Verfassungsverständnis in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Vergleich


Trabajo de Seminario, 2001

16 Páginas, Calificación: 2,1


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Fundamente des Verfassungsverständnisses
Die ideellen Grundlagen der beiden deutschen Staatsordnungen
Stellenwert der geschriebenen Verfassung in beiden deutschen Staaten
Legitimation der Verfassungsordnung in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenbedingungen
Legitimation im Grundgesetz
Legitimation der Verfassungsordnung in der DDR
Rahmenbedingungen
Legitimation in der DDR-Verfassung

III. Die Stellung des einzelnen
In der Bundesrepublik
In der DDR

IV. Die Verfassungssysteme im Vergleich
Grundzüge der Verfassungsordnungen der beiden deutschen Staaten
Das Grundrechtsverständnis in beiden deutschen Staaten
Geltendmachung der Verfassungsgrundsätze

V. Ergebnis

VI. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Im Folgenden sollen die unterschiedlichen Auffassungen zur grundsätzlichen Funktion und zur Auslegung der Verfassung in der Bundesrepublik Deutschland und in der ehemaligen DDR dargestellt werden. Am Anfang steht ein Überblick über die ideellen sowie sonstigen Grundlagen eines Verfassungsverständnisses, wie es sich in Ost und West herausbildete. Dies scheint vor allem sinnvoll, da daraus die hierarchische Stellung der jeweiligen Verfassung in beiden politischen Systemen klar wird. Während die Verfassung im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat als höchste gesetzliche Norm im Staat anerkannt ist, kam ihr im sozialistischen und kommunistischen Staat nur eine untergeordnete Rolle zu, da nach der Lehre des Marxismus Recht und Staat nach der Revolution im Sinne einer unveränderbar fortlaufenden Entwicklung "absterben" müssten[1].

Beim darauf folgenden Vergleich der beiden Verfassungssysteme ist anzumerken, dass eine solche Gegenüberstellung Parallelitäten voraussetzt. Wo keine zu erkennen sind, bleibt ein Vergleich in der Arbeit ausgeschlossen. Ziel der Arbeit soll eine kontrastierende Darstellung der Verfassungssysteme sein, aus welcher der Stellenwert der Verfassungsordnung im politischen System klar wird, um daraus Rückschlüsse zu ziehen über die Ursachen des jeweiligen Verfassungsverständnisses.

Bei der Materialauswahl wurde vor allem auf Wertneutralität innerhalb der Literatur geachtet. Besonders in älterer Literatur, die in der Zeit vor dem demokratischen Umbruch in Osteuropa erschienen ist, vermisst man oftmals eine wissenschaftliche Objektivität, die allzu häufig ein verzerrtes Bild gibt und den Zugang zu wertvollen Einzelheiten verbaut. Generell kann der Forschungsstand zur Thematik als sehr gut bezeichnet werden.

II. Fundamente des Verfassungsverständnisses

Verfassungen sind stets das Ergebnis von politischer Willensbildung. Der Unterschied zwischen der Verfassung eines freiheitlich-demokratischen, oder in DDR-Lesart: eines "bürgerlich-kapitalistischen"[2] Landes und der eines kommunistisch regierten Staates besteht darin, dass im Fall von liberalen Demokratien die Vorstellungen politischer Kräfte und Parteien verschiedener Richtungen in Gestalt eines Kompromisses Eingang in die Verfassungsurkunde finden, im anderen Fall aber allein die Anschauungen der kommunistischen Parteiführung Verfassungsrecht werden. Bei kommunistischen Verfassungen wird deren Inhalt nicht durch öffentliche Sitzung einer verfassungsgebenden Versammlung bestimmt, sondern im Kreis der Parteiführung festgelegt[3]. Aus diesem Grund bildete sich im ehemaligen Osten und Westen Deutschlands ein unterschiedliches Verfassungsverständnis heraus.

Die ideellen Grundlagen der beiden deutschen Staatsordnungen

Die beiden deutschen Staaten übernahmen für ihre Ordnung die staatstragenden Ideen und Ideologien der jeweiligen Besatzungsmächte, die bei ihren Staatsgründungen Pate gestanden hatten. So liegen der Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland die Gedanken des Liberalismus, Pluralismus und Föderalismus zugrunde, während die Staatsordnung der DDR auf dem Gedankengut des Marxismus-Leninismus, "der fortschrittlichsten Lehre der gesellschaftlichen Wissenschaft"[4], beruhte. Das bedeutet für die Bundesrepublik: starke Stellung des einzelnen mit weitgestecktem Freiheitsraum im Staat, Möglichkeit der Erzielung eines breiten Spektrums verschiedener Meinungen als Grundlage für politische Entscheidungen sowie Aufteilung der Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern zur Verhinderung von Machtkonzentration. Für die DDR bedeutete die Übernahme marxistischer Ideen einerseits vor allem: Vergesellschaftung des Eigentums an Produktionsmitteln und Planwirtschaft; die Übernahme leninistischer Ideen andererseits hieß vor allem eine Verallgemeinerung der führenden Rolle der Partei in Gesellschaft und Staat. Daraus folgte eine starke Zentralisierung des gesamten staatlichen Lebens. Ausdruck dessen war die Übertragung des Prinzips des demokratischen Zentralismus, wie es in Artikel 47 der DDR-Verfassung[5] erwähnt wird, von der Parteiebene auch auf die Staatsebene. Dadurch wurde Selbstverwaltung verhindert und dem föderativen Staatsaufbau eine Absage erteilt. Demokratischer Zentralismus besagt unter anderem unbedingte Verbindlichkeit der Beschlüsse der höheren Organe für die unteren und Unterordnung der Minderheit unter die Beschlüsse der Mehrheit.[6]

