Um zu klären, ob trotz der bereits verhängten Jugendstrafe ein Schmerzensgeld gefordert werden kann, muss in dieser Rechtsgebietsverknüpfung zwischen dem öffentlichen Recht, hier dem Strafrecht, und dem Zivilrecht unterschieden werden. Durch das Adhäsionsverfahren nach § 403ff. StPO kann der Richter neben der Strafrechtsache auch den Zivilanspruch ausurteilen. Strafrechtlich wurde Robert vom Staat bereits nach § 223 StGB zu einer Jugendstrafe verurteilt. Die Bezugsnorm, um an die zivilrechtliche Anspruchsgrundlage zu gelangen lautet § 823 Abs. 1 BGB. Beziehungsweise, wenn eine Strafnorm - wie vorliegend - verwirklicht wurde § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 223 Abs. 1 StGB. Als Rechtsfolge aufgrund der Verwirklichung des § 823 BGB ergibt sich der Schaden nach § 253 BGB. Dieser unterscheidet in Abs. 1 zwischen Vermögens- und immateriellen Schäden und nennt in Abs. 2 die Verletzung des Körpers. Da Körperverletzung in diesem Fall vorliegt, kann Schmerzensgeld gefordert werden. Die Höhe allerdings ist gesetzlich nicht festgelegt, hierzu gibt es als Richtwerte Schmerzensgeldtabellen mit der Sammlung verschiedener Urteile.
Inhaltsverzeichnis
- Schmerzensgeld und Beratungshilfe
- Rechtsgebietsverknüpfung Schmerzensgeld
- Beratungshilfe
- Öffentliches Recht und Zivilrecht
- Das Sozialstaatsprinzip und seine Bedeutung für die Soziale Arbeit
- Grenzen der Vertragsfreiheit
- Rechtsquellen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Dokument befasst sich mit verschiedenen Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit der Sozialen Arbeit relevant sind. Es analysiert die Verknüpfung von öffentlichem und privatem Recht in verschiedenen Lebenslagen und erläutert die Bedeutung des Sozialstaats sowie der Grenzen der Vertragsfreiheit.
- Verknüpfung von öffentlichem und privatem Recht
- Das Sozialstaatsprinzip und seine Bedeutung für die Soziale Arbeit
- Die Grenzen der Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht
- Die Hierarchie von Rechtsquellen
- Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Zusammenfassung der Kapitel
Schmerzensgeld und Beratungshilfe
Dieses Kapitel behandelt die rechtlichen Grundlagen für Schmerzensgeldansprüche und die Voraussetzungen für Beratungshilfe. Es analysiert die relevanten Rechtsnormen im Straf- und Zivilrecht sowie die Kriterien für die Gewährung von Beratungshilfe nach dem BerHG.
Öffentliches Recht und Zivilrecht
Dieses Kapitel veranschaulicht die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht anhand verschiedener Lebenslagen. Es zeigt, welche Rechtsgebiete in der Familie, im Arbeitsleben und bei der Schule relevant sind und wie die jeweiligen Normen auf konkrete Sachverhalte angewendet werden.
Das Sozialstaatsprinzip und seine Bedeutung für die Soziale Arbeit
Dieses Kapitel beleuchtet das Sozialstaatsprinzip in der Bundesrepublik Deutschland und erläutert dessen Bedeutung für die Soziale Arbeit. Es zeigt die Ziele des Sozialstaats auf und analysiert die Verankerung des Prinzips in der Verfassung.
Grenzen der Vertragsfreiheit
Dieses Kapitel behandelt die Grenzen der Vertragsfreiheit im Zivilrecht und veranschaulicht diese anhand von Beispielen aus dem Arbeitsrecht. Es zeigt, wie die Vertragsfreiheit durch gesetzliche Vorgaben wie den Mindestlohn oder den Urlaubsanspruch eingeschränkt wird.
Schlüsselwörter
Die zentralen Begriffe und Themen dieses Dokuments sind öffentliches Recht, Zivilrecht, Sozialstaatsprinzip, Vertragsfreiheit, Grundrechte, Schmerzensgeld, Beratungshilfe, Familienrecht, Arbeitsrecht, Schulrecht, Sozialhilfe, Mindestlohn und Urlaubsanspruch.
- Quote paper
- Luise Brandner (Author), 2018, Einführung in die Rechtsgebiete der Sozialen Arbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/496540