Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die Einführung einer neuen Überlassungshöchstdauer im Zuge der Reform des AÜG vom 01. April 2017 zu analysieren und aus Sicht eines Leiharbeitnehmers zu bewerten. Es werden die Rechtsunsicherheiten des § 1 I b AÜG und die verschiedenen Meinungen der Rechtswissenschaft dazu dargestellt.
Daraus soll eine Schlussfolgerung und somit eine erste Einschätzung möglicher Problematiken erfolgen. Eine offizielle Evaluation über die Anwendung des Gesetzes durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, findet nach § 20 AÜG erst im Jahr 2020 statt. Dennoch wird hier auch eine erste Bewertung der neuen Regelung vorgenommen. Aufgrund des Schutzzwecks der Reform und des AÜG gegenüber den Leiharbeitnehmern, wird die Bewertung der neuen Überlassungshöchstdauer aus Sicht eines Leiharbeitnehmers vorgenommen.
Die Arbeit beginnt mit der Skizzierung der Ausgangslage und der Problemstellung. Es folgen die Grundlagen der für die Bewertung der AÜG-Reform wichtigen Begrifflichkeiten. Hierbei werden die Begriffe Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher erläutert, um eine einheitliche Basis für die weiteren Ansätze zu schaffen.
Dem folgt der Rückblick auf die historische Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland, beginnend mit den ersten gesetzlichen Regelungen ab 1922, über die Einführung des ersten AÜG 1972, bis zur aktuellen Reform des AÜG vom 01. April 2017. Anschließend wird der Kern der Arbeit im Kapitel Änderungen durch die AÜG Reform vom 01. April 2017: die Überlassungshöchstdauer die Einführung der neuen Überlassungshöchstdauer dargestellt. Verschiedene Meinungsstreits in der Rechtswissenschaft zu Rechtsunsicherheiten bezüglich der Überlassungshöchstdauer werden gegenübergestellt und dazu wird Stellung bezogen.
Dem schließt sich eine erste Bewertung der Einführung der Überlassungshöchstdauer aus Sicht des Leiharbeitnehmers an. Die Auswirkungen, die die Reform mit sich bringen könnte, werden vorgestellt. Die Arbeit wird mit einer Schlussbetrachtung und einem kleinen Ausblick in die mögliche arbeitsrechtliche Zukunft der Arbeitnehmerüberlassung beendet.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Ausgangslage und Problemstellung
II. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
B. Allgemeine Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung
I. Arbeitnehmerüberlassung
II. Leih- und Zeitarbeitnehmer
III. Verleiher und Entleiher
C. Rückblick: Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
I. Anfänge der Arbeitnehmerüberlassung
II. Die Hartz-Gesetze von 2003: grundlegende Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
III. Europäischer Einfluss und Entwicklung des AÜG ab 2008
IV. Die AÜG-Reform vom 01. April 2017
1. Hintergrund und Ziel der Reform
2. Inhalte der Reform
D. Änderungen durch die AÜG-Reform vom 01. April 2017: die Überlassungshöchstdauer
I. Hintergrund und Ziel
II. Fristberechnung
1. Allgemeines
2. Die kalendarische Fristberechnungsmethode
3. Quasi-kaufmännische Fristberechnungsmethode
4. Stellungnahme
III. Unterbrechungsmöglichkeiten
1. Allgemeines
2. Kurzzeitige Unterbrechungen innerhalb des Überlassungszeitraums
3. Kurzzeitige Unterbrechungen zwischen den Einsätzen
4. Unterbrechungen von mehr als drei Monaten
IV. Übergangsregelung
V. Personen- und Betriebsbezug
1. Personenbezug
2. Betriebsbezug
VI. Abweichende Regelungen
1. Tarifgebundener Entleiher
2. Nicht tarifgebundener Entleiher
3. Maximale Überschreitung
VII. Sanktionen bei Verstoß gegen § 1 I b AÜG
1. Fingiertes Arbeitsverhältnis und Festhaltenserklärung
2. Versagungs- oder Widerrufsgrund der Verleiherlaubnis
3. Ordnungswidrigkeit
4. Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrates
E. Bewertung der Einführung der Überlassungshöchstdauer aus Sicht des Leiharbeitnehmers
I. Ursprünglich geplante Folgen
II. Mögliche Folgen für den Leiharbeitnehmer
1. Allgemeines
2. Folgen der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer
3. Folgen der Ausnahmen nach § 1 I b 3 ff. AÜG
F. Schlussbetrachtung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Masterarbeit analysiert die Einführung der Überlassungshöchstdauer durch die AÜG-Reform vom 01. April 2017 und bewertet diese aus der Perspektive von Leiharbeitnehmern. Dabei wird untersucht, wie das Gesetz mit bestehenden Rechtsunsicherheiten umgeht, ob es neue Probleme schafft und inwieweit die gesetzlichen Ziele tatsächlich erreicht werden können.
