Das dienstliche Weisungsrecht ist durch Rechtsvorschriften, arbeitsvertragliche Vereinbarungen und die allgemeine Fürsorgepflicht der ArbeitgeberIn begrenzt. Rechtswidrige Anordnungen brauchen grundsätzlich nicht ausgeführt werden. Dabei besteht auch Kündigungsschutz. Schwieriger wird jedoch die Beurteilung von Fällen, in denen Weisungen zwar gesetzeskonform sind, aber nicht mit den moralischen Prinzipien bzw. mit dem Gewissen des Arbeitnehmers vereinbar sind. Dabei stellt sich die Frage, ob auch in diesen Fällen der Arbeitnehmer entgegen den Weisungen des Arbeitgebers handeln darf. Vorstellbar wären Fälle, in denen aus Gewissensgründen ein Arbeitnehmer eine Weisung ignoriert, wodurch dem Unternehmen ein großer finanzieller Schaden zugefügt wird. In diesem Fall stellt sich auch die Frage, inwiefern der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig werden könnte. Diese Fragestellung stellt den Ausgangspunkt der Arbeit dar.
Die besondere Relevanz dieser Fragestellung ergibt sich aus der Tatsache, dass in der Vergangenheit viele grausame Taten gerade aus dem Grund passiert sind, weil moralisch unhaltbaren – aber zu diesem Zeitpunkt rechtskonformen – Anweisungen Folge geleistet wurde. Die Arbeit zeigt auf, ob die österreichische Legislative aus arbeitsrechtlicher Sicht Anreize bietet, moralisch fragwürdigen Anweisungen nicht zu folgen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation und Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Fragestellungen
1.3 Methodische Vorgehensweise
1.4 Aufbau der Arbeit
2 Begriffsdefinitionen
2.1 Arbeitnehmer
2.2 Weisung
2.3 Gewissen und Recht
3 Weisungsrecht
3.1 Allgemeines
3.2 Grenzen des Weisungsrechts
4 Weisungen und Gewissenskonflikte
4.1 Gewissensfreiheit als Grundrecht
4.2 Gesetzliche Bestimmungen
4.3 Gerichtliche Beurteilung eines Gewissenskonflikts
4.3.1 Der Gewissenskonflikt wurde vorhergesehen bzw. war vorhersehbar
4.3.2 Der Konflikt wurde nicht vorhergesehen bzw. war nicht vorhersehbar
4.3.3 Gewissenswandel der ArbeitnehmerIn
5 Schadenersatzrecht
5.1 Schaden
5.2 Verursachung
5.3 Rechtswidrigkeit
5.4 Verschulden
5.5 Schadenbemessung
6 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
6.1 Anwendungsbereiche
6.2 Verschuldensausmaß
6.3 Mäßigungskriterien
7 Fazit
7.1 Zusammenfassung
7.2 Beantwortung der Forschungsfrage
7.3 Handlungsempfehlungen
7.3.1 Handlungsempfehlungen für ArbeitgeberInnen
7.3.2 Handlungsempfehlungen für ArbeitnehmerInnen
7.4 Persönliche Stellungnahme
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die zivilrechtliche Haftungssituation von ArbeitnehmerInnen, die sich aus Gewissensgründen weigern, rechtskonforme Weisungen ihrer ArbeitgeberInnen auszuführen, sofern dadurch dem Unternehmen ein finanzieller Schaden entsteht.
- Rechtliche Grundlagen des Weisungsrechts und der Fürsorgepflicht
- Grundrechtliche Verankerung und juristische Einordnung der Gewissensfreiheit
- Gerichtliche Beurteilungskriterien für Gewissenskonflikte (insb. Vorhersehbarkeit)
- Haftungsrechtliche Konsequenzen gemäß Schadenersatzrecht und Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
Auszug aus dem Buch
Gerichtliche Beurteilung eines Gewissenskonflikts
Infolge der gerichtlichen Beurteilung eines Gewissenskonflikts ist einleuchtend, dass folgende „Extremlösungen“ gänzlich ausscheiden: Einerseits verbietet die grundrechtliche Verankerung der Gewissensfreiheit, diese in einem Vertragsverhältnis völlig unbeachtet zu lassen, und andererseits würde sich eine Privatrechtsordnung „selbst aus den Angeln heben“, wenn diese „der Weltanschauung eines Vertragspartners ohne Grenzen Vorrang vor der Vertragserfüllungspflicht“ einräumen würde. (Grassl-Palten 1994, S. 34 f.)
