Europäisierungswirkung auf intermediäre Institutionen - eine Analyse am Bsp. des BDI der BRD und des CBI in GB-


Term Paper (Advanced seminar), 2005

20 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Gliederung

Einleitung

1.Korporatistische / pluralistische Systeme und Verbände
1.1 Korporatismus und Verbände
1.2 Pluralismus und Verbände
1.3 Vergleich des BDI und CBI

2. Auswirkungen
2.1 Veränderungen in der BRD
2.2 Veränderungen in GB
2.3 Wo Veränderungen notwendig sind

3. BRD-GB im Vergleich
3.1 Die Verknüpfung mit der EU
3.2 Die Gemeinsamkeiten
3.3 Die Unterschiede

Zusammenfassung

Einleitung

Diese Hausarbeit widmet sich der Untersuchung der Europäisierungswirkung auf intermediäre Strukturen am Beispiel Großbritanniens (GB) und der Bundesrepublik Deutschland (BRD).

Zur Begutachtung steht das Verhältnis von Interessenverbänden zu ihrer Landesregierung und zur europäischen Union. Begleitet wird diese Untersuchung mit folgende Leitfrage: welche Wirkung hat Europäisierung intermediärer Strukturen auf nationalstaatlicher Ebene ?

Die Relevanz dieser Fragestellung ergibt sich durch zwei wesentliche Aspekte, zum einen theoretisch (wo wird die Macht ausgeübt) und zum anderen praktisch (wo muss ich meine Interessen anbringen und wie muss ich vorgehen).

Um die Leitfrage zu beantworten, werden wir uns zunächst ansehen wie die Interessenvermittlung in den hier betrachteten EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien und die Bundesrepublik Deutschland, abläuft. Diese Untersuchung kann nur durch eine Operationalisierung der Arten der Interessenvermittlung geschehen wofür ich auf die in der Literatur gängige Typologie zurückgreife und somit in der hier erfolgenden Untersuchung einen Vertreter des Korporatismus und des Pluralismus betrachte.

Die Entscheidung für diese „Typen“ fällte ich durch die hier vorherrschenden systemischen Gegensätze, wobei wir es bei Großbritannien mit einem pluralistischen Staat zutun haben, der erst mit bzw. durch die Reformen der Regierung Thatcher wirklich pluralistisch wurde und vorher schwach korporatistisch (vgl. Cowles 2001:163) war, was sich durchaus als interessante Angelegenheit im Rahmen dieser Untersuchung entpuppen könnte.

Die Wirkung der Europäisierung auf die betrachteten Systeme und des hiermit einhergehenden, notwendigen Wandels lässt sich daran erkennen, wie sich Gewichte zwischen Regierung, Verbänden und einzelnen Unternehmen verschieben.

Rainer Eising (2003:311) nennt „die Internationalisierung der Wirtschaft, die europäische Integration, technologischer Wandel und demographische Veränderungen ebenso wie der Wertewandel in der Gesellschaft“ als Faktoren vor denen die BRD sowie die EU- und die anderen europäischen Staaten derzeit stehen. Mit der europäischen Integration spricht er explizit den Part der Wandelungen an, welchen wir hier genauer betrachten werden.

Exemplarisch werde ich hierfür Interessenverbände in den untersuchten Staaten betrachten. Zu diesem Zweck habe ich die jeweiligen Arbeitgeberverbände, den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Confederation of British Industry (CBI) stellvertretend für die alle ansässigen Interessenverbände gewählt.

Ziel ist es herauszufinden, ob hier ein Misfit (formal und faktisch) vorliegt und sofern dies zu erkennen ist, den zugehörigen Grad zu bestimmen.

Für die Misfitbestimmung ist es zwingend erforderlich die Interessenvermittlung auf europäischer Ebene mit der auf Landesebene zu vergleichen, sonst wäre diese Bestimmung nicht durchführbar.

Der somit notwendige Wandel wird in diesem Kontext analysiert, was uns zur Gestaltung des Analysedesigns führt.

Das Analysedesign ist top down angelegt, wobei die hierfür unentbehrlichen Variablen mit folgenden Aktionen belegt sind:

- unabhängige Variable: Strukturen der Interessenvermittlung auf EU-Ebene, abstrakt gesprochen: politics und polity (formelle und informelle Institutionen)
- abhängige Variable: innerstaatlicher Wandel
- intervenierende Variable: innerstaatliche Faktoren (nach Annahmen des Institutionalismus)

Für diese Betrachtung ist es unabdingbar das t0 mit 1995 und das t1 mit 2005 zu besetzen. Dies begründet sich durch den Beginn des TABD (Transatlantic Business Dialogue[1] ) 1995 und der damit einhergehenden Veränderung der Interessenvermittlung in der EU, d.h. der Europäisierung der Wirtschaftsbeziehungen, was eigentlich ja der Auslöser dieser Untersuchung ist. So bestehen neben Arbeitsbeziehungen der Interessengruppen zur EU-Kommission auch Beziehungen zu den jeweiligen Staatschefs (vgl. Cowles 2001:150).

In Anlehnung an Radaelli (2003) unterscheide ich die Europäisierungswirkung in horizontal, vertikal, adaptation und transformation. Der Grad des Wandels wir ermittelt und mit den Werten niedrig, mittel und hoch klassifiziert.

En passant wird die gesamte Untersuchung neben der Leitfrage von einer Leithypothese begleitet die wie folgt lautet:

Die Interessenvermittlung auf EU-Ebene ist vorwiegend pluralistisch strukturiert. Wenn misfit besteht und die innerstaatlichen Rahmenbedingungen zusätzlich Wandel begünstigen, ist eine konvergente Entwicklung der betrachteten Staaten zu erwarten “.

Für die beiden in dieser Arbeit betrachteten Staaten verfolge ich neben der Leitfrage und Leithypothese zusätzlich je eine Hypothese, welche (wie die Leithypothese) auch in meiner Referatgruppe zu diesem Thema genutzt wurden:

„Für die BRD als tendenziell korporatistisches System ist aufgrund des Misfits zu erwarten, dass es eine Anpassung der Struktur nationaler Interessenvertretung gibt. Je tiefer diese Struktur verwurzelt ist und je mehr Ressourcen die unter Anpassungsdruck stehenden Akteure haben, desto geringer wird der Wandel ausfallen“.

„Für GB ist kein oder nur ein geringer Wandel zu erwarten, da das pluralistische System der Interessenvermittlung in GB mit dem auf EU-Ebene weitgehend übereinstimmt“.

