Die vorliegende Arbeit analysiert kritisch die EU-Charta der Grundrechte und stellt in diesem Zusammenhang verschiedene Organe der EU vor.
Menschenrechte sind selbst im heutigen einundzwanzigsten Jahrhundert nicht selbstverständlich. Man muss hier nur die Zwangsheirat von Minderjährigen oder auch die Kinderarbeit in Textilfabriken ansprechen. Viele Länder missachten die Menschenrechte noch heute, es fehlt immer noch eine weltweite Akzeptanz dieser Rechte, die seit mehr als 60 Jahren erklärt wurden und allen Menschen zusteht, egal welcher Herkunft, welches Geschlecht, welche Religion, welche gesellschaftliche oder staatliche Stellung oder welches Alter. Aus diesem Grund sollte man sicherstellen, dass diese Würde des Menschen durch staatliche Eingriffe sowie Jedermann geachtet werden sollte. Es ist notwendig Menschenrechte als "Grundrechte" in nationale Verfassungen, aber auch internationale Abkommen zu verankern, sodass sie geschützt und einklagbar sind.
So ist es auch mit der Europäischen Union und den Unionsbürgern. Durch die EG-Verordnungen, die unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat verbindlich sind, und die EG-Richtlinien, die der Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten bedürfen, wurden Hoheitsrechte ausgeübt, welche jedoch bis zum Ende der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nur dem Staat vorbehalten waren. Da die Unionsbürger immer mehr durch den Europäischen Rat beeinflusst wurden, war ein grundrechtlicher Schutz innerhalb dieser Union letztendlich unverzichtbar.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Entstehungsgeschichte der Charta
2.1 Die Idee
2.2 Die Entstehung
3. Überblick über den Inhalt der Charta
3.1 Der Inhalt
3.2 Die Ziele
4. Die Bindungswirkungen der Charta
4.1 Der Anwendungsbereich
4.2 Die Grundrechtsverpflichteten
4.2.1 Die Union und ihre Organe
4.2.2 Die Mitgliedsstaaten
4.3 Die Grundrechtsberechtigten
5. „Schönheitsfehler“ der Charta
5.1 Differenzierte Grundrechtsschranken
5.2 Europäische Verfassungsbeschwerde
6. Schlusswort
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Entstehung, den inhaltlichen Aufbau sowie die rechtliche Bindungswirkung der EU-Charta der Grundrechte, um deren Rolle als Instrument zur Gewährleistung von Grundrechten innerhalb der Europäischen Union kritisch zu bewerten.
- Historische Entwicklung und Genese der Grundrechtecharta
- Struktur und inhaltliche Schwerpunkte der Charta-Titel
- Rechtliche Bindungswirkung für Union und Mitgliedsstaaten
- Anwendungsbereich und Kreis der Grundrechtsberechtigten
- Kritische Analyse von Defiziten und fehlenden Rechtsschutzmechanismen
Auszug aus dem Buch
2.2 Die Entstehung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) reagierte auf die entsprechende Grundrechtssicherung der Unionsbürger. Durch Bezugnahme auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Rechtsvergleiche nationaler Grundrechte der Mitgliedsstaaten sollten europäische Grundrechte entwickelt werden.
Auf der Tagung des Europäischen Rates in Köln (3. und 4. Juni 1999) wurde auf Initiative der deutschen Bundesregierung beschlossen, dass ein Entwurf für solch eine Charta erstellt werden soll. Am 15. und 16. Oktober 1999 wurde auf der Tagung des Europäischen Rates in Tampere die Zusammensetzung des Komitees präzisiert.
Dieser „Konvent“ setzte sich aus 15 Beauftragten der Staats- und Regierungschefs, 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments, 30 von den nationalen Parlamenten entsandten Mitglieder und einem Mitglied der Europäischen Kommission zusammen; außerdem waren je zwei Beobachter des EuGH und des Europarates (darunter ein Mitglied des EGMR) beteiligt.
