Die Verletzung der Menschenwürde durch sexuelle Gewalt. Physische, psychische und soziale Folgen für betroffene Frauen


Term Paper, 2019

37 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Die Menschenwürde
2.1. Der Begriff der Menschenwürde
2.2. Verletzung der Menschenwürde
2.3. Erniedrigung und Selbstachtung

3. Gewalt
3.1. Ausmaße der Gewalt
3.2. Ursachen und Hintergründe
3.3. Hilfe- und Beratungsstellen

4. Häusliche Gewalt
4.1. Beziehungsverhältnisse
4.2. Der Gewaltkreislauf

5. Sexuelle Gewalt
5.1. Rechtliche Aspekte
5.2. Vergewaltigungsarten
5.3. Forschungsergebnisse

6. Folgen für die Opfer sexueller Gewalt
6.1. Körperliche Folgen
6.2. Psychische Folgen
6.3. Soziale Folgen

7. Die Täter
7.1. Täteranalyse
7.2. Charakterisierung der Täter

8. Abschlussbetrachtung

9. Literaturverzeichnis

1. Einführung

Häusliche sowie sexuelle Gewalt ist ein in unserer Gesellschaft und über viele Kulturen hinweg sehr präsentes und polarisierendes Thema. Vorfälle wie die Vergewaltigung einer jungen Frau in Delhi im Jahre 2012 und insbesondere die Resonanz darauf weltweit zeigen, wie sehr diese Thematik die Menschen emo- tional aufwühlt und beschäftigt.1 Schnell werden in einer oft emotionsgeladenen Debatte Rufe laut nach rigorosen Strafen für die Täter. Sexuelle Gewalt gegen Frauen verletze die Menschenwürde und habe tiefgreifende Folgen für das Le- ben des Opfers, so die Argumentation. Auch wenn eine solche Begründung in- tuitiv logisch und nachvollziehbar klingt, so muss dennoch überprüft werden ob diese Betrachtungsweise auf empirischen und philosophischen Tatsachen auf- baut und falls ja, inwiefern genau die Menschenwürde von Opfern sexueller Gewalt verletzt wird. Das ist die Forschungsfrage, der sich diese Arbeit widmen wird. Aufgrund unseres persönlichen Interesses für dieses Thema haben wir uns mit dieser Forschungsfrage intensiv beschäftigt.

Um uns mit der gesamten Thematik auseinander setzen zu können, nutzten wir überwiegend Fachliteratur, welche sich den Thematiken der häuslichen Gewalt, der sexuellen Gewalt und der Menschenwürde widmen. Diese fanden wir durch eine fachliche Beratung in der Stadtbibliothek Leipzig und durch Internetrecher- chen heraus.

Zu Beginn dieser wissenschaftlichen Arbeit definieren wir die Begriffe der Men- schenwürde, der Gewalt im allgemeinen Sinne und der häuslichen sowie der sexuellen Gewalt. Im Anschluss daran zeigen wir auf, welche körperlichen, psy- chischen und sozialen Veränderungen eine Frau durch die erfahrene Gewalt erleben muss. Zudem thematisieren wir die allgemeine Täterrolle und welche Vorurteile diese beinhaltet. Den Abschluss unserer wissenschaftlichen Arbeit bildet unser Fazit.

2. Die Menschenwürde

Im Folgenden wird der Begriff der Menschenwürde im Allgemeinen thematisiert und erläutert. Außerdem werden die Begriffe „Erniedrigung“ und „Selbstach- tung“ definiert.