In der Zusammenfassung werde ich dann aufdecken, ob sich die Hypothesen in Thesen wandeln konnten und wie stark das bzw. schwach das Misfit ausfällt.

Wie erwartet erfolgte in der BRD ein mittelstarker Wandel in Form von Anpassung innerhalb der nationalen Pfadabhängigkeit und in GB ist kein nennenswerter Wandel festzustellen.

Dementsprechend können sich die oben genannten Hypothesen in tragfähige Thesen wandeln, aber hierzu erfahren wir mehr in den nun folgenden Punkten und Unterpunkten dieser Arbeit.

Abschließen möchte ich diese Einleitung mit dem Hinweis, dass ich bei wörtlichen Zitaten, sofern erforderlich, eine Anpassung an die neue Rechtschreibung vorgenommen habe.

1.Korporatistische / pluralistische Systeme und Verbände

Dieser Punkt widmet sich der Vorstellung von Verbänden in korporatistischen und pluralistischen Staaten nebst ihrem Verhältnis zum Parlament und speziell zur Regierung.

Für beide Staaten wird hier jeweils ein Verband betrachtet, hierfür wählte ich jeweils einen Arbeitgeberverband, welcher sodann repräsentativ für alle weiteren Verbände des Landes einstehen darf.

Unter dem Punkt 1.1 stelle ich das Verhältnis des BDI in der BRD und unter 1.2 das Verhältnis des CBI in GB zu ihren Regierungen vor. Hier stellt sich z.B. die Frage, wie werden deren Interessen in den jeweiligen Ländern konkret in den Politikprozess eingespeist. Für Großbritannien möchte ich an dieser Stelle nochmal erwähnen, dass es sich dort, bis zu den ab 1979 eingeleiteten Veränderungen unter Margret Thatcher um einen schwach korporatistischen Staat handelte der sich dann völlig dem Pluralismus zuwandte. Die Folgen dieses Wandels werde ich noch unter Punkt 2 genauer Darstellen.

Mit meiner letzten einleitenden Bemerkung zu diesem Punkt möchte ich vergegenwärtigen, dass in beiden Staaten eine Durchsetzung des Parlaments mit Mitgliedern von Interessengruppen an der Tagesordnung ist (in Großbritannien mittlerweile hypothetisch abgeschafft), sich deren Macht, Einfluss und Vorgehensweisen allerdings essentiell unterscheiden.

1.1 Korporatismus und Verbände

Die Bundesrepublik Deutschland findet man in zahlreichen Werken, wie z.B. im Lexikon der Politik, als Beispiel für einen klassischen Vertreter für einen korporatistischen Staat (vgl. Schubert 1998:334ff.).

Gerade die BRD und mit ihr die ansässigen Interessengruppen müssen sich gegenwärtig einer Reihe strukturellen Herausforderungen stellen (vgl. Eising 2005:311). Diese liegen nach Eising in der Internationalisierung der Wirtschaft, der europäischen Integration, dem technologischen Wandel und demographischen Veränderungen ebenso wie der Wertewandel in der Gesellschaft (vgl. ebd.:311). Er führt weiter aus, dass die Europäisierung der Interessenvermittlung vor allem die Struktur der Verbände, die Legitimität und Praxis der Beteiligung von Interessenorganisationen an Politikformulierung und -umsetzung sowie die Merkmale der einzelnen Interessengruppen, insbesondere ihre Organisation, Funktionen, Strategien und Positionen im Verbandsgefüge und ist als Fallstudie gut geeignet“, da es zahlreiche konkurrierende Studien zur Europäisierung gab (vgl. ebd.:311).

Viele der nationalen Verbände in der BRD haben sich in den vergangenen Dekaden EU-Verbänden, wie z.B. der DGB dem EGB angehört oder die SPD der SPE, angeschlossen.

Wie verteilen sich die Interessen in der Bundesrepublik Deutschland? In Deutschland liegt der Anteil der Wirtschaftsinteressen bei 74 Prozent und jener der nicht-wirtschaftlichen Interessen bei 19 Prozent (vgl. Sebaldt 1997 in Eising 2005:318).

Der Anteil der Wirtschaftsinteressen ist schon allein rein quantitativ nicht unerheblich, hinzu kommt hier noch die Relevanz der Wirtschaft als eine notwendige Lebensgrundlage von der neben den Unternehmen alle Bürger der BRD partizipieren können. Dies begründet die Notwendigkeit der Interessenvermittlung durch Vertreter der Wirtschaft an die Regierung. Hier treten unter anderem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in Aktion, wobei wir hier nur die Vermittlung von Arbeitgeberinteressen durch den Dachverband der Industrie, dem BDI, betrachten.

Im Gegensatz zum CBI, was wir unter 1.2 noch genauer betrachten, hat der BDI eine sehr enge Beziehung zur deutschen Regierung, denn die korporatistische Tradition in Deutschland bewirkt eine äquivalente Ausrichtung des Staates mit den organisierten Interessen und dem Konterpart des BDI, dem DGB (vgl. Cowles 2001:165). Dies kann selbstverständlich ebenso in umgekehrter Interessenlage erfolgen. In diesem Zusammenhang muss man klar sagen, dass der BDI keine desinteressierte Lobbygruppe ist, sondern ein ökonomisch-strategischer Akteur in mitten des Staates (vgl. ebd.:165). Maria Green Cowles weist ausdrücklich daraufhin, dass es sich beim BDI nicht um eine „pressure group“ im traditionellen pluralistischen Sinne handelt sondern vielmehr eine Institution, die der Staat und die den Staat konsultiert um eine allgemeinverbindliche Basis für die Entwicklung und Umsetzung von Politikfeldern zu erlangen (vgl. ebd.:165). Diese Ausführungen decken sich mit der Definition korporatistischer Systeme im Lexikon der Politik: „Einbindung der wichtigsten Interessengruppen sowohl bei der Formulierung politischer Ziele als auch bei den Entscheidungen darüber und der Erfüllung staatlicher Aufgaben und Leistungen“ (Schubert 1998:334).

Hiermit verdeutlicht sich die Herangehensweise für die Umsetzung von Inhalten und des Einbringens von Interessen in korporatistischen Systemen, hier der BRD.

Wie schon weiter oben angesprochen, zeigt sich deutlich, dass der Bedarf für die Vermittlung von wirtschaftlichen Interessen innerhalb der BRD höher ist als die der nicht-wirtschaftlichen Interessen.

