Leitbilder der Altstadterneuerung - Das Beispiel Wolfenbüttel


Term Paper (Advanced seminar), 2004

16 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhalt

1. Einführung

2. Historische Entwicklung der Altstadterneuerung ab 1945 in Deutschland und heutiger Stand

3. Gründe und Möglichkeiten der Einbindung der Bevölkerung in städtebauliche Prozesse

4. Charakteristika von Fachwerkhäusern und Altbauten und daraus resultierende Probleme für die Altstadtsanierung

5. Beispiele für Sanierungskonzepte und deren Problematik anhand der Altstadt Wolfenbüttels/Niedersachsen
5.1 Chronologische Abläufe der Wolfenbütteler Stadtsanierung
5.2 Enge Str. 22
5.3 Ecke Lustgarten 10/Echternstraße 1a
5.4 Entwicklungen und Probleme der Wolfenbütteler Stadtsanierung in den letzten 25 Jahren

6. Zusammenfassung

7. Literatur

1. Einführung

Diese Hausarbeit soll eine Einführung in die Konzeption der Altstadtsanierung in der BRD geben. Über die Frage nach der historischen Entwicklung soll auf den momen-tanen Stand der Altstadtsanierung in Deutschland eingegangen werden. Hierbei wird mit der Entwicklung ab 1945 begonnen, da ein größerer historischer Abriss den Rahmen der Hausarbeit sprengen würde. Auch auf die Stadterneuerung in der ehemaligen DDR kann mit Rücksicht auf den Umfang der Arbeit nur kurz eingegangen werden.

Es soll die Frage nach Gründen und Möglichkeiten der Partizipation der Bevölkerung an städtebaulichen Prozessen geklärt werden, bevor eine Darstellung über die charakte-ristischen Merkmale von Altbauten den Einstieg in den Anwendungsteil bildet.

Hier werde ich am Beispiel Wolfenbüttels Vorgehensweisen und Problematiken von Stadterneuerungsmaßnahmen exemplarisch verdeutlichen und auf deren Probleme eingehen.

Im abschließenden Reflektionsteil beleuchte ich kritisch meine Hausarbeit und fasse die Ergebnisse kurz zusammen.

2. Historische Entwicklung der Altstadterneuerung ab 1945 in Deutschland und heutiger Stand

Eine geordnete Stadterneuerung unter Berücksichtigung der Bausubstanz und histo-rischem Wert gab es direkt nach dem zweiten Weltkrieg nicht. Wichtigere Ziele wurden verfolgt, tausende Wohnungen fehlten, waren durch den Krieg komplett vernichtet worden und ein Großteil der deutschen Bevölkerung war obdachlos. Hier musste zu-nächst für Wohnraum gesorgt und Kriegsschäden beseitigt werden. Hinzu kam, dass nach dem Krieg die Bevölkerungszahlen in der Bundesrepublik Deutschland anstiegen und so auch von dieser Seite Wohnraum gefragt war.

Im Zuge dessen traten Bausünden gehäuft in den 50er und 60er Jahren auf. Die Alt-substanz wurde punktuell entfernt und „neue, lichte Häuser“[1] wurden gebaut. An vielen Stellen wurden anstatt teurer Dachziegeln Pappimitate zur Neudeckung von Dächern benutzt, die die Belüftung des Holzes verhinderten und zur Vermoderung beitrugen.

Erst 1971 wies der Deutsche Städtetag öffentlichkeitswirksam unter dem Motto „Rettet unsere Städte jetzt“ darauf hin, in welche schwieriger Lage sich die Städte in Bezug auf den Umgang mit Altbauten und deren historischer Vergangenheit befanden. Eine bun-desweite Diskussion über das bauliche Erbe sowie die gesellschaftliche Bedeutung historischer Bauten schloss sich an.

1972 rief die UNESCO-Kommission den Arbeitskreis „Historische Stadtkerne“ ins Leben. Dieser analysierte Altbausanierungen im Ausland und versuchte einen Transfer auf historische Altstädte in der Bundesrepublik Deutschland.

Mitte bis Ende der 70er Jahre traten, angeschoben durch das Europäische Denkmal-schutzjahr 1975[2], in allen alten Bundesländern Denkmalschutzgesetze in Kraft, deren Aufgabe es ist „die Kulturdenkmäler zu schützen und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen sowie auf die Abwendung von Gefähr-dungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken“[3]. Zudem definiert es, welche Objekte schützenswert sind, und benennt zuständige Behörden. Außerdem weist es auf die Erhaltungspflicht der Eigentümer hin. Hier heißt es: „Eigentümer und Be-sitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln[4] “. Zudem gibt es den Behörden Möglichkeiten an die Hand, bei vermuteten Zuwiderhandlungen einzuschreiten, notfalls mit polizeilicher Gewalt.