2.1. Der Begriff der Menschenwürde

Der Begriff der Menschenwürde wird erstmals 1945 zu einem bedeutenden Rechtsbegriff, als er 1945 in die Charta der Vereinten Nationen aufgenommen wird und schließlich 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum obersten Verfassungsprinzip gemacht wird. Dass die Würde des Men- schen gerade in diesem Zeitraum Bedeutung fand, erklärt sich anhand der his- torischen Ereignisse. Diese Idee des grundsätzlichen und bedingungslosen Rechts auf Würde einer jeden Person war eine Antwort auf die Gräueltaten der Nationalsozialisten, des Stalinismus, sowie auf das gesamte Leid der Bevölke- rung, welches durch den Zweiten Weltkrieg hervorgebracht wurde.

Ebenso spielt die Menschenwürde im Deutschen Grundgesetz, das 1949 ver- abschiedet wurde, eine große Rolle. Sie wird diesem wie folgt vorangestellt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“2 Auch gegenwärtig hält sie weiteren Ein- zug in Verfassungstexte und völkerrechtliche Verträge. Doch trotz des hohen Gewichts, welches dem Konzept Menschenwürde beigemessen wird, ist sie ein streitbarer Begriff. Einen solch grundlegenden und von Natur aus allgemeingül- tigem Begriff wie ‚Würde‘ klar, präzise und einheitlich zu definieren scheint vor unterschiedlichen soziokulturellen Hintergründen schwierig. Das Hauptproblem liegt also in seiner Unbestimmtheit. Denn obwohl die Menschenwürde das Fun- dament vieler Verfassungen bildet, bleibt die inhaltliche Bestimmung meist vage und unscharf.

Die Beliebigkeit der Verwendung des Begriffes gibt Anlass zu der Sorge, ob sein hoher Stellenwert überhaupt gerechtfertigt ist. Wir sehen die Menschen- würde als etwas, das allen Menschen universalistisch, egalitaristisch und indivi- dualistisch den gleichen Status beimisst und den gleichen Schutzanspruch ga- rantieren soll.

2.2. Verletzung der Menschenwürde

Wir beziehen uns immer auf die Menschenwürde, wenn wir mit Verletzungsfäl- len konfrontiert werden. Es scheint, als gebrauchen wir diesen Begriff intuitiv, wenn es um höchste moralische Übel geht. Wir haben also ein intuitives Ver- ständnis dafür, wann die Menschenwürde bedroht oder verletzt wird.3 Eine Menschenwürdeverletzung bezieht sich auf Situationen oder Handlungen, die unter keinen Umständen gerechtfertigt werden können. Nach Schaber lautet die Definition wie folgt: „Menschenwürde ist kein physisches Gut, sondern ein mo- ralischer Anspruch, der – und das ist das Entscheidende – verletzt wird, wenn eine Person erniedrigt wird. Einem Menschen Würde zuzusprechen, bedeutet demnach, ihm das moralische Recht zuzuerkennen, nicht erniedrigt zu werden. Jede Person hat, weil und insofern sie als Träger von Menschenwürde aufge- fasst wird, einen berechtigten Anspruch, von anderen in einer bestimmten Wei- se behandelt zu werden bzw. in einer bestimmten Weise leben zu können.“4 Diese Definition verlangt also danach nicht die Tat an sich zu betrachten, son- dern sich vielmehr mit den Konsequenzen für das Opfer auseinander zu setzen und entsprechend zu überprüfen ob die Tat eine Erniedrigung nach sich zieht.

