Diese Arbeit analysiert den Entwurf des § 4j EStG4. Hierfür werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 4j EStG-E, nach einer Einordnung der Lizenzschranke, ausführlich diskutiert. Schwerpunktartig werden dabei die einzelnen Probleme, die sich aus Wortlaut und Systematik der Vorschrift ergeben, aufgezeigt und eventuelle Verbesserungsvorschläge angebracht. Neben der Vereinbarkeit der Norm mit dem sogenannten Nexus-Ansatz des BEPS-Projekts von OECD und G20 sollen auch Probleme verfassungsrechtlicher, unionsrechtlicher und abkommensrechtlicher Natur erörtert werden.
Im Januar 2017 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen verabschiedet. Durch dieses Gesetz wurde auch ein § 4j EStG vorgeschlagen, der den Betriebsausgabenabzug für Lizenzzahlungen einschränken soll, die beim Empfänger aufgrund eines Präferenzregimes nicht oder nur niedrig besteuert werden.
Mit dieser sogenannten Lizenzschranke will die Regierung die Erkenntnisse aus dem BEPS-Projekt von OECD und G20 in bindendes Recht transformieren. Hiervon verspricht sich die Regierung die Verhinderung der Gewinnverlagerung multinationaler Konzerne im Zusammenspiel mit immateriellen Gütern wie Lizenzen durch sogenannte Lizenzboxen im Ausland.
Inhaltsverzeichnis
Bearbeitung
A. Einleitung
B. Einordnung der Lizenzschranke
1. Steuerwettbewerb
2. Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)
3. Unilateraler Alleingang Deutschlands
C. Die Lizenzschranke des § 4j EStG-E
I. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Kritik am Wortlaut
2. Ausnahme in Bezug auf das Markengesetz
II. Persönlicher Anwendungsbereich
1. Lizenzschuldner als Bezugspunkt
a) Überkompensation des deutschen Steuersubstrats
b) Stellungnahme
2. Anknüpfung an § 1 Abs. 2 AStG
3. Ausweitung auf Betriebsstätten
4. Zwischenschaltungsfälle
5. Treaty Override
III. Präferenzregelung
1. Unbekannte Rechtsbegriffe
2. Höhe der Ertragssteuerbelastung
3. Ermittlung der Ertragssteuerlast
IV. Keine Substantielle Geschäftstätigkeit
1. Nexus-Ansatz
2. Stellungnahme zur Umsetzung in der Lizenzschranke
V. Rechtsfolge
1. Verstoß gegen das Objektive Nettoprinzip
2. Niederlassungsfreiheit
VI. Überblick über das Verhältnis zu anderen Normen
VII. Volkswirtschaftliche Erwägungen
D. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert kritisch den Regierungsentwurf zur Einführung des § 4j EStG, der sogenannten Lizenzschranke, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit dem Nexus-Ansatz der OECD sowie verfassungs- und europarechtliche Implikationen zu bewerten.
- Kritische Analyse des Wortlauts und der Systematik des § 4j EStG-E
- Einordnung der Regelung in das BEPS-Projekt von OECD und G20
- Untersuchung der Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Prinzipien (Folgerichtigkeitsprinzip)
- Diskussion der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit im Kontext der Lizenzschranke
- Volkswirtschaftliche Bewertung der geplanten Maßnahmen
Auszug aus dem Buch
1. Steuerwettbewerb
So kam es in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass diverse Staaten in einen Steuerwettbewerb getreten sind. Durch das Einrichten von sog. Lizenzboxen haben sie Anreize für multinationale Unternehmen geschaffen, ihr IP in Ländern mit solchen Lizenzboxen zu konzentrieren. Unter einer Lizenzbox lässt sich dabei ein steuerliches Regime verstehen, welches die Einkünfte aus der Nutzung des IP, also bspw. Lizenzzahlungen, einer im Vergleich besonders niedrigen Besteuerung unterwirft.
Wissenschaftlicher Fortschritt und Innovation stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar, mit dem Wirtschaftswachstum und eine Stabilisierung des Arbeitsmarkts einhergehen. Daher muss es Ziel eines jeden Staates sein, wissenschaftlichen Fortschritt in Form von IP zu fördern. Hochtechnologiestandorte wie Deutschland müssen ihre Konkurrenzfähigkeit auch für die Zukunft gewähren, indem sie bereits heute die Produkte von morgen fördern. Eine steuerliche Begünstigung stellt dabei grundsätzlich ein legitimes Mittel zur Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) dar. Innerhalb der EU haben mittlerweile (Stand 2015) 13 Länder eine solche Lizenzbox eingeführt. Als Begründung wurde auch hier meist die Förderung von FuE-Tätigkeiten genannt.
