Das Phänomen Suizid. Ursachen und deren Auswirkung auf die Gesellschaft mit Betrachtung polizeilicher Aspekte


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2014

59 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung – Das Phänomen Suizid in der Gesellschaft

2. Grundlagen und wissenschaftliche Erkenntnisse über Suizid
2.1 Begriffsbestimmung
2.1.1 Suizidologie und Suizid in Abgrenzung wortverwandter Begriffe
2.1.2 Besondere Erscheinungsformen des Suizids
2.2 Suizid aus historischer und kultureller Perspektive
2.3 Verfassungs- und strafrechtliche Betrachtung des Suizids
2.4 Demographische Verteilung und Methoden suizidalen Handelns
2.5 Ätiologie des Suizides
2.5.1 Biologische Theorien
2.5.2 Soziologische Theorien
2.5.3 Psychologische Theorien
2.6 Suizidprävention und Therapie
2.6.1 Suizidprävention
2.6.2 Therapiemöglichkeiten bei Suizidalität
2.7 Zusammenfassende Darstellung über Suizidalität

3. Suizid unter Betrachtung polizeilicher Aspekte
3.1 Suizid innerhalb der Polizei
3.2 Suizid im Polizeieinsatz
3.2.1 Vorgehensweise bei Verhandlungen mit Suizidenten
3.2.2 Be- und Verarbeitung des vollendeten Suizids aus polizeilicher Sicht
3.2.3 Erschießen durch Polizeibeamte: „Suicide-by-Cop“

4. Fazit – Suizid ein gesellschaftliches Phänomen und dessen Auswirkung auf die Gesellschaft am Beispiel des Polizeibeamten

5. Literatur- und Abbildungsverzeichnis

6. Anhang

1. Einleitung – Das Phänomen Suizid in der Gesellschaft

In der folgenden Arbeit wird das Phänomen Suizid in der heutigen Leistungsgesellschaft thematisiert. Betrachtet man den Suizid in seiner Geschichte wird deutlich, dass es verschiedene Einstellungen und Ansichten gegenüber dem Suizid und den Suizidenten gab und auch heute noch gibt. Diese Ansichten reichen von Verständnis bis hin zu einer kompletten Ablehnung, besonders wenn Unschuldige bei Suizidtaten mit um ihr Leben kommen. Die Historie zeigt, dass es immer wieder Personen gab, die einen freiwilligen Tod auf verschiedene Art und Weise und aus verschiedenen Gründen gewählt haben. Oftmals sind auch Gewalttaten vorangegangen oder andere Personen zur Durchführung des Suizids hinzugezogen worden. Es stellt sich daher die Frage, unter welchen Umständen und Ursachen es zu einem Suizid kommt. Dazu muss zunächst der Begriff des Suizides und die damit einhergehenden wortverwandten Synonyme, wie beispielsweise Selbstmord oder Freitod, erläutert werden.

Weiter gibt es unterschiedliche Methoden, sich das Leben zu nehmen. Nachfolgend werden einige ausgewählte Formen von Suizid erläutert. Hierbei werden ebenfalls, wie bereits erwähnt, Möglichkeiten in Betracht gezogen, die im Zusammenhang vorangegangener Gewalttaten stehen. Im weiteren Verlauf werden soziale und psychologische Aspekte zur Erklärung des Suizidphänomens dargelegt und ihr Bezug zueinander erläutert. Ebenso wichtig sind präventive Maßnahmen und Therapiemöglichkeiten für suizidale beziehungsweise suizidgefährdete Personen. Auf Grund dessen stellt sich ebenso die Frage, wie hoch die Suizidrate in Deutschland ist und ob diese gesenkt werden kann. Oftmals wird ein Suizidversuch, unabhängig von seiner Ausführung, nicht öffentlich erfasst im Gegensatz zu vollendeten Suiziden. Sollte dies doch vorkommen, wird die Gesellschaft in unterschiedlichen Bereichen mit dem Suizid konfrontiert. Denn nicht nur die Angehörigen und Freunde haben mit den Folgen eines Suizides oder Suizidversuches umzugehen. Ein solcher Fall bindet, je nach Öffentlichkeit, verschiedene Personen der Gesellschaft mit ein. Darunter zählen beispielsweise Ersthelfer, Feuerwehrleute, Ärzte, unfreiwillig beteiligte Personen oder auch Polizeibeamte. Daher wird im Verlauf der Arbeit am Beispiel des Polizeibeamten und dessen Bezug zum Suizid eingehend dargelegt und stellt einen Schwerpunkt in dieser Arbeit dar.