Grundsätzlich ist eine Gewissensentscheidung zunächst bloß „zur Kenntnis zu nehmen“ (Grassl-Palten 1994, S. 15). Die Glaubhaftmachung des Glaubens- oder Gewissenskonflikts ist für die weitere Vorgehensweise entscheidend (vgl. Konzen/Rupp 1990, S. 39). Die bloße Behauptung von Gewissenskonflikten kann nicht ausreichen, denn dies würde den „Grundsatz der Vertragstreue völlig seines Sinns zu entleeren.“ Im Sinne der „Grundregel der Beweislastverteilung“ hat im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses die ArbeitnehmerIn als SchuldnerIn der Leistungspflicht den Gewissenskonflikt zu beweisen, welchen diese behauptete, um sich von ihrer „Leistungspflicht zu befreien“. Prinzipiell ist ein Beweis im strengen positiven Sinne zu erbringen. Jedoch entzieht sich das Gewissen als die innere Haltung eines Menschen eines strengen „naturwissenschaftlichen“ Beweises, weshalb die reine Glaubhaftmachung ausreichend ist – wie dies etwa früher im Zuge der Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensnot einer Zivildienstkommission glaubhaft zu machen war. Nach erfolgter freier richterlicher Beweiswürdigung kann die Entscheidung lauten, dass der behauptete „seelische Notstand“ mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ besteht. Diese Entscheidung wird aufgrund der Beurteilung von diversen Indizien getroffen werden. (Grassl-Palten 1994, S. 15 f.)
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Vorstellung der Problemstellung, der Forschungsfrage sowie der methodischen Herangehensweise zur Untersuchung von Gewissenskonflikten im Arbeitsverhältnis.
2 Begriffsdefinitionen: Juristische Klärung der zentralen Fachbegriffe Arbeitnehmer, Weisung sowie Gewissen und Recht.
3 Weisungsrecht: Darstellung der allgemeinen Grundlagen und der rechtlichen Grenzen des Weisungsrechts im Rahmen von Dienstverhältnissen.
4 Weisungen und Gewissenskonflikte: Analyse der Gewissensfreiheit als Grundrecht und die prozessuale sowie inhaltliche Vorgehensweise bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
5 Schadenersatzrecht: Erläuterung der allgemeinen Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche bei Vertragsverletzungen.
6 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz: Untersuchung der spezifischen arbeitsrechtlichen Haftungsprivilegien und Mäßigungskriterien für ArbeitnehmerInnen.
7 Fazit: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfrage, Ableitung von Handlungsempfehlungen sowie eine persönliche Stellungnahme des Verfassers.
Schlüsselwörter
Gewissenskonflikt, Weisungsrecht, Arbeitnehmerhaftung, Schadenersatzrecht, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, Treuepflicht, Fürsorgepflicht, Gewissensfreiheit, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Rechtsprechung, Haftungsminderung, Rechtsphilosophie, Vertragsstreue, Vorhersehbarkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht die arbeitsrechtliche Zulässigkeit und die zivilrechtlichen Haftungsfolgen, wenn eine ArbeitnehmerIn aufgrund von Gewissensgründen eine rechtskonforme Weisung des Arbeitgebers verweigert.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Untersuchung?
Zentral sind das österreichische Arbeits- und Schadenersatzrecht, die Rolle der Gewissensfreiheit in Dienstverhältnissen sowie die Anwendung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DHG) als Haftungsprivileg.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Beantwortung der Forschungsfrage, inwiefern eine ArbeitnehmerIn schadenersatzpflichtig wird, wenn sie aus Gewissensgründen Weisungen ignoriert und dem Unternehmen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewandt?
Die Untersuchung basiert auf einer literaturbasierten Forschungsarbeit, die klassische juristische Einführungsliteratur, interdisziplinäre rechtsphilosophische Quellen sowie einschlägige Gesetzestexte und OGH-Entscheidungen heranzieht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Kernbegriffe, die Darstellung des Weisungsrechts, die Analyse von Gewissenskonflikten inklusive der gerichtlichen Beurteilung sowie die Untersuchung der schadenersatzrechtlichen Haftungsbedingungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen Gewissenskonflikt, Weisungsrecht, Arbeitnehmerhaftung, Schadenersatzrecht, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) und die Abwägung zwischen Treuepflicht und Gewissensfreiheit.
Warum ist das Kriterium der Vorhersehbarkeit so wichtig?
Die Vorhersehbarkeit eines Gewissenskonflikts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist ein entscheidendes Indiz für die Rechtmäßigkeit der Leistungsverweigerung und beeinflusst maßgeblich, ob Schadenersatzansprüche seitens des Arbeitgebers als berechtigt angesehen werden.
Welche Rolle spielt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz bei der Mäßigung?
Das DHG ermöglicht in bestimmten Fällen eine Mäßigung oder den gänzlichen Erlass von Schadenersatzforderungen, insbesondere dann, wenn der Schaden nur leicht fahrlässig verursacht wurde und eine Unverhältnismäßigkeit zwischen Gehalt und Schadenshöhe vorliegt.
Können Gewissensgründe eine schadenersatzwirksame Weisungsverweigerung immer rechtfertigen?
Nein. Laut der Arbeit, insbesondere unter Verweis auf OGH-Rechtsprechung, rechtfertigen selbst glaubhafte Gewissensgründe die Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht nicht, wenn es sich lediglich um subjektive Auffassungen handelt.
Welche Empfehlung gibt der Autor für die Praxis?
Der Autor empfiehlt Arbeitgebern und Arbeitnehmern bereits im Aufnahmeprozess eine offene Kommunikation über gewissensproblematische Arbeitsaufgaben, um Konflikte proaktiv zu minimieren.
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- Alexander Hölzl (Author), 2017, Grenzen des dienstlichen Weisungsrechts. Schadenersatzpflicht bei weisungswidrigen Handlungen aus Gewissensgründen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/496776