Der Deutsche Presserat: Geschichte der freiwilligen Selbstkontrolle in Deutschland, deren Grenzen und mögliche Reformen


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2000

25 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Freiwillige Selbstkontrolle der Presse
1. Zur Geschichte des Deutschen Presserats
a) Die ersten Jahre
b) Der Beschwerdeausschuss
c) Die Publizistischen Grundsätze
d) Presserat in der Krise
e) Zur Funktionsweise des Presserats
2. Die Grenzen des Deutschen Presserats
3. Verbesserungsvorschläge
a) Die Reform
b) Der Journalistenrat - die Alternative?
c) Ohne Presserat

III. Ergebnis

IV. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

In einem funktionierenden liberal-demokratischen Staat ist das Vorhandensein eines Informations- und Meinungsbildungsprozesses eine Grundvoraussetzung. Das Ergebnis dieses Prozesses, die öffentliche Meinung, ist ein Kollektivgut. Als solches ist es jedem uneingeschränkt zugänglich, niemand kann die Teilnahme am Prozess der Meinungsbil dung verwehrt werden. Karl Popper weist auf den großen Einfluss der öffentlichen Mei nung hin:

"Die öffentliche Meinung, was immer sie sein mag, ist sehr mächtig. Sie kann Regierun gen stürzen, sogar nicht-demokratische Regierungen. Der Liberalismus muss eine solche Macht mir Argwohn betrachten."[1]

Wo immer sich in der liberalen Demokratie eine solche Macht zeigt, stellt sich die Frage nach ihrer Verantwortlichkeit und ihrer Kontrolle. Staatliche Organe kommen hierfür nicht in Betracht. Der Staat kann sich zwar als Partner an der öffentlichen Mei nungsbildung beteiligen, er kann aber niemals deren Lenkung und Kontrolle überneh men. Die Presse ist für Popper die "institutionalisierte öffentliche Meinung"[2] und ist in dieser Rolle ja gerade die Kontrolle der Staatsmacht. Sie kann daher ihrerseits nicht vom Staat abhängig sein. Als Ausweg aus dieser Gefahr für die öffentliche Meinung, die sich aus der unkontrollierten Macht der Presse oder aus der Macht des Staates über die Presse ergibt, existieren in einigen Ländern Einrichtungen, die sich als freiwillige Selbstkontrolle der Presse bezeichnen. In der Bundesrepublik Deutschland ist das seit 1956 der Deutsche Presserat. Als Hauptaufgabe sieht der Presserat seit seiner Gründung die Wahrung der Berufsethik im Inneren und die Verteidigung der Pressefreiheit nach außen.

In der vorliegenden Arbeit wird zu Beginn der Werdegang der Entstehung einer freiwilli gen Presseselbstkontrolle in Deutschland geschildert - Ursachen der Gründung, wechselnde Schwerpunkte in der Arbeit des Presserats sowie dessen Existenzkrisen. Im zweiten Teil werden die Grenzen des Deutschen Presserats aufgezeigt und auf seine bedeutendsten Schwächen hingewiesen. Abgeschlossen wird die Arbeit mit Vorschlä gen einer möglichen Reform des Deutschen Presserats und eventuellen Möglichkeiten einer Alternative zum Presserat.

II. Freiwillige Selbstkontrolle der Presse

1. Zur Geschichte des Deutschen Presserats

a) Die ersten Jahre

Nach dem Zweiten Weltkrieg[3] wurde in den verschiedenen Ländern der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland über die Schaffung neuer Pressegesetze diskutiert. Das Bundesministerium des Innern legte 1952 den Entwurf eines Bundespressegesetzes vor, womit Aufsichtsinstanzen für die Presse gebildet werden sollten. Der Plan war, Presseaus schüsse über die "innere Sauberkeit" der Presse wachen zu lassen. Diese Entwicklung wurde jedoch von den Betroffenen als Bedrohung der Pressefreiheit verstan den.[4] Zudem erinnerten die geplanten Presseausschüsse und die übrigen Bestim mungen des Pressegesetzes zu sehr an das Schriftleitergesetz der Nationalsozialisten. Journalisten und Verleger plädierten aus diesem Grund für eine freiwillige Selbstkon trolle auf Vereinbarungsbasis.[5] Die Selbstkontrolle der Presse sollte die Erfüllung der "öffentlichen Aufgabe" der Presse gewährleisten und staatliche Überlegungen, seiner seits Missstände zu beseitigen, erübrigen.[6] Der Vorsitzende des DJV Alfred Frankenfeld hatte im Rahmen seines Lehrauftrags an der Universität Hamburg auch das ausländische Pressewesen beobachtet. Auf der Jahreshauptversammlung des DJV am 21. Mai 1953 empfahl Frankenfeld die Errichtung eines Deutschen Presserats nach britischem Vor bild[7]. Trotz großer Vorbehalte gegenüber dem Sinn eines Presserats zeichnete sich in Großbritannien schon in den ersten Jahren nach 1953 ab, dass die Tagespresse das damals ebenfalls neu gegründete "General Council of the Press" respektieren würde.[8]