Stellenwert der geschriebenen Verfassung in beiden deutschen Staaten

Aus den verschiedenen staatstragenden Ideen der beiden Staatsordnungen folgten auch verschiedene Wertigkeiten und Inhalte der geschriebenen Verfassungen. Während das Grundgesetz seinem Namen entsprechend die Grundlage des gesamten Verfassungssystems der Bundesrepublik Deutschland bildete, stellte die DDR-Verfassung nur einen Teil der materiellen Gesamtverfassung dar. Die DDR-Verfassung war geprägt durch die Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei, das hieß der SED. Genügt also für ein erstes Verständnis des Verfassungssystems der Bundesrepublik die Orientierung am Grundgesetz, so musste für das Verständnis des Verfassungssystems der DDR die im wesentlichen außerhalb der geschriebenen Verfassung geregelte Stellung der SED berücksichtigt werden - die Rede ist dabei vom Parteistatut und Parteiprogramm der SED. Die DDR-Verfassung war im Hinblick auf die führende Rolle der SED nicht Grundlage der Staatsordnung, sondern lediglich die Bestätigung von Parteitagsbeschlüssen. Die DDR-Verfassung hatte demnach instrumentalen Charakter im Rahmen der Richtlinienpolitik der SED.[7]

Legitimation der Verfassungsordnung in der Bundesrepublik Deutschland

Rahmenbedingungen

Die Verfassungsordnung in der Bundesrepublik kann als kongruent bezeichnet werden, das heißt die Rechtsverfassung ist wirksam und stimmt mit der Realverfassung weitgehend überein. Sie ist legitim, weil sich die vorhandenen Machtverhältnisse sowie Art und Zweck der Machtausübung mit den grundlegenden Wertvorstellungen der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung decken. Die Freiheitlichkeit der Verfassungsordnung bedingt die Pluralität der Wertordnung. Wertpluralismus wiederum bedeutet, dass es keine in sich geschlossene und verbindliche Ideologie gibt, sondern eine Reihe von verschiedenen Werten, die miteinander konkurrieren.[8]

Legitimation im Grundgesetz

Die Unmenschlichkeit des NS-Regimes war für die Schöpfer des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht nur geschichtliche Erinnerung, sondern selbsterlebte Vergangenheit. So waren sie einig in der Überzeugung, dass nur ein Staat Legitimität beanspruchen kann, der seine Ordnung auf die Achtung und den Schutz der Würde des Menschen gründet. Es wurde erkannt und anerkannt, dass “der Staat um des Menschen willen da ist, nicht der Mensch um des Staates willen”[9]. Dieser Grundkonsens über die Wesensmerkmale legitimer Herrschaft fand im Grundgesetz seinen verbindlichen Ausdruck. Als rechtliche Grundordnung ist es zum Fundament des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland geworden.

Das Grundgesetz bezeichnet die Würde des Menschen als unantastbar (Artikel 1, Absatz 1). Alle staatliche Gewalt wird verpflichtet, sie zu achten und zu schützen. Damit wird die Achtung der Menschenwürde zum Maßstab der Legitimität der Ordnung gemacht und die Würde des Menschen als oberster Wert und Mittelpunkt in der Verfassung verankert. Es entspricht westlichem Verständnis und geschichtlicher Erfahrung, dass die Würde des Menschen am ehesten unter den Bedingungen politischer Freiheit gewahrt bleibt. Der wirksame Schutz der fundamentalen Menschen- und Bürgerrechte ist nach dem Verständnis des Grundgesetzes eine wesentliche Voraussetzung der Legitimität des politischen Systems.[10]

[...]


[1] Schroeder, Rechtsstaat, 1980, S. 4.

[2] Vgl. Sorgenicht, Verfassung, 1969, S. 75.

[3] Kommentar von Dietrich Müller-Römer, in: Die neue Verfassung der DDR, 1974, S. 21.

[4] Vgl. Sorgenicht, Verfassung, 1969, S. 83.

[5] Die Verfassung der DDR wird im Folgenden zitiert in der Fassung vom 7. Oktober 1974. Zum Prozess und den Begleitumständen der Entstehung der verschiedenen DDR-Verfassungen vgl. Die neue Verfassung der DDR, 1974.

[6] Schmid, Verfassungssysteme, 1982, S. 85-86.

[7] Schmid, Verfassungssysteme, 1982, S. 86. Vgl. auch Friedrich-Ebert-Stiftung, Verfassung der DDR, 1987, S. 7.

[8] Brunner, Kontrolle in Deutschland, 1972, S. 103-107.

[9] Zitiert nach Benda, Legitimation und Verfassung, 1989, S. 453.

[10] Benda, Legitimation und Verfassung, 1989, S. 453-455.

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Verfassungsverständnis in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Vergleich
Universidad
LMU Munich
Curso
Das geteilte Deutschland: Geschichte und politische Systeme im Vergleich
Calificación
2,1
Autor
Año
2001
Páginas
16
No. de catálogo
V49666
ISBN (Ebook)
9783638460521
ISBN (Libro)
9783638773072
Tamaño de fichero
542 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Verfassungsverständnis, Bundesrepublik, Deutschland, Vergleich, Deutschland, Geschichte, Systeme, Vergleich
Citar trabajo
Stefan Meingast (Autor), 2001, Verfassungsverständnis in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49666

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