Die Europäische Aktiengesellschaft (sog. "Societas Europaea", kurz: SE) als neue, supranationale Rechtsform erfreut sich bei europäischen Konzernen zunehmender Beliebtheit. Unternehmen wie Allianz, BASF, Fresenius oder Porsche stehen kurz vor einer Umwandlung oder haben sie bereits erfolgreich durchgeführt.
Die Arbeit befasst sich zunächst mit den Gründungsmöglichkeiten einer Europäischen Aktiengesellschaft sowie den möglichen Problemen bei Wahl eines monistischen Leitungssystems (ein Verwaltungsorgan statt ein Leitungs- und ein Aufsichtsorgan) um anschließend im Detail die Mechanismen zu erläutern, die zu einer Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft führen sollen.
Gliederung
1. Einleitung
2. Societas Europaea: Europäische Aktiengesellschaft
2.1 Gründungstatbestände
2.2 Leitungsstruktur: monistisches und dualistisches System
3. Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft
3.1 Vorrang der Verhandlungslösung
3.2 Auffangregelung
4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die durch die EU-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) und die zugehörige Richtlinie zur Beteiligung der Arbeitnehmer (SE-RL) geschaffenen Rahmenbedingungen für die Mitbestimmung bei der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Dabei wird analysiert, wie sich unterschiedliche Gründungsformen und Leitungsstrukturen auf die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer auswirken und welche Bedeutung der Verhandlungslösung sowie der gesetzlichen Auffangregelung zukommt.
- Gründungstatbestände und ihre Auswirkungen auf die Mitbestimmung
- Leitungsstrukturen: Vergleich zwischen monistischem und dualistischem System
- Mechanismen der Verhandlungslösung über das besondere Verhandlungsgremium (BVG)
- Funktionsweise und Anwendung der gesetzlichen Auffangregelung
- Herausforderungen für deutsche Unternehmen im europäischen Kontext
Auszug aus dem Buch
3.1 Vorrang der Verhandlungslösung
Nach Offenlegung eines Gründungsplans für eine SE haben die Unternehmensleitungen der betroffenen Gesellschaften ihre Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmer selbst davon in Kenntnis zu setzen. Diese sind dann aufgefordert, ein sog. besonderes Verhandlungsgremium (BVG) zu bilden, das sich mit dem Vertretungsorgan der Unternehmensleitungen im Wege von freien Verhandlungen über eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der zukünftigen SE verständigen soll40. Die Richtlinie gibt dabei die Mindestinhalte41 einer „freien Vereinbarung“ vor. „Beteiligung der Arbeitnehmer“42 umfasst die drei Stufen Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung.43 In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass die SE-RL das deutsche Mitbestimmungsmodell dem niederländischen Kooptationsmodell gleichsetzt, was faktisch nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.44
Der Weg der Verhandlungslösung über ein BVG in der SE wurde von der Richtlinie über Europäische Betriebsräte übernommen.45 Die geografische Repräsentation im BVG der EBR-Richtlinie trat jedoch hier zugunsten einer proportionalen Zusammensetzung in den Hintergrund.
Ausschlaggebend für die Verteilung der Sitze im BVG ist zuvorderst die Arbeitnehmerquote im jeweiligen Mitgliedsstaat.46 Für jeweils volle 10% und für einen Bruchteil davon erhält dieser einen regulären Sitz. Bleibt die Belegschaftsstärke unter 10%, erhält der Mitgliedstaat dennoch zumindest einen Sitz. Im Ergebnis ergibt sich die Zahl der Sitze durch das Aufrunden der Prozentsätze.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert den Hintergrund der SE-VO und SE-RL sowie das Ziel der Arbeit, die darin verankerten Arbeitnehmerbeteiligungsrechte näher zu beleuchten.
2. Societas Europaea: Europäische Aktiengesellschaft: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Gründungstatbestände der SE sowie deren Auswirkungen auf die Leitungsstrukturen in monistischen und dualistischen Systemen.
3. Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft: Das Kapitel detailliert den Prozess der Verhandlungslösung durch ein besonderes Verhandlungsgremium und erläutert die gesetzliche Auffangregelung im Falle des Scheiterns von Verhandlungen.
4. Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Auswirkungen der neuen EU-Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Attraktivität für deutsche Unternehmen.
Schlüsselwörter
Societas Europaea, SE, Mitbestimmung, Europäische Aktiengesellschaft, SE-VO, SE-RL, Arbeitnehmerbeteiligung, besonderes Verhandlungsgremium, BVG, Auffangregelung, Leitungsstruktur, monistisches System, dualistisches System, SE-Betriebsrat, Unternehmensmitbestimmung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die neuen EU-rechtlichen Regelungen zur Mitbestimmung von Arbeitnehmern bei der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und deren Umsetzung in nationales Recht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Gründungsmodalitäten einer SE, die Auswirkungen auf die Mitbestimmungsrechte, der Vergleich von monistischen und dualistischen Leitungsstrukturen sowie der Mechanismus der Verhandlungslösung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Komplexität der Mitbestimmungsregeln zu durchleuchten und aufzuzeigen, welche Konsequenzen diese für die beteiligten Arbeitnehmer und die Attraktivität der Rechtsform für Unternehmen haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Analyse auf Basis der EU-Verordnungen, Richtlinien und der relevanten Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Gründungsvoraussetzungen, der Leitungsstrukturen sowie detaillierte Ausführungen zum Verhandlungsprozess der Arbeitnehmervertreter und der gesetzlichen Auffangregelung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Societas Europaea (SE), Mitbestimmung, SE-Verordnung (SE-VO), SE-Richtlinie (SE-RL) sowie das besondere Verhandlungsgremium (BVG).
Warum ist die Wahl des Leitungssystems für die Mitbestimmung wichtig?
Da sich das deutsche Mitbestimmungsmodell stark auf das dualistische System (Vorstand/Aufsichtsrat) stützt, führt die Wahl des monistischen Systems zu einer neuen Problemstellung, bei der Leitung und Kontrolle in einem einzigen Organ zusammenfallen.
Was passiert, wenn die Verhandlungen im BVG scheitern?
Scheitern die Verhandlungen über eine freie Vereinbarung, tritt die gesetzliche Auffangregelung in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein Negativbeschluss gefasst wird.
- Quote paper
- Andreas Bauer (Author), 2005, Neue EU-Regelungen hinsichtlich der Mitbestimmung zur Gründung von Aktiengesellschaften (Stand 2005), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49679