- Analyse der gesetzlichen Grundlagen und der Historie der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland.
- Untersuchung der Fristberechnung und verschiedener Unterbrechungsmöglichkeiten.
- Diskussion über den Personen- vs. Betriebsbezug der Überlassungshöchstdauer.
- Bewertung von Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen das AÜG.
- Kritische Würdigung der Auswirkungen auf Leiharbeitnehmer sowie der Bedeutung abweichender tarifvertraglicher Regelungen.
Auszug aus dem Buch
Die kalendarische Fristberechnungsmethode
Die kalendarische Fristberechnung berechnet die Überlassungshöchstdauer nach einem im Kalender eindeutig bestimmbaren Zeitraum. Dieser Betrachtung folgend beginnt die Fristberechnung mit dem ersten Tag des tatsächlichen Arbeitseinsatzes nach § 187 II BGB und endet mit dem letzten Tag nach § 188 II BGB. Eine Rückrechnung auf den Monatsbeginn findet nicht statt, auch wenn der Einsatz innerhalb eines Monats beginnt. Wird im vorliegenden Fall von einer Fristberechnung ab dem 01.04.2017 ausgegangen, so wäre der letzte Tag der Überlassung der 30.09.2018. Dementsprechend läge hier im Ergebnis eine Überlassungsdauer von 548 Tagen vor, eine Überlassung in den Monaten April bis September.
Für die kalendarische Fristberechnung spricht die vom BAG vorgenommene Einordnung in ununterbrochene und unterbrochene Fristverläufe. Das Urteil und die damit verbundene Klassifizierung, erfolgten in Hinblick auf die Fristberechnung einer tariflichen Vorschrift, die ähnlich § 1 I b AÜG in Satz 1 eine Mindestfrist und in Satz 2 die Feststellung eines ununterbrochenen Verlaufs regelte. Das BAG wandte isoliert für Satz 1 und die Berechnung einer ununterbrochenen Frist die §§ 187, 188 BGB an. Der Wortlaut „aufeinanderfolgende Monate“ in § 1 I b 1 AÜG kann als zusammenhängende oder ununterbrochene Frist gewertet werden. § 191 BGB hingegen setzt einen nicht zusammenhängenden und damit unterbrochenen Fristverlauf voraus. Zudem würde mit seiner Anwendung die Achtzehnmonatsfrist bereits einige Tage vor Ablauf der 18 Monate enden, was dem Gesetzeswortlaut widerspricht. Damit können sowohl das Urteil des BAG als auch der Wortlaut des § 1 I b 1 AÜG als Argument für eine Anwendung der kalendarischen Berechnung verwendet werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland ein und umreißt die Problemstellung sowie das Ziel der Arbeit vor dem Hintergrund der Reform von 2017.
B. Allgemeine Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung: Das Kapitel erläutert die zentralen Begriffe und definiert das rechtliche Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer.