Hierbei stellt sich nicht nur die Frage, wie die Polizei mit einer suizidalen Person umgeht, sondern auch welche Vorteile sich über Kenntnisse aus wissenschaftlichen Arbeiten für die eingesetzten Beamten ergeben und ob diese in der Ausbildung berücksichtigt werden. Daher sollen Erfahrungsberichte von erfahrenen Streifenbeamten und auch von speziell geschulten polizeilichen Verhandlungsbeamten einen Einblick in diese Thematik geben.

Da Polizeibeamte Waffenträger sind, eröffnet dies einen weiteren Bezug zum vorliegenden Thema. Denn bedingt durch diese Tatsache kann es passieren, dass sich nicht nur Polizeibeamte selbst richten können, sondern auch, dass suizidale Personen ihr Handeln vorsätzlich gegen die Polizei richten. Dies kann bedeuten, dass den eingesetzten Beamten nur das Schießen auf die betroffene Person bleibt, um sich selbst zu schützen. Diese Möglichkeiten werden ebenfalls in der Arbeit in Betracht kommen und kurz thematisiert. Speziell im Bereich des Polizeidienstes sollen Erfahrungsberichte und Literatur aufzeigen, welche Gefahren und Belastungen für alle Beteiligten in solch einem Einsatz entstehen können und welche Auswirkungen dies auf die Zukunft der Personen haben kann.

Für die Bearbeitung dieser Arbeit ist eine breite Masse an Literatur zu finden. Man findet nicht nur eine hohe Anzahl an Fachliteratur in Bibliotheken, sondern ebenfalls eine hohe Anzahl an Quellen in elektronischer Form im Internet. Weiter kann durch Erfahrungsberichte (Interviews) im Bereich der Polizei im Umgang mit Suizidenten ein großer Schwerpunkt und Einblick exemplarisch dargelegt werden. Am Ende der Arbeit ist abschließend darzulegen, dass ein Suizid nicht nur Auswirkungen auf den Suizidenten an sich hat, sondern dass viele Bereiche der Gesellschaft bei einer suizidalen Handlung mit eingebunden werden. Weiter ist eine Aussage über die Ursachen von Suiziden zu treffen. Dabei ist ebenso anzuführen, ob man Suizidgefährdete und allgemein die Öffentlichkeit besser über Suizid aufklären kann und muss.

Diese Arbeit ist in zwei grundlegende Bereiche eingeteilt. Auf der einen Seite der Grundlagenbereich mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen über Suizid. Hier stehen die Fragen nach den Ursachen und der Prävention von Suizid im Vordergrund. Und einmal den polizeilichen Aspekt, der einen Bezug des Suizids zum alltäglichen Polizeidienst, wie auch den Nutzen von wissenschaftlichen Erkenntnissen für den Dienst, aufzeigen soll. Bedeutsamer sind hier der Umgang und das Verhalten innerhalb eines Einsatzes mit einem Suizidenten.

Auf Grund meiner Berufswahl, als Polizeibeamter, wurde dieser Themenbereich gewählt. Denn fraglich ist, wie ein solches Phänomen entstehen kann. Dabei muss man sich auch fragen, ob die gehäufte Konfrontation mit solchen Situationen im Verlauf des Polizeidienstes das professionelle Handeln beeinträchtigt und im weiteren Verlauf zu einem nicht mehr angemessenen Umgang mit den Suizidenten oder auch den Angehörigen führt.

2. Grundlagen und wissenschaftliche Erkenntnisse über Suizid

In diesem Teil der Arbeit geht es allgemein um die Grundlagen, wie Begriffsbestimmung, aber auch um wissenschaftliche Erkenntnisse über Suizid. Hierbei werden verschiedene Facetten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und auch aus verschiedenen Epochen zum Thema Suizid beleuchtet. Am Ende soll eine Zusammenfassende Darstellung von Ursachen und Möglichkeiten zur Prävention von Suizid erörtert werden.

2.1 Begriffsbestimmung

Im Folgenden werden die Begriffe Suizidologie und Suizid erläutert. Dabei wird ebenfalls eine Abgrenzung zu wortverwandten Synonymverwendungen von Suizid vorgenommen. Weiter werden besondere Erscheinungsformen genannt und überblicksartig dargestellt.