Er nahm seine Arbeit im Dezember 1999 auf und wählte den damaligen Bundespräsidenten der BRD Roman Herzog zum Vorsitzenden.
In den nächsten neun Monaten erarbeiteten diese Mitglieder in intensiven Debatten, breitgefächerten Anhörungen gesellschaftlicher Gruppen der damaligen Beitrittskandidaten der EU und wichtiger Institutionen einen Entwurf der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der im Oktober 2000 veröffentlicht wurde. Erst auf dem EU-Gipfel in Nizza im Dezember 2000 sollte entschieden werden, „ob und auf welche Weise die verabschiedete Charta in den EU-Vertrag aufgenommen werden kann.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Notwendigkeit des Schutzes von Grundrechten und führt in die Bedeutung der Charta für Unionsbürger ein.
2. Die Entstehungsgeschichte der Charta: Dieses Kapitel zeichnet den Weg von der initialen Idee bis zur offiziellen Erarbeitung und Verabschiedung durch den Konvent nach.
3. Überblick über den Inhalt der Charta: Es werden die verschiedenen Titel der Charta, von der Würde des Menschen bis zu den justiziellen Rechten, sowie deren allgemeine Zielsetzung erläutert.
4. Die Bindungswirkungen der Charta: Hier wird der Anwendungsbereich der Charta definiert und geklärt, inwieweit die Union und die Mitgliedsstaaten rechtlich daran gebunden sind.
5. „Schönheitsfehler“ der Charta: Das Kapitel kritisiert bestehende Lücken, insbesondere im Bereich der Grundrechtsschranken und der fehlenden europäischen Verfassungsbeschwerde.
6. Schlusswort: Das Fazit fasst die Rolle der Charta als wichtigen Meilenstein zur Legitimation der EU zusammen, weist jedoch auf die noch bestehenden Herausforderungen hin.
Schlüsselwörter
EU-Charta der Grundrechte, Europäische Integration, Menschenrechte, Grundfreiheiten, Europäischer Gerichtshof, Rechtsbindung, Konvent, Unionsbürger, Grundrechtsschutz, Verfassungsrecht, Solidarität, Justizielle Rechte, Anwendungsbereich, EU-Recht, Grundrechtsschranken
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, deren Entstehung, Struktur und rechtlicher Relevanz für das Unionsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind die historische Genese der Charta, ihr inhaltlicher Aufbau, die rechtliche Bindungswirkung für Organe und Mitgliedsstaaten sowie die kritische Reflexion ihrer Schwächen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die Charta als Instrument zur Grundrechtssicherung auf EU-Ebene zu analysieren und zu prüfen, ob sie den Schutzbedürfnissen der Unionsbürger in der Praxis gerecht wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Bearbeitung verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Literaturanalyse, bei der auf etablierte Werke zum Europarecht sowie auf primäre und sekundäre Quellen der EU zurückgegriffen wird.
Was wird schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Entstehung, eine detaillierte Inhaltsanalyse, die Untersuchung der Bindungswirkung sowie eine kritische Auseinandersetzung mit fehlenden Schutzmechanismen.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Wichtige Begriffe sind Grundrechtecharta, Europäische Union, Konvent, Bindungswirkung, Grundrechtsberechtigte und Rechtsschutz.
Warum wird die Charta im Text kritisch hinterfragt?
Der Autor hinterfragt die Charta, weil sie im Vergleich zu nationalen Verfassungen Schwächen in der Ausgestaltung der Grundrechtsschranken aufweist und keine direkte europäische Verfassungsbeschwerde vorsieht.
Welche Rolle spielen die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Charta?
Die Mitgliedsstaaten sind an die Charta gebunden, wenn sie EU-Recht durchführen, umsetzen oder anwenden, jedoch nicht bei rein nationalen Angelegenheiten außerhalb des Unionsrechts.
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- Anonym (Autor:in), 2018, Über die EU-Charta der Grundrechte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/496841