Die Gerechtigkeitsarten im Buch V der Nikomachischen Ethik


Seminararbeit, 2000

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die historische Entwicklung des Begriffs der Gerechtigkeit

III. Die allgemeine Gerechtigkeit - iustitia universalis (τò νόμιμον)

IV. Die besondere Gerechtigkeit - iustitia particularis (τò ϊσον)
1. Iustitia distributiva (δικαιοσύνη διανεμητική)
2. Iustitia commutativa (δικαιοσύνη διορθωτικη)
3. Iustitia correctiva (τò άντιπεπονθός)

V. Die Billigkeit (έπιείκεια)

VI. Ergebnis

VII. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

In der folgenden Arbeit soll gezeigt werden, welche Arten der Gerechtigkeit Aristoteles im Buch V seiner Nikomachischen Ethik beschreibt. Am Anfang der Bearbeitung steht ein kurzer Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Begriffs der Gerechtigkeit im alten Griechenland. Dies erscheint nützlich, da es zeigt, welche Definition Platon gibt und wie sich die Gerechtigkeit bei Aristoteles von einer inneren zu einer äußeren Qualität wandelt. Darauf folgt die Beschreibung der allgemeinen sowie der besonderen Gerechtigkeit und ihrer Unterformen. Der Schluss der Arbeit nimmt Bezug auf den Begriff der Billigkeit als "eine Art der Gerechtigkeit"[1].

Bei der Literaturauswahl wurde Wert darauf gelegt, unterschiedliche Übersetzungen der Nikomachischen Ethik heranzuziehen, um der ursprünglichen aristotelischen Aussage im griechischen Originaltext so nahe als möglich zu kommen. Übersetzen heißt immer schon Deuten. Eine Nachprüfung ergibt häufig, dass manches in Aristoteles hinein-, nicht herausgelesen wurde. Demnach gibt es innerhalb der Forschung unterschiedliche Ansichten zur Übersetzung einzelner Passagen - so verwendet Dirlmeier nicht den Ausdruck Billigkeit oder Salomon übersetzt "Verteilung der öffentlichen Güter nach Würde" mit Verteilung nach "Maßgabe der Einzahlung". Wo die verwendete Literatur diese Diskrepanzen aufweist, wird in der Arbeit darauf hingewiesen.

Auf die Abschnitte über Natur- und positives Recht im Buch V der Nikomachischen Ethik wird in der Arbeit nicht näher eingegangen. Im Vordergrund stehen die aristotelischen Gerechtigkeitsarten.

II. Die historische Entwicklung des Begriffs der Gerechtigkeit

Für den Begriff der Gerechtigkeit wurde im alten Griechenland lange Zeit einer der vieldeutigen Namen der Göttin Δίκη (Dike) verwendet. Die der Gerechtigkeit zugrunde liegende Tugend hatte ursprünglich noch nicht die Bedeutung, wie sie es im späteren griechischen Denken bekommen sollte. Die Kolonisationszeit, das Aufblühen der Städte und der Wirtschaft sowie der Beginn friedlicherer Zeiten ließen dagegen die Bedeutung der Gerechtigkeit immer mehr anwachsen. Die ritterlichen Tugenden und die Tugenden der Eroberer traten immer mehr in den Hintergrund. Hinzu kamen vielfältige Versuche, dem Staatsleben rechtlich feste Regeln zu geben. Die Gerechtigkeit rückte damit nicht nur wertmäßig auf, sondern es tauchte in dieser Zeit auch erstmalig eine selbständige Bezeichnung für sie auf, nämlich die Bezeichnung, unter welcher sie sich später auch bei Aristoteles findet: dίkaion (δικαιοσύνη).[2]

Platon entwickelte eine erste spezifisch-philosophische Definition: Er bezog die Gerechtigkeit auf die anderen Tugenden. Demnach bestimmt die Gerechtigkeit das Verhältnis des denkenden, fühlenden und des wollenden Seelenteils zueinander und sie verwirklicht innerlich das Vorbild des Urguten im Menschen. Platon reiht hinter den drei antiken Kardinaltugenden Weisheit, Tapferkeit und Mäßigkeit die Gerechtigkeit als vierte Kardinaltugend ein. Nach Platon bestimmt sie die Harmonie dieser Tugenden. Die Gerechtigkeit verwirklicht sich bei ihm darin, dass jeder Stand und jeder Seelenteil ausschließlich "das Seine tut" (ta heautou prattei) (Politeia IV 10, 433d)[3]. Durch Platon trat erstmals neben die vielfältigen begrifflichen Bedeutungen für Gerechtigkeit, die vor allem auf den Sprachgebrauch der Politiker, Juristen und Dichter zurückgingen, eine Deutung des dίkaion, die spezifisch philosophisch und wissenschaftlich durchdacht war.