C. Rückblick: Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland: Dieser Abschnitt zeichnet die historische Entwicklung des AÜG von den Anfängen bis zur Reform 2017 nach und verdeutlicht den stetigen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf.
D. Änderungen durch die AÜG-Reform vom 01. April 2017: die Überlassungshöchstdauer: Hier wird der Kern der Arbeit behandelt, inklusive der komplexen Fristberechnungsfragen, Unterbrechungsmöglichkeiten sowie der Diskussion um Personen- und Betriebsbezug.
E. Bewertung der Einführung der Überlassungshöchstdauer aus Sicht des Leiharbeitnehmers: Dieses Kapitel bewertet die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen kritisch hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile für die betroffenen Leiharbeitnehmer.
F. Schlussbetrachtung und Ausblick: Der abschließende Teil fasst die Ergebnisse zusammen und wagt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung sowie die kommende Evaluation.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, AÜG, Überlassungshöchstdauer, Fristberechnung, Arbeitnehmerschutz, Betriebsbezug, Entleiher, Verleiher, Reform 2017, Arbeitsrecht, Gleichbehandlung, Tarifvertrag, Unterbrechungsmöglichkeiten, Zeitarbeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom 01. April 2017, insbesondere mit der Wiedereinführung und Ausgestaltung einer Überlassungshöchstdauer.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Leiharbeit, die historische Entwicklung des AÜG sowie die spezifischen Regelungen zur Höchstdauer der Überlassung und deren Auswirkungen auf die Akteure.
Was ist die zentrale Forschungsfrage der Untersuchung?
Die Arbeit analysiert, ob die Einführung der Überlassungshöchstdauer den Schutz der Leiharbeitnehmer tatsächlich verbessert oder ob sie eher zu neuen Rechtsunsicherheiten und praktischen Schwierigkeiten führt.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzesmaterialien, der Rechtsprechung (insbesondere BAG-Urteilen) und der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine fundierte Darlegung der Grundlagen, eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Fristberechnung und der Auslegung der Gesetzesänderungen sowie eine Bewertung der Folgen für Leiharbeitnehmer.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Neben dem zentralen Begriff der Arbeitnehmerüberlassung prägen Begriffe wie Überlassungshöchstdauer, 18-Monatsfrist, Fristberechnungsmethoden und der Schutz des Leiharbeitnehmers die Arbeit.
Warum ist die Wahl der Fristberechnungsmethode so umstritten?
Die Wahl ist umstritten, da das AÜG keine eindeutigen Regelungen trifft und die Anwendung der kalendarischen im Vergleich zur quasi-kaufmännischen Methode zu unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Gesamtdauer der Überlassung führt.
Welche Rolle spielt der Betriebsbezug in der Argumentation des Autors?
Der Autor argumentiert, dass der Betriebsbezug bei der Bestimmung der Höchstdauer sinnvoller ist als der Rechtsträgerbezug, da dies der Systematik anderer Arbeitnehmerschutzgesetze entspricht und eine praxisnähere Anwendung ermöglicht.
Welche Bedeutung haben tarifvertragliche Ausnahmen für die Praxis?
Tarifvertragliche Ausnahmen sind von hoher praktischer Relevanz, da sie Flexibilität ermöglichen, gleichzeitig jedoch die Gefahr bergen, den beabsichtigten Schutz des Leiharbeitnehmers durch sehr lange Überlassungszeiträume zu untergraben.
Wie ist die Schlussfolgerung des Autors zur Wirksamkeit der Reform?
Der Autor zieht ein eher ernüchterndes Fazit: Das Hauptziel der Reform, Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zu begrenzen, wird aufgrund unklarer Regelungen und komplexer Umgehungsmöglichkeiten nur unzureichend erreicht.
- Arbeit zitieren
- Nathan Hauck (Autor:in), 2019, Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 01. April 2017, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/497099