2.1.1 Suizidologie und Suizid in Abgrenzung wortverwandter Begriffe

Im Zusammenhang mit dem Begriff des Suizides werden oftmals wortverwandte Begriffe gleichgesetzt. Der Begriff „Suizid“ ist hingegen zu seinen Wortverwandten, wie „Freitod“ oder „Selbstmord“, der neutrale Terminus in vielen Fachbereichen der Gesellschaft. Die Basis des Wortstammes „Suizid“ stammt aus dem Lateinischen „sui caedes“ und bedeutet in deutscher Übersetzung „Tötung seiner selbst“. Im Neulateinischen ebenfalls unter dem Begriff „suicidium“ bekannt ist es mittlerweile von der Wissenschaftssprache in die Alltagssprache übergegangen.[1]

Die Suizidhandlung hat immer den eigenen Tod als Ziel. Kann dieses Ziel nicht erreicht werden, spricht man von einem Suizidversuch. Wird durch diese Handlung eine grundlegende Lebensveränderung angestrebt, so spricht man von einer parasuizidalen Handlung.[2]

Die Suizidologie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, welcher sich mit der Erforschung und Verhütung des Suizides befasst.[3]Jedoch nähert sich dieser Wissenschaftsbereich ebenfalls aus medizinischer, sozialwissenschaftlicher und wie bereits erwähnt aus psychologischer Sicht dieser Thematik. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf den Suizidenten, also die Person, die eine Suizidhandlung vollzogen hat, gerichtet. In diesem Bereich wird sich aber auch mit suizidgefährdeten beziehungsweise suizidalen Personen beschäftigt. Dies sind Menschen, die suizidales Verhalten in Betracht ziehen oder bereits planen.[4]

Wie oben bereits erwähnt, werden weitere Begrifflichkeiten in der heutigen Gesellschaft für den Suizid verwandt. Zwar sind diese Begriffe verständnismäßige Synonyme für einen Suizid, jedoch auf Grund der Fachlichkeit nicht geeignet für diese Arbeit und werden gegebenenfalls lediglich in wörtlichen Zitaten verwendet.

Zunächst wird der Begriff des „Selbstmordes“ betrachtet. Dieser ist aus juristischer Sicht inkorrekt, da ein Suizid nicht die juristischen Tatbestandsmerkmale eines Mordes nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt. Daher ist ebenfalls der abgeschwächte Begriff der „Selbsttötung“ fachlich unpassend.[5]

Weiter ist die ebenfalls gebräuchliche Form des Freitodes zu beleuchten. „Der Begriff `Freitod´ unterstellt die freie Wahl zwischen Leben und Tod.“[6]Hierbei wird mit dem Begriff impliziert, dass der Suizident seine Wahl, einen Suizid zu begehen, aus freier Überzeugung getroffen hat. In einer Vielzahl von Fällen ist dies zutreffend. Jedoch gibt es auch eine Mehrzahl von Situationen, bei denen dies nicht zutreffend ist. Daher ist dieser Begriff ebenfalls fachlich unpassend.[7]

2.1.2 Besondere Erscheinungsformen des Suizids

Suizide können in vielen verschiedenen und besonderen Erscheinungsformen auftreten. Das Handbuch über Psychotherapie, Psychopathologie und Psychiatrie des TherMedius-Institutes, ebenso KOLK, G./ WALKOWIAK, J. (2011), geben dabei einen kurzen Überblick:[8]

Bilanzsuizid: Der Bilanzsuizid ist eine rationale, gut überlegte und durchgeplante Handlung, die als eine logische Konsequenz aus einer aussichtslosen Situation führt.

Gemeinsamer Suizid: Bei dem gemeinsamen Suizid begehen zwei oder mehrere Personen im gemeinsamen Einvernehmen einen Suizid.

Erweiterter Suizid: Diese Form des Suizides wird unter anderem auch Mitnahmesuizid genannt. Hierbei nimmt der Betroffene bei seinem eigenen Suizid noch weitere Personen mit in den Tod. Dies geschieht gegen deren Willen. Diese Form des Suizides ist des Öfteren in den Medien vertreten, vor allem im Bereich von Verkehrsunfällen.

Protrahierter Suizid: Bei diesem Begriff handelt es sich um ein langfristiges selbstschädigendes Verhalten. Diese Art von Suizid ist beispielsweise bei Suchterkrankungen oder Essstörungen weit verbreitet.

