Diese Hausarbeit im Bürgerlichen Recht stellt eine Bearbeitung dar. Die Arbeit ist in zwei Teile gegliedert, die sich auf die zwei Teile des Sachverhalts beziehen. Im ersten Teil setzt sich der Autor mit der Fragestellung über das Zustandekommen eines Vertrages bei Internetauktionen auseinander. Insbesondere werden die Problematik des vorzeitigen Abbruchs einer Auktion und die Einbeziehung von AGB §§ 307 folgende BGB beleuchtet.
Im zweiten Teil wird der Vertragsschluss unter Einbeziehung der Minderjährigenproblematik §§ 106 folgende BGB dargestellt. Anschließend überzeugen die Ausführungen zur Unmöglichkeit § 275 BGB und zum Problem der Konkretisierung einer Gattungsschuld § 243 II BGB.
Inhaltsverzeichnis
Gutachten Fallfrage 1
A. Anspruch auf Übergabe und Übereignung gemäß §433 I S.1
I. Anspruch entstanden
II. Anspruch untergegangen
B. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung §§280 I, III, 283
I. Anspruch entstanden
II. Anspruch untergegangen
III. Anspruch durchsetzbar
IV. Ergebnis
C. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung §§280 I, III, 283
I. Anspruch entstanden
II. Anspruch untergegangen
III. Anspruch durchsetzbar
IV. Ergebnis
Gutachten Fallfrage 2
A. Anspruch auf Übergabe und Übereignung gemäß §433 I S.1
I. Anspruch entstanden
II. Anspruch untergegangen
III. Anspruch durchsetzbar
IV. Ergebnis
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Hausarbeit analysiert zivilrechtliche Fragestellungen im Rahmen von Internetauktionen sowie bei Verkaufsgeschäften mit Minderjährigen. Das primäre Ziel ist die rechtliche Prüfung von Ansprüchen auf Übergabe und Übereignung sowie auf Schadensersatz unter Berücksichtigung der speziellen Umstände des Vertragsschlusses und der Unmöglichkeit der Leistung.
- Rechtliche Einordnung von Kaufverträgen bei Internetauktionen
- Prüfung von Schadensersatzansprüchen bei nachträglicher Unmöglichkeit
- Wirksamkeit von Rechtsgeschäften mit beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen
- Konkretisierung von Gattungsschulden und Einrede der faktischen Unmöglichkeit
Auszug aus dem Buch
1. Vertragsschluss nach §156
Damit ergibt sich die Frage, ob ein Kaufvertrag bei einer Internetauktion gemäß §156 vorliegt. Zwischen U und V könnte ein wirksamer Kaufvertrag nach §156 zustande gekommen sein.
a) Zuschlag
U müsste der Zuschlag i.S.d. §156 erteilt worden sein. Dem Höchstbietenden wird nach Fristende der Zuschlag erteilt. Daraus ergibt sich das Problem, dass es bei Internetauktionen nicht zu einem Zuschlag im Sinne von §156 kommt. Dieser setzt eine bestimmte Situation voraus, in der sich die Bieter gegenseitig überbieten und der Vertragsschluss von der Willenserklärung, dem Zuschlag, eines Auktionators, nicht dem Anbietenden, abhängt. Der Bieter erhält jedoch keinen Zuschlag, sodass man nicht von einer Versteigerung nach §156 BGB sprechen kann. Des Weiteren erfolgt der Vertragsschluss gemäß §17 der Ebay AGB nach Auktionsende automatisch. Hierbei stellt sich die Frage, inwieweit AGB Vertragsbestandteil zwischen Anbieter und Bieter geworden sind. Diese Frage ist bei Internetauktionen rechtlich umstritten.
Zusammenfassung der Kapitel
Gutachten Fallfrage 1: Diese Falllösung prüft die Ansprüche eines Käufers gegenüber einem Verkäufer bei einer vorzeitig abgebrochenen Internetauktion und den daraus resultierenden Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit.
Gutachten Fallfrage 2: Hier wird der Kaufvertragsanspruch eines Minderjährigen analysiert, wobei die Wirksamkeit der Annahme, die Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter und die Problematik der Leistungsunmöglichkeit im Vordergrund stehen.
Schlüsselwörter
Internetauktion, Kaufvertrag, Schadensersatz, Unmöglichkeit, Stückschuld, Gattungsschuld, Minderjährigenrecht, Willenserklärung, AGB, Vertragsabschluss, Leistungsort, Bringschuld, Einrede, Rechtsgeschäft, Rechtsbindungswille
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit im Kern?
Die Arbeit behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen des Schuldrechts anhand von zwei praktischen Fallkonstellationen, die typische Probleme im Bürgerlichen Recht illustrieren.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Zustandekommen von Verträgen bei Internetauktionen, dem Recht der Minderjährigen, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei Leistungsunmöglichkeit sowie der Abgrenzung von Gattungs- und Stückschulden.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die bestehenden Rechtsansprüche der beteiligten Parteien (U gegen V und M gegen V) unter Anwendung der entsprechenden BGB-Normen gutachterlich zu prüfen und zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird die klassische juristische Fallbearbeitungsmethode angewandt, bei der Ansprüche anhand des Gutachtenstils auf ihre Entstehung, ihren Untergang und ihre Durchsetzbarkeit geprüft werden.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in zwei Fallprüfungen, die den Vertragsschluss, die Wirksamkeit der Anfechtung, Inhaltskontrollen von AGB, Unmöglichkeitstatbestände sowie die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger detailliert analysieren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind Internetauktion, Schadensersatz, Unmöglichkeit, Gattungsschuld, beschränkte Geschäftsfähigkeit und Vertragsrecht.
Warum kommt bei Internetauktionen nach Ansicht des Autors kein Vertrag nach § 156 BGB zustande?
Da bei einer Internetauktion kein Auktionator den Zuschlag erteilt, sondern der Vertragsschluss durch automatisierte Systeme nach Auktionsende erfolgt, fehlt es an der für § 156 BGB erforderlichen Situation.
Wie bewertet der Autor das Geschäft zwischen dem Minderjährigen M und dem Händler V?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Vertrag zunächst schwebend unwirksam war, jedoch durch die konkludente Genehmigung der Eltern wirksam wurde, womit M einen Anspruch auf Lieferung hat.
Wie geht die Arbeit mit der Problematik der "faktischen Unmöglichkeit" um?
Die Arbeit prüft, ob der Verkäufer V sich auf § 275 II BGB berufen kann, kommt aber im Fall von M zu dem Ergebnis, dass dies aufgrund des Vorsatzes von V und der geringen Differenz des Mehrkostenaufwands nicht greift.
Wie wird das "auffällige Missverhältnis" bei Internetauktionen bewertet?
Bei der Prüfung nach § 138 BGB stellt der Autor fest, dass zwar ein objektives Missverhältnis vorliegt, dieses aber durch den spezifischen Auktionscharakter und das vom Anbieter bewusst eingegangene Risiko einer Widerlegung der Vermutung einer verwerflichen Gesinnung führt.
- Citar trabajo
- Chris-Manuel Cröplin (Autor), 2017, Das Zustandekommen eines Vertrages bei Internetauktionen. AGB-Kontrolle, Minderjährigkeit und Stückschuld im bürgerlichen Recht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/496291