Die Mitgliedschaft der BRD in der EU macht es folglich für die Interessengruppen zwingend erforderlich auch auf europäischer Ebene aktiv seine Interessen zu vertreten, da die Bundesregierung mit Mitgliedern der EU-Kommission ebenfalls dort vertreten ist.

Institutionelle Beziehungen können nach Maria Green Cowles in zwei Dimensionen unterteilt werden, was sie durchaus kritisch hinterfragt.

a) die Verhandlungsbeziehungen zwischen der Regierung und den industriellen Vereinigungen sowie

b) die Annahme oder Voraussetzung eines autoritären Charakters des Verbandes gegenüber seinen Mitgliedern (vgl. Cowles 2001:166).

Diese Dimensionen sind selbstverständlich nicht nur als gegeben zu akzeptieren und Maria Green Cowles fragt bei der ersten Dimension wie exklusiv die Verhandlungsbeziehungen für den Verband, die Regierung und die hiermit verbundenen gemeinsamen Wirtschaftsinteressen sind (vgl. ebd.:166). Bei der zweiten Dimension stellt sie die Frage nach dem Grad der Organisation des Verbandes der mit der Regierung verhandelt und dessen Wahrnehmung als „Stimme“ der Wirtschaftsinteressen im Kontext der gemeinsamen Wirtschaftsinteressen des Landes (vgl. ebd.:166).

Bevor wir uns dem Pluralismus und den Verbänden zuwenden, werfen wir noch einen Blick auf die Interessenvermittlung des BDI auf europäischer Ebene.

Diese Form der Interessenvermittlung steht jedoch in völligem Gegensatz zu der in der BRD praktizierten Art und Weise der Interessenvermittlung, der TABD hat dies verursacht und in anderen Politikfeldern ist die Interessenvermittlung völlig anders.

Mit dem für diese Untersuchung gewähltem t0, 1995, für den Betrachtungszeitraum haben wir auch den Beginn des TABD und das Verhältnis korporatistischer Staaten in diesem Kontext. Vor dem TABD gab es keine signifikanten Wirtschafts-Regierungs-Beziehungen auf europäischer Ebene und in Fragen des Außenhandels. Mit dem TABD entstanden Zusammenschlüsse durch die die Interessen ihrer Mitglieder über die europäische Ebene hinaus vertreten. Wie ich bereits ausführte haben sich die Vertreter der Arbeitgeber der Industrie in Deutschland im BDI zusammengeschlossen. Auf europäischer Ebene tritt dann der BDI in der Union of Industrial and Employers` Confederations (UNICE) auf, welcher auch der CBI und die Arbeitgeberverbände der anderen EU-Staaten angehören (vgl. ebd:162). Wie auf nationaler Ebene, ist es auch auf europäischer Ebene sinnvoller nicht als Einzelkämpfer aufzutreten, allerdings ist das Verhältnis des BDI bzw. des UNICE zur EU-Kommission völlig anders als das des BDI zur Bundesregierung. Dies ist durch die pluralistische Ausrichtung der Interessenvermittlung der Wirtschaft auf europäischer Ebene bedingt, was im Punkt 2.1 näher betrachtet wird.

1.2 Pluralismus und Verbände

Einen typischen Vertreter für pluralistische Staaten finden wir in Großbritannien, welchen wir nun etwas genauer betrachten werden (vgl. Schubert 1998:482ff.).

Im Jahre 1971, bevor sich GB zu einem pluralistischen Staat wandelte, lagen die Aktivitäten des CBI primär bei der Kontaktpflege zu Ministerien und Kabinettsmitgliedern und daneben auch gegenüber der EU.

Seit 1979 hat sich Großbritannien als pluralistisches System charakterisiert in dem sich Interessengruppen Zugang zu den legislativen und exekutiven beschafft haben (vgl. Cowles 2001:163).

Das Verhältnis der Interessengruppen zu den Abgeordneten des Unterhauses und der Regierung ist mit dem in der BRD vorherrschenden nicht zu vergleichen. Die zentrale Administration ist relativ schmal und hauptsächlich mit den politischen Inhalten beschäftigt (vgl. Keating 1999:96).

Vor 1979 hatten wir es bei Großbritannien mit einem schwach-korporatistischen Staat zutun, aber ab 1979 erfolgten in Großbritannien essentielle Veränderungen. Es erfolgte ein Regierungswechsel, welcher das Verhältnis der Regierung zu den Interessengruppen bis heute prägte und veränderte. Ursprünglich war das Verhältnis der Interessengruppen zur Regierung konsensbetont (vgl. Cowles 2001:164). Die neue, konservative Regierung hatte sich den Kampf gegen die Macht der Gewerkschaften auf die Fahne geschrieben, was sich aber letztendlich auch auf andere Gruppen, wie z.B. den CBI, auswirkte. Es wurden „Zugangsbeschränkungen“ etabliert in dessen Folge sich der CBI Europa zuwandte und die Unternehmen der Regierung (vgl. ebd.).

1980 erfolgte der erste Employment Act (EA), der die Immunität der trade unions bei geheimen Abstimmungen für die Einrichtung von closed shops und die Bereitstellung staatlichen Geldes für solche Abstimmungen aufhob (vgl. Lebek-Linke 1998:34). Bis zum Ende der 1980er Jahre (1991 der letzte) erfolgten weitere EA´s, die auch das Verhältnis zu anderen Interessengruppen nachhaltig prägten. Neben den Gewerkschaftsvertretern, vornehmlich im Unterhaus als Labor Abgeordnete vertreten, verschwanden auch Vertreter der Unternehmer von den Regierungs- und Abgeordnetenbänken und somit der interne Draht der Lobbyisten zum Parlament und zur Regierung.

Im Nimbus dieser Reformen wurden „Civil Service“ Behörden in Agenturen umgewandelt (vgl. Keating 1999:101).

Da die Vertreter der Interessengruppen durch die Regierung Thatchers aus der Regierung, den Parteien und dem Parlament verdrängt wurden, haben sich die Akteure für direkte Kontakte zur EU-Kommission entschieden. Vertreter der Wirtschaft suchen sich Abgeordnete, die mit ihren Interessen sympathisieren (vgl. ebd.:103).