Kindersuizid: Kindersuizide kommen selten vor und lassen sich nur schwierig von Unfällen abgrenzen. „Vor allen Dingen erkennen Eltern oft nicht die Ernsthaftigkeit der Situation, aber auch Ärzte müssen sehr wachsam sein.“[9]Ab dem 6.-7. Lebensjahr haben Kinder ein erstes Verständnis für den Tod entwickelt und könnten sich daher beispielsweise aus Angst, dass sie von den Eltern nicht akzeptiert werden, in solch eine Situation bringen.

Alterssuizid: Dieser Suizid ist bei Personen sehr verbreitet, die im hohen Alter sich selbst aufgeben oder große Angst vor schweren Krankheiten haben oder diese bereits haben und sich vorzeitig erlösen möchten. Hierbei ist die immer wieder öffentlich andauernde Diskussion der Thematik der aktiven Sterbehilfe ein weiter und interessanter Themenbereich, der jedoch in der vorliegenden Arbeit nicht behandelt werden kann.

Suizid als politisches Mittel: Diese Suizidformen sind mit hohem öffentlichen Interesse behaftet, da sie meist in Form von terroristischen Akten oder Protestaktionen auftreten. Hierbei werden ebenfalls Unschuldige gegen ihren Willen auf grausame Art und Wiese mit in den Tod gerissen.

Chronischer Suizid: Hierbei handelt es sich um eine konstant anhaltende, oftmals suizidale Krise. Diese spiegelt sich in mindestens zwei Suizidversuchen und andauernden Suizidankündigungen wieder. Oftmals sind es jüngere Personen, die unter Depressionen oder auch Persönlichkeitsstörungen, wie dem Borderline-Syndrom (emotional instabile Persönlichkeitsstörung), oder Suchterkrankungen leiden.

Diese Auflistung der verschiedenen Formen des Suizides zeigt deutlich, dass es nicht den einen Suizid gibt, sondern viele Varianten. Somit muss immer der Einzelfall betrachtet werden.

Im Hinblick auf die verschiedenen Begrifflichkeiten, wie „Selbstmord“, „Freitod“ oder „Selbsttötung“ ist zu sagen, dass jede Person sich unter den einzelnen Begrifflichkeiten ein Bild mit persönlichen Erfahrungen und Gefühlen machen kann, jedoch ist innerhalb dieser Arbeit der wissenschaftliche Begriff des Suizides zu verwenden, da dieser den neutralen fachlich korrekten Terminus widerspiegelt.

2.2 Suizid aus historischer und kultureller Perspektive

Im Laufe der Zeit gab es immer wieder verschiedene Sichtweisen zum Phänomen Suizid. Daher wird im Folgenden ein kleiner ausgewählter Einblick in die Sichtweise der verschiedenen Epochen und Kulturen zum Thema Suizid dargelegt. Für die Bearbeitung dieser Thematik wurde auf verschiedene literarische Quellen zurückgegriffen. Primär wurden im Folgenden Quellen, wie DAVISON, G. C./ NEALE, J. M./ HAUTZINGER, M. (2007); KOLK, G./ WALKOWIAK, J. (2011) und KÖRNER, T. (2012) verwendet.[10]

„Ob die Vorzeitmenschen Selbsttötung bereits kannten, ist nicht überliefert. Kein Denken und Verhalten hat jedoch im Laufe der Menschheitsgeschichte eine derartig unterschiedliche Beurteilung erfahren wie Suizidalität.“[11]Der Verlauf der Geschichte zeigt jedoch, dass es schon vor der Antike Suizidfälle gab. Teilweise waren diese Fälle mit prominenter Personenbesetzung, wie es aus den alten griechischen und römischen Geschichten zu entnehmen ist. Jedoch gibt es auch eine große Anzahl an nicht namentlich genannten Personen, die bereits vor Jahrhunderten suizidale Handlungen, meist auf Grund ihrer Lebensbedingungen, vollzogen haben. Suizide wurden ganz unterschiedlich angesehen. Sie reichten von Duldung, vor allem, wenn sie dem Allgemeinwohl dienten, bis hin zur Todsünde und unsittlicher gesellschaftlicher Verantwortungslosigkeit. Die damalige Aufopferung für den Staat war der wahre Sinn im Leben, im Gegensatz zum individuellen Leben des Einzelnen an sich.

Im christlichen Mittelalter galt der Suizid als Verbrechen und Sünde, obwohl das Alte, sowie das Neue Testament den Suizid nicht verbieten. Dieses Verbot sollte den Respekt vor dem Leben verdeutlichen, jedoch wurden ironischerweise die Personen verfolgt, die versucht haben, sich auf irgendeine Art das Leben zu nehmen. Daher wurden auch im Jahr 1823 noch Suizidenten in London mit einem Pfahl im Herzen beerdigt. Oftmals wurden diese Personen auf ungeweihten Flächen neben Friedhöfen vergraben. Erst seit dem Jahr 1961 ist der Suizid kein strafrechtliches Vergehen mehr im Vereinigten Königreich.