Am 20. November 1956 wurde in Bonn der Deutsche Presserat gegründet. Fünf vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und fünf vom Bundesverband Deutscher Zei tungsverleger (BDZV) ermächtigte Vertreter nahmen an der konstituierenden Sitzung teil und legten in dem Kommuniqué über die Konstituierung des Deutschen Presserats eine Zuständigkeit für folgende grundsätzliche Aufgaben fest:

a) Schutz der Pressefreiheit, Sicherung des unbehinderten Zugangs zu den Nach richtenquellen;
b) Feststellen und Beseitigen von Missständen im Pressewesen;
c) Beobachtung der strukturellen Entwicklung der deutschen Presse und Abwehr von freiheitsgefährdenden Konzern- und Monopolbildungen;
d) Vertretung der deutschen Presse gegenüber Regierung, Parlament und Öffentlich keit und bei Gesetzesvorlagen, die Leben und Aufgaben der Presse an gehen.[9]

Besonders Punkt c) enthielt einigen Sprengstoff: Aus dieser Abwehrhaltung gegen große Konzerne sowie Medienmonopole erwuchsen heftige Konflikte zwischen den Verleger- und den Journalistenverbänden. Die Kritik des Presserats an der Berichter stattung empfanden viele Verleger schon als schmerzlich genug, wo es aber bei der Frage der Konzentrationskontrolle um handfeste wirtschaftliche Überlegungen ging, stieß und stößt auch heute noch ihre Kooperationsbereitschaft an ihre Grenzen. Da häufig die Verlegerverbände auch den größten Anteil an der Finanzierung des Presserats leisten, ist der Ausgang des Konflikts oftmals vorprogrammiert.[10] Nach Ansicht von Verena Wiedemann sollte Konzentrationskontrolle daher Aufgabe des Gesetzgebers bzw. staatlicher Aufsichtsorgane sein und gehört nicht in den Presserat.[11] Inzwischen ist diese Aufgabenstellung gänzlich aus der Satzung des Deutschen Presserats gestrichen worden.

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 1956 des Deutschen Presserats heißt es, dass die Mitglie der in freier persönlicher Entscheidung und nicht nach Verbandsweisung beraten und abstimmen sollten. Der Tätigkeitsbericht führt weiter aus, dass es darüber nie Zweifel gegeben habe. Schwieriger sei aber vorauszusehen gewesen, wie sich der Deut sche Presserat als freiwillige Instanz ohne irgendeine Exekutivbefug nis einspielen würde. Rupert Giessler, 1956 Vorsitzender des DJV, sprach bei der Grün dung des Presserats von einem Wagnis, welches nicht deshalb ein Wagnis sei, weil die fünf Verleger etwas anderes gewollt hätten als die fünf Journalisten, sondern weil es mehr als kühn sei von der persönlichen Autorität der Gründungsmitglieder anzuneh men, dass sie Anerkennung finden würden.[12]

Der Vorteil der staatlichen Unabhängigkeit ist auch heute noch der größte Nachteil des Deutschen Presserats: Der Presserat ist eine freiwillige Instanz ohne Rückhalt bei der Staatsmacht. Er kann weder Strafen, Bußen oder Berufsverbote verhängen, noch die Beachtung seiner Entschlüsse erzwingen. Gleichzeitig wollte er das aber schon bei seiner Gründung nicht. Wie es im Tätigkeitsbericht von 1956 heißt, könne der Deutsche Presserat - auf seine Redlichkeit gestützt - nur als eine Art moralische Instanz wirken.

Im Herbst 1957 trat der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in den Deut schen Presserat ein. Obwohl man anfangs befürchtete, eine Ausdehnung des Presserats auf den Zeitschriftenmarkt und die dadurch notwendige Aufstockung des Gremiums von 10 auf 20 Mitglieder würde die Arbeitsfähigkeit des Presserats einschränken, kam man schließlich zu der Überzeugung, dass ohne Einbeziehung des VDZ nur halbe Ar beit geleistet würde. Im Herbst 1957 wurde der VDZ mit fünf Vertretern der Zeitschrif tenverleger und fünf der Zeitschriftenjournalisten in den Deutschen Presserat aufgenom men.[13] Im Presserat waren somit 10 Journalisten und 10 Verleger vertreten. Um das Vorgehen der Journalisten in Tariffragen koordinieren zu kön nen, trat 1960 die DJV dem DGB zwei Presseratssitze ab. Einen davon besetzte die Deutsche Journalisten-Union (dju) in der IG Druck und Papier (heute: IG Medien).