2.3. Erniedrigung und Selbstachtung

Aber was genau heißt es, gedemütigt oder erniedrigt zu werden? Ebenso gilt es zu überlegen, ob ausnahmslos jeder Demütigungs- oder Erniedrigungsakt eine Menschenwürdeverletzung bedeutet. Schaber meint: „Jemand, so könnte man sagen, ist erniedrigt, wenn er sich selbst nicht mehr achtet. Diese Umstände können das Ergebnis des (beabsichtigten) Handelns von Personen sein, sie können jedoch ebenso gut strukturelle Ursachen haben. Jemanden zu erniedri- gen heißt demnach, ihm die Möglichkeit zu nehmen, sich selbst zu achten. Und de- Annäherung an einen Begriff“, 2003, S. 12 f. dementsprechend liegt eine Verletzung der Menschenwürde dann vor, wenn eine Person in einer Weise behandelt wird, die es ihr nicht länger erlaubt sich selbst zu achten.“5 Was bedeutet es aber, „sich selbst zu achten“? Geht mit dem Verlust der Selbstachtung auch der Verlust der Menschenwürde einher? Wir verneinen diese Frage. Die Menschenwürde ist nicht verlierbar, denn wir verstehen sie als moralisches Recht, nicht erniedrigt zu werden. Dieses morali- sche Recht, nicht erniedrigt zu werden, gilt für jeden Menschen, überall und zu jeder Zeit. Allerdings wird deutlich, dass es eine Verletzlichkeit der Menschen- würde geben kann. Die Würde des Menschen wird dann verletzt, wenn dieser erniedrigt wird und er infolgedessen seine Selbstachtung verliert. Damit ist ge- meint, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, Wertschätzung gegenüber ihres Selbstbildes aufzubringen und unfähig ist, seinen eigenen Lebensentwurf zu bewahren. Eine Menschenwürdeverletzung ist demnach eine tief reichende Wunde, die möglicherweise nie wieder heilen wird. Zusätzlich könnte man an- nehmen, dass die Erniedrigung, welche den Kern der Menschenwürdeverlet- zung bildet, nicht allein den Verlust der Selbstachtung bedeuten muss, sondern auch als das Fehlen der Achtung seitens anderer betrachtet werden kann. Nach Carl Rogers Persönlichkeitstheorie ist die Entwicklung eines positiven Selbst- konzepts verbunden mit den Bedürfnissen des Individuums sowohl nach positi- ver Wertschätzung durch sich selbst als auch nach positiver Wertschätzung durch andere.6 Das bedeutet nun einerseits, dass ein Mensch in seiner Würde getroffen ist, wenn als Folge von Erniedrigung seine Selbstachtung sinkt. Ande- rerseits kann eine Menschenwürdeverletzung auch bedeuten, dass eine Aner- kennung dieser Person und ihres individuellen Selbstbildes seitens der Gesell- schaft verweigert wird, also die positive Wertschätzung und Achtung durch an- dere entfällt. Hieraus lässt sich eine Doppelseitigkeit der Verletzlichkeit der Menschenwürde folgern, welche wir fortan annehmen.

3. Gewalt

Bevor man sich mit den verschiedensten Thematiken und den Unterkriterien der Gewalt, wie der sexuellen und der häuslichen Gewalt, auseinander setzen kann, muss man zunächst erst einmal den Begriff im allgemeinen in Betracht ziehen und untersuchen. Da es im alltäglichen Sprachgebrauch eine Menge Definitionen von Gewalt gibt, sollte man sich zunächst die wissenschaftliche Definition anschauen, in welcher Godenzi wie folgt beschreibt: „Gewalt im so- zialen Nahraum umfasst schädigende interpersonale Verhaltensweisen, inten- diert oder ausgeübt in sozialen Situationen, die bezüglich der beteiligten Indivi- duen durch Intimität und Verhäuslichung gekennzeichnet sind.“7 Genau ge- nommen heißt dies also, dass Gewalt im persönlichen und sozialen Lebens- raum eines Individuums stattfindet, in welchem dann verschiedenste schädi- gende und persönliche Verhaltensformen und Verhaltensweisen ausgeübt wer- den, welche das Individuum oder die Individuen durch körperliche oder andere soziale Maßnahmen erfahren müssen.8 Ein Individuum kann hierbei jedes Le- bewesen sein, gegen welches man Gewalt ausüben oder welches gegen einen selbst Gewalt ausüben kann.