In anderen Kulturen gibt es weitgehend ebenso die Ablehnung des Suizids. So auch im Islam. „Dies wird aus zwei Suren des Korans hergeleitet. So heißt es in Sure 2, 195: `... und stürzt euch nicht mit eigner Hand ins Verderben...´ und in Sure 4, 29: `... und begeht nicht Selbstmord...´. Ein Selbstmörder (arab. Intihari) wird nach islamischer Tradition mit ewiger Verdammnis in der Hölle bestraft.“[12]Jedoch muss hier eine Unterscheidung zum Märtyrertod gemacht werden, der als Glaubenszeugnis interpretiert wird. Die genaue Abgrenzung ist ein immer wieder in den Medien diskutiertes Thema, besonders im Zusammenhang mit den Terroranschlägen am 11. September 2001 in New York.

Im Buddhismus geht man davon aus, dass alles Handeln im jetzigen Leben sich auf das nächste Leben auswirkt und man somit seine Probleme lediglich vor sich herschiebt. Wenn man zusätzlich noch Angehörige hinterlässt, so soll den Suizidenten ein noch härteres Schicksal im kommenden Leben erwarten. „Im Hinduismus setzte sich die Ansicht durch, dass die Selbsttötung Lohn der Asketen sei, um deren Frömmigkeit zu besiegeln.“[13]Weiter gibt es ebenfalls rituelle Suizide, beispielsweise in Indien und Japan. Diese sind in der Gesellschaft akzeptiert.

In der Neuzeit war die Auffassung von Suiziden ebenfalls noch sehr unterschiedlich. Doch mit der Entwicklung im Bereich des psychiatrischen Denkens im 17. Jahrhundert, wurden Suizidenten im weiteren Verlauf als geistig erkrankte Menschen angesehen. Heutzutage gibt es eine übereinstimmende Meinung, dass es je nach individueller Kultur, religiöser und ethischer Einstellung verschiedene parallel nebeneinander mögliche Sichtweisen zum Thema Suizidalität gibt. So meinte Roger Willemsen in seinem Buch „Der Selbstmord“ (2002) ebenfalls, dass jede Zeit ihr Interesse am Selbstmord neu kultiviere.[14]

2.3 Verfassungs- und strafrechtliche Betrachtung des Suizids

Der Suizid als solcher wurde durch den deutschen Gesetzgeber nicht als Delikt in das Strafgesetzbuch aufgenommen und stellte Jahrzehnte lang kein Problem für die Gerichte dar. Die aktuelle Straffreiheit suizidalen Handelns gründet sich auf die verfassungsrechtliche Auslegung des Grundgesetztes (GG). Hierbei sind insbesondere Artikel 1 und 2 GG zu nennen. Nach Artikel 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar und beinhaltet somit auch ein Selbstbestimmungsrecht über sein eigenes Leben und somit auch seinen Tod. Gemäß Artikel 2 GG hat jeder Mensch „ […] das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“[15]Der Suizid kann somit als eine Entfaltungsvariante angesehen werden. Daher wird deutlich, dass das Grundgesetz nicht gegen eine freie Entscheidung zum Suizid ist. Eine Grundrechtsverletzung würde lediglich dann vorliegen, wenn das Handeln gegen einen anderen Menschen und nicht gegen sich selbst gerichtet wäre.[16]

Da aus juristischer Sicht die Tatbestandsmerkmale, wie oben bereits erwähnt, für den § 211 StGB (Mord), aber auch § 212 StGB (Totschlag) fehlen, können diese keine Anwendung finden. Doch es ist ebenfalls die Beihilfe und auch die unterlassene Hilfeleistung nicht außer Acht zu lassen, die im Bereich von Suiziden zu tatbestandsmäßiger Erfüllung von Straftaten führen können.