Im ersten Jahrzehnt des Bestehens befasste sich der Deutsche Presserat schwerpunktmä ßig mit der Presserechtsgesetzgebung auf Bundes- und vor allem auf Länderebene. Er vertrat die Interessen der Presse bei der Schaffung der Länderpressege setze. Daneben entwickelte er Empfehlungen zu Verhaltensweisen der Presse. Ins Licht einer großen Öffentlichkeit war der Presserat erstmals mit seinem Kampf gegen die sogenannte "Lex Soraya" gerückt. Die Prinzessin war 1958 vom Schah von Persien geschieden worden. Ihr unstetes Leben beschäftigte immer wieder die deutsche Boulevardpresse. Die Strafrechtsnovelle bedrohte jeden Journalisten mit Strafe, der es wagen sollte, das Privat- und Familienleben von Staatsoberhäuptern herab zuwürdigen. Der Presserat lehnte den Gesetzentwurf einmütig ab. Er erinnerte aber gleichzeitig Herausgeber und Redakteure an ihre Pflicht zu journalistischem und politischem Anstand. Die sogenannte "Lex Soraya" unterblieb daraufhin.[14]

b) Der Beschwerdeausschuss

Da die Akzeptanz des Deutschen Presserats als Selbstkontrollorgan stetig zunahm, erachtete es dieser als erforderlich, einerseits Richtlinien für die publizistische Arbeit zu erarbeiten und andererseits eine spezielle Kommission mit der Behandlung der eingehen den Beschwerden zu betrauen.[15] Das "Feststellen und Beseitigen von Missstän den im Pressewesen", wie es die erste Geschäftsordnung aus dem Jahre 1959 vorsah, hatte bis 1970 nur eine untergeordnete Rolle bei der Arbeit des Deutschen Presse rats gespielt. Obwohl 1970 eine Beschwerdekommission bestehend aus vier Mitgliedern des Presserats und dem Generalsekretär gebildet worden war, die sich mit den weniger grundsätzlichen Fällen beschäftigte, behandelte das Plenum weiterhin die als wichtig eingestuften Beschwerden selbst. 1972 erhielt die Kommission eine eigene Beschwerdeordnung und damit eine Verfahrensgrundlage, die ihm auch größeres Ge wicht im Rahmen der Selbstkontrolle einräumte. Sinn dieser Maßnahme sollte die zügi gere Behandlung der wachsenden Zahl von Beschwerden sein. Ab 1972 übernahm ein eigener Beschwerdeausschuss die Arbeit. Für diese Aufgabe erhielt der Ausschuss eine beschränkte Autonomie: Der Vorsitzende, gewählt aus der Mitte der Ausschussmitglie der, konnte laut Punkt 8 der Verfahrensordnung offensichtlich unbegründete Beschwer den von sich aus zurückweisen. Für diese Handlungen war er dem Ausschuss gegen über rechenschaftspflichtig, welcher die Zurückweisung wieder rückgängig machen konnte. Selbständig konnte der Beschwerdeausschuss auch Rügen aussprechen, öffentli che wie nichtöffentliche schriftliche, falls es sich um einen eindeutigen Verstoß gegen die Richtlinien handelte oder das Plenum bereits in einem ähnlich gelagerten Fall eine Rüge verhängt hatte. Dem Beschwerdeausschuss gehören heute 10 Mitglieder des Presserats an, die je zur Hälfte verlegerisch und zur anderen Hälfte journalistisch tätig sind.[16]

Laut Punkt 1 der Beschwerdeordnung von 1972 konnte der Presserat oder sein Beschwer deausschuss auch aus eigenen Stücken Missstände im Pressewesen aufgreifen und weiterverfolgen. Diese Bestimmung wurde 1977 aus der Beschwerdeordnung gestri chen. Zu Beginn hieß es nunmehr lediglich:

"Jedermann kann sich beim Deutschen Presserat, bei dessen Beschwerde-Ausschuß [sic] oder dessen Mitgliedern über Veröffentlichungen oder Vorgänge in der deutschen Presse beschweren."