3.1. Ausmaße der Gewalt

Wenn man die Ausmaße der Gewalt genauer beleuchten möchte, sollte man darauf achten, dass sämtliche Gewalttaten nicht nur in sozial ärmeren Schich- ten unserer Gesellschaft, sondern sowohl in mittelständigen, als auch in aka- demischen Beziehungsverhältnissen und Lebensräumen auftreten und je nach Art und Weise der ausgeübten Gewalt mittelmäßig bis stark ausgeprägt sein können. Das heißt, sowohl Arbeitssuchende, als auch Arbeitende bis hin zu Ärzten/-innen, Akademikern/-innen und Professoren/-innen können Gewalt ge- genüber anderen Personen, ihren Partnern oder aber auch Partnerinnen aus- üben.9

In Betracht auf den vorangegangenen Lebensstandard der betroffenen und ge- waltausübenden Personen muss man jedoch auch die Nationalitäten berück- sichtigen, in welchen die Gewalt eine nicht zu seltene Thematik darstellt.10 Oft- mals werden durch unsere zahlreichen Medien viele Situationen und Gewalt- verbrechen zu einseitig, zu gering oder gar nicht thematisiert. Dabei heißt es bei den Gewaltverbrechen, welche aktuell angesprochen und in den Medien reprä- sentiert werden, dass es sich dabei wiederholt um Täter mit eher südländischer Herkunft handelt. Deswegen hat sich der allgemeine Gewaltgedanke im Zu- sammenhang mit der immer noch aktuellen Asylpolitik in den Köpfen der Bevöl- kerung weitestgehend festgesetzt. Dahingehend muss man jedoch ebenso be- rücksichtigen, dass gerade diese einseitigen Berichterstattungen dazu führen, dass die Gewalt als solches ausgeblendet wird und man sich ausschließlich auf die Nationalitäten konzentriert. Ganz im Gegenteil zu diesem einseitigen natio- nalen Denken, gibt es im Hinblick auf die Ausübungen der Gewalttaten jedoch ein weites Spektrum der verschiedensten Nationalitäten und der beteiligten Länder. Dabei beschränkt sich die ausführende Gewalt, welche im Lebensraum eines Menschen auftritt, nicht auf eine Nationalität oder das Land in welchem man sich befindet. Unter Betrachtung der vorangegangen Thematik kann man also feststellen, dass sich Gewalt in sämtlichen Bevölkerungsschichten, Natio- nalitäten und dementsprechend auch in sämtlichen Ländern zu finden ist, aus- geübt wird und es ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den beteiligten Län- dern gibt. Das heißt, statistisch gesehen ist die ausgeführte Gewalt in allen be- teiligten Ländern etwa gleichermaßen stark ausgeprägt.11 Dabei passieren die- se Gewalttaten alle zum Leid der gewalterfahrenden Person. Denn die Opfer der Gewalttaten können sowohl Kinder, Frauen, Männer als auch ältere Men- schen und Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen ihres Körpers, also sprich Menschen mit seelischen, psychischen und physischen Behinderungen werden.

Um jedoch eine genauere Aussage bezüglich der Opfer von Gewalttaten treffen zu können, muss man beachten, dass das Alter der gewalterfahrenden Perso- nen regelrecht irrelevant ist. Denn ebenso wie bei der Vielfalt der Nationalitäten, kann man über ein typisches Gewaltopfer keine Aussagen treffen.12 Denn das typische Frauen-Gewaltopfer, welches viele Menschen in den Köpfen haben, wenn es beispielsweise um die Thematik der sexuellen und häuslichen Gewalt geht, kann man nicht pauschalisieren. Um dahingehend eine bestimmte Opfer- bilanz zu ziehen, müsste man die Gewalttaten und die Hintergründe der Ge- walttaten in die verschiedenen Kategorien einordnen. Somit kann man ein diffe- renzierteres und eindeutigeres Bild dahingehend bekommen, wer beispielswei- se häufiger Opfer von sexueller Gewalt wird, oder wer von Handgreiflichkeiten nach dem Diskothekenbesuch häufiger betroffen ist. Die selbe Problematik stellt sich auch bei den Tätern dar. Denn auch im Bezug auf ein bestimmtes Täterbild kann man keine genauen Aussagen treffen, da mittlerweile auch viele Frauen Täter von Gewalttaten sein können. Auch hier gilt es wieder die verschiedenen Sachbereiche der Gewalt zu unterscheiden und zu differenzieren, welches wir im späteren Verlauf anstreben.