Auf nationaler Ebene treten die Firmen nun direkt mit der Regierung in Kontakt, statt den CBI stellvertretend verhandeln zu lassen (vgl. Cowles 2001). Maria Green Cowles (2001) weißt daraufhin, dass sich hierdurch zwei Dimensionen der Interessenvermittlung in Großbritannien herauskristallisierten:

1. Interessenvermittlung zwischen Regierung und Industrieverband und

2. Die Organisationen gepaart mit der Autorität der Firmen die sie vertreten wobei

der TABD hier eine Schlüsselrolle einnimmt.

Jene unter Thatcher begonnen Reformen der Wirtschafts-Regierungs-Beziehungen wurden durch ihren Nachfolger John Major fortgeführt und gefestigt. Auch die Regierungsübernahme durch die Labor Party mit Tony Blair als Premierminister brachte keine Veränderungen hinsichtlich der Stellung der Verbände im politischen System Großbritanniens. Großbritannien wandelte sich vollständig zu einem „company state“ (vgl. Cowles 2001:164).

Das britische Modell der Wirtschafts-Regierungs-Beziehungen hat viele Gemeinsamkeiten des europäischen, elitären Pluralismus der sich im TABD gründete und auch in Verbindung mit Verhandlungen auf Ebene des GATT auftaucht.

Seit Beginn des TABD 1995 passt das politische System Großbritanniens genau in die hier vorhandenen Strukturen. Es besteht weder ein faktisches noch formales misfit, es niedrig bzw., gar nicht vorhanden.

Das politische System Großbritanniens steht mit dem der BRD im Dissens, aber dies werden wir im folgenden Punkt genauer begutachten.

1.3 Vergleich des BDI und CBI

Einer der wesentlichen Unterschiede zwischen den hier betrachteten Interessengruppen basiert auf der Rolle im jeweiligen politischen System.

In Großbritannien wurden Unternehmerverbände relativ spät gegründet. „Als ursächlich kann hierfür der Umstand angesehen werden, dass die zeitweise mehrheitsfähige Laisser-faire-Ideologie den Belangen der industriellen Produzenten entgegenkam. Diese konnten 1846 im Bündnis mit der Industriearbeiterschaft in der issue-orientierten Anti-Law-League (1838) die Auseinandersetzung mit dem landbesitzenden Adel zugunsten des Freihandels entscheiden“ (Reutter/Rütters 2001:176).

Der CBI fand mit dem Jahr 1965 sein Gründungsjahr und setzte sich als Gesamtverband der Wirtschaft aus FBI, NUM und BEC zusammen. Durch seine historisch gewachsene Rolle in GB sowie gegenüber der EU hatte der CBI vermutlich keine andere Wahl, als sich Lobbyistisch zu betätigen.

Werner Reutter und Peter Rütters beschreiben seine Aufgaben wir folgt: „Die CBI dient sowohl zum Lobbying zugunsten unternehmerischer Interessen als auch der Unterstützung der Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Arbeitgeberfunktion, führt selbst hingegen keine Tarifverhandlungen“ (ebd.:177). Er ist kein Dachverband wie die Wirtschaftsverbände in anderen europäischen Staaten. Vielmehr zeichnet er sich durch seinen Club-Charakter aus, da 90 Prozent seiner Mitglieder Klein- und Mittelständigeunternehmen sind und 50 Prozent der Gelder von Großkonzernen kommen. Er ist eine schwache Vereinigung, die es aber schafft ihre Mitglieder zum Abschluss von Vereinbarungen mit der Regierung zu überzeugen oder sie zu Zwingen sich zu modernisieren (vgl. Keating 1999:105).

Bereits 1971, bevor Großbritannien der EG beitrat, unterhielt der CBI eine Vertretung in Brüssel und somit auch Kontakte zur heutigen EU (vgl. Reutter/Rütters 2001:177).

Im Vergleich zum CBI ist der BDI keine „pressure group“ was einen hauptsächlichen Unterschied zwischen pluralistischen und korporatistischen Systemen und die Rolle dort agierenden Interessegruppen verdeutlicht. Der BDI ist vielmehr eine Institution die der Staat und die den Staat zur Findung gemeinsamer policies konsultiert (vgl. Cowles 2001:165).

2. Auswirkungen

Mit dem Punkt Auswirkungen und seinen zugehörigen Unterpunkten möchte ich die notwendigen, oder auch nichtnotwendigen Veränderungen, etwas genauer betrachten.

Wir werden zum einen den Grad des Misfit bestimmen, die Art des Wandels in Anlehnung an Radaelli aufdecken und im selben Atemzug auch sehen welche Interessen hier aufeinander treffen; wer ist Vetospieler und welche sind die formalunterstützenden Institutionen.

Schließen wird dieser Punkt mit einem kleinen Blick auf die europäische Ebene und dem TABD.

2.1 Veränderungen in der BRD

Rainer Eising bezieht sich auf Maria Green Cowles (2001:176ff.), die von einem elitären, europäischen Pluralismus spricht, welcher den deutschen Neo-Korporatismus einem großen Veränderungsdruck aussetze (vgl. Eising 2005:311). Dieser These stellt Eising die Position von Vivian Schmidt (1999) gegenüber, die davon spricht, dass der „Quasi Pluralismus“ auf EU-Ebene eher dem deutschen Neo-Korporatismus als dem britischen Pluralismus oder gar dem französischen Etatismus ähnle (vgl. ebd.).

Klammern wir nun den französischen Etatismus aus und betrachten wir weiterhin die BRD und GB. So kann man gut erkennen das die These von Eising nicht wirklich von der Hand zu weisen ist, innerhalb der vorherrschenden Pfade in der BRD erfolgte eine notwendige Adaption der europäischen Wirtschaftsbeziehungen, was sowohl für die Ähnlichkeiten des „Quasi-Pluralismus“ mit dem deutschen Neo-Korporatismus und für einen notwendigen Veränderungsdruck, gepaart mit einem mittleren Grad des Misfit spricht. Im Gegensatz zum Britischen Fall[2], liegt hier kein institutionelles Fit zwischen den pluralistischen europäischen Beziehungen und den korporatistischen Beziehungen zwischen BDI und der Bundesregierung vor (vgl. Cowles 2001:172).

Das hier existente Misfit ist für die BRD durch das korporatistische System formal vorhanden und mildert sich durch die zusätzliche Einflussnahme der Unternehmen, die neben der Einflussnahme des BDI existent ist, ab. Dies stellt ein kleines pluralistisches Element dar.