Die Eigeninitiative fand nur implizit in Punkt 3 der Beschwerdeordnung Erwähnung. Der Beschwerdeausschuss konnte Missstände, über die keine Beschwerde vorlag, ledig lich behandeln, wenn ihm dies durch den Beschluss des Presserats oder - in Fällen der Eile - des Sprechers gestattet und zugewiesen wurde. Damit ging dem Beschwerdeaus schuss ein kleines Stück Autonomie verloren. Einer übermäßigen Kompetenz des Be schwerdeausschusses stand die Philosophie der Mehrheit der Presseratsmitglieder entge gen, keine Zensurbehörde aufbauen zu wollen, indem man systematisch und eigenmächtig die deutsche Presse auf Missstände hin beobachtete.[17] Der Verzicht auf Eigeninitiative wird aber auch häufig mit der Erklärung abgetan, eine systematische Überwachung der Presse müsste einen Presserat personell überfordern. Ein weiterer Grund dürfte die Scheu von Presseräten sein, die eigenen Mitglieder ständig ermahnen und kritisieren zu müssen. Da erscheint es angenehmer, darauf zu warten, dass sich ein Beschwerdeführer nach dem Zufallsprinzip an den Presserat wendet. Auf diese Weise werden weniger Beschwerdeverfahren gegen die Presseorgane eingeleitet, als wenn der Presserat selbst täglich systematisch die Presse auf Verstöße gegen dien Pressekodex durchgehen würde. Um so mehr kommt vor diese Hintergrund den Beschwerden von Privatleuten Bedeutung zu. Die Beschwerdeführer müssen eine Verletzung des journalisti schen Verhaltenskodex geltend manchen, müssen aber nicht selbst von einer be anstandeten Berichterstattung betroffen sein. Es reicht die Behauptung, der Pressebei trag sei unethisch.[18] Typischerweise ist nur das betroffene Presseorgan, vertreten durch seinen Chefredakteur, nur selten auch der verantwortliche Journalist Verfahrensbeteiligter im Beschwerdeverfahren. Hierin kommt zum Ausdruck, dass Presse-Selbstkontrolle keine Standesgerichtsbarkeit ähnlich derjenigen von Anwälten oder Ärzten sein will, bei denen die Disziplinierung der Mitglieder ein bedeutendes Wesensmerkmal ist.[19]

[...]


[1] Popper, Die öffentliche Meinung, 1956, S. 15.

[2] Vgl. ebd., S. 7-17.

[3] Rübenach, 40 Jahre Deutscher Presserat, 1996, S. 280-282.

[4] Eine ähnliche Meinung vertritt Wiedemann, Die 10 Todsünden der freiwilligen Presse-Selbstkontrolle, 1994, S. 84-86.

[5] Wiedemann weist darauf hin, das Beispiel des schwedischen Presserats zeige, dass ein Presserat auch ohne politischen Druck, lediglich mit viel gutem Willen auf Seiten der Verleger und Journalisten gegründet werden könne; vgl. dazu Wiedemann, Freiwillige Selbstkontrolle der Presse, 1992, S. 96-110.

[6] Bermes, Der Streit um die Presse-Selbstkontrolle, 1991, S. 93.

[7] Ebd., S. 95.

[8] Bermes, Der Streit um die Presse-Selbstkontrolle, 1991, S. 97.

[9] Rübenach, 40 Jahre Deutscher Presserat, 1996, S. 281.

[10] Hermann Meyn, von 1974 bis 1979 Mitglied des Deutschen Presserats, sieht den Presserat im Bestreben der Verhinderung von Pressekonzentration ebenfalls gescheitert; vgl. Meyn, Moralische Instanz, 1989, S. 36.

[11] Wiedemann, Die 10 Todsünden der freiwilligen Presse-Selbstkontrolle, 1994, S. 86.

[12] Schilling, Mit Soraya fing es an, 1996, S. 298; vgl. dazu Wiedemann, Die 10 Todsünden der freiwilligen Presse-Selbstkontrolle, 1994, S. 83.

[13] Bermes, Der Streit um die Presse-Selbstkontrolle, 1991, S. 104-108.

[14] Schilling, Mit Soraya fing es an, 1996, S. 300.

[15] Rübenach, 40 Jahre Deutscher Presserat, 1996, S. 283.

[16] Bermes, Der Streit um die Presse-Selbstkontrolle, 1991, S. 192-193.

[17] Ebd., S. 195.

[18] Wiedemann, Die 10 Todsünden der freiwilligen Presse-Selbstkontrolle, 1994, S. 86.

[19] Wiedemann, Freiwillige Selbstkontrolle der Presse, 1992, S. 240.

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Der Deutsche Presserat: Geschichte der freiwilligen Selbstkontrolle in Deutschland, deren Grenzen und mögliche Reformen
Université
LMU Munich
Cours
Medienlehre Presse
Note
1,7
Auteur
Année
2000
Pages
25
N° de catalogue
V49662
ISBN (ebook)
9783638460484
ISBN (Livre)
9783638637596
Taille d'un fichier
615 KB
Langue
allemand
Mots clés
Deutsche, Presserat, Geschichte, Selbstkontrolle, Deutschland, Grenzen, Reformen, Medienlehre, Presse
Citation du texte
Stefan Meingast (Auteur), 2000, Der Deutsche Presserat: Geschichte der freiwilligen Selbstkontrolle in Deutschland, deren Grenzen und mögliche Reformen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49662

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