Um die Beihilfe nach § 27 StGB zu bejahen, muss eine rechtswidrige Tat vollzogen worden sein.[17]Wie gerade erläutert, ist der Suizid keine rechtswidrige Tat. Jedoch kann sich der Helfer innerhalb anderer Gesetze strafbar machen, beispielsweise nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Jedoch wurde die Beihilfe zum Suizid in speziellen Fällen durch den Bundesrat unter Strafe gestellt. Dies ist dann der Fall, wenn man gewerblich bei Suiziden hilft.[18]

Sollte ein Suizid durch eine andere Person vollzogen werden, befindet man sich in der Thematik der aktiven Sterbehilfe, die in Deutschland unter Strafe steht. Hierbei findet man sich sehr schnell in Straftatbeständen des § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) und wie oben erwähnt, in § 211 und § 212 StGB wieder. Die Sterbehilfe ist ein weitläufiges, immer wieder aktuell geführtes Diskussionsthema in der Politik und anderen Bereichen der Gesellschaft.[19]

Weiter gibt es noch den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Dieser Paragraph besagt, dass jeder in bestimmten Notsituationen Hilfe leisten muss, wenn dies erforderlich ist und ihm nach den Umständen auch zuzumuten ist. Insbesondere, wenn dabei keine erhebliche Gefahr für einen selbst entsteht.[20]Dieser Paragraph tritt oftmals in Verbindung mit der Regelung der Garantenpflicht auf.[21]„Diese besagt, dass Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu der suizidalen Person stehen und dadurch eine spezielle Verantwortung für das Leben und die Gesundheit des Betreffenden haben (sog. „Garanten“: Therapeuten, Angehörige, Rettungspersonal etc.) bei einem offensichtlich und unmittelbar bevorstehenden oder ablaufenden Suizidversuch zusätzlich die Pflicht haben, die suizidale Person zu retten und den Suizid zu verhindern. Eine Verletzung der Garantenpflicht kommt einer Unterlassung gleich und entspricht somit einer strafbaren Handlung.“[22]So auch bei Polizeibeamten, indessen Verlauf der Arbeit noch explizierter eingegangen wird. Grundsätzlich ist somit zu sagen, dass der Suizid an sich nicht strafbar ist, es kommt lediglich auf das Handeln beziehungsweise Unterlassen des Umfeldes, somit der potentiellen Helfer, der suizidalen Person an.

2.4 Demographische Verteilung und Methoden suizidalen Handelns

Das Phänomen Suizid ist in allen Gesellschaftsebenen, von jung bis alt, in der Weltbevölkerung vertreten. Lediglich in der Ernsthaftigkeit eines vollendeten beziehungsweise versuchten Suizides und der Durchführungsart lassen sich Unterschiede ausmachen. Diese Thematik lässt sich jedoch auf die einzelnen Ursachen und Motive von Suiziden zurückführen, die im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch erläutert werden. „In Deutschland werden die Suizidzahlen systematisch von den jeweiligen statistischen Landesämtern beziehungsweise dem Statistischen Bundesamt erfasst […]. Die Meldung suizidaler Handlung obliegt dabei der Kriminalpolizei beziehungsweise der jeweiligen Staatsanwaltschaft […].“[23]Hierbei muss die Todesursache in Gruppen eingeteilt werden. Diese Einteilung erfolgt in natürliche, unnatürliche und unklare Todesursache. Die Ausschließung von unentdeckten Suiziden kann nicht gewährleistet werden. Somit wird es immer eine Dunkelziffer von Suiziden und vor allem an Suizidversuchen geben, die nicht statistisch erfasst werden.[24]

Im Jahr 2012 sind insgesamt 869.582 Menschen in Deutschland verstorben. Darunter waren 9.890 Personen, die sich vorsätzlich selbst beschädigt haben. Demnach liegt hier die Bedeutung des selbst beschädigen darin, dass diese Personen einen Suizid begangen haben. Dies macht einen prozentualen Gesamtanteil von 1,1% aus. Von der Gesamtzahl an Suiziden, waren 7.287 Männer und 2.603 Frauen. Damit liegt der höchste Anteil mit 73,7% an Suiziden bei männlichen Personen. Bei den weiblichen Personen hingegen lediglich bei 26,3%.[25]

Betrachtet man den Zeitraum zwischen 1980 und 2012, so sind die Fallzahlen von 18.451 auf 9.890 Suizide gesunken. Der Höhepunkt lag im Jahr 1981 mit einer Suizidanzahl von 18.825. Dahingegen lag der niedrigste Stand im Jahr 2007 mit einer Anzahl von 9.402 bekannt gewordenen Suiziden in Deutschland (siehe Abb. 1).[26]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 – Anzahl der Sterbefälle durch vorsätzliche Selbstbeschädigung (Suizide) in Deutschland in den Jahren von 1980 bis 2012