Aufgrund des Inkrafttretens dieses Gesetzes war es nun wesentlich schwieriger, alte Bausubstanz niederzureißen und somit möglicherweise Jahrhunderte alte Kultur zu zerstören.

Folgende Verfahrensschritte sind, dem neuesten Gesetz folgend, notwendig, bevor ein Modernisierungsvertrag zwischen Bauherr und Stadt zu Stande kommt:

- Der Eigentümer meldet Interesse an der Sanierung seines Gebäudes an
- Es erfolgt eine gemeinsame Besichtigung des Objektes und eine grobe Einschätzung des finanziellen Aufwandes der anstehenden Sanierung/Modernisierung
- Der Eigentümer beauftragt einen Architekten seiner Wahl mit der Bestandsaufnahme, Mängelerfassung und der Erarbeitung eines Modernisierungskonzeptes
- Dieses Konzept wird mit der städtischen Bauaufsicht und der Denkmalpflege abgestimmt
- Nach Vorliegen des endgültigen Sanierungskonzeptes und einer detaillierten Kostenschätzung durch den Architekten erfolgt der Abschluss eines Modernisierungsvertrages mit dem Eigentümer
- Der Vertrag wird der jeweiligen Bezirksregierung zur Anerkennung vorgelegt.
- Nach Anerkennung der Maßnahme und dem Vorliegen der Baugenehmigung kann mit der Sanierungsmaßnahme begonnen werden[5]

Abgesehen von der Erhaltung der historischen Baussubstanz verfolgt die Kommunal-politik aber auch noch andere Ziele.

So wichtig die Erhaltung alter Bausubstanz ist, so wichtig ist es auch andere Gesichtspunkte zu betrachten. In Zeiten der Globalisierung treten zunehmend auch wirtschaftliche Fragestellungen in den Vordergrund. So werden Städte immer häufiger Ziel strategischer Bewertungen über ihre Situation und ihre Chancen („benchmarking“).

Dies ruft die Kommunalpolitik dazu auf, sich kritisch mit folgenden Fragestellungen zu beschäftigen, die auch große Auswirkungen auf die Altstadterneuerung haben.

Unbestritten ist

- daß die Vision von der Zukunft der Stadt wichtig für die Unterstützung politisch gewollter Vorhaben durch die Öffentlichkeit und durch Investoren ist,
- daß für die wirtschaftliche Entwicklung ein sektoral übergreifender Ansatz entscheidend ist, der auf der sozialen, baulichen und Umweltsituation aufbaut,
- daß Investitionen in starkem Maße durch die Förderung der ortsansässigen Wirtschaft unterstützt werden,
- daß die Qualität von Gebäuden, Planung und Infrastruktur wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg und zur Sicherheit im öffentlichen Raum beiträgt - gleichzeitig aber auch das positive Image einer Stadt entscheidend prägt.[6]

[...]


[1] Peißker, Stefanie/Raue, Paul Josef: Fachwerk in Hornburg – Wenn Häuser erzählen. Braunschweiger Zeitungsverlag. Braunschweig 2003. S. 30.

[2] Zahn, Dr. Volker: Sanieren und Entwickeln – Leitbilder und Entwicklungskonzepte für die Lübecker Altstadt. In: Wohnungsbau und Stadtsanierung in Lübeck – In sozialer Verantwortung. Grundstücksgesellschaft >Trave< mbH. Hammonia Verlag, Lübeck 2003.

[3] www.landesdenkmalamt-bw.de/denkmalschutzgesetz.html

[4] ebda.

[5] Hueske, Karl Ernst: „Wir warten dringend auf Fördermittel“. Braunschweiger Zeitung vom 23.08.2004. S. 78

[6] www.kas.de/publikationen/1999/3523_dokument.html

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Details

Title
Leitbilder der Altstadterneuerung - Das Beispiel Wolfenbüttel
College
Christian-Albrechts-University of Kiel  (Geographisches Institut)
Course
Probleme der Wohnungswirtschaft
Grade
2,0
Author
Year
2004
Pages
16
Catalog Number
V49699
ISBN (eBook)
9783638460811
ISBN (Book)
9783640353200
File size
534 KB
Language
German
Keywords
Leitbilder, Altstadterneuerung, Beispiel, Wolfenbüttel, Probleme, Wohnungswirtschaft
Quote paper
André Sperlich (Author), 2004, Leitbilder der Altstadterneuerung - Das Beispiel Wolfenbüttel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49699

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