3.2. Ursachen und Hintergründe

Die ausschlaggebenden Gründe, die zu den verschiedensten Gewalttaten füh- ren können, richten sich weitestgehend nicht nach den Tätern oder den Täte- rinnen, sondern eher nach den verschiedensten Einflüssen und Bedürfnissen. Diese können von Person zu Person komplett unterschiedlich sein, sich ändern oder verfestigen. Die Veränderungen oder Verfestigungen können sogar soweit gehen, dass die Gewalttaten über Wochen, Monate und Jahre hinweg andau- ern und sich so die Beziehung zwischen den beiden oder mehreren Gewalt- partnern immer kontinuierlicher verhärtet. Häufig geht es nämlich dem Täter oder der Täterin darum, ihre Interessen oder ihre Bedürfnisse durchsetzen zu wollen, ohne dass sie dabei sofort bemerken, dass sie der gegenüberliegenden Person oder den Personen erheblichen Schaden zufügen.

Gründe für die Gewaltausübung können aber auch mangelnde Fähigkeiten zur Aggressions- und Konfliktbewältigung sein.13 Im Grunde genommen heißt dies, dass die Täter oder die Täterinnen Schwierigkeiten damit haben, intra- und in- terpersonelle Konflikte - also Konflikte mit sich selbst und mit der sozialen Um- welt - im sachlichen Kontext zu bewältigen und dadurch oftmals erhöhtes Ag- gressionspotential gegenüber anderen Menschen zeigen. Von einer unaufge- räumten Wohnung, hinweg über die Arbeitslosigkeit, bis hin zur ungewollten Schwangerschaft können viele Feinheiten Auslöser der Konflikte, der Streitig- keiten und gegebenenfalls auch der Handgreiflichkeiten werden.14 Sobald es jedoch zu größeren und schwerwiegenderen Auseinandersetzungen kommt, bleiben diese oftmals nicht nur im häuslichen Rahmen. Außenstehende, wie Nachbarn, Verwandte oder sogar Bekannte bemerken diese Vorfälle. Wenn dies jedoch geschieht, werden viele von ihnen versuchen zu helfen, aber kön- nen die Situationen häufig nicht verstehen oder nachvollziehen. Wiederholt ist das für alle Beteiligten jedoch nicht leicht und wird oft unterschätzt. Wenn man bemerkt, dass gegen eine Person in jeglicher Form Gewalt erhoben wird, muss man immer prüfen, ob diese Gewalttaten eine gravierende Verletzung der Men- schenwürde nach sich zieht. In jenem Fall gibt es jedoch viele Hilfen und An- sprechpartner für Menschen, welchen solche Taten widerfahren sind. Für die direkt beteiligten Personen ist es jedoch oftmals nicht leicht, sich Hilfe zu holen oder mit anderen Menschen über die erfahrene Gewalt zu sprechen. Grund da- für ist, dass oftmals die Angst besteht, dass die Folgen daraufhin noch gravie- render werden.