Im Ländervergleich, zwischen den vier flächenmäßig und nach Einwohnern größten Bundesländern, hat Nordrhein-Westfalen die höchste Suizidrate mit 1.816 (Jahr 2012), dicht gefolgt von Bayern mit 1.713 Suiziden (siehe Abb. 2).[27]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 - Anzahl der Suizide in Deutschland nach den vier größten Bundesländern in den Jahren 2010 bis 2012

Wie oben bereits erwähnt betrifft der Suizid alle Gesellschaftsschichten. Jedoch ist die Durchführung sehr verschieden. Grundsätzlichen werden alle Suizide in zwei Methoden klassifiziert. Man unterscheidet zwischen harten und weichen Suizidmethoden. Zu den harten Methoden gehören: sich erschießen, sich erhängen oder auch sich aus großen Höhen hinunter zu stürzen. Weiter zählen ebenfalls noch zu harten Suizidmethoden ein Sturz vor Eisenbahnen und Kraftfahrzeugen, sowie auch schwere Selbstvergiftungen mit Pestiziden und ähnlichem. Zu den weichen beziehungsweise weicheren Suizidmethoden zählen die vorsätzliche Selbstvergiftung durch Gase oder Medikamente. Hierbei ist zu beachten, dass bei den harten Methoden der Tod sehr wahrscheinlich und sofort eintritt.[28]Ebenso gibt es noch kombinierte Suizide. Dabei wendet der Suizident mehr als eine Suizidmethode an. Hierbei soll sichergestellt werden, dass der Erfolg der Suizidhandlung eintritt.[29]„Bei den weichen Suizidmethoden hingegen bestehen unterschiedliche Risiken und Zeitabstände, zum Beispiel abhängig von der körperlichen Befindlichkeit des Suizidenten, und damit Zeiten der Rettungsmöglichkeit. Weiche Suizidmethoden werden eher dem weiblichen Geschlecht zugeschrieben, was auch als ein Erklärungsansatz für den hohen Anteil überlebender suizidaler Handlungen (Suizidversuchen) bei den Frauen im jüngeren Lebensalter herangezogen wird.“[30]

Im Jahr 2011 haben sich 10.114 Menschen suizidiert. Davon haben sich 4.664 Personen erhängt. Dies macht einen Anteil von 45,9% aus. Weit dahinter kommen erst Methoden, wie Sturz in die Tiefe mit einer Personenanzahl von 917. Darauf folgt die Einnahme von Arzneimitteln und Anderem mit 898 Personen und das sich Überfahren lassen mit 752 Menschen im Jahr 2011 (siehe Abb. 3). Das in Filmen oft zelebrierte erschießen durch Feuerwaffen wurde lediglich 444-mal im Jahr 2011 von Suizidenten gewählt.[31]

Somit ist die Hauptsuizidmethode in Deutschland das Erhängen. Damit weicht Deutschland im europäischen Vergleich ab, denn im übrigen Europa wird das Vergiften, in der Regel mit Arzneimittel, bevorzugt.[32]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3 - Anzahl der Sterbefälle durch Suizid in Deutschland nach Art der vier häufigsten Methoden im Jahr 2011

[...]


[1]Vgl. KOLK, Guido/ WALKOWIAK, Jens: Suizid – Umgang mit gefährdeten Personen, (1. Auflage), Hilden, 2011. S.9.; KÖRNER, Thomas: Suizid - eine epidemiologisch-phänomenologische Anlayse personenbezogener, lebenskontextuell-motivationaler und verhaltensorientierter Aspekte unter besonderer Berücksichtigung des Geschlechts, Frankfurt, 2012. S.61.

[2]Vgl. TherMedius-Institut, Handbuch Psychotherapie, Psychopathologie und Psychiatrie, URL: http://www.hypnoseausbildung-seminar.de/downloads/thermedius-handbuch-psychotherapie-stand-23-10.pdf , Stand: 09.04.2014 [PDF], S.71.

[3]Vgl. Duden/ Bibliographisches Institut GmbH, URL: http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Suizidologie , Stand: 09.04.2014.

[4]Vgl. KÖRNER, T.: S.61.

[5]Vgl. KÖRNER,T.: S.68.; BOSSE, Ulrich: Polizeilicher Umgang mit suizidgefährdeten Menschen. In: Polizei-Info-Report, 31.05.2011, 3. Ausgabe, S.16.

[6]KOLK, G./ WALKOWIAK, J.: S.9.

[7]Vgl. KÖRNER, T.: S.68.