Nach Annahmen des sozialkonstruktivistischen Institutionalismus habe wir es bei der Europäisierung der Wirtschaftsbeziehungen und der zugehörigen Rolle des BDI mit Change Agents zutun, welche in Form von nationalen Unternehmen und erfolgtem Personalwechsel im BDI zum Vorschein kommen.

Über die Rolle des BDI auf EU-Ebene möchte ich noch eine Anmerkung von Rainer Eising erwähnen, der sich auf eine Aussage von Maria Green Cowles bezieht.

Sie stellt fest, dass die direkte Einbindung von deutschen Großunternehmen in den TABD die autoritative Stimme und herausragende Position des BDI bei der Formulierung der Außenwirtschaftspolitik einschränke (vgl. ebd.:161).

Dem hält Eising entgegen, dass diese Verknüpfung von Fall und Konzept nicht passt. „So besaß der BDI wohl niemals ein Repräsentationsmonopol auf dem Gebiet der deutschen Außenwirtschaftspolitik“ (vgl. Eising 2005:311).

Die direkte Interessenvermittlung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch Unternehmen wie z.B. BASF oder DaimlerChrysler wirkte sich auf das Rollenverhältnis des BDI zur deutschen Regierung aus und veränderte auch seine interne Struktur (vgl. Cowles 2001:173). Der TABD und die Europäisierungswirkung drängten ihn in die zweite Reihe auf dem domestic level (vgl. ebd.)

Es ist lange bekannt, dass Großunternehmen und selbst einzelne Unternehmer eine wichtige Rolle in den deutschen Staat-Wirtschaft-Beziehungen spielen, selbst wenn Verbände wie der BDI zweifellos bedeutsam für die Vermittlung von Interessen sind“ (Eising 2005:323). Eising untermauert hiermit eindeutig den mittleren Grad des Misfit und den formal vorhanden Veränderungsdruck, der in diesem Fall vertikal verläuft, da die Veränderungen durch den TABD bedingt sind und wir keine Anpassung an eine sich verändernde Umwelt vorliegen haben. Ich möchte hier noch anmerken, dass die Firmen einen erheblichen Vorteil gegenüber den einzelnen Regierungen und Interessengruppen genießen, da sie es geschafft haben auf allen Ebenen mitzudiskutieren, so sind sie an der Zielfindung des BDI ebenso beteiligt wie bei der Formulierung der Interessen gegenüber der EU-Kommission.

Im Vergleich zum CBI, hat sich der BDI nicht dafür entschieden von den Arbeitsgruppen des TABD direkt zu partizipieren, er fokussierte seine Aktionen mehr in Richtung des UNICE (vgl. ebd.:176). Diese Tendenz kann man durch aus dem korporatistischen gesellschaftlichen Kontext des BDI zu schreiben.

2.2 Veränderungen in GB

Wie in den ersten Sätzen des vorherigen Punktes bereit erwähnt können wir auf europäischer Ebene a) von einem elitären Pluralismus oder b) von einem quasi Pluralismus ausgehen.

Da ich die beiden von Rainer Eising gegenübergestellten Thesen für in sich schlüssig halte und die gemeinsame Schnittmenge jeweils der Pluralismus in verschiedenen Ausprägungsstärken ist, kann man den für GB vorherrschenden Grad des Wandels mit niedrig bis nicht erfolgt klassifizieren.

Unter 1.2 habe ich die Wandlung Großbritanniens von einem schwach-korporatistischen hin zu einem pluralistischen Staat ab 1979 beschrieben.

Da dieser Wandel lange vor dem TABD stattfand, liegt weder ein horizontal noch vertikal verlaufender Wandel vor. Ebenso ist ein Misfit weder formal noch faktisch vorhanden, da entsprechende Anpassungen bereits vor dem für diese Untersuchung gewähltem t0 1995, den Beginn des TABD, erfolgten und somit nicht Bestandteil dieser Untersuchung sind.

In GB und hier dem CBI sind keine größeren Probleme bei der Adaption der Europäisierung der Wirtschafts-Regierungsbeziehungen im Kontext des TABD zu erwarten (vgl. Cowles 2001:172).

Die pluralische Ausrichtung der Interessenvermittlung des CBI war zu diesem Zeitpunkt bereits komplett abgeschlossen.

Von t0 1995 bis t1 2005 kann man für GB, wie eben erwähnt, feststellen, dass die Europäisierung der Wirtschaftsbeziehungen lediglich eine Adaption der TABD-Mechanismen mit sich brachte, da der CBI bereits seit 1971 eine Vertretung in Brüssel unterhält und später dem UNICE beitrat. Es besteht ein „fit“ zwischen dem elitären Pluralismus der TABD Wirtschafts-Regierungsbeziehungen und dem „company state“ Modell Großbritanniens (vgl. ebd.).

Die Einflussnahme auf die europäische Wirtschaftspolitik erfolgt zum einen durch die britische Regierung, den CBI und je nach Themengebiet einzelne Unternehmen, die sich jedoch alle nicht gegenseitig in Form von Vetospielern behindern.

Letztlich verfolgen sie alle gemeinsame, britische Wirtschaftsinteressen.

Der CBI nahm für sich die Option in Anspruch aktiv von den europäischen Wirtschafts-Regierungs-Beziehungen im Kontext des TABD zu partizipieren (vgl. ebd.).

Hierfür beteiligte er sich an Arbeitsgruppen des TABD und konnte so Kontakte zur EU-Kommission herstellen (vgl. ebd.).

2.3 Wo Veränderungen notwendig sind

Wie in den beiden vorherigen Punkten erwähnt, kommt es nach Maria Green Cowles zu einem Misfit in der Bundesrepublik Deutschland, welches in Großbritannien faktisch nicht vorhanden ist. Vivian Schmidt bestätigt diesen Misfit, trotz ihrer anderen Sichtweise auf die Art des auf europäischer Ebene vorliegenden Pluralismus.

Dies haben wir bereits in den beiden vorherigen Unterpunkten betrachtetet, werden wir aber an dieser Stelle nocheinmal vornehmen, da ich an dieser Stelle einen Blick nocheinmal auf die EU-Ebene und den hiermit verbundenen TABD werfen möchte.

Die gemeinsame Schnittmenge des „quasi Pluralismus“ und des „elitären Pluralismus“ lässt genügend Spielraum um auf Seiten der BRD und hier des BDI zu erkennen, das er auf europäischer Ebene nicht genauso agieren kann wie auf der bundesdeutschen Ebene. Er ist einem, in Anlehnung an Radaelli, vertikalen Veränderungsdruck, der mit einem mittleren Grad des Misfit einhergeht ausgesetzt.