Der entstandene Steuerwettbewerb ermöglicht jedoch auch die künstliche Verschiebung von IP allein aus steuerlichen Gründen auf Steueroasen, ohne dass die eigentliche Wertschöpfung in diesem Land stattgefunden hat. Aufgrund der Fungibilität von immateriellen Wirtschaftsgütern wie Lizenzen können diese problemlos in Länder mit Lizenzboxen übertragen werden. Statt einer steuerlichen Förderung von FuE kommt es daher vielmehr zu willkürlichen Gewinnverlagerungen von multinationalen Konzernen. Eine steuerliche Privilegierung von substanzlosen Lizenzverwertungsgesellschaften ist meist die Folge. Dieser Entwicklung will § 4j EStG-E entgegenwirken.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in den Gesetzesentwurf zur Lizenzschranke ein und legt die Forschungsziele sowie die methodische Herangehensweise der Arbeit dar.
B. Einordnung der Lizenzschranke: Dieses Kapitel erläutert den steuerlichen Wettbewerb durch Lizenzboxen, das BEPS-Projekt und die Sonderrolle Deutschlands bei der nationalen Umsetzung.
C. Die Lizenzschranke des § 4j EStG-E: Das Hauptkapitel unterzieht die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Entwurfs einer detaillierten Analyse und diskutiert verfassungsrechtliche sowie abkommensrechtliche Bedenken.
D. Resümee: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung des Gesetzesentwurfs und plädiert aufgrund des geringen Steueraufkommens und möglicher politischer Alleingänge für eine kritische Überarbeitung.
Schlüsselwörter
Lizenzschranke, § 4j EStG, BEPS-Projekt, Nexus-Ansatz, Steuerwettbewerb, Gewinnverlagerung, Betriebsausgabenabzug, Lizenzbox, Immaterielle Wirtschaftsgüter, Treaty Override, Folgerichtigkeitsprinzip, Niederlassungsfreiheit, Ertragssteuer, Forschungsförderung, Compliance
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den Entwurf der Bundesregierung für einen neuen Paragraphen 4j EStG, die sogenannte Lizenzschranke, welche den Betriebsausgabenabzug bei grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen einschränken soll.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die internationale Gewinnverlagerung (BEPS), die steuerliche Behandlung von IP-Rechten, der Nexus-Ansatz sowie die verfassungs- und unionrechtliche Vereinbarkeit der neuen nationalen Regelung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist eine kritische Analyse der Tatbestandsmerkmale des § 4j EStG-E, um die Rechtmäßigkeit sowie die Auswirkungen auf den deutschen Innovationsstandort zu prüfen und Verbesserungsvorschläge für den Gesetzgeber abzuleiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse des Gesetzesentwurfs, die sich auf Literatur, Rechtsprechung und die offizielle Begründung stützt, ergänzt durch eine ökonomische Betrachtung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert ausführlich den Anwendungsbereich, die Präferenzregelung, die Ausnahme für substantielle Geschäftstätigkeiten sowie die Rechtsfolgen der Lizenzschranke.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie Lizenzschranke, Nexus-Ansatz, BEPS, Gewinnverlagerung und Objektives Nettoprinzip gekennzeichnet.
Warum wird die Regelung als unilateraler Alleingang bezeichnet?
Die Autorin argumentiert, dass Deutschland mit dem § 4j EStG-E vorprescht, obwohl die EU-Richtlinie ATAD keine Lizenzschranke vorsieht und man damit den harmonisierten Konsens des BEPS-Projekts gefährdet.
Welche Rolle spielt das Folgerichtigkeitsprinzip in der Argumentation?
Die Arbeit führt aus, dass die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs gegen das Folgerichtigkeitsprinzip aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen könnte, da die steuerliche Leistungsfähigkeit der deutschen Gesellschaft fälschlicherweise von der ausländischen Besteuerung abhängig gemacht wird.
Wie bewertet der Autor die wirtschaftliche Bedeutung der Lizenzschranke?
Das Resümee fällt negativ aus: Da das erwartete Steuereinkommen gering ist und Deutschland als Hochtechnologiestandort Verluste durch Behinderung grenzüberschreitender Investitionen fürchtet, wird das Vorhaben als volkswirtschaftlich wenig lohnenswert eingeschätzt.
Welcher Verbesserungsvorschlag wird bezüglich des Anwendungsbereichs gemacht?
Es wird vorgeschlagen, die Beteiligungsquote für nahestehende Personen von 25 % auf eine Mehrheit der Stimmrechte zu erhöhen, um die Kohärenz mit anderen Vorschriften zu wahren und den administrativen Aufwand zu senken.
- Arbeit zitieren
- Danny Baron (Autor:in), 2017, Kritische Würdigung des Entwurfs eines Paragraphen 4j EStG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/496755