Wie bei Platon, so ist bei Aristoteles´ frühem Werk, der Topik, die Gerechtigkeit eine das Zusammenwirken der Seelenteile regelnde Tugend. Sie ist eine im einzelnen Menschen tätige, nicht aber auf den anderen bezogene Tugend. Gerechtigkeit richtet sich nach innen, nicht nach außen. Der spätaristotelische Gerechtigkeitsbegriff wird in aller Ausführlichkeit erstmals im Buch IV der Eudemischen Ethik behandelt. Diese Darstellung des Gerechtigkeitsbegriffs stimmt mit derjenigen im Buch V der Nikomachischen Ethik[4] überein. Im Gegensatz zur Topik schildert Aristoteles die Gerechtigkeit nun als eine Tugend, deren entscheidendstes Charakteristikum die Bezogenheit auf den anderen ist (NE V 3, 1130a 13). In der Nikomachischen Ethik ist dieses charakteristische Begriffsmerkmal der Hauptunterschied zu den anderen Tugenden[5]. Für Aristoteles setzt Gerechtigkeit als auch Ungerechtigkeit das Vorhandensein von Mitmenschen voraus. Aus der früharistotelischen inneren Gerechtigkeit ist eine äußere geworden, die sich von den anderen Tugenden durch ihre Beziehung zum anderen Menschen unterscheidet.

III. Die allgemeine Gerechtigkeit - iustitia universalis (τò νόμιμον)

Für Aristoteles ist die allgemeine Gerechtigkeit zuerst diejenige Art der Gerechtigkeit, welche die Befolgung der Rechtsnorm anordnet, die das Gemeinschaftsleben regelt. Aristoteles nähert sich dieser Definition der Gerechtigkeit, indem er zuerst bestimmt, was ungerecht ist:

Ungerecht scheint der Gesetzwidrige zu sein und ebenso der Unersättliche und Ungleiche; dem gemäß wird gerecht sein, wer die Gesetze[6] beobachtet und sich an die Gleichheit hält. Gerecht ist also das Gesetzliche und Gleiche, ungerecht das Widergesetzliche und Ungleiche. (NE V 2, 1129a 31)

Die allgemeine Gerechtigkeit steht bei Aristoteles in Beziehung zu den anderen Tugenden. Sie darf als Grundtugend bezeichnet werden, da sie in sich alle Tugenden schließt. Aristoteles nennt die Gerechtigkeit die vollkommene und die vornehmste der Tugenden (NE V 3, 1129b 26). Er erläutert in weiterer Folge, dass die Gerechtigkeit deshalb vollkommen ist, weil sie als Tugend andern gegenüber und nicht nur für sich angewendet werden kann (NE V 3, 1129b 31). Die allgemeine Gerechtigkeit unterscheidet sich also von den übrigen Tugenden durch ihre Bezugnahme auf den anderen. Sie ist keine Tugend "schlechthin", sondern ist es erst durch ihre Beziehung auf den anderen hin (allotrion agathon). Aristoteles unterscheidet ausdrücklich, dass zwar viele ihre Tugenden im Privatleben ausüben können, dass sie aber unvermögend sind, sie in Beziehung auf den anderen hin auszuüben. Die unmittelbare Ausübung der gerechten Handlung setzt einen anderen, einen Mitmenschen voraus. Man kann aber ohne Mitmenschen andere Tugenden ausüben, wie zum Beispiel Maßhalten und Tapferkeit. Diese Beziehung auf den anderen ist der innere Grund der allgemeinen Gerechtigkeit. Der Mensch soll also nicht nur als Einzelindividuum tugendhaft sein, sondern auch als Mitglied der menschlichen Gemeinschaft[7].