3.3. Hilfe- und Beratungsstellen

Genau diese Situationen und Vorkommnisse sind jedoch Alltagssituationen für die polizeilichen, ärztlichen und sozialen Hilfeunternehmen. Tagtäglich werden die Hilfestellen und die Polizei kontaktiert und mit vielen Gewalttaten in Verbin- dung gebracht. Aber auch sogenannte Paartherapien und Paarberatungen kön- nen schon ein großer Anfang zur Selbsthilfe und zur Verbesserung der Bezie- hungsqualitäten darstellen. In Bezug auf die sexuelle und die häusliche Gewalt gibt es jedoch noch viele weitere Hilfsangebote, an welche sich betroffene Per- sonen in solch einer Situation wenden können. Unteranderem befinden sich in den meisten Städten Opferberatungsstellen, welche sich auf die genauen und differenzierten Bedürfnisse der Opfer spezialisiert haben. Diese Beratungsstel- len bieten oftmals auch die Möglichkeit eines Hilfetelefons an, welches die Be- troffenen in Anspruch nehmen können. Sobald die akute Gewalt jedoch zur chronischen Gewalt im sexuellen oder häuslichen Rahmen wird, greifen in den meisten Fällen Frauen mit ihren Kindern wiederholt auf die Hilfe eines Frauen- hauses zurück. Dort finden sie Schutz und sind vor der Tyrannei ihrer Partner gesichert, da sich diese Häuser unter einer unbekannten Adresse befinden. Diese sind für unbefugte Personen schwer zu finden. Die betroffenen Frauen können diese jedoch über die Polizei oder über die Auskunft in Erfahrung brin- gen. Somit kann eine intensivere und optimalere Beratung, Begleitung und Un- terstützung für jede einzelne dieser Personen gewährleistet werden.15 Immer häufiger werden die Hilfen aber nur kurzzeitig in Anspruch genommen und be- reits aufgegebene Anzeigen, sowie Strafanträge werden vermehrt zum Leid der betroffenen Menschen von ihnen selbst fallen gelassen. Genau für dieses Ver- halten gibt es hingegen mehr als genügende Anlässe, denn die Opfer bagatelli- sieren, also verharmlosen die Gewalttaten abermals. Gründe dafür können sein, dass die Opfer die Taten als geringfügiger betrachten, als sie in Wirklich- keit sind. In Folge dessen haben staatliche Interventionen und Hilfestellen oft- mals nicht die Möglichkeit, die Betroffenen von der Realität zu überzeugen.16 In Betrachtung auf die vorangegangene Bedeutung von Gewalt im allgemeinen lässt sich diese komplexe Thematik in viele Unterkriterien gliedern, damit man im späteren Arbeitsalltag differenzierte Aussagen zu Einzelfällen in praxisorien- tierten Situationen treffen kann.

4. Häusliche Gewalt

Die im besonderem Maße weit verbreitetste und ausgeprägteste Form der Ge- walt ist die häusliche Gewalt. Im Bezug auf die sexuelle Gewalt gibt es zur häuslichen Gewalt einige Unterschiede, aber auch viele Gemeinsamkeiten. Denn auch hier heißt es in der wissenschaftlichen Definitionen, welche Büchler wie folgt beschreibt: „Häusliche Gewalt umfasst jede Verletzung der körperli- chen oder seelischen Integrität einer Person, die unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird.“. Des weiteren deklariert Schwander: „Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen in- nerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähn- lichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.“.17 Im Grunde genommen spricht man also von häuslicher Gewalt, sobald eine überlegene Person körperliche, beziehungsweise geistige gewalt- ausübende Verhaltensweisen gegenüber einer anderen, gewalterfahrenden Person zeigt und somit seine Überlegenheit und die Beziehungsverhältnisse der beiden Gewaltpartner zu einander ausnutzt.