[8]Vgl. KOLK, G./ WALKOWIAK, J.: S.9f.; TherMedius-Institut, Handbuch Psychotherapie, Psychopathologie und Psychiatrie, URL: http://www.hypnoseausbildung-seminar.de/downloads/thermedius-handbuch-psychotherapie-stand-23-10.pdf , Stand: 09.04.2014 [PDF], S.71.

[9]KOLK, G./ WALKOWIAK, J.: S.10.

[10]Vgl. DAVISON, G. C./ NEALE, J. M./ HAUTZINGER, M.: Klinische Psychologie – Ein Lehrbuch, Basel, 2007. [E-Book], S. 349f..; KOLK, G./ WALKOWIAK, J.: S. 11 ff..; KÖRNER,T.: S.40ff..

[11]WOLFERSDORF, Manfred/ ETZERSDORFER, Elmar: Suizid und Suizidprävention, Stuttgart, 2011, S.14.

[12]Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), URL: http://www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/36382/selbstmordattentaeter?p=2,%2027.08.2007 , Stand: 10.04.2014.

[13]KOLK, G./ WALKOWIAK, J.: S.13.

[14]Vgl. WILLEMSEN, Roger: Der Selbstmord: Briefe, Manifeste, literarische Texte, Köln, 2002, S.13.

[15]Grundgesetz (GG) in der gültigen Fassung, Art. 2 GG.

[16]Vgl. KÖRNER, T.: S.52f.; SCHMIDTHÄUSER, Eberhard: Selbstmord und Beteiligung am Selbstmord in strafrechtlicher Sicht. In: Festschrift für Hans Welzel,1974, S.801f.

[17]Vgl. Strafgesetzbuch (StGB) in der gültigen Fassung, § 27 StGB.

[18]Vgl. Focus-Online, Wann ist Sterbehilfe strafbar und was ist erlaubt?, URL: http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-10961/gesetzentwurf-wann-ist-sterbehilfe-strafbar-und-was-ist-erlaubt_aid_315208.html , Stand: 10.04.2014.

[19]Vgl. KÖRNER, T.: S.53f..

[20]Vgl. Strafgesetzbuch (StGB) in der gültigen Fassung, § 323c StGB.

[21]Vgl. BOSSE, U., 31.05.2011: S.16ff..

[22]KÖRNER, T.: S.54f..

[23]WOLFERSDORF, M./ ETZERSDORFER, E.: S.38.

[24]Vgl. ebd.: S.38.

[25]Vgl. Statistisches Bundesamt, URL: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/EckdatenTU.html , Stand: 11.04.2014.

[26]Vgl. Statista GmbH, URL: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/583/umfrage/sterbefaelle-durch-vorsaetzliche-selbstbeschaedigung/ , Stand: 11.04 2014.

[27]Vgl. Statista GmbH, URL: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/218237/umfrage/anzahl-der-suizide-in-deutschland-nach-bundeslaendern/ , Stand: 11.04.2014.

[28]Vgl. WOLFERSDORF, M./ ETZERSDORFER, E.: S.59f.

[29]Vgl. BOHNERT, Michael/ POLLAK, Stefan: Kombinierte Suizide – eine Literaturübersicht. In: Pollak, S. (Hrsg.): Archiv für Kriminologie, Band 213, Freiburg, 2004, S. 138ff..

[30]WOLFERSDORF, M./ ETZERSDORFER, E.: S.60f..

[31]Vgl. Statista GmbH, URL: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/585/umfrage/selbstmordmethoden-in-deutschland-2006/ , Stand: 11.04.2014.

[32]Vgl. KÖRNER, T.: S.222.

Final del extracto de 59 páginas

Detalles

Título
Das Phänomen Suizid. Ursachen und deren Auswirkung auf die Gesellschaft mit Betrachtung polizeilicher Aspekte
Universidad
University of Applied Sciences for Public Administration of North Rhine-Westphalia; Hagen
Calificación
1,0
Autor
Año
2014
Páginas
59
No. de catálogo
V496671
ISBN (Ebook)
9783346008466
ISBN (Libro)
9783346008473
Idioma
Alemán
Palabras clave
phänomen, suizid, ursachen, auswirkung, gesellschaft, betrachtung, aspekte, Dietzel, Selbstmord, Polizei
Citar trabajo
Johannes-Philipp Dietzel (Autor), 2014, Das Phänomen Suizid. Ursachen und deren Auswirkung auf die Gesellschaft mit Betrachtung polizeilicher Aspekte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/496671

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