Europäische Integration erfordert nicht unbedingt Deckungsgleichheit auf nationaler Ebene, sondern nur die Kompatibilität zwischen EU und Mitgliedstaat (vgl. Eising 2005:312). Dies zeigt ich z.B. an der Teilnahme des CBI an Arbeitsgruppen des TABD, wogegen sich der BDI hier nicht engagiert und seine Aktivitäten in Richtung UNICE betreibt, was sich wohl aus dem bisherigen Rollenverständnis, als Verband auf nationaler Ebene ergibt. Der BDI musste allerdings erkennen, dass es Sinn macht sich im UNICE zu engagieren um die Interessen der Mitglieder auf der europäischen Ebene zu vertreten (vgl. Cowles 2001:173). Um dies zu gewährleisten musste er teile seine Aktivitäten auf Brüssel fokussieren (vgl. ebd.).

Auf diese Weise sehe ich die grundsätzliche pluralistische Ausrichtung bestätigt.

Die korporatistische BRD und das pluralistische GB sind beide kompatibel zur gemeinsamen europäischen Wirtschaftsaußenpolitik, was sich durch ähnliche Präferenzen ergibt.

Die Kontakte zwischen den Unternehmen und den Verbänden ist auf europäischer Ebene nicht identisch mit den Kontakten auf nationaler Ebene. Zwar kann der BDI, CBI oder ein Unternehmen Kontakte knüpfen, die aber in bestimmten Politikfeldern keinen Erfolg in der Interessenvermittlung mit sich bringen. Hier tritt dann unter Anderem der bereits erwähnte UNICE in Aktion.

In manchen Verhandlungssituationen, im Kontext des TABD, ist es notwendig, dass mit der EU-Kommission auf gleicher Augenhöhe verhandelt wird, wo dann der UNICE eine wesentliche Stimme im Rahmen des policymaking einnimmt (vgl. ebd.:162).

Auch in GATT-Runden tritt der UNICE und auch vereinzelte Unternehmen auf um ihre und die europäischen Wirtschaftsinteressen zu vertreten, was auch die Bezeichnung „elitärer Pluralismus“ für Verbindung größerer Firmen und der EU-Kommission durch einige Gelehrte erklärt (vgl. ebd.:163).

3. BRD-GB im Vergleich

Der Vergleich BRD-GB soll primär zeigen wie die Interessengruppen und ihre Länder mit der EU und ihren Institutionen, hier der EU-Kommission, verknüpft sind. Hier soll die Rolle des TABD bzgl. der Verknüpfung von Interessengruppen zur EU gezeigt werden.

Sodann wechseln wir auf zur Ermittlung von Gemeinsamkeiten der Interessengruppen in ihren jeweiligen Ländern und mit ihren Regierungen.

Nach den Gemeinsamkeiten werden wir noch einmal die essentiellen Unterschiede der hier gemusterten Systeme prüfen.

3.1 Die Verknüpfung mit der EU

Vor 1995, dem Beginn des TABD, gab es keine signifikanten Wirtschafts-Regierungs-Beziehungen auf europäischer Ebene, die eine gemeinsame Interessenvertretung fernab der Grenzen der EU betrieb (vgl. Cowles 2001:162). Somit nimmt der TABD eine Schlüsselrolle ein. Für Einzelkämpfer ist die Interessenvermittlung auf europäischer Ebene und darüber hinaus äußerst schwierig, auch wenn größere multinationale Akteure ihre Interessen direkt den Regierungen übermitteln und Partner in der EU-Kommission haben, liegt hier keine Sonderrolle und somit auch keine bessere Interessenvermittlung vor (vgl. ebd.:163). Dies begründet die Funktionalität und Nützlichkeit einer gemeinsamen Interessenvermittlung der länderspezifischen Dachverbände auf europäischer Ebene. Hierfür tritt eine weitere, europäische, übergeordnete Institution auf den Plan, der UNICE.

In vielen Themenbereichen ist auch die britische und die deutsche Regierung bestrebt die Interessen ihrer heimischen Wirtschaft auf EU-Ebene zu vertreten oder zumindest zu bewerben. Zum einen agieren hier die Länder und Interessengruppen im Sinne der heimischen Wirtschaft wobei deren Forderungen im Vorfeld abgestimmt wurden. So kann es durchaus vorkommen, dass Gegner auf nationaler Ebene, hier als Partner auftreten oder sich einen Partner abseits der nationalen Ebene suchen. Dies ergibt sich durchaus mit der Ausrichtung der europäischen Wirtschaftspolitik.

Es gilt aber festzuhalten, dass die staatlichen Institutionen einen Rahmen für die Aktivitäten von Interessengruppen bilden und die abgelaufenen Veränderungen des Institutionengefüges diese Zwingen auf nationaler und europäischer Ebene präsent zu sein (vgl. Eising 2005:315). „In dieser Sichtweise bilden staatliche Institutionen einen Handlungskorridor, der Interessenorganisationen unterschiedliche Strategien der Interessenverfolgung erlaubt. Europäisierungsstudien betonen demgegenüber die institutionelle Kongruenz zwischen EU und Mitgliedstaaten, um die Konsequenzen für Interessengruppen einzuschätzen. Überwiegend wird die Europäische Union als weitgehend kongruent mit der Bundesrepublik Deutschland angesehen und sollte auf Interessengruppen deshalb nur begrenzten Anpassungsdruck ausüben“ (ebd.:315ff.).

Yves Meny und Andrew Knapp (1993) beschreiben sehr gut den in der EU notwendigen und ablaufenden Wandel, wobei sie ihre Untersuchung vor dem TABD durchführten, die Lage aber gut einschätzten und bewerten. Die beiden beschreiben ganz unstrittig die europäische Integration als langjährigen Prozess, der nicht ohne die eine oder andere Schwierigkeit einhergehen kann.

Oft kommt es in besonderen Fällen dazu, dass nationale policy-makers sich ihrem europäischen Counterpart verbundener fühlen als ihren eigenen „Herren“ (vgl. Meny/Knapp 1993:380). Die europäischen Institutionen haben es geschafft eine funktionierende Dynamik der Integration zu starten, welche einen „functional spillover“ als zentrales Element beinhaltet, so der neo-functionalist Ansatz (vgl. ebd.:380ff.). Ein großes Problem beim intergouvernementalen wie neo-fuctionalistischen Ansatz liegt darin, dass es steht um die grundlegende Theorien der europäischen Integration geht und wenig um den gemeinsamen prozessualen Aspekt der Umsetzung (vgl. ebd.:381).