Zur Verdeutlichung zitiert Aristoteles den Ausspruch des Bias: "Die Herrschaft zeigt den Mann"[8]. Der im Amt befindliche steht in Gemeinschaft und in Beziehung zu anderen (NE V 3, 1130a 1). Für Aristoteles muss derjenige, der eine leitende Stelle innerhalb einer menschlichen Gemeinschaft einnimmt, ganz besonders die Tugend der allgemeinen Gerechtigkeit besitzen, da dieser den Grund für sein richtiges Handeln in der allgemeinen Gerechtigkeit findet. In diesem Zusammenhang weist Aristoteles weiter darauf hin, dass es schwer ist, allgemein tugendhaft zu handeln (NE V 3, 1130a 8).

Die allgemeine Gerechtigkeit bezweckt wie alle anderen Tugenden die Glückseligkeit des Menschen. Sie hat aber auch über die Individualtugenden hinausgehende Zwecke, wie Aristoteles in der Politik[9] beschreibt. Die Lehre vom höchsten Gut des Einzelindividuums, welches parallel läuft zum höchsten Gut des Staates, verbindet sich mit dem Begriff der allgemeinen Gerechtigkeit. Tugendhaft und damit glückselig wird ein Staat nur dadurch, wenn alle Bürger ihrerseits tugendhaft sind. Folgerichtig muss demnach der einzelne Staatsbürger auch deshalb tugendhaft sein, damit es die staatliche Gemeinschaft ist[10]. Daher sagt Aristoteles auch von der allgemeinen Gerechtigkeit in der Nikomachischen Ethik:

Wir bezeichnen also in einer Hinsicht als gerecht ein Handeln, welches den Zweck hat, das Glück sowie dessen Komponenten für das Gemeinwesen hervorzubringen und zu erhalten. (NE V 3, 1129b 17)[11]

Daraus ergibt sich, dass der höchste Zweck der staatlichen Gemeinschaft das sittlich Gute und die Glückseligkeit ist.

[...]


[1] Vgl. NE V 14, 1138a 3.

[2] Trude, Begriff der Gerechtigkeit, 1955, S. 19-20.

[3] Platon, Der Staat, 1982, S. 224.

[4] Die Nikomachische Ethik wird im folgenden zitiert nach der Übersetzung von Olof Gigon, in: Aristoteles, Die Nikomachische Ethik, 1998. Wird eine andere Übersetzung bevorzugt, wird gesondert darauf hingewiesen.

[5] Trude, Begriff der Gerechtigkeit, 1955, S. 23-49.

[6] Nach Dirlmeier dürfe man beim Wort "Gesetz" nicht an das säkularisierte BGB denken. "Gesetze" bedeute die Gesamttradition der Polis, den Gemeingeist der Polis. Vgl. Dirlmeier, Erläuterungen, 1983, S. 401.

[7] Trude, Begriff der Gerechtigkeit, 1955, S. 61.

[8] Dirlmeier übersetzt hier mit "Macht prüft Manneswert". Vgl. Aristoteles, Nikomachische Ethik. Übersetzt und kommentiert von Franz Dirlmeier, 1983, S. 97.

[9] Die Politik wird im folgenden zitiert nach der Übersetzung von Franz Susemihl, in: Aristoteles, Politik, 1994.

[10] Vgl. Politik VII 13, 1332a 34.

[11] Nach Übersetzung von Dirlmeier, in: Aristoteles, Nikomachische Ethik, 1983, S. 97.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die Gerechtigkeitsarten im Buch V der Nikomachischen Ethik
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Veranstaltung
Aristoteles lesen
Note
2,0
Autor
Jahr
2000
Seiten
17
Katalognummer
V49668
ISBN (eBook)
9783638460545
ISBN (Buch)
9783638773096
Dateigröße
617 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gerechtigkeitsarten, Buch, Nikomachischen, Ethik, Aristoteles
Arbeit zitieren
Stefan Meingast (Autor:in), 2000, Die Gerechtigkeitsarten im Buch V der Nikomachischen Ethik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49668

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