4.1. Beziehungsverhältnisse

Beziehungsverhältnisse können unter anderem in einer Freundschaft, in einer Familie, in einer Ehe oder in sonstigen Beziehungsgeflechten auftreten. Auf- grund dieser Tatsache können ebenso auch ehemalige Lebenspartner bestimm- te gewalttätige Verhaltensweisen gegenüber der gewalterfahrenden Person aufweisen. Infolge dessen zeichnet sich die häusliche Gewalt nicht dadurch aus, dass sie immer in den eigenen vier Wänden der gewalterfahrenden oder der gewaltausübenden Person stattfindet. Der Begriff beschreibt vielmehr die Beziehungsverhältnisse der Personen untereinander. Dennoch gibt es vermehrt den Fall, dass sich die Gewalttaten der häuslichen Gewalt in der Wohnung der betroffenen Personen wieder finden und auch ausgeübt werden. Dadurch, dass die Täter und die Opfer oftmals einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt aufwei- sen, ist es für Außenstehende meistens sehr schwer sich in die verschiedenen Situationen hinein zu versetzten, welche die gewalterfahrende Person erleiden muss.18 Selbst die Opfer der häuslichen Gewalt merken selbst erst spät, dass sie schon längst tief in den Gewalttaten stecken, denn meistens entwickelt sich Gewalt im häuslichen Rahmen langsam und ohne gravierende Hintergründe. Um auf die Ausmaße der häuslichen Gewalt aufmerksam zu machen, wurde 2003 eine deutsche Studie zu genau dieser Thematik durchgeführt, bei welcher rund 10.000 Interviews mit betroffenen Frauen geführt wurden. Dahingehend kam heraus, dass etwa fünfundzwanzig Prozent der befragten Frauen schon einmal mit physischen und psychischen Gewalttaten im häuslichen Rahmen in Verbindung gebracht wurden und diese auch selbst erlebt haben.19

4.2. Der Gewaltkreislauf

Nicht all zu selten beginnen die Konflikte schon während man wegen den unter- schiedlichsten Themen diskutiert. Sei es die Frustration auf Arbeit, die Unzu- friedenheit gegenüber dem Partner oder anderweitige Stressfaktoren die zum Auslöser einer Diskussion oder eines Konfliktes führen. Diese können wieder- holt von aggressiven Verhaltensweisen gekennzeichnet und von verbalen Aus- einandersetzungen begleitet sein. Dadurch, dass der Täter oder die Täterin die Diskussionen nicht zu selten durch Beleidigungen oder minimale körperliche Übergriffe lenkt, zählt dies schon zur Anfangsphase der häuslichen Gewalt. Dennoch versucht dabei die betroffene Person ihre eigenen Gefühle und Ge- danken zu unterdrücken und nicht zum Vorschein zu bringen, mit der Angst, dass sich die Konflikte verschlimmern könnten. Hier beginnen sich häufig auch schon die Gedanken von Mitschuld und Eigenschuld einzuschleichen. Viele der betroffenen Frauen suchen die entsprechende Schuld für die Konflikte und Auseinandersetzungen bei sich selbst, da sie oftmals von ihren Partnern oder Partnerinnen unter solch einen psychischen Druck gesetzt werden. Zudem ver- suchen sie nach außen hin das Sinnbild einer glücklichen Beziehung und einer zuverlässigen Familie aufrecht zu erhalten, da sie sich für die Geschehnisse schämen und dies nicht nach außen tragen wollen, damit keiner der Verwand-ten und Bekannten davon etwas mitbekommt.20 Schließlich trägt die gewaltbetroffenePerson somit selbst zu einer unglücklichen und lang andauernden Beziehungbei, da sie sich in dieser Phase keine Hilfe suchen möchte. Diese Gedankenfinden sich nicht nur in dieser Anfangsphase wider, sondern ziehen sichdurch all die Konflikte, welche sich in dieser Beziehung noch abspielen werden.Diese Konflikte, Diskussionen und Streitigkeiten werden dafür von außenstehendenPersonen eher selten wahrgenommen, weil sie sich oftmals im häuslichenRahmen, also in der oder einer der beiden Wohnung und Lebensräume der Gewaltpartner befindet.

[...]