3.2 Die Gemeinsamkeiten

In beiden Ländern existieren Interessengruppen, die neben ihren Staaten als Interessenvermittler auf europäischer Ebene für Ihre Mitglieder agieren.

Bedingt durch die gemeinsame europäische Wirtschaftspolitik und den TABD ist es für diese Interessengruppen erforderlich fern ihrer Länder auch in einem gemeinsamen Dachverband, für den BDI und CBI dem UNICE, zu agieren.

Auch wenn die Interessengruppen auf nationaler Ebene unterschiedliche Voraussetzungen haben, weisen sie auf EU-Ebene so eine gemeinsame Basis auf. „Das EU-Interessengruppensystem kanalisiert auch die nationale Interessenvertretung auf europäischer Ebene“ (Eising 2005:318).

Mit dem UNICE steht ihnen beiden ein gemeinsames Sprachrohr zur Verfügung ohne dieses sie vermutlich keine größeren Erfolge erzielen könnten, wobei der CBI den UNICE zusätzlich zu seiner Rolle auf europäischer Ebene nutzt was der BDI nicht macht.

Dies begründet sich zum Teil mit der Ebene, auf der sich die Kontakte abspielen. Die europäische Wirtschaftspolitik ist die für die gesamte EU verantwortlich und nicht nur für einen Staat. Bezugnehmend auf diesen Gedanken haben sich auch die Unternehmen als „Einzelkämpfer“ auf das europäische und internationale Parkett der Vermittlung ihrer Interessen begeben.

Der BDI als Vertreter der BRD-Arbeitgeber und der CBI als ein Vertreter britischer Arbeitgeberinteressen agieren hier nach pluralistisch ausgerichteten Regeln, wie es auch die Einzelkämpfer tun.

3.3 Die Unterschiede

Einer der gravierendsten Unterschiede zwischen den hier betrachteten Staaten ist die korporatistische Ausrichtung der BRD und die pluralistische Ausrichtung Großbritanniens.

Diese strukturellen Unterschiede rufen auch abweichende Formen bzgl. der Agitation der Interessengruppen hervor. So engagiert sich der CBI auf europäischer Ebene auch als „Einzelkämpfer“, wogegen der BDI hier nur über bzw. mit dem UNICE agiert.

Ihre Interaktionen mit der Regierung haben divergierende Ansätze, was sich mit der britischen „Emanzipation“ von Regierung und Parlament gegenüber den Interessengruppen erklären lässt.

In GB kann man erstaunlicherweise feststellen, dass durch die zahlreichen EA´s der konservativen Regierung unter Margret Thatcher, obwohl sie eine wirtschaftsfreundliche Politik betrieb, die Stellung der Arbeitgeberinteressenvertreter stark schwächte (vgl. Meny/Knapp 1993:129). Dies kann man beinahe als Nötigung des CBI bezeichnen sich neue Tätigkeitsfelder, auf europäischer Ebene, zu suchen.

Die Interessenvertreter in der BRD genießen demgegenüber eine starke Stellung innerhalb der Gesellschaft. Hier existiert eine lange Tradition der Kooperation zwischen Regierung und ökonomischen Kräften des Landes, die sich gegenseitig regelmäßig konsultieren (vgl. ebd.)

Bei der Fokussierung auf den BDI ist schnell zu erkennen, dass seine Autorität in den letzten Jahren immer häufiger durch „Change Agents“ in Form von nationalen Unternehmen in Frage gestellt wird, die sodann ihre Interessen eigenständig auf europäischer und nationaler Ebene vertreten. Seine gesellschaftliche Stellung ist aber weiterhin als stark zu bezeichnen, was der eben angesprochene langen Tradition geschuldet ist.

Der CBI hingegen findet in der britischen Regierung eine unterstützende Institution bei der Interessenvermittlung auf EU-Ebene, was sich für den BDI so nicht feststellen lässt, da er unter völlig anderen Voraussetzungen agiert.

Zusammenfassung

Anhand der Leitfrage: „welche Wirkung hat Europäisierung intermediärer Strukturen auf nationalstaatlicher Ebene ?“ Habe ich in dieser Arbeit den BDI in der korporatistischen BRD und den CBI im pluralistischen Großbritannien genauer betrachtet.

Für diese Untersuchung verfolgte ich die Leithypothese: „ Die Interessenvermittlung auf EU-Ebene ist vorwiegend pluralistisch strukturiert. Wenn misfit besteht und die innerstaatlichen Rahmenbedingungen zusätzlich Wandel begünstigen, ist eine konvergente Entwicklung der betrachteten Staaten zu erwarten.“

Auch für die beiden in dieser Untersuchung begutachteten Länder habe ich zusätzlich eine Hypothese verfolgt. Diese Hypothesen lauteten: „Für die BRD als tendenziell korporatistisches System ist aufgrund des Misfits zu erwarten, dass es eine Anpassung der Struktur nationaler Interessenvertretung gibt. Je tiefer diese Struktur verwurzelt ist und je mehr Ressourcen die unter Anpassungsdruck stehenden Akteure haben, desto geringer wird der Wandel ausfallen“.

„Für GB ist kein oder nur ein geringer Wandel zu erwarten, da das pluralistische System der Interessenvermittlung in GB mit dem auf EU-Ebene weitgehend übereinstimmt“.

Um die Hypothesen genauer zu untersuchen haben wir als erstes die Beziehung der Verbände, hier den BDI stellvertretend für die Verbände in der BRD und den CBI stellvertretend für die Verbände in Großbritannien betrachtet.

Hier konnten wir gut sehen, dass die Interessenvermittlungen in beiden Ländern nicht identisch verlaufen, wobei hier eine kleine Überraschung auftauchte, Großbritannien wandelte sich erst ab 1979 zu einem pluralistischen Staat und war vorher schwach- korporatistisch.

