesetzeskonform gestaltet werden können.

Die Schüler erweitern ihre Methodenkompetenz, indem ...

... sie einen Informationstext und Gesetzesauszug lesen, den Arbeitsauftrag selbstorganisiert in Partnerarbeit durchführen und ihre Ergebnisse auf einer Overheadfolie notieren, um sie vor der Klasse zu präsentieren.

Die Schüler fördern ihre Sozialkompetenz, indem ...

... sie sich mit ihrem Partner über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung austauschen und gemeinsam eine begründete Entscheidung treffen.

4 Methodisch-didaktische Aspekte der Lernhandlung

4.1 Einstieg

Die Stunde beginnt mit einer Notiz des Geschäftsführers Herr List, welche mit einer PowerPoint­Präsentation über den Beamer gezeigt und von einem Schüler vorgelesen wird. Herr List stellt den Auszubildenden die Frage, ob sich die Beska das Werbeplakat der Kaufweg AG gefallen lassen muss. Das Werbeplakat wird über den Beamer präsentiert.

4.2 Strukturierung

Die Schüler versetzen sich gedanklich in die Situation der Auszubildenden der Beska GmbH und geben die dargestellte Situation mit eigenen Worten wieder. Im Lehrer-Schüler-Gespräch wird die Fragestellung der Stunde erarbeitet und an der Tafel festgehalten. Die Schüler äußern erste Vermutungen über rechtlich problematische Inhalte der Werbung, welche ebenfalls an der Tafel gesammelt werden. Durch Impulse wird die Struktur der Stunde und das Vorgehen in der Erarbeitungsphase entwickelt. Außerdem wird das Vorwissen aus der letzten Stunde zum UWG aktiviert. Die erkannten problematischen Inhalte der Werbung werden den Begriffen „irreführende Werbung" und „vergleichende Werbung" zugeordnet. Um Unklarheiten in der Erabeitungsphase zu vermeiden, wird der Arbeitsauftrag auf einer Folie visualisiert und besprochen.

4.3 Erarbeitung

Die Analyse des Werbeplakats und der darin enthaltenen Verstöße gegen das UWG erfolgt in der Sozialform Partnerarbeit. Wenn alle Schüler anwesend sind, werden zwei Paare gebildet und eine Dreiergruppe. Die Zusammensetzung der Paare bzw. der Gruppe wird von mir bestimmt, um ein Helfersystem zu bilden nach dem Prinzip: Starke Schüler helfen schwachen Schülern.11

[...]


1 Vgl. Kultusministerkonferenz (Hrsg.): Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel, Verkäufer/Verkäuferin, Beschluss vom 17.06.2004.

2 Vgl. Ebd.S. 8.

3 Vgl. Fritz, Christian et. al.: Ausbildung im Einzelhandel. Fachkunde 1. Ausbildungsjahr, Cornelsen, Berlin 2010; Fritz, Christian et. al.: Ausbildung im Einzelhandel. Arbeitsbuch mit Lernsituationen. 1. Ausbildungsjahr, Cornelson, Berlin 2010.

4 Kultusministerkonferenz (Hrsg.): Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel, Verkäufer/Verkäuferin, Beschluss vom 17.06.2004, S. 13.

5 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet.

6 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010, online unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/uwg_2004/gesamt.pdf (abgerufen am 05.05.2013).

7 Vgl. Brockman, Arndt et. al.: Einzelhandel. Verkäuferinnen/Verkäufer. Kaufleute im Einzelhandel. 1.+ 2. Ausbildungsjahr, Winklers, 2013, S. 228.

8 Vgl. o. V.: Fehlende Lieferbarkeit: BGH zu Lockvogelangeboten, online unter: http://www.versandhandelsrecht.de/internetrecht/2011/fehlende-lieferbarkeit-bgh-zu-lockangeboten.php (abgerufen am 03.05.2013).

9 Vgl. Handelskammer Hamburg: Das neue UWG, online unter: http://www.hi k24.de/recht_und_steuern/wettbewerbsrecht/367328/UWG_neu.html;jsessionid=E51D12594C4E7B0A06E25 251E281FB25.repl23 (abgerufen am 03.05.2013).

10 Vgl. Nashan, Ralf : Strukturiertes Tätigkeitslernen im beruflichen Unterricht: Didaktik des beruflichen Unterrichts für Schule und Betrieb, Troisdorf, Bildungsverlag Eins, 1999.

11 Vgl. Mattes, Wolfgang: Methoden für den Unterricht. Kompakte Übersichten für Lehrende und Lernende, Schöningh Verlag, Paderborn 2011. S. 49.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Unterrichtsentwurf für die Berufsschule zum Thema "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb"
Veranstaltung
Berufsbezogenen Unterricht, Lernfeld 5 „Werben und den Verkauf fördern“
Note
1,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
29
Katalognummer
V495312
ISBN (eBook)
9783346008954
ISBN (Buch)
9783346008961
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Es handelt sich um eine Lehrprobe an einer Berufsbildenden Schule in Rheinland-Pfalz.
Schlagworte
Werbung, UWG, Partnerarbeit, Unterrichtseinheit, Lernsituation
Arbeit zitieren
Eva Stoll (Autor:in), 2013, Unterrichtsentwurf für die Berufsschule zum Thema "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/495312

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