1 Vgl. Sandra Petersmann: „Der Schrei der Frauen nach Gerechtigkeit“, https://www.tagesschau.de/ausland/indienge - rechtigkeit100.html, 02.04.2019

2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Art. 1, Abs. 1

3 Vgl. Peter Baumann, „Menschenwürde und das Bedürfnis nach Respekt“, 2003, S. 19; Ralf Stoecker, „Menschenwür-

4 Peter Schaber, „Menschenwürde als Recht, nicht erniedrigt zu werden“, 2003, S. 124 f.

5 ebd. S. 125

6 Vgl. Carl Rogers, „Differentielle Psychologie - Persönlichkeitstheorien“, 2016, S. 149-151

7 Huber, Daniela Gloor und Hanna Meier, „Häusliche Gewalt erkennen und richtig reagieren“, 2010, S. 18

8 Vgl. Andreas Derks, „Häusliche Gewalt - Leitfaden für Studium und polizeiliche Praxis“, 2018, S. 65

9 Vgl. Violetta Simon: „Gewalt kann jede treffen“, https://www.sueddeutsche.de/leben/who-studie-zu-gewalt-gegen-frau - en-gewalt-kann-jede-treffen-1.1702162, 27.03.2019

10 Vgl. Andreas Derks, „Häusliche Gewalt - Leitfaden für Studium und polizeiliche Praxis“, 2018, S. 32

11 Vgl. Peter Seiffert: „Die Wahrheit über die Kriminalstatistik“, https://www.focus.de/panorama/welt/tid-32857/serie-ge- faengnis-i-warum-wir-fuer-kriminelle-migranten-verantwortlich-sind-die-wahrheit-ueber-die-kriminalstatistik_ai- d_1068225.html, 27.03.2019

12 Vgl. M. Hollstein, F. Peters: „Männer häufiger Opfer von Gewalt als Frauen“, https://www.welt.de/partnerschaft/arti- cle10874913/Maenner-haeufiger-Opfer-von-Gewalt-als-Frauen.html, 20.03.2019

13 Vgl. Andreas Derks, „Häusliche Gewalt - Leitfaden für Studium und polizeiliche Praxis“, 2018, S. 49

14 ebd. S. 50

15 Vgl. Peter Poprawa: „Wenn die Gewalt von Frauen ausgeht“, https://www.n-tv.de/leben/Wenn-die-Gewalt-von-Frauen- ausgeht-article20319922.html, 25.03.2019; Huber, Regula Flury, „Häusliche Gewalt erkennen und richtig reagieren“,2010, S. 129

16 Vgl. Andreas Derks, „Häusliche Gewalt - Leitfaden für Studium und polizeiliche Praxis“, 2018, S. 33

17 Huber, Daniela Gloor und Hanna Meier, „Häusliche Gewalt erkennen und richtig reagieren“, 2010, S. 18

18 Vgl. Andreas Derks, „Häusliche Gewalt - Leitfaden für Studium und polizeiliche Praxis“, 2018, S. 65, S. 67 - 68

19 Vgl. Huber, Daniela Gloor und Hanna Meier, „Häusliche Gewalt erkennen und richtig reagieren“, 2010, S. 24

20 Vgl. Huber, Gabriella Schmid, „Häusliche Gewalt erkennen und richtig reagieren“, 2010, S. 41 - S. 42

Excerpt out of 37 pages

Details

Title
Die Verletzung der Menschenwürde durch sexuelle Gewalt. Physische, psychische und soziale Folgen für betroffene Frauen
College
University of Applied Sciences North Hesse; Leipzig
Grade
1,3
Authors
Year
2019
Pages
37
Catalog Number
V497143
ISBN (eBook)
9783346015907
ISBN (Book)
9783346015914
Language
German
Keywords
verletzung, menschenwürde, gewalt, physische, folgen, frauen
Quote paper
Emily Ochmann (Author)Henrike Garbe (Author), 2019, Die Verletzung der Menschenwürde durch sexuelle Gewalt. Physische, psychische und soziale Folgen für betroffene Frauen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/497143

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