Der größte Unterschied in der Interessenvermittlung innerhalb der beiden Staaten liegt in der Art der Zusammenarbeit. Im korporatistischen System werden die wichtigsten Interessengruppen sowohl bei der Formulierung politischer Ziele als auch bei den Entscheidungen darüber und der Erfüllung staatlicher Aufgaben und Leistungen eingebunden. Hier nimmt der BDI die Rolle einer Institution ein, die den Staat und die der Staat zur Findung gemeinsamer policies konsultiert. Diese lange Tradition der Gegenseitigen Konsulstation, gepaart mit einheimischen Unternehmen, die auf EU-Ebene als „Einzelkämpfer“ agieren, hat den BDI in eine defensive Rolle außerhalb des eigenen Landes verbannt. Er nimmt auf EU-Ebene lediglich am UNICE teil, wogegen der CBI neben dem UNICE bereit seit den 1970er Jahren auf europäischer Ebene vertreten ist.

Im pluralistischen System Großbritanniens unterliegen die Interessengruppen Zugangsbeschränkungen zur Regierung und dem Parlament. Der CBI nimmt hier die Rolle einer „pressure group“ ein. Ferner treten die Unternehmen häufig direkt mit der Regierung in Kontakt um ihre Interessen vorzutragen. Mit den 1979 begonnen Veränderungen in Großbritannien wurde der Wandel hin zu einem „company state“ vollzogen.

Der CBI wurde durch die konservative Regierung in seinem Tätigkeitsfeld stark eingeschränkt, was ihn letztlich zu einer stärkeren Fokussierung seiner Aktionen auf die europäische Ebene veranlasste. Er konnte sich hier ein stabiles Netzwerk aus Kontakten zur EU-Kommission und seiner Tätigkeit im UNICE aufbauen.

Die beiden für ihre Länder stellvertretend betrachteten Interessengruppen, der CBI und der BDI, sind genauso verschieden wie die politischen Systeme in denen sie agieren.

So ist der BDI ebenso ein Arbeitgeberverband wir der CBI, dieser ist aber mehr mit Club Charakter ausgestattet und führt keine Tarifverhandlungen, 90 Prozent seiner Mitglieder sind Klein- und Mittelständigeunternehmen und 50 Prozent der Gelder kommen von Großkonzernen.

Die institutionellen Beziehungen des BDI können in zwei Dimensionen unterteilt werden,

a) die Verhandlungsbeziehungen zwischen der Regierung und den industriellen Vereinigungen sowie b) die Annahme oder Voraussetzung eines autoritären Charakters des Verbandes gegenüber seinen Mitgliedern.

Nach der ersten Betrachtung erfolgte die Untersuchung der Auswirkungen, wo der Grad des Misfit und des Wandels zur Debatte stand.

Die Hypothese zur BRD hat sich hier bestätigt, was sich durch die weitgehende Kongruenz der EU mit der BRD ergibt und daher auf die Interessengruppen nur ein begrenzter Anpassungsdruck ausgeübt wird. Durch das korporatistische System ist das Misfit formal vorhanden, wird aber durch die zusätzliche Möglichkeit der direkten Einflussnahme durch die Unternehmen abgefedert und geht mit einem vertikalen Verlauf einher. Der Korporatismus der BRD ist gesellschaftlich so tiefgehend, dass Wandel zwar möglich ist aber die bestehenden Strukturen der Interessenvertretung nicht in Frage gestellt werden. Folglich ist auch in der BRD ein kleines pluralistisches Element vorhanden, was die Passgenauigkeit zum pluralistischen System der Wirtschaftsinteressenvermittlung auf europäischer Ebene gewährleistet, wirkliche Vetospieler und/oder unterstützende Institutionen sind nicht zu identifizieren.

Auch die Hypothese zu GB konnte sich als These behaupten. Hier liegt bestenfalls eine Adaption der europäischen Wirtschaftsinteressenvermittlung vor. Alle anderen Anpassungen sind bereits ab 1979, unabhängig von der EU und dem TABD eingeleitet und umgesetzt worden. Insofern liegt weder ein horizontal noch vertikal verlaufender Wandel vor. Auch ein Misfit weder formal noch faktisch vorhanden, da entsprechende Anpassungen bereits vor dem für diese Untersuchung gewähltem t0 1995, den Beginn des TABD, erfolgten. Vetospieler lassen sich in GB nicht erkennen, grundsätzlich wird von den Interessengruppen (und Gruppen allgemein) themenorientiert agiert.

Die Kontakte zwischen den Unternehmen und den Verbänden ist auf europäischer Ebene nicht identisch mit den Kontakten auf nationaler Ebene. Obwohl es eine klare pluralistische Ausrichtung der Wirtschaftsbeziehungen auf europäischer Ebene gibt, sei sie nun „quasi oder elitär pluralistisch“ müssen sich die Interessengruppen, speziell der BDI, einem vertikalen Veränderungsdruck stellen, der mit einem mittleren Grad des Misfit einhergeht. Er sieht sich, nach Annahmen des sozialkonstruktivistischen Institutionalismus, „Change Agents“, die in Form von nationalen Unternehmen auftreten, ausgesetzt. Diese agieren direkt auf nationaler und europäischer Ebene in Konkurrenz zum BDI, aber auch in Anlehnung an die pluralistische Struktur der europäischen Wirtschaftsbeziehungen.

Europäische Integration erfordert nicht unbedingt Deckungsgleichheit auf nationaler Ebene, sondern nur die Kompatibilität zwischen EU und Mitgliedstaat, welche in beiden Ländern gegeben ist und infolgedessen auch die Leithypothese in eine These wandelt.

[...]


[1] Der TABD ist das Element der Regierungs-Wirtschaftsbeziehungen auf der europäischen Ebene, die über die Grenzen der EU hinausgehen. Signifikant ist hier die Fokussierung auf die Entwicklung von Positionen der EU gegenüber den USA, WTO und OECD.

[2] siehe 2.3

Excerpt out of 20 pages

Details

Title
Europäisierungswirkung auf intermediäre Institutionen - eine Analyse am Bsp. des BDI der BRD und des CBI in GB-
College
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institiut fuer Politikwissenschaft)
Course
Europäisierung und innerstaatlicher Wandel
Grade
2,0
Author
Year
2005
Pages
20
Catalog Number
V49601
ISBN (eBook)
9783638460040
File size
399 KB
Language
German
Keywords
Europäisierungswirkung, Institutionen, Analyse, Europäisierung, Wandel
Quote paper
Diplom Politologe Tim Pommeränig (Author), 2005, Europäisierungswirkung auf intermediäre Institutionen - eine Analyse am Bsp. des BDI der BRD und des CBI